Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.08.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-08-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191608154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160815
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160815
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-08
- Tag1916-08-15
- Monat1916-08
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.08.1916
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188. Dienstag, IS. August 1916, abends. 69. Jahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint seve» Tag abends V,7 Uhr mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger srci Haus oder Lei Abholung an, Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» fiir die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Nhr vormittags aufzugcben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir das Erscheinen an bestimmte» Tagen und Plätzen wird nicht übernommen Preis fiir die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprerS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend Höker. NachweisungL- und Vermittelungsaebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogeu werden must oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungLeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Berlag: L an g er L Win ter lich, Rie sa. Geschäftsstelle: Goethrstratzc SV. Berantwortlich fiir Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa«. Gßm., IM im im Klasse Klasse Klass- Klasse » d o ck 1,50 0,25. 1. Stadtrat Großenhain ! 2. Stadtrat Riesa ? 3. Stadtrat Radeburg 1 4. Gemeinde Gröba 5. Gemeinde Nickritz 6. Gemeinde Lampertswalde 7. Gemeinde Merschwitz 8. Gemeinde Zeithain 9. Gemeinde Gröditz 10. Gemeinde Zabeltitz 11. Gemeinde Lenz 12. Gemeinde Niederebersbach 13. Gemeinde Sacka (sehr gut) (gut) (noch brauchbar) (unbrauchbar) Klasse » (sehr gut) Schlauch M. 3,- Decke M. 4,- 3,- 1,50 0,50 Freiwillige Ablieferung Ser Fahrradbereifungen vetr. 1. Die durch Verordnung vom 12. Juli 1916 beschlagnahmten Fahrradbereifungen können bis mit IS. September d. I. freiwillig gegen Bezahlung der in Punkt 2 festgesetz ten Preise an eine der untcnvcrzcichneten Sammclstcllen an den für diese bestimmten Tagen vnd Stunden — gleich ob Stadt oder Land — abgeliefert werden. 2. Die Preise betragen in Städtischer Konferven-Bertmrf. Städtischer Fleischkonservenverkauf findet statt: Mittwoch, den 18. August ISIS, an die Inhaber der Buttervorzuaskarten 4c, Nr. 1—ISS« vormittags von 8—V-12 Ubr, Nr. 1201—2470 nachmittags von 2—« Uhr; Donnerstag, den 17. Auguft ISIS, vormittags von 8—V-12 Uhr und nachmittags von 2—« Uhr, an diejenigen Einwohner, die nicht im Besitze von Buttervorzuaskarten sind. - Zum Verkauf gelangt nur Rindfleisch in Brühe, Dose 400 xr netto. ': Abzugeben sind für je 1 Dose Rindfleisch 2 blaue städtische Konserveumarken und 8 Fleischmarken auf die Woche vom 14. bis 20. August 1916 mit dem Buchstaben l?. Der Preis für 1 Dose Rindfleisch beträgt 1 M. 60 Pfg. für Buttervorzugskarten- - tnhaber und 2 M. — Pfg. für die übrigen Einwohner. Der Rat der Stadt Riesa, den 15. August 1916. Gßm. (Erdm. Erhebung der Vorräte früherer Ernten. Wir nehmen Bezng auf die Bekanntmachung des Kommuualverbandes der König lichen Amtshauptmannschaft Großenhain vom 11. August 1916 — Riesaer Tageblatt Nr. 186 vom 12. August 1916 — wonach jeder, der mit Beginn des 16. August 1916 Vorräte früherer Ernten an Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen) sowie Emer und Einkorn, allein oder mit anderem Getreide, außer Hafer, gemischt, ferner an Noggen- und Weizenmehl (auch Dunst) allein oder mit anderem Mehle gemischt, in Gewahrsam hat, verpflichtet ist, sie dem Kommunalverbande des Lagerungsortes bis zum 20. August 1916 getrennt nach Arten und Eigentümer anzuzeigen hat. Zu diesem Zwecke werden am 15. und 16. dieses Monats Vordrucke zu den An zeigen an die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter ausgegeben. Die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter haben die Vordrucke sofort an die einzelnen Haushaltungen, Betriebe und Geschäfte ihrer Grundstücke zu verteilen. Alles nähere über die Ausfüllung der Anzeigen ergibt sich aus diesen selbst; sie sind deshalb vor Ausfüllung auf beiden Seiten genau zu lesen. Die ausgefüllteu Anzeigen werden vom 17. August ab wieder abgeholt. Die Haus besitzer oder ihre Stellvertreter haben die ausgefüllten Anzeigen in den Grundstücken recht zeitig einzusammeln und dafür Sorge zu tragen, daß alle Anzeigen zur festgesetzten Zeit bei ihnen zur Abholung berntliegen. Wer bis zum 16. August abends einen Vordruck nicht erhalten hat. ist verpflichtet, unverzüglich einen solchen in der Polizeiwache zu entnehmen. