Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-11-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191611151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-11
- Tag1916-11-15
- Monat1916-11
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1916
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26K Mittwoch, IS. RovemOer ISIS, a»eii»s «9 Jatzrg !—» Lt. Der noch rückständige Wafferzins auf das 3. Vierteljahr LSI« ist spätestens bis zum LV. November 1616 lsere Stadthauptkafle abzufübreu. - Der Rai der Stadt Riesa, am 13. November 1916. Spalte«»«» Ss-Lkss, Unter Garantie der Gemeinde. Ginlagenzinsfiiß 3'/. 7. Tägliche Verzinsimz Strengste Geheimhaltung. Kostenlose Uebertrasung auswärts angelegter Gelder. Unentgeltliche AnfvewuhruvK r»uv Berwattung von Wertpapiere«. Einlagebücher gebührenfrei. Kontrolleavkeu zur Sicherung gegen unberechtigte Abhebungen unentgeltlich. Geschäftszeit: Werktags 8—1 und 3—5 Uhr, Sonnabends 8—1 Uhr. SchlachwÄtlzversicherttug. Gemäß 8 9 des Gesetzes vom Z^Uprit'1906' staatliche Schlachtviehversichernng betr., sind von uns die Herren Administrator Otta Lehmann, Flcisckermeister Otto Müller, Privatus Oskar Steude und Gutsbesitzer Gustav Thomas bis auf weiteres als Mitglieder des Bezirksschätzungsousschusses in Pflicht genommen worden. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. November 1916.K. ««d Anzeiger MetzlM m» Alyrlger». -An».. Amtsblatt "r-?- für Re Kvrtlgl. AmtShauptmannfchast Großenhain, da» König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Rich«, sowie den Gemeinderat Grvba. Personenvereinen und Vermögeusmassen aufgefordert, für dis Vertretenen, soweit sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben, in der oben angegebenen Frist Einkommeusdekla- rationen, und soweit sie nach dem Gesetze vom 2. Juli 1902 ergänzuugLsteuerpflichtig sind, Deklaratidnen über das ergänzungsfteuervstichtige Vermöge» bei uns auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Hierbei wollen wir uicht »nterlasscn, auf die neuen Gesebesänderungen, nach welchen im allgemeinen und zwar dafern das Einkonnner» beider Ehegatten 3166 M. jährlich-überfteigt, ohne Rückficht auf dcu ehelichen Güterstand, daS Einkommen und Vermögen der Ehefrau künftig vom Ehemanns mit zu deklarieren und zu versteuern ist, noch besonders aufmerksam zu mache«. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. November 1916.K,- Das Königliche Ministerium des Innern — Landcslebensmittclamt — hat bestimmt, daß in der Zeit vom 12. November 1916 ab bis auf weiteres an versorgungsberechtigten Verbraucher nicht mehr als 1 Ei in S Wochen abgegeben werden darf. Die Verkäufer werden darauf hingcwieseu, daß bei Abgabe je eines Eies jedesmal 2 Abschnitte der Eierkarte abzutrennen sind. Dafern in der laufenden Woche bereits 1 Ei bezogen worden ist, würde für die Zeit bis zum 10. Dezember 1916 nur noch ei» weiteres Ei entnommen werden können und es haben die Verkaufsstellen die 3 auf 20. November—10. Dezember 1916 lautenden Abschnitte der Sierkarte abzutrennen. Sollten dagegen auf eine Karte bereits 2 Eier bezogen worden sein, so würde für die Zeit bis zum 10. Dezember ein weiteres Ei nicht mehr abgegeben werde» dürfen, diesfalls aber bei etwaiger Vorlegung der Eierkarten zwecks Entnahme von Eiern der auf 4. 12. bis 10. 12. lautende Abschnitt wegzunehmen. 1916 werden nach 8 13 der Bekanntmachung vom 19. September Großenhain, am 14. November 1916. 