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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-03-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19000329018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1900032901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1900032901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-03
- Tag1900-03-29
- Monat1900-03
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2. Beilage zm LeWger Tageblatt mb Ueiger Nr. 188, Lameistag, N. Rar; 1888. lMWN-AMabe.l Generalfeldmarschall Prinz Georg. * Dre-He«, 27. März. Anläßlich da« Rücktritt« von seiner Stellung al« eommanvirrnder General de« XII. Armee-Eorps widmet da« „Dresdner Journal- dem Vrinaeu Georg folgenden, die hoben Verdienste Sr. köaigl. Hoheit um da« sächsische Heer würdigenden Artikel: Mi« heute amtlich bekannt gegeben wird, ist Ge. königl. Hoheit Fel'dmarschall Prinz Georg, Herzog zu Gochsen, von der Stellung eines commandirenden Generals deS XU. (königl. sächsischen) ArmeecorpS zuriickyotreten, di« von Höchstdrnvselben seit dem 23. October 1873 bekleidet worden ist, nachdem der Prinz bereits während de« größeren Theile- deS deutsch-französischen Krieges 1870 und 1871 da- sächsische ArmeecorpS geführt hatte. Unser vaterländisches Heer dankt dem erlauchten Führer nicht nur hohen KriegSruhm, sondern auch während einer nahezu drei Jahrzehnte umsaffenden Friedenszeit eine Ausbildung, die zu jeder Zeit uNd bei jeder Gelegenheit der höchsten Anerkennung theilhaftig geworden ist. Dak sächsische Heer wird desbakb beim Scheiden Gr. königl. Hoheit seines bisherigen prinzlichen Führer- in besonder- warmer Dankbarkeit und Verehrung gedenken, und da e- eine schöne Art deS sächsischen Volkes ist, an allen Ereignissen, die sein Königs haus betreffen, herzlichen Antheil zu nehmen, so wird sich auch das Volk im Vereine mit der Arme« au- diesem Anlass« wieder der ruhmreichen Thaten erinnern, die Prinz Georg an der Spitz« de- sächsischen ArmeecorpS verrichtet, wie der vorbildlichen Hin gebung und Le« wohlwollenden und gerechten Sinne-, mit dem Se. königl. Hoheit stet- dessen Beste- während «iner weit über ein halbes Jahrhundert umfassenden activen Dienstzeit ge fördert hat. Mit vierzehn Jahren zum Officier ernannt und drei Jahre später zum Oberleutnant befördert, begann der Prinz seine mili tärische Laufbahn in der Front im Jahre 1861 als Hauptmann der Fußartillerie und Chef einer reitenden Batterie, deren vor zügliche Ausbildung und Führung während der Herbstübung im Jahre 1863 dem Könige Friedrich August II. Veranlassung gaben, den Neffen am letzten Uebungstage zum Stabsofficier zu ernennen. In dieser Stellung blieb der Prinz zunächst dem Artilleriestabe zugetheilt, bis er im Frühjahre 1864 als Stabs officier zum damaligen 3. Jägerbataillon, jetzigen 2. Jäger bataillon Nr. 13, versetzt wurde. Dieses Bataillon führte der Prinz vom August 1854 bis zum April 1857, wo er zum Oberst leutnant aufrückte. Um seine cavalleristische Ausbildung zu ver vollständigen, trat Prinz Georg als Oberstleutnant zum Stabe des Gardereiterregiments über, wurde im Frühjahre 1868 mit dessen Command» betraut und verblieb, in der Folge zum Oberst