Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191606166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160616
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160616
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-16
- Monat1916-06
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.06.1916
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69. 187. ««d A«r»rg»r Meblatt nnd A-hcher). .,^72:,. Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gememderat Gröba. . Freitag, 16. Juni 1916, avenvs 5kr. >e- !r- Reqeluna des Kleinverkanfs vo» Fleisch kett- Die in her Bekannttnachung vom 9. laufenden Monats crwähnteu, vrtsbehördlich zu bescheinigenden Abschlüsse der Knnd.enlisten sind von letzt an spätestens bis. Montag mittag jeder Woche, das erste Mal bis zum IS.Jnnl mittags hierher einzurenhen. Bei später eingehenden Bescheinigungen ist die Zuteilung von Schlachtvieh nut Schwierigkeiten verbunden. , „ Großenhain, am 16. Juni 1916. , - 921 s it II. Der Kommunalverband. . „ Brot- und Bntterkarten-AnsgaSe in Gröda. Die Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom 19. Juni bis 16. Juli 1916 werben Sonntag, den 18. Juni INI«, vormittags von V-11 bis V-1 Mr, in den bisherige« Ausgabestellen auSaegeben. Die Brotausweiskarten sind vorzulegen. Etwa ersparte Brot marken sind an die Slusgabestelle oder an das Gemeindeamt zurückzugcben. Gröba (Elbe), am Io. Juni 1916.Der Gemeindevorstand. OrotWsichmarkeil in Gröba. Diejenigen Personen, die nach der Bekanntmachung des Kommunalverbandes Großen- bain vom 14. Juni 1916 berechtigt sind, eine Zusatzmarke für ei» sechstes bez. fünftes Pfund Brot zu beantragen, werden aufgefordert, diesen Antrag rm Gemeindeamt«!, Zimmer Nr. 8, bis Sonnabend, den 17. Juni 1916, mittags 1 Mr, zu stellen. Brotausweiskarte, Steuerzettel und Nachweis über Leistungen von Nachtschicht oder Nachtdienst sind dabei vorznlegen. Grvba, am 16. Juni 1916.Der Gemeiudevorstand. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 1'7. Juni von vormittag- V Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof roheS und gepökeltes Rindfleisch zum Preise von M. 1,50 pro V, Kz gegen Fleischmarken zum Verkauf. Ware erhalten die Inhaber der Nummern 401 bis zirka 72o. Papier zum Einpacken der War« ist mitzubringen. Riesa, am 16. Juni 1916. Die Direktton des städt. SchlachthofeS. Nachstehende Vorschriften werden zur Nachachtung nochmals bekannt gegeben. Großenhain, am 15. Juni 1916. 727 s § I. Königliche Amtshanptmannschaft. Die unterzeichneten Königlichen Amtsüauptmannschaften kaben die Erfahrung machen müssen, daß das Verhalten des Publikums den Hochspannungsleitungen der Elektrizitäts werke gegenüber nicht allenthalben den Forderungen entspricht, die im Interesse der öffent lichen Sicherheit und des ungestörten Betriebes der Leitungsnetze gestellt werden müssen. So sind Stroh- und Gctreidefcimen in solch geringer Entfernung von Hochspannungs leitungen errichtet worden, daß sie im Falle einer Entzündung nicht nur die Leitung zer- stören mußten, sondern daß sogar die an den Feimen arbeitenden Leute der Gefahr aus gesetzt waren, mit den Drähten in Berührung zu kommen. Auch ist vorgekommen, daß die beim Obstpflücken beschäftigten Personen Stangen oder Leitern an die Hochsvaunungsleitung gelegt haben, wodurch sie sich in Lebensgefahr begaben und außerdem erhebliche Störungen des Betriebes der Elektrizitätswerke hervor riefen. Die Königlichen Amtshauptmannschaften ordnen daher folgendes an: Es ist verboten 1. Stroh- und Getrcidefeimen in einer Entfernung von weniger als 15 m von Hochspannungsleitungen zu errichten. 2. Stangen, Leitern oder andere Gegenstände an die Hochspannungsleitungen an- zulegen. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht durch Gesetz oder Verordnung anderweit härtere Strafen angedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 60 Mart oder mit Haft bis zu 14 Tage:« bestraft. Döbeln, Großenhain, Meißen und Oschatz, am 14. Mai 1915. Tie Königlichen Amtshauptmannschaften. 