Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603203
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160320
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160320
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-20
- Monat1916-03
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1916
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Riesaer O Tageblatt r ««d Anzrigee (Lidevlatt md Züychers. .SA:.. Amisökatt für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 68. Montag, 20. März 1816, abends.60. Aahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. PczugSprrtS, gegen Borauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung an, Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» für die Nummer d-S Ausgabetages pnd brS 10 Uhr vormittags anfzugebcn und im voraus zu bezahlen: «ine Äewnhr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grnndschrlst-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreiS 12 Pf.- zeitraubender und tabellarischer Sa» ent- sprechend höher. NachweisungS- und Permittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt crUscht, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mich oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: GocthestratzeSS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hühnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riem. ' II > — ülli Unter den Rindern des RittergntSvachters Zschoche in Zschaiten ist die Manl- «uo Klauensenche. bezirkstierärztlich festgestellt worden. Als Sperrbezirk wird das NittergntSgehöft und als BsobachtungSgebiet der OrtS- und Flurbereick, von Zsckniten ücstiniuit. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften in 88 161—164 und 168 und für das BeobachtungZgebict 88 166—168 der VundesratSvorschrifieu znni Viehsenchcngesetzc — Gesetz- und Verordnungsblatt 1012, Leite 83 folgende —. Den Vorschriften in 8 168 Absatz 1 der obengenannten BnudeSratsvorschriften wer den nutzer dein Seuchenorte noch folgende Orte unterstellt: Moritz. Nünchritz, Grödel, Glaubitz^mit Sagens; und Lauoenberg, Roda, Radcwid, Streumcn, Peritz, Görzig, Banda. Walda, Kleintyieinig, Colmnitz, Wildenhain, Weitzig b. G-, srassa, Großraschütz, Klciitraschütz, Naundorf b. G., Zsckieschen, Strießen, Medessen, Göltzscha, Merschwitz, Naundörfchen, Neuseußlitz Marksiedlitz.nnd Leckwitz. , Die nach Absatz 3 des letztgenannten Paragraphen vorgesehenen weiteren Be schränkungen bleiben Vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafvorschriften des Viehseuchengesetzcs vom 26. Juni 1969 bez. weiteren gesetzlichen Be stimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäss 8 67 der sächsischen Ausführungsver ordnung zum Viehseuchengesctze mit Geldstrafe bis zu ISO Mark oder mit Saft bis zu sechs Wochen bestraft. Großenhain, am 20. März 1916. 750 s L. Die königliche Amtshauvtmnnnschnft. Jni Hinblick auf die Schmierigkeiten, die sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen der ordnungsgemäßen Durchführung der diesjährigen Hauptkörung entgegenstellen, wird nut Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Innern Und im Einverständnisse mit dem Bezirksausschüsse sowie nach Gehör des Königlichen Bezirkstierarztes und der Kör- kommlssiou im laufenden Jahre oo» der Vornahme der Hauptkörung der Zuchtbullen abgesehen« Großenhain, am 17. März 1S16. 390 sL. Die Könkgttche SkmtSllauPtmannschäft. MtzguWk M AW« dkl Mme MI ick MWWM ick LOr, Nkißiik. RkiiiiiiÄ ick W. dck. 1.) Wir nehmen Bezug auf unsere Lekanntinachuug vom 15. d. M. in Nr. 62 des Riesaer Tageblatts und fordern hierdurch nochmals auf, mit der Ablieferung der beschlag nahmten und zur freiwilligen Abgabe bereitzustellenden Gegenstände sofort zu beginnen und mit der Ablieferung nickt erst bis zum letzten Tage zu warten, damit eine geordnete Entgegennahme der Gegenstände ermöglicht wird. 2.) Nach einer neueren Bekanntmachung des stellvertretende» Generalkommandos XIl vom 15. März 191,6, die in der Rathausflur angeschlagen ist (weiße rotdurchkreuzte Be kanntmachung mit rotem Rande), sind die Ablieferungsfristen, wie folgt festgesetzt worden: ». für die unter 8 2, Klaffe n, Ziffer 2 und 3 der Enteignungsverordnung vom 9. Dezember 1915 fallenden Gegenstände und zwar: Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw. Herden, Badewannen — Warmwafferschiffe, -behälter, -blasen, -schlangen, Druckkeffel, Warmwasserbereiter (Boiler), alles in Kochmaschincn und Herdtzn, soweit sie nicht zum Betriebe von Badeeinrichtungen oder Zcntralheizungsanlagen dienen —; Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art, soweit sie nachweislich zur Herstellung menschlicher oder tierischer Nahrung dienen, oder soweit es sich um in Herden eingebaute Wasscrschiffc und der gleichen handelt, , bis 31. Juli 1S1«, b für die unter 8 2, Klaffe L Ziffer 2 der EnteignungS Verordnung vom 9. De zember 1915 fallenden Gegenstände und zwar: Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckelschalen, Jnnentöpfe nebst Decken, an Kivptöpfcn, Kartoffel-, Fisch- und Flcischeinsätze nsw., nebst Rein- Nlckelarmatureu, bis 3V. September ISIS, o. für alle übrigen unter die Enteignungsverordnung vom 9. Dezember 1915 fallenden Gegenstände ", bis 31. März ISIS. Bis zu den vorstehend unter ° genannten Zeitpunkten müssen sämtliche von der Verordnung betroffenen Personen die in ihrem Besitze befindlichen Metallgegenstände der vorgenannten Art abgeliefert haben. 3. ) Zu Dampfkocheinrichtuilgen gehörende Armatureu, für die Ersatz aus beschlng- nahmcfreiem Material nicht beschafft werden kann, branchfn nicht abgekiefert werden und könne» bis auf weiteres in Benutzung bleiben. 4. ) Alle in 8 3 der Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos Xil vom 9. Dezember 1915 aufgcfübrtcn Personen nsw. sind verpflichtet, bis spätestens 1. April 1916 den erforderlichen Ersatz für die in ihrem Besitz befindlichen, noch nicbt anSgcweckselten, unter 8 2, Klasse L, Ziffer 2 (ok. oben 2b) fallenden Gegenstände zu bestellen und letztere zur Auswechslung an die auswechselnde Firma sofort nach deren Abruf zu senden bezw. den Ausbau der beschlagnahmten Mctnllmcugen nach Empfang des Ersatzes umgehend vorznnehmcn. Ferner sind diese Gegenstände bis zum 1. Mai LV1S, unbeschadet aller bisher erstatteten Meldungen, an den Stadtrat Riesa, Stadtbauamt, nochmals zu melden. Die Mcldevordrucke hierzu sind ebendaselbst zu entnehmen. 5. ) Alle Besitzer der in Ziffer 2 dieser Bekanntmachung genannten Metallgegen- stände, welche der Melde- oder Ablieferungspflicht bisher noch nicht nackgekommen und hiervon nicht durch schriftliche Zufertigung der unterzeichneten Amtsstelle bis auf weiteres befreit sind, werden hiermit nochmals aufgcfordert, die in ihrem Besitz befindlichen Metall mengen umgehend zu melden. Wer bis zu den vorstehend unter »—v genannten Zeitpunkte« die übereigneten Gegenstände nicht abgclicscrl hat, macht sich strafbar; außerdem erfolgt deren zwangs weise Abholung. Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind von dem Betroffenen zu ersetzen und werden im Wege des VerwaltungszwangSvcrfahrens eingezogen. Nie sa, am 20. Mürz 1916. Der Nat der Stadt Riesa. Zeichnungen . auf die 5 ° , ige Deutsche Reichsanleihen — Knrs V8,5« «nd S8,3«°/<> — 4',"/«ige Reichsschahanweisungen — KurS V3 — nehmen wir zur kostenlosen Vermittelung bis zum 22. dieses Monats (Bußtag) mittags 1 Uhr entgegen. Sparkaffe der Stadt Riesa. Handelsschule Riesa. Zu der am Dienstag, de« 81. März, vorm. V-11 Uhr stattfindenben Feier der Entlastung der abgehenden Schüler und Schülerinnen ladet die Behörden, Lehrherren, und Eltern der Schüler und Schülerinnen, die Mitglieder des Vereins „Handelsschule sowie alle Freunde der Handelsschule hierdurch ergebenst ein. Riesa, den 17. März 1916. Der Vorstand «nd die Lehrerschaft der Handelsschule. ' C. Braune, Vors. E. Oehme, Direktor. FuttermtttelaiMbe in Gröba. Dienstag, den 21. März INI«, vormittags von 11—12 Uhr, wird im Feuer, wehrgeräteschuppen an der Strehlaer Straße an die hiesigen Besitzer von Rindern, Schweinen und Ziegen Kleie abgegeben. Gröba, am 18. März 1916.Der Gemeindevorstand. Sparkasse Gröba nimmt Zeichnungen auf die 4. Kriegsanleihe auch am Bußtag, den 22. d. M., in der Zeit von vormittags V, 11 Uhr bis mittags 1 Uhr entgegen Gröba, am 20. März 1916. Die Sparkastcnverwattung. Röderan. Morgen DienStag, den 21. und Donnerstag, den 24. d. M. werden in hiesiger Ge meinde die Esten gekehrt. Oertliches mi» Sächsisches. Riesa, den 20. Mürz 1916. —* In dersächsischenVcrlustlisteNr. 265 (aus- zeaeben am 18. März, 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 100, 101, 103, 107, 133, 177, 183, 192: Reserve-Regime,vier Nr. 100, 104. 106. 