01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.05.1899
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1899-05-12
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18990512010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1899051201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1899051201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-05
- Tag1899-05-12
- Monat1899-05
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Redaktion und Lrvedition: IohanniSgaff« 8. Dir Expedition ist Wochentag« ununterbrochen geöffnet vou früh 8 bi» Abend« 7 Uhr. NWWr.TMblM Anzeiger. AmtsAatl des Königlichen Land- «nd Amtsgerichtes Leipzig, -es Mathes nnd Nolizei-Nmtes der Ltadt Leipzig. Mia!«: eit« Klemm'« Lorlim. (Alfred Hahn), Universität«strab» 8 (Paulinum), Loni« Lösche, Katharinevstr. Ich Part, uud König-Platz 7. Bezugs-PreiS U der Hauptexpedition oder den im Stadt« bezirk und den Vororten errichteten Aus gabestellen ab geholt: vierteljährlich ^l4.S0, bei zweimaliger täglicher Zustellung in« Haus b.üO. Durch dir Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteljährlich 6.—. Dirrct« tägliche Kreuzbandsendung iu« Ausland: monatlich ^tz 7.50. Anzeigen-PreiS die 6gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reclamen unter dem Redaction-strich (4gr» spalten) 50vor den Familiennachrichtea (6 gespalten) 40/^. Größere Schriften laut unserem Preis- vcrzeichnib. Tabellarischer und Zissrrnsatz nach höherem Tarif. i-rtra»Beilagen (gefalzt), nur mit de, Morgen-Ausgabe, ohne Posibeförderung 6o.—, mit Postbesördrrung ^l 70.—- Ännahmeschluß für Anzeigen: Abend-AuSgabe: Vormittag« 10 Uhr. «> Margen-Ausgabe: Nachmittag« 4Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je «ine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet« an di« Erpetzitioi» zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 238. Freitag den 12. Mai 1899. 83. Jahrgang. Sachsen um 150V. ii. Verwaltung und Rechtspflege nehmen um di« Zeit des Ende« des fünfzehnten Jahrhunderts feste Gestatt an. Es bildete sich eine Art festes Verhältniß des Volkes zum Fürsten heraus, die Einwohner des Landes traten der Regierung als ein Ganzes gegenüber. DaS führt« zu dem Anfänge einer ständischen Ver- tretung. Es mag auch früher vorgekommen sein, daß sich die Fürsten an einzelne Classen oder Körperschaften wegen Geld bewilligung wandten, aber erst im Jahr« 1438 findet sich ein« allgemeiner zu nehmende Bewilligung einer Abgabe. Diese Ab. gab« war «ine neue und deshalb waren die Verhandlung«» über sie auch umfangreich, während die herkömmlichen Abgaben als etwas Gegebenes und nicht zu Krttksirendrs hingenommen wurden. Die Besprechung einer solchen n«u«n Abgabe wurde auch von den Fürsten als etwas Selbstverständliches angesehen. Da sonach von den Fürsten selbst den Ständen ein Bewilligungs recht zugestanden war, so konnte es nicht auSbleiben, daß diese Organe im fünfzehnten Jahrhundert, wo die Fürsten viel Geld brauchten, öfters zur Berathung zusammeng«zogen wurden. Da die Summen gewöhnlich für Kriege gebraucht wurden, so machte sich ein leiser Einfluß auf die Politik geltend, aber auch auf andere Sachen erstreckt« sich schließlich die Mitwirkung der Vertreter der Stände, die in vier Classen: Prälaten, Grafen, Ritter und Städte, zerfielen. Hand in Hand mit