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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-27
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1915
- Autor
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-S' -! : r ' - --v---.'-.''''^-7^''^—- ,^-^-»^^-.7 -,-- '- - -V Riesaer G Tageblatt ««v A«k»1s»r MtbM MMelzer». .SV,. Amtsblatt für Ue Kvnigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, ' sowie den Gemeinderat Grvva. 300. Montag, 27. Dezember 1015, abends. 08. Jahrg. Kaiser!. Postanstalten vierteljl Erscheinen an bestimmten Lc Dar Riesaer Tageblatt «scheint jeden Da, abends '/.7 Uhr mit «uSnahme der Sonn- und Festtage. vemaSpret», gegen DoranSeahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung a>» Schalter Lee Kaiser!. Noltanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen Mr die Nummer de» Ausgabetage» sind bis 10 Uhr vormittags aufzugcben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr Mr N Erscheint m Tagen und' Plätzen'wird nicht Übernommen. Letr Mr die 43 mm breit. SrundsS>rift-Z-ile (7 Gilben) 18 Ps., OrtSmei« IS Pf.; zeitraubender unL Labeilartscher Sah ent! sprechend höher. Nachweisung«, und Bermittelungsgebübr 20 Pf. Feste Tmstie. BewiÜigter Rabatt erlischt, menn der Betrag verfüg durch Klage ringezogon werden muß oder der Auftraggeber in " Konkurs gerät. Zahlungs» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchenmche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethcstratze 5V. Verantwortlich silr Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riela. Bestandsaufnahme von Kaffee, Tee und Kakao am 3. Januar 1916. Die Königliche Amtshauptmannschaft weist auf die nach der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 29. November 1915 (Rezchsgesetz-Blatt S. 791) stattfindende Erhebung mit folgendem Bemerken hin: 1. Wer mit dem Beginn des 3. Jannar 191« Vorräte von Kaffee (Bohnenkaffee und Lohnenkaffeemischungen) roh, gebrannt oder geröstet, Tee und Kakao roh, gebrannt oder geröstet in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ne auf dem vorgeschriebenen Anzeigevordruck der Gemeindebehörde anzuzeiasn, in deren Bezirk die Vorräte am Stichtage lagern. Haushaltungen und Stnffattslettungc» haben die Anzeige nur zn erstatten, wenn ihr Vorrat an Kaffee 10 Kilogramm, an Tee 2,5 Kilogramm beträgt. 2. Vorräte, die sich mit dem Beginn des 3. Januar 1916 unterwegs befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfang der Gemeindebehörde anzuzeigcn. L. Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf: ») Vorräte, die im Eigentums des Reichs oder eines Bundesstaates, insbesondere einer Heeres- oder Marineverwaltung stehen: b) Vorräte, die im Eigentums der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft m. b. H. in Berlin stehen. 4. Anzeigevordrucke werden den Beteiligten durch die Gemeindebehörde zugettellt. Hat em Anzeigepflichtiger bis zum Ablauf des 31. Dezember laufenden Jahres einen Vordruck nicht erhalten, so ist er verpflichtet, sich solchen bei der Gemeindebehörde abzuholen. 5. Die Vordrucke sind am 3. Januar 1916 wahrheitsgemäß auszufüllen, mit der Unter schrift des Anzeigepflichtigen zu versehen und am 4. Januar 1916 zur Abholung bereit zu halten. 6. Wer die oorgesch riebene Anzeige nicht erstattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zn 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünf zehnhundert Mark bestraft: auch können im Urteil Vorräte, die bei der Bestandsaufnahme verschwiegen worden sind, für dem Staate verfallen erklärt werden. Großenhain, am 24. Dezember 1915. sgsbr.ll, Die Königliche Amtshauptmannschaft. Nachdem nach Mitteilung des Stadtrates zu Riesa im Stadtbezirk Riesa die Maul- und Klauenseuche ausgcbrocheu ist, werden die in einem Umkreise von 15 Kilometer von Riesa liegenden Ortschaften des hiesigen Bezirks: Forberae, Gröba, Pochra, Merzdorf, Weida, Pausitz, Oelsitz, Jahnishausen. Nickritz, Gostewitz, Mehltheuer.Prausitz, Pahrenz, Kobeln, Heyda, Mergendorf, Poppitz,-Leutewitz, Bobersen, Lcffa, Rödcrau, Zeithain, Promnitz, Moritz, Grödel, Glaubitz mit Sageritz und Langenberg, Nünchritz, Zschaiten, Noda, Weißig b. G., Leckwitz, Naundörfchen, Göltzscha, Medessen, Merschwitz, Neuseußlitz, Seußlitz, Zottewitz, Döschütz, Zschieschen, Großraschütz, Kleinraschütz,-Skassa, Wildenhain, Kleinthiemig, Walda, Bauda, Colmnitz, Zabeltitz, Lreugebödln, Raden, Görzig, Peritz, Fraucnhain, Gröditz, Reppis, Nauwalde, Spans berg, Meska, Pulsen, Koselitz, Wülknitz, Streumen, Marksiedlitz, Nadewitz, Tiefenau, Lichrensee und Kleintrebnitz den Bestimmungen in 8 168 Absatz 1 und 2 der Ausfübrungsvorschriften des Bundesrates zum Viehsenchenaesetze vom 7. Dezember 1911 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 Seite 83 folgende) unterstellt. Die nach dem genannten Paragraphen vorgesehenen weiteren Beschränkungen bleiben Vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden soweit nicht nach den Strafvorschristen des Viehfeuchengesetzes vom 26. Juni 1909 bezw. weiteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen Ausführungsver ordnung zum Diehseuchengesetze mit Geldstrafe bis zn 150 Mark oder mit Haft vis zu sechs Wochen bestraft. Großenhain, am 27. Dezember 1915. Die Königliche Amtshauptmaunschaft. , , 2774 l>L " Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schnittwarenhändler» Friedrich Clemens in Kreinttz wird nach Abhaltung beS Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Riesa, den 27. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht. ... Städtischer Bauchspeck-Verkauf findet diese Wacht Mittwoch, de» »9. Dezember 191V 9—IS Uhr vormittag- «nd 9—4 Uhr »achmittag- im städtischen Schlachthofe statt. , Der Rat der Stadt Riesa, den 27, Dezember 1915, . Einquartierung in Gröba. - Am S8, Dezember 1915 bezw. 1. Januar 1916 werden mit Einquattierung ISeleÜt: die Gchulstrake, soweit sie nicht bereits belegt war, Altrock-, Uhlemann-, Oschatzer, Georg- Müller-, Heiko-, Industrie-, Hamburger und Merzdorfer Straße, - Der Gemetndevorstand» Butlerabgabe in Gröba. An die Haushaltungen mit den Anfangsbuchstaben 8 werden Buttermarken am 28. Dezember 1915 im Gemeindeamt«, Zimmer Nr. 8, ausgegeben. G rö b a, am 27. Dezember 1915. Der Gemeindevorstand. vertliches «»S Sächsisches. Riesa, den 27. Dezember 1915. <-* Tagesordnung zur Sitzung des Stadtver- ordneten-Kolleaiums am Dienstag, den 28. Dezember 1915, nachmittags 6 Uhr im Saale der „Elbterraffe". 1. Bekannt gabe der Verlegung des Sitzungssaales. 2. Beschaffung von Tischen. 3. Mitteilungen. —* Das Weih nach tS^e st ist vorüber, der Alltag fordert wieder fein Recht. Weihnachtliches Winterwetter war uns während der Feiertage nicht bescdieden. Der Wärmemesser hielt sich über dem Nullpunkt, und wenn das Fest auch nicht ganz der strahlenden Verklärungsmacht der Sonne entbehren mußte, so sorgten doch auch reichlich be messene Regenschauer für ein wenig einladendes AeußereS. Die rechte Weihnachtsfreude und rechte Festfröhlichkeit hätten wir aber auch diesmal nicht gefunden, selbst wenn der Winter die gesamte Natur mit der reizvollsten Schnce- zier ausgestattet haben würde. Es waren ja wieder Kriegs weihnachten. Und wer tiefer sah. bemerkte überall die Wirkung der ernsten Zeit. Die Gaben des Christkindes sind wohl vielfach bescheidener als sonst ausgefallen und viele Fenster, von denen der Schmey um ein Liebes, daß der Krieg geraubt hatte, die strahlende Helle scheuchte, blieben dunkel. ES gab wohl auch kaum ein deutsches Haus, in denl nicht besonders am Heiligabend die Gedanken und Wünsche hinaus iuS Feld eilten zu den Angehörigen, die in treuer Pflichterfüllung echtes deutsches Heldentum bewahrten. Und wo es nur irgend möglich, feierten