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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160303
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160303
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-03
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1916
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«s. Jahr« U limliriiistzii! X' ^Vir ewpkekleu: UoäenkLUS i/ »r «rieben Xleiäsrstokke, Illltsrröeir«, I^jbivLsesie, Kosiurrell, Lorsstts, lasotienbÜLliStz, ^Lekenkleiöer, Nriatel. tiir tllisdeii ^.nruZstokke, I^eibivL-etie, XrsZeo, Nariseliettell, Kervitsurs, ^ravattsn, Hosenträger, laselrentüeiier. «T: kissa, Loke Lostzdo- u. 8vtiüt,26nsti'ksss. U U M aus den Neberschußkreisen dieser Provinz: erst wo das nicht möglich ist, überweist die ReichSkartoffelstelle den angemel» deten Feldbedarf der Provinzial-Kartoffelstelle einer Ueber- schußprovinz. Vom 15. März ab wird die Versorgung sich etwa wie folgt abspielen: Die Neichskartosfelstclle wird auf Grund der bis zum 10. März eingehenden Bedarfsanmeldungen einen Verteilunasvlan aufstellen, der den anaemeldeten Fehlbedarf auf die Neberschußprovinzen umlegt. Den Ueber- schußprovinzen wird bis zum 15. März von der Neichs kartosfelstclle eine Aufstellung übersandt, aus der ersichtlich ist, wieviel der einzelne Kommunalnervand an Kartoffeln zu liefern hat. Auw hier werden die Bedarfsanmeldungen zunächst aus Ueberschußverbänden derselben Provinz gedeckt. Die Bedarfsverbändc erhalten von der Reichskartoffelstelle Nachricht, von welcher Provinzialkartoffelstelle ihr Fehl betrag gedeckt werden wird. Die Ueberschußverbände werden von derProvinzialkartoffelstelle benachrichtigt, welcheMcnaen und an welche VedarfSverbände sie zn liefern haben. Die Provinzialkartosfelstellen überwachen im einzelnen die Aus führung der Auflage: die Geschäftsabwicklung vollzieht sich im übrigen direkt zwischen Ueberschußverband und Fehl bedarfsverband in der Weise, daff der Ueberschuffverband durch den von ihm herangezogenen Handel und nur durch diesen (unter Ausschaltung aller fremden Händler) für den Ankauf sorgt, während der Vedarssverband lediglich die angekauftcn Mengen abnimmt. Selbständig seinen Fehl- erkenntlichstn Abwälzung der Mehrbelastung bietet, wird auch von der Mehrheit deS ZigarettenaeiverbeS einer bluffen Erhöhung der bestehenden Steuersätze vorgezogen. Ent sprechend diesen Wünschen soll eine Nachverzollung sind Nachversteuerung der Tabakblätter, eine Nacherhebung des Kriegsaufschlags für zigarettensteuerpflichtige Erzeugnisse erfolgen, weil von dieser eine Erleichterung für die Durch- füMung einer allgemeinen Abwälzung der Mehrbelastung aus den Verbrauch erwartet wird. Der Reinertrag aus den vorgeschlagenen Abänderungen wird auf 209600000 Mark d. s. zweiundsiebzig Millionen sechshunderttausend Mark mehr tme bisher, berechnet. Aus dem Kriegsaufschlag zur Zigarettensteuer wird eine Ein name von rund 87 Millionen Mark ertvartet, sodaff voraus sichtlich die gesamten Mehreinnahmen 159 600000 Mark betragen. In den Bestimmungen deS Gesetzentwurfs wird u. a. festgesetzt: Für unbearbeitete Tabakblätter soll der gel tende Getvichtszoll von 85 Mark auf 130 Mark für einen Dz. erhöht werden. Bon einer Erhöhung des Zollsatzes Pir Tabakrippen und Tabaklaugen ist abgesehen worden. Der Zollsatz für bearbeitete Tabakblätter soll um 55 v. H. für Karotten um 43 v. H für geschnittenen Rauchtabak um 57 v. H. erhöht und für Kau- und Schnupftabak verdoppelt werden. Für Zigarren ist eine Zollerhöhung auf 700 Mar? für Zigaretten eine solche auf 1500 Mark für einen Doppel zentner in Aussicht genommen. Tabakblätter, bearbeitet und unbearbeitet, sowie Zigarren unterliegen außer dem vorgeschriebenen Zolle einem Zollzuschlag von 65 v. H. deS Wertes. Für im Reiseverkehr cingebrachto Zigarren be trägt der Zollzuschlag 1700 Mark für den Doppelzentner. Die im Zigarettensteuergesetz für den Zigarettensteuerfreien Feinschnlttabak