dieser Entwickelung des Skaatsrechts mutzte auch die Rechtspflege gehen. Die Markgrafen von Meitzen hatten immer das Bestreben gehabt, fremde Gerichtsbarkeit zu entfernen und selbst die Gerichtshohcit in ihr«n Ländern zu be sitzen, und sie saßen selbst auf den Gerichtstagen oder Landdings zu Gericht. Zu seiner Stellvertretung ernannte schon Heinrich der Erlauchte Landrichter, und später ernannten die Fürsten Gelehrte zu Hofrichtern, die an ihrem Hofe ihnen mit ihrer Rechtskenntniß zu Hilfe kamen. Es ist Wohl anzunehmen, daß durch diese gelehrten Richter das römische Recht zu größerem Ein flüsse kam und das vaterländische Recht und seine organische Fortbildung, auch die Landding« mehr in Verfall geriethen. Man brachte daher die Beschwerden, welche ehedem auf den Ge richtstagen waren erörtert und entschieden worden, bei dem Landesherrn oder dessen Hofrichter an. Sehr bald reichten auch dies nicht hin, und so entstand wahrscheinlich für jede Provinz ein Hofgericht. Die Hofgerichte erinnerten dadurch, daß sie noch keineswegs an einen bestimmten Ort gewiesen waren, an ihre historische Veranlassung, denn der Höfrichter war ja auch dem Hoflager des Fürsten gefolgt. Dies war unzureichend und führte vielfache Beschwerde fiir Di«, welche Recht suchten, mit sich, und man sand daher für nöthig, beständige Hofgerichte niederzu setzen in den Hauptorten des Landes. Jedes dieser Gericht« stand unter einem Hofrichter. Doch auch am Hofe selbst hielt man, loenn es das Bedürfniß erheischte, noch ein solches Gericht, und dies führte den Namen eines Oberhofgerichls. Ms Ernst und Albrecht im Jahre 1485 die Lande theilten, gab es in jeder Hauptprovinz ein Hofgericht, das zu Leipzig aber war das Ober hofgericht. Doch das Oberhofgericht zu Leipzig ging ein, und Herzog Albrecht legt« in seinen Landestheilen, außer dem Hofgericht unter dem rothen Thurm« in Meißen, noch zwei andere solche Gerichtsstätten an: zu Dresden und zu Eckakdts- berga. Doch auch diese bestanden nur kurze Z«it, sie wurden ver einigt und nach Leipzig verlegt, seit welcher Zeit das Oberhof gericht gegen 350 Jahre daselbst bestanden hat, bis zum Jahr« 1835. DaS 'Gericht Meißen sollte sich nur aufs Amt Meißen erstrecken. Mit dem Jahre 1488, oder mit der Gründung deS Oberhof gerichts zu Leipzig, kann man füglich einen neuen Zeitabschnitt in der Fortbildung und in dem Entwickelungsgang« der sächsischen Justizverfassung annehmen, da mit der Feststellung jener Be hörde an einem bestimmten Orte nothwendig Manches sich ändern mußte; der Ori selbst war nicht unwichtig bei der Gründung des Gerichts, schon wegen der Hochschule, auf welcher nun die beim Gericht anzustellenden Doctoren gesucht und gefunden werden tonnten. Wir nehmen das Jahr 1488 als Anhaltepunct für die Andeutung der Justizversassung in den Ländern des Herzogs Albrecht. Zuvörderst ist zu bemerken, daß diese Verfassung seit den Zeiten Friedrich's des Streitbaren ein« in sich abgeschlossene, d. h. von fremden, nicht vaterländischen Gerichten freie war. Dr«i Gegensätze dieser Freiheit gab es: Unterordnung unter aus wärtig« höhere Gerichte im Reiche, unter päpstliche Gerichts barkeit und unter die Vehme, deren Hauptsitz auf westfälischer Erde war. Schon Friedrich der Streitbare sorgte für Bestätigung und Ausrechthaltung des den Kurfürsten