befördert, an der Spitze des Regiments bis zu seiner am 30. Oc tober 1861 erfolgten Ernennung zum Generalmajor und Kom mandeur "der I. Reiterbrigade. Die Herbstübungen des Jahres 1864 gaben dem Prinzen erstmalig Gelegenheit, seine Eignung zum Truppenführer zu erweisen, indem er während derselben eine aus allen Waffengattungen zusammengesetzte Armeebrigade befchligte. Drei Jahre darauf empfing Prinz Georg an der Spitze seiner Cavalleriebrigade auf dem Schlachtfelde bei König- grätz die Feuertaufe. War es der sächsischen Kavallerie auch weder an diesem Tage, noch sonst während des Feldzuges in Böhmen vergönnt, in größeren Verbänden thätig «inzugreifen, so gereicht ihr doch die Durchführung der schwierigen Aufgabe beim Rückzüge hinter die Elbe, das Corps vor dem andrängenden Feinde zu decken, zum Ruhme. Auch der Verlauf deS weiteren Marsches hinter die Donau gab dem Prinzen reichlich Gelegen heit, seine Fiihrrrbefähigunq zu bethätigen. Durch Verleihung des Ritterkreuzes vom sächsischen Militär-St.-Heinrichs-Orden, wie deS österreichischen Militär-Verdienstkreuzes mit der Kriegs» decoration fand seine kriegerische Thätigkeit im Jahre 1866 die verdiente Würdigung. Am 14. December, wenige Wochen nach der Rückkehr der sächsischen Truppen ins Vaterland, erfolgte deS Prinzen Beförderung zum Generalleutnant und Kommandeur der 2. sächsischen Infanteriedivision an Stelle des in den Ruhe stand tretenden Generalleutnants v. Stieglitz. Nach der er folgten Umformung der sächsischen Armee in daS XU. (königl. sächsische) Armeecorps d«S norddeutschen Dundesheeres erhielt diese Division die Bezeichnung 1. (königl. sächsische) Infanterie division Nr. 23 und iden Stabsort Dresden. In rastloser Thätigkeit widmete sich der Prinz der in größtem Umfange burch- zuführenden Neueinrichtungen seines Armeetheiles; wies doch die gespannte politische Lage Europas darauf hin, daß di« neu ent standenen Verhältnisse nördlich der Mainlini« nicht unangefochten sich würden entwickeln dürfen. Dank der an allen Stellen unseres vaterländischen Heeres entfalteten Thcrtkraft stand denn auch, als im Sommer 1870 der Bundesfeldherr die deutschen Kontingente zu den Waffen rief, das unter dem Kronprinzen von Sachsen über den Rhein ziehende sächsische ArmeecorpS den preußischen Elitetruppen ebenbürtig zur Seite, mit denen e-, ge führt von seinen beiden erlauchten KönigSsöhnen, in siegreicher Waffenbrüderschaft zahlreiche SiegeSlorbeeren pflücken sollte. Prinz Georg rückte an der Spshe seiner Division in Frankreich ein, wo sich für ihn als Heerführer bald ein Feld erfolgreichster Thätigkeit eröffnete, so daß sich sein erlauchter Name und der Ruhm der von ihm geführten sächsischen Truppen mit den Groß- thaten des deutschen Heeres untrennbar verband. DaS erste Ruhmesblatt, daS die sächsischen Regimenter an ihre Fahnen hefteten, trug di« Namen „Gravelotte—St. Privat", in welcher Schlacht die Division des Prinzen Georg die berühmte Umgebung des rechten französischen Flügels mit bewundernswürdiger Schnelligkeit ausführte und damit den Erfolg des Tages nach schwerem Ringen den deutschen Waffen sichern half. Als nach diesem für den weiteren Verlauf deS Fel>dzuq«s entscheidenden Siege der