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. August 1916. Kr< Sammlung der Steinovstkerne für die Oelgmjrmmtg. lim die Sammlung von Stciuobstkernen und Kürbisketnen zu fördern, haben wir beschlossen, von jetzt an für jedes von hiesigen Einwohnern in unserer Sammelstellc (Polizei wache un Rathaus) abgclieferte Pfund Kerne eine Entschädigung von 5 Pfg. zu zahlen wobei jedoch angefangene Pfund nicht berechnet werden. c Wir bitten nochmals, die Sammlung nach Kräften zu unterstützen. ' Der Rat der Stadt Riesa, am 15. August 1916. Stammrollenanmeldung betr. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Zivilvorsitzenden der König- lichen Ersatz-Kommiflion Großenhain vom 10. August 1916 werden hiermit alle im Stadt bezirk Riesa aufhältlichen, im Jahre 1897, 1896, 1895, 1894 und früher geborenen wehr pflichtigen Personen aufgefordcrt, sich unter Vorlegung ihrer MusterungSauswrise spätestens bis Donnerstag, den 17. August ISIS im Rathaus, Zimmer Nr. 14, zur .Stammrolle anzumelden. Nichtbefolgnng dieser Aufforderung zieht Bestrafung nach sich. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. August 1916. Unter fallen nur neue oder ganz wenig gebrauchte Bereifungen bester Qualität, Klasse k (güt) sind gebrauchte nicht verletzte oder geflickte Vereisungen, Klasse « (noch brauchbar) sind wenig beschädigte und wenig geflickte Bereifungen, Klasse 6 (unbrauchbar) sind solche Bereifungen, deren Anstand eine Reparatur zum Zwecke der Wiederverwen dung unmöglich erscheinen lässt. 3. Die festgesetzten Preise werden sofort nach der Uebernahmc gegen Quittung aüsgezählt. Falls eine Einigung über den ilebernahmepreis nicht zustande kommt, werden die Gegen stände von den Sammelstellen vorerst nicht abgenommen; diese Gegenstände werden später enteignet werden. 4. Die nicht bis zum 15. September 1916 abgelieferten beschlagnahmten Bereifungen werden später enteignet werden. - 5. Die Sammelstelle nimmt gegen Empfangsbescheinigung auch Fahrradbereifungen, die pnentaeltlich zur Verfügung gestellt werden, an, Großenhain, am 11. August 1916. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Sammelstellc». über die Einrichtung derselben wird das Nähere von den betreffenden Stadträten bekannt ge- macht werden. Montag und Mittwoch, V-7—V,9 Uhr nachm. im ' Kellergeschoß der neuen Schule am Georgplatz. Dienstag und Donnerstag, 6—8 Uhr nachm. , im Gemeindeamt. - Dienstag und Freitag, 8—10 Uhr vorm. Gemcindeamte. Mittwoch und Freitag, 11—1 Uhr mittags Gemeindeamt-. Mittwoch und Sonnabend, 6—8 Uhr nachm. Armenhaus. Montag und Freitag, 8—10 Uhr vorm. beim Kaufmann Fiedler. < Dienstag und Donnerstag, 11—1 Uhr mittags im Gasthof zu Zabeltitz. Montag und Sonnabend, 6—8 Uhr vorm. beim Standesbeamten Häßlich. Mittwoch und Freitag, 7—9 vorm. im Gasthof zu Niederebersbach. - Montag und Donnerstag, 6—8 Uhr nachm. beim Ä Schuhmacher Michalk Nr. 9. Verkauf va» Feintalg. Uns steht ein kleiner Posten Feintalg zur Verfügung. Dieser Feintalg gelangt am Mittwoch, den 1«. und Donnerstag, den 17. August INI« ' durch Herrn Fleischermeister Karl Reichelt, Hauptstraste 4S, gegen Vorlegung der Brot ausweiskarte zum Preise von 2,SV M. für ein Pfund zum Verkauf. Beim Verkauf können, da uns nur eine beschränkte Menge Feintalg zur Verfü gung steht, diesmal nur diejenigen Einwohner berücksichtigt werden, die ihre Brot marken im Ratskeller abholen. Jede brotkartenbezugsberechtigte Person erhält 50 Gramm Feintalg. Der Rat dör Stadt Riesa, den 15. Angust 1916. WMm der 8kimSe- M Mumie M sühne» Kick» m II AM M in Wh«. ' , Laut Bundesratsverordnung ist jeder, der mit Beginn des 16. August 1916 Vorräte -früherer^Ernten an s) Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen) sowie Emer; und. Einkorn, allein oder mit anderem Getreide außer Hafer, gemischt, sowie d) an Roggen- und Weizenmehl (auch Dunst) allein oder mit anderem Mehle gemischt in Gewahrsam hat, verpflichtet, sie dem Kommunalvcrband des Lieferungsortes bis zum 20. August 1916, getrennt nach Arten und