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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.01.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-01-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191201150
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-01
- Tag1912-01-15
- Monat1912-01
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.01.1912
- Autor
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Tekegramm-Adreffer .Tageblatt*. Rtesa. Amtsötatt Femsprechstell» Nr. 20. für die König!. Amtshauptinannschaft Großenhain, das König!. AnrtSgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie de» Gemeinderat Gröba. II. Montag, IS. Januar 1812, abends. 65. Jahr». DaS 8,.esaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends nut Ausnahme der Sonn- nnd Festtage. Vierteljährlicher BerugspreiS bei Abholung in der Expedition in Siiesa 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Träger frei tuS HauS I Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Posianstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei InS Hans 2 Mark 7 Psg. Auch.AionatSabonucnientS ivcrdeu augenounucn. Anzeigen-Annahmc siir die Nummer des Ausgabetages bis pormitlag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingespaltene -13 mm breite KorpuSzeilc 18 Psg. (Lokalpreis I-' Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. NotationSdnick und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goeth e st rasje 59. — Für die Redaktion veranlioortlich: A r l h >l r HähueI i il Nies a. «rlatz, die Aruneldnug zur Rekrntieruugs-Stammrolle vetr. Die in den Städten nnd Landgemeinden des hiesigen AuShebungSbezirks uufhältlichcn Militärpflichtigen des deutschen Reiches, welche entweder im Jahre 1802 geboren oder früher zurückgestelit nnd daher wieder geftellpflichtig sind, werden hierdurch aufgcfvrdert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachteile, sich in der Zeit t>om 15. Januar bis 1. Februar 1912 zur Eintragung in die Ncktrntierungs-Stannnrollc bei dem Stadtrate oder Gemcindcvorstandc ihres dauernden Aufenthaltsortes gehörig anznmclden. Als dauernder Aufenthalt ist anznseheu: a. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und WirtschaftSbcamtc, HaudluugSdieiicr, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Ver hältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter :c., welche außerhalb ihres Wohn ortes beschäftigt sind, werden als am Wohnorte — nicht am BcschäftigungSvrtc , — meldcpflichtig behandelt. d. Für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten, der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehvrcn, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenhalt, so meldet er sich bei der Ortsbchördc seines Wohnsitzes. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburls-vrt zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im AuSkande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familieuhänptcr ihren letzten Wohnsitz hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle auzumclden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot oder Fabrikhcrrn die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Die Stadträte nnd Gcmcindeborstände wollen die Meldcpflichtigen zur Anmeldung noch besonders auffvrdern beziehentlich in sonst geeigneter' Weise dazu ausdrücklich nnhaltcn. Die in Straf- und Besserungs-Anstalten, Gemeinde-, Arbcits-, Heil- und Krankcn- Anstalten, sowie in Privat-Heil- und Krankcu-Anstaltcn uutcrgebrachtcn Gestellpflichtigen sind nach 8 25° Abs. 2 der Wehrordnnng von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stamm rolle cmzumeldcn. Hierbei wird darauf hingewiescn, das; die Bestrafung Gestellpflichtigcr wegen unter lassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 211) den Stadträtcn und Gcmeindevorständcu zusteht. Bezüglich des Eintrags in die Stammrolle ist folgendes zu beachten: ü. die Bezirkszugehörigkeit der «ebnrtss und Aufenthaltsorte ist nach Maß gabe der Landwchr-BezirkSeinteilnng