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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-05-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19040507011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904050701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904050701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-05
- Tag1904-05-07
- Monat1904-05
- Jahr1904
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Ordnung des Hauses widerspreche. Diese Rüge wurde von der Linken beifällig ausgenommen. Herr v. Endres lenkte in der Horm ein, blieb aber in der Sache auf dem eingenommenen Standpunkte stehen, gegen den ver schiedene Abgeordnete, darunter sehr entschieden Gothein von der Freisinnigen Vereinigung, Stellung nahmen. Dem Abg. Singer, der ebenfalls an jener Aeußerung Kritik übte, trat Herr v. Endres mit einer scherzhaften Bemerkung entgegen, fo daß der Ausgang dieses Zwischenfalles noch qjn einigermaßen harmonischer war. Bei der Abstimmung wurde die Resolution der Kommission gegen die Rechte angenommen. Als dann erledigte das Haus eine Reihe von Petitionen. Eine Petition betr. Erteilung der Erlaubnis zum Ver kauf von Süßstoffen wird entsprechend dem Kommissions- antrag der Regierung als Material überwiesen. Eine Petition bittet um Feststellung der Begriffe Handwerks und Fabrikbetrieb; sie wird dem Reichskanzler zur Er wägung überwiesen. Desgleichen eine Petition betr. Er lassung eines Verbotes der Verwendung von Bleifarben. Es wird eine Resolution angenommen, der Reichskanzler möge sofort für Schutzvorschriften gegen das Verfahren der Bleiweißverwendung sorgen. In der Diskussion erklärt ein Regierungsver treter, dem Bundesrat werde demnächst eine Vorlage zur Bekämpfung der Gewerbekrankheiten zugehen. Eine Petition betr. das Koalitionsrecht und die Anerkennung der Berufsvereine wird dem Antrag des Abg. Pach- nicke gemäß dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist, wird die nächste Sitzung auf den morgigen Sonnabend anberaumt. Auf der Tagesordnung steht: Reichsfinanz gesetz, lex Stengel. O Berlin, 6. Mai. (Telegramm.) Am Bundesratstisch: Staatssekretär vr. Nieberding. Die Vorlage wegen Entlastung des Reichs - gerichtsist eingegangen. Am Beginn der Sitzung sind einschließlich des Bureaus 37 Mitglieder anwesend. Auf Grund eines schleunigen Antrages Werner und Ge nossen wird die Einstellung der gegen den Abg. Bruhn wegen Beleidigung des Kaufmanns Caspari in Kanitz beim Amtsgericht Berlin 1 schwebenden Privatklage für die Dauer der Session beschlossen. Es folgt der achte Kommissionsbericht über die von Gröber zum Etat der Marineverwaltung eingebrachte Resolution wegen Abänderung des Militär- Strafgesetzbuches. Der Kommissionsantrag geht dahin, die Resolution in folgender Form anzunehmen: Der Reichstag wolle beschließen, die Regierung um Vor legung eines Gesetzentwurfes zu ersuchen, welcher die in dem Militär-Strafgesetzbuch 8 97, Abs. 1 enthaltenen Minimalstrafsätze erhöblich herabsetzt. Es handelt sich in der ursprünglichen Resolution Gröber um Verfehlungen von Untergebenen gegen Vorgesetzte und Beseitigung des vorhandenen Mißverhältnisses zu den Bestimmungen gegen die Verfehlungen von Vorgesetzten gegen Unter gebene. Referent Gröber berichtet: Die Kommission meinte, daß hier die Minimalstrafen zu den Delikten zu hoch seien. Einen bestimmten Vorschlag über die Maßherabsetzung habe die Kommission augenblicklich nicht für angebracht gehalten, weil es nicht angehe, Punkte des Militär-Straf gesetzbuches zu