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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-03-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191503177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150317
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150317
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-03
- Tag1915-03-17
- Monat1915-03
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1915
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Mittwoch, 17. Miirz 1915, abends. 68. Jahrg. ««d Anzeiger Mrblatt md Rtyriger). relegramm-Adreffe: ßW »H I yrrnsprechstell« .Tageblatt», Riesa. Nr.». für die Kömgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend« mit Ausnahme dec Sonn- und Festtag«. VierlelMrlichir Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart SO Psg., durch unsere Träger srel in» Han» I Mark VS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten I Mark 65 Psg., durch den Briefträger srri in» Hau« L Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnement« werden angenommen. «nzrigeu-Annahmr sür die Kummer de« Ausgabetages b'.S vormittag V Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kleingespaltcne 43 mm breite Korpusjeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Verlag von Lang«r L Wintrrlich in Nicsa. - Geschäftsstelle: Soethestraße SL - Für die Redaktion verantwortlich: Arthur HähneI in Riesa. - '-ui, — Belinntmachung. Infolge mehrfacher: durch Alkoholmistbrauch heroorgerufener Ausschreitungen be stimme ich hiermit aus Grund des K 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 für das Gebiet dcS 19. Armeekorps: In Gast- und Gchankivirlschafteu darf an Mannschaften (Unteroffiziere ohne Portepee einschl.) Alkohol in Form von Brr"ntivein, Likören, Rum, Arrac, Cognac oder aus diesen Stoffen bereiteten Getränken nicht verabreicht werden, weder ans eigene Bestellung noch auf Veranlassung anderer Personen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft oder haben die Schließung der Wirtschaft zur Folge. Diese Bestimmung tritt am Mittwoch, den 17. März 1915 in Kraft. 1227 Leipzig, den 11. März 1915. Ter stellvertretende kommandierende General: gez. von Schweinitz. Nachdem die Königliche Kreikhauptmannschast auf Grund von Z 5 Absatz 4 der Verordnung deS BundeSrateS vom 5. Januar 1915 über das Auswahlen von Brot getreide «nd tz 3 Absatz 2 der Verordnung des Bundesrats vom 5. Januar 1915 über die Bereitung von Backwaren (Reichsgcsetzblatt Seite 3, 8, 100) bis auf weiteres und längstens bis zum 15. April 1915 für den Bczirksocrband Großenhain genehmigt hat, daß a) Mühlen Weizenmehl abgeben dürfen, bei dem der Roggenmeylzusatz bis auf 10 Gkwichtsteile von hundert Teilen deS Gesamtgewicht« herabgesetzt ist, b) Weizenmehl in einer Mischung verwendet wird, die mindesten» zehn GewichtS- teile Roggenmehl auf hundert Teile des Gesamtgewichts enthält, e) daß anstelle Kieses RoggenmehlzusatzeS Kartoffeln oder andere mehlartige Stoffe im gleichen Verhältnisse zum Mischen der Weizenmehles verwendet werden» wird die» hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Großenhain, om 16. März 1915. 544 a U. Tie Königliche AmlShauptmanuschaft. HolzversteiAerung! Im «asthofe zur KönigSliu-e i» Wülknitz am Dienstag, den 23. MSrz vorn». Vzio Ahr. 3 lief. Stämme von 16—25 VW Mille, 77 kief. Klötzer: 16—29 VW Mitten- und Oberstärke, 20 kief. Derbsta'-gen, 187 iw kief. Scheite, 105 rw kief. Rollen, 21 rm kief. Aeste, 42 rw Stöcke, 501 rw kief. Reisig, aufbereitet im Kahlschlage der Abt. 9 an Schneise 7, in Abt. 21 auf Schneise 13 (rote Grube), in Abt. 23 auf Schneise 14 am V-Flüael. Kgl. Karnisonverwaltnng Tr. P. Zeithain. Bürgerschulen Riesa. I. Die öffentlichen Osterprüsungeu fallen in diesem Jahre au». II. Mittwoch, den 24. März 1915, findet vormittag» 10 Uhr in der Turnhalle der Karolaschnle die Entlassung der Knaben und Mädchen statt, die ihre Schulpflicht erfüllt haben. HI. Donnerstag, den 25. März 1915, wird vorm. 10 Uhr mit den Kindern der Oberklassen eine öffentliche Bikmarck-Gedenkfei-'r in der Turnhalle der Karolaschule ab gehalten. IV. Ueber die Aufnahme der Neulinge in den Bürgerschulen wird später ein» Bekanntmachung erfolgen. Die staatlichen, städtischen und kirchlichen Behörden, die Eltern