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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-11-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191511277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-11
- Tag1915-11-27
- Monat1915-11
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1915
- Autor
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«nd Anzeiger McklM «rrd AWigrr). -mch«chst»«e r«,.» a t «es» »dr.«^ für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gememderat Gröba. 276 Sonnabend, 27. November ISIS, abends. 68. Jahr«. DaS Riesaer Tageblatt erscheint lebe« Ta« abends V.? Uhr mit «uSnahme der Sonn- und ^«fttaae. yrz«,»Preis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaikerl. Postanstalten vierteljährlich L.w Marl, mon-rbch 70 Pf. Anzeige» kur die Nummer de» Ausgabetage» und bis 10 Uhr vormittag« aufzuaeben und im voraus zu bezahlen: -ine Gewahr kür da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht überuonnneil. Preis für die <8 wm beerte Grundschrift-Zeil« (7 Silben) IS Pf., LrtSpreis 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer San ent- sprechend höher. NachweisungS- und VermitielungSgebuhr 20 Pf. ü-est« Tarife. Dcwill,gtrr Rabatt erltscht, wenn der Vetrao verfällt, durch Klage einaezogen iverden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. ZalMngS» und ErsullmlgSort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". > > Rotationsdruck und Verlag: Langer » Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «Sethestraße 5S. Verantwortlich für Redaktion! Arthur Hähnel, Niesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 1. NnterhaltnngSgenossenfchaft für die Gröhe Röder Strecke l Piedingen—Kalkreuth 2. „ für die Große Roder Strecke H Kalkreuth—Zabeltitz Hspfenbachverband Strecke Ul Lenz—Kottewitz so 3. 4. 5. S. 7. 8. ,S. 10. 11. 12. 13. 14. 15. IS. 17. Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 27. November 1915. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet wurde der Soldat im Reserve-Jnf.-Regt. Nr. 102, 3. Komp., Georg Streubel von hier. —* An einigen abschüssigen weniger v«rk.ehrSreichen Straßen unserer Stadt wird jetzt lebhaft dem Rodel- soort gehuldigt, zu dem der Winter dieses Jahr früher als sonst Gelegenheit geschaffen hat. Die letzten Tag« brachten soviel Schnee, wie es nur selten im November vorkommt. Der starke Schnrrsturm läßt aber doch nicht ür die Gro" "... ür den Hopfenbach Streck« Lenz-Großenhain ür den Elligastbach ür die Döllnitz die rechte Freude an dem Winterwetter und der Schnee landschaft aufkommen. Neberhanpt wird gerade im gegen- wärtiaen Jahr «in zeitiger Winter mit viel Schnee nicht allenthalben willkommen seil«. —* Im Reicksanzeiger gibt die Reichs futter mitt er stelle die Preise bekannt, zu deren Einhaltung einzelne Gruppe» der Gerste verarbeitenden Betriebe, sowie die Hafernübrmittelfabriken für die Abgabe der vor« ihnen vcrgestellten Erzeugnisse an Verbraucher sich der Reichs- futtermittelstrlle gegenüber verpflichtet haben. Solche Höchstpreise find festgesetzt für Gersten- und Malzkaffe«, für Graupen und Grütze, sowie für Haferflocke», Hafergrütze und Hafermehl. 1. Mit dem Verband der deutschen Ge ¬ treidekaffeefabrikanten ist vereinbart worden, daß für ve» Verkauf an Verbraucher folgende Höchstpreise nicht über schritten werden dürfen: Für Gerstenkaffee lose in Säcken 40 Pfa. für 1 Pfd., für Malzkaffce lose in Säcken 50 Pfa. für 1 Pfd., Malzkaffee in geschlossenen Paketen 55 Pfa. für daS Einpfundpaket. 