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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.02.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-02-02
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191502027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-02
- Tag1915-02-02
- Monat1915-02
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.02.1915
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Riesaer DTageblaü «nd Anzotgor Wdedlatt und Anzeiger) «8. Aastrg Z«. Dienstag, 3. Februar 1915, abends 472 >< Ter Gemeindevorstand / .4 4 Fern sprech stell« Ne 20. ,:F " r sreilen Breitfeld, Fieiw.-Unlerarzt Weihmann, Unteroffizier Sirunz, Gefreiten Kamprad, Sergeant Heibig, Trompeter- Sergeant Wurmstich Sergeant Backhaus, Trompeter-Sergeant EilS, Leuinant d. R. Atmannspacher. —* Die „Kkkuizeitung" teilt mit: Wie die Fürsten walker Zeitung meldet, plant die Reichsbank, alle etnge- 'vgenen Goldstücke nmzup rügen und mit einem Lorbeerkraiiz zu versehen, um sie al« „Mitkämpfer im Kriege" kenntlich zu machen. Alle nach dem Kriege zum Vorschein komme, den Goldstücke, die diesen Loibeerkranz nicht anfweisen, sollen von den öffentlichen Kaffen Nur mit Die hier wohnhafte Hebamm- Fra« Anna Marte Lieberwirth ist wegen einer eingetretenen Erkrankung dis auf weiteres beurlaubt worden. Während dieser Zeit wird sie von der in Gröba Oschatzer-Straße Nr. I, wohnenden Hebamme, Frau Richter, vertreten. Gröba, Elbe, am 1. Februar 1915. a) Alfred Klotzsche in Lentewitz, b) Rudolf Lommatzsch ebenda, <-) Alwin Müller daselbst, sind die Mitglieder dcS Vorstandes. Willenserklärungen und Zeichnungen sür die Genossenschaft find verbindlich, wenn zwei Mitglieder deS Vorstandes der Firma der Genossenschaft ihre Namen hinzufllgen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Riesa, den 29. Januar 1915. Königliches Amtsgericht. . l. Oertliches uns Sächsisches. Riesa, den 2. Februar 1915. —* Nachstehenden Angehörigen unserer Feldartillerle- Regimenter 32 und 63 wurde da« Eiserne Kreuz 2. Klaffe verliehen: er.) Feldartillerie-Regiment 32: Stabs, vrterinür Slomke, Leutnant v. Metzsch, Dizewachtmeister d.R. Münch, Trompeter-Sergeant Beihke, Gefreiten Gätzschmann, Kanonier Grunert, Kanonier Jäckel, Kanonier Vock, Ge- freiten Künzel, Kanonier Marzoll; d.) 6. Feldartillerie- Regiment 68: Leutnant W?rner, Leutnant Bohne, Ge- elheblichem Kurioerlust angenommen werden. Hierdurch würde e« gelingen, diejenigen zu bestrafen, die während des Kriege« in übertriebener Aengstlichkeit ihre Goldstücke zurückgehalten haben. Wer also später keinen Verlust er- leiden will, schaffe sein Gold schleunigst zur RetchSbank. Auch die städtischen Kaffen, sowie sämtliche Postanstalten vermitteln de» Austausch de« GoldeS. —* Auf die im amtlichen Teile der heutigen A»fla:e erscheinende Bekanntmachung de« hiesigen Stadtrate«, die Einholung der Sufnahmeformulare für die Bestandsaufnahme der Getreide- und Mehlvonä,- Freibank Gröba. Mittwoch, den 3. Februar 1915, vormittags 9 Uhr, wird rohes Rindfleisch oer- kauft. Preis 50 Pfg. für Vr kg. Ter Gemetuoevorstand. riss Lttrstii-ome». Die Königliche Anushauplmannschaft als Elbstromamt steht sich veranlaß!, das Publikum zur Vermeidung von Unglücksfällen vor dem Betreten der an den Ufern des ElbstromeS sich bildenden Eisdecken und der schwim menden Eisschollen zu warnen und derartiges Betreten zur Vermeidung der unten ange drohten Strafe zu verbieten. Insbesondere wird es den Eltern und Erziehern zur strengen Pflicht gemacht, ihre Pflegebefohlenen von dem gefährlichen Strombereich fern zu halten. Die Polizeibehörden werden ersucht bez. veranlaßt, du.ch fleißiges Abgeheu der Ufer zu verhindern, daß der