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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-09-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190009205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000920
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000920
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-09
- Tag1900-09-20
- Monat1900-09
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1900
- Autor
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Riesaer Mageblatt Tsnnersta«, SV. Septober 1900, Abends. 88 Jahr, ««d A«r»l-»r (MM «d Asschkk). .,.7^7^,- Amtsölatt der KSniftl. AmtShmptmannschast Großenhain, des Köniql. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. si9 j W Da» «iesaer »»MM «MM stdm Ach, »b«d» mit «MMahme der Em». «Nb Festtag«. »irrtetjShrlicher »«MM» bei AbhMmg M den EM««« in Riesa und «trchla ob« durch «ns« «Wo Peet M» Hau» I «a« SS Wz. bet Mtzatna, a» Schalter Mr »aiserl. PaftaustMtr» 1 »art SS Psg., durch dm vrirstM-rr fett tu» Hau» L «art SS Pf. AuMu»4k«uch>« De dir Ikumurr de» AuSgMeMgB bi» Varmittag » Uhr ahur Gmtffe. Druck »ud »erlag van Langer ch «tuterttch tu «trsa. — Geschäft»»,»,: »astantmßraß« öS. — Mr die Dchmtt« MmnMwrDch: Hemnan» Schmidt in Mef«. Beschäftigung von GehUfen, Lehrliugen und Arbeitern in offene» Verkaufsstellen. Rach Artikel 14 und IS de» Gesetze» vom 30. Juni 1900, betreffend die Abänderung d« Gewerbeordnung, treten vo« li. Oetob« diese» Jahre» ab für di« Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlinge» und Arbeitern in offene« BerkanfSlädm folgende gesetzliche Bestimmungen in Kraft: (tz ISS o, ä, « Gewerbeordnung) L. Die Ruhezeit «ad Mittagspause betreffend: In offenen Berkaustftellen und de» dazu gehörenden Schreibstuben (Kontore) und Lager« räume« ist den Gehilfen, Lehrlinge» und Arbeitern »och Beendigung der täglichen Arbeil-zttt ^tne muottepbrachene Rnhezett von mindestens 10 Stundeu zu gewähren. TADff Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine angemessene - Mittagspause gewährt werde». Mr Gehilfe», Lehrling« und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit «cherhaib der Verkaufsstelle einnehmen, muß die Pause mindesten» 1»/, Stunde betragen. Diese Bestimmungen finden leine Anwendung: 1. auf Arbeiten, die zur Verhütung dr» Verderben» von Waaren unverzüglich vor genommen werden müssen, 2. auf die Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebeueu Inventur sowie bei Neueinrichtungen «nd Umzügen, 3. außerdem an jährlich höchsten» 30 von der OrtSpolizeibehürd« allgemein oder für einzelne Geschäftszweige zu bestimmende» Tagen. Di« Bestimmung dieser Tag, behalten wir un» vor; wir sehe» in dieser Richtung der Einreichung vo» An- trstg« durch die einzelne» bethrlligtr» Geschäftszweige wegen besonderer Festsetzung der 30 Tage entgegen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach ß 146 Absatz 1 Ziffer 2 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bi» zu 2000 M., im UnvrrmögenSsolle mit Gefängniß btS zu 6 Monate» geahndet. Ist. Die Schluffzeit der offenen Verkaufsstellen betreffend: Bau 0 Uhr Abends dts 5 Uhr Morgens wüsten offen« Verkaufsstellen kür