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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-07
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1915
- Autor
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Riesaer W TaMM ««d («ibedlM md Jftyrkgrss. Amtsöiatt "Lr7- für die KVnlgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Dienstag, 7. Dezember 1V1S, abends 68. Jahrg Neber den Weiterverkailf in. nächster Woche ergeht besondere Bekanntmachung. Riesa, den S. Dezember 1915. , Der Rat der Stadt Riesa. Gtzm. Strnmpfstrickerinnen. Wie uns vom KrieasauSschuk für Trnvpenbediirfnisse im Königreiche Sachsen mit geteilt worden ist, ist in der Lieferung von Strickwolle eine erhebliche Verzögerung ein getreten. ES ist uns daher — ohne unser Verschulden — nicht möglich, denjenigen hiesigen Frauen und Mädchen, die sich seiner Zeit zum Striimpfestncken gemeldet haben, vor Ende Januar 1916 Strickwolle »»»zuweisen. Um festzustcllen, welcher Bedarf an Strickwolle für Ende Jannar 1916 vorliegen wird, fordern wir diejenige»! Frauen und Mädchen, die ihre Bereitwilligkeit zum Strümpfe- stricken auch für den späteren Termin anfrecht erhalten, auf, dies Mittwoch, den 8. oder Donnerstag, iM 9. Dezember 1915, nachmittags 2—8 Uhr in der Polizeiwache anzuzeigen. Der Rat der Stadt Riesa, den 7. Dezember 1915. Gßm. den Mangel ausgesprochen wurde, ferner der Dank an die deutsche Eisenbahnverwaltung für die Stellung von' 800 Leihwagen und die Bitte, diese Leihwagen während -er gänzen Kriegsdauer beizubehalten. Schließlich beriet man über den Bau einer neuen Elbbrücke in Dresden zwischen Dresden-Friedrichstadt und Uebigau oberhalb der Wsißeritz- mündung. Das Finanzministerium hatte den Verein ge beten, hierzu Stellung zu nehmen, ob eine Pseilerbrücke oder eine pfeilerlose Brücke gebaut werden soll. Der Verein sprach sich einstimmig gegen eine Pfeilerbrücke aus, da die Pfeiler an dieser verkehrsreichen Stelle den Interessen der Schiffahrt zuwiderlaufen würden. . - . —KM. Mit dem 7. Dezember 1915 tritt eine «eue Be kanntmachung, betreffend Verarbeitung, Beräußernng und Beschlagnahme von Baumwolle, Baumwollabgäugen, Baum- mollabfällen und Banmwollgespinsteu (abgekürzt: Spinn verbot) in Kraft. Durch diese Bekanntmachung erfahren die Anordnungen der bisher in Geltung gewesenen Bekannt machung, betreffend Veräußerung, Verarbeitung und Be schlagnahme von Baumwolle, Baumwolläbgängeu und Baum- wottgespinsten vom 11. August 1915, Aendernngen. Bon der alten Bekanntmachung bleiben lediglich die Beschlagnahme von Baumwolle und Baumwollabgängen, die sich im Besitze von Nichtverarbeitern befinden, sowie die Beschlagnahme- Verwahrung und Bezeichnung der in den Baumwollspin nereien in des: Zeit vom 14. August 1915 bis 4. September 1915 aus Baumwolle und Baumwollabgängen hcrgestellten Gespinste bestehen. Im übrigen ist die bisherige Bekannt machung ausgehoben. Die neue Bekanntmachung beschlag nahmt Baumwolle, Baumwollabgänge, Baumwollabfälle und Kunstbanmwolle. Trotz der Beschlagnahme bleibt aber die Veräußerung und Verarbeitung von Baumwollabfällen (mit Ausnahme von Strtpsen und Kämmlingen) sowie von Kunstbaumwolle gestattet, jedoch ist ihre Verarbeitung an eine BetriebSetnschränkung geknüpft. Die Veräußerung von Baumwolle, Baumwollabgängen, Stripsen