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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.04.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-04-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191504232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150423
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150423
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-04
- Tag1915-04-23
- Monat1915-04
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.04.1915
- Autor
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rrrrd Anf-igrr (EldebM mü> AnMzer). rekegramm-vdresse: 61FemsprechsteS» .ragedlatt Ries» M. LV. fi!r öle König!. Amtshauptmamischast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Riesa. sowie den Gemeinderat Gröba. 9I Freitag, 28. April 191S, abends. 68. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Bierleliährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expcdüion in Niesa I Mark SO Psg, durch unjcre Träger frei ins Hau» 1 Mark 6S Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Büeslräger srei mS Hauck 2 Mark 7 Psg. Ruch MonatSabonnemenlS werde» angenommen. Anjcigen-Auiiahmr s!ir die Nummer de- Ausgabetage- bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck nnd Berlag von Langer L Winterlich in Nies a. — Geschäftsstelle: GoethestratzeSL — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. ' —l r-...- „ ----- Nach den Besiimmuugen in Z 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und Z 28 des ErgänznngSsteuergesctzes vom 2. Juli 1902 werden diejenigen BcitragS- vslichtigrn, denen die Zuschriften über die von ibnen ouf daS laufende Jahr zu ent richtende» Einkommen- und EtgiinznnffSsteuerbetriisse nicht haben behändigt werden Zu der am 1. Mai dS. IS. vorzunehmenden Arbeiterzählmtg werden den OrtSbehördcn die Vordrucke rechtzeitig zur Verteilung an die auf diesen be zeichneten Gewerbeunternehmer von hier auS zugehen. Die Unternehmer haben diese Vordrucke am 1. Mai ds. IS. ordnungsgemäß auszufüllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichnen nnd hierauf «»gesäumt an die OrlSbehörde zurückzirgeben. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß Anlagen, auf welche die Gewerbeordnung keine Anwendung findet und die nicht unter Ziffer 1—4 des Vordruckes fallen (z. B. landwirtschaftliche Neben betriebe, wie Branntweinbrennerei), auch wenn bei ihnen durch elemcniare Kraft bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, bei der Zählung nicht zu berücksichtigen sind. Von den Ortebehörden sind die ausgefiillten Zählbogen uneunnert längstens bis ZttM 10. Ätni ds. Js. hierher einzusenden. Großenhain, den 19. April 1915. 612 ol?. Königliche AmlShanvtmannfchk'l. , Auf Blatt 298 des hiesigen Handelsregisters, die Firma SperÄcrei- UNS SpcöinvNs-4 Aktiengesellschaft iu- Riesa betr., ist heute eingetragen worden: Die Prokuristen David Heinrich Espiff, Alwirr Werner, Alexanders Ottomar Ltebing, Max Bruno Cp-rrletn und Bruno Möget dürfen dieJ Gesellschaft gemeinsam mir einem Mitglieds des Vorstandes oder mit einem« anderen Prokuristen vertreten. Riesa, den 22. April 1915. Königliches Amtsgericht. 1 In das hiesige Handelsregister ist heule aut Blatt 300, die Firma Kniffe O Bultr, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gröba bctr., eingetragen worden- daß der Ge» schöstssührer Eduard Kniffe in Gröba ausgeschiedeu ist. Riesa, den 20. April 1915. Königliches Amtsgericht. Auf Blatt 13 des hiesigen GeuossenscyatlSrepiNers, Sie Firma Baugenossenschaft für das Personal der Königlich Säch sische» Staatseiseilbahnen zu Riesa, eingetragene Genoffenschaft mit be schränkter Haslflicht in Riesa betreffend, ist heute eingetragen worden: DaS Statut ist abqeändcrt. Der Vorstand bestehl nur aus 5 Mitgliedern. Ter Eissnbahnasststent Bruno Kummer ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes. Riesa, den 20. April 1915. Königliches Amtsgericht. können, hierdurch aufgefordert, sich wegen Mitteilung der EtlstchätziingSergebnisse bei der Stadtstcuerkasse zu melden. Gleichzeitig wird duranf aufmerksam gemacht, dasr nach 8 47 des Ein komme«: ftenergcsetzes und K 29 des ErgönznttqSsteuerkcsctzcs jeder, der im Laufe des Jahres beitragspflichtig wirk, dies binnen 3 Wochen, vom