auch unsere heldenmütigen Truppen draußen im FclndeSlande deutsche Weihnachten. Aber im Geiste weilten sie wohl alle in der geliebten Heimat, im trauten Heim ihrer Familie. Freudig wurde wohl Weihnachten in den Familien gefeiert, wo Vater, Sohn oder sonst ein naher Anverwandter gerade tn den Christfesttagen auf Urlaub gekommen waren. Da verblaßt der Krieg für Lage und Stunde» vor all dem Frieden und dem Glück, das mit der Heimkehr der Ersehn ten einzieht. Die TemütSwerte, die Weihnachten für Leut- sche Herzen in sich birgt, kamen auch an diesem zweiten Kriegsweihnachten voll zur Geltung; wir begingen im Herze» wieder ein Weihnachten ernster, feierlicher, geho bener als in den Tagen der Friedens. —* Mit Rücksicht auf den NeujahrSbriefuerkehr können Privatbriefsendungen im Gewicht über 50 Gramm (Feldpostpäüchen) nach dem Feldheere in der Zeit vom 29. Dezember bis einschl. 2. Jannar nicht angenommen werden.- Ferner ist es zur glatten Abwickelung des wich tigen Nachrichtenverkehrs nach dem Felde während der Neujahrszeit unbedingt erforderlich, daß der Austausch von Neujahrsglückwünschen zwischen Heimat und Heer mit der Feldpost unterbleibt. Tas Publikum wird daher dringend gebeten, zum bevorstehenden Jahreswechsel von der Per- sendung solcher Glückwünsche an Angehörige, gute Freunde und Bekannte im Felde Abstand zn nehmen. — Nach einer Verfügung de» preußischen KriegS- rninffteriumr MA« vrzttchmma. .Offizier-Stellv er- treter" kein Dienstgrad, und es find die Offizier-Stell- Vertreter daher auch nicht mit „Offizier-Stellvertreter" sondern mit ihrer Dienstgradbezeichnung — ^Feldwebel (Wachtmeister), Dizefeldwebel (Vizewachtmeister), Fähnrich — dienstlich anzureden. — Es wird um die Veröffentlichung folgender Zeilen gebeten: Da in letzter Zeit das Abhandenkommen von mili- tärfiskalischen AusrüstungS- und Bekleidungsstücken, beson ders in Massenquartieren, wiederholt vorgekommen ist, so wird hiermit auf das nachdrücklichste darauf aufmerksam gemacht, daß ein Ankauf von dem Reiche gehörigen AuS- rüstungs- und Bekleidungsstücken streng verboten ist. Jeder, der solche Stücke in Besitz behält oder in Gebrauch nimmt, macht sich strafbar- Solche Stücke sind unverzüglich der nächsten Polizeibehörde zu »ibergeben. Beinukt wird noch, daß militarfiskalische AusrüstungS- und DerleidungS- tücke bezieh daß s litarfiskalische AusrüstungS- und Bekleidungs regelmäßig mit dem Stempel eines BcklcidnnasamteS hnngsweise eines Truppenteiles gekennzeichnet sind und sie, wenn ausnahmsweise ein solcher Stempel fehlen ollte, schon durch ihre Eigenart al» militärstSkalifche Stücke ür jedermann ohne weiteres kenntlich sind. — Die Bahnhofswirtschaft zu Flöha soll vom 1. April 1916 ab anderweit auf 6 Jahre verpacktet werden. Tie hierfür in Betracht kommenden allgemeinen Dachtbr- dingungen liegen auf den sächsischen Bahnhöfen zur Einsicht nahme ans. Pachtangeboie sind bis zum 10. Januar I9i6 au die Königliche Generaldirektion der Sächsischen StaatS- eiscnbahnen zn Dresden einzusenden. Die freie Auswahl unter den Bewerbern bleibt vorbehalten. Persönliche Vor stellung hat nur nach Aufforderung zu erfolgen. Die Be werber bleiben bis Ende Februar 1916 an ibre Gebote ge bunden. Wer bis dahin keinen Bescheid erhält, hat seine Bewerbung als abaelchnt zu betrachten. Zeugnisse werden unberücksichtigten Bewerbern ohne Bescheid znrückgesandt. — Mit dem Heiligen Abend begann die Zeit der Zwölf Nackte, die bis zum 6. Januar währt. Nach alter llsberliefcnnig sollen die einzelnen Tage da» Wetter der Monate des nächsten Jahres Kuben. Gerade diese Zeit ist reich an Aberglauben aller Art. Nach einer alten Sage soll in den Nächten der „wilde Jäger" jein Unwesen treiben und mit Hussa und Horridoh über die Welt dahin stürmen. Träume in diesen Wochen sollen in. Erfüllung ßehcn. Gute» und Lös«» sollen sie vorantsagen. Es