ändern, sondern schließlich eine Aenderung des Systems abgewartet werden müsse. Staatssekretär Admiral v. Tirpitz glaubt, daß aus der Annahme einer solchen Resolution Schlüsse gezogen werden möchten, die der Referent am allerwenigsten selber wünscht. Er empfiehlt, daß das Haus der Reso lution nicht beistimmt. Abg. v. Norman (dk.): Ich habe bereits bei der ersten Besprechung erklärt, daß die Resolution ganz un annehmbar ist. Wenn wir dieser Anregung folgten, würden schwere Gefahren für die Disziplin erwachsen. Wir werden nie unsere Hand dazu bieten können, daß an der Hceresdisziplin auch nur im leisesten gerüttelt wird. (Unruhe links.) Abg. Hagemann (natl.) äußert: Wir sind nicht ge willt, die Disziplin zu untergraben. Die Disziplin wird nicht gefährdet, wenn wir die bessernde Hand anlegen, wo sie angelegt werden kann. Verschiedene Kriegs gerichte haben bedauert, zu derartigen Strafen greifen zu müssen. Es können Fälle eintreten, wo ein Jahr Mindeststrafe weit über das Maß dessen hinausgeht, was die wirkliche Sühne ist. Abg. Müller-Meiningen (freis. Vp.) erklärt: Wir gehen viel weiter als die Kommission. Wir erachten eine vollständige Revision des Militärstrafgesetzes für un bedingt notwendig, um auch den Soldatenmißhandlungen ein Ende zu machen. (Zustimmung links.) Abg. Singer (Soz.) führt aus: Wir würden ge^p ge sehen haben, wenn der Antrag auch die Strafminima, welche bei Verfehlungen gegen höhere Vorgesetzte usw. vorgeschrieben sind, herabzusetzen vorgeschlagen hätte. Ich erinnere an den Fall Hüssener. Die Disziplin, die durch brutale Mittel erreicht wird, hat keinen Zweck. (Zu stimmung bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dasbach (Zentr.): Wir wünschen, daß der Staatsbürger aus dieser Annahme den Schluß zieht, daß der Reichstag exorbitante Strafen mißbilligt, die wegen geringer Vergehen von Untergebenen gegen Vorgesetzte verhängt werden und daß ganz minimale Strafen ver hängt werden gegen Vorgesetzte, die fortgesetzt scheuß lichste Mißhandlungen von Soldaten sich zu Schulden kommen lassen. In der Regel geht ein Untergebener gegen die Vorgesetzten vor, wenn er angeheitert ist. Redner führt eine Reihe Mißhandlungen an, aus denen unverhältnismäßige Strafen ersichtlich sind. Die Fort dauer dieses schreienden Mißverhältnisses trägt nicht zur Festigung der Disziplin bei, sondern zur Erschütterung derselben. Wir tun den Soldaten eine große Wohltat, wenn wir durch Annahme der Resolution bekunden, daß wir ein anderes Verfahren wünschen. Abg. Kardorff (dkons.) erklärt: Wir haben uns oft gegen die Soldatenmißhandlungen ausgesprochen, aber ob die Resolution den richtigen Weg einschlägt, ist zweifel haft. Die Abqg. Singer und Dasbach mögen feststellcn, wie die Armeedisziplin aufrecht erhalten wer- den soll. Die Herren ergehen sich in lieber» treibungen, welche im Auslande den Ge danken erwecken, daß die deutschen Soldaten besonders schlecht von den Vorgesetzten behandelt werden. Wir wünschen, daß die Vorgesetzten wegen Mißhandlung Un tergebener strenger bestraft werden, aber daß nun auch die Strafen gegen Untergebene, welche sich an Vorgesetz ten vergangen haben, herabgesetzt werden, halten wir für bedenklich.. Abg. Dasbach spricht von geringer Strafe bei fünf Wochen Mittelarrest. Ich glaube, er hat nie Mittelarrest gehabt. (Heiterkeit.) Das ist eine ganz empfindliche Strafe. Wir werden die Resolution ab lehnen. Bayerischer Bundesratsbevollmächtigter v. Endres führt aus: Namens des bayerischen Offizierkorps muß ich dem Abg. Dasbach gegenüber