1908»!'II Königliche Amtshauvtmannschaft. aus. Aufklärende Mitteilungen sind an das Zentralnachweise- bureau des Preußischen Kriegsminifteriuins, Berlin inv. ?, Dorotheenstraße 48, zu richten. In Mesa liegen die Tafeln im Nathans, Zimmer Nr. 2 und in der Auskunftsstelle des Roten Kreuzes in der Knabenschule zur Einsichtnahme aus. — Die Königl. Generaldirektion der Sächsischen Staats eisenbahnen beabsichtigt auf den Stationen und sonstigen Dienststellen, wo die Verhältnisse es als wünschenswert er scheinen lassen, und eine größere und regelmäßige In anspruchnahme neuen den Bahnhofswirtschaften und Kantinen zu erwarten steht, besondere Speiseaus gaben einzurichten, in denen den, Personal ein einfaches, aber kräftiges und ausreichendes Mittagessen zu mäßigem Preise abgegeben wird. Die Speisen sollen möglichst bei den bereits im Orte bestehenden Dolkskücheneinrichtungen entnommen werden. —* Wiederholt ist die Beobachtung gemacht worden, daß Knaben in großem Umfange an deutsche Heerführer und andere hochstehende Militärpersonen im Felde unter der von der Entrichtung des Portos befreienden Bezeichnung „Feldpost" Briefe versenden, deren Inhalt lediglich den Zweck hat, Namensunterschriften zu sammeln. Dieses Ge baren ist unter Umständen strafbar und bedeutet — abge sehen von der Aussichtslosigkeit eines solchen Beginnens und der ganz ungehörigen Belästigung hoher Verantwortung« reicher Persönlichkeiten — einen groben Mißbrauch der ni. ganz andere Zwecke bestimmten Feldpost. Pflicht alle: Eltern und Erzieher ist cS daher unter Hinweis auf das Ungehörige solchen Tuns derartigen Torheiten unter ihren Schutzbefohlenen nachhaltigst entgegen zu treten. LebensmittelbrrteUrmg. Von Donnerstag, de» 16. dieses Monats ab werden in den Geschäfts- und son stigen Lebensmittelvcrteilungsstellen gegen Abschnitt W der WarcnbezugSkarte Graupen, Grütze und Hirse abgegeben. Auf die Person entfallen 100 xr Graupen oder Grütze oder Hirse. Die Entnahme hat bis zum LS. November 1V16 zu erfolgen. Die Bestandsanzeigeu gemäß Punkt 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung des Kommunal verbands vom 19. Oktober 1916 sind bis zum 28. November 1916 an die Königliche Amtshauvtmannschaft einzureichen. Vordrucke zu den Bestandsanzeigen sind bei den Ge meindebehörden zu entnehmen. Großenhain, am 15. November 1916. 2007 »k II. Der Kommunalverband. Erweiterung der VsttsMche. Auf unsere Bekantmachung vom 9. November 1916, betreffend Erweiterung der Volksküche, hin sind Anmeldungen bislang nur in geringem Umfange eingegangen. In der Annahme, daß der von uns zunächst für die Portion gefordert« Selbstkostenpreis von 35 Pfg. vielen, die aus der Volksküche Speisen entnehmen möchten, zu hoch ist, haben wir uns entschlossen, bei Erweiterung der Volksküche die Lieferung der Speisen unter Zuhilfe- nähme von Staats- und städtischen Beihilfen .unter dem Selbstkostenpreise, nämlich zu 25 Pfennige für die Portion, in Äussi-' -.u nehmen. Da die Volksküche keine Sonderzu -düngen vom Kommunalverband erhalten kann, so muß jedoch an der Abforderung enljprechender Lebensmittelkarten festpehalten werden? Es hat jeder Teilnehmer, der wöchentlich dreimal Essen entnimmt, auf 4 Wochen berechnet bei der Anmeldung abzuliefcrn Kartoffelkarten über 5 Pfund, Fett- (Butter-) Karten über 60 8 und für jede Woche einen Fleischkartenabschnitt über 50 8: ferner wird dir Warenbezugs karte mit einem besonderen Stempelaufdruck versehen, der Anteil an den zum Verkauf ge langenden Teigwaren, Graupen usw. wird für die Teilnehmer an der Volksküche um ein entsprechendes Maß gekürzt, das der Volksküche zufließt. Wer nicht nur an 3, sondern an 6 Wochentagen Essen entnimmt, hat die doppelte Zahl von Kartosselkurten, Fettkarten und Fleischmarken abzugeben und ihm wird die entsprechende doppelte Menge an den übrigen Waren, die am BezngSkarten zu erhalten sind, gekürzt. Um einen Anhalt über den Unifang