Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191606071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160607
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160607
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-07
- Monat1916-06
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.06.1916
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MW r»g«LIa»»^ lKk«f* 189 Mittwoch, 7 Juni 191V, nbeud 99. Nr. Der Gemcinvevorstand. Aus^obe der FLeifchbezugs-Auswerse in GrLU'a. Die Ausgabe der FleisckbezugS-AnSweife gemäß der Bekanntmachung des Kommunal verbandes Großenhain vom 2. Juni 1916 erfolgt Donnerstag, den 8. Juni IN 16, nachmittags von V biS 8 ttbr, in den bekannten Brotmarken-AuSgabestellen gegen Vorlegung der BrotausweiSkartew An die Inhaber von Gast- und Spcisewirtschaften werden die FlcischbezugS-AnSweise im Gemeindeamte, Zimmer Nr. 10, ansgegeben. Gröba (Elbe), am 6. Juni 1916.Der Gcmcindcvorstand. «nd A«;»1grr (LldeölM mcö Auzcigcri Amtsblatt für die König!. Amtshcmptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Stüdüsrder Schwerncfleifch-Verkouf. Der städtische Schwcinefleischverkauf (Fleisch, Speck, Schmeer) wird Donnerstag, den 8. Jnni 1S16 im städtischen Schlachthose fortgesetzt. Die Abfertigung erfolgt für diejenigen Buttervorzugskarteninhaber, die beim letzten am 2b. Mai stattgefundenen Verkauf nickt berücksichtigt werden konnten von 8—' ,N Uhr vormittags, für die Vorzugskarteninhaber Nr. 2201—2275 von ' 9—9 Uyr vormittags, , 2276-2400 „ '9-10 „ „ 2401—2455 und die Karteninhaber L von 10—'/.II Uhr vormittags, namentlich in der Psingstwochs. Es sei auch darauf auf merksam gemacht, daß für Vereine auf Wunsch nach vor heriger Uebereinrnnft Führungen vorgenommen werden. —* Seit dem Einsetzen der wärmeren Jahreszeit mehren sich wieder die Klagen der Truppenteile, daß P äckche n mit leicht schmelzbaren S t o f f c n, wie Lutter, Fetten, Honig usw. infolge mangelhafter Verpackung be schädigt eingehen. Solche Sendungen sind für den Emp fänger nicht nur meist wertlos, sondern sie beschmutzen auch viele andere Päckchen, Briefe und Zeitungen, sowie die zur Versendung der Feldpostsendunqen dienenden Beutel. ES wird daher erneut darauf hingewiescn, daß Lebensmitrcl aus leicht schmelzbaren Stoffen während der wannen Jahres zeit nur in Blechbekältern-mit fest schließenden Deckeln verschickt werden dürfen, und daß Sendungen solchen In halts, wenn sie nur in Pappkästen oder dergleichen verpackt sind, von den Postanstalten unbedingt zurückgewiesen wer den müssen. Von der Versendung von Butter und Fett ins Feld während der Sommermonate kann, wegen der leimten Verderblichkeit dieser Stoffs selbst bei ausreichender Ver packung, nicht dringend genug abgeraten werden. —4 Die Gestellung der bedeckten Wagen ist in letzter Zeit befriedigend gewesen. Nennenswerte Ausfälle sind nicht entstanden. Die Gestellunqsvcrhältnisse dec offenen Wagen unterliegen zwar immer noch nicht unerheblichen Schwankungen, dock wird es voraussichtlich gelingen, auch bn ihnen qrötzere Schwierigkeiten in der Ge stellung bis auf Weiteres zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher für die PerkehrStreibenden, die jetzige ruhigere Verkehrs- «eit zur Regelung ihrer Bezüge und zur Ergänzung und Ansammlung von Vorräten nach Möglichkeit auSzunutzcn. Hierdurch wird die voraussichtlich im Spätsommer wieder cinsctzendc Zeit des stärkeren Verkehrs entlastet. Auch Ver legenheiten bei plötzlichen Verkehrsbehinderungen, mit deren Eintreten selbstverständlich nach wie vor gerechnet werden muß, können durch das Änhäufen ausreichender Vorräte sicher vWmieden werden. — Bei einem Spaziergänge durch die Getreidefelder winken jetzt die schönen