2. Mit der Graupcn-Zentrale G. m. b. H. in Charlottenburg ist vereinbart, daß als Klein handelspreise für den Verkauf an Verbraucher zu gelten haben: für Grütze nnd Graupen Nr. 6 40 Psg. für 1 Pfd., für Graupen Nr. 5 42 Pfa. für 1 Pfd., für Graupen Nr. 4 bis 3 43 Pfg. für 1 Pfd., für Grcnrpen Nr. 2 bis 1 45 Psg. für 1 Pfd., für Graupen Nr. 0 bis 0 0 49 Pfa. für 1 Pro. für Gerftenmrhl ist ein Höchstpreis von 29 Psg. für das Die Benutzung der öffentlichen Straßen zur Ausübung des RodelsportS kann wegen der damit verbundener« Störung und Gefährdung des öffentlichen Verkehrs im allgemeinen nicht geduldet werden. Erhöhte Gefahr liegt namentlich dann vor, wenn aus andere Wegestrecken einmündende beziehentlich sie kreuzende Straßer« hierzu benutzt werden. Mit Rücksicht auf die beginnende kältere Jahreszeit wollen daher die OrtSpolizei- behörden in dieser Richtung das Nötige vorkehren und «hre Polizeiorgane mit entsprechen der Weisung versehe»«. Etwaigen Uebelständen laßt sich am leichtesten dadurch entgegen- treten, daß für die Ausübung dieses sich als eine gesunde Körperübuug und «Volksbe lustigung in frischer Luft darstellenden Sports rechtzeitig geeignete Oertlichkeite» aus- findig gemacht werden — was nicht schwer fallen dürfte —, die mit dem öffentlichen Ver kehre mcht in Berührung stehen, und das Rodeln ans sie verwiesen wird. Aber auch hier werden die Polizeibehörden in ausreichendem Grade Maßnahmen zu treffen haben, nm Unglücksfällen und sonstiger« Unzuträalichketten vorzubeugen. Namentlich wird auch darauf Rücksicht zu nehmen sein, daß der Verkehr mit Rodel schlitten, die mit mehr als zwei Personen besetzt sind, beziehentlich mit sogenannten Bobsleighs infolge der großen Schwere und dadurch bedingten Geschwindigkeit dieser ÄbgaSe VM Mele lir GMrä. Montag, den 29. November 1915 vormittags 10—12 Uhr wird in« Feuerwebrge- rätcschuppen ar« der Strehlaer Straße Kleie an die hiesigen Besitzc^von Rindern, Schweinei«. Schäfer« und Ziegen abgegeben. Gröba, am 26. November 1915. Der Gcrneindevorstand. Wahl von Mitglieder« des WafferamtS. Mit Ende dieses Jahres läuft die Nmtsdancr der aus der erstmaligen Wahl hervoraegangenen Mtglieder des WafferamtS und ihrer Stellvertreter ab. Von den dem Wafferamte angehörigen drei Mitgliedern nebst Stellvertretern ist rin Mitglied (nebst Stellvertreter) von der BezirkSversammluna zn wählen, zwei Mitglieder (uebrt Stellvertretern) sind von den Mitgliedern der nach 8 65 des Wassergesetzes von« 12. März 1909 in« hiesigen Bezirke bestehenden, nachstehend unter O ausgeführten Nntcrhaltungsgenoffenschaften zu wählen. DaS Amt der Mitglieder des WafferamtS ist ein Ehrenamt. Die Wahl der znletzt erwähnten zwei Mitglieder sowie von zwei Stellvertreter» soll in Riesa DienStag, den 14. Dezember ISIS in der Zeit von vormittags 1V bis 1Ä Nhr stattfinden. Alle Wahlberechtigten ans den Orten deS RmtSgerichtSbezirks Ries« haben ans dem Bahnhof in Rissa in den« hinter dem Wartesaal U. Klaffe gelegene» Zimmer zu wählen. Die Wahl erfolgt auf die Zeit von« 1. Januar 1916 bis 31. Dezember 1921. Das Wahlrecht kann nur persönlich, für juristische Personen und solche Personen, die geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, durch einen gesetzlichen Vertreter, für jede beteiligte Staatsverwaltung durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten nnd für Miteigentümer eines Grund stückes oder einer Anlage durch einen mit f^riftlichcr Vollmacht Versehenen aus ihrer Mitte ausgeübt werden. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand kann im amtshanptmannschaftlichcn Bezirke das Wahlrecht mehrfach aüSüben. Die Wahl geschieht durch Stimmzettel. Jeder Stimmzettel muß vier Namen ent halten, von denen die zwei zuerst geschriebenen Namen die Mitglieder, die zwei zuletzt geschriebenen Namen die Stellvertreter bezeichnen sollen. Stimmzettel, die die Person der zu Wählenden nicht erkennen lassen, oder die Namen Nichtwählbarcr enthalten, sind inso- weir ungültig. Enthält ein Stimmzettel mehr als vier Namen, so gelten nur Vie zuerst geschriebenen Namen wählbarer Personen. Wählbar sind nur selbständige männliche Personen, welche die Sächsische Staats angehörigkeit besitzen, im Sinne der Gemeindeordnung unbescholten sind nnd ihren Wohnsitz im Bezirke haben. Im übrigen finden für die Wählbarkeit und das Amt der Mitglieder des Wasser amtes und ihrer Stellvertreter, für dessen Dauer, Ablehnung, Nieocrlegung usrv. das Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend, vom 21. April 1878, 88 13 Absatz 4, 14, 18 Absatz 2 und 18, sowie 88 17 und 18 des Gesetzes, die Bildung von BezirkSvcrbändcn nnd derer« Vertretung betreffend vom 21. April 1873, entsprechende Anwendnng. Als gewählt gelten diejenigen, die die relative Stimmenmehrheit erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das LoS. Jeder Wähler muß sich über seine Mitgliedschaft zu einer irn Bezirke der Königlichen AmtSharrptmannschaft bestehenden UnterlialtungSgcnoffenschaft durch Vorlegung des Besitz, standsverzeichnisscs oder eines Ausweises des GenossenschaftSvorstandeS oder einer Genossenschaftsquittung auSweisen. Großenhain, den 23. November 1915. 105 d 5. Königliche Amtshauptmannschast. BolkSbiblioLhet in Gröba. Für die laugen Winterabende bietet guten Lesestoff die Volksbibliothek Gröbcr Die Bibliothek ist geöffnet jeden Dienstag, abends von 7—8 Uhr, irn Gemeindeamts, Obergeschoß, Zimmer Nr. 11. * Die Anmeldung zur Teilnahme an« Unterricht in den sächsischen Schifferfchnlrn hat für die Schule in Schandau bei Herrn Schiffseigner Emil Schmidt, „ Stadt Weblen bei Herrn Schiffseigner Adolf Hähne, „ Pirna bei dem Kgl. Straßen- und Wasser Banamt Pirna, „ Dresden bei Herrn Schiffseigner Otto Müller, Luisenstras: 0'-, . Meißen „ „ „ E. G. Krögis. , Riesa „ , - » A. Dechcrt zrr erfolgen. , Bei der Anmeldung sind 3 M. UnterrichtSgeld zu bezahlen. Der Unterrichtsbeginn und die Unterrichtsstunden werden für jede Schule noch besonders bekannt genracht. Direktion der sächsischen Schifferschuleu. Viehzählung. Am 1. Dezember 1915 findet eine Viehzählung statt. Diese erstreckt sich auf Pfer-ch Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen nnd Kaninchen. Die Zählung erfolgt durch Umfrage bei den einzelnen Viehbesitzcrn nnd wird durch die hiesige Schutzmannschaft vorgenommen werden. Den Zählern ist der Bestand an Vieh vollzählig und richtig nnzugeben. Der Rat der Stadt Riesa, den 27. November 1915. Gßm. Wegen der in« Rittergut Gröba auSgedracheneu Maul- und Klauenseuche wird für den Bezirk der Stadt Riesa mit Rittergut Gö Illis Vie Wirkung VeS 8 168 Absatz 1 oer BnndeSratsvorschristrn zmn ReichSviehseuckengtletze vom 7. Dezember 1911 ausgesprochen. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht höhere Strafbestimmungen verwirkt sind, gemäß 8 57 der Sächsischen AnSfiihnmgSmrordnuna zum Reichsvichscnchcngesctze- vom 7. April 1912 mit Geldstrafe Lis zrr 150 M. oder mit Hast bis zu 6 Wochen bestraft. Dee Rat der- Stadt Riesa, am 27. November 191m Schdr. he Röder Strecke l Medingen-Kalkreuth »ße Röder Strecke ll Kalkreuth—Zabeltitz ... ... . aße Röder Strecke Hl Zabeltitz-LandeSgrerrr« ür die Prommuitz Hoprenbachverband Strecke v Dallwitz—Altleis Hopsenbachverband Strecke Vl Nauleis Hopfenbachverband Strecke vn Reinersdorf—Nauleis Hopfenbachverband Strecke Vlll Beiersdorf—Hohndorf Tobrabackverband l zu Kalkreuth Dobrabachverband H zn Cunnersdorf für die Pulsnitz. Fahrzeuge sowohl für tue Rodelnde» selbst, al» für deu übrigen Verkehr und daS zuschau- endr Pnblrkum. leicht gefährlich werden kau» und daher in der Regel, wenigstens auf öffentlichen PerkehrSräumen völlig untersagt werden muß. Dort, wo Wegeeinmündungen zum Rodeln benutzt werden, empfiehlt es sich, diese durck Bestreuen mit Sund oder Schlacken in einen derartigen Zustand zu setzen, daß tue Schlitten sitzen bleiben nnd nicht gefahrbringend auf die anderen Wege austreffen können. Weiter werden dir OrtSpolizeibehörden angewieiru, ihr Augenmerk daraus zn richten, daß die Eisdecke der Wasserläufe und Teiche usw. nicht vor ihrer Tragfähigkeit — ins besondere seitens der Kinder zum Schlittschuhlaufen und zur sonstigen Belustigung — benutzt wird. Großenhain, an« 27. November 1915. K Königliche Stmtshanptmaunschaft. Bei dem eingetretcneu stärkeren Schneefall werden die Wegebaupflichtigeu deS Bezirks veranlaßt, die öffentlichen VcrkehrSwcae — gegebenenfalls dncch Gchcnlassen eines Schneepflugs (einfach bergesteüt durch Vorschlägen von Pfosten an das Vorderteil eines Lastschiitten», sodaß diese einen spitzen Winkel bilden) oder durch Auswerfcn — fahrbar zu erhalten. Kann das SckueeauSwerfcu, insbesondere bei großen Wehen, nicht sogleich durchgeführt werden, so ist eine Wrnterbatm — unter gehöriger Vermaclunlg der Abzweigungen von den Hauptwegon und den nötigen Vorkehrnngen bei ilebcrschreituiig vor« Gräben «sm. — abz»,stecken. Bei Eintritt von Tauwetter ist, insbesondere an schneereiche!« Stellen, das Schnee- auswersen besonders zu beschleunigen und für gehörigen Abfluß der Wässer durch Frei halten der Gräben und Oeffnen der Schleusen Sorge zu tragen. Großenhain, nm 27. November 1915. Königliche Nmtshgriptnrmmschaft, Diejenigen Landwirte im Bezirke, die Ttrol, zu verkaufe»« haben, werden hiermit im eigenen Interesse wie auch im Interesse des Bezirks, von dem die Lieferung von Stroh, daS eventuell zwangsweise zu beschaffen ist, seitens der Militärverwaltung verlangt wird, veranlaßt, dies unter Bezifferung der abzrmebeuden Mengen dem Gemeiiidcoorstand ihres Ortes zu melden, der Anweisung erhalten hat das Weitere vorzukehren. Die Besitzer der selbständigen Güter wollen etwaige Angebote der Amtshaupt- Mannschaft direkt übermitteln. Grrßenhain, am 26. November 1915. 4184 «0. Königliche Amtsbanptmanuschaft. Mit Rücksicht darauf, daß in der gegenwärtigen Kriegszeit alle Maßnahmen er griffen werden müssen, die zur Vermehrung der Vorräte an Nahrungsmitteln dienen können, ersuche,« wir hiermit alle Grundbesitzer dringend, jedes nur irgendwie verfügbare Stück Land im kommenden Frühjahr zum Anbau von Gemüse zu benutzen und das Land bereits jetzt dazu varzubereitcn. Diejenigen, die verfügbares Land besitzen und dasselbe nicht selbst bestellen können, bitten »vir, es anderen Persone,« gegen Zahlung eines angemessenen Pachtzinses zu über lassen. Zur Vermittelung hierbei sind wir gern bereit. Keinesfalls möchte zum Gemüse bau verwendbares Land brach liegen bleiben. Der Rat der Stadt Riefa, am 26. November 1915. Kr.
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