konstatieren, daß der natürliche Soldatenanwalt der Offizier ist. Diese hohe Aufgabe wird er sich nicht nehmen lassen durch die schlimmsten Vorwürfe und Verleumdungen im hohen Hause. (Präsident Graf Ballestrem ruft dazwischen: Herr Bevollmächtigter, Sie dürfen in dem hohen Hause nicht sagen, daß von den Mitgliedern des Hauses Ver leumdungen ausgesprochen werden! Beifall bei den Sozialdemokraten.) Der Ausdruck ist nicht so gemeint. Ich glaube, der Offizier wird sich die Aufgabe, Anwalt der Soldaten zu fein, durch die Verleumdungen, die heute gegen ihn ausgesprochen werden, nicht nehmen lassen. Ter Offizierstand ist sich seiner Pflicht vollständig bis ins innerste Herz bewußt. Es gab selten eine Zeit in der Armee, wo die Disziplin so gefährdet war, wie heute. Es ist eine Frage, ob gerade beute der richtige Moment ge geben ist für Maßregeln, die die Handhabung der Dis- ziplin erschweren. Abg. Spahn (Zentr.) erklärt: Ich bitte den Staats- sekretär, seinen Gedankengang noch einmal zu revidieren. Das Militärstrafgesetz kennt im Gegensatz zum Civil- strafgesetz mildernde Umstände nicht. Der Kernpunkt der ganzen Frage ist, daß der Richter bei mildernden Umstän den unter das Mindeststrafmaß herabgehen kann. Das ist eine Forderung der Gerechtigkeit. Man kann sie nicht mit der Disziplin verquicken. Wir wünschen also die An erkennung mildernder Umstände durch die Resolution auch im Miiltärstrafprozeß einzuführen. Abg. Gothein (freis. Vg.): Nicht nur das Offizier korps ist der Anwalt der Untergebenen, sondern auch der Reichstag hat bei Mißständen in der Armee seine Stimme zu erheben. Die Gerechtigkeit steht höher als die Dis ziplin, welche am besten gewahrt wird, wenn das Urteil gerecht ist. Gerade im Interesse der Disziplin müssen wir dem Militärgericht die Möglichkeit geben, mildernde Umstände anzuerkennen und gerechtere Urteile zu fällen. Abg. Müller-Sagan (freis. Vp.) erwidert: Ich erhebe auch Widerspruch gegen die Auffassung des bayerischen Bevollmächtigten. Seine Worte klangen so, als ob das Offizierkorps allein berufen wäre, die Anwaltschaft des Militärs zu übernehmen. Eine solche Auffassung muß ich zurückweisen. Wir vertreten hier das ganze Volk, auch das Volk in Waffen. Wir erblicken in der Ueberein- stimmung zwischen dem Militärstrafgesetz und dem Rechtsbewußtsein des Volkes die beste Förderung der Dis ziplin. Die Konservativen wollen überhaupt keine Fort schritte im Heere zulassen, deshalb scheuen sie sich vor der Resolution. Bayerischer Bevollmächtigter v. Endres erwidert: Ich sehe ein, daß man den Reichstag mit außerordentlicher Sorgfalt behandeln muß. (Sehr richtig, Heiterkeit.) Ich hatte den Eindruck, als ob Dasbach die Anwaltschaft für den Soldaten ausschließlich dem Reichstag zusprechen wollte. Hierauf antwortete ich: Die natürliche Anwalt schaft für den Soldaten habe der Offizier. Abg. Singer (Soz.): Kardorff sagte, mit Rücksicht auf die Regierungserklärung tonne er die Verantwortung für die Annahme der Resolution nicht übernehmen. In anderen Fällen hat sich doch Kardorff nicht nach der Re gierung gerichtet. (Zustimmung bei den Sozialdemo, kraten.) Ich muß Protest gegen die Behauptung v. Endres' einlegen, daß der Offizier der natürliche An- walt des Soldaten sei. Er glaubt, daß wir unnatürliche Anwälte sind. (Heiterkeit.) Wenn v. Endres meinte, die Disziplin in der Armee werde durch uns gefährdet, so weise ich darauf hin, daß die Sozialdemokraten an erkannt gute Soldaten sind. Wenn Sie die Ursachen der Abneigung gegen die Armee beseitigen wollen, so