blauen Kornblumen und der weithin leuchtende feuerrote Mohn so verlockend, daß inan sich unter Umständen so weit vergessen kann, die Felder zu be treten, der Blumen wegen. Daß man aoer dabei so und so viel Getreide zusammentritt, wird im Augenblick nicht bedacht. Solange man sich mit dem Pflücken der an den Fcldrändern stehenden Blumen begnügt, wird schließlich niemand etwas etuzumrnden haben. Sobald aber ein Be treten des Feldes selbst stattfindet, liegt eine strafbare Handlung vor. Man hüte sich desbalb selbst und achte bc- Verordnung über den Attstzam von LeberrsmittcUirersen. Ans Grund der BundeSratSverordnung vom 24. Juni 1915 — R. G. Bl. S- 853 — und 88 5 und 21 der VundeSrntsvervrdnung vom 25. September 1915 — R. G. Bl. S. 607 — wird im Anschluß an die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1915 — 145411 LI — (Sächs. Staatszcitung Nr. 168 vom 23. Juli 1915) an geordnet: 1. Tas zum Aushang bestimmte Preisverzeichnis (8 2 der Verordnung vom 22. Juli 1915) ist in 2 Abschriften an dir Gemeindebehörde oder die von dieser zu bestimmende Dienststelle bei der Abstempelung abzuliefern. Die eine Abschrift ist mir Beglaubigung der Uebercinstimmung mit der Urschrift von der Gemeindebehörde sofort an die zuständige Preisprüfungsstelle abzuliefern, die die Preisaushänge und die Innehaltung der Preise ständig in geeigneter Weise zu überwachen hat. Die zweite Abschrift ist zum Dienstge brauch zu verwahren. 2. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn die PreiSprüsungSstellen auf Grund aon 8 5 der BundeSratSverordnung vom 2o. September 1915 — R. G. Bl. S. 607 — Lr andere als die in den Verordnungen vom 22. und 27. Juli 1915 genannten Gegen wände des notwendigen Lebensbedarss den Preisaushang vorschreiben. Dresden, den 5. Juni 1916. 8811181» Ministerium des Inner». 2733 OerMches und Sächsisches. Riesa, den 7. Juni 1916. — Ein GedächtniSgottcsdienst fand Sonnrag zu Ehren des aus dem Felde der Ehre gefallenen Bürger- meisterS Max Riedel in der Kirche zu Thum statt, an dem sämtliche Mitglieder beider städtischen Kollegien, so wie eine große Anzahl Mitglieder des Kgl. Sächs. Militär vereins, des Allgemeinen Turnvereins und der freiwilligen Feuerwehr teilnabmen. — Der Sächsische Landesverband für Volksbildung hat beschlossen, seine diesjährige Hauptversammlung im September oder Oktober in Roßwein abzuhalten. Auf der Tagesordnung wird u. a- auch ein Vortrag des Geh. Rats Prof. Dr. Böhmert, Dresden, über „Der Dienst am Gemein wohl" stehen. —* Postscheckverkehr. Die durch -den Krieg ge- schaffenen Verhältnisse haben mit aller Dringlichkeit dar getan, daß der Umlauf an Banknoten und sonstigen baren Zahlungsmitteln auf das geringste Maß beschränkt und der bargeldlose Zahlungsausgleich in weitem Umfange gefördert werden muß. Diesem Ziele dient auch der Postscheckverkehr, der zugleich das Zahlungswesen vereinfacht, verbilligt und beschleunigt. Im Deutschen Reiche nehmen jetzt gegen 140000 Kunden am Postschcckvcrfahren teil. Der Teil- Uebmerkreis ist aber noch viel zu klein. Erst wenn die Be teiligung sehr groß ist, kann sich der bargeldlose Ueber- weisungsoerkehr, dessen Pflege die Hauptaufgabe des Post- scheckwesens bildet, recht entfalten. Die Gebühr für eine Ueberweisung von einem Postscheckkonto auf ein anderes ist sehr niedrig; sie beträgt ohne Rücksicht auf die Höhe deS Betrages nur 3 Pfa. und wird vom Aussteller der Uebcr- wetsung erhoben. In den nächsten Tagen werden die Brief träger ein Merkblatt über den Postscheckverkehr nebst Vor druck zum Antrag auf Eröffnung eines Postscheckkontos verteilen. Allen denen, die dem Postscheckverkehr noch fern stehen, bietet sich hierdurch eine bequeme Gelegenheit, sich ein