Kronprinz von Sachsen den Oberbefehl über die neu» gebildete „MaaSannee" übernahm, kam an den Prinzen Georg die Führung des sächsischen ArmeecorpS, da» in den Kämpfen der letzten Augusttage, wie am 1. September bei Sedan, binnen vier Lagen drei Mal dir Gelegenheit fand, sich erfolgreich mit der kais«rlich«n Arme« -u messen und d«n Kriegtruym der säch» fischen Armee weitrr zu vermehr«». In der «rsten September» hälftr führte Prinz Georg da- Corps geyen Pari« vor, wo e- am 19. anlangte, um die feindliche Landeshauptstadt von der Ostsette her umschließen zu helfen. Hier waren e- die beid«n Schlachttag« von Billier- am 30. Novombir und 2. December 1870, wo Theile der sächsischen Armee unter dem Obeckiefehle Sr. königl. Hoheit die größte Tapferkeit entfalteten, indem sie den dreifach überlegenen Feind hinter di« Marne zurückwarfen. Ein chrendereS Ruhmesblatt weist die Geschichte keines Heeres auf, al- dal Telegramm König Wikhelm's an den König Johann: »Ich wünsch« Dir herzlich Gmck zu den neuen, wenn auch blutigen Ehrentagen Deiner Sühne und Deiner Dachsen." DaS Comthurkrvuz de» Militär-St.-Heinrich--Ocden», der hohe preußische Orden pour 1s rnürit« uttd da- Eiserne Kreuz erster Elaste schmücken seitdem die Brust deS edlen Prinz«», dem Ehrungen auf Ehrungen zu Theil wurden, al- er sieggekrönt in die Hermath zurückkchrt«, und hi«r bis zum Regierungs antritte seine- erlauchten Bruder» da- Kommando über die 1. königl. sächsische Infanteriedivision Nr. 23 von Neuem über, nahm. Die Stadt Dre-den widmete dem fürstlichen Heerführer ein« silberne Germania, die Stände verehrten ihm einen Ehren säbel, Kaiser Wilhelm ernannte ihn zum Chef de» 16. Ulanen- Regiments, und König Johann, der Tage von Mlliers hierbei besonders gedenkend, verlieh dem Prinzen Vas Schützen - Regiment Nr. 108. Dieses Regiment wird übrigen», wie ernt heute veröffentlichte Allerhöchste Verordnung bestimmt, zur Erinnerung an die unter den Augen Sr. königl. Hoheit des Genercrlfelldmarschalls Prinzen Georg am 2. December 1870 bewiesene tapfer« Haltung den Namen seine- erlauchten Chefs für immer während« Zeiten führen. Die Bande, welche sich zwischen dsm prinzlichen Führer und dem sächsischen ArmeecorpS bereits auf den Schlachtfeldern Frankreichs geknüpft hatten, wurden noch gefestigt, als Prinz Georg am 9. November 1873 di« Führung des ArmeecorpS wieder und nunmehr beständig übernahm uiA) mit ihm in der Arbeit langer Friedensjahre verbunden blieb. Diese Arbeit war eine hochersprießliche. Sie fand rühmendste Anerkennung während der Kaisrrmanöver 1876 und 1882 durch Kaiser Wilhelm I. und nicht minder wußte Kaiser Wilhelm H. den Verdiensten Sr. königl. Hoheit gerecht zu werden durch die Er nennung de» Prinzen zum Genrralfekdmarschall und gleichzeitig zum Grneralinspecteur der II. Armeeinspection. AM 8. März 1896 beging Se. königl. Hoheit das 50jährige Militärdienst jubiläum, eine Feier, die wieder zu besonderen militärischen Ehrungen Anlaß bot. Sein königlicher Bruder ernannte den Prinzen zum Chef des 1. Feldartillerieregiments Nr. 12, bei dessen Stammformation Prinz Georg sein« militärische Lauf bahn begonnen hatte, und zum Chef des GartdeniterregimentS, das er Jahre hindurch