sorgen Sie für Abschaffung der Mißhandlungen. v. Endres erwidert: Auf die letzten Erörterungen des Vorredners will ich nicht eingehen. Sie beruhen auf der Verschiedenheit der grundlegenden Lebensanschauungen. Der Gegensatz zu natürlich ist künstlich. Ich halte den Abgeordneten Singer für einen künstlichen Anwalt. (Heiterkeit.) Abg. Hagemann (natl.): Die Debatte ist in eine schiefe Bahn gelenkt worden. Was hat die Resolution mit Mißhandlungen zu tun? Wir glauben, daß die Spannung zwischen dem Strafmaximum und dem Minimum zu hoch ist und wollen deshalb die Spannung erweitern. Abg. v. Kardorff (kons.) führt aus, daß er in Armee sachen nicht eine eigene Meinung habe, da die Armee das Deutsche Reich erhält. Hierauf wird der Kommissionsantrag gegen die Stimmen der Deutschkonservativen und der Reichspartei angenommen. Es folgen die Berichte der Petitions kommission. Die Petition, betreffend Erhöhung der Ruhegehälter der älteren Standesbeamten, inaktiven Offiziere und der älteren Marinekapellmeister, wird dem Reichskanzler als Material überwiesen. Der Kauf mann Scharnberger - Regensburg petitioniert um Ab änderung des Süßstoffgesetzes. Die Kommission be antragt Ueberweisung als Material. Abg. Rimpau (natl.) empfiehlt dagegen Uebergang zur Tagesordnung. Gehe man auf die Petition ein, so würde das Deutsche Reich mit Saccharin überschwemmt werden. Der Hinweis auf die ungebührliche Ver teuerung des Süßstoffes sei nicht ausschlaggebend. Abg. Speck (Zentr.): Das Süßstoffgesetz habe schwere Nachteile durch die Zwischenhändler gehabt, welche die Bestände an Süßstoffen abliefern mußten und jetzt nicht verwerten können. Die Petition enthalte Material, welches die Regierung berücksichtigen müsse. Abg. Gothein (freis. Vg.): Der Kommissionsbeschlus; ist eine Rechtfertigung derjenigen, welche vor übereilter Annahme des Gesetzes gewarnt haben. Dadurch sind die Mißstände aufgetreten. Ich muß mich wundern, daß, nachdem eine Schädigung konstatiert worden ist, nunmehr In das Handelsregister ist heute eingetragen worden: 1) aus Blatt 12162 dir Firma Araatz 4c Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig (Pelersstraße Nr. 9). Der Gesellschaftsvertrag ist am 2. Mai 1904 abgeschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Herren- und Damenartikrlgeschäfts. Das Stammkapital beträgt 100000 Zu Geschäftsführern sind bestellt die Kaufleute Ferdinand Fraatz in Leipzig und Karl Friedrich Lebrecht Wiegand in Berlin. Die beiden Geschäftsführer können die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit einander, oder aber ein jeder von ibnen gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten; st) auf Blatt 12163 die Firma Deutsche Vleo-Ltnographie- Gesellschaft Hermann Greultna 4c Co. in Leipzig (Kolonuadensttaße Nr. 1). Gesellschafter sind der Kunstmaler Hermann Greulina in Leipzig und der Kaufmann Wilhelm Wieseler in Saalfeld. Die Gesellschaft ist am 1. Januar 1903 errichtet worden. (Angegebener Geschäftszweig: Unterhaltung eines Ateliers für Kunstmalerei und Photographie); L) auf Blatt 12164 die Firma Karl Jurisch in Leipzig (Neu- schönefeld, Eiienbahnstraße Nr. 20). Der Kaufmann Karl Theodor Jurisch in Leipzig ist Inhaber. (Angegebener Geschäftszweig: Betrieb einer Alleisen- und Metallhandlung); 4) auf Blatt 88dl, betr. die Firma Maschinenbau-Aktien gesellschaft, barm. PH. Swiberskt in Leipzig: Heinrich Engmann ist als Mitglied des Vorstands ausgeschieden. Zum Mitglied des Borstands ist bestellt der Oberingenieur Franz Willy Beyde in Leipzig; 8) auf Blatt 3672, betr. die Firma M. Bromberg 4k Co. Nachf. in Leipzig: Gesamtprokura ist erteilt den Kaufleuten Arthur Fritzsche und Curt Marx, beide in Leipzig; 6) auf Blatt 8702, bett, die Firma H. C. Hentschel 4k Co. in Leipzig: Die Firma ist erloschen. Leipzig, den 8. Mai 1904. , Königliches Amtsgericht, Abt. ÜB. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Handels manns Nathan Kern, Inhabers eines Kurz- und Galanterie warengeschäfts in Leipzig, Ntkolaistratze 32, ist in Folge eines von dem Gemeinschuidner gemachten Vorschlags zu einem Zwangs vergleiche Vergleichstermin auf den 29. Mat 1004, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst, Nebenstelle Johannis gasse 5, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Glüubigerausschusses sind auf der Gerichts,chreiberei des Konkurs gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Leipzig, den 5. Mai 1904. Königliches Amtsgericht, Wt. II Johannisgasse 5. In dem Konkursverfahren über das Verniögen des Handels manns Isidor Mandel, Inhabers einer Baumwollwarenhandlung in Leipzig, Blücherstt. 39, Pt., Wohnung: Berliner Str. 17, I., ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 28. Mat 1004, vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Nebenstelle, Johannis gasse 5, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Konkursverwalters sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkurs gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Leipzig, den 4. Mai 1904. Königliches Amtsgericht, Abt. II Johannisgasse 5 Tas Konkursverfahren über das Vermögen des Handelsmanns Manie Niegelhaupt, Inhabers eines Wäschegeschäfts in Leipzig, Nikolaistraße 35, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Leipzig, den 8. Mai 1904. Königliches Amtsgericht, Abt. Il^ß Johannisgasse 5. Das Konkursverfahren über das Vermögen der wegen Geistes krankheit entmündigten Marie Wilhelmine Boigt, z. Zt. in Leibnitz bei Graz wohnhaft, Inhaberin der Firma: M. Voigt's Verlag in Leipzig, Hohe Str. 7, wird nach Abhaltung des Schluß termins hierdurch aufgehoben. Leipzig, den 4. Mai 1904. Königliches Amtsgericht, Abt. IIJohannisgasse 8. Auktion. Montag, den 0. Mai, nachmitt, von 3 Uhr an, sollen in Auerbachs Hof, Gewölbe Nr. 20, auf Veranlassung eines aus wärtigen Konkursverwalters I Posten pfandweise hier lagernder Coupons, iiinsk msttiig mimte TeiiteMe, kmmll. teSmite Zatsts, ÜMitiS M M-MWliie, öffentlich meistbietend versteigert werden. kranüe, Lokalrichter. vetitrcbek steickmag. 85. Sitzung. D Berlin, 6. Mai. (Telegramm.) Die heutige Sitzung des Reichstages bot, wenngleich das Haus ebenso wie die Tribünen wieder schwach besucht war, in ihrem ersten Teile interessante Momente. Nach dem zu Beginn ein Antrag auf Einstellung eines Be leidigungsverfahrens gegen den Abgeordneten Bruhn angenommen worden war, entspann sich bei Beratung der Resolution Gröber, betreffend Aenderung des Mili tärstrafgesetzbuches und Herstellung eines anderen Ver hältnisses zwischen der Bestrafung von Vorgesetzten und der Bestrafung von Untergebenen bei Verfehlungen des einen Teiles gegen den anderen eine lebhafte Aus- einandersetzung zwischen Mitgliedern des Hauses und dem bayerischen Militärbevollmächtigen General von Endres, in die sogar der Präsident eingreifen mußte. Abg. Gröber beantragte Annahme der Beschlüsse der Kommission, an die die Resolution ver wiesen gewesen war, in seiner Eigenschaft als Referent der Kommission. Staatssekretär v. Tirpitz erklärte sich trotz der abgeschwächten Fassung der Kommission gegen die