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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.05.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-05-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191305052
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130505
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130505
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-05
- Tag1913-05-05
- Monat1913-05
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.05.1913
- Autor
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Riesaer DTagMM und Anzeiger MeblaU ««- AnMgert. » Lelegramm-Adrcher ß!^ hFemsprechstell« r-, d an Ri s» R-.» für die König!. ArntShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 101. Montag, s. Mai 11>1S, abeavs. 66. Jahrg. Das 8Iiesarr Tageblatt »rschrlut irden Tag abends init dlntnnhnie der Cann- nnd ^esitage. Licrteljührlicher Bezugspreis bei Abholung In der Expedition in Siiesa I Mark 50 Psg., durch unsere Triigrr Irei InS HauS 1 Mark 65 Psg., lei Abhvlnng ani Cchalier ter lalserl. Pasiansialten I Mark 6b Psg., durch den Britslriigkr srei iuö HanS 2 Mark 7 Psg. Anch MonalSabonneineutS werden angenoumien. Anzeigen-Annahnir jiir die S.nn tncr dcL ÄnSgnhclagcS liS raunittag 0 llhr ahne <Vn>> l». P>ciS siir tie llcingespaltrne rnv> breite KvrpnSrcile 18 Psg. (LokalprriS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sass nach besonderem Tarif. NolationSdnick nnd Verlag von Langer L Winterlich in Niesa. — v'esel iislSsielle; G v e 1 h e si ^s> r 5V. — tztir die Redaktion veranttvorklich: klrthnr H 8 hnel in Nie > a. -------SS7 — -----------SU-------- >> -1 ' '»V -! 1 u — An Stelle deS durch andere Ehrenämter stark in Anspruch genommenen Ritterguts- besttzerS Geheimen Oekonomierates Andrä auf Braunsdorf hat Generaldirektor a. D. Liebscher in DreSden-A., Gerokstraße 62 I, den Vorsitz im Ausschüsse für den Vogel schutz im Königreiche Sachsen übernommen. Zuschriften und Sendungen in Sachen deS Vogelschutzes sind an den Vogelschutz- AuSschutz zu Tharandt oder an den oben genannten Vorsitzenden zu richten. DreSden, den 28. April 1913. 446 a III I, Ministerium -es Junern. 3214 Das im Grundbuchs für Gröba Blatt 20 noch auf den Namen Julius Heinrich Meyer eingetragene Grundstück soll am 20. Juni 1913, vormittags 19 Uhr an der TerichtSsteSe im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche 16 Ar groß und auf 27500 M. geschätzt. ES liegt in Gröba, Kirchstraße 14, und besteht auS Wohn« und Hintergebäude, Feld, Wiese und Tarten, Nr. 117, 429 de» Flurbuchs. Die Brandversicherungssumme beträgt 20720 M. — Kat.-Nr. 22 —. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 19. März 1913 verlautbarten VersteigerungSvermerke» auS dem Grund- buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten onzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung deS geringsten Gebots nicht be- rücksichtigt und bei der Verteilung de» Versteigerungserlöser dem Ansprüche LeS Gläubi gers und den übrigen Rechten nachgefetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der VerfteigerungSerlöS an die Stelle des verstei gerten Gegenstandes tritt. Riesa, den 29. April 1913. , Königliches AmtSgertcht. Dienstag, -en 6. Mai 1913, vorm. 1« Uhr soll im hiesigen Versteigerungsraume versteigert werden: 1 Fahrrad. Riesa, den 3. Mai 1913. Der Gerichtsvollzieher -es König!. Amtsgerichts. VolksbilUiothcl «röba. Geöffnet jeden Dienstag, a-en-s 7—8 Uhr, im Gemein-eamte, Obergeschoß rechts. Zu der IMiUmesvI», Lt. IG«! ISIS, nwvkinittwg» / vkn im Saale des hiesigen »Hotel de Taxe« mit der nachfolgenden Tagesordnung stattfindenden Generalversammlung des unterzeichneten Vereins werden die Vereinsmitglieder und Freunde der Sache zu zahlreicher Teilnahme ergebenst ,ingeladen. Großenhain, den 5. Mai 1913. Verein Mr Wohlfahrtspflege in -en im amtshanplmanuschaftlichcu Bezirk Grotzenhai« gelegenen Stü-ten, Lau-- grmeinden nn- selbstSn-ige» Gütern. vr. Uhl em nun, Vorsitzender. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Kassenbericht. 3. Wahl von 4 satzungSgemäß auSschetdenden Vorstandsmitgliedern. 4. Voranschlag. 5. Vortrag. , Der für die Gemeinde Gröba aufgestellte Auszug auS dem Unternehmerverzeich- nisse nebst Heberolle und Anlagen der land- und forstwirtschaftlichen BerufSgenoffenschast für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1912 liegt vom 6. bis mit 20. Mai 1913 im Gemeindeamts, Zimmer Nr. 5, zur Einsicht der Beteiligten aus. Gröba, am 5 Mai 1913. Der Gemein-evorstan-. Bekanntmachung. Nach Maßgabe der „Bedingungen für die Abgabe elektrischer Arbeit* Absatz IV werden in der Zeit vom 15. Mai bis 31. Mai -. I. kn den Orten: Grödjtz, Pulsen, Koselitz, Wülknitz, Lichtensee, Tiefenau, SpanSberg, Nau walde, ReppiS, Frauenhain, Raden, Görzig, Treugeböhla neue Anschlüsse an die elektrische OrtSleitung hergesteüt und zwar werden alle, spätestens bis znm 10. Mai -. I. verbindlich gemeldeten Neuanlagen bezw. Erweiterungen berücksichtigt, sofern die Anschluß leitungen technisch und wirtschaftlich ausführbar sind. Außerhalb der oben angegebenen Bauzeit werden HauSanschlüffe nur auf Antrag und gegen Erstattung aller Mehrkosten ausgeführt. Anmeldeformulare sind bei den JnstallationSfirmen sowie auf den Gemeindeämtern erhältlich. G rö b a, den 2. Mai 1913. ElektrijitStSverbau- Gröba. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 5. Mai 1913. —* In letzter Zelt ist wiederholt durch die Presse die Nachricht gegangen, daS Königliche OberverwaltungSgericht habe die in zahlreichen Gemeinden deS Königreichs Sachsen bestehenden OrtSgesetze über die Erhebung von Reklame steuern für ungültig erklärt, und es werde deshalb gegenwärtig die Rückzahlung der zu Unrecht geleisteten Reklamesteuern betrieben. Hierdurch wlrd der Anschein er weckt, al» seien die Gemeinden, die bisher solche Reklame- steueru erhoben haben, zur Rückzahlung derselben verpflichtet. Dies ist nicht allenthalben richtig. Zwar hat das König liche OberverwaltungSgericht ausgesprochen, daß die Reklame steuern — entgegen der bisher in der Praxi« vertretenen Ansicht — nicht al» indirekte, sondern als direkte Abgaben anzusehen seien und daß daher die betr. OrtSgesetze nicht vom Königlichen Ministerium de» Innern, sondern, inso weit Städte mit der Städteordnung sür mittlere und kleine Städte und Landgemeinden in Frage kommen, von dem Bezirksausschuß der vorgesetzten Amt»hauptmannschaft ge nehmigt sein müßten. Zugleich aber hat La» Königliche OberverwaltungSgericht in einem weitrren Urteile festgestellt, Laß die auf Grund eine» solchen nicht formrichtig zustande- gekommenen OrtSgesetze» erlassenen Steuerauflagen durch- an» nicht etwa nichtig, sondern vollkommen rechtsgültig seien, soweit sie nicht etwa im einzelnen Fall« frist- und formrtchttg durch Rechtsmittel angefochten worden sind. Eine Rückzahlung der bereit» entrichteten Reklamesteuern wird also nur in denjenigen besonderen Fällen in Frage kommen, in denen die betr. Steuerpflichtigen ausdrücklich ein Rechtsmittel eingelegt und mit demselben obgesiegt haben. Wenn jedoch die betreffenden Steuerauslagen recht», kräftig geworden find, besteht ein Anspruch auf Rückgewähr der geleisteten Abgaben nicht. Auch erledigt sich die Frage für die Zukunft, wenn die fraglichen OrtSgesetze nachträglich die bisher fehlende Genehmigung feiten» de« Bezirksaus schusses gefunden haben. —* Bodenloser Leichtsinn. Wie bereit» in einer kurzen Notiz in unserer Ausgabe vom 2. Mat mit- geteilt worden ist, ist am HimmelfahrtStage, abend» kurz nach 8 Uhr in der Nähe von Dörschnitz der I7jährige Dienstknecht Schulze, au» Röderau gebürtig, dadurch tödlich verunglückt, daß er einen Mast der Hochspannungsleitung erklettert hat, um mutwillig vermittel» eines Stocke» zwischen den Hochspannungsleitungen einen Kurzschluß herbeizusühren. Der Vorgang zeigt wieder einmal, wie leichtfertig von un reifen Burschen immer wieder versucht wird, Betriebs- störungen herbeizuführen, wodurch ganze Gebiete, besonders an Feiertagen ganz erheblich geschädigt