befehligt hatte; Kaiser Wilhelm II. ver lieh dem Jubilar die seltene Auszeichnung des Eichenlaubes zum Orden ?our 1s mSrits. Noch einmal bethätigte sich Se. königl. Hoheit als Führer einer Armeevbtheiluna Lei den Kaiser- manövern 1896 in der Lausitz. Mit einer Pflichttreue, die von der seltenen geistigen und körperlichen Frische deS „ältesten Generals der deutschen Armee" aufs Glücklichste unterstützt ward, widmete sich Se. königl. Hoheit unverdrossen seiner verant- wortungsreichen Stellung. Am 29. October 1898 beging der Prinz den Tag der Erinnerung an die 26 Jahre zuvor erfolgte Uebernahme des ArmeecorpS. Der Bedeutung dieses Tages gaben Se. Majestät der König für den Jubilar wie das Armee corps durch die Verleihung des GroßkreuzeS zum Milttär- St. - Heinrichs - Orden Ausdruck. Eine eingreifende Veränderung brachte den sächsischen Truppen das letzte Jahr d«S zu Rüste gegangenen Jahrhunderts in der Aufstellung eines zweiten ArmeecorpS. Damit hängt das Scheiden Sr. königl. Hoheit auS der bisherigen Stellung eines commandirenden Genrrals zusammen. Zur Freude und Genug- thuung der sächsischen Armee wird der Prinz dieser aber nicht entfremdet werden, da HLchstdersffhe als Armreinspecteur auf ihre Gesammtausblldung Wetter seinen Einfluß auSüben wird. Immerhin bezeichnet der Rücktritt Sr. königl. Hoheit von der Stellung eines commandirenden Generals einen neuen Abschnitt in der Geschichte unseres vaterländischen Heeres, das sich seit Be ginn der militärischen Laufbahn des Prinzen aus einem sehr schwachen Armeecorps zu einer mit allen Truppenarten reichlich ausgestattetcn Armee von zwei normalsiarken Corps aus gewachsen hat." Oeffentliche Zihnng der Gewerbekammer Leipzig a« SS. Mitte» 1SVV. Tagesordnung: 1) Mitthrilnagea au» der Reqistronbe. 2) Bericht de« Verkrhr-an-schusse» über da» an dir königliche Grnrral-Direction der sächsischen StaatSeisen bahnen abzugebende Gutachten, brtr. die Tottfirung von Holzwaaren. 81 Bericht des Ausschusses für gewerbliche Angelegenheiten über daS von der König» lichen Ktti»houptmonnschaft Leipzig verlangte Gutachten, betr. die Zugehörigkeit der Inhaber der Firma Ebr. Salzman», Bauanstalt für CentrolheizungSanlagea und Kupferschmiederrt zur Kupfer» jchmirde-KreiS-Jnnung (Zwangsinnung) zu Leipzig. Die Sitzung war von 11 Aammermitgliedern besucht. Der Vor sitzende Herr Oehler eröffnet dir Sitzung und ernennt die Herren Fugmaun und Plrssr zur Mitunteczeichnung deS Protokolls. Zu Punrt I drr Tagesordnung ist über wichtigere, seit der am 2. Februar 1800 stattgefundrnen, öffentlichen Sitzung ein gegangene Rrgistrandrnsachrn und deren Erledigungen Folgendes zu berichte»: I) Auf Verordnung drr Königlichen KreiShauptmannschaft Leipzig hat dir Rath der Stadt Leipzig die Gewerbekammer unter lieber« fendunq der ergangenen Acten um gutachtliche Aussprache über folgende Angelegenheit ersucht: Die Drechrler-Zwang-innung zu Leipzig Hot den Inhaber einer Dampsdrechslerei C. H. Brendel in Leipzig, Dörrieustraße Nr. 3/S, al» verpflichtet angesehen, der Innung anzugehören, dieser bat seine Mitgliedschaft mit dem Bemerken bestritten, daß seine Drechslerei al» Fabrik im Sinne de- HandwerkergesetzeS anzusehrn sei, folglich für