für das deutsche Reich lAulage 1 zu Z 1 der Wehrordnung S. 387 des Gesetz- und Vcrordnnngsbl. von 1901) genau anz'igcbcn. Fehlt auf einem Geburts- oder LosungSscheinc die Angabe des betreffenden Kreises oder Bezirkes (Amtshnuptinaiinschaft oder Landratamtcs re.), so ist der Gcstellpflichtige genau darnach zu fragen, dafcrn auch seine übrigen Legitimationspapiere Aufschluß darüber nicht geben 'sollten. b. Hinsichtlfth des Berufs bez. der Beschäftigung der Militärpflichtigen wird aus die Verfügung vom 11. Dezember 1901, Nr. 13611), verwiese» nnd die ge naueste Nachachtung derselben den Stanimrollenführeru zur Pflicht gemacht. c. Die Vormünder der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6s mit Vor- und Zu namen, Stand nnd Wohnort einzutragen; der Stand des Vaters ist in Spalte Sa anzugebcu resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau anzugebcu. Im übrigen wird auf die genaue Ausfüllung der Spalten 7, 8, 9 und 10 Hingeiviesen. <l. In'die RckrutiernngsstammroUcu siud fortan nur alle diejenigen «-strafen einzu tragen, welche nach der Verordnung des Bundesrats, betreffend die Einrichtung von Strafregistern nnd die wechselseitige Mitteilung der Strafurteile, vom 16. Juni 1882 — Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 309 — in die Strafregister ausgenommen werden. Dagegen ist von einer Aufnahme der in den Strafregistern nicht geführten Polizeistrafen Abstand zu nehmen. Die be treffenden Mitteilungen der Gerichtsbehörden re. siud von den Gcmeiudcvorständen mit der Stammrolle anher ciiizurcichcu. Unterlassungen der Stammrollcuführcr in dieser Beziehung werden mit Ordnungsstrafen bis zu 15 Mark geahndet werden. v. Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte cinzntragen; die betreffende Rubrik ist entweder leer zu lassen oder nur mit Bleistift auszusüllen. k. Seeleute, See-, Küsten- und Hasffischer, SchiffSzimmcrleute und Segclmacher, Maschinisten, Maschinistcugchilfen und Heizer von See- nnd Flußdampfcrn, Schiffsköche nnd Kellner (Stewards) müssen, wenn sie zur seemännischen oder halbsccmännischcu Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer Berufsart genau bezeichnet werden. g. Diejenigen Gestellpflichtigen, deren Familien- ec. Verhältnisse eine Zurückstellung der Militärpflichtigen nötig erscheinen lassen, sind rechtzeitig an duS Anbriugen eines bezüglichen Zurückstellungs-Antrags und au die Anzeige und Bescheinigung aller dabei in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Die ausgcfüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen Gebnrtsltsten, StburtSs uno Losungsschrinkn, Bestrafuugs- und TodksmttteNnugr» rc. sind bis 5. Februar 1912 anher cinznreichc». Die zum eiujShrtgrfreiwilligeu Dienst Berechtigten vom Jahrgänge 1892 haben, sofern sie nicht bereits zum aktiven Dienst ciugctreten siud, bei der Ersatzkommission des Gcstcllungsortcs schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Bercchtigungsscheiues bczw. des BefähigungszenguisscS zum Seestencrmann ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantrage». Hierbei wird: endlich mich noch darauf Hingelviesen, daß Gestellpslichtige unter Verzicht auf das Los im Musteruugstcrmine sich zum freiwillige» Tieufteintritt melden können, jedoch dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl des Truppenteils nicht erlangen; wenn möglich wird aber feiten der Ersatz-Kommission auf etwaige Wünsche der Gestellpflichtigen Rücksicht genommen. Militärpflichtige, welche daher bei einem bestimmten Regiment« :c. des dentschen Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vorteil lediglich durch die Anmeldung bei dem Kommando des betreffenden Regiments re. mit dem in 8 81 Ziffer 2 der Wehrordnnng bezeichneten Meldescheine. Uebrigcns wird znr Handhabnng der Kontrolle unter Hinweis auf Anlage 3 zu 8 106 der Wehrordnnng (S. 433 Gesetz- und Verordnungsblatt 1901) iu Verbindung mit den «mtshauptmaimschaftlichcu Erlassen vom 28. Juli 1897, v. 2705, und 29. November 1897, I). 