Eintritte des die Beitrags pflicht begründende» Verhältnisses an gerechnet, zur Vermeidung der irr 8 72 bez. 44 der bei-ichrrcteu Gesetze angedrvhte» Strafe» auzuzeige» u»d auf Erfordern die zur Feststellung der Stcuerbctröge erforderliche« Angabe» zu machen hat. Der Rat der Stadt Riesa, am 23. Avrll 1915 Kr. BrotmarkenausMbe in Gröba. Die Brut- Uttd Mehlmarkc» auf die Zeit VVNI 26. April b^s 9. Mai sind Sonntag, de» 25. April 1915, vormittags ' »11 Uhr bis V, 1 Uhr in den am 27. Februar 1915 belanut gemachte» und auf den AuSwetSlarten verzeichnete» Ausgabestelle« abznholou. Kes KusAskv -I«-» Ken vr-fakgi nun xzcgen VDnkLZung üsr» KusAssLisksnten. Veränderungen in der Personenzahl durch Wegzug oder Tod sind sofort — btunen 1 Tage — unter Vorlegung der AuSwnskarte und Rückgabe der unverbrauchten Brot marken im Gem-indeamte, Zimmer 3, zu melden. Die Bewohner des Bezirkes Stemstratze, Oststrafze, Wasserweg, erhalten die Brotmarken von jetzt au nicht mehr bei Herrn Leinen, Ostftr. 7, sondern bet Herrn Reinhard Apetz Lststratze 11. Gröba (Elbe), am 22. April 1915. Der GemeittdrVorstkMd. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, de» 24. April d. Js., von vormittags V,9 Uhr au, gelangt auf der Freibank des städtischen SchlachlyofeS daS Fleisch eines Rindts lind eines Schweines zum Preise von 50 Pfg. pro r/z leg zum Berkaus. Riesa, am 23. April 1915. Die Direktion des städt. SchlachthoieS. Oertliches nnd Sächsisches. Niesa, den 23. April 1915. — Der Geburtstag unseres Königs wird in diesem Jahrs in die Pfingstferien fallen. DaS Kultus ministerium hat darum Bestimmung getroffen, daß dis zu veranstaltenden Schulfeiern schon am letzten Tags vor Be ginn der Pfingstferien, also am Freitag, den 21. Mai, abgehalten werden sollen. Die Größe der Gegenwart macht es zur Selbstverständlichkeit, daß bei diesen schulischen Veranstaltungen ebenso der besonderen Bedeutung dieses für uns Sachsen wichtigen Tages, wie auch der Erhabenheit und beS Ernstes unserer jetzigen Zeit überhaupt entsprechend ge dacht wird. — DaS Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium verordnet: In Uebereinstimmung mit einem ausdrücklichen Wunsche Sr. Majestät des Königs haben die in RvariAsIioio beauftragten Herren Staatsminister verordnet, daß in diesem Jahre daS Geburtsfest Sr. Majestät des Königs in allen evangelisch-lutherischen Kirchen dcS Landes am zweiten Pfingstfeiertage, dem 24. Mai, festlich begangen werde. — DaS stellvertretende Generalkommando des 10. Armeekorps kann für die in seinem Befehlsbereich liegenden Nordseeinseln den Fremdenverkehr nnd den kurgemäßen Badebetrieb für die Dauer des Kriegszustandes auS militärischen Gründen nicht gestatten. — Der Nachrichtenstelle für Verluste im Felde im Dienstgebäude der Königl. Kreishauptmannschaft Leipzig, Roßplatz 11, wird mitgeteilt, daß sich die Soldaten Franz Hertschell (22. Pionier-Regiment) und Karl Riel (106. Jiifanterie-Regiment) verwundet im Hospital du MaS-Tloi par Chaptelat (Dep. Haute Vienne) befinden und verpflegt werde». Die Angehörigen werden gebeten, sich zu melden. (Weiterer Abdruck dieser Notiz erwünscht.) — Zur Lage der Elbeschiffahrt wird ge schrieben: Tie WasserstandSoerhültnisse der Elbe erfuhren in der letzten Woche erneuten Wuchs, der jetzt zurückgeht. DaS Talgeschäft in Böhmen hat sich durch verbesserte Wagengestellung weiter gehoben, dis Ziffern des Braun- kohlenumschlagS stiegen und auch andere Güter wurden mehr verladen. Die Grundfracht für Braunkohlen blieb auf 260 Pfg. pro Tonne Magdeburg, 360 Pfg. Unterelbe. DaS Talgeschäft der Mittelelbe hält sich in engem Rahme», so daß eine Erhöhung der Frachten nicht erzielen ist Magdeburg—Hamburg zuletzt etwa 1 M. 30 Psg. pro Tonne. Und auch daS Hamburger Berggeschäst hat sich nicht geändert, daher sind auch die Frachten noch dieselben wie in voriger Woche. —* Zn dem am 1. Mai auf den sächsischen Staats- bahnen in Kraft tretenden neuen Fahrplan erhalten wir von unterrichteter Seite folgende Mitteilung. Wenn auch die Wiedereinführung des vollen vor Kriegsausbruch gültig gewesenen Fahrplanes nicht möglich ist, so treten doch auf den meisten Strecken wieder wesentliche Erweite rungen und Verbesserungen ein, sodaß die wirklichen Be dürfnisse, die sich in der letzten Zeit und