Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-02-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189902189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-02
- Tag1899-02-18
- Monat1899-02
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- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1899
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Riesaer D Tageblatt ««d A«r»rg,r MttlM «>r Aqetzrr). AmtsökaLt -vs^ der König!, «mtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts «nd de- Stadtrath- zu Ries» 41 Sonnabend, 18. Februar 18SS, Abends. SS. Jahr-. Da» Rtchaer Lageilatt «fchchü jeden La- «dend- mit «u-wchm, d« Soun» und Festtags vlertAjikhrllch« SqugsprM Gt Atchohmg w d« Srpeditiou« tu »ich« und Vtreht» od« durch »j«, L-üger f«! tu« Hau« 1 vt-rt V0 Pjg., bet «HM, « Sch»«« der wtserl Postaustaltm 1 «ar» 2V Wp, durch deu Srichtr-g« fwt « Hau, 1 «ar» »y,« An»,», Mr di» M«MM de» h, g yhr ohne Gchchchh, Druck md Buch, tw« Langer ck Niuterlich i« Rtesa. — Geschäftsstelle Kafiaurenpraß« 89. — Für di« Martio« vermMoorUtch: Hermann Schmidt tu «icha Bon dem Königlichen Landstallamt zu Moritzburg find eine Anzahl Exemplare der Broschüre „Neim-ehitte Mttthewm» «r die fiichfische« Pfrrtzezüchtrr für da« Jahr 18»8" einher gelangt. Landwlrthe und Pserdebesitzrr bez. Pserdezüchter im hlefigen Verwaltungsbezirke könne« diise Druckschrift an hiesiger Kanzleistelle, soweit der Vorrath reicht, unentgeldllch entnehmen. Großenhain, am 17. Februar 1899. Königliche Amtrhanptmannschaft. 432 L. Fr. Uhlemann. Mk. Bekanntmachung. Am 15. Februar 1899 ist in Riesa ein Geldtäschchen mit eine« größere« Selk- betrüge, desgleichen ein goldene- Armband gefunden worden. Die Eigenthümer haben sich in der RathSexpedition, Zimmer Nr. 2 zu melden. Riesa, den 18. Februar 18SS. Der Rath der Stadt. BoeterS. Kr. Durch Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden ist die bisherige Schneiderinnung in Riesa am 1. Februar 1899 geschloffen worden und von diesem Zeit» punkte ab die ZtoangSinnun« für da- Schneider-Handwerk inS Leben getreten. Zur Wahl des Vorstande- der neuen Innung wird auf Grund Ser Borschrist i« 8 92 Absatz 5 in Verbindung mit 8 100 o der Reichsgewerbe-Ordmng in der Fassung der Novelle vom 28. Juli 1897 eine Innung-Versammlung für Rittwach, de« 22. Februar 189-, «achtvittarg- » Uhr im Gasthof -«« „Kronprinz" tu Riesa einberufen. Wahlberechtigt find alle Diejenigen, die der Zwangsinnung künftig al» Mitglieder an« zugrhöreu haben, d. h. die Handwerker, die das Schneldergewerbe im Bezirk« der Stadt Riesa und der Landgemeinden Gröba, Merzdorf, Weida, Pausitz, Mergendors unk Poppitz al» stehepdr» Gewerbe selbständig, indessen nicht fabrikmäßig betreiben. Riesa, den 18, Februar 1899. Der Rach der Stadt. voet-rS. Sch. Die neue von der Bahnhofstraße nach den neuen Beamtenwohnhäusern der Staat»« eisenbahn fiihreude Straße — X-Straße de» Bebauung-plane» für die Stadt Mesa — und die bei diesen Häusern gebauten Strecke« der Kastanienstraße haben wir in da» Eigenthu» und mit Ausnahme der Fußwege auch in die Unterhaltung der Stadtgemeinde überyopime». Gleichzeitig geben wir bekannt, daß wir beschlossen habe», jene im Bebauungsplan Wit X-Straße bezeichnete Straße künftig „Chemnitzer Straße" zu nennen. Riesa, den 18. Februar 1899. Der Rach der Stadt. voeter-. Sch. Telegramm. Versailles, 48. Februar. 8 o « bet wurde mit 48« Stimme« zum Präsidenten der Re« publik gewählt. Meline erhielt S7O Stimme«. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, 18. Februar 1899. — Die Aktionäre der Riesaer Dünger.Abfuhr- Act. »Gesellschaft seien nochmal» auf die nächsten Mon» tag Abend- 8 Uhr in der ersten Etage de» Hotel Wettiner Hof stattfiadende Generals« srwmlung aufmerksam gemacht und ihnen der Besuch derselben empfohlen. Vorstand und Ausficht»rath der Gesellschaft werden die Vertheilung einer Dividende von 3 */,<>/<> Vorschlägen. Der Eintritt in da» Brrsammlungtlccal ist nur bi» 8 Uhr gestattet. Die Aktionäre haben sich durch ihre Aktien oder Jnterimtschrine zu legi« timiren. Etwaig« Umschreibungen von Aktien