bereits durch di« goldene Bulle verliehenen Rechts, vermöge dessen keiner ihrer Unterthanen vor ein auswärtiges Gericht gezogen werden durfte (privilogiuur cis vou svooLlllto). Hierdurch ward mittelbar auch die Berufung auf auswärtige Gerichte verboten. Durch das im Jahre 1423 verliehene Privilegium jedoch ward in weitester Ausdehnung und für alle Nachfolger Friedrich's, mithin nicht blos für die Kurfürsten, das angedeuiete wichtige Recht ertheilt. Es enthielt dies eigentlich nur ein« Bestätigung dessen, was sich bereits zum Theil schon ausgebildet hatte; denn seit langer Zeit, als noch die Landdings gehalten wurden, mehr aber noch, als diese nicht wie sonst in Uebung waren, schlichte!« man viele Streite durch soge nannte Austräge, oder durch freiwillig von den streitenden Theilen erwählte Richter, und es entsprach dies der alten Ent scheidungsweise auf den Gerichtstagen selbst, wo nicht die juri dische Schärfe, sondern m«hr ein Billigkeitsgefühl das Recht ab wägen half und die Gewohnheit ein bedeutendes Gewicht hatte. Auch um die Wende des Jahrhunderts fehlte es übrigens nicht an Fällen, in denen sich die Betheiligten auf die Entscheidung der kaiserlichen Gerichte beriefen; solches that z. B. Heinrich, Herr zu Gera (1474), der von dem durch Ernst und Albrecht nach Leipzig ausgeschriebenen Lehngericht auf das Gericht des Kaisers sich berufen hatte, jedoch vom Kaiser Friedrich III. zurückgewiesen und in Bezahlung der Schäden und Kosten verurtheilt wurde. Auch die Kirch« sucht« ihr« Gerichtsbarkeit unter mancherlei Vor wänden auszudrhnen. Es war den Päpsten und dem gejammten Klerus daran gelegen, die Sachen „an geistlich Recht zu ziehen". Dergleichen Verfahren betrachteten die Markgrafen von Meitzen mit Recht fast immer als einen Unfug und wehrten sich dagegen. Endlich waren auch die westfälischen Gerichte nicht abgeneigt, in den Ländern der Wettiner ihre Wirksamkeit zu üben, obgleich unter Friedrich III. Schritte geschahen, die Freischöppen in ihre Schranken zurückzuweisen. Im Jahr« 1453 hatten die Frei grafen in einer Verantwortung an den Kaiser erklärt, „daß die Sachen, welche gehörig und gebührlich zu richten wären, in des heiligen Reiches freien heimlichen Gerichten, sich nirgends anders gebührten zu verklären, noch zu rechtfertigen, denn auf west- phälischer Erden". Doch auch dies Hinderniß einer selbstständi gen Gerechtigkeitspflege im Lande ward überwunden, denn es ver ging das Ansehen der westfälischen Gerichte in der letzten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts immer mehr. In der Rechtsprechung gab es also drei Instanzen: die Unter gerichte, ein Mittelgericht und die oberste Stelle; so mag wenig stens Das, was man dafür anzusehen hat, einstweilen genannt werden. Die untersten Gerichtsstellen waren die Aemier, die Vasallen, di« Stadträthe, welch« Gericht hatten, und die übrigen mit Ge richtsbarkeit versehenen Insassen. Bei diesen Stellen hatten Bürger und Bauern und alle Die Recht zu nehmen, denen keine Ausnahme von der Regel zu Statten kam. Wenn auch anfäng lich die an unbewegliches, entweder volles oder Lehneigenthum ge knüpfte, oder auch Gemeinheiten und Körperschaften verliehene Gerichtsbarkeit sehr eingeschränkt gewesen war, so mag doch so viel angenommen werden, daß im fünfzehnten Jahrhunderte diese Einrichtung