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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-09-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191509200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150920
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150920
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-20
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1915
- Autor
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Riesaer G Tageblatt ««d A«r»ks»r (LlbebtM Md Dytiger). ..SAa- Awtsötatt für bke Könkgl. Amtshauptmanuschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stabt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 218. Montag, 2V. September 1815, avenss. 68. Iahrg. Da» Riesaer Tageblatt «schrtttt jede» Tag abend« mit Ausnahme der Som», und Festtags vlettttMrlicher vezo,«Preis Lei Abholung in der Lwedltion in Riesa 1 Mark SO Pfa., durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Matt 0S Pfa., bei Abholung am Schalter der kaisett. Postmistalten 1 Matt 65 Pfg-, durch dm Briefträger frei in» Hau» S Matt 7 Psg. Auch Monattabonnement» werden angenommen. rl>u-!ge».«»uahme Mr die Rwumer de« Ausgabetage» bi« vorunttag V Uhr ohne Gewähr. Preis für die tleingespaltene 43 mm breite LorPuszeU« 18 Psg. (Lokalprel» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarische» Sag nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer » Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle; «oethestraße VL - Für dl« Redaktion verantwortlich: Arthur tztlhuel in Riesa. , , " ——«s Eine weitere Abnahme von freiwillig angebotenen 2.80 M. „ , 3.00 M. „ „ 2.10 M. , , 13.00 M. „ „ 10.S0 M. „ , findet noch am 21., 23. und 25. dieses Monats vor«. 8—1 Uhr t« Grotzeuhai« beim Speditenr Broermaan Weststratze 26 statt, da wahrzunehmen gewesen ist, daß in den einzelnen Haushaltungen noch sehr Viele -Gegenstände von diesem Metall — in alten Rumpelkammern oder sonst umherliegend — vor handen sind. Da die Preise für das freiwillig angebotene Metall als sehr hoch zu be zeichnen sind, so dürfte es gerade in der Jetztzeit im Interesse ftder Familie liegen, wenn sie sich der Mühe unterzieht, nach diesen Sachen zu suchen und sie in Geld umzusetzen. Sie erfüllt damit nicht bloß den Zweck der Sammlung, sondern verschafft sich dadurch auch eine unverhoffte Einnahme. Es kommen nicht nur Gebrauchsgegenstände in Frage, sondern auch Abfälle, Altmetall usw. Großenhain, den 17. September 1915. — Königliche Amtshanptmaunschaft. Freitag, Leu 24. nnd Sonnabend, den 25. September 1915 finden bei uns wegen Reinigung sämtlicher Geschäftsräume (diesmal anch der Sparkaffe) nur unaufschieb bare Sachen ihre Erledigung. Im Königlichen Standesamts werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbefälle vormittags von 8—9 Uhr angenommen. * Der Rat der Stadt Riesa, am 20. September 1915. Fnd. Nickel Beschläge mit Beschlägen Beschläge MkfMg mit Beschlägen ohne Beschläge mit Beschlägen Holzverfteiger««» auf Morbacher StaatSforftrevier. Gasthaus zu« Sachseuhof Rossen. Freitag, de« 24. September 1915, vor«. 