de» ge schäftlichen Verkehr geschloffen sein. Dl« beim Ladenschlüsse im Laden schon anwesenden Kunde» dürfe« noch bedient werden. Heber 9 Uhr AbendS dürfen Verkaufsstelle» für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein: 1. für rmvorhrrgrsrhrne Nothfälle, 2. an höchstens 40 vo» der OrtSpolizetbehörde zu bestimmende» Tagen, jedoch bi» spätestens 10 Uhr Abend». Auch insoweit sehen wir Anträge« entgegen. Während der Zett, wo die Derkaustläden geschloffen sein wüsten, ist da» Frilbieten vo» . » Waaren auf öffrniltchen Wegen, Straße», Plätzen oder an anderen öffentliche» Orten oder ohne vorherige Bestellung von Hau» zu Hau» im stehenden Gewerbebetrieb« sowie im Gewerbebetriebe im Umherziehen verboten. Ausnahme« könne« von der OrtSpolizetbehörde zugelaflen werde». Zuwiderhandlungen gegen di« vorstehenden Bestimmungen werden nach ff 146» Ge- , .Werbeordnung mit Geldstrafe bi» zu 600 M.» im UnvermögenSfalle mit Hast geahndet. Riesa, den 20. September 1900. Der Rath der Stadt Riesa. voeterS. Kn. Bezüglich de» Verkehr» mit Motorwagen find nach einer Verordnung de» königliche» Ministerium» de» Innern folgende Vorschriften zu beachten: I. Personen unter 18 Jahre» sind al» Wagenführer nicht zuzulasten. 2. Der Gebrauch vo» Signalhörner» wird unter her LorauSsetzuug gestattet, haß ihre Tonart von dem Tone der bei de» StaatSeiseubahneu übliche» Hörner sich derart unterscheide^ daß kein« Verwechselungen stattfinden können. 3. Die Geschwindigkeit de» Fahren» darf diejenige eine» in mäßige« Trab« gehend« Pferde» nicht übersteigen. Im Schrittmatz ist zn fahr« bei der Ausfahrt au» einem an der Straß« grkgamr Grundstücke und bei der Einfahrt in ei« solche», ferner an unübersichtlichen Straßenkreuzungen und auf eben solchen Straßrustreckeu, sowie bei ungewöhnlich starkem Verkehre und wo und »an» r» sonst von dm Organen der Straßenpoltzei verlangt wird. 4. Bon Eintritt der Dunkelheit an müssen die Fahrzeuge wenigsten» mit einer hellbrmnm- den Laterne beleuchtet sein. 8. Dir Fahrzmge dürfm aus Straße« nicht ohne Aufsicht steh« gelassen «erden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden «ach ff 1 der Verordnung vom 9. ZE 1872, dm Verkehr auf dm öffentlichen Wegen betreffend, mit Geldstrafe bi» zu SO Mark oder mit Hast bi» zu 14 Tagm geahndet. Riesa, dm 19. September 1900. Der Rath der Stadt Riesa. VoeterS. Seh. Lohnzahlnngsvüchtr für minderjährige Fabrikarbeiter. Nach der Bestimmung in Artikel 11 de» Gesetze» vom 30. Juni 1900, betreffend die Abänder, ng der Gewerbeordnung wird hiermit Folgende» zur Kenutniß gebracht; Ja Fabriken, für die nicht durch besonder« Anordnungen de» Bund«»rathe» nach 8 114». Absatz 1 der Gewerbeordnung die Einführung von Lohnbücher» oder ArbtttSztttttn vorgefchriebar ist, ist auf Kosten de» Arbeitsgeber» für jede» minderjährig« Arbeiter ei» LohnzahlnngSb»H rinzurichtm. In da» Lohnzahlungsbuch ist bei jeder Lohnzahlung der Betrag de» verdient« Lohne» einzutragm; e» ist bei der Lohnzahlung dem Minderjährigen oder seinem gesetzÜche» Vertreter auSzubändigm und von dem Empfänger vor der nächsten Lohnzahlung zurückzurrich« (8 134 Absatz 3 Gewerbeordnung). Da» Lohnzahlung»buch muß dm