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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-05-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190005109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000510
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000510
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-05
- Tag1900-05-10
- Monat1900-05
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1900
- Autor
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Donnerstag 10. Mai 1W0, AvenvS SS. Jaü»D 107 Mcke. außerhalb desselben innerhalb eines Kreher. Der Gemeindevorstand. 3 2 und ein Js. haben 1898 Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft findet sich veranlaßt, das von ihr bereits früher durch öffentliche Brkannunachung vom 20. Juni 1884 (Nr. 75 deS Riesaer Amtsblattes Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag ÄbeiidS mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. VtertelMrilcher itezugspreiS bet Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder jdurchHunsere Träger frei InS HauS t Mark SO Pfg., bei Abholung am Schalter der Aaiserl. Postanstalten 1 Mark 28 Pfg-, durch den Briefträger siet inS Haus 1 Mart 08 Psg. Anzeigen-Annahme für die Nummer'deS Ausgabetages bis Bormittag S Uhr ohne Eewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraste 89. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Kahlschläge in Abth. 62 und 64, Artillerie-Schießbahn, Durch forstung in Abth. 71 Kiengehau. Schneebruchhölzer in den Abth. I, 3, 4, 16—21, 23—25, 32, 33, 36—39, 59—61, 73, 74, 78, 79, Forstorte Herrenheide, Alte Lichtensee, Rustel Brand, an der Sautränke, Diebswinkel, Kreinitzer Vorder- und Hinterheide, Jacobsthaler Ankauf. von 54 214 364 51 81 52 Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft ist wegen Massenschüttung der Communikationsweg von Dörschnitz nach Prausiy im Dorfe Pahrenz vom 14. bis 20. Mai d. I. für den Fährverkehr gesperrt und wird Letzterer inzwischen auf den Feldweg von der Staatsstraße nach dem Dorfe verwiesen. Dos unbefugte Befahren der gesperrten Strecke wird nach § 366 >o des NeiclMrafgesetzbuches bestraft. Pahrenz, am 9. Mai 1900. Vrruuyes nan Sächsisches. Riesa, 10. Mai 1900. — Feuerwehr-Alarmsignale verkündeten gestern Abend I gegen 6 Uhr den Ausbruch eines größeren Schavenfeuers im I Stadtbezirk Ans noch nicht erminelter Ursache war in den oberen Räumlichkeiten des Hintergebäudes des Fleischer meister Oehniichcn'schen Grundstücks, Hauptstraße, Feuer entstanden, das sich rasch ausbreitete, auch auf das Vorderhaus übersprang und dasselbe in Brand setzte. Ter Feuerwehr gelang es, das Feuer auf die Dachstühle der brennenden Gebäude zu beschränken, doch dürsten Decken und Mauerwerk durch die..eingeworfcnen Wasser massen erheblich gelitten haben. — Während in der Lommatzscher und Döbelner Gegend und auch anderwärts beireits vorgestern erhebliche Ntederschlägt stattgcfunden, ist nun in letzter Nacht auch den hiesigen Fluren «in erquickender, das WachSthum der Pflanzen söidernder Regen zu Theil geworden. Gleichzeitig hat sich aber auch eine merk liche .Maikühle" eingestellt von der wir wünschen nullen, daß sie sich zu den bevorstehenden „Wcinmördern" nicht bis zum Frost abstuft. Mittwoch, den 16. Mai 1900, Vorm. 10 Uhr, kommen im Versteigerungslokal hier 2 Kleiderschränke und 1 Vertiko gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 8. Mai 1900. Der Ger.