1154» L. EllssreibiiSer. Stach den vom Rate der Stadt Riesa mit den Besitzern der hiesigen Elbbadeanstalt, den Herren Hermann und Oskar Große, getroffenen, Vereinbarungen soll am , wahrend der diesjährigen Badezeit minderbemittelten, m Nreia wohnenden Personen Gelegenheit gegeben werden, die Elbbadeanstalt unentgeltlich zu benutzen. „ Freibäder können allwöchentlich Dienstags, Freitags und Sonnabends in der Zeit von s',8 bis 9 Uhr abends sowohl im Herren- als auch rm Damcnüad genommen werden. An den Freitagen dürfen jedoch nur Personen, dre das 14. Lebenswahr vollendet haben, das Freibad benutzen. Das Nebcrsetzen nach dem Bade erfolgt gleichfalls unentgeltlich. Der Rat der Stadt Nies», am 1->. Jnnr 1916. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tas abend» Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BemaSpreiS, «egen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Auzeigemfür die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags auszugeben und im voraus zu bezahlen; eme Oemahr p>r da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breite Grundschrift-Zsile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprerS 15 Pf.s zeltraubender und tabellarischer Sag ent- sprechend höher. Nachweisung«, und LermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« etngezogen werden muß oder der .luftraggcber m Konkurs gerat. Zahlung»- und Erfüllungsort: Nie; a. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger wgendwelchcr Storungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rlickzahlung des .gczugüpreiscü. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrastc 5A. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Rie>a; für .lnzeigenteil: Wilhelm Ditrric.?, Niepi. G.- u. V.-M. S. 155 —. Vorausgesetzt ist dabei aller dings, daß der fremdsprachliche Vorname zulässigerweise in das Geburtsregister eingetragen worden ist. Nach 8 I I Absatz 1 der Bundesratsverordnung, betreffend Vorschrif ten zur Ausführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, vom 25. März.' 1899 (RGBl. S. 227) sind zwar die StandeLregistcr in deutscher Sprache zu führen und dementsprechend die Vor namen in der deutichen Sprachform cinzutragen (vgl. Hin- schinS, PersoneustaudSgesetz, 4. Ausl. S. 437 unter 10; Sartorius, Personeiistandsgesetz» , S. 90 unter C, Jahrü. für Entscheidungen des Kammergerichts, Bd. 20 A. S. 253). Diese Vorschrift schließt aber nicht aus, daß auch fremdsprachliche Vornamen zugslasscn werden dürfen. DaS gilt beispielsweise für die Vornamen von Ausländern (vgl. HinschiuS, a. a. O., Stölzel, Pcrsoncn- staudSgesetz, S. 290 bei Note 2), ferner für fremdsprach liche Vornamen, für die es an einer deutschen Svrachform fehlt, vor allem auch für diejenigen fremdsprachlichen Vor namen, die sich in Deutschland eingebürgert haben und daher trotz des Vorhandenseins einer entsprechenden deut schen Sprachform den deutschen Vornamen gleich zu ach ten sind. Ist hiernach die Eintragung zulässig erfolgt, so ist eine Verdeutschung dcS Vornamens im Wege des Berichtigungsverfahrens nach Z 65 des PersoncristandsgH- setzeS ausgeschlossen. Sie rann vielmehr nur in: Wege der Namensänderung nach ss 1 der Verordnung vom 12. Mai 1905 herbeigeführt werden. Nur wenn die Eintragung Men 8 11 Abs. 1 der Bundesratsverordnung vom 25. Marz 1899 verstößt, wenn demnach von vornherein der Vorname in der deutschen Sprachform hätte eingetragen werden müssen, ist für ein Berichtigungsverfahrcu Raum. Ber dieser Stellungnahme zu der förmlich rechtlichen Seile könnte such das Ministerium des Innern — wenigstens für merlllndische Verhältnisse — in den wesentlichen Punk- ten auch raum der Auffassung des Landgerichte, München anschlrcgen, das in einer Entscheidung vom 5. Noo-embc e 1915 (mitgetcilt in der „Juristischen Wochenschrift" S. 1:50, vgl. auch „Zeltschrift des Allgemeinen Deutschen Sprach- veremS, lll.^llhrg. 