Namen dr» Arbeiter», Ort, Jahr und Tag seiner Geburt^ Namen und letzten Wohnort seine» Vater» ober Vormunde» und die Unterschrift de» Arbeiter» enthalten. Die Eintragungen find mit Tinte zu bewirken und von dem Arbeitgeber oder dem daz» bevollmächtigten Betriebsleiter zu unterzeichnen. Sie dürfen nicht mit einem Merkmal verseh« sei», da» dm Inhaber de» Arbeitsbuches günstig oder nachtheilig zu kennzeichum bezweckt. Die Eintragung eine» Urthell» über die Führung oder di« Leistungen de» Arbeiter» «A sonstige durch die Gewerbeordnung nicht vorgesehenen Eintragungen oder Vermerk« in oder o» dem LohnzohlungSbuche find unzulässig. Dirf« Vorschriften treten mit dem 1. October diese» Jahre» in Kraft. Zuwidrrhandlmrge» ziehm behördliche Zwang-Maßregeln nach sich. Riesa, dm 20. September 1900. Der Rath der Stadt Riesa. VoeterS. Km Da» Eintagrnbuch der Sparkasse zu Riesa, No. 82622 auf Johann Metzler in Grndnttz. lautmd, wird hierdurch für ungiltig erklärt. Riesa, am 20. September 1900. Der Rath der Stadt Riesa. VoeterS. Sch. OerMches uud Sächsisches. Riesa, 20. September 1900. — Unser 2. königl. sächs. Pionierbataillon Nr. 22 traf vergangme Nacht aus dem Manöver wieder hier rin. Heute bereit» erfolgte die Entlastung der Reservisten. — Der Stadtrath erläßt in heutiger Nr. zwei für weite Kreise wichtige Bekanntmachungen, auf die wir hiermit besonder» aufmerksam machen wollen. Die eine betrifft die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in offenem Verkaufs stellen, die andere die Einrichtung von Lohnzahlungsbüchern für minderjährige Arbeiter. — Der deutsche HandelStag IHM in der von ihm herauS- gegebmm Zeitschrift .Handel und Gewerbe- mit, daß das Reichspostamt, veranlaßt durch eine Vorstellung der Handels kammer zu Düsseldorf, Anweisung gegeben hat, daß in Zukunft im Ortsbestellbezirke der Postanstalten auch Smdungen mit einer Werthangab« über 3000 Mk. bis einschließlich 6000 Mk. durch die Geldbttefträger bestellt werden. — Eine bemerkenSwerth« Verordnung hat die Amtshaupt- Mannschaft zu Leipzig erlösten. Dieselbe weist in Berückfichtlgung verschiedmer im Gast- und Schankwirthschastkbetriebe vorgrkommmer Unregelmäßigkeiten darauf hin, daß die Biergläser bis zum Füll strich zu füllen find. — Auf der Weltausstellung zu Pari» findet eine Deutsche wObflauSstellung vom 10. Oktober d. I. an statt. Tie Obst züchter im ganzen Deutschen Reiche werden gebeten, fall» sie «hervorragend schöne und groß-, tadellos beschaffene Früchte von Aepseln.und Birnen (andere F,uchtorten sind ausgeschlossen) ge züchtet haben, einige der schönsten Stücke mit richtigem Namen sowie einem Sortcnverzttchniß, mit dem Namen und Wohnort de» Einsenders versehen, zu der vom Deutschen Gartenbau- I comitee für die Weltausstellung in Paris geplanten Deutschen I CollectivobstauSstellung franko an den Sammelort Dresden ein zuschicken. Kosten entstehen für diese Betheiligung nicht. Sotten, die sich nicht bi» zum 10. Oktober (also zum Beispiel Früh, birnen) gut halten, sind wegzulasten. Nöthig ist, daß jeder Obstzüchter, der sich an dieser Ausstellung bethelligrn will, baldigst die Zahl der Sotten und der Früchte schriftlich der Gutsverwaltung