steckt m diesem Aberglauben, der letzte Rest de» Glaubens unserer heidnischen Vorfahren, denen die Zeit der Wintersonnen wende besonders heilig war. —* Die Liebesgabeniaiigkeit bei Landeraus- schukse? der Vereine Som Toten Kreuz im Körrig reiche Sachsen zn Weihnachten 1915. We im vergangenen Jahre, so hat auch diesmal bas Note Kreuz im Königreiche Sachsen, unterstützt durch Spenden aal dem ganzen Lande, in hingehender Meise für unsere braven Feldgrauen cm den Fronten im Osten, Westen und Süden, sowie für un sere Verwundeten in den Lazaretten und Heimen der Etappen und der Heimat, endlich für die deutschen Ge fangenen in Feindesland gesorgt, um den s:rn. von der Lttmai weilenden Lavieren unsere» Landes, eine Kvk- nachtsfreude zu bereiten, ihnen in herzlichster Dankbar keit einen Gruß auS der Heimat zu übermitteln. So sind durch die Dresdner Abnahmestellen bis 954 große Kisten mit reichem Inhalte hinauSgegangen, die rund 48000 Ein- zelpakete im Werte van durchschnittlich 5 Marl enthielten, während durch die Leipziger Abnahmcftellen 20000 gleich wertvolle Pakete unseren Truppen zugesandt wurden. Mit diesen Weihnachtsgaben ist eS möglich gewesen, Truppen und Formationen, die im Bezirke der sächsischen Armee korps beheimatet sind, und daneben Formationen, die i» Serbien kämpfen, eine Weihnachtsfreude zu bereiten; außerdem wurden noch rund 6000 Mann einiger immobiler sächsischer Truppenteile, die außerhalb Sachsens ihren Standort haben, mit WeibnachtSgaben im Werte von etlva je 3 Mark versorgt. — Ferner wurden rum Zwecke der WeihnachtSbeschrrnng den drei Dresdner Rcservelazarettcn zusammen 2025 WeihnachtSpakeie zu je 5 Mark übermit telt und »vciter zu demselben Zwecke an Barmitteln den Lazaretten und Genesungsheimen vom Noten Kreuz im Königreiche Sachsen 18800 Mark, den Reservelazarctten 22 800 Mark, den DahnhosZ-SanitätSwachen, einigen Pri- vatpsl;gestäiten usw. 4900 Mark, in Summa 46 500 Mark überwiesen. Ferner wurden 3000!) Mark !>em Berliner Zenteal-Komitee übersandt, al» Beitrag zu rmer größeren allgemeinen Kammlnug, um alten in sranrösischer Ge sangenschaft befindlichen Deutschen eine WrihnachtSsrende zu bereiten. Endlich hat da? Rote .Kreuz auch in den letz ten Monaten derer gedacht, die unter besonders schweren Perkältnissen in n-eiter Ferne unter des Winters Not zn leiden haben, der deutschen Gesängen«:-, in Rußland und Sibirien; nach dorthin gingen in: Oktober, November und Dezember 4100 Einzclpakrie ab, vorwiegend mit war men Wollsachen bester Art im Wert« von je 4t) Mark, also zusammen 164000 Mark. Ohne diese Summe hat alle» in allem zusammengrnvmmcn da? lächsischc -Rote Kreuz in dieser Weihnachtszeit für die sehr vcmcrkcns- wcrte Summe von rund 440000 Mark Gaben und Spen den hinanSsksendet, um unfern getreuen Kämpfern eine Freude am Weihnachtsabende zn bereiten, den die meisten von ihnen nun schon znm zweiten Male fern von der Heimat in Feindesland begehen mässen. —KM- Beim Kriegsministerium in Dre-k-den gehen unausgesetzt Gesuche und Beschwerden über Fa- milienunterstützungen, Met- und Noch-ntzei Hilfen, auch Aufwandsentschädigungen für sokdateureiche Familien ein. Mir der Gewährung von Unterstützungen dieser Art hat daS Krirgsministerium nicht? zu tun. Die Auträae erlei den durch ihre Weitergabe an die zuständigen Stellen nur Verzögerungen, womit den Antragstellern sicherlich nicht gedient ist. Gesuche von Familien in den Dienst getre tener Mannschaften um Gewährung von Nnterstül.ungen aus Grund de» Gesetze« vom 2-?. Februar lflAs-i.4. August !9)4 sind ebenso wie Gesuche um Metbeihilsen au die LieferungSverbänbe Amtshauptmaunschaft oder Skchira: zu richten. Ansprüche auf Nufwand-entschädignngen in sokdateureiche Familien sind bei der Gemeindebehörde ! - > Orte« ann'nneltwn, i» dem der Berechtige« seine».
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