Postscheckkonto eröffnen zu lassen. — Bekanntlich bestimmt die Bekanntmachung über den Verkehr mit Seife usw. vom 18. April, daß technische Betriebe auf besonderen Antrag einen Bezugsschein für Seife vom KriegSanSschnß für pflanzliche und tierische Oele Und Fette, Seifenkontrolle, in Berlin 7 (linker den Linden 68»), erhalten. Diese Bestimmung hat, wie W. T. B. tnitteilt, in den weitesten Kreisen von Industrie und Handel leider eine mißverständliche Auslegung erfahren. Der Kriegsausschutz ist lediglich ermächtigt, den Bezug solcher TEenmenqen sreirnstellen. die eine technische Verwen dung finden, das heißt, zur Fabrikation selber unbe dingt benötigt werden und durch Ersatzmittel nicht ver treten werden können. Es ist aber völlig zwecklos, wenn Fabriken, Bureaus usw. Anträge zwecks Beschaffung von Seife für die körperliche Reinigung ihrer Angestellten be antragen, die dem einzelnen Verbraucher auf Brotkarte monatlich zustehende Menge an.Waschmftteln ist so reich lich bemessen, daß sie auch für die Reinigung in den Be triebsstunden ausreicht. Ebenso wird Seife auch nicht für die Reinigung von Betricbsräumlichkeiten, Gebrauchsaegen- ständen u>w. freiaestellt, da zu Sckeuerzwecken ausschließlich fettfreie Ersatzmittel zu verwenden sind. Durch die zweck lose Einreichung von Anträgen auf Seifcnbezugsschcine zu anderen als technischen Zwecken wird die Erledigung wirk lich dringender Anträge unnötig verzögert. ES liegt also im eigensten Interesse der Industrie, derartige zwecklose Anträge zu unterlassen und sich bei der Anforderung von Seifenbczugsscheinen lediglich auf diejenigen Mengen zu beschränken, welche für technische Zwecke unerläßlich sind. Auch sei darauf hingewiescn, daß FreiftellungSanträae nur für die dem Bedarf eines Monats entsprechenden Mengen einzureichen sind. Diejenigen Betriebe, die für ihre Ange stellten und Arbeiter Reinigungsmittel oorzuhalten ver pflichtet oder gewohnt sind, müssen anyelegentlichst auf die Verwendung fettfreier Seifenersatzmittel hingewiescn werden. Dolche Seifenersatzmittel werden in durchaus brauchbarer Beschaffenheit bereits von einer ganzen Anzahl ernsthafter und vertrauenswürdiger Firmen rn den Handel gebracht. — M. I. Die ersten Tage nach der Eröffnung der Dresdner KriegSauSftelluna haben der Ausstellung einen vollen, vielversprechenden Erfolg gebracht. Scharen von Besuchern in Uniform und Zivil füllten die weiten Ge wölbe des Albertinum? und drängten sich um die Zeugnisse deutscher Siege auf allen Schlachtfeldern des Weltkrieges. Zum Teil in letzter Stunde noch erhielt die Ausstellung durch das Entgegenkommen von amtlichen Stellen und Privaten erfreulichen Zuwachs an bedeutenden und sehenswerten KriegSwcrkzcugen der Feinde und unserer Truppen. Besondere Teilnahme wirs in diesen Tagen der Dankbarkeit für unseren herrlichen Seesieg die Ausstellung der Marine mit den Schiffs- und Torpedomodellen finden, an die fick eine noch nirgend gezeigte Ausstellung der Schutz truppen an schließt — wie denn im ganzen die Dresdner Veranstaltung die reichhaltigste dieser Art ist. Jeder Besucher hat daher nicht nur guten Grund, sonoern auch des Roten Kreuze' wegen, dcni die Erträgnisse zufließcn,- die Pflicht, für sie zu werben, besonders bei den von auswärts Kommenden und 1—50 von '/rll—11 Uhr vormittags, 51-200 „ 11-12 „ 201—350 „ 12—1 „ nachmittags H51 425 1 r/2 Der Preis beträgt I M. 35 Pf/für 1 Pfund Fleisch und 1 M> 70 Pf. für 1 Pfund Speck und Schmeer. Wurst wird auch diesmal nicht hergestellt. ES werden abgegeben an eine Familie bis zu 2 Personen nicht mehr als 1 Pfund, bis zu 4 Personen nicht mehr als 1'/, Pfund, von mehr als 4 Personen nicht mehr als 2 Pfund Fleisch, Speck oder Schmeer zusammen. Speck