werden. Man darf wohl annehmen, daß die traurigen Folgen dieses boden losen Leichtsinns anderen zur Warnung dienen werden. —* Ballon „Heyden II" ist am gestrigen Sonntag vormittag» 9,43 Uhr in Nünchritz aufgestiegen Und nach mittags 2 Uhr sehr glatt bei Torgau gelandet. Führer deS Ballons war Herr Dr. EliaS - AdlerShof, Mitfahrer waren drei Herren der Luftfahrschule AdlerShof. —* Durch da» Werfen mit Steinen Haben Kinder schon viel Unheil angerichtet und eS sollten deshalb Eltern ihre Kinder immer wieder vor dieser Unsitte warnen. Am Sonnabend hat der Stetnwurf eine» Kindes über die Familie LeS Zigarrenhändlers Hoffmann Hier große» Herze leid gebracht. AlS deren 15 jähriger Sohn Albert, ein Realschüler, sich mit einigen Schulkameraden abends auf dem Nachhausewege befand, wurde ihm durch einen Stein wurf die Brille zerschlagen und hierbei ein Auge so schwer verletzt, daß die sofortige Ueberführung LeS jungen Menschen in di« Leipziger Augenklinik erfolgen mußte. Ob ,» der ärztlichen Kunst gelingen wird, da» Auge zu erhalten, ist fraglich. Durch den Steinwurf ist demnach die Zukunft deS jungen Manne» leichtsinnig auf» Spiel gesetzt. Darum nochmal«: Warnt die Kinder vor dem Steinwerfen. —* Die im Sängerbund Riesa-Land ver einigten ländlichen Gesangvereine feierten am gestrigen, vom schönsten Wetter begünstigten Sonntage ihr 8. Bun- d «»singen in den Räumen LeS Gasthofe» »Zum Stern* in Zeithain. Ueber 100 Sänger standen auf der von Maten umsäumten Bühne und zeigten, daß da» deutsche Lied und der Männergesang selbst unter schmierigen Ver hältnissen Pflege und Verständnis finde». Die DortragS- ordnung wie» großenteil» aus da» Erwachen de» Frühling» und auf die Wiedererweckung de» deutschen BaterlandSgr- danken» vor hundert Jahren hin. Leider vermißte man einen kühneren Griff in den reichen Schatz deS Volksliedes; von 19 Chören entsprachen nur etwa 7 diesem berechtigten Wunsche. Unter den Übrigen gab eS auch einige, die weder den Zielen der Volkskunst noch denen des KunstgrsangeS, der in den meisten Fällen für kleinere Gesangverein« der Provinz in Stadt und Land sowieso nicht in Frage kommen kann, näher kamen, Lieder mit dem bekannten 1. Baß-Solo im Refrain u. a. Was aber geboten wurde, zeugte von anerkennenswerten Fleiß, von selbstloser, eifriger Dirigenten tätigkeit und rühmlicher BereinStreue. Allen Vorträgen, den Maffenchören unter Leitung deS Herrn Kirchschnllehrer» Richter. Zeithain und den Einzelchören der Gesangvereine zu Heyda, Glaubitz, Pausitz, Röderau („Fidelio und Lyra*), Weida und Zeithain wurde lebhafter, wohlverdienter Bei fall gespendet. AlS eine einwandfreie Leistung konnte der Vortrag der Volksweise „Noch ist die blühende, goldene Zeil" im Mafsenchor bezeichnet werden. Von vaterländischen Geist durchweht waren die Ansprachen der Herren Kantor Kröber-Glaubitz und Gärtnereibesitzer Kayser-Sostewitz, die in dem spontan gesungenen „Deutschland über alles* ihr Echo fanden. Möchte der Bund sich immer steigenderer Beachtung erfreuen! — Den musikalischen Darbietungen folgte Ball. — —* ES wird un» geschrieben: Die Eröffnung des Luftbades ist am HimmelfahrtStage erfolgt und war der Besuch ein sehr starker. Mehr denn 100 Personen hatten sich eingefunden, und sich in Gottes freier Natur zu tummeln. Dies ist ein Bewei» dafür, daß die Vorur- teile gegen ein derartiges Unternehmen immer mehr in den Hintergrund treten und die Erkenntnis „bade an der Luft" sich Bahn bricht. E» sollte ein jeder sich von der Wohltat eine» solchen Bade» überzeugen, jeder ob krank oder gesund, würde nach einem Versuche dauernder Besucher bleiben; denn die gesundheitlichen Wirkungen, welche Luftbäder am Körper hinterlassen, sind wohltuend, stärkend- und erfrischend. Darum bade an der Lust! —II. Der Fahrer E. hatte sich wegen Zuredestellung und Achtung-Verletzung in zwei Fällen vor dem Kriegs gericht Chemnitz zu verantworten. Der Angeklagte ist vor dienstlich sechsmal und währen- de» seit Oktober 1S1H
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