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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.08.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-08-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191508235
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150823
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150823
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-08
- Tag1915-08-23
- Monat1915-08
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.08.1915
- Autor
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Montag, SS. August ISIS, abends. 68. Aahrg. 1S4. T«, °b«d, »it ««n--»- der v««. w» Mpta«. «krtchtlhÄltcher »«tOdPrei» bet «Lholu-a d, der «Medltlon in Riest, 1 Mit vv Pst,., durch unsere rrüger frei in» Hau» ^Mart K VL'öel Abhol«« am k^rltttdrr talsal. Postanstalten IMart SS Psg-, durch den Briefträger frei ms Hau» 2 Marl 7 Psg. Auch MonatSabonnemeut» werde» angeuommeiu Anrei-en-Annahme für die Ammer d« Ausgabetage» o» vorumtag v Uhr ohne Gewähr. Preis für die llängespattene 43 mm breite Korpuszrtle 18 Pfg. tLomtprri» 12 Psg.) Zeitmubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotatüm»dmck «nd «erlag von Sauger » winterlich »n «tesa. — Eeschilstgstelle: «oathestratze VS^ — Mir die «edaition verantworUich: Arthur Hähnrl in Riesa. Riesaer G Tageblatt (LlbrdM MMßgry. Amtsölatt fikr die König!. AmtShauptmarmschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht nnd den Rat der Stadt Sttesa, sowie den Gemeinderat Bekanntmachung. Bri den größeren Gestellungen der letzten Tage sind erst u»ch Beorderung eine größere Zahl von Befreiungsgesuchen eingegangen, die mit Rücksicht auf deren verspäteten Gingang fast gar keine Berücksichtigung mehr finden konnten. Arbeitgeber, Landsturmleute, Rekruten usw., die zufolge häuslicher oder beruflicher Verhältnisse glauben, begründete Veranlassung zu haben, Zurückstellungsgesuche einzu reichen, müssen rechtzeitig, das heißt vor der Beorderung, ihre Gesuche, und zwar stet unter Beifügung der Milttärpapiere, an den Zivilvorsitzenden der Königlichen Ersatz- kvMMissto» richten. Nach ß 99 Absatz 1 der Wehrordnung sind ZurückstellungSgesuche nach Beorderung unzulässig und haben daher die Betreffenden etwaige BesreiungSgesuche nach Beorderung nicht an den Zivllvorsttzenden, sondern baldigst, unmittelbar an das Königliche VezirkS- kommando und zwar ebenfalls unter Beifügung der Milttärpapiere etnzureichen. Großenhain, am 21. August 1915. 3601 o v. Königliche- Bezirkskommando. Königliche Amtshauvtmannschast. Die Königliche SlmtShauptmannschaft weist, um Unstimmigkeiten bez. Mißverständ. nifsen vorzubeugen, darauf hi», daß die mit der BnndcSratSoerordnung über die Höchst- preise von Speisekartoffsln vom 15. Februar 1915 festgesetzten Höchstpreise lediglich für inländische Speisekartoffelu aus der Ernte 1S14 gelten und für Speiselartoffeln dieser Ernte auch heute noch in Kraft sind. Di« nach 8 4 dieser BundeSratSoerordnung vor gesehenen Höchstpreise für inländische Frühkartoffel« (20 Mk. für den Doppelzentner beim Verkauf durch den Produzenten) beziehen sich nur auf die Frühkartoffeln, die nach weislich in der Zeit vom 1. Mai bis 15. August ISIS geerntet wurde« find. Für die Kartoffel« der neuen Erute 1915 find Höchstpreise noch nicht festgesetzt. SS ist aber zu «warten, daß die diesbezüglichen Preise sich in angemessene« Grenzen hatten. . Großenhain, am 21. August 1915. 171 II. Die Königliche Amtshauptmarmschaft. ZMWr MM veil UeWMwm. Der Verkauf findet diese Woche am Dienstag von 8—12 Uhr vormittags und 2—6 Uhr nachmittags und Freitag von 8—12 Uhr vormittags statt. Der Rat der Stadt Riesa, am 23. August 1915. Gßm. Gasfeuermann zum sofortigen Antritt gesucht. Echichtlohn 4 Mark. Gaswerk Gröba. Bekanntmachung. Immer wieder werden konfirmierte Waisenpfleglinge und lassen sich vermieten ohne Wissen ihres Vertrauensmanns, der als ihr Vormund bestellt ist. Das ist nach 8 4 der Bestimmungen de» Rate» der Stadt Leipzig ungesetzlich. Obige Pfleglinge im Atter von 14—21 Jahren dürfen keinen Dienst antreten oder verlassen ohne Einverständnis des Vertrauensmann»; alle ohne ihn geschlossenen Vermietungen haben keine Gültigkeit. Diese