und Kämmlingen ist nur von Selbstverarbeitern an Selbstverarbeiter zuläs sig. Bezüglich Baumwolle, Baumwollabgängen, Stripsen und Kämmlingen verbleibt es bei -cm bisherigen Berarbei- tungsverbot, baS in der Bekanntmachung näher geregelt ist. Eine wesentliche Aenderung tritt aber dadurch ein, daß den Baumwollspinnereien gestattet ist, Baumwolle, Baumwollab gänge, Stripse und Kämmlinge zu bestimmten Gespinsten in der Zeit vom -7. Dezember bis 29. Februar 1916 auch ohne Belegschein zu verarbeiten. ES wird jedoch ausdrücklich dar auf hingewiesen, -atz die Frist für diese den Baumwollspin nereien gewährte Ausnahme vom Verarbeitungsverbvt durch Verfügung der KrtegSrohstoff-Abteilung des Königl. preutzischen KriegSmintsteriums abgekürzt werden kann. Die in dieser Zeit ohne Velegscheiu yergestellten Gespinste sind beschlagnahmt und dürfen nur gegen ordnungsmäßigen Be- lcgschetn ausgeltcfert werden. Autzerdem ist über Menge, Art und Nummer der mit oder ohne Velegschein erzeugten Gespinste eine monatliche Anzeige (zum erstenmal am 8t. Dezember 1915) an das Webstosfineldcamt des Königlich preußischen Kriegsministeriums zu erstatten. In jeden» Falle dürfen aber die Baumwollspinnereien, soweit ihnen das Verarbeiten von Baumwolle, Baumwollabgängen, Baumwollabfällen jeder Art und Kunstbaumwolle gestattet ist, monatlich nicht mehr als 80 v. H. derjenigen Rohstoff menge verspinnen, die die im Betriebe in der Zeit vom 1. April 1914 biS 30. Juni 1914 im monatlichen Durchschnitt verarbeitet haben. Nur bet denjenigen Baumwollspinnerei en, die ausschließlich Vaumwouabfälle lohne Stripse oder Kämmlinge) oder Kunstbäumwolle verarbeiten, beträgt die zur Verarbeitung zugelassene Nohstofsmenge 60 v. H. Der Wortlaut der Bekanntmachung, die noch eine ganze Reihe Einzelbcstimmungen enthält, ist bei den Amtshauptmann- schaften und bei den Stabträten der größeren Städte einzu sehen. —-Npt. Ueber Gewährung von Löhnung au die Angehörigen Vermißter oder Kriegsge fangener »vird uns geschrieben: In Kriegsgefangen schaft Geratene «der Vermißte verlieren für ihre Persorr den Anspruch auf Löhnung. Durch den Kommandeur des Bataillons, der Mteilung oder des Kavallerie-Regiments, dem der Kriegsgefangene oder Vermißte im Felde zuletzt angehört hat, kann jedoch die Löhnung oder,ein Teil da von an Angehörige deS Vermißten usw. bewilligt werden. Zu Ken Angehörigen im Sinne dieser Bestimmung gehören die Ehefrau und die ehelichen sowie die durch nachfolgende Ehe anerkannten Kinder. Diesen Angehörigen kann die Löhnung bewilligt Werden, wenn hieraus, ihr Unterhalt bestritten werden soll. Dies wird ohne weiteres an^uneh« inen sein, wenn die bctreisendcn Angehörigen die rcichsge- schliche Familicuuntcrstiltzung beziehen. Eltern, Groß eltern und sonstigen Verwandten der aufsteigenden Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern oder Pflegekindern kann die Löhnung bewilligt werden, wenn der Vermißte oder Kriegsgefangene diese Verwandten ganz oder überwiegend ernährt hat und sie bedürftig sind. Es haben daher Ge suche um Bewilligung der Löhnung an diese Verwandten nnr dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie mit einer Beschei- rngung der Ortsbchoroe versehest sind, nach der die Kriegs gefangenen oder Vermißten ilfte Eltern usw. ganz oder überwiegend