schon als ausgebildet betrachtet werden konnte. Aus einem Gcrichtszwange der Vasallen über die Unterthanen hinsichtlich der Dienste und Gefälle hatte sich bei ihnen nach und nach die vollständigere Gerichtsbarkeit entwickelt. Doch be- schwerien sich die Insassen noch im Jahre 1428 über die Eingriffe der markgräflichen Vögte, und erlangten auch so viel, daß letztere hinsichtlich der Fälle, wo ihnen einzuschreiten gestattet wäre, beschränkt wurden. Nächstdem übten auch die Bisthümer, Stifte und Klöster die Gerichtsbarkeit über ihre Unterthanen aus, und die Städte wurden oft damit begnadigt, zuweilen gegen Entrichtung «iner jährlichen Abgabe. Im Jahre 1467 z. B. überließen Ernst und Albrecht ber Stadt Geithain die Ge richte „über Hals und Hand, in ihrem Weichbilde, nichts ausge nommen, zu richten". Bei dergleichen Verleihungen wurden dir Grenzen der Gewalt, wenn auch nicht nach allgemeinen Grund sätzen — dies erlaubte der Stand der Rechtswissenschaft noch nicht —, dafür aber sonst möglichst genau angegeben; z. B. heißt es in dergleichen Urkunden, daß die Stadt das Recht haben sollte, zu pfänden wegen der Feldschäden in ihrer Flur. Doch war im Ucbrigen ein Unterschied zwischen Flur und Weichbild; denn wenn schon in dem Weichbild der Gerichtsbann der Städte oft als ein uneingeschränkter verliehen ward, so war dies nicht oder sel tener der Fall mit der Flur; hier gaben di« Fürsten wohl nur einzelne Rechte. Bei größeren Städten kommen unter denen mit obrigkeitlicher Gewalt bekleideten Männern auch Landrichter vor. So wird z. B. Georg von Kobershain als ein Landrichter auf dem Rathhause zu Torgau erwähnt, wahrscheinlich hatte er, vielleicht neben den Rechtsangelegenheiten der Stadt, die Sachen zu besorgen, welche in dem Gerichtsbanne der der Stadt gehörigen Dörfer und anderer ländlicher Besitzungen in der Pflege der Stadt vorfielen. Diese Eigenthumsgerichtsstellen (Patrimonial- gerichte) standen natürlich unter dem Landesherrn, ohne daß je doch die übrigen, selbst höhere herzoglich« Beamtete, großen Ein fluß hätte ausllben können. Di- Justizaufstcht war noch wenig geordnet, und der Begriff des Eigenthums der Insassen am Ge- richtsbann scheint ein geordnetes Aussichtsrecht des Staates, wenn auch nicht ganz ausgeschlossen, jedoch sehr beschränkt zu haben. Die Gerichtsbarkeit aber, welche sich in des Markgrafen oder Kur fürsten Hand befand, wurde in der Unterinstanz durch die Aemter ausgeübt. Der ganze Sprengel eines Amtes hieß di: Pflege, war aber keineswegs blos ein Gerichtssprengrl, son dern wurde überhaupt als eine Unierabtheilung des Staatsgebietes betracht«! in allen Beziehungen: für die Wehrhaftmachung und Stellung der Mannschaft, in Beziehung auf landesherrliche Gefälle und Renten und für Ausübung der Ksssu/Ladr i verboten.) »100! 4175 1050 5125 »5501 8675 Islä ! Krim 7775 4350 8850 7875 4425 3125 3175 — 15700 —— 2800 3600 S375 3425 — 4525 — 11600 7300 17450 — 11850 1600 11700 4475 4575 1550 11700 267» 2725 4475 4525 825 875 1700 1750 1525 3575 1425 1475 , -- 2825 1430 3460 5200 - M, — 2460 — 12850 1825 1875 1000 3075 260 2/5 —— 2625 160 1800 25200 30 — 1500 Z35c 2425 32c 360 — 14125 — 725 r ra weiter Vertde »d- ,i»«o medr- -Lekt. Lrr- VUäbsrz ' 0§4). 