während der Geltungsdauer deS jetzigen Fahrplans herauSgestellt haben, berücksichtigt werden. Allerdings konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden, da die Verhältnisse auch weiterhin zu einer allgemeinen Einschränkung deS Fahrplans zwingen, und neue Züge nur dort vorgesehen werden konnten, wo dies der noch verfügbare Bestand an Personal rrnt) Betriebs mitteln gestattet. Hierzu ist besonders darauf hinzuweisen, daß die Leistungen der StaatSeisenbahnen für die Militär verwaltung immer noch sehr erhebliche sind, und daß der Personalbestand durch Einberufung zur Fahne und durch Abgabe zu Fcldeisenbahnformationen und für den Eisen bahnbetrieb in den besetzten Gebieten stark vermindert ist, und daß für den Betrieb in den besetzten Gebieten auch ein bedeutender Teil der Betriebsmittel verwendet werden muß. Da der neue Fah-plan unter größtmöglicher Aus nutzung der zur Zeit noch verfügbaren Personale und Be triebsmittel aufgestellt wurde, ist eS nicht ausgeschlossen, daß gegebenenfalls wieder Einschränkungen vorgenommen werden müssen, wenn dies die in erster Linie zu erfüllenden Leistungen für die Militärverwaltung erfordern sollten. Bei den erschwerten Verhältnissen, unter denen jetzt die Eisenbahnverwattungeu ihre wichtigen Aufgaben erfüllen müssen, ist eS daher auch anderseits vaterländische Pflicht der Reisenden, sich diesen Verhältnissen auch ihrerseits an- zupaffsn, selbst wenn dabei auf früher gebotene und gern benützte bequemere Zugvcrbindungen verzichtet werden muß. Auch wird eS nicht zu vermeiden sein, daß an ein zelnen besonders verkehrsreichen Tagen sämtliche in den Zügen verfügbare Ptütze besetzt werden müssen, da die Zahl der in den Zügen mttzufiihrenden Wagen durch Betriebs vorschriften beschränkt, und eins Teilung der Züge wegen des ManaelS an verfügbaren Lokomotiven und Personalen in vielen Fällen nicht mö,stich sein wird. Der neue Fahr plan ist in Bnchform vom 22. April ab bei den Stationen und AuSkunstSstellen zum Preise von 10 Pfg. käuflich. Die Abgabe des Fahrplans in Aushangform zum Preise von 50 Pfg. ist erst gegen Ende des Monats möglich. —* ES sei darauf aufmerksam gemacht, daß morgen Sonnabend, den 24. April, von vormittags 8 bis nach mittag 1 Uhr in den bekannt gegebenen Ausgabestellen die Ausgabe der auf die Zeit vom 26. April bis 9. Mai 1915 gütigen Brotmarken erfolgt. —* Der Bundesrat hat am 22. April 1915 ein» Verordnung erlassen, durch welche das Reich die Verfügung über solche größere Reis men gen erhallen soll, die zu spekulativen Zwecken dem Konsum serngehalten werden. Die Durchführung wird der Zentraleinkaufsgesellschaft in Berlin übertragen. Wer BollreiS, Bruchreis oder Reismehl am 26. April in Gewahrsam hat, mutz die Mengen der ZentralelnkaufSgesellschaft m. b. H. bis zum 29. April an zeigen, wobei die Mengen ausgenommen sind, die bei einem Verwahrer unter Zweidoppelzentner betragen. Wer mit solchen Massen handelt oder sie im Betriebe seines Gewerbes herstellt oder sie im Besitz hat, muß sie der Zentral- einkaufSgesellfchaft m. b. H. auf deren Aufforderung käuflich überlaffcu. Die Gesellschaft kann diese Aufforderung sofort und spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Anzeige ergehen lassen. Sie wird dabet nicht auf die Mengen zurückgreifen, die für die Versorgung des Konsum unmittelbar bestimmt sind, sich also im Besitz von Ver brauchern und kleinen Händlern, Konsumuereinen, Werk anstalten, Stadtverwaltungen und ähnlichen, befinden. Danach wird die normale ReiSversorguüg der Bevölkerung ebensowenig wie gewerbliche Betriebe eine Störung erleiden. —8Z Der Verband Sächsischer Industrieller hat an daS Re-chSamt des Innern in Verfolg einer Anregung auS sächsischen Jndustriellen-Kreisen eine Eingabe gerichtet, in welcher er sich nachdrücklich für die Ausdehnung des Einfuhrverbotes für Spitzen- und Spitzenstösse ans Frankreich nnd Großbritannien nach Deutschland auch ans die über Oesterreich-Ungarn eingstlihrten konfektionierten Spitzen französischer und englischer Herkunft oder sür den Erlaß eine» österreichischen Einfuhrverbotes sür solche Spitzen ausspricht. Döbeln. In einer ganz raffinierten Weise handelten zwei 13 und 12 Jahre alte Brüder. «°>ie machten NS am
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