ihn keine Pflicht vorliear, der Innung anzugehören. Dir Innung Hot hieraus, gemäß tz 100b de» erwähnten Gesetze-, die Entscheidung de» Rathe» der Stadt Leipzig beantragt. Di« Gewerbr-Jnspection Leipzig, welche gutachtlich gehört worden ist, hat sich dahin au»g»iprochen, daß die Fabrikmerkinole in dem in Betracht kommenden Betriebe in so ausreichender Weise vorhanden sind, daß derselbe al« «in Fabrikbetrieb betrachtet werden kann. Dir Besichtigung de» Betriebes, welche der Rath der Stadt hat vornehmen lasse», hat folgendes Ergebmß gehabt: DaS Gewerbe wird in einem zweistöckigen Hinterbause betrieben, in welchem sich Lagerräume iür da» Rohmaterial, rin Packraum, das Comptoir, ein Musterzimmer, in welchem Garbinendalter, Handtuchhalter, Kleider» ständer, EtaqSren, Servirtische, Notenständer, Nachttische und der» gleichen zur Ansicht der Besteller au-gestellt sind, sowie Arbeits» räume für die im Betriebe beschäftigten Personen befinden. Die Drechslerei uod die T'lchlerei wird in besonderen Werk stätten ausgrüdt. Beschäftigt werden außer 1 Werksübrer (gelernter Bildhauer), 9 Drechsler» und b Tischlergesellen, sowie 2 Arbeiter. Lehrlinge werden nicht au-gebildet. Di« Coniptoirarbriten erledigt der Inhaber, welcher gelernter Kaufmann ist, selbst. Im Betriebe sind 11 Drehbänke, 1 Band«, l Decoupir» und 2 Kreissägen, 1 Fräß- und 1 Bohrmaschine aufgestellt, welche mittels geliehener Tampfkraft bewegt werden. Im Betriebe wird meistens auf Bestellung, theilweise auch auf Vorroth gearbeitet. Die Drechslerei bildet den Hauptbetrieb. Der Rath der Stadt Leipzig hat in erster Instanz entschieden, daß der Betrieb als Handwerksbetrieb anzusehen ist und der In haber desselben, Herr C. H. Brendel, verpflichtet ist, der Drechsler- Zwangsinnunq anzugehören. Gegen diese Entscheidung hat Herr Brendel widersprochen und da- Unheil der Königlichen Kreishauptmannschast Leipzig, als letzte Instanz, angerufen. Die Kammer bat dem Rathe der Stadt in dieser Angelegenheit folgendes Gutachten erstattet. Obwohl der Inhaber der Dampfdrechslerei von C. H. Brendel sich vorwiegend der kaufmännischen Thätigkeit widmet, welche sein Betrieb erfordert, Lehrlinge in Lemielben nicht gehalten und an gelernt werden und auch theilweise auf Vorrath gearbeitet wird, diese Umstände also mehr für den Fabrikbegriff sprechen, so ist doch bei dem hier in Betracht kommenden Betrieb der Charakter eines Handwerksbetriebes deshalb vorherrschend, weil von den 17 im Betriebe beschäftigten Personen 14 handwerksmäßig angelernt sind. Die Herstellung der im Betriebe angefertigten Gegenstände er» fordert allo zum größten Theil Handwerker mit mehrjähriger Lehrzeit. Die Handarbeit ist demnach trotz der zur Verwendung kommenden Maschinen vorwiegend, und letztere sind nur als ver bessertes Handwerkszeug anzusehen. Hierzu kommt noch der weitere, für den handwerksmäßigen Charakter des Betriebes sprechende Umstand, daß meistens auf Bestellung und nur ausnahmsweise aus Vorrath, welcher mehr für Muster- und Ausstellungszwecke dient, gearbeitet wird, dagegen von der Herstellung von Massenartikeln in größeren Mengen auf Lager wohl nicht die Rede sein kann. Die Gewerbekammer Leipzig hält deshalb die Drechslerei