auf andere Namen find beim Vorstand oder in der Versammlung zwor zu beantragen. — In der gestrigen Ausficht»rathrfitzung der Dresdener Ban! wurde b> schlossen, der für den 14. März etnzube» rufenden Generalversammlung die vertheilung von s Proz. Dividende vorzuschlagen, 76728 Mk. dem Pension-fond zu- zu'ühren, 500000 Mk. auf die Bankgebäude abzuschretben und 142036 Mk. auf neue Rechnung vorzutragen; feiner bei der ebenfall» auf den 14 März rin »berufenden außer ordentlichen Generalversammlung tie Fusion mit der Nieder sächsischen Bank in Bückeburg und die Erföhung de» Aktien» kapital» von 110.auf 130fMillionen durch Ausgabe von 20 Millionen neuer Aktien, welche ab 1. Januar 18SS an der Dividend« thetlnehmen, zu beantragen. — Zur Geschäftslage auf der Elb.» schreibt man unter« 14 ist. Mt». dem „Schiff' au« Aussig: Nachdem End« der vergangruen Woche wieder ein Witterung-umschlag erfolgt war, wurde auch sofort di« Schifffahrt au? der Elbe voll» ständig eröffnet, und die Braunkohlen » Verladungen sofort wieder ausgenommen. Die Kohlrnb-iftellun-en betrogen in den ersten Tagen dieser Woche etwa 300 Waggon» pro Tag, doch dürften dieselben täglich größer werden, indem täglich neue Abmachungen erfolgen und auch viele Kähne, welche für eig'nr Rechnung laden, herankommen, so daß in einigen Tagen die Elbevrrladungen ziemlich lebhaft sein dürsten. Di« Frachten find allerdiug» auch sehr billig, welcher Umstand wohl den lebhafte» Bezug von Braunkohlen veranlaßt, denn im Allge meine« ist der Bedarf an de» deutschen Elbeplätzen «och sehr gering, da theilwetse noch Borräthe vom Herbst liegen, di« infolge de» milden Winter» nicht aufgebraucht worden find. Die Verladungen von Zucker find «och schwach, da Schön priesen und Restontitz roch nicht» verladen. Für 100 Kg. Fracht nach Hamburg wurden ki-her 25 Pf. bezahlt. Die Kohlenfrachten find qegenwärttg folgende: Rach Dre»den 15 M., Riesa 1« M., Wittenberg 17 M. für 80 Doppel- hlktoliter. Schönebick- Magdeburg 22 Pf., Tangermünde 24 Pf., Burg 27 Pf., Brandenburg 36 Pf., Potsdam 37 Pf., Berlin 42 P-, Fürstenwalde 5S Pf., Rathenow 36 P*., Strodehne 35 Pf., Havelberg 30 Pf., Stralau Zille 55 P . per Doppelhectoliter. Wittenberge, Dömitz, Boitzenburg, Hamburg, Altona S—9'/, Pf. für 50 Kg. — Da» ungewöhnlich warme Wetter, welch,» uns die letz en Tage gebracht haben, ist, so schreibt der meteorologische Mitarbeiter der „Berl. Wissens«-. Korr." meteorologisch sehr interessant. S-it 30 Jahren, also seit 4869, ist r» in der ersten Hälfte de» Februar nicht so war« gewesen, wie j-tz», und seit 1882 auch im Februar überhaupt nicht. Da« Moximum der Temperatur erreichte in diesem Jahre der Februar bi» j tzt (nach Berliner Feststellungen) am 11. mit 14 8 Grad C., demnächst am 12. mit 13,9 Grad C. Ein höhere» Moximum ist in den sichten 20 Jahren im Februar nur am 26 Februar 1882 mit 15,3 Grad T. beobachtet worden. Die Morgentewperatur betrug am 10. Februar um 8 Uhr 9.0 Grad C. oder 9 6 Grad über der Normalen! Stellenweise wurden tu Mittel- und Süddeu schland roch höhere Temperaturen beobachtet, so z. V. in Breslau, Mag deburg und Kassel 16 Grad, in Hannover 17 Grad, in Grünberg, Mülhausen im Elsaß und in Karlsruhe 18 Groh in Münster und Kaiserslautern 19 Grad und in CH wwy und Bamberg sogar 20 Grad (im Februar!). Bedingt wurde diese Wärme durch anhaltend niedrigen Luftdruck im Westen und Nordwesten Europa» bet hohem Luftdruck in Südeuropa, wodurch eine anhaltende südwestliche Luftströmung hervorgerufen wurde. — Der „Nordd. Allg. Zeitung ' zufolge wird die vom Bundesrath genehmigte Vorlage, betreffend die Schlachtvieh» Fleischbeschau, unverzüglich de« Reichstage zugehen. Wie da» Blatt ms zuvrrllsstger Quelle ersäbrt, regelt die Vor lage die Schlrchtvieh-Fletschbefchau i« wes.