58). Iso o„tle-, Kow Vvrll in c <S/b> Uer r»loitt»-. i<1 »Vitten- voo S»iti- 4«r 0»,tI« >4 (S,b) cier 4 it«or Io ?ork, lot»,- voll roo 8»vr», »toll- voll ,0odI«llr- i»oi» Oooi«, Feuilleton. Frischer Maitrank! Von Willy Weber (Berkin). Nachdruck verboten. „Uff", stöhnte der Restaurateur Klotz und wischte sich den Hellen Schweiß von der Stirn, „arbeiten muß man wie «in Pferd, wenn man sich ehrlich durchs Leden schlagen will." Der kleine dicke Mann hatte die Hemdärmel hochgeschlagen, eine blaue Schürze vorgebunden und 'hantivte mit Schippe und Besen in seinem Hofe umher. „So", meinte er schließlich befriedigt, „das wäre so weit in Ordnung. Das Wetter läßt sich auch famos an, da muß sich doch das verfluchte Geschäft 'heute machen." Er wollte eben hineingehen, als ihm noch etwas «infiel. „Johann", tief er, „Johann! Wo steckst Du denn wieder?" Johann erschien, rieb sich den Schlvf aus den Augen und gähnte in die milde Frühlingsluft. „Na, nun vorwärts!" rief 'der kleine Dicke wieder, „bring' mir 'mal den Garten heraus!" Johann schleppt« ztvei dürftige Oleanderbäumchen herbei und stellte ein«n grün gestrichenen Kasten an die Mvuer, an dem einig« Epheuranken bescheidene Kletterversuche machten. „Nun hängst Du noch die Placate 'raus", commandirte der Wirth, „und fertig ist die Laube!" Johann nagelt« an 'den Eingang zwei Placate: „Der Garten ist eröffnet" und „Heute frischer Maitvcmk". Der Wirth ver schwand im Gastzimmer, Johann kroch in seinen Holzverschlag, rieb sich den Schlaf wieder in die Augen und gähnte in dir milde Frühlingsluft. Herr Klotz nahm sich nun in liebevollster Weise der Maibowle an. „Hm", kostet« «r, „rin Schuß Mosel fehlt da Wohl noch 'rein!" Er entkorkte eine frische Flasche und ließ «twa di« Hälfte ihres Inhaltes in die Bowl« plätschern. „Das wird'S tkun", meinte er uud füllte sein Glas. „Na, — etwas Jucker noch, einige Kräutlein Waldmeister, . . . <ch, daS schmeckt ja wie 'n ganzes Paradies!" Nun machte er cs sich bequem im Sorgenstuhl in der Fenster nische, setzt« die Bowle auf das Tischchen 'daneben und brannte sich «in« Cigarre an. Als «r bi« bläulichen Rauchwolken in die Luft paffte, hielt er «in Selbstgespräch. „Eigentlich ein rechter -Unsinn", räsonnirte er, „daß ich mich noch für airvere Leute quäle. Ich hab' mein Heu herein und kann schon ganz nach meinem Gusto leben. Prost, Gustav" — er nickte dem Spi«g«l zu, aus dem ihm sein wvhlgrnährtes Gesicht mit den kleinen buschigen Augen vergnüglich entgegen blinzelte. Dann füllte er sein Glas wieder, kostete, schnalzt« wohlgefällig mit der Zunge, trank au» und goß wieder ein. Dieses angenehme Spiel wiederholte sich so lange, bis die Schöpfkelle immer weniger de» köstlichen Naß aus der Tiefe der Terrine empor beförderte. „Ach herrjch", lamentirt« er, als er eine Jnhalt-besichtigung vornahm, „da ist ja nur noch 'n schäbiger Rest drin. Daß mir diesen nun noch meine Gäste wegtränken, da» könnte mir gerade passen. Nee, daraus wird nichts . . .!" Er erhob sich schwerfällig und trat unter die Thür: „Johann", rief er, diesmal etwas weniger sicher al» eine Stunde vorher, „Johann, wo steckst Du denn wieder?" Johann erschien, rieb sich den Schlaf aus den Augen und gähnte in di« Frühlingsluft. „Trage 'mal den Garten wieder herein und nimm die Placate ab", befahl Herr Klotz. Johann schleppt« Vie Oleanderbäume und den Epheukasten beiseite und heftete die Placate ab. „Na