19 Uhr: 193 Klötze, 71,5 rm Brenuscheite, 48,5 rm Brmnknüppel, 23 rw Zacken n. 94,8 Wllhdrt. Brennreisig, Schlag Abt. SO. Kgl. Forstrevierverwaltuug Marbach «. Sgl. Farstreatamt Augastwdbirrg. , . . .... . Zeichnungen auf die -ritte 57»ige Kriegsanleihe — Kur» 99 und 98.80°/, — nehmen wir bi« zum 22. September diese» Jahre», mittag» ,ur kostenlosen Vermittelung entgegen. Spattaffe »er Stadt Riesa. Nuttermittelavgavr w GrSba. Dienstag, den 21. September 1915, vormittag» 8—12 Uhr, werde« im Feuerwehr- geräteschuppen an der Strehlaer Straße vom Kommunalverband hierher überwiesene Kutter» mittel (Kleie, Torsmelaffe und Häckselmelaffe) an die hiesigen Mehbesitzer gegen Bar zahlung abgegeben. Gröba, am 20. September 1915. Der Gemeindevorst«td. Gefal miiA „ st ebenden LertlicheS »nd Sächsisches. Riesa, den 20. September 1915. —* Auf die morgen Dienstag, den 21. September, abends 8 Uhr in der „Elbterrasse stattfindende auster ordentliche Hauptversammlung des hiesigen Ver eins ,,Heimatdank" sei auch an dieser Stelle besonders bingewicsen. Näheres ist aus den: Anzeigenteil in vorliegen der Nummer zu ersehen. —* In der sächsischenVerlustliste Nr. 197 (aus gegeben am 18. September 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, find Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Infanterie-Regi ment Nr. 102: Reserve-Jnfanterie-Regimenter Nr. 100, 102, 103, 106, 243, 244; Landwehr-Regimenter Nr. 100, 101. — Weitere Verluste. Preußische Verlustliste Nr. 325. —* Aus Berlin wird gemeldet: Dem Vernehmen nach ist eine gesetzliche Regelung des Verkehrs mit Stroh zu erwarten. Das Stroh ist in erster Linie berufen, bis zu einem gewissen Grade die Lücken auszufüllen, die durch die fehlende Einfuhr von Kraftfutter aus dem Ausland ent standen sind. An jedem Landwirtschaftsbetriebe muß das Stroh mehr als sonst zu Fütterungszwecken herangezogen werden. Die landwirtschaftliche Versuchsstation in Göttingen ist damit beschäftigt, bis zu Beginn der Winterfütterung ein Verfahren auszuarbciten und den Landwirten bekanntzu geben, das «ine bessere Ausnutzung des Strohes bei der Fütterung ermöglicht. Aber auch die Strohmermen, die der einzelne Landwirt entbehren kann, müssen zahlreiche und wichtige Zwecke der Volkswirtschaft erfüllen. Der Stroh häcksel bildet unter den gegebenen Umständen die Grund lage der Nation der in städtischen, industriellen und gewerb lichen Betrieben tätigen Zugtiere, er wird in weitem Um fang dazu benutzt, um aus der Rübenmelasse ein trans- vortables Futter herzustellen. Die Herstellung von Stroh mehl hat cmen beträchtlichen Umfang angenommen, es wird direkt zur Pferdefütterung, dann aber auch zur Umwand lung verschiedener Stoffe, wie Panseninhalt der geschlachteten Wiederkäuer, Blut, Kartoffeln usw. in haltbare, versand fähige Ware verwendet. Schließlich ist eine Fabrikation von Strohkraftfutter in die Wege geleitet, das in feiner Nährwirkung dem Stärkemehl gleichwertig ist. Berücksichtigt man noch, daß auch die Heeresverwaltung höhere Ansprüche als sonst an den Strohvorrat stellt, so wird daraus die Hohe Bedeutung, die das Stroh in der heutigen Volkswirtschaft beansprucht, ohne weiteres klar. Der Strohverbrauch im landwirtschaftlichen Betriebe soll selbstverständlich durch die gesetzliche Regelung nicht berührt werden. Für das in den Verkehr kommende Stroh sind aber Preise in Aussicht ge nommen, bei denen der Erzeuger seine Rechnung findet. Eine Regelung des Verkehrs mit Stroh scheint aber unter den geschilderten Verhältnissen unerläßlich, da sonst die " ' ihr besteht, daß die Spekulation sich dieses Artikels br ingt. Nach alledem wird Stroh in der bevor- ... .1..; Wirtschaftsperiode einen sehr autenPreiShaben, und es kann den Landwirten nicht bringend genug geraten werden, alle irgend ergreifbaren Ersatzstoffe für Streuzwecke zu verwenden und möglichst viel Stroh für die Fütterung im eigenen Betriebe und zum Ver kauf freizumachen, denn es darf nicht vergessen werden, daß in den von der Trockenheit des Vorsommers betroffenen Ge bieten des Reiches auch die Stohernte unbefriedigend ge wesen ist. — Auf Grund der Bekanntmachung über den Ver kehr