des Herrn Brendel für einen Handwerksbetrieb, in Folge dessen der Inhaber desselben gemäß Z 4 des Statut- dec Drechsler» Zwangsinnung zu Leipzig verpflichtet ist, dieser Innung hinsichtlich der Äechslerei, des hauptsächlich betriebenen Gewerbe-, als Mitglied anzugMören. Lj'Der Rath der Stadt Leipzig hat die Gewerbekammer, unter Uebersendung der Acten, um Begutachtung der von der Schneider-, sowie Klempner-Zwangrinnung zu Leipzig ausgestellten Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens ersucht. Dem Ersuchen ist entsprochen worden. 3) Das Reichs-Marine-Amt zu Berlin hat der Gewerbekammer eine Druckschrift über die Entwickelung deS Kiautschou-Gebietes in der Zeit vom October 1898 bis October 1899, sowie Karten und Lichtbilder beS Gebiete- übersendet. Die Drucksache liegt für Interessenten in der Kanzlei der Kammer zur Ansicht aus. 4) Der Rath der Stadt Leipzig bat der Gewerbekammer durch Abschriften der letztinstanzlichen Entscheidungen mitgetheilt, daß der Friseur Hermann Balke, Leipzig, nicht verpflichtet ist, der Barbier- und Friseur-, sondern der Perrückenmacher-Zwangs-Jnnung zu Leipzig anzugehören, während die Inhaber der Firma F. A. Brockhaus Leipzig hinsichtlich des Duchdruckereibetriebes dem Zwange unter liegen, der Innung Leipziger Buchdruckereibesitzer anzugehören. ü) Die Königliche Eisenbahn-Dircclion Altona hat die Kammer um gutachtliche Aussprache über die Tarifirung von Klauen und Hufe mit dem Bemerken ersucht, daß beantragt worden sei, diese Artikel, welche heute nur noch zur Düngergewinnung verwendet würden, von Svecialtaris II nach Specialtarif III zu versetzen. Drr Königlichen Eiienbahn-Direction ist mitgetheilt worden, daß in den Drechslereibrtrieben Les diesseitigen Kammerbezirke» Klauen und Hufe nicht verwendet werden, und eine ausgiebige Verwendung derselben für dir Zweckr der Drechslern und Knopsmacherei, soweit der Kammer mitgeiheilt worden ist, nur dann erfolgen könnte, wenn dir Klauen und Huie zu Platten verarbeitet werden könnten; die- ist aber noch nicht gelungen und dürste auch kaum lohnend sein. 6) Der Königliche Kreissteuerrath de» zweiten Steuerkreise- zu Leipzig hat der Kammer mitgetheilt, daß vom Königlichen Finanz- Ministerium der von der Kammer gestellte Antrag, die Beiträge für dir Gewerbekammer im Jahre 1900 auf 3 Pfennige von der Mark Steuer des in Spalte ä Les Einkommensteuer-Katasters geschätzten Einkommens sestzusetzen, genehmigt worden ist. 7) Der Kammer ist mitgetheilt worden, daß Herr Tapezierer meister Gustav Metze in Leipzig am I. März d. I. fein 25 jähriges Geschäftsjubiläum begangen bat. Dem Jubilar sind die Glückwünsche der Kammer übermittelt worden. 8) Die Gewerbekammer Lübeck hat die Gewerbekammer um einige Exemplare des. Sitzungsberichts vom 1. December 1899 wegen des abgegebenen Gutachtens über die Jnnungspflicht der Ttichlereibetriebe Heinrich Bauer, Franz Schneider, F. A Schütz und Franz Gündel in Leipzig zur Tischler-Zwang-innung zu Leipzig, sowie um Ab- schrist drr Entscheidung der Königlichen Kreithauptmannschaft Leipzig, al» letzter Instanz, ersucht. Dem Ersuchen ist entsprochen worden. 