Leichtsinn und Wagemut der Jugend wiederum Opfer an Men- schenleben erfordert. Die Schulen werden ersticht, die Schulkinder auf daS Verbot und die bestehende Gefahr hinzuweisen. Das Schlittschuhlaufen auf der Elbe darf nur inner halb abgegrenzter Eisbahnen, deren Sicherheit und Abgrenzung von einer Gemeindebe hörde durch eine zuverlässige Person festgestellt worden ist, erfolgen. Eine Eisstärke von mindestens 10 bis 12 om ist hierzu erforderlich. Sollte daS Eis im Laufe diese« Winters auf der Elbe zum Stehen kommen, so ist die Benutzung der Eisdecke zur Ueberschrcilung der Elbe nur auf den von den Slrombehörden abznsteckenden Uebergängen gestattet. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von § 366" des ReichSstrafgesetzbnchS mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Meißen, nm 1. Februar 1915. Die Königliche Amtshauptmannschatt als Elbstromamt. Die nachstehende, bereits durch die Zeitungen verbreitete Bekanntmachung wird hierdurch amtlich veröffentlicht: Die zu Lieferungen für die Heeresverwaltung verpflichteten Fabrikanten werden vielfach von ihrer Privatklliid'chaft, sogar unter Klagrandrohung, zur Erfüllung der dieser gegenüber eingegangei en Lieiernngsverpflichlungen derart gedrängt, daß daS Interesse der Heeresverwaltung darunter leidet. Auf Grund deS Z 9 deS Gesetzes über den VelageruugSzustand vom 4. Ingi 1851 bestimme ich daher für den Bereich de« stell vertretenden Generalkommandos XII. Armeekorps: Den zu Lieferungen für dsi> Heeresverwaltung verpflichteten Fabrikanten wird Vers boten, ihre Prioataufträgc vor den Aufträgen der Heeresverwaltung, das heißt unter Zurückstellung der HeereSusiwuIinngSauslrage, zu befriedigen. Prioataukträge dürfen nur in dem Umfangs ansaeliiul werden, m'e eS die non der Heeresverwaltung bereits er teilten nrid «ach zn erteilenden Aufträge zulassk». Wer dkscm Verbote zuwider handelt, wird mit Gefängnis bestraft. Dieses Verbot tritt sofort mit der Verkündigung in Kraft. Dresden, am 2. Deiew.ber 1914. Skellv-rtr. Generalkommando Xir. n. B ' v ' ie n>. DaS Gcletz- nud Verordnungsblatt für daS Königreich Sachsen, Nr. 32—34 vom Jahre 1914 und Nr. 1 vom Jahre 19l5, sowie daS Reichsgesetzblatt, Nr. 103—122 vom Jahre 1914 und Nr. 1—11 vom Jahre 1915 sind hier eingegangen und können in der Ralskanzlei eingesehen werden. Der Inhalt der Blätter ist aus dem Anschläge im Flur deS Rathause« ersichtlich. Der Rai der Stadt Riesa, am 2. Februar 1915. F. Freibank Poppitz. Morgen Mittwoch nachm. von 3-5 Uhr Verkauf von Schweine« und Rindfleisch, Vs kx 50 Pf.Der Gemetndevorst rnb. Erloschen Itt die Manl- «nd Klauenseuche Iinle: den Biebbeständen 1) des Gutsbesitzers Franz Schmarl in Glaubitz Nr. 15 2) dcs Gutsbesitzers Otto Max Bennewitz in Glaubitz Nr. 56. Der Oct Glaubitz ist nunmehr seuchenfret. Die tu der Bekanntmachung vom 19. November 1914 — 2878 »6 — getroffenen Anordnungen werden hiermit aufgehoben. Großenhain, nm 2. Februar 1915. 20168 Tie Königliche Amtshanptmannkchaft. 315»L Das unterzeichnete Ainis.,eucht Hut heute auf Blatt 19 des Genosse«,chaltSregisterS die durch Satzung vom 1. Januar 1915 errichtete Genossenschaft unter der Firma Weidegenoffenschaft Lentewitz b. Riesa, eingetragene Genossen schaft mit beschränkter Haftpflicht in Lentewitz v. Rirsa, eingetragen. Gegenstand des Unternehmen« ist die Einrichtung und der gemeinschaftliche Betrieb einer Viehweide zur Förderung deS Erwerbes und der Wirtschaft der Mitglieder. Alle von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekai ntmachungen erfolgen in der Form, daß sie mit der Genossenschaftsfirma und dem Namen zweier Vorstandsmit glieder oder, sofern die Bekanntmachung vom AussichtSrale auSgeht, mit