Eigentümern, anzuzeigen. Zu diesem Zwecke sind heute allen in Frage kommenden hiesigen Haushaltungen und Geschäftsinhabern Anzeigevordrnckc zugetragen worden, die wahrheitsgemäst am 1V. August auszufüllen und im Gemeindeamts — Zimmer Nr. 1v — wieder abzu geben sind. Diejenigen anzeigepflichtigen Personen, denen ein Anzeigevordrnck nicht zngegan- gen ist, werden aufgefordert, sich denselben spätestens am 1«. Angust im Gemeinde amts — Zimmer Nr. 1V — abznholen. Vorräte au gedroschenem Getreide und an Mehl, die bei einem Besitzer zusammen 25 nicht übersteigen, sind nicht anzeigepflichtig. Wer die Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet,' oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Gröba (Elbe), am 15. August 1916. Der Gemeindevorstand. vertliches und Sächsisches. Riesa, den 15. August 1916. —* Se. Majestät der König haben nachstehende Per- sonalveränderungcn in der Armee zu verfügen geruht: Oberltnt. Lohse vom Feldart.-Regt. 32 zum Hauptmann, die Fähnriche Bautzmaun im Feldart.-Regt. 68, Schroeder im Pion.-Bat. 22 zu Ltnts. befördert unter Vorbehalt der Patentierung. Fahnenjunker Brüssel im Feldart.-Regt. 68 mm Fähnrich ernannt. — v. Seydewitz, Generalltnt., zuletzt Kom. der 75. Res.-Div., Kaden, Generalmajor, zuletzt Kom. der 116. Juf.-Bng., — in Genehmigung ihrer Abschieds gesuche mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Generalsuniform zur Disp. gestellt. — Panisch, Ltnt. der Res. des Jnf.-Reats. 81, zu den Reserveoffiz, des Pion.- Bats. 22 versetzt. Rohn, Ltnt. der Res. des Feldart.-Regts. 68, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Regts.- Uniform der Abschied bewilligt. —* JndersächfischenVerlustlisteNr.317 (aus- aeaeben am 14. August 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme auslieat. sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 100,101, 183; Reserve-Regimenter Nr. 100, 107, 133; Jäger-Ba taillon Nr. 12. Feldflieger-Truppen. Preußische Verlust listen Nr. 601, 602. Bayerische Verlustliste Nr. 288. Württembergische Verlustlisten Nr. 439, 440. —* Als Einmachezucker sind vomKriegsernährungs- amt für die Monate August und September wieder monat lich 90 000 är besonders zugeteilt worden. Diese Gesamt mengen werden auf die Bundesstaaten nach einem Maßstab verteilt, der in gleicher Weise die Zahl der Haushalte wie die Zahl der Obstbäume berücksichtigt; für einige Bundes staaten, die hiernach im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und zum Bedarf uud im Verhältnis zu den übrigen Staaten offenbar benachteiligt würden, ist das ihnen günstigere Ver hältnis ihrer Einwohner zu Grunde gelegt worden. Die Verteilung innerhalb der Bundesstaaten obliegt den bundes staatlichen Behörden. Der Rübenanbau ist um mehr als lOv.H. gestiegen und die Rübenernte verspricht einen Ertrag, der erheblich über den des vorigen AahreS hinausgeht. Wir werden sohin im Jahre 1916/17 an Zucker mehr verbrauchen dürfen, als wir im Frieden verbraucht haben und da Zucker- Herstellung und Verbrauch des Jahres 1916/17 von Anfang an geregelt sein wird, wird gerechten Ansprüchen im nächsten Wirtschaftsjahr genügt werden können. Es wird im Winter 191617 nicht an Zucker fehlen, um die ohne Zucker haltbar gemachten Früchte qenußfcrtig zu machen. — Wie dem „Leipz. Lgbl." aus Dresden berichtet wird, beginnt jetzt die feit fast einem Jahre schwebende Frage der Verstaatlichung des Elektrizitätswcseus in Sachsen, nachdem der abgeändertc Vertrag des Hirschfelder Elektrizitätswerkes nur noch der Zustimmung der Landes- stände bedarf, schnell einer endgültigen Regelung entgcgen- zugehcn. Der Vertrag umfaßt nicht nur die Erwerbung des Hirschfelder Werkes selbst, sondern auch das gesamte säch sische und böhmische Stromnetz. Der geforderte Preis ist jetzt um etwa 6 Mill. Mk. niedriger gestellt als im ersten Vertrag. Mithin ist der Ankauf für den sächsischen Staat zu einem ungemein günstigen Geschäft geworden. Der Bei tritt zu dem neuen Vertrage muß aber noch vor dem 1. Ok tober dieses Jahres erfolgen, andernfalls die Verpflichtung der Werkscigentümer erlischt. Bei dieser Sachlage sind die beteiligten Mitglieder beider Kammern unverwcio zur .-Wk". Riesaer G Tageblatt und Arrxeigrr Meblatt «nd ÄiycheH. - LKegramnEreff« Smchwechstrll, rag.r att R S L für die Königs Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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