und erwachsenen Angehörigen der Schüler und Schülerinnen, sowie alle Freunde der Schule werden zu den Feiern ergebenst eingeladcn. Riesa, den 17. März 1915. Der Direktor der Mädchenschulen. Daukwart b. Mtisihe FMliwss- M Fachschulen zn Riesa. I. Die ösienriichen Osterprüsnngen fallen in diesem Jahr aus. II. Montag, den 22. Mär- dss. I., findet nachmittags Vrä Uhr in der Turn halle der Karolaschnle als Abschluß des Schuljahre« eine Feier stall, an der alle Fort- bildungSschiller. auch die zur Zeit beurlaubten, teilznnehmen verpflichtet sind und bei der die Entlassung der Schüler erfolgt, die ihrer gesetzlichen Schulpflicht genügt haben. Die Anmeldung und Ausnahme der zngezogenen und der schulpflichtig werdenden FortbilduugSschüler findet Mittwoch, deu 14. April 1915, nachmittags L Uhr, in der GIdv»*1!chule statt. Die Vertreter der staatlichen, städtischen und kirchlichen Behörden, die Lehrherrn, Arbeitgeber, Eltern und erwachsenen Angehörigen der Schüler, insbesondere die Vertreter aller gewerblichen Körperschaften und Vereine werden znm Besuche der Feier ergebenst eingeladen. Riesa, den 17. MSrz 1915. Der Leiter der städtischen Fortbildung-- und Fachschulen. Schutvirektor Dankwart h. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungesteuer- einschätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 de» Ergänzungssteuer- gesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Stcuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bet der OrtSbehörde zu melden. Radewitz und Marksie blitz, am 17. März. Die Gemeindevorstünde. Oertliches «uS Süchfisches. Niesa, den 17. Mürz 1915. —y. Die dritte Strafkammer des Dresdner Kgl. Landgerichts verhandelte gegen den 21 Jahr alten, aus Strehla gebürtigen, zuletzt in Riesa wohnenden Gelegenheitsarbeiter Peter Paulus Mlynczak wegen Urkundenfälschung, vollendeten und versuchten Betrugs. Der Angeklagte diente früher bei dem Miihlcnbesitzer Müller in Radewitz. Im Dezember v. I. fertigte Mlynczak zwei Rechnungen für die in Oelsitz wohnenden Gutsbesitzer Steuer und Richter über Beträge von 5,40 M. und 12 M. an, unterzeichnete diese Urkunden unbefugt mit dem Namen des Mühlenbesitzers Müller als Quittungsvcrmerk und ließ sich den ersten Betrag von Steuer auszahlen, während dem Angeklagten der beabsichtigte Schwindel bei Richter nicht glückte. Der leichtsinnige Bursche hat die erlangten 5,40 M. noch an demselben Abend in einer Schank wirtschaft für Zeche verausgabt. Das Gericht hielt 4 Monate Gefängnis als angemessene Ahndung. — Von demselben Gerichts höfe wurden die landwirtschaftlichen Arbeiter Josef Losik und Josef RoSzack aus Russisch-Polen, die auf dem Rittergute'G ö h liS bei Riesa dienten und sich von dort ohne polizeiliche Erlaubnis entfernten, wegen Vergehens gegen das Gesetz über den Belagerungs zustand zu 3 Monate, beziehentlich 2 Monate Gefängnis verurteilt. —* Herr Gcrichlsdiener Gräf hier ist vom I. April Hs». Ihrs, ab zum Amtsgericht Leipzig versetzt worden. —* In der sächsischen Verlustliste Nr. 123 (auSgegeben am 17. März 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme auSliegt, sind Verlust« folgender Truppen verzeichnet: Infanterie-Regimenter Nr. 100, 182; Reseroe-Jnfanterte-Regimenter Nr. 104, 242, 243, 245; Landwehr-Jnfanterie-Regtmrnter Nr. 100, 104; Land- sturm-Jnfanterie-vataillonr: Pirna, II. Chemnitz; Ersatz- Bataillon: Landwehr-Regiment Nr. 100; Landwehr-Trsatz- Regiment Nr. 5, Landwehr-Vrigade-Ersatz-Bataillon Nr. 48. — Preußische Verlustliste Nr. 172. Württembergische Ver lustliste Nr. 138. — Ueber den Verkauf von Butter hat da» Ministerium in einer Verordnung vom I. März lt. „Bgt. Anz." folgende» bestimmt: Alle Verkäufe haben uach dem Ge- wicht zu erfolgen. Der verkauf von geformten Stücken ist nur in Gewichtsstücken von */, oder V. Pfund gestattet. Wer vutter in anderer Weife verkauft oder zum Zweck« de» verkaufe» in einem Verkaufsraum oder auf dem Markte öffentlich auSgekegt oder in ein Hau» gebracht hat, wird mit einer Geldstrafe bi» -u 50 Mk. bestraft. — Der PostanweisungS- und Postaus- IragSnachnahmeverkehr mit Oesterreich nebst Bosnien und der Herzegowina und Liechten stein wird auf Veranlassung der österreichischen Postver- waliung wegen der Schwankungen de» Kurses der öfter- reichischen Währung