also!" sagte der gastfreundliche Wirch befriedigt, pflanzte sich wieder in seinen Sorgenstuhl und ließ gleich darauf das Lob seines selbstgebrauten Maitrankes in einem kräftigen Schnarchen ertönen. ... Es war doch ein unglaublich gelehrter Herr, dieser Doctor Nextus. Da hatte sie ihn heute Morgen aufgefordert, sie in den Buchenwald zu begleiten, um Waldmeister zu pflücken. „Waldmeister", hatte er geantwortet, und es war ihr fast vor gekommen, als liege «in versteckter Spott in seiner Stimme, „^sporulu cxlorutu, gemeiner Waldmeister, mit zu acht ge stellten, länglich lanzrttlichen Blättern, Mit weißen, wohlriechenden Blumen in endständiger, dreiiheiligrr Trugdolde, ist in Laubwäldern heimisch und hat ge trocknet einen angenehmen gewürzhaften Geruch, der auf einem Inhalt von Kumarin beruht. Der Waldmeister wurde früher . . Weiter hatte sie nicht zugehört, sondern sich entsetzt die kleinen Ohren zugehalten und das Weite gesucht. Es war aber auch zu dumm: einen so langweiligen Patron hatte man ihr und dem jüngeren Bruder zum Hauslehrer gegeben! Lang weilig, und trotzdem so . . . so . . . „Ach was", schmollte die Kleine, „ich werde meinen Waldmeister wohl auch allein pflücken können!" Damit war sie in den schmalen Fußpfad eingebogen, der hinauf in die Buchen führte. Aber merkwürdig, — entweder wuchs da oben das zart« Kräutlein nicht mehr oder sie konnte es nicht finden. Vielleicht war sie zu unaufmerksam, sie mußte immer an di« „länglich lanzettkichen Blätter" denken, die „^sperula ockornta", an Kumarin, an . . . Auf einen Baumstumpf setzte sie sich nieder und versank in Sinnen. Plötzlich krachten di« dünnen Zweige unter rasch nahenden Tritten, und . . . „Ach, Herr Doctor, haben Sie mich erschreckt", stammelt« Edith, verwirrend aufspringend. „Daun bitte ich sehr um Verzeihung", antwortete er mit einer cavakiermäßigen Verbeugung, „aber wenn Sie noch näher über die Gattung des Waldmeister unterrichtet sein wollen" . . . „Ich danke, ich weiß Alles", unterbrach sie ihn hastig, ockoiuta, — Kümarin und so weiter. Aber nun helfen Sir mir lieber Waldmeister suchen." Und er half so eifrig, daß schon nach einer halben Stund« ihr Körbchen gefüllt war. Auf dem Nachhausewege war er wir auSgewechselt, so lustig und fidel, daß sie ihm im stillen Ab bitte leistete: das war im ganzen Leben kein langweiliger Patrvn! Im Gegentheil.... Als er sich vor dem Herrenhaus verabschieden wollte, hielt sie ihn noch einen Augenblick zurück. „Ich möchte doch, Herr Doctor", begann sie zögernd, „daß Sie auch die Frücht« Ihrer Arbeit genießen. Im Auftrag« von Papa lad« ich Sie also für heute Abend ein . . . „Haben Sie denn schon -mit Papa gesprochen?" fragte er unwellkürkich. „Nein, daS nicht", lachte sie und «ine Blulwelle schoß in ihr hi-bsches Gesicht. „Soweit ist's ja noch gar nicht . . ." Und mit komischem Ernst fuhr sie weiter: „Für heute handelt e» sich nur darum, zu erproben, ob Ihre botanischen Kenntnisse bezüglich der ssperul» ockorsta und des Kumarin in der Wirklichkeit Stand halten. Deshalb braue ich für uns mit dem settist- gepflückten Waldmeister ein« Bowl« frischen Maitrank! Papa nennt das: praktisch« Botanik treiben!" Damit huschte sie ins Haus. Doctor Albert Nextus aber begab sich auf sein Zimmer und gab in einer Karte seinem Buch- hänoler in der Stadt