dem Namen dcs Vorsitzenden de« AufflchtSrateS unterzeichnet werden. Sie erfolgen durch die „Genossen schaftlichen Mitteilungen de« Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften im König- retche Sachsen". Belm Eingehen dieser Blätter tritt bis zur nächsten Generalversammlung die „Leipziger Zeitung" an deren Stelle. Die Haftsumme eine« jeden Genossen beträgt 300 Mark für jeden Geschäftsanteil. Die höchste Zahl der GeichcistSanteiie, auf die ein Genosse sich beieiliaen kann, beträgt 10. Bestandsaufnahme der Getreide- und Mehl vorräte im Bezirke der Stadt Riesa bett. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 30. Januar 1915 ordnen wir hiermit folgendes an: 1. Di« den einzelnen Gewerbetreibenden und Haushaltungsvorständen ober deren Stellvertretern durch Vermittelung der Grundstückseigentümer eugefertigten Anzeige- forumlare find nicht an Ratsstelle etnznreiche«, sondern ausgefüllt in den Geschäfts stellen und Haushaltungen der Grundstückseigentümer bez. tbrer Stellvertreter zur Abholung bereit zu hallen. Die Grundstückseigentümer oder ihre Stellvertreter sind für Wie-ereinsammlnng der empfangenen Aufnahmeformulare bei ihren Mietern verantwortlich. Die Abholung erfolgt im Laufe des Mittwoch, den S. Februar ISIS von vor«. 8 Uhr an durch die Herren Lehrer des Realproghmnasium» und die Lehrer- schäft (Damen und Herren) der Volksschulen, die sich uns zu diesem Zwecke zahlreich zur Verfügung gestellt haben. 2. Um sogleich etwaige Aenderungen und Ergänzungen an den Anzeigen bewirken zu können, haben fich die Gewecbeireibenden und HauShaltungSvorstände oder deren Stell vertreter znr Verfügung zu hatten, bez. wenn sie nicht anwesend sein können, den Hausbesitzern anzugeben, wann sie noch an demselben Tage zu erreichen find. 3 Wer noch kein Anzeigesormular erhalten hat, hat fich sofort solche in der Polizeiwache abzuholen. Ebenso haben diejenige», deren Formulare aus irgend welchen Gründen nicht abgehott werden können, dies« bis spätestens zum 5. Februar 1915 abenss 9 Uhr in der abzugeben. 4. Wer die Anzeigen nicht fristgemäß erstattet oder wer wissentlich unrichtige und unvollständige Augabc» macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Gibt ein Anzeigepflichtiger bei Erstattung der Anzeige Vorräte an, die er bei Aufnahme der Vor räte am 1. Dezember 1914 verschwiegen hat, so bleibt er von der durch das Verschweigen verwirkten Straf, frei. 5. Wer Vorräte bet der Anzeige verschweigt, hat außer der «»gedrohten Strafe die spätere Enteignung der Vorräte zu gewärtigen, ohne daß eine Entschädignng eintritt. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. Februar 1915. TonuerStW, den 4 Februar Li-IS, nachmittags 4 Uhr, wird im Sitzungssaale der unterzeichneien Amtshauptmannschaft öffentliche Bezirksausschuß-Sitzung abgehallen. Großenhain, den 2. Februar 1915. Königliche Amtshauptmannschatt. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Viertel,tihrltcher Bezugspreis bet Abholung tn der Expedition in Riesa 1 Mark SO Psg., durch unsere Träger frei inS Hau» 1 Mark 6S Psg., bei Abholung am Schalter der kaiscrl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briesträger frei in« Hau« 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnement« lverden angenommen. Anzeigen-Annahme sür die Nummer des Ausgabetage« bis vormittag g Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kleingespaltene 43 ww breite Korpuszeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich In Riesa. — GcichästSstelle: Goethe st raste 5L — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hiihnel in Riesa Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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