festgelegte Preisgrenze wird von 3,50 Mark auf 5 Mark hinaufgesevt. Die Sätze deS Kriegsausschlagcs für Zigaretten betragen für die unteren drei Steuerklassen 20 v. H., für die oberen drei Klassen etwa 25 v. H. der Höchstgrenze des Kleinverkaufspreises. Abweichend von der Vorschrift über die au sich reich lich bemessene sechsmonatige Stundung der Zigaretten- steuer ist für den Kriegsaufschlag nur eine dreimonatige Stundung vorgesehen, damit die Mehreinnahmen mög lichst bald dem Reiche zuflieffen. Für die in der Zeit vom 1. März 1916 bis zum In- kraftrreten des Gesetzes von Händlern verzollten Zigar ren wird ein Nachzoll von 430 Mark für den Dz. und von 25 v. H. des beim Uebergang in den freien Verkehr festgestellten Wertes erhoben. Für die in der gleichen Zeit von Händlern verzollten Zigaretten wird ein Nachzoll Yon 500 Mark für den Dz. erhoben. Ae KgklW der SMckMm. In der Frage der Kartosfelversoraung werden jetzt Maßnahmen von tiefeinschneidender Wichtigkeit getroffen, die, wie angenommen werden muß, nun endlich der Knapp» heit an Kartoffeln ein Ende machen werden. Der Früh- jahrshöckstpreis, der vom 15. März ab gelten soll, ist im Osten auf 4,50 Mk. pro Zentner festgesetzt worden, steigend von Monat zu Monat um 25 Pfennig bis zum 15. Juni. (Diese .Reports" bedeuten keine Prämie zugunsten der zurückhaltenden Landwirte, sondern nur eine knapp zu reichende Entschädigung für den tatsächlichen Schwund usw.) Für Frühkartoffeln ist ein Höchstpreis von 10 Mk. pro Zentner festgesetzt. Zur Festsetzung von Kleinhandelspreisen bleiben auch künftig die Kommunen verpflichtet. Nur wird ihnen die Höchstgrenze nicht vorgeschrieben. Wer der Auf forderung zur Herausgabe und Ablieferung seiner Kar toffeln nicht nachkommt, kann enteignet werden. In diesem Falle darf der Erzeuger von seinen Vorräten nur den Be darf für seine Angehörigen, Dienstboten, Arbeiter usw. und zwar I V, Pfund pro Kopf und Tag bis zum 15. August d. J„ sowie die zur Saat und zur Erhaltung des Viehs bis zum 31. Mai unentbehrlichen Vorräte zurückbehalten, außerdem ermäßigt sich im Falle der Enteignung der Uebernahme- preis gegenüber dem geltenden Höchstpreis um 1,50 Mk. pro Zentner. In Preußen sind die Oberpräsidenten angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die etwa erforderlich werdenden Eil lieferungen mit größter Beschleunigung bewirkt werden, und insbesondere auch dafür zu sorgen, daß Bedarfs- und Ueberschußbezirke mit größter Gewissenhaftigkeit die Be schaffung und Versorgung nach den Vorschriften der neuen Verordnungen durchführen. Während in den Bedarfsge» bieten der Handel bei der Verteilung der Vorräte als Lagerhalter oder als Kommissionär beschäftigt werden kann, muß in den Ueberschußbezirke» der Absatz über die Grenze des Kommunalverbandes hinaus behördlich geregelt und insoweit die freie Betätigung des Handels ausge- fchaltet werden. Die Regelung durch die Kommunalver bände ist im Einvernehmen mit den neu errichteten Pro'» vinzial-Kartoffelstellen (Ausführuntzsanweisung vom 10. Fe bruar) nach Weisung der Oberprästdenten vorzunehmen, um Unstimmigkeiten und Stockungen in der Kartoffellieferung nach Möglichkeit -u vermeiden. In den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Pommern unö Schlesien haben bekanntlich die Landwirtschaftskammern das Kartoffelankaufsgeschäft organisiert, indem sie den freien Handel herangezogen und mit dem Ankauf der Kar toffeln beauftragt haben. In den übrigen Provinzen ist die Einkaufsorganisation seit dem 15. Februar den Land räten überlassen worden. Alle Bedarfsstellen haben ihren bis zum 15. März sestgestellten Fehlbedarf, soweit er nickt durch frühere Abschlüsse oder laufende Lieferungen gedeckt werden konnte, bei der ReichSkartoffelstelle anzumelden ge habt, die ihrerseits den angemeldeten Fehlbedarf auf die Provinzen (zur Beschaffung durch die Landwirtschafts kammern) bezw. auf die Ueberschuß-Kommunalverbände (zur Beschaffung durch