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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.01.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-01-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191501193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-01
- Tag1915-01-19
- Monat1915-01
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.01.1915
- Autor
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«8. Jahr«. .-VTTVs. Amtsblatt -Lr"" für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, " > sowie den Gemeinderat Gröba. in Dienstag, IS. Januar INI5, abends. La« Riesaer Tageblatt «scheftN jede« Lag abend« «ft Ausnahme der Sonn- und Festtage. LierteliShrllcher LezagSprei« bei Mholuna in der Expedition in Mesa I Mari SV Pfg., durch unsere Träger frei tu« Hau« 1 Marl « Ptz., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mari SS Pfg., durch den Briefträger srei in« Hau« 2 Man 7 Pfg. Auch MonaiSabonnementS werden angenommen. Anzri-emAnuahmi slir dir Rmnmer de« Ausgabetage» Li« vormittag v Uhr ohne Gewähr. Preis für die tleingespaltenr 4S ww breit« AorpuSzetl« 18 Psg. (LolalprriS 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarisch« Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck rmd Verlag von Langer ch Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethrstraß» VL — Für di« Redaktion verantwortltch: Arthur tzähnel in Riesa. Verfügung. Die i« Verlag: Buchhandlung Vorwärts Paul Singer, G. m. b. H. in Berlin erschienen« Broschüre ^.Gehörst Du zu unS? Tine Anrede a» einen jungen Arbeiter'', zweite, durchgesehene Und verbesserte Auslage, wird hiermit im Bereich bet XII. Arniee- t»rp- beschlagnahmt und ihr Vertrieb für die Dauer de« Kriege« untersagt. ZtttvidtthandllMgen werden mit Gefängnis bi« zu einem Jahre bestraft. Der kommandierende Getreral. Zu stillt Mob. _ xez. v. Brotzem. 250 ES werden Scharfschießen abgeballen ». auf dem Schießplatz HeidehLuser: am 27. Januar dieses JahrcS in der Zeit non 8 Uhr vormiUlW« bis 5 Ilbr abend», i>. auf dem Schießplatz Gohrisch, nördlich des Wülknitzer Weges: am 20., 2l. und 22. Januar dieses Jahre- in der Zeit von 8 Uhr vormittags bi« 5 Uhr abtndi. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schießtag« so bewirkt, daß sie */, Stunde vor Beginn des Schießens dnrchgeführt ist. Bet Schießen auf dem Schießplätze Gohrisch ist die Mühlberger Straße gesperrt. Die Wege deS Platzes sind bet geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschaftltche Bekanntmachung vom 24. Mai 1914, Nr. 370 k V, abgtdrucht in Nr. 95 deS Riesaer Amtsblattes, wird die- mit dem »«merken bekannt gemacht, daß UebtttretUNM nach 8 866,19 bez. 368,9 des ReichSstraf- gesetzbuchS bestraft werden. Die Ort-polizeibehSrden werden veranlaßt, den Ortseinwohnern auf dem vorge- schriebeneN Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 16. Januar 1915. ^,42av. K-«i-liche Amt-Hauptmannschaft. AuSgebrochett ist die Mauls und Klauenseuche unter den Viehbeständen 1) de« GutSbesttzer« Hermann Reinicke in Mehltheuer Nr. 49 2) de- Gutsbesitzer- Max MöbiuS in Heyda Nr. 12. Zu 1 bewendet «s bei den in der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1914 — 3179 aL — getroffene» Anordnungen. Zu 2 wird al« Sperrbezirk der vrtsbereich Heyda und als Beobachlungsgebiet der Klurvereich von Heyda bestimmt. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften in 88 161—164 und 168 und für das Beobachtungsgebiet 88 166—168 der Bundesratsoorschriften zum Viehseuchen gesetze — Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 Seite 83 folgende —. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafoorschrtften des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 bez. wetteren gesetzlichen Bestimmungett höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 67 der sächsischen Ausführungs verordnung zum Viehseuchengesetze Mit Geldstrafe bis zn 150 Mark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. Großenhain, am 18. Januar 1915. 3179 kL, 223 a L Die Königliche Amtsyanpimannschnft. Unter dem Viehbestände des («uttbesigers Alfred JkNtzslh in Gostewitz Vir. 7 ist die Nktttl- mtd Ksaireusenche ausgebromc». . ES bewendet bei den in der Bekanntmachung vom 5. Januar 1915 — 85 al? — zetroffenen Anordnungen. Großenhain, am 19. Januar 1915. 85 i) 8. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Die Zinsen aus der für die Stadt Riesa bestehenden Kaiser-Wilhelm-Stiftung, die bestimmungsgemäß zur Gewähpung eines EhrensoldeS an windige und bedürftige Krieger unserer Stödt zu verwenden sind, gelangen am 22. März 1915 zur Auszahlung. Bewerber um den diesjährigen Ehrensold haben ihr Gesuch bi- zum 15. Februar ISIS bei uns anzubringen. Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Januar 1915. Fnd. Militär-Einquartierung. Am 21. diese« Monat« sind weitere 400 Quartiere bereitzustellen, die bel den Be wohnern angewiesen werden müssen, die im laufenden Monat noch nicht mit Ein quartierung belegt waren. Da damit die ganze Stadt belegt sein wird, kann am 1 nächsten Monat« ein Quariierwechsel nicht stattftuden. Der Nat^der Stadt Riesa, am 19. Januar 1915.R^ V. Nachtrag zn der Sparkassenorduung Ser Kemeiudc Gröba vom 12. August 1901. 8 17 Absatz 4 erhält folgenden Wortlaut: Die beim Jahresschlüsse vorhandenen Wertpapiere werden nach dem jeweiligen Kurs stände in die VcrmögenSrechnnng eingestellt. Diejenigen Betrüge, die sich bei Steigerung der Werte als Vermögen^zuwachs berechnen, werden einer besonderen Rücklage zugewiesen, aus der bei Sinken der Kurse sich ergebende Verluste in erster Linie zu decken sind. Eine Verwendung dieser besonderen Rücklage zu anderen Zwecken findet nicht statt. Diese Bestimmung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gröba, am 29. November 1913. Der Gemeiuderat. (Iu. 8.) Hans, Gemeindevorstand. Nr. 959 II. Vorstehender V. Nachtrag zur Sparkassenordnung der Gemeinde Gröba ist im Auf trage des Königlichen Ministeriums des Innern genehmigt und hierüber -diese Urkunde ausgefertigt worden. Dresden, den 12. Dezember 1914. Königliche Kreishaupimannschast. sl-. 8.) vr. Krug v. Nidda-Falkenstein. Knechtel. Der vorstehende V. Nachtrag zur Sparkassenorduung der Gemeinde Gröba wird hiermit bekannt gemacht. Gröba, am 18. Januar 1915. Der Gemeinderat. - HanS, Gemeindevorstand. Versteigerung. " Am 22. d. M. von 2 Uhr nachm. ab gelangen im hiesigen Arlillerie-Echeibendepot nachstehende alten Gegenstände zur öffentlichen Versteigerung: 745 kg alteS Eisenblech, 1804 „ altes Drahtseil, 3555 „ alte Eisenbahnschiene» 125 „ alteS Gasrohr, 632 „ „ Gußeisen, 704 „ „ Schmiedeeisen, 725 „ „ Wellblech, 885 „ alter Eiscndraht, 195 „ alte Pappe, 140 „ alteS Leder, 100 „ alter KokoSlänser, 4.Haufen altes Reisig. Tr. P. Zeithain, den 18. Januar 1915. KontUtUttdlMtnr. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, den 19. Januar 1915. —* Retch-wollwoche! Da-ist jetzt da« Losungs wort, welche- in her Zett vom 18, bi« 24. Januar 1915 für ganz Deutschland gilt. Der Zweck der Veranstaltung Ist, di« in denFamilieu vorhandenen Überflüssigen warmen Bache» —Wall-, Vaumwoll- und Tuchsachrn von Männern und Frauen, wie auch Unterkleidung — in möglichst großem Umkange der Verarbeitung zu Wolldecken und zur Bekleidung bet truppen der Hauptfammelstrll« znzufllhre». Di« Ersparui- «wische« dem Preise einer au- alten Sachen Lergestellten und einet neu gekaufte» Deck« beträgt durch- schnittlich 4 bi- - Mark, sodaß bei der in Aussicht