-Vollz. beim Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. M. l pro - 1 Person, — Bei der am 28. April d. I. stattgehabten Submission für den Jahresbedarf der sächsischen Staatseisenbahnen für 1900/1901 wurden seitens der Zechen erheblich höhere Preise gegen das Vorjahr gefordert. Gleichzeitig blieben die Angebote hinter dem Bedarf zurück. Die Mehrforderungen betrugen für den Wagen von 10 Tonnen für sächsische Steinkohle 20—25M1, böhmische Mittelkohle 18-24 Mk., böhmische Nußkohle 16-20ML, oberschlesische Steinkohle 30—35 Mk., niederschlesische 25 Mk^ Bornaer und Meuselwitzer Braunkohle 4 Mk. — Das unbewegliche Staatsvermögen SqchsenS hatte nach dem letzten Rechenschaftsbericht einen SchtitzungSlvetth von 1082 Millionen Mark. Hiervon entfallen auf vier verschiedene Klaffen folgende Beträge: Klasse I zur freien Benutzung der Krone 11 Millionen Marl Klasse II zur öffentlichen Benutzung und zu gemeinnützigen und allgemeinen Zwecken (einschließlich der Landä- anstalten) 53 Millionen Marl Klaffe III zum Betriebe der StaatSwirthschast behufs der Produktion materieller Güter oder Dienste S82 Millionen Marl Klaffe IV zu Zwecken del Clvll- dienste- 36 Millionen Mark, in Sa. 1082 Millionen Marl — Tie Stationen und da» Fahrpersonal sind au» Anlaß von Beschwerden angewiesen worden, streng daraüf zu achtes^ vom Jabre 1884) ausgesprochene Verbot des Cigarrenrauchens und des Rauchens ans offenen Pfeifen in Waldungen hiermit in Erinnerung zu bringen mit dem Bemerken, daß und beziehentlich Wegwerfen von Zündhölzchen und Zündschwamm in Waldungen außerhalb der öffentlichen Fahrstraßen hiermit ausdrücklich verboten und an den Zuwiderhandelnden mit Geld strafe bis zu 30 M. oder mit entsprechender Haftstrafe geahndet werden wird. Das Rauchen aus geschlossenen Pfeifen bleibt bis auf Weiteres gestattet. Hierbei wird zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 309 des Reichsstrafgesetz buches derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand oder einen Brand von Feld früchten herbeiführt, mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 900 M. bestraft wird und daß cS nach § 368,6 desselben Gesetzbuches bei Geldstrafe bis zu 60 M. oder Haft bis zu 14 Tagen verboten ist, an gefährlichen Stellen, in Wäldern oder Haiden, Feuer anzuzünden. Großenhain, am 2. Mai 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. Vr. Uhlemaun. I Bekanntmachung, die staatliche Schlachrviehverficherung betreffend, II vom7. Moi1900. .... ... ' Zur Durchführung der mit dem 1. Juni dss. Js. in Wirksamkeit tretenden staatlichen j auch das Wegwerftn von Cigarrenresten , das Ausklopsen wn Pfeisen, Ungleichen das Anzünden I Schlachtoiehversicherung — Gesetz vom 2. Juni 1898 — wird hierdurch Folgendes bekannt ge- " < ' > I geben und bestimmt: ' l .1. Ter Verwaltungsausschuß der Anstalt für staatliche Schlachtviehversicherung hat gemäß I 8 14 der Ausführungsverordnung vom 24 Juli 1899 über den Geschäftsgang der Anstalt I den inneren Geschäftsverkehr der letzteren mit den Gemeindebehörden und Einnahmestellen I Regulativ ausgestellt, zu welchem das Ministerium des Innern unterm 5. Mai dss. I Genehmigung erlheilt hat. I Dieses Regulativ wird im Laufe dieses Monats vom Verwaltungsausschuß den Kreishaupt- I Mannschaften, Amtshauptmannschaften, Gemeindebehörden, Bezirksthierärzten und Schlachthofsver- I waltungen zugesendct werden und kann bei den Gemeindebehörden eingesehen werden. Tie letzteren haben zu diesem Zwecke das Regulativ noch vor dem 1. Juni dss. Js. I auszulegcn und dafür befolgt zu sein, daß auch die Fleischbeschauer, soweit nöthig, von dessen l Inhalt Kenntnis? erhalten. I Die Bestimmungen des Regulativs sind für die mit der Anstalt verkehrenden Behörden, I sonstigen öffentlichen Organe und Privatpersonen maßgebend. Besonders wird Folgendes hervorgehoben: I a. Der VerweltungSausschuß der Anstalt erläßt seine amtlichen Bekanntmachungen im Dresdner Jvurual und in der Leipziger Zuiuug. b. Tie Gemeindebehörden — § 1 der Ausiührungsverordnung vom 24. Juli 1899 — haben über die nach 8 29 des Regulativs zu ertheilenden Besreiungsscheine ein Register nach dem dort vorgeschriebenen Muster zu führen. c. Die Fleischbeschauer haben, wenn das Fleisch eines versicherten Thieres ungenießbar oder nicht bankwurdig ist, den in Z 3 l des Regulativs erwähnten Beanstandungsschein auszustellen I' und außerdem auf der Rückseite der Quittung über den gezahlten Versicherungsbeitrag einen Vermerk über die Beanstandung zu machen, wenn dagegen das Fleisch des betreffenden Schlacht stückes bankwürdig ist, die Quittung über den gezahlten Versicherungsbeitrag durch Abschneiden der rechten oberen Ecke zu entwerthen. Formulare zu den Beanstandungsscheinen erhalten die Fleischbeschauer durch Vermittlung der Gemeindebehörden von der Anstalt. 