ernährt haben, und diese bedürftig sinkt Die Prüfung der Anträge ans Bewilligung von Löhnung oder eines Teiles davon an Angehörige Vermißter und Kriegs gefangener und die Zahlung der bewilligten Beträge ist lediglich Sache der betreffenden Feldsormationen. Die An träge sind di»her nur an den Truppenteil zu richten, dem der Vermißte oder Kriegsgefangene im Felde zuletzt an gehört hat. Die Bewilligung der Löhnung erfolgt in der Regel frühestens einen Monat nach der Gefangennahme oder beim Vermitztsein. —8 Der Landes aus schuß der Landesver bandes sächsischer Feuerwehren trat am ver gangenen Sonntag in Dresden unter Vorsitz des Brand- direttors a. D- ÄSeigand-Chemnitz zn seiner Wintersitzung zusammen. Die Königl. sächs. Landesbrandversicherungs anstalt hatte Lberregierungsrat Dr. Wilisch zur Teilnahme an der Tagung qbgeordnct. Zu Beginn der mehrstündi gen Beratungen gab der Vorsitzende den Dank des Königs, deS Protektors des Landesverbandes sächsischer Feuerweh ren, für das dem Monarchen vom 20. sächsischen Feuer- wchrtag in Bautzen übersandte Huldigungstelegramm be kannt und machte sodann eine größere Anzahl Mitteilungen, von denen, folgende allgemeines Interesse haben: Zunächst lag eine »barmherzige Freundschastsbekundung des großen österreichischen Reichsseuerwehrverbandes für die Organisa tion der sächsische» Feuerwehren, übermittelt durch Direktor Stradt in Prag vor. Eine von Branddirektor Weigand bearbeitete Denkschrift über die besondere Vertretung der fünf Berussfeuerwehren im Königreich Sachsen im Lan- dcsfeuerwehrausschuß ist auf Beschluß des Kollegiums an die Vorsitzende»» oller sächsischen Feuerwehrverbande und die in Betracht kommenden Stadtverwaltungen Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau geschickt worden. Die Denkschrift vertritt den auch voin Feuerwehrtaa ge billigten Standpunkt, daß die Berussfeuerwehren durch einen Berusöbranddirektor im Landesfeuerwehrausschub eine besondere Vertretung erhalten sollen, wodurch man sowohl der Bedeutung dieser großen Feuerwehren gebüh rend Rechnung tragen als auch die Weiterentwickelung des Feuerlöschwesens des ganzen Landes fördern will. Da die an dec Wahl beteiligten Berufsbranddirektoren augenblick lich alle in» Felde stehen, »vird die Einführung dieser Neu erung bis 1. April 1916 vertagt. Die Kgl. Landesbrand versicherungsanstalt hat dem LandesseuerwehrauSschusfe ihren letztjährigen VerwaltungSbericht überreicht, der nun mehr im Druckberichte über den 20. sächsischen Feuerwehr tag entsprechende Erwähnung finden soll. Ai» die Verwal tung der Königl. sächsischen Lankesbrandversicherungsan- stal» sind neuerdings vom Landcsfeuerivehrausschusse drei Gutachten crstciltet worden, die die als förderlich an erkannte Fachzeitschrift „Feuerpolizei" des Verlages Jung in München, die Verleihung des Königlich sächsischen Feuer- wchrehrenzeichcns für 25 jährigen Feucrwehrdlenst in einem besonders gearteten Falle und die elektrische Feueralarm anlage einer Gemeinde behandelten. Die weiteren Mittei lungen erstreckten sich auf verschiedene persönliche Ehrungen in» Felde stehender Kameraden usw., de»» Verwaltungs- und den Truckbericht über den 20. sächsischen Feuerwehrtag, die Anfrage einer sächsischen Fabrikfenertvehr wegen der Kostenberechnung der VenvaltungSbehörde in Sachen