gesetzlichen Bestimmungen werden hiermit zwecks Durchführung der dringend not wendigen Ueberwachung bekannt gegeben. Waisenkolonie Zeithain, den 20. August 1915. May, Pfarrer, Vorsteher und Vertrauensmann. Bekanntmachung. Auf dem nordwestlichen Viertel de» neuen Friedhofs zu vlanbttz sollen in nächster Zeit drei Reihen Gräber von Erwachsenen aus den Jahren 1888—1891 ein geebnet werden. Etwaige Neulösungen sind bis zum 6. September beim KtrchrechnungSführer zu bewirken und dann beim Totenbettmeister zu melden. Bis zum gleichen Termin können auch, nach vorheriger Vereinbarung mit dem Totenbettmeister, durch die dazu Berechtigten die Grabsteine entfernt werden. Glaubt-, den 23. August 1915. Der Kirchenvorstand. Pf. Arland, Vorsitzender. Steckbrteferledigung. Der hinter dem Musketier Julian Klaine der 5. Kompagnie 1. Ober-Elsässtschen Infanterie-Regiment» Nr. 167 am-4. Juli 1914 erlassene Steckbrief ist erledigt. Cassel, den 19. August 1915. 1. Ersatz-Bataillo« 1. Ober-ElsSsfische« Jnsauterie-RegimentS Nr. 167. für da- „Riesaer Tageblatt" erbitten wir un» bi» spätesten vormittag- 9 Uhr de» jeweiligen Aurgabetage». Die GeschSstSstelle. Oerlliches >i»S Sächsisches. Niesa, den 23. August 1915. —* Auf dem hiesigen Friedhof wurde gestern nach mittag 2 Uhr Herr Stadlrat Kommerzienrat Hynek, Ehrenbürger der Stadt Riesa, zur letzten Ruhe bestattet. Eine überau» zahlreiche Trauerversammlung hatte sich hier zu eingefunden. Man bemerkte u. a. Herrn Geheimrat AmtShauptmann Dr. UHIemann, Großenhain, Herrn Bür- germeister vr. Scheider, mehrere Herren Offiziere, die Spitzen der sämtlichen hiesigen Behörden, zahlreiche Mitglieder der beiden städtischen Kollegien, mehrere von auswärts erschie nen« früher hier beamtet gewesene Persönlichkeiten, Ab ordnungen der Beamten- und Arbeiterschaft der Firma C. C. Brandt, sowie zahlreiche Herren und Damen au» der Bewohnerschaft. Da» stattliche Trauergeleit, wie auch der selten reiche und kostbare Blumenschmuck, der den Sarg de» Heimgegangenen umgab, zeugten von der hohen Wert schätzung und Verehrung, deren sich der Verstorbene im Leben zu erfreuen hatte. Die Trauerfrier in der Friedhof»- hall« wurde mit der Motette »Hebe Deine Augen auf", gesungen vom Reicheschen Chor au» Dresden, eingelritet. Hierauf hielt der Seelsorger der hiesigen katholischen Ge meinde, Herr Pfarrer Werner, die Gedächtnisrede, in der er in lebendiger Darstellung ein Charakterbild de» Verstorbe nen zeichnete. Sr gedachte der Anhänglichkeit, die der Heimgegangene seiner alten Heimat bi» an sein Lebens- end« bewahrt, schilderte sein reiche» Glück als Gatte und Later, seine umsichtige und erfolgreiche Tätigkeit al» Mit inhaber der Firma C. C. Brandt, sein Wirken im öffent lichen Leben unserer Stadt, für da» ihn seine Ritterlichkeit in Auftreten und Gesinnung in hohem Maße geeignet gemacht habe, und wie die hiesige katholische Gemeinde bei ihm immer Verständnis und Hilfe gefunden. Den Hinter bliebenen spendete Herr Pfarrer Werner in zu Herzen gehen den Worten Trost. AlSdaan trat Herr Bürgermeister vr. Scheider an die Bahre um namens der Stadt Riesa, ihrer Bürgerschaft und beider städtischer Kollegien den Gefühlen aufrichtiger Trauer Ausdruck zu verleihen und in herzlichen Worten de» segensreichen Wirken» de» Verstorbenen -um Wohle der Stadt zu gedenken. Sein Andenken werde un vergessen bleiben und sein Name immer mit Ehren in der Schicht« der Stadt genannt werden. Eindrucksvoll erklang hierauf, vom Reicheschen Chor dargrboten, die Motette .Mach» mich selig" von Albert Becker, worauf unter dem Gesänge de» Liede» „Harre meine Seele" der Sarg zum Grabe getragen wurde, wo Gebet und Segen die erhebende Feier beschloß. Gin Jugendwetturnen de» NiederelbgaueS findet am 29. August nachmittags auf dem Sportplatz an der Merkwitzer Straße in Oschatz statt. E» werden sich eine große Anzahl Jugendturner au» den meisten Turn- vereinen de» Gaues dazu dort einfinden. Neben Freiübungen und Faustball-Wettspielen werden Wettkämpfe im Hoch- springen, Tauklettern und Kugelstoßen abgehalten werden. —* Durch den zu Gunsten des Roten Kreuze» be wirkten Verkauf de» von W. Bloem gedichteten Marsch, liebe», da» von Rud. Hänsel in Musik gesetzt