mit Hülsenfrüchten vom 26. August 1915 soll am 1. Oktober diese- Jahres für den Umfang des Reiches eine Erhebung über die Vorräte an Erbsen, Bohnen «nd Linsen stattfinden. Zur Ausfüh rung dieser Erhebung wird für das Königreich Sachs« vom Ministerium des Innern u. a. folgende» verordnet: Die Erhebung erstreckt sich auf Erbsen, Bohn« undLinien, gedroschen und ungedroschen. Wer solche mit Beginn des 1. Oktober in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhan denen Mengen, getrennt nach Arten und EigenMmern, unter Nennung, der Eigentümer anzuzeigen. Die Anzeige ist bis zum 5. Oktober zu erstatten. Anzeigen über Mengen, die sich mit dem Beginn des 1. Oktober unterwegs befind«, sind uverzüglich nach dem Empfang von dem Empfänger zu erstatten. Die Bestände sind nur anzuzeigm. wenn vie vorhandene Menge einer jeden Art, also von Erbsen, Bohn« oder Linsen, mindestens ein Doppelzentner 100 Kilogramm) beträgt. Die Gewichtsangaben find In Doppelzentnern zu machen. Die Anzeigepflickt erstreckt sich nicht auf Äckerbohnen. Sojabohnen, Erbsenschalen und »klete; die Lieferung von Hülsenfrüchten an Naturalberechtigte, ins besondere Ältenteiler und Arbeiter, die drefe kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn zu beanspruchen haben: frisches Gemüse und für eingemachte Hülsenfrüchten in geschloffenen Behältnissen (Konserven): Hülsenfrüchte, solange sie sich im Gemenge mit anderer Frucht befinden: Hülsenflüchte, die im Eigentums der Heeresverwaltung oder der Marinever waltung stehen; Hülsenflüchte, die von der Zentral-Ein» kaufs-Gesellschaft zur Abgabe an Verbraucher weitergegeben sind. Werden Hülsenflüchte im Gemenge nachträglich aus gesondert, so unterliegen sie der Anzeigepflicht. Die An zeige ist binnen 3 Tagen nach der Aussonderung an die Gemeindebehördezu erstatten. Geht der Gewahrsam an den angezeigten Mengen nach Erstattung der Anzeige auf einen anderen über, so hat der Anzeigepflichtige binnen einer Woche den Verbleib der Meng« den Gemeindebehörden anzuzeigen. Die Erhebung erfolgt gemeindeweise. Die Amtshauptmannschaften uns die Stadrräte der Städte mit Revidierter Städteordnung haben die Ausführung der Er hebung in ihrem Bezirk zu leiten und zu überwachen. Die Ausführung der Erhebung «folgt für jeden Gemeindebezirk, einschließlich der selbständigen Gutsbezirke, durch die Ge meindebehörden. Zu dieser Erhebung find Anzeige-Vor drucke zu verwenden. Die zuständige Behörde und die von ihr beauftragten Beamten find befugt, zur Ermittlung rich tiger Angaben Vorratsräume, in denen Hülsenflüchte zu vermuten sind, über die keine Anzeige erstattet worden ist, zu untersuchen und die Bücher der zur Auskmlft Verpflich teten zu prüfen. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15000M. wird bestraft, wer die ibm nach dieser Verordnung obliegenden Anzeigen nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wiffenlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. —* Zum Verzeichnis der Kontoinhaber bei den Postscheckämtern im Reichs-Postgebict, Ausgabe 1915, erscheint in den nächsten Tagen der 2. Nachtrag rmch dem Stande vom 1. September. Er ist bei allen Postan stalten für 40 Pfg. käuflich. DaS Verzeichnis selbst (Stand vom 1. Januar) kostet 2 M. 20 Pfg., der 1. Nachtrag (Stand vom 1. Mai) 40 Pfg. Kontoinhaber erhalten Ver zeichnis und Nachträge auf Wunsch von ihrem Postscheck amt unter Abbuchung des Preises; auch können sie sich den regelmäßigen Bezug des Verzeichnisses und der im Laufe des Jahres erscheinenden Nachträge durch einmalige Bestellung bei ihrem Postscheckamt sichern. Ostrau. Ohne Licht infolge Ausbleibens des