die 'Bestellung auf, ihm ein Exemplar von Roquette's „Waldmeisters Brautfahrt" in Prachiband und Gold schnitt per Expreß zu schick«n. , , * * * ... Er hatte auf manchem -Commers seinen Mann gestanden und manche schwere Kneiperei mitgemacht, der Begriff des „Katers" in seinen verschiedensten Nuancen war ihm also durch aus nicht unbekannt. Aber was das heute war ... brr, das war schon nicht mehr schön! Schon dreimal hatte «r den Kopf in kaltes Wasser gesteckt und das hatte ordentlich aufgezischt, als ob man glühenves Eisen hineinsteckte. Und sein Magen, — der mußte sich umgedreht haben und machte nun vergebliche Versuche, wieder in die rechte Lage zu kommen. Dazu eine Gemüths- verfassung, — heulen 'hätte er mögen, schluchzen, schreien! Beim Himmel, das graue Elend überkam ihn — So hockte der 'Rechtsbeflisiene Franz Buchhold auf dem Bettrande und weinte bitterlich. Als ihn schließlich der Bock zu stoßen begann, 'suchte er seine Gedanken, die ihm vollständig verloren gegangen waren, mühselig wieder zusammen. Diese entsetzliche Arbeit zeitigt« folgendes Resultat: Gestern Abend auf der Kneipe war ein „alter Herr" gewesen, der gar mächtig renvmmirt hatte. Der hatte sich lustig gemacht über die Stubenhocker und Bücherwürmer und große Dinge erzählt über Swakoopmund, Alaska und Kiauischau. Er hatte sich als Wettenbummler aufgespielt und sich den Anstrich gegeben als ob er mit Cecil Rhodes auf dem Duzfuß stehe. Na, — und wenn auch nur die Hälft« davon wahr war, so genügt« das noch immer, nm sich bei jungen L«uten in Resprct zu setzen. Und Franz Buchhokd war ein so begeisterter Colonialpolitiker, er hatte so oft geträumt, daß er in fremden Landen noch sein Glück machen werde, daß er den Erzählungen des Afrikaners ganz be geistert gelauscht hatte. Der kramt« immer einen Plan nach dem anderen aus und entwarf Projecte, eines immer kühner wie das andere.... Dabei war wacker gezecht worden, — der Afrikaner behauptete, ec habe keine Klappe mehr in der Kehle, die habe di« Tropenhitze auSgeglüht, deshalb könn« er „schwemmen". Dazu sei ihm aber Bier zu scyave, dazu gehöre ein Trunk deutschen Weines. So pilgert« man in eine Weinstube. Hi«r überließ man das Be stellen Franz Buchhold, das Trinken besorgt« der Afrikaner, der schließlich allgemeine Brüderschaft anbot. Als di« Fidelitas auf der Höhe stand, „keilte" der Afrikaner Buchhold um 30 „Emmchen" an, er könne doch hier nicht mit Aktien dec afrikanischen Centralbahn bezahlen, meinte er. Dann hatte sich eine wüste Scene ereignet: der Afrikaner zankt« sich mit dem Wirth und nannte ihn «inen Gauner. Der Mrth holt« den Hausknecht, und der «ntledigt« sich schon seims Rockes, als noch eine Verständigung erzielt wurde: der Afrikaner ließ von Franzen'S Geld ein« Maibowle anfahren und nahm dafür den „Gauner" großmüthig zurück. „Maibowle"! .... Franz Buchhold stand vom Bettrand auf, versenkte zum vierten Mbl« daS Denkerhaupt in die Waschschüssel und seufzte, — jetzt ging ihm plötzlich «in Licht auf! Er wankte zum Tisch und fand hier di« Rechnung, di« ihm Ver Mrth in di« lieber- rocktasche gesteckt hatte. Ihm war die ganze Zeche angekreioet worden, der letzte Posten bestand in fünfzehn Mark — für „eine Bowl« Maitrank"' * * - * . . . Bei „Meestrrs" war heute Geburtstagsfeier. Da standen die Kreissägen still, die Maschinen