der Beteiligung zu erhalten, werden alle, die von dieser Einrichtung bei dem ermäßigten Preise nunmehr Gebrauch machen wollen, auf gefordert, sich vorläufig — also ohne Abgabe der verschiedenen Karten I — zu melden am Freitag, de» 17. November 1916, nachmittags zwischen 3-6 Uhr in der Stadthauptkasse, Zimmer Nr. 1L, unter genauer Angabe, ob sie 1. dreimal wöchentlich — und zwar entweder Montag — Mittwoch — Freitag oder Dienstag — Donnerstag — Sonnabend — oder ob sie 2. an allen 6 Wochentagen Essen unter den angegebenen Bedingungen entnehmen wollen und 3) in welcher Portionenzahl (Portion --- I). Der Rat der Stadt Riesa, am 15. November 1916.Gßm. eine zentralisierte Wurftfabrikation zu fördern. Die Konfe- j renz hat nun zwar keine einheitliche Regelung der Kriegs- > wurstfrage gebracht, wohl aber eine eingehende Aussprache ! über die Zweckmäßigkeit der Herstellung von KriegSwnrst ! überhaupt gezeitigt. Aber über die Frage der Zweckmäßig- I keit der Kriegswurstfabrikation gingen die Meinungen der Anwesenden sehr weit auseinander. Manche Gemeinde- I Vertreter und auch Angehörige- des Fleischergrwerbes vcr- ! traten die Auffassung, daß die Herstellung von Kriegswurft > keine zwingende Notwendigkeit bedeute, daß vielmehr manche , Bevölkerungskreise, wenn sie vor die Wahl gestellt würden, > dem frischen Fleisch den Vorzug geben würden. Ob die kommunale Wurstfabrikation dann den Erwartungen ent sprechen werde, müsse bezweifelt werden. Die Ansichten gingen, wie gesagt, über die Zweckmäßigkeit der Herstellung von Kriegswurst weit auseinander, sodaß vor der Hand eine einheitliche Regelung noch nicht erfolgen wird. Man i wird vielmehr zunächst unter Berücksichtigung der Gewöhn- j heilen und Wünsche der einzelnen Bezirke eine örtliche Regelung der Kriegswurstfrage in die Wege leiten und unter Zugrundelegung der dann gesammelten Erfahrungen, wenn nötig, weitere, die einheitliche Regelung der Frage betreffende Schritte unternehmen. —* Beim Nachweiseburean des KricgSw.inisteriumS DreSden-Neustadt, Königstraße 15, in den Kanzleien der > Kreis- und NmtShauptmannschaften und bei den Polizei ämtern der größeren Städte sowie in den Auskunstsstellen des Roten Kreuzes liegen die vom Zentralnackweisebureau des Preußischen Kriegsministeriums hcrausgegcbcnen Tafeln mit 70 Abbildungen unbekannt »erstorbener deutscher HeereSangehöriger zur Einsichtnahme Das Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, argen Vorauszahlung, durch unsere Tröger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiserl. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» für dis Nummer de» Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags auszuaebcn und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für daS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis filr die 43 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpre,» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. NachweisungS- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wen» der Betrag verfällt, durch Klage etngezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Rresa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungScinrubtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Stachiieferung der-Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gorthestraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Rieste Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 15. November 1916. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet wurde der Feldmagazin-Jnspektor Friedrich Müller, hier. Er ist brrnts Inhaber der Friedrich-August-Medaille in Silber. —88 Don der LandeSfleischftelle des sächsischen Mini steriums des Innern war, wie schon berichtet, der Vor schlag gemacht worden, im Hinblick auf die vermehrten Zn- weisungen von Vieh sowohl seitens der anderen Bundes staaten wie aus dem Königreich Sachsen selbst die Mehr menge an Fleisch vor allem auch zur Herstellung einer billigen Kriegswurft zu verwenden. Zur Regelung dieser wichtigen Frage hatte die sächsische LandeSfleischftelle am Montag die Verwaltungen der größten sächsischen Städte, der ihnen angrenzenden Landesbezirke sowie die Obermeister der Fleischerinnungen zu einer Konferenz nach Dresden eingeladen, die sehr gut besucht war. Die sächsische LandeSfleischftelle unterbreitete der Konferenz den Vor schlag, eine Zentralisation der Wurstherftellung in die Wege zn leiten und zwar zunächst in den sächsischen Großstädten. Während jedoch in verschiedenen deutschen Städten, u. a. in Magdeburg, Düsseldorf und feit einigen Tagen auch in Berlin, die Herstellung der Kriegswurft unter städtischer Leitung erfolgt, war seitens der sächsischen Landesfleichftelle im Interesse des Fleischergewerbes vorgeschlagen morden, die Kriegswurft nicht durch Zrntralbetnebe herzustellen, sondern Vie Herstellung der Wurst in die Hand der Fleischer. Innungen zu legen. Man ist in der Landesfleischstelle der «Michi, daß die Fleischerinnungen nicht geneigt sein werden, Leverrsmtttel-Verkanf in Gröba findet Donnerstag, den 16. November 1616, vorn». 8—1 Uhr, im Grundstück West straße 14 statt. Ein Verzeichnis der abzugebenden Waren ist am Verkaufsräume und im Flur des Gemeindeamtes angeschlagen. Lebensmittel-Kontrollkarten find vorzulegen. Leere Konservenbüchsen, Gegenstände aus Zinn, Weißblech usw. werden angenommen. Es wird ersucht, möglichst paffendes Geld mitzubringen. GrLba, am 14. November 1916. Der Gemeindevorstand. Zur Erledigung von verschiedenen Büroarbeiten und Ausgabe von Lebensmittel marken werden zwei schreibgewandte und .im Rechnen sichere Damen zum sofortigen Antritt gesucht. Bewerbungsgesuche mit Gehaltsansprüchen werden bis 19. Vs. Nits, an den unter zeichneten Gemeinderat erbeten. . . Der Gemeinderat zu Gröba. . ,, > , Einquartierung betreffend. Diejenigen Einwohner, welche die bei ilmen jetzt einguartierten Militärpersonen auch inr Monat Dezember 1916 im Quartier behalten wollen, werden ausgefordert, Mel dungen darüber bis Sonnabend, den 25. dieses Monats, bei unserem Quartieramt zu erstatten. Um dem Massenandrangs in den letzten Meldetagen zu begegnen, wird dringend ersucht, die Meldungen schon von jetzt ab zu bewirken. , Der Rat der Stadt Riesa, am 15. November 1916. Eltz. Einschätzung zur Einkommen- und Grgänzungsstener. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden Einschätzung. zur Ein- kommen, »nd zur Ergänzungssteuec werden zur Zeit Aufforderungen zur Declaration des steuerpflichtigen Einkommens und deS ergänzungSsteuerpflichtigen Vermögens an diejenigen Beitragspflichtigen ausgesendet, deren Einkommen nicht zweifellos unter dem Betrage von 1600 M. jährlich und deren ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen nicht unter dem Be trag« von 60 000 M. bleibt. Es steht jedoch auch denienige«, welchen solche Aufforderungen nicht zugeven werden, frei, Deklarationen über ihr Einkommen oder über ihr ergänznngssteuer- pstichttges Vermögen bis zum 6. Dezember 1616 dei unserer Steuerlast« einzureichen. Formulare dazu werden unentgeltlich auf Ver langen an gleicher Stelle verabfolgt. > Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommandit gesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Äerggewerkschaften usw.) sowie die Vertreter von sonstigen, mit dem Reckte des VermögenSerwerbs ausgestatteten
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