der Zulassung eines Personenkraftwagens für Feuerwehrzwecke, verschiedene Unterstütznngsgesuche, eine Reihe interne An gelegenheiten und die vom Kollegium aufs wärmste em pfohlene Nenerscheinung „Bon der Handdruck- zur Motor spritze" von Otto Rehe. Der LandeSauSschuß nahm von allen diesen Mitteilungen Kenntnis und genehmigte ein stimmig die dabei vorn Vorsitzenden getroffenen Maßnah men. Punkt 2 de» Tagesordnung lautete: „Maßnahmen füx die »»ach beendigten» Kriege cintretendcn Verhältnisse »n Bezug aus den Wiedereintritt der zum Kriegsdienst ein berufenen Feuerwehrmänner iir die heimatltchen Feuer wehren," N<tch der BeMty-stattung durch Branddirektor DM Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. ve,UG»P«i«, gegen VoraltSzahlung durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetages sind b»S 10 Uhr vormittags aufzugeben und in» voraus zu bezahlen; «in« Gero,ihr für da« Erscheint» an bestimmten Lagen und Plätzen »vird nicht Übernominen. Prei« für tue 43 wm breite Grundschrift.Ze.le (7 Silben) 18 Pt., OrtspreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend .höher. Nachweisung», und VermtttelungSgebiihr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn d-r Betrag verfall^ Lurch Klage emgezogm werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «oethestratze 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Ni-sa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Oertliches mW Sächsisches Ries», den 7. Dezember 1915. —* Beim Allgemeinen Sparverein Riesa und Umgegend wurden im Geschäftsjahr 1915 insgesamt 83,600 M. gespart. Zurückgezahlt wurden im Laufe des Jahres 18,800 M. sodaß am vergangenen Sonntag 64,800 M. init Zinsvergütung zur Auszahlung gelangten. Wenn auch der Umsatz gegen die Vorjahre ganz erheblich zurück gegangen ist, so dürfte man, bei Berücksichtigung der teuren Zeiten, sowie der große»! Einberufungen zum Heeresdienst, mit dem Resultat doch noch zufrieden-sein. Die schöne soziale Einrichtung findet immer mehr Zuspruch, wird doch gerade um die Weihnachtszeit jeder Betrag, maq er noch so klein sein, notwendig gebraucht. Nächsten Sonntag werden die Sparboten ihren Dienst »vieder aufnehmen und werden Neuanmeldungen von den im Anzeigenteil vorliegender Nummer angeführten Vorstandsmitgliedern und Sparboten jederzeit entgegengenommcn. — Die jetzt in größerem Umfange in de»! Zahlungsver kehr gelangenden eisernen Fünfpsennigstücke find nur als ein Notbehelf während des Krieges anzusehen und sollen zwei Jahre nach dem Friedensschluß außer Verkehr gesetzt werden. Das von den Nickel-Fünfpfennigstücken ab- weichende Gepräge der eisernen Münzen soll dazu dienen, die spätere Aussonderung zu erleichtern. Vor» wesentlicher münzoolitischer Bedeutung ist es, daß die eisernen Fünf- vsennigftücke auf den für Nickel- und Kupfermünze»» vorge sehenen Kopfbetrag der Bevölkerung von 2,50 Mk. nicht in Anrechnung kommen. Die zunächst in Aussicht genommenen Ausprägungen von 5 Millionen Mark eiserner Fünfpsennig stücke ist eine vorläufige Maßnahme; sollte sich im Zahlungs verkehr ein weiteres Bedürfnis nach Kleingeld geltend machen, so würde der Umfang der Ausprägungen eine ent sprechende Steigerung erfahren. —* Auf Grund der Verordnung des Bundesrates wird über die Regelung der Preise