9) Ter geschäst-sührende Ausschuß der Vereinigung von Ver tretern deS Handwerk- und drr Gewerbekammrra hat der Kammer das erst» Heft der gesammelten, nach A 100b deS Handwerker- Gesetzes getroffenen Entscheidungen über di» Zugehörigkeit mehrerer Gewerbtreibender zu den Zwangsinnungen übersendet. Dies, Drucksache liegt für Interessenten in der Kanzlei der Kammer zur Einsicht auS. 10) Di« Redaction der Leipziger Bienenzeitunq hat drr Kammer mehrere Druckexemplare der gegen das Gutachten der Handelskammer Leipzig, betr. die reich-gesetzliche Regelung im Verkehr mit Honig, erlassenen Entgegnung zur Krnntnißnahme übersendet. Zum 2. Punct der Tage-ordnung, Bericht deS Vrr- kehrsausschusses über das an die Königliche General- direction der Sächsischen Staatsrisenbahnen abzu geben de Gutachten, betr. die Ta risirung von Holzwaaren, berichtete der Vorsitzende des Ausschusses Herr Günzrl. Ter Herr Referent führte aus, büß bereits im vergangenen Jahre die Königliche Generoldirection der Sächsischen Staatseijen- bahnen der Gewerb.kammer mitgetheilt hat, daß die jetzige Tari- fieung von Holzwaaren sowohl zu Klagen aus Jndustriekreisen Anlaß gegeben, al- auch Schwierigkeiten für den AbsertigungS- beamien mit sich gebracht habe. Nach der deutschen Güterclassification gehören zunächst solche Holzwaaren, die nicht aus mitteleuropäischem Holze hergestellt find, im Allgemeinen in Specialtaris I. Di« weitere Unterscheidung im Tarife, wonach „Holzwaaren aus Hölzern anderer Art lackirt, polirt, ver goldet, versilbert oder bronzirt" unter den Specialtarif I, di« glticken Holzwaaren aber, wenn si« roh oder gebeizt, gefärbt, roh bemalt, grfirnißt sind, unter den billigeren Specialtaris II fallen, ist jedoch bemängelt worden. Selbst der Sachverständige und noch viel mehr der absertigende Beamte stoße oft auf Schwierigkeiten, wenn es sich um Entscheidung der Frage handele, ob beispielsweise eine Holzwaare lackirt oder gefärbt ist. Namentlich müßten Zweifel entstehen, wenn die Waaren mil sogenannter Lackfarbe gestrichen sind. Die Einen hielten solche Waaren für lackirt, weil immerhin eine gewisse Menge Lack mit Verwendung gesunden Hobe, Andere hielten diese Waaren nicht für lackirte Sachen. Schließe man sich der ersteren Ansicht an, so fielen z. B. zahlreiche Massenartikel der erzgebirgijchen Spielwoarenbranche, die zu den billigsten Preisen hergestellt würden, unter Specialtaris I. Aber auch materiell ließen sich gegen die im Tarife angewendeten Unterscheidungen Bedenken geltend machen. Diese Unterscheidung bezweckte, die betreffenden Holzwaaren in zwei Theile zu theilen: eine theuere und eine billigere Gattung; die erste soll unter Special tarif I, die andere unter Specialtaris II fallen. Dieser Zweck ist aber, wie die Königl. Generaldirection seiner Zeit mittheiltr, nicht in genügender Weise erreicht worden. Denn rS giebt zahlreiche Holzwaaren (namentlich Möbel), die gebeizt sind und im Preise viel höuer stehen als polirte oder lackirt« Waaren. Ob z. B. ein eichener Schrank gebeizt oder polirt ist, gebe an und für sich nicht den ge ringsten Anhalt für das Preisverhältniß. Maßgebend für letzteres sei vielmehr die Gediegrudeit der Schreinerarbeit, die mehr oder weniger künstlerische Ausschmückung, die vorhanden» Schnitzarbeit