elektri schen Stroms blieb Donnerstag unsere Gemeinde. Not beleuchtung war, da kein Petroleum vorhanden war, nicht einzurichten; ab und z» sah man eine Fahrradlaterne die Dunkckheit, in die da Ort gehüllt war, notdürftig durch dringen. Msch- Tgbl.) Bautzen. Ein wirksame» Mittel, da Preistreiberei entgegenzutreten, wendet da hiesige Stadtrat an, indem er Kartoffeln unter dem Durchschnittspreis verlaust. Aus dies« Weise ist da Zentner Kartoffeln auf dem Maate iu kurzer Zeit um 1,50 Mark gefallen. Ferna verkauft die Stadt Fleisch- und Gemüsekonserven, Mehl, Graupen und Makkaroni. Einwohner mit einem Einkommen unter 2200 Mark «halt« Kohlen und Briketts für 85 Pf. dm Zentner. Löbau. Gin Wohltäter, der ungenannt bleib« will, stellte dem Zweiaverein Löbau vom Roten Kreuz die Geldmittel zur Verfügung, ein« „Landwehrmann aus Eisen" zu beschaffen, der dann vor dem hiesigen Rathause Aufstellung finden soll. Der Direktor der Dresdner Kunft- aewerbeschule fertigte bereits den Entwurf dazu, nach wel chem der Landwehrmann aus Holz in Dresden hergestellt werden wird. Zittau. Die Butterschlacht, die am vorigen Sonn abend hier stattgefunden bat, hat jetzt dazu geführt, daß der Stadttat im hiesigen Markthallengebäude eine Butter verkaufsstelle eingerichtet hat, die heute ihre Pforten ge öffnet hat. Die Verkaufsstelle hatte einen sehr guten Zu spruch, da das Stück Butter mit einer Mark abgegeben wurde. Bis vormittags >/,11 Uhr waren über fünf Zentner Butter abgesetzt worden. Aus diesem Grunde soll die Verkaufsstelle als ständige Einrichtung beibehalten und jeden Sonnabend eventuell auch Mittwoch soll Butter zu angemessenen Marktpreisen abgegeben werden. Chemnitz. Eine in den weitesten Kreisen unserer Stadt bekannte und beliebte Persönlichkeit Geh. Kirchenrat D. Dr. Hoffmann ist in Dresden verstorben. Seit dem 14. Oktober, wo er als D. Meyers Nachfolger in Chemnitz eingewiesen ward, nachdem er vorher in Priesitz bei Kamenz und in Putzkau bei Bischofswerda als Geistlicher tätig ge wesen war, hat D. Hoffmann das Pfarramt der hiesigen St. Pauli-Gemeinde verwaltet; seit dem 19. November 1899, kurz nachdem er sein 25jähriges Amtsjubiläum hatte feiern können, ist er als Nachfolger vom Superintendent Michael Leiter der Stadtephorie Chemnitz gewesen. Der Verstorbene, der u. a. im kirchlichen Leben eine große Nolle spielte, war auch Vorsitzender der Chemnitzer Predigerkonfercnz. Nicht nur in Chemnitz, sondern weit über die Grenzen unserer Stadt hinaus wußte man seine Bedeutung zu schätzen. Planen i. V. Beim städtischen Fleischverkanf in der Dobenaustraße war der Andrang wieder so stark, daß ein zelne Frauen ohnmächtig fortgeschafft werden mußten. Von nachts 1 Uhr an warteten Hunderte von Personen auf da» Oessnen des Verkaufslokals. Als nm 5 Uhr die ersten Leute hrreingelassen wurden, entstand ein unheimliches Gedränge. Die Schutzleute, denen die Aufrechterhaltung der Ordnnnq oblag, waren machtlos gegenüber dem An sturm. Zuletzt schlug man sich noch um das Fleisch und Fett. — Zum Kapitel Pilzvergiftung verdient ein Beitrag des hiesigen Arztes Dr. KdnigSdörffer Beachtung. Doktor Königsdorffer hat allein innerhalb vier Tage der letzten Woche in fünf Familien 22 Personen, die zum Teil recht schwer vergiftet waren, behandelt. Sämtliche Vergiftungen waren nach Ansicht des Arztes durch den Genuß von Pcrl- wulstlingen verursacht. Der Perlwulstling ist ein sehr schmackhafter Pilz, aber nur dann bekömmlich, wenn sowohl vom Hut als auch vom Stiel alle Haut sorgfältig abge zogen worden ist. Und darin wird nach der Meinung
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