Resolution. Abg. v. Normann (kons.) teilte mit, daß die Konservativen gegen die Resolution stimmen würden, während Abg. Hagemann (natl.) die Zu stimmung seiner Freunde erklärte. Dasselbe taten für die freisinnige Volkspartei und die Sozialdemokraten die Abgg. vr. Müller- Meiningen und Singer. Auch Abg. Dasbach (Zentr.) trat für die Resolution ein; der Reichstag müsse der Anwalt der Soldaten sein. Nach dem Abg. v. Kardorff (Reichsp.) zum Ausdruck ge bracht, daß seine Parteifreunde gegen die Resolution seien, wandte sich Generalleutnant Ritter v. Endres gegen die Bemerkung des Abg. Dasbach vom Anwalt der Soldaten. Der einzige Anwalt der Soldaten sei der Offizier, der seine Aufgabe trotz der Verleumdungen und Beschimpfungen hier im Hause erfüllen werde. Diese Aeußerung des bayerischen Militärbevollmächtigten rief auf der Linken lebhafte Unruhe hervor. Präsident Graf v. Balle st rem stellte fest, daß die Bemerkung der INMSUWLMMM (Krankheits.Heilung und -Vorbeugung). Wir Kulturmenschen halten viel auf Sauberkeit. Wir waschen Gesicht, Hals und Hände regelmäßig: wir nehmen ein Bad, sobald die Notwendigkeit dazu vorlieat. Gegen die Reinlichkeit unseres äußeren Menschen läßt sich nicht viel einwenden. Um so schlimmer vernachlässigen wir dagegen unser (körperliches) Innere. Allerdings ist dabei zu entschuldigen, daß wir den inneren Schmutz (die Stoffwechselrückstände, welche sich in Darm, Blut, Geweben befinden) nicht sehen, falls er nicht in Form von Beulen, Gichtknoten, Kropfbildung, Ausschlägen aller An rc. sich äußerlich bemerkbar macht. Die innere Verunreinigung findet statt, weau nicht für fortgesetzt« prompt« Abfuhr der für dru Körper unbrauchbaren Rückstände der aufgenommenen Nahrung durch Haut, Darm, Lunge und Nieren gesorgt wird. Als drastisches Beispiel der Ablagerungen im Körper-Jnneren darf die Tatsache angesehen werden, daß bei Sektionen frischer Leichen an der Jnnenhaut der Därme alte verhärtete Kotmassen gefunden werden, die nicht selten mit der Haut selbst verwachsen find Es ist bekannt, daß jede fein konstruierte Maschine peinlich sauber gehalten werden muß, wenn sie gut funktionieren soll. Und unser Organismus ist ein Mechanismus, der an Feinheit und kunst vollem Aufbau alles weit in Schatten stellt, was Menschenhände je zustande gebracht haben. Hieraus lassen sich auch die Gefahren ermessen, die dem Körper erwachsen, sobald er verunreinigt ist. Seine Funktionen geraten in Unordnung, die giftig wirkenden Schlackenstoffe zeitigen allerhand Beschwerden. Der Bettoffene wird znnächst von Kopfdruck, Verstimmung. Unlust zur Arbeit, Mattigkeit, Ziehen tu alleu Gliedern, Reißen in de« Gelenken usw. geplagt, und wenn er diese Warnungssignale nicht beachtet, so hat er zu gewärtigen, daß die krankhaften Erscheinungen an Stärke zunehmen und sich schließlich zu einem schweren Leiden in Form von Stoff- wechselleiden aller Art (Gicht, Zuckerkrankheit, Rheu matismus), Nervenleiden (Neurasthenie), Unterleibs- leiden bei Frauen, Hämorrhoiden, Magen- und Darm leiden u. V. a. Hera»»bilden Auch darf nicht übersehen werden, daß ein belasteter Organis mus Infektionskrankheiten aller Art ausgesetzt ist, und für die Ba- zillen den geeigneten Nährboden bietet. So z. B. haben die neuesten Tuberknloseforschungen den Beweis erbracht, daß die Ansteckung des Menschen mit Tuberkelbazillen vom Darm ausgebt, wenn letzterer sich in dem geschilderten Zustand von Stagnation befindet. Wer seine Gesundheit liebt, sorge daher schon bet den ersten Anzeichen für innere Reinigung und