Grüngräbchen, T. I. Seidel in Grüngräbchen bei Schwepnitz in Sachsen meldet und daß alle Sendungen spätestens am 1. Oktober d. I , und zwar adresfirt: An daS Gattenbaucomitee für die Weltausstellung zu Pari», Vorsitzender T. I. Seidel'in Dresden, VereinShauS, Zinzendorfstraße, franko ankommen. Bon dieser Sammelstelle au» werden die Früchte nach erfolgter Prüfung am 2. Oktober nach Patt» versandt. — Der .Reichsanzeiger" schreibt: Anverwandte der bereit» in China gelandeten, oder auf dem Wege dorthin befind lichen Truppen de» Ostasiatischen Expedition»» eorp», die über den verbleib ihrer Angehörigen unterrichtet zu sein wünschen, haben etwaige Anfrage» an da» KttegSminl« stettum — Ostafiatlsche Abthttlung — in Berlin Leipziger Straße 8, zu richten. Anfragen über den verbleib von Ange- hörigen btt der Marine oder bei den Marine-Truppentheilrn befindlichen Personen können von der Ostasiatischen Abtheihng de» KrtegSmintsterium» nicht beantwortet werden. — Urber die Seereise der mit dem Truppentransport- dampser „Straßburg" nach China abgegavgenen sächsischen Soldaten hat ein Döbelner TheUnehmer seiner Familie Folgende» von Colombo au« brieflich mitgetheilt: .Al» sich der Kaiser im Bremer Hafen von un» verabschiedet hatte, trat der Dampfer „Straßburg" die Reise an, um un» nach dem fernen Osten zu befördern. Am 2. August fuhren wir an Englands Küste, dem KriegShafue* und der Stadt Dover vorüber. Am 3. und 4. August hatte» wir hohm Seegang. War auch diese 2 Tage seekrank. UM 8. August pasfitten wir Spanien» Küste mit dem Kap Finisterrr. Am 6. August Küste von Portugal mit dem Kap Vincente. Am 7. August Straße von Gibraltar. Recht» sehen wir Afrika mtd link» Spanien. Am 9. August Tunis mit dem Kap Becertt passirt. Am 10 August erreichten wir die nördlichst« Spitze Afrika» mit dem Kap Ron, die Insel Pantellaria und die Instl Malta. Am 14. August kamen wir in Pott Said an. Hkr hatten wir eS meisten» mit Arabern zu thun, welche un» die Kohlen an Bord brachten. Die Zett war aber zu kurz, de» Nachts fuhren wir schon wieder weiter. Am 18. August Fahrt durch den Suezkanal. Hier wird e» schon sehr warm, dm» iE kommen bald in die heiße Zone. Am 16. August trafen wtt in Suez ein. Mt legten nur 2 Stunden an, dann ging die Fahrt wttter durch da» Rothe Meer. Recht» liegt Egyptm ncktr dem Abessinischen Gebirge, link» Arabien mit dem Gebirge Sinai. Pom 17. bl» 20. August Fahrt durch da« Rothe Meer. Gk Mw sehr heiß. Ein Mann vom Schiffspersonal bekam dm Hitzschlag, ist aber wieder gesund. Ein Ochse wurde seekrank und mußte über Bord geworfen werden. (Im Atlantischen Ozra» habet» wir ungefähr 300 Zentner Brod über Bord geworfm) Am 19. August kämm wir an einer Reihe vo» Felsen vorüber welch» die 12 Apostel genannt werden. Am 20. August früh r/,3 Uhr legten wir im englischen Freihafen zu Prttm am Ende^ btt» Rothen Meere» an, um künstliche» Ei« an Bord zu nehme», vormittag 11 Uhr Wtttersahtt durch den Golf von Ad« iw dm Indischen Ozean, vom 21. bi» 24. August hott« wir Sturm tauf dem Ozean. Wir mußten un» wieder in dm unter« Raumes de» Schiffe» auslM.'n, wo e» bald zum Erstick« R»
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