1916 Nr.3 S. 95,96), bei einem in Trient geborenen Kaufmann, brr sich später in Deutschland meder- gelassen und die deutsche Staatsangehörigteit erworben hatte, ohne werteres die Aenderung der eingetragenen Fir- nra „Enrico D." in „Heinrich S." für zulässig erklärt Hai, da unter den gegebenen Verhältnissen „in der bloßen lieber - setzung des Vornamens keine Aenderung liege und cs vager mast der sonst nach dem bayrischen Rechte für eine VornamcnSLnderung nötigen Genehmigung der Verinal- tungSbclwrde bedürfet Was aber die Sache selbst betrifft, so wird das Ministerium deS Innern im allgemeinen ge neigt scm, in der Ersetzung eines fremdländischen Vor- namens durch einen rein deutschen Vornamen einen be gründeten Anlaß zu einer sonst nur ausnahmsweise zu bewilligenden Namensänderung zu finden. Denn es ist ihm icde Gelegenheit willkommen, die dazu dienen kann, dre im deutschen Volke bisher so lveit verbreitete Bor ¬ di« Tagung schließt sich die Jahresversammlung der Ruhe gehaltskaffe sächsischerOrts-, Land- und Jnnungskrankenkassen. — Konserven in Büchsen und in gedörrter Form sind verhältnismäßig noch in bedeutendem Umfang am Markte und bei den Kleinhändlern zu haben. Um zu verhindere daß die jungen Gemüse, besonders Kohlrabi, Wirsingkohl und Schoten, nicht genügend ansgereift und ausgewachsen an den Markt kommen, ist nach Möglichkeit für die nächste Zeit noch die Verwendung konservierter Ge müse geboten. Da die jungen Gemüse ausgewachsen die doppelten und dreifachen Nahrungsmengen liefern wie in der Jetztzeit, und ein jeder, bis zum letzten Verbraucher hinab, darauf bedacht fein muß, zur Vermehrung der Nahrungsstoffmengen durch die Art nnd Einteilung feines Verbrauchs beizntrageu, so wird dieses Verlangen zu einer vaterländischen Pflicht. Der feinere Geschmack des jungen Gemüses darf nicht entscheidend sein. Es wird vielmehr alles darauf ankommen, möglichst umfangreiche Nahrungs stoffmengen heranzuziehen, um in kurzer Zeit über aus- reichende Erzeugungsmengeri verfügen zu können. Auch für die Gemüsezüchter empfiehlt es sich, nach diesen Grundsätzen zu handeln. — Zur Lage der Elbeschiffaljrt wird geschrieben: Auch in der letzten Woche hat die Elbe Zufluß erhalten, sodaß sie gegenwärtig vollschiffig ist. DaS ÄerladungSge- schäft iu Böhmen ist nicht sehr lebhaft, woran die Wagen knappheit in erster Linie schuld ist. Die Umschlaaziffern der Braunkohlen sind daher niedrig, doch haben sich die Grundfrachteu gehalten, Magdeburg 300 Pfg., Untcrelbe 400 Pfg. für die Tonne. Die Verladetätigkeit an den sächsischen Plätzen und an der Mittelelbe ist einigermaßen rege, die Fracht für Massengut von der Mittelelbe nach Hamburg notierte mit 8 vis 9 Pfg. für den Zentner. Im Hamburger Bcrggeschäft, das keine Wendung zum Bessern aufiverst, sind zurzeit keine Tauchtiefcnbeschränkungen nötig, die Frachten wurden etwas nachgiebiger, und man bezahlte zuletzt für Massengut nach Magdeburg wie bisher 15 Pfg., nach Dresden 30 Pfg., für Kohlen nach Berlin aber nur 27 Pfg. für 100 Kilo. — Die PrivatschiffertrauSportgeuossen- schaft zu Aken will in einer außerordentlichen Hauptver sammlung am 20. Juni über den Verkauf ihrer mit 1307 308 M. zu Buche stehenden Aktien der Deutsch-Oester- reichischen Dampfschiffahrt-A.-G. in Magdeburg beschließen. ES mehren sich in letzter Zeit die Fälle, daß beim Ministerium des Innern um die Genehmigung zur Nru dern ng fremdländischer Vornamen nachge sucht wird. Das Ministerium deS Innern nimmt zu der artigen Gesuchen folgende grundsätzliche Stellung ein. In rechtlicher Hinsicht erblickt cS in Uebcrcinstim- mung mit dem Justizministerium in der Umwandlung von fremden Vornamen in entsprechende deutsche Vornamen förmliche Namensänderungen im Sinne von § 1 der Ver ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches und der zu dessen Ern- und Ausführung ergangenen Ge setze in der Fassung der Verordnung vom 12. Mi 1905 ES ist anzunehmen, daß sich mit der kommenden Kirschenernte die Zerstörungen