245; Landwehr-Regimenter Nr. 100, 102, 103; Ersatz-Regimenter Nr. 23, 32, 40: Reserve- Jäger-Bataillon Nr. 13. Feldartillerre: Regimenter Nr. 12, 64. Fußartillerie: Regimenter Nr. 12, 19; Reserve-Bataillone Nr. 12, 19; Ersatz-Bataillon, Regiment Nr. 12; Batterien Nr. 298, 440, 508; Meßtrupp Nr. 52. Berkehrstruvpen: Fernsvrech-Abteilung Nr. 19; Fernsmech- Doppelzug Nr- 205; Leichte Funkeustation Nr. 16. Eisen bahn-Formation: Mobile Bahnhofs-Kommandantur Nr. 5, 19. A.-K. Feldflieger - Truppe. Etappen-Formation: Etappen-Fuhrpark-Kolonne Nr. 2, 19. A -K. Sanitäts- Formationen: Reserve-Sanitäts-Kompagnic Nr. 2,12. R.K.; Landwehr-Sanitäts-Kompagnie Nr. 21. Reserve-Lazarett 2, Dresden. Train: Ersatz-Pfcrde-Depot, 19. A.-K. Armie rungs-Bataillone: Nr. 23. 132. Preußische Verlustlisten Nr. 477, 478. Liste Nr. 4 der aus England zurückgekehrten preu^schenAustauschgefangencn. Württembcrgischc Verlust- —* Die Sparkassen zu Riesa und Gröba, die Riesaer Bank, die Allgem. Deutsche Credit-Änstalt, die Mitteldeutsche Privatbank, Akt.-Ges. und die Finna H. W. Seurig halten ! für Zeichner auf die4. Krieg Sanleihe am Mittwoch, den 22. März (Bußtag) ihre Kaffen an den im Anzeigenteil vorliegender Stummer bekannt gegebenen Zeiten geöffnet. . —KM. Der Balkanzug soll nach neueren militärischen Bestimmungen in erster Linie militärischen und amtlichen Zwecken dienen. Die Benutzung durch Zivilpersonen kann daher nur erfolgen, wenn Plätze verfügbar sind. Die dem Antrag beizufügende Bescheinigung, daß gegen die Person und die Reise des Antragstellers keine Bedenken vorliegen, darf künftig auch von der Polizei- oder Ortsbehörde des Wohnortes ausgestellt werden. —* Nm Sonntag, den 19. März 1916, hielt die „Deutsche Jugend" wie in früheren Jahren einen öffentlichen Unter- haltmrgSabend ab. Dem Ernste der Zeit entsprechend war der Veranstaltung ein weit engerer Rahmen gezogen, als cs früher üblich war. Den frisch dargebotenen musikalischen,' deklamatorischen und theatralischen Darbietungen folgte die zahlreiche jugendliche Zuschauerschar mit innerer Anteil nahme. Doch nicht in Smel und Lust über den Ernst hin- wegtäuscken wollte die Feier: in klaren Worten wies der jetzige Leiter der „Deutschen Jugend", Herr Günther, auf den Grundgedanken hin, der aus allen Vorführungen des Abends zu den jungen Leuten anschaulich sprechen sollte, auf das Wandern, namentlich das Wandern in der Heimat, das — recht betrieben — echte Kameradschaft sowie Liebe zu Heimat und Vaterland pflege und ohne in Soldatenspielerci zu verfallen, zu tüchtraen, selbständigen, gesunden und wehrhaften Männern erziehe. Allen früheren Teilnehmern der „Deutschen Jugend", dre jetzt im Felde stehen und deren Adressen bekannt sind, wurde ein Gruß - > -— - - i geschickt. — Wie bisher, wird auch weiter an jedem Diens tag ein Heimabend gehalten, an dem gesungen und vor gelesen wrr'o : an den DonuerStaq Abenden finden Hebungen im Freien statt; an den Sonntagen werden gemeinsame Wanderungen veranstaltet oder Vorträge im Heim gehalten, das im übrigen zu zwanglosem Besuche am Nachmittag und Abend offen gehalten wird. — General der Kavallerie von Laffcrt, der Führer des 19. Armeekorps, ist ü la euüs des 18. HusarenrcgimentS ge stellt morden. Erz. von Lästert gehörte dem Regiment, das ui Großenhain liegt, in den Jahren 1880 bis 1889 als Premierlcutnant und Rittmeister an. — Am heutigen Montage erteilt auch der Kalender der bisherigen Handlungsweise der Wettergewalten seine Billigung. Heute abend 11 Uhr überschreitet die Sonne auf ihrer scheinbaren Bahn um die Erde, von Süden kom mend, den Aeauator und erreicht also den Frühlings punkt. Tatsächlich ist ja Heuer bei uns der Winter schon lange gewichen. Auch am gestrigen letzten Wintersonntage sahen wir den Himmel in Lenzseligkeit leuchten; wir lasen den Frühling von: Thermometer ab, empfanden ihn in dem balsamisch milden Hauche der Luft, daher bald auch im Herzen und wanderten in Scharen ins Freie, für das Gnadengeschenk des herrlichen Sonntags unsere Dankbarkeit zu bezeugen. Möge auch unserer Wacht in Ost und West der Himmel in solcher Weise gnädig sein! — Durch „verschiedene Bekanntmachungen der Militär behörden ist für Vorräte von Rohstoffen und Erzeugnissen aus ihnen eine Meldepflicht vorgcschriebcn. Bei den ständig von den Behörden vorgenommcncn Nachprüfungen der itsllil'kt'l'irV Annahme vis St. Miirz 1S16, werktäglich von 9-12 Nhr, «Vlvrfr»«. im StaStvauamt, Rathaus, Zimmer Rr. 15.
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