die Landräte) umgelegt hat. Das llmlageverfahren ist im vollen Gange. Nun haben sich, namentlich in denjenigen Provinzen, in denen die Land- wirtschaftskammern die Einkaufsorganisation gebildet haben, Unzuträglickkeiten herausgestellt: die von der Reichs kartoffelstelle auferleaten Notstandslieferungen, die Ankäufe der Landwirtschaftskammern und alte, insbesondere Be- zugsscheinlieferuuqen, laufen vielfach, sich gegenseitig hemmend, nebeneinander. Zur Vermeidung solcher Hem mungen und Stockungen, insbesondere aber zur Aufklärung der Landräte, welchen Anforderungen sie Folge zu leisten haben, werden nun die neuen Provinzial-Kartoffelstcllcir ,licht erst am 15. März, sondern schon jetzt ihre Arbeit auf nehmen. Die Provinzialstellcn werden die Erledigungen der Lieferungen in den einzelnen Kominunaloerbnnden zu bewirken, im Bedarfsfälle die Lieferungen auf andere, weniger überlastete Kreise zu verteilen haben, kurz, das Ankaufs- und LiefernngSgeswäft bis zur letzten Station zu organisieren. Die Prvviuzial-Kartoffelstelle befriedigt die Bedarfsverbändc innerhalb einer Provinz selbstverständlich Sächsischer Landtag. Dresden, 2. März. ErsteKammer. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Scklußbera- tu«w über Kapitel 94 bis 96 des ordentlichen Etats be ¬ treffend Gymnasien usw. . ' . „ Oberbürgermeister Dr. Delme-Plauen erstattete den DeputationSbericht und vertritt im Gegensätze zur Zweiten Kammer den Standpunkt, daß das Latein aus den Semi naren nicht entfernt werden dürfe. Es sei gegenwärtig nicht die Zeit, um Streitfragen aufzuwerfen wie die über die Bot- und Nachteile der Gymnasialbildung. . , , Kultusminister Dr. Beck nimmt Bezug auf seine Auf- führungen in der Zweiten Kammer zu den gleichen Kapiteln und dankt nochmals den Gemeinden für die Aufrechterhal tung des Schulbetriebes in der gegenwärtigen schweren Zeit. Gegen die Verwilderung der Jugend habe das Ministerium mit seiner Generalvcrordnung Erfolg erzielt. In der Frage des humanistischen und des Realgymnasiums stehe die Re gierung auf dem Standpunkte, daß vor allem Stetigkeit geboten sei. Nur könnten gewisse Reformen nicht allzulange aufgeschoben werden. Vor allem werde das Gymnasium künftig den deutschen, insonderheit den sächsischen Geschichts unterricht, die deutsche Sprache und Literatur sowie die Erdkunde mehr pflegen müssen. Die deutsche Volkserzichuna habe jedenfalls in dieser Kricgszeit ihre Feuerprobe glanzend bestanden. Die in den Schulen eingeführten Kricgsandachten hätten sich als sehr segensreich erwiesen. Ministerialt Vektor a. D. Dr. Waentig stellt sich in der erwähnten Streitfrage vollständig auf den Standpunkt der Förderung der humanistischen Bildung, an deren Grund lagen nickt gerüttelt werden dürfe. Die Kapitel werden hierauf antragsgemäß in Neberein- stimmung mit der Zweiten Kammer angenommen. Zu der nun folgenden Petition des Kaufmanns Her mann Seifert in Dresden, die Mädthenbildungsfrage be treffend, beantragt die Deputation, die Regierung zu einer Ausnahme von den gesetzlichen Vorschriften in dem Sinne zu ermächtigen, daß Mädchen, die an einer höheren Mädchen schule der Stadt Dresden in den Jahren 1915—17 die Reifeprüfung b-stauden haben, in die drei Oberklaffen der Oberrealschule zu Dresden ausgenommen werden können. Kammerberr Sasirer t>. Sahr-Ehrenberg, Oberbürger meister Dr. Sturm, Oberbürgermeister Dr. Dittrich, Fürst von Schönburg-Hartenstein, Superintendent Dr. CordcS sowie der Berichterstatter Domherr Dr. Hübel bekennen sich als Gegner der Gemeinschaftserziehung. Oberbürgermeister Dr. Dehne stimmt dem Anträge der Deputation zu. Kultusminister Dr. Beck weist daraus hin, daß eS sich um eine KrieaSmaßregel handele und die Regierung des- halb ihre Zustimmung zu dem Antrag in Aussicht stellen könne. Der Deputationsantrag wird hierauf gegen drei Stim men angenommen. Ohne Debatte beschließt das Saus, bei seinem früher gefaßten Beschlüsse bezüglich des Gesetzentwurfes