versäume keinesfalls, es zu tun, wenn sein Wohlbefinden ernstlich erschüttert ist. Die Möglichkeit hierzu wird ihm durch eia bewährte» Verfahren der nationalliberale Antrag mit Unterstützung der Rechten hier unterbreitet wird mit Uebergang zur Tages- ordnung. Freiherr v. Richthofen (dk.) führt aus: Ich habe nicht gewußt, daß Abgeordneter Limburg dem Abgeordneten Gothein Versprechungen gegeben hatte. Es wird sich uni Mißverständnisse handeln. Ich leugne, daß das Gesetz in übereilter Beratung zu stände gebracht worden ist. Das Saccharin ist kein Nahrungsmittel für das Volk, daher trete ich für den Antrag Rimpau ein. Unterstaatssekretär Fischer: Vom Standpunkte des Gesetzes seien beide Petitionen abzulehnen. Die Einzel ausführungen des Bundesratsvertreters können auf der Journalistentribüne nicht verstanden werden. Abg. Paasche (natl.) protestiert auch gegen den Vor- Wurf übereilter Verabschiedung des Gesetzes. Im Jahre 1902-sei es lediglich Abgeordneter Hermes gewesen, der dem Volke statt des Nahrungsmittelzuckers ein wertloses Surrogat aufschwatzen wollte. Das Verwendungsverbot von Saccharin zu anderen als Heilzwecken sei m ganz Europa erlassen. Redner empfiehlt den Antrag Rimpau. Abg. Gothein (freis. Vg.) führt aus: Abg. Limburg sagte mir damals, wir werden für den Antrag stimmen. Er sprach doch sicher nicht im pluralis majsstatis. Das Saccharin ist kein Surrogat, sondern ein Gewürz, welches dem armen Manne die Speisen schmackhaft macht. Die Ueberweisung als Material ist erforderlich. Freiherr v. Richthofen erklärt: Wir müssen zu jeder Maßregel Stellung nehmen, welche zur Vermehrung der Saccharinvorräte führen könnte. Das Gesetz muß voll und ganz ausgeführt werden. Der Antrag Rimpau wird gegen die Rechte, die Nationalliberalen und einige Zentrumsmitglieder ab- gelehnt, der Kommissionsantrag mit sehr schwacher Mehr heit angenommen. Die Verbandsvertreter sächsischer Bäckerinnungen petitionieren gegen die Einführung der staatlichen Arbeitslosenversicherung, ebenso die Ver einigung Schleswiger Arbeiterverbände. Dadurch würde eine weitere Belastung des Handwerkerstandes her vorgerufen. Die Kommission beantragt Ueberweisung als Material. Abg. Molkenbuhr (Soz.): Gerade die Bäckereigewerbe tragen dazu bei, die Arbeitslosigkeit zu steigern. Die Bäckermeister und Arbeitgeberverbände tragen zur Ar beitslosigkeit bei. Sie hätten alle Veranlassung zur Un terstützung der Arbeitslosen. Die Petitionen werden dem Reichskanzler als Material überwiesen. Der Bund deutscher Stellmacher- und Wagner innungen bittet den Reichstag um genaue Definition der Begriffe Handwerks- und Fabrikbetriebe. Die Kommis sion beantragt Ueberweisung. Auf Anfrage des Abg. Pachnicke bemerkt Geheimrat Spielhagen, daß augenblicklich auf Grund einer Denk- schrift Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts über diese Sache schweben. Nachdem Abg. Thiele (Soz.) erklärt hat, daß seine Partei das Engagement nicht eingehen könne, welches in dem Kommissionsantrage liege, wird dieser gegen die Stimmen der Sozialdemokraten ange nommen. Die Petitionsberatung wegen Gesetzesänderung über die Fleischbeschau wird mit Rücksicht auf die gleich zeitig vorliegende Resolution des gleichen Gegenstandes von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. Denselben Antrag stellt Abg. Müller-Sagan (freis. Vp.) bezüglich einer Petition, welche die obligatorische Einführung des Befähigungsnachweises für das Handwerk verlangt, ebenso einer Petition, welche die Unterdrückung schlechter Literatur- und Kunst