für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut bestimmt, daß im Großhandel per 50 Kilogramm frei nächste Verladestelle einschließlich Verpa ckung folgende Preise nicht überschritten werden dürfen: Mr Weißkohl (Weißkraut) 2,50 Ad, für Rotkohl (Blaukohl). Wirsingkohl (Savoyer Kohl) 4M M.» für Grünkohl (Braun oder Krautkohl) 8 M., für Rüben (Steckrüben, Wrucken) 2,30 M., Mohrrüben (rote und gelbe Speiscmöbren, auch gelbe Rüben genannt) 5 Ad, für Zwiebeln 6 M., für Sauer kraut (Sauerkohl) 12 M. Insoweit für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut Höchstpreise im Kleinhandel festgelegt werden, dürfen sie folgende Sätze Mr bas Pfund beste Ware nicht überschreiten: für Weißkohl 5 Pf., für Rotkohl 7 M.» für Wirsingkohl und Grünkohl 6 Pf„ für Kohlrüben 5 Pf., Mr Mohrrüben 8 Pf., für Zwiebeln 15 Pf., für Sauerkraut 16 Pf. Diese Bestimmungen treten mit dein 13. Dezember in Kraft. —* Auf Grund der Verordnung des Bundesrates über die Regelung der Preise für Süßwasserfische wird be- ftimmd daß beim Verkauf im Großhandel am Berliner Markte für bO Kilogramm Reingewicht einschließlich Ver packung folgende Preise nicht überschritten werden dürfen: bei Karpfen 105 Mark, bei Schleie 125 Mark, bei Hechten 110 Mk., bei Bleie oder Brachsen von einem Kilo gramm und darüber 80 Mk., dieselben unter einem Kilo gramm 60 Mk., bet Plötzen und Rotaugen von einem Pfund und darüber 60 Mk., diese unter einem Pfund 50 Mk. Die Höchstpreise im Kleinhandel dürfen für das Pfund nicht übersteigen bei Karpfen 1,30 Mk., bei Schleie 1,50 Mk., bei Hechten 1.25 Mk., bei Bleie von einem Kilogramm und darüber 1 Mk.. dieselben unter einem Kilogramm 75 Pfg., bei Plötzen und Rotaugen von einem Pfund und darüber 78 Pfg., dieselben unter einem Pfund 65 Pfg. Die vor stehenden Sätze ermäßigen sich bei toten Fischen um 20 Prozent. Diese Bestimmungen treten am 13. Dezember in Kraft. — Der konzessionierte sächsische Schrfset- Verein hielt gestern nachmittag in den »Drei Raben" in Dresden eine außerordentliche Versammlung ab. Er er kannte die Notwendigkeit ausreichender Baggerungen in» unterlauf der Elbe. an und beschloß, sich mit dem Ham burger Verein diesbezüglich in Verbindung zu setzen. Hin sichtlich der Winterhafen-Gebühren beschloß die Versammlung einstimmig, daß alle Schiffe während der KrieaSzeit gebühren frei überwinter»» dürfen. Bezüglich des sächsischen Wagen- manaelS im böhmischen Braunkohlen-Revier wurde eine Resolution angenpmmen. in welcher das Bedauern über Freitag, den 1V. nnd Sonnabend, den 11. Dezember ISIS finden bei uns wegen Reinigung sämtlicher Geschäftsräume (diesmal auch der Sparkasse) nur una»»fschiebbare Sachen ihre Erledigung. Im Königlichen Standesamte werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbefälle vormittags von 8—9 Uhr angenommen. . Der Rgt der Stadt Riesa» am 7. Dezember 1918.' Fnd. Städtischer Bauchspeck-Verkauf. ' Der Verkauf des von der Stadt bezogenen , gesalzenen dänische»! Bauchspeckes findet von jetzt ab im Schlachthofe statt. Die erste Abgabe erfolgt Donnerstag» den S. und Freitag» den 1V. Dezember 8—12 Illlr vormittags und 2—1 Uür nachmittags. Der Verkauf erfolgt nur an Riesaer Einwohner gegen Vorlegung der BrotanSweiS- karte. Der Preis für 1 Pfund beträgt 1 M. 70 Pf.
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