ge- nommene» Zusendung von Decken an da- Heer Ersparnisse vou mehreren Millionen Mark erzielt Werdern Unsere ge- ehrten Frauen in Riesa und tu dem Bezirke der Amt«. Hauptmannschaft Großenhain werden herzlich gebeten, wenn nicht schon geschehen, sofort Umschau zu halten nach den gewünschten Sachen, die sich wohl in jedem Haushalt in mehr oder »«Niger großer Anzahl vorfinden werden. Bon der OpferwtKigrett de- deutschen Volke« bars erwartet werden, düß da- schön« Ziel der Reich-wollwoch« unter tatkräftiger Mitwirkung auch unserer Stadt Rtesa und de» VchirS der Arut-Gammuamrschost Großenhain zum Besten unserer im Felde stehenden Truppen vollständig erreicht wird. Bitte auch den Ausruf im Anzeigenteil heutiger Nummer und die Bekanntmachung der König!. Amt«- hauptmannschast Großenhain, bett. .Relchr-Wollwoche", in gestriger Nummer zu beachten. —* ES sei hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß morgen Mittwoch bei Abholung der Sachen für di« „ Reiche ivollwoche" diese nur den Kindern au-zü- händigen sind, die einen vom Rat der Stadt Riesa abge- stempelten Ausweis bei sich führeU. —* Gestern abend kam an der Ecke der Göthe- und Stzützenstraß, ein« alte Frau zu Fall und erlitt hierbei einen Oberschenkelbruch. Sie wurde von Mitgliedern der Freiwillig« Santtät-koloniw nach de» hiesige» Stabd- keendenßnu« gebracht. —* In der Nacht vom 17. zum 18. d». Mt«. find an der Staatsstraße unterhalb Meißen mehrer« Stein- bruchbuden erbrochen worden. Gestohlen wurden hierbei «in Paar blaue Schiffer-Schlapphasen, ei» Paar blaue Socken, zwei Paar grau«Sock«n, zweiScheeren, eine alt« grün« Schürze, ein Paar Männer-Holz-Pantoffel, ein Paar Krauen-Holz-Pantoflel, ein« braune dick« Stoff jacke, eine schwane Mkzmlltz», ei» Pear schwarz« Schnür schuhe und zwei neue Scheuerbürsten. Da di« Buden direkt an der Straße liegen, so wirb angenommen, daß der Diebstahl von Durchreisenden au-gefübrt worbe» ist. Etwaige sachdienliche Wahniessstrnügen wolle man zur Kenntnis der Polizei bringen. — Am so. Januar wird der Privattelegramm, verkehr zwischen Feldheer und Heimat unter folgenden hauptsächlichen Bedingungen widerruflich einge- führt: Um Sie Telegramme zu sichten, wird bei jedem stell vertretenden Generalkommando, mit Ausnahme deS 8. und 16. Armeekorps, sowie beim Gouvernement Metz eine Prtt- fungSstelle, bestehend auS einem inaktiven Offizier und einem ihm von der örtlichen Telegraphenanstalt zur Verfügung ge- stellten Beamten eingerichtet. Der Absender hat die Dring- ltchkett nötigenfalls unter Vorlegung von Beweisstücken «u begründen. M» nicht unbedingt dringliche Telegramme werden Ve«lüSnm»schungrn, Mitteilungen minder wichtige, Familt«nan«elea«»H«iwn, stvnösebungrn von Vereine«, Stammtischen, en«,»ein gehaltenen Anfragen nach Befinden n«b Aufenthalt« ort, »nkündiauna «en Sendungen oder An- fraon darüber, anaefehe». Telegramme über da- Befinden non Sibwervermnndrie« haben vor allen anderen den Bor- rang. Ku »«lasse, ist nur die offene deutsche Sprache, von jeder Prüsungostene darf nur eine beschränkte Anzahl von Telegrammen täglich zur Beförderung angenommen wer. den. Die ßlbrefle ist vom AIsender so ausführlich anzugeben, wie eS für Fel-postsenüungen vorgeschrtcben ist. Die Gebühr beträgt SPfg. für das Wort, wobei die Abresse ohne Rück sicht aus ihre Wortzahl für zehn Taxworte gezählt wird, vermerke wie „bringend", „Antwort bezahlt", „telegraphen- lagenb" sind nicht z«aelaffen. Sein Telegramm darf außer der Abreffe mehr als SO Worte enthalten. — Die Aufnahme deS Privattele-rammverkehrS mit dem Feldheer entspricht «ine« tiefgefliblten Bedürfnis. Die lähmende Angst der An- «ehöripe» t» der Hetnmt wird in viele« Fälle« durch ein
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