und dem Dichter gewidmet wurde, ist bi» jetzt dir bemerkenswerte Einnahme von 232 Mark erzielt und dem oben genannten guten Zweck zugesührt worden. Allen Beteiligten sei der herzlichste Dank de» Roten Kreuze» ausgesprochen. — Eine Warnung für Hotelbesitzer und Gastwirte veröffentlicht das Polizeiamt der Stadt Leip zig wie folgt: Seit der postlagernde Briefverkehr zur Der- Hütung der Spionage einer amtlichen Ueberwachung unter- stellt ist und niemand ohne einen polizeilichen Ausweis über seine Person postlagernde Sendungen auSgehändigt erhält, benutzen viele Personen die Gefälligkeit der Hotel besitzer und Gastwirte dazu, um bet ihnen Briefe unter unrichtigem Namen abgeben zu lassen, weil sie guten Grund haben, die Berührung mit der Polizei zu meiden, die ihnen den Personalausweis für die Post ausstellen mutz. Wenn e» sich hierbei nur um die Liebesbriesstellerei, die zu 90 Proz. den Inhalt alle» postlagernden Briefverkehrs au», macht, handel:« würde, möchte die Inanspruchnahme der Wirte harmlos erscheinen. ES ist aber keineswegs au«ge- schloffen nnd sogar wahrscheinlich, daß auf diesem Wege auch eine Korrespondenz zu Spionage-wecken geführt wird. Größte Vorsicht gegenüber Unbekannten ist deshalb am Platze, besonder» bei solchen Personen, die gar nicht im Gasthau» wohnen, nur zu einem Glase Bier erscheinen und dabei an den Kellner die Frage richten, ob «in Brief sür sie mit der und der Adresse angekommen sei. Diese Art der Korrespondenz ist stets verdächtig im Gegensatz zu dem Falle, wo ein dem Wirte bekannter Geschäftsreisender sich die Korrespondenz in sein Gasthau« bestell», wie die» allgemein üblich ist. Wer al« Leiter, Pächter oder Kellner eines Gasthauses einer Person, die nicht darin wohnt .und nicht bet der Polizei.angemrldet ist, eine Postsendung aushändigt, wird zufolge der Bekanntmachung de» hiesigen Generalkommando» mit Gefängnt« bis zu 8 Monaten be straft. Mögen deshalb die Wirte ihr Personal warnen und den Postsendungen für Unbekannte ein besondere» Augenmerk zuwenden. Geeigneten Falle» verständige man die politische Polizei. —"DieoffiziellenPostkartendeSLandeS- auSschusseS der Vereine vom Roten Kreuz im König reiche Sachsen werden hierdurch bei alle« Zweigvereinen, Freunden und Gönnern des Roten Kreuzes in wohlwollende Erinnerung gebracht. Wie viel Postkarten werden täglich hinauSgesandt mit Grüßen an unsere braven Krieger. Gerade hierfür eignen sich aber ganz besonder» die vorge nannten Rote-Kreuz-Karten, zeigen sie doch — neben ihrem künstlerischen Werte —, wie immer wieder die Heimat in steter Dankbarkeit ihrer Getreuen gedenkt und Mittel und Wege sucht, ihnen das schwere, ost entbehrung»- reiche Leben zu erleichtern. Möge deshalb ein jeder daran denken, daß der Erwerb unserer Rote-Kreuz-Postkarten und ihre stete Verwendung unmittelbar unseren Feldgrauen draußen und den Verwundeten in der Heimat zugute kommt. In demselben Sinne wie ans die Postkarten sei auf die gleich ihnen durch die Sächsischs Verlageanstalt, G. m. b. H., DreSden-A., Kügelgenstraße 7, in der« Handel gebrachten Rote-Kreuz-Verschlußmarken hingewiesen; sie er freuen sich mit Recht einer dauernden Beliebtheit wegen ihrer Ausgestaltung tu Zeichnung und Farbgebung; geben sie sich doch auf den ersten Bick als Zeichen treuer Nächsten- liebe und als Gruß aus der sächsischen Heimat zu erkennen. — Herr Stadtrat Lehmann in Chemnitz ist als Nachfolger de» zum Oberbürgermeister von Dresden ge wählten OberverwaltungSgerichtSratS Bliihsr an das OberoerwaltungSg'ericht in Dresden berufen worden. Herr Stadtrat Johannes Georg Lehmann wurde 1898 al« RatSassessor in Chemnitz angestellt und trat im März 1900 al» besoldeter Stadtrat in» Rats- kollegium ein. — Zur Klärung vorhandener Zweifel hinsichtlich der Eifenbahnsahrten beurlaubter Mannschaften gibt da» Kgl. Sächs. Kriegsministerium folgende» bekannt: 1. Ob die Bestimmung rückwirkende Kraft erhält, ist noch nicht entschieden. 2. Unter .Mannschaften" sind auch die Unter- osfiziere einschließlich Osfizierstellvertreter mit gemeint; die Bestimmungen gelten auch sür immobile Mannschaften. 3. Die Gewährung der Freifahrt ist nicht wie im
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