2. Tie Mitglieder der Orts- und Vezirksschützungsausschüsse für ihre Bemühungen, bez. als Ersatz für Reiseaufwand — 8 11 des Gesetzes vom 2. Juni — folgende Vergütungen zu erhalten: u) M Mitglieder der Or 1 ss ch ä tzu n g S a us s ch ü sse: bei Schätzungen im Wohnorte oder bei Schätzungen Umkreises von 2 Kilometern: für die Schätzung für die Schätzung cines Rindes . 2 M. I pro für die Schätzung eines Schweines 1 - i Person, Lei größeren Entfernungen außerhalb des Wohnortes: eines Rindes . f — Ein bedauerlicher schwerer Unglücksfall ereignete sich ! heute früh auf dem in Nähe der Kasernen des 3. Feld-Art.-Reg. belcgenen Neubau des Herrn Baumeister Otto. Der daselbst beschäftigte 24jährige Schieferdeckergehilfe Bauer auS Würzburg stürzte aus einer Höhe von etwa 13 Meter ab und zwar so unglücklich, daß er sofort todt liegen blieb. Der Verunglückte, der auf den Kopf gefallen war, hatte außer anderen schweren Verletzungen einen Schädelbruch erlitten. Ein Verschulden an oem Ünglücksfall ist Niemandem bcizumeffen. —)( Nach seiner Verordnung de» Ministeriums des Innern gedenkt dasselbe künftig die Errichtung neuer Apotheken von Amtswegen in's Auge zu fassen, wenn und wo ein Bedürsniß dafür sich herauSstellt, während bisher der Errichtung von Apotheken erst näher getreten wurde, wenn Personen, die eine Concession für Apothekencrrichtung erlangen wollten, oder Ge meinden darum ersuchten. — Die Erbauung eines Stabs- und Wirtschaftsgebäudes sowie eine» MannfchaftSgebäudeS für daS Pionier-Bataillon Nr. 22 Hierselbst ist der Firma G. Mor. Förster übertragen worden. Mit dem Bau dieser Gebäude wird alsbald begönnen ! werden. Im Gasthofe zur Königslinde in Wülknitz sollen Freitag, am 18. Mai d. I., Vormittags ^10 Uhr an rm kieferne Scheite, i - - Knüppel, ! - - Aeste, I - - Stöcke, ? - kiefernes Astrcisig, kieferne Langhaufen, I. El. f meistbietend gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Die Bedingungen werden vor Beginn bekannt gegeben. * Königliche Forstverwaltung, Königliche Garnisonverwaltung Uebungsplatz Zeithain für die Schätzung für die Schätzung eines Schweincs b) die Mitglieder drr B ez i r ks sch ä tz un gs a u s s ch ü ss e: für die Schätzung eines Rindes . 3 M. l pro für die Schätzung eines Schweines 2 - f Person, sowie außerdem für Fortkommen pro Kilometer Entfernung 40 Pf. 3. Ueber die Stellen, welche mit der Einnahme der Versicherungs beiträge betraut sind, und über die Höheder letzteren wird vom Verwaltungsausschuß besondere Bekanntmachung erlassen werden. 4. Die den Einnahme st eilen zn kommende Entschädigung — §7 der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 — wird später festgestellt werden, wenn sich der Umfang der Mlhwalkungen dieser Stellen genauer übersehe» läßt. Dresden, am 7. Mai 1900. Ministerium des Innern. - v. Metz sch Die auf Freitag, Le« 11. dss. Mts., Vorm. 10 Uhr in Kobeln angesetzte Versteigerung findet nicht statt. Riesa, am 8. Mai 1900. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgerichte. Sekr. Eidam. 1142 k. An nachgenannten Tagen und Straßen werden Maffenschuttarbeiten mit der Dampf walze vorgenommen werden: Am 11. u. 12. Mai auf der Riesa-Strehlaer Straße, zwischen dem Eisenwerke u. dem Dorfe Gröba, Am 14., 15., 16. u. 17. Mai d. I. auf der Seerhausen-Riesaer Straße zwischen Oelsitz und Pausitz. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, tun 9. Mai 1900. 6 1462. vr Uhlemann. Tn. Riesaee Tageblatt (Ellikblitt oll- AnMtt). Fernsprechstrtte Nr. 26. und Anxeiger ArnLsökatt der Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königs. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa.
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