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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.08.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-08-22
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190008224
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000822
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000822
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-08
- Tag1900-08-22
- Monat1900-08
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.08.1900
- Autor
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««d K«r»tgrr WrtM mb Abschch mit ber Herr Commifsar nicht aufgehalten wird und rechtzeitig nach den folgende« Ort« g«-^ 0. 888, Reiseplan für die Pferdevormusternngen in der AmtShaaptmmmschaft Grosteahatn 1VV«. von Königliche Amtthanptmannschast. Dl. Uhlemnna. Gemäß der Bestimmung in 8 1 der PferdeauShebungSvorschrift vom 18. März 1900 — Gesetz* und Berordiu-Blatt S. 51 flgde. — haben zur Gewinnung einer zuverlässigen Uebersicht über den Pferdebestand de» Landes alljährliche Bormusterungen stattzufinden. Al» Pferde - BormusterungS - Commifsar ist für die diesjährige Bormusterung im hiesig« Bezirke Herr Rittmeister z. D. von Carlo Witz in Dresd« «mannt worden. Zuwiderhandlung« gegen vorstehende Anordnungen werd« gemäß § 27 de» Krieg», leistungSgeseheS unnachsichtlich bestraft werden. Die Bormusterung wird zunächst an dm nachstehend unter (D genannten Ort« an den dabei angegeben« Tag« und Stunden abgehalten werd«. Ueber die Fortsetzung der Vormuster* ung an dm übrig« Orten de» Bezirks folgt weitere Bekanntmachung. Jeder Pfmdebefitzer ist verpflichtet, zu den betreffend« Terminen und auf den ihm dm Ortsbehörden bezw. Gutsvorstehern angegebenen Plätzen seine siimmtlichen Pferde zu stell«, mit Ausnahme a. der Fohl« warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, b. der Fohl« kaltblütiger oder kaltblütig-gemischter Schläge unter 3 Jahren, o. der Hengste, ck. der Stuten, die entweder hochtragend sind (deren Abfohlen innerhalb der nächsten Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt hab«, «. der Bollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Untonclub geführten — List« eingetragen und von einem Bollblut ¬ hengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, k. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, x. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, d. der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Außerdem ist der Herr Kreishanptmann befugt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der unterzeichnete Amts- hauptmayn hierzu ermächtigt. In dm unter ä bis ß ausgesührten Fäll« sind von den Vertrete« der Gemeinde- oder Gutsbezirke ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragendes Stuten (Ziffer ci) auch der Deckschein beizufügen ist. Die Vorführung hat ohne Geschirr und gezäumt mit 2 Zügeln zu erfolgen. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vor führen, hab« außer der gesetzliche» Strafe z» gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine- zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Bon der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: l. die Mitglieder der regierenden deutschen Familien bezüglich der zum persönlichen Ge brauche gehaltenen Pferde; 2. die Gesandt« fremder Mächte und das Gesandtschaftspersonal; 3. die activen Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebräuche gehalten« Pferde; 4. Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde; 5. die Posthalter hinsichtlich derjmigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Post« kontraktmäßig gehalten werden muß; 6. die Königlich« Staatsgestüte. Die Herr« Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher, im Behinderungsfalle ihre Stellverteter, hab« sich zu den Vormusterungstermin« an den von der Ortsbehörde ausgewählten Musterungsplätzen einzufind« und dem Her« Pferdevormusterungscommissar das in Spalte 1 mit fortlaufender Nummer versehene Verzeichniß der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde (Pferde- uud KorführungSliste) — die Anschaffung der bezüglichen Formulare ist in der Verfügung vom 3. Juli 1900, Nr. v. 695., ausgesprochen — in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Ein Exemplar ist zur Abgabe an den Herrn Commifsar, eins zum eigmen Gebrauche bei der Vor führung bestimmt. In die Verzeichnisse sind auch die nicht gestellungspflichtigen Pferde einzu tragen. Die Herr« Bürgermeister, Gemeindevorstände und GutSvorsteher find verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Borsühren der Pferde erforderlichen Leute (keine Kinder) und ferner dafür zu sorg«, daß das Borführen gmau in der Reihenfotze der BorführungSliste statt findet. Hierzu ist an der Halfter jedes Pferdes ein Zettel mit deutlicher Nummer, welche der jenigen der BorführungSliste entspricht, zu befestigen. Bei Pferden, welche bereit» bei der früheren Musterung al» kriegsbrauchbar bezeichnet wurdm, find außerdem unter Verantwortlichkeit der Herr« Bürgermeister, Gemeindevorstände und GutSvorsteher die denselben noch zugehendm Beftinrmrmgstäfelcher» nach der« Ausfüllung anzubring«. Weiterer Bedarf an BestimmungStäfelchen ist der König!. Amtshauptmannschaft umgehend anzuzetz«. Die Pferdrverzeichnifse sind von dm Ortsbehörden bezw. Gutsvorstehern «ar in Spalten 1, 2 und 3, und zwar möglichst gram» auSzufüllm; die Ausfüllung der Spalten 4 und 5 er folgt durch den Her« Eommtffar. Rur blinde oder seit der letzt« Bormusterung neu hinzugrkommene Pferde sind in Spalte 6 d«S veqeichntffe» al» „blind" oder „neu" aufzuführen. Der Herr Pfrrdevormusterung»- Commifsar ist berechtigt, gleichzeitig mit ber Bormusterung der Pferd« auch die Feststellung der krieg»brauchbarm Fahrzeuge mit vorzunehmm. Die Fahrzeuge find in da» Pferdeverzeichniß reicht mit aufzunehmm. Die Herr« Bürgermeister, Gemeindevorstände und GutSvorsteher werd« für strmgste Durchführung der auf die Pferdevormusterung Bezug habend« Anordnungen persönlich verant- wortkch »macht und ist insbesondere dafür Sorge zu trag«, daß die Stellung-pflichtigen so zeitig beordert werd«, daß sie mtt den Pferden zu dm angrsrtzt« Zett« pünktlich z» Stelle find, da* Datum. Ort. Zeit. 27. August. Mehltheuer 750 Bonn. Pahrenz 8«» V Prausitz 9" w Böhlen mit Gostewitz 8»» Jahnishausen 10" w Nickritz 10«« w 28. August. Leutewitz 8« Bonn. Heyda 8" Kobeln 10° Mergendorf 11« Poppitz 11»» 29. August. Gröba mit Forberge und Oberreußm 9»« Bonn. Merzdorf mit Pochra 10»« Weida 11» Oelsitz 12»« Nachm. Pausitz 1" w 30. August. Riesa 7»« Bonn. 31. August. Promnitz 7» Bonn. Röderau 8" Bobers« mit Lessa 9« Zeithain 9«° Moritz 11° Grödel 11»° Nünchritz 12» Mittag». 1. September. Glaubitz mit Langenberg und Sageritz 7" Bonn. Radewitz mit Marksiedlitz 8« * Colmnitz am Wege nach Roda 9" Roda 10° Zschaiten io»° Leckwitz 11° Weißig bei Skassa 11»« Skassa 12" Nachm. 3. September. Skaup mtt Adelsdors 8« Bonn. Uebigau mit Stroga 8«« Naffeböhla 9»« Walda mit Kleinthiemig 10" Wildenhain 11'» Kleinraschütz 12» Nachm. Großraschütz 12» w 4. September. Bauda 8« Bonn. Görzig 9" Peritz 10» Streumen 10«» - ' Koselitz mit Puls« 11«» Wülknitz 12«° Nachm. 5. September. Lichtens« mit Haidehäuser und Kleintrebnitz 7»o Bonn. Tiefmau 8" SpanSberg mit NieSka 9« Schweinfurth 10»° Nauwalde 11» Reppi» 11«« Gröditz 12» Nachm. 6. September. Fraumhain 8» Bonn. Rad« 9» Treugeböhla 9" W', Zabeltitz 10» » .
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