wiederholen, die die Kirschenpflücken an der Körnerfrucht unter den Bäumen durch das Niedertreten der Frucht aurichten. Ein vielleicht noch größerer Schaden als durch das Kirschenpflücken wird erfahrungs gemäß dadurch ungerichtet, daß Kinder und Unbefugte die herabfallenden Kirschen auflesen und dabei das Getreide aus Unachtsamkeit beschädigen, Zur Vermeidung solcher Beschädigungen wird empfohlen, was in sorgsamen Wirt schaften bereits üblich ist, eine Anzahl Halme des unter den Kirschbäumeu wachsenden Getreides zusammenzubindeu und die Pflücklcitern in die dadurch entstehenden Zwischen räume zu stellen, auch Kinder und sonstige unbefugte Personen vom Betrete» der Felder abzuhalten. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, ihr Augenmerk mit hierauf zu richten. Das Getreide unter den Bäumen durch Verfüttern vor dem Verderben zu schützen, ist nickt empfehlenswert, weil es in dem Wachstumzustande, in dem es sich znr Pflnckzcit der Kirschen befindet, an Futterwert erheblich eingebützt hat. Großenhain, am 15. Juni 1916. 1529 »L. Königliche Amtsharrptmaunschaft. Oertliches mrS Sächsisches. Riesa, den 16. Juni 1916. —y Nach der soeben erschienenen Spruch liste für die nächsten Montag beginnende zweite diesjährige Tagung deS Dresdner Kgl. Schwurgerichts werden u. a. auch die Herren Stadtrat Heinrich Seurig in Riesa, Kaufmann Max Hesse.in Leuben bei Riesa, Gemeindevorstand Arthur Börner in Medessen bei Großenhain und Apotheker Bruno Viktor Riedel in Großenhain als Hauptgeschworeue tätig fein. —* Der OrtSverband Riesa des Deutschen Flotten vereins hat Herrn Marincpfnrrer a. D. Wangemann, einen allgemein geschätzten nnd auch in Riesa nicht unbe kannten Redner, für Vorträge mit neuen Lichtbildern ge winnen können. Er wird voraussichtlich Sonnabend, den 24. Juni 1916, 8M Uhr im Saale des Gasthofs Stern sprechen über Deutschlands Helden zur See. Damit wird er zu bedeutungsvollen Zeitereignissen sprechen können und der begründeten Begeisterung über die herrlichen Taten der Flotte auch in unserer Stadt besonderen Ausdruck verleiben. — Sonntag, am 25. Juni abends spricht Herr Wangemann ja Gröditz über Unsere türkischen Bundesgenossen. —* In vergangener Nacht ist im Cass Edelweiß, Neu- weida, em Einbruch verübt worden. Von den Dieben wurden eine Anzahl Torten, Einmach-Zucker, Butter, Ro sinen und deral. gestohlen. Irgendwelche Wahrnehmungen wolle man bei derGendarmerie- oder Polizeistatton melden. — Bis Ende Mai waren insgesamt an Eisenmünzen geprägt worden 78799737 Zehnpfcnnigstücke und 98108381 Jünfpfennigftücke. Der Wertüetrag dieser Eisenmünzen Le- Mertestch auf 12 785 392,75 Mark. — Die Märznebel find schuld an dem anhaltenden Regemvetter. Ausfällig ist, daß gerade mit dem Vfingst- feste die 100 Tage verstrichen waren, nach denen sich die Märznebel in Regen verwandeln. Diese Tatsache dürfte den alten Volksglauben erneut befestigen. So sehr man auch jüngst Regen herbeiwünschte, so unerwünscht kommt dieser jetzt. Die Heuernte wäre im vollen Gange, wenn die unsichere regnerische Witterung nicht wäre. Auf manchen Wiesen liegt das Heu und kann nicht eingebracht werden. Immer wieder wird es anaefeuchtet, und da fehlt die nötige Sonne, um es zu dörren. ES wäre schade, wenn von dem heurigen reichen Ertrag der Wiesen etwas verloren ginge. — Der Verband der Ortskrankenkassen im Königreich Sachsen hält am 25. und 26. Jnni in Leipzig seine Hauptversammlung ab. Den Gegenstand der Beratungen bildet u. a. die Bekämpfung der Geschlechts krankheiten (Referent: Obcrregierungsrat Dr. Haberland), die Förderung des Banes kleiner Wohnungen durch die Ortskrankenkassen (Referent: Fraßdorf), die Säuglings-und kleine Kinderfursorge, die hauSgewerbliche Krankenversich rung, die Inanspruchnahme der Militärbehörden zum E. satz der an Kriegsteilnehmer gezahlten Unterstützungen (Referent: Verwaltungsdirektor Frenzel. Dresden) usw. An Ml-'i MMM»s ------
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