3733, cingesehärft, daß von alle» znziehcndcn männlichen Personen im Alter vom voll» endeten 20. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre ein Ausweis über ihre Militärvcrhültuisse und soviel Reservisten, Laudwchrlcute, Ersatzrescrvistcu und zur Disposition der Ersatzbchördcn beurlaubte Leute anbelaugt, der Nachweis über erfolgte Meldung bei der Kontrollstelle zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher beziehentlich au das Königliche Bezirks-Komma"^, zu crüallcn in. Großenhain, am 28- Dezember 1911. v. 697. Der Zivil-Vorsitzende der Kgl. Ersatzkommission des AnshebuugSbezirks Groszenhain. Nachdem die Drucklegung deS HauShaltplaneS der Stadt Rtesa auf das Jahr 1912 erfolgt ist, können Exemplare desselben, soweit der Vorrat reicht, zum Preise von 1 M. pro Stück in der Stadlkafsenexpedition in Empfang genommen werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. Januar 1912. Freibank Zeithain. Dienstag, den 16. Januar, nachmittag 1 Uhr, kommt Schweinefleisch, Pfd. 50 Pf., zum Berkans. Ter Gemeindeborstand. Freibank Bobersen. Dienstag, den 16. Januar, vormittags von 8—9 Uhr, nachmittags von 3—5 Uhr kommt das Fletsch eines jungen Bnllen, roh, zum Berkans. Pfund 50 P». Der Gemeindevorstand. für da- „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätestens vormittags 9 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die «ewiittSitelle. Oertliches und Sächsisches. Rtesa, 15. Januar 1912. —* Tagesordnung zur Sitzung de« Stadtverord» net«n»KollegiumS am Dienstag, den 16. Januar 1912, abend» 6 Uhr: 1. OrtSgesetz, betreffend die Sonntagsruhe im Handel mit Kolonial» pp. und Tabakwaren. 2. Rats» beschluß, betreffend die Versicherung der Lehrer an den hiesigen Bürgerschulen gegen Haftpflicht. 3. RatSbeschluß, betreffend die Veranstaltung einer LehrlingSarbeitenauSstel» lung im Jahre 1912 und Bewilligung eine» Berechnungs geldes von 75 M. für diese Zwecke. 4. Vorschriften, be treffend den gewerbsmäßigen Betrieb von Kraftfahrzeugen für die öffentliche Beförderung von Personen und Gütern im Gebiete der Stadt Riesa. 5. 11. Nachtrag zur Schlacht- hoszudnung. 6. Vornahme der Wahl eine» Gemeinde- waisenrat». 7. RatSbeschluß, betreffend die Beschaffung eine» neuen Refrigerators und Bewilligung eines Berech» nungSgeldeS von 2500 M. für diese Zwecke L Konto SrneuerungSfondS. Mitteilungen. Nichtöffentliche Sitzung (Restanten-Regulativ). —* Dem Andenken de» vor einem Jahre verewigten Schuldirektor» Dr. Schöne war eine kleine, stille Feier gewidmet, zu der sich Mitglieder der Lehrer-Kollegium« der Mädchen-Bürgerschule am Vormittage bei gestrigen Sonn tag auf dem Friedhoje einfanden und in treuem Gedenken an der Ruhestätte ve» Heimgegangenen einen Kranz mit Schleife niederlegten. —* Ein fröhliche», rege» Leben herrschte am gestrigen Sonntag in de» Straßen der Stadt und auch außerhalb derselben. Trotz der empfindlichen Kälte bevölkerten doch zahlreiche Spaziergänger die Straßen. Nachmittag» waren auch di, Rennschlitten mit schönem Geläut allerwärt» unter» weg». Di« Liebhaber der Rodelei haben ihre Rodel wieder der Rumpelkammer einverleiben müssen, da man zu ihrem Leidwesen am Freitag alle für die Rodelei geeigneten Straßen mit Sand bestreut hat. Sie hoffen aber, daß Frau Holle sich ihrer bald erbarmt und die Wolken auf« neue kräftig schüttelt. Eine willkommene Entschädigung finden die Tportlustigen jetzt im Eissport, der nun in seine Rechte getreten ist. Die neuangelegte Eisbahn auf dem ehemaligen PfarrlehnSfelde konnte gestern den Betrieb eröffnen und M» auch regen Zuspruch. ' _» Ueber ein« Ballonfahrt am Donnerstag wird uns von geschätzter Seite gemeldet: Der Aufstieg erfolgte früh 9^» in Nünchritz. E» war die FührerpriifnngSfahrt de? Herrn Dr. Robert Strauß-Nünchritz. Dieser hatte also selbst zu führen und Herr Hauptmann Mueller nahm ihm die Fahrt ab. Außerdem war im Ballon noch Frau Strauß und Herr Dr. Schlenk au» Radebeul. Die Fahrt gestaltete sich zunächst zu einer Dolkensahrt, da bet der
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