zur Ab änderung des Gesetzes über die Umgestaltung des Landes» kulturrütes stehen zu bleiben, da der Landeskulturrat sich in seiner jetzigen Zusammensetzung durchaus bewährt habe. Der mittels Dekret vorgeleqte Gesetzentwurf betreffend die Auslegung des 8 7 des Gesetzes über Zusammenlegung der Grundstücke wird nach dem Anträge des Berichterstatters der Deputation Wirklichen Geheimen Rats Prof. Dr. Wach und kurzen Ausführungen des Kammerherrn Sasirer v.Sahr- Ehrenbera, der sich gegen diese Vorlage erklärt, gegen eine Stimme angenommen. Es folgt die Schlußberatung über mehrere Kapitel des Justizetats, worüber Oberbürgermeister Dr. Dittrich den Bericht erstattet. Wirklicher Geheimer Rat Prof. Dr.Wach weist darauf hin, daß die juristischen Kriegsteilnehmer wie alle anderen Opfer für das Vaterland gebracht hätten und deshalb in ihrem Berufsleben nicht zurückgesetzt werden dürften. Redner tritt für eine Verkürzung der Vorbereitungszeit ein. Justizminister Dr. Nagel meint, daß eine Herabsetzung der Vorbereitungszeit nicht zu empfehlen sei, indessen gelte als oberster Grundsatz, daß kein Kriegsteilnehmer in seinem späteren Fortkommen behindert werden dürfe. Nach einer kurzen Erwiderung des Prof. Dr. Wach werden die Kapitel gemäß den Deputationanträgeu ein stimmig verabschiedet. Schließlich wird eine Reihe von Rechcnschaftskapiteln in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer erledigt. Nächste Sitzung Mittwoch den 8. März vormittags 12 Uhr. Schluß 27. Uhr. Die neue Tabaksteuer. Die Nordd. Alla. Ztg. veröffentlicht den Entwurf einys Gesetzes über Erhöhung der Tabaksabgaben und verweist in der beigegebenen Begründung darauf, daß die Besteu erung dieses entbehrlichen Genußmittels im Vergleiche mit dem Auslande in Deutschland wesentlich geringer ist. Der Entwurf will eine Vermehrung der Einnahmen erreichen durch Erhöhung der bestehenden Abgaben auf Rohtabak und Tabakerzengnisse sowie durch die Erhebung eines Kriegsaufschlages zur Zigarettensteuer. Mit der borge«, schlagenen Bemessung der Zoll- und Steuersätze für Roh tabak soll ;ur Förderung des heimischen Tabakbaues dex Zollschutz für inländische Tabake verstärkt werden, da die ser bisher nicht genügt hat. Die Kriegserfahrungen drän gen ebenfalls auf tunlichste Begünstiguiig der heimischen Nohstoffcrzeugung. Die vorgeschlagene Begünstigung des inländischen Tabaks kommt dem Massenverbrauch der billi gen Zigarren und dem billigen Rauchtabak zugute. Eiue unerschwingliche Preiserhöhung und eine dauernde Schä digung des Tabakgewerbes wird nach Ausführungen Sacht verständiger durch die Abgabenerhöhung nicht eintreteu. Es werden fernerhin wohlfeile Zigarren hergestellt werden und auch die Fabrikation der für die westfälischen Betriebe wichtigen Zehnpfcnnigzigarren aus rein überseeischen Ta baken wird möglich sein. Der billige Rauchtabak erführt nur eine mäßige Mehrbelastung. Die Kaulabakhcrstellung ist durch die Belassung des bisherigen Zollsatzes für Tabak laugen begünstigt. Die vorgeschlagenen Abgabenerhöhung nimmt auf den Tabatgenuß der minderbemittelten Bevöl kerung gebührend Rücksicht, und dürfte deshalb einen grö ßeren Verbrauchsrückgang und eine Verminderung der 'Ar beitsgelegenheit nicht verursachen. Was den aus der Zi garette Herauszuholendeu Mehrbetrag anlaugt, so erscheint «ine Erhöhung der geltenden Zigarcttcnst-uersühe und mich die Einsührung eines Zigarettenmonopols in der Kriegs zeit usttunlich. Die Einführung eines besonderen Kriegs aufschlags, der noch den Vorteil einer leichten und klar das billigte 'M rru bringen, sooäsru M <jg.s Lest« ru D dillixslva krvissL W LU verkaufen, 8 >8l m6in6i'und8ak. Freitag, S. Miirz 1916, abends I»I! III Berlage z«m „Riesaer Tageblatt Mtnksniilsiniif »nsi Langer t Winterlich, Riesa. GeschiftsfteLer Tarttzejtrntze ü». verantwortlich für Redaktion: Rrthnr Hähnal, »las»; ftr LqalgeMailr WUHelm Dittrich, Mesa. Iss
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