und Schmeer werden an reinen Haushalt mehr wie 300 gr abgegeben. Die auf der Butterkarte angegebene Zahl der zum Haushalt gehörigen Personen ist hierbei maßgebend. Die Buttervorzugskarte ist bei der Fteischcntnahine vorzulegen. ü'leisch- marken für die zu entnehmenden Flcischmengen find abzugeben. Der Rat der Stadt Nicsa, am 7. Juni 1916.Kr. Da« Rirjaer Tagedkan erscheint irden Tag abend» '/,? Uhr nnt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Ha»S oder bei Abholum, am Schairer der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,1 v Mark, monatlrch 70 Pf. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetage» sind bis 10 Uhr vormittag« aufzugcben und im voran« zu bezablen: eine Gewähr fiir da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plasten wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Psi, OrtSpre!« lS Pf.; zeitraubender uns tabellarischer San ent sprechend höher. Nachweisung«, und Vermittel,mgSgcbühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingczogen werden muß oder der An'liaggeder in Kontur« gerast Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fälle Haderer Gewalt — Krieq oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrlchtuugen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezug pieiscS. Rotationsdruck und Verlag: L an g er Z-Wi n ter lich, R i e f a. Geschäftsstelle: Goethestvaße öS. Verantwortlich sür NedalUon: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ^ebeusmiltelverkauf m MAm. Do»ner8tag, den 8. Juni LNItt, vormittags von 10 bis 1 und nachmittags von 6 bis 7 Uhx, kommen im Grundstück Weststraße 14 zur» Verkauf: Rindfleisch im eigenen Saft ohne Knochen in Büchsen, 1 Büchft 2 ? ? Fleischmarkcn, gesalzener Speck, 1 Pfund 3 M. 10 Pfg., 500 g Fftischmark? dänische Eier zu 23 Pfg, Oelsardinen, 1 Dose 75 Pfg. Die Lebensmittelkontrollkarten sind vorzulegen. Gröba (Elbe), am 6. Juni 1916. Ablieferung leerer Konservenbüchsen in Grölm. Mit Rücksicht darauf, daß auch in unserer Gemeinde jetzt große Mengen Fleisch und andere Konserven verbraucht werden, macht es sich erforderlich, die leeren Konserven büchsen zu sammeln, um sie EntzinnungSanstalten zuführen zu können. Die hiesigen Ein wohner werden deshalb ersucht, künftig keine leere Konservenbüchse, gleichgültig ob sie von Fleisch-, Gemüse- oder Fischkonserven hcrrührt, rregzuwerfen, sondern diese Büchse« sämtlich bei den allwöchentlich im Grundstück Meststraste 14 stattflndenSen Lebcns- urittelvcrkäirfen abzuliefern. Gröba (Elbe), am 7. Juni 1916. Der Gemeindevorstand. Freibank Zeithain. Morgen Donnerstag früh 7 Uhr wird das Fleisch eines Rindes in rohem Zustande verkauft. Preis pro Pfund M. 1.- Ter Gemeindevorstand. Verordnung über die Höchstpreise von Kälbern. ! Auf Grund von 8 5 des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der ! Fassung vom 17. Dezember 1914 (Neichsgesetzblatt Seite 516) wird biermit bestimmt: Die in Abiatz 1 der Verordnung vom 19. Avril 1916 — 405llvllt — festgesetzten ' Höchstpreise fiir Kälber treten außer Kraft. An ihrer Stelle gelten vom 7. Juni dieses Jahres ab folgende Höchstpreise: Kälber im Gewichte bis zu 100 Pfund bis zu 60 Mark von 101 - - 150 - - - 80 - - 151 - - 200 - - - 100 - über 200 . - - 120 - Kälber, die vom Viehhändler nachweisbar noch zum vorher gültigen Höchstpreis ab genommen waren, aber erst nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung an die Kommunal- verbände abgeliefert werden können, dürfen bis zum 10, Juni noch zum alten Preise ver kauft werden. Die übrigen Bestimmungen der genannten Verordnung bleiben unberührt. Dresden, am 2. Juni 1916. 871H9IH Ministerium des Innern. 2731
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