wurden nicht in Be trieb gesetzt und aus den Dbmpfeflen drang nicht das kleinste Rauchwöltchen. Das war auch so «ine Marotte des Meisters Schubert, daß er an seinem Geburtstag feiern ließ, er hatte sie aus seiner Jugend hinüber gerettet 'in die „moderne Zeit", in d-c es so elend prosaisch zugeht. Die Schubert'fche Fabrik war ein Musterbetrieb, da hörte man nichts von Lohnstreitigkeiten, Aus sperrungen und Ausständen, cs herrschte hier noch eine pa triarchalische Vertraulichkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeit nehmer. An seinem Geburtstage lud Meister Schubert sein« Arbeiter zu Fest«, das war ein Tag, den er seiner großen Familie widmete, nnd zu dieser rechnete er seine Arbeiter auch. ... Es ging recht gem-üthlich zu, als der „Meester", von einem lauten Tusch begrüßt, den Saal betrat. Er trug den langen schwarzen Rock, den er bei festlichen Gelegenheiten hervor zusuchen Pflegte, den hohen steifen Kragen, um den das schwarz seidene Halstuch geschlungen wär, — mit „Frau Mode" stand er von jeher auf dem Kriegsfuß. „Guten Abend, Wilhelm", begrüßte er einen Lehrling, „na, noch ein Jahr, dann bist Du Geselle und ich muß Sie zu Dir sagen." „Grüß' Gott, Herr Rückert", wandte er sich an einen älteren Arbeiter, „'was macht die Gesundheit, wieder auf dem Posten?" So fragte er sich durch dis zu seinem Ehrenplatz an der Fest tafel. 'Hier nahm ihn sein Töchterchen Marie in Empfang, und die erzählte ihm ein« sehr lange -und sehr interessante Geschichte. Da sei der Werkführer Herrmann und der sei doch sehr tüchtig und der meine es so ehrlich und sie wolle keinen Andern und ob er denn da was dagegen habe . . . „So so", nickt« der Alte bedächtitz, „der Herrmann ... hab' mir's doch gleich gedacht, daß dieser Schwerenöther große Rosinen im Kopf hat. 'n ganz geschickter Mensch, wird schon vorwärts kommen. Aber sag' mal, Mieze, hast Du ihn denn auch gern?" „Aber, Papa", flehte Mariechen, „ich würde doch sonst hier kein Geständniß abgelegt haben!" Da nachte «in« Abordnung der Arbeiter mit dem Geburtstags geschenk für 'den alten Herrn. Werkführer Herrmann war der Führer der Abordnung, er hielt «ine Ansprache und überreichte eine gewaltig« Terrine, „in der «in guter Schluck sich brauen lassen werde, der zu trinken sei auf das harmonische Zusammen leben aller Angehörigen der großen Arbeiterfamilie Schubert." Tusch, — Lebehoch, — „Hurrah", „hurrah" . . . Der alte Herr erhob sich. Er dankte mit gekühlter Stimme. Sein Geburtstagsgeschenk werde noch heute eing«w«iht werden, er habe Auftrag gegeben, di« Terrine sofort zu füllen. Dann habe er noch «in« weitere Ueberraschung. Die Terrine wurde herbeigeschleppt, die Gläser wurden gefüllt . . . „Na, und denn somit proclamire ich also di« Verlobung meiner Tochter Mari« mit meinem Werkführer Herrmann", erklärte der Meister fettrlich, „ich knüpfe damit «in weiteres Band zwischen mir und meinen Arbeitern. Auf das Wohl des Brautpaares leere Jeder ein Gkas frischen Maitrank. Prosit!" Alle tranken begeistert, dann rief der älteste Geselle, sein Glas schwenkend: „Hoch unser Meester! Der Meester soll leben!" „Un der Waldmeister daneben!" schrie Fritz, der Lehrjunge, mit voller Lungenkraft hinterher, denn er wußte, daß seine Ohren heute Schonzeit hatten.
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