-ntlichen ans folgen der Grundlage einheitlich für da» Reichsgebiet; Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde, deren Fteisch für den menschliche» Genuß bestimmt, unterliegen vor «ad nach der Schlachtung der amtlichen Untersuchung, di« bei Schweinen sich auch auf Trichinen erstreckt. Für die Durch'ührung der Fleischbeschau werden Fltischbeschaubezirke mit der erforder lichen Anzahl Beschauer g«bildet; da« al» zum mevschl'chea Genosse tauglich befundene Fleisch wird ohne Wettere» zu« freien Verkehr zugelaffen, untaugliches von der Polizeibehörde b> festigt, bedingt taugliche» unterliegt dem Drklarationk- zwange. Au» de« An»landr eingehende» Fletsch «armblütiger Thiere, au«geno«mea Federvieh und Wildpret, wird zu« freien Verkehr nur zugelaffen, nachdem e» die amtlich« Unter suchung im Inland« pasfirt. Je nach Ausfall der Unter suchung wird da» ausländische Fleisch wie inländische» be handelt. Da» Ekgebni- der Fleischbeschau wird am Fleische in für da» ganze Reich gleichmäßiger Weise kenntlich gemacht. Verschärfte Bestimmungen gelten für Pferdefleisch; die B - schau wird hier nur von approbirten Thierärzteu vorge nommen. Da« Fleisch darf nur unter der Bezeichnung „Pferd, fl.'isch' in den Verkehr gebracht «nd muß al» solche» bei der Ein'uhr dellarirt werden. Der Entwurf enthäl nur Mindestforderungen, welche für da» ganze Reich gelt«. Die Einzrlregieruagen könne« strengere Vorschriften erlasse» Die Regelung der Eatschädigungtfrage ist den Lande»- regierunge« Vorbehalte«. — I« einer jüngst erschienenen ministeriellen Berord- nung wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß di« Polizribehökdrn lbrnso ber«chtigt wie verpflichtet seien, bet Brunneuanlagen, die im Keller der Häuser so nahe bet de» Abortgruben grsigeu find, daß eine g.snodhritSschädltche Ver unreinigung de» Waff-rs zu befürchten stehe, einzuschretteo. Bei Behandlung der Frage bet Neubauten kommen zunächst die etwaigen Ort-bauordnungen und ortsgesetzlichen Bauvor schriften in Betracht. Insoweit aber derartige ortSgesrtzliche Bauvorschriften nicht bestehen, biete der 8 14 der Bavpolt» zeiordnung für Srädte und 8 H der Baupolizeiordnung für Dörfer eine ausreichend« Handhabe, um gesundheitsschädlich« Brunnenanlagen, namentlich im Innern der Häuser zu ver bind«« bez. zu dies m Zwecke auch die Sinzrtchnung der ge- r lmR« Brunnenanlage in die einzureichenden Baupläne zu vmffa «gen. Unter diesen Umständen glaubt da» Ministerium Ar Innern von der in Anregung gebrachten allgemeinen Anordnung vorläufig umsomehr abseh-n zu können, al« in dem jetzt m Ausarbeitung kestndlichen Entwurf eine« allge meinen Baugesetze« die nöthigen Vorschriften über di« Ver sorgung der Baugrundstück« mit Trtnkwaffer, sowie über die Anlegung von Brunnen enthalten find — Da» Königliche Finanzministerium hat unter« 17. Januar 1899 folgende Generalverordnung an iämmtliche Oberforstmetstereien und die Inspektion de» Tharandter Forstrevier«, die Errichtung von Gebäuden in der Näh« der Staat«Waldungen betr., erlassen: Da» Finanzministerium hat auf «rund eine« von der Ständeversamrnlung auf dem li tztrn Landtage gräußerun Wunsche« im Einverständnisse mit de« Ministerium de« Innern beschlossen, die Geueralvrrordnnu, vom 13 August 1888, die Errichtung von Gebäuden in der Nähr der StaatSwalduagen betr., aufzuheben und durch die folgenden Bestimmungen zu ersetze«: Innerhalb einer Ent- fernung von 30 m von der Waldgrenze dürft n auf de« an StaatSforstrevtrre angrenzende« Gelände Grbände aller Art nur dann errichtet werde«, wenn der Staat«fttku» feine Zustimmung erthetlt hat. Sollen dagegen Gebäude inner halb einer Entfernung von 80 bi« 60 w von der Wald grenze errichtet werden, so bedarf e« hierzu der Zustimaumg'd«« StaatSfiSku« nicht. Die Baupolizeibehöidro habe« aber nach Eingang eine« solche« vaugenehmtgungsgrsuchk« der Ober- forftmeisterei hiervon -- übrigen» ohne Beifügung der Ban- polizeiaktra — alsbald Nachricht zu gebe«. Die Schutz» streift« von 80 und 60 m werden im der Weise festgesetzt, daß die Waldgrenze «ach alle« Richtungen hin um dtrs« Ent- fernung,« gleichmäßig htnau»gerückt gedacht wird. Die Obrrsorstmeistereien haben sofort nach Eingang der Benach richtigung von dem betreffenden Bauvoihiben in jede« ein zelne» Falle eingehend zu erwägen, ob der gep'ani« Abstand zur Wahrung der fiskalischen Interessen geatgt «nd wem»
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