u. s. w. Ob dann Beizung oder Polirung statlfiudrt, wird meist keinerlei Einfluß auf den Werth de» Möbels Haden. Aus Ersuchen der Königlichen Generaldirectiou, iu welcher Weise sich eine bessere Unterscheidung im Taris vornehmen lasse, hat die Kammer seiner Zeit beschlossen, der Königlichen Generaldirection der Sächsische» StaatSeisen- bahnen zu empfehlen, alle Holzwaaren in eine Closse, vielleicht in Specialtaris II, zu tarifiren, mit Ausnahme von Holz- woaren aus hartem Holze, wie Möbel, Modelle n. s. w., gleichviel ob sie roh, sournirt, polirt oder mit besseren Schnitzarbeiten versehen sind, im Gegensätze zu anderen Holzwaaren aber einen größeren Werth haben. Liese Art Holzwaaren würden dann in Anbetracht ihres WertheS dem Specialtaris I zuzuweiseo sein. Die Königliche Generaldirection tbcilt mit, daß neuerdings den Eisenbahnverwaltungen der Antrag vorliegt, dir betreffenden Tarif- Positionen wie folgt zu fassen: ^l.. Holzwaaren d»S Specialtaris- l. 1. Holzwaaren aller Art (auch Möbel und Möbelbeftandtheile), welch» überwiegrad au- Hölzern der im Specialtarif» I be zeichneten Sorten bergestelli sind, roh oder gebeizt, gefärbt, gefirnißt, lackirt, polirt, vergoldet, versilbert oder bronzirt. 2. Möbel und Möbelbestaadtdrile, welche überwiegend aus Hölzern der im Specialtarife II bezeichneten Sorten her- gestellt sind, mit Ausschluß dir au- weichen Laubhölzrrn (solgrnden: Birken-, Erlen-, Linden-, Pappel- und Weiden- Holz), aus Buchenholz oder Nadelholz hrrgestelltrn, die nach Specialtarif II tarifiren. 3. Parkettbodentbeile, auch fournirte, theilweise mit eingelegten Stücken versehene, welche überwiegend au« Hölzern drr in Specialtaris I brzrichnrt»a Sorten hergrstellt sind. Hierzu werden auch solche Gegenstände aus Holz ge- rechnet, welche mit anderen Stoffen (ausgenommen edle Metalle) verbunden sind, insofern diese Stoffe nicht wesent liche Bestandtheile der betreffenden Gegenstände bilden. Fournire (d. h. Holzblättchen bi- zu 1,6 mm Dicke), ferner Möbel und Möbelbeftandtheile, fournirte oder mit au-gelegter Arbeit, gehören zur Allgemeinen Wagen- ladungscloffe. L. Holzwaaren de» Specialtarif» II. Holzwaaren aller Art, welche überwiegend au» Hölzern drr im Specialtaris II brzeichnetra Sorten hergestellt sind, soweit sie nicht zu den „Holzwaaren" drr Specialtaris« I und III gehören odrr besonder» genannt sind, auch in Brr- bindung mit anderen Stoffen (ausgenommen edle Mrtallr), insofern diese Stoffe nicht wesentliche Bestandtheile der be treffenden Gegenstände bilden. Hierzu gehören die überwiegrad aus Hölzern der km Specialtaris II bezeichneten Sorten dergestellten Galoatrrie- und Spielwaaren aller Art und Parkettbodentbeile, auch fournirte, theilweise mit eingelegten Stücken versehene. Ueber die Wirkung einer solchen neuen Tarifvorschrift, welche eine große Anzahl der bisherigen unzulänglichen Untrrscheidungs- merkmale beseitigt, bemerkt dir Königliche Generaldirection Folgende«: Fournire, fournirte und auSgelegtr Möbel und Möbelbeftandtheile bleiben wie bisher in der Allgemeinen Wagenladung-klasse; ebenso- wenig tritt eine Aeuderung ein bet nicht souruirten und nicht auS-
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