erzeugnisse betrifft, und zwar mit Rücksicht auf die schlechte Besetzung des Hauses. Das Haus tritt dem Vorschläge ohne Widerspruch bei. Der Vereinigungsvorstand der Maler, Lackierer usw. petitioniert um Verbot bleihaltiger Farben in der Anstreichtechnik. Die Kommission beantragt, die Petition dem Reichskanzler zu überweisen mit dem Er suchen, daß der Bundesrat ausreichende Schutzvorschrif ten gegen die Gefahren der Bleiweißverbindung erlasse. Ueber die Kommissionsverhandlungen hat Abg. Tutzauer (Soz.) einen umfangreichen Bericht erstattet. Abg. Meyer-Bielefeld (dk.) gibt zu, daß Gefahren bei Bleiweißverwendungen vorliegen, aber doch über trieben würden. Vielleicht gelingt es der Wissenschaft, der Bleiweißvergiftung entgegenzuwirken. Abg. Wurm (Soz.) weist darauf hin, daß die Maler innungen durch unwahre Gutachten das Verbot der Blei weißfarben Hintertreiben wollten. Die Industrie, die die Gesundheit Tausender gefährdet, sei wert, unterzugehen. Wenn die Ersatzmittel auch etwas teurer sind, könne hier die Geldfrage nicht in Betracht kommen. Der Reichstag erfülle nur eine sittliche Pflicht, wenn er sich für ein voll ständiges Verbot ausspreche. (Beifall bei den Sozial- demokraten.) Geheimrat Sprenger: Ich teile mit, daß ein Entwurf vorliegt, der die gewerbliche Krankheit der Maler be kämpfen will. Abg. Erzberger (Zentr.): Wir sind nicht absolute Geg ner des Bleiweißfarbverbotes und wollen nur die gesam melten Erfahrungen abwarten. Durch das Verbot wür den die Bleihüttenwerkc vernichtet werden. Ich stelle diese Rücksicht nicht in den Vordergrund, möchte sie aber auch nicht leicht nehmen. Ich bitte deshalb, den Kommis sionsantrag anzunehmen, der jetzt schon die Arbeiter schützen will. Abg. Beumer (natl.): Wir werden für die Resolution stimmen. Ein absolutes Bleiweißverbot ist nicht not wendig, da die wissenschaftlichen Schutzmittel erstaunlich günstige Resultate gehabt haben. Redner führt statistische Nachweise dafür an. Im Gegensatz zum Abg. Wurm er kläre ich, daß die Industrie, die energische Mittel gegen die Gefahr ergreift, nicht untergehen darf. Wenn es nach dem Abg. Wurm ginge, würden 8000 Arbeiter brotlos. Abg. Wurm (Soz.) setzt sich mit Erzberger aus einander. Der Bleierzbergbau brauche keineswegs unter zugehen, es würde nur die Bleieinfuhr abnehmen. Die Regierung werde hoffentlich erkennen, daß mit hygieni schen Maßnahmen nichts erreicht wird, sondern nur ein Verbot Besserung schaffen kann. Abg. Gothein (Freis. Vg.) führt aus: Ich kann auS praktischer Erfahrung erklären, daß in den Bleihütten geboten, welches dem Körper reichlich Sauerstoff zuführt. 1 u Wirkung dieses Stoffes im statu vascencki (EntstehunaSmomrnh denn er wird erst im Körper frei» ist eine eminent reinigende; er oxydiert die Selbstgifte und führt sie in eine Form über, in welcher sie leicht auSgeschieden werden. Wird die Aufnahme deS Präparates (Magnrsiumsuperoxyd ---- IlzO,) vom Arzt genau reguliert und bis zur vollständigen Entlastung fortgesetzt, so ist die beste Hoffnung auf Heilung vorhanden. Eine hygienisch geregelte Lebensweise während der Kur verhindert daS Hinzutteten neuer Schädlichkeiten. Das Verfahren ist absolut unschädlich und die hervorragenden Heilwirkungen in zum Teile schweren Fällen durch zahlreiche prak« tische Erfolge erwiesen. Wer Näheres hierüber zu erfahren wünscht, verlange den Prospekt mit Hrilberichten des ärztlich geleiteten Institutes für Sauerstoff- Heikverfahren in Berlin IV. 9, Köthenerstraße 39.
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