vorübergehend eingestellt. Im Verkehr mit Ungarn bleiben die Dienstzweige bestehen. (Amtlich.) — Die BischofSweihe de» apostolischen Vikars im Königreich Sachsen, Franz Loebmann, wird am 25. März vom Fürstbischof Dr. Bertram unter Assistenz der Weihbischöfe Dr. Augustin-BrcSlau und von Haehling- Paderborn im Dom zu Breslau vollzogen werden. —8 Tin Akt deS Wohlwollen» und der Ge- rechtigkeit gegrnüber dem im Felde stehenden juristischen Nachwuchs von feiten de« sächsischen Justizministers Exz. Dr. Nagel hat in den in Betracht kommenden Kreisen sehr befriedigt. Der GtaatSmintster hat den kämpfenden säch sischen Referendaren, die eine genügend lange Zeit im Bor- bereitungSdienst standen und die Absicht haben» ihr Assessorenexamen zu mache«, zum Zwecke der Ablegung dieser Prüfung im Einvernehmen mit den maßgebenden militärischen Dienststellen den nöligen Urlaub von der Front in die Heimat verschafft. Dadurch sind die Ne- ferendare im Felde nicht schlechter gestellt, al» ihre militär freien zurückgebliebenen Kollegen. Einige der jungen Juristen haben ihr Kriegsexamen im feldgrauen Ehren- kleide bereits bestanden und sind wohlgemut wieder hinaus- geeilt zu den Fahnen. Die ganze Maßnahme bildet wieder eine» Beweis dafür, daß die ZerflörungSabstchten unserer Feinde auf unser Innenleben kläglich scheitern und wir un» sür unsere Zukunft auch jetzt, während eine ganze Welt feindselig gegen »nS steht, ruhig sichern können. —* Am Dienstag vormittag Uhr fand in der Handelsschule die Entlassung von 43 Schülern und 22 Schülerinnen statt. Die Feier wurde eingeleitet durch allgemeinen Gesang und den Vortrag de» abgehenden Schüler« Bruno Kaub« (im Hanse Johann Carl Heyn) über da» Thema: »Die deutschen Kolonien im gegen wärtigen Weltkriege'', der sicher den veisall aller Zu hörenden gefunden hat. Nachdem »in dreistimmiger Chor verklungen war, ergriff der L iter der Anstalt, Herr Direktor Oebme, der au» Anlaß der Entlassung hier weilte, da» Wort, indem er den Krieg at» Erzieher hinstellte und mahnend den Schülern und Schülerinnen die echt deutschen Tugenden der Vaterlandsliebe und Opferwilligkeit, der Reltgiösttät und Freiheit, sowie der Ordnung, Wahrhaftig keit und Gründlichkeit an» Herz legte. AbschiedSworte eine» abgehenden Schüler» und einer Schülerin, sowie ein Geleitwort im Namen der Zurückbleibenden gesprochen, be schlossen nebst allgemeinem Gesang die Feier. — Leicht verderbliche Waren (frische Wurst, Obst, Butter usw.) dürfen, wie die Postverwaltung wieder holt, auch im Merkblatt für Feldpostsendungen, mitgeteilt hat, nicht in Feldpostbriefen versandt werden. Gleichwohl enthalten viele Feldpostpäckchen noch immer dergleichen Lebensmittel. Da eS der Krieg mit sich bringt, daß dauernd ein Teil der Feldpostsendungen im Felde unan- bringlich wird, weil die Empfänger gefallen, vermißt oder verwundet sind, ist e» unvermeidlich, daß der Inhalt solcher Feldpostpäckchen, wenn er in Butter, frischer Wurst usw. besteht, ungenießbar wird und verdirbt. Dasselbe tritt bei den Feldpostsendungen mit leicht verderblichem Inhalt ein, die, wie beispielsweise gegenwärtig auf dem östlichen Kriegs schauplatz, infolge der militärischen Operationen unter Um ständen längere Zeit unterwegs sein müssen, bis sie die Empfänger erreichen. ES ist klar, daß diesen der Empfang übelriechender Päckchen usw. mehr Aerger al» Freude be- reitet und daß eS weder für di« Feldpostbeamten, noch für den Truppenteil eine angenehme Aufgabe ist, sich mit solchen Sendungen befassen zu müssen. Bor allem aber wird auf diese Weise viel Geld ganz unnütz auSgrgeben, sowie zum Nachteile der volkSernährnng mit Lebensmitteln Vergeudung getrieben. Da« Publikum wird deshalb er neut dringend ersucht, sich nach der postalischen Vorschrift zu richten und von der Versendung leicht verderblicher Lebensmittel nach dem Felde unter allen Umständen ab zusehen. —KM. Die vrotportionen für unsere Truppen uud für Gefangene. DaS Kriegs ministerium hatte bereit» vor einigen Wochen Anlaß ge- nommen, diejenigen Anordnungen zu veröffentlichen, die erlassen worden sind, um bei der Verpflegung der Truppen im Lande, bei der Bewirtschaftung der Mili:«rbetrt»be, sowie bei der Beköstigung d« Kriegsgefangenen größt«
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