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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 29.07.1916
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1916-07-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19160729012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1916072901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1916072901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Unvollständig: S. 8-9 fehlen.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1916
- Monat1916-07
- Tag1916-07-29
- Monat1916-07
- Jahr1916
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 29.07.1916
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M,. SN« .Dreidner Nachrichten «»re- ^ Atr. ^08 Sonnabend, KV. Juli 1V16 Teite 4 Bedeutung der Hülsenfrüchte l« Rahmen naserer Krieg», nahrungswirtschaft seien einige Anhaltspunkte gegeben. Der Frtedenovcdars vvn »00—»SO 000 tonnen setzte sich durchschnittlich zusammen aus rund 2(X»000 tonnen deut scher Erzeugung und einer gleich groben Menge von Sin- fuhr, abzüglich einer Aussuhrmenge. Lind schon diese Zahlen am verbrauch anderer Erzeugnisse gemessen ge- ring, so sind die jetzt im »kriege verfügbaren Bestände am Bedarf gemessen noch wesentlich geringer. Im vorigen Jahre, unter der Wirkung der Einfuhrsperre und einer schlechten Iniandscrnte, genügten die vorhandenen Menge» nicht den Anforderungen, zumal das Heer reichlich versorgt werden mußte. Gewisse Mengen konnten eingesührt wer den, aber iminerhin war nur ein Bruchteil für die Er nährung der Bevölkerung vorhanden. Im laufenden Jahr hat sich die Anbaufläche der Httlsenfrttchte gegen das Bqr jahr gehoben.' auch verspricht der neue Ernteertrag eine nicht unerhebliche Besserung Das ist um so mehr zu be grüben, als der Mangel an Jett und die Notwendigkeit, den Fleischverbrauch stark einzuschränken, die großstädtische und insbesondere arbeitende Bevölkerung aus den Ber- brauch der sebr nährivertreiche» eiweißhaltigen Hitlsen- srüchte Hinweis!. Darum ist es wünschenswert, daß aus unserer eigenen Ernte recht umfangreiche Mengen dem allgemeinen Berbrauch zur Verfügung gestellt werden. Dem trägt ja schon die Verordnung vom 29. Juni weit gehend Rechnung: Die Verfütternng von Hülsenfrüchten svorbehalilich besonderer Regelung der für Futterzwecke angebauten Arten« ist verboten, von der Anzeigepflicht sind nur Mengen unter 25 Kilo snach der früheren Regelung bis zu einem Doppelzentners ausgeschlossen, die Vor- schristen über Saatgutverkeür und Verarbeitung sind ver schärft worden, es wurde die Bestimmung getroffen, daß die Mengen zum Lelbstverbrauch und für die Abgabe an Naturaloerechtiate vom Reichskanzler beschränkt werden können, und aller Voraussicht nach auch beschränkt werden? für den Erzeuger besteht bezüglich der abgabepflichtigen Mengen Vielerz eräug an die ReichShülsensruchtstellc. Mit diesen Bestimmungen ist die möglichst restlofe Er fassung und weitgehende Bewirtschaftung von einer zen tralen Stelle her gewährleistet. Es steht zu hoffen, das? jeder Erzeuger von Hülsensrüchten. was irgend entbehrlich ist, der Reichshulsenfruchtslelle überweist? das ist vater ländische Pflicht im Hinblick auf die Versorgung unserer gesamten Bevölkerung, vor allem der arbeitenden Schichten. (W. T. B.j - R-gein»g des Köseverbrauchs. Die Zentraleinkaufs- gesellsckast m. b. H., Warcnabteilung 18, »käse, Berlin, gibt bekannt, daß die Geltungsdauer der von ihr unter dem 20. Mai 1010 getroffenen Regelung über Einfuhr und Vertrieb von Schweizer Hartkäse lEmmenthalers vorläufig vis 8l. Oktober 1916 verlängert wird. Durch die Sachlage erforderliche Abänderungen bleiben Vorbehalten. — Die Regelung des Verkehrs mit Säcken. Der BuudcSrat hat, wie schon kurz gemeldet, eine Verord nung über Säcke erlassen, die den An- und Ver kauf. sowie die Einfuhr von Säcken amtlicher Ueber- wachung unterwirft und so die Gewähr bietet, daß auch bei einer noch so langen KriegSdaiier ausreichend Säcke zur Beförderung solcher Waren zur Verfügung stehen, die anders nicht verladen werden können. Zur einheitlichen nnd planmäßigen Bewirtschaftung der gefamten Bestände an neuen sowie an gebrauchten Säcken, einschließlich der noch herznstellenden oder einzusührenden, wird eine R e i ch s - S a ck st e l l e geschaffen, die aus einer Ver- waltungs- und einer Geschästsabteilung besteht. Zum Vor sitzenden der Stelle ist der Eisenbahndirektionspräsident a. D. Pedell ernannt worden. Alle Säcke mit mehr als 88M Quadratzentimeter Sackslächeninhalt. die ganz ober teilweise aus Textilrohstofsen oder aus Papier oder aus Textilcrsatz,'rossen hergestellt sind, unterliegen der Bewirt schaftung durch die Ncichs-Sackstelle und — gleichviel ob neu oder gebraucht, leer oder gefüllt — der Anzeige pflicht. Am 10. eines jeden Monats haben die Sack- Händler, am 10. jedes ersten Bierteljahrsmonats die sonsti gen Eigentümer ihren Bestand, am 20. eines jeden Monats die Verbraucher ihren Bedarf (soweit er nicht im freien Verkehr gedeckt werden konnte) der Reichs-Sack- stelle in Berlin IV. 38, Steglitzer Straße 77/78, anzuzeigen. Leere Säcke dürfen außer an die Heeres- und Marine- verwaltirng nur an die Rcichs-Sackstelle ober mit ihrer Genehmigung abgesetzt werden, die dafür einen Ueber- nahmepreiS zahlt, dessen Höchstgrenze der Reichskanzler festsetzt. Falls die Ucbertragung nicht freiwillig erfolgt, ist die Enteignung vorgesehen. Der Verkehr mit ge füllten Säcke,» bleibt unbehindert. Die in die Hände der Rcichs-LcickstSlle gelegte Verbrauchsregelung wird zu gleich die Möglichkeit bieten, den legitimen Handel, und zwar sowohl die Aufkäufer wie den mittleren und Groß-Handrl, zu beteiligen. Tie neue Verordnung tritt am l. August 1916 in Kraft. Durch Aussührungs- bestimmungen der ReichS-Sackstelle ist für die Ilcbergangs- zeit die Abiatzbcschränkung erheblich erleichtert, so daß Stockungen im Verkehr nicht zu befürchten sind. Die Vor drucke für die Anmeldungen usw. sind durch die Handels kammern zu beziehen. - Das RcichSamt des Innern über die Beschäftigung von Kriegsbeschädigten. Das Rcichsamt des Innern hat sich, wie man einer Korrespondenz schreibt, über die Be schäftigung von Kriegsbeschädigten wie folgt geäußert: Bei der Iürsorge für die ans dem Felde heimkehrenden Kriegs teilnehmer nimmt die Frage nach einer ausreichenden und geeigneten Beschäftigung derjenigen einen wichtigen Platz ein, Sic infolge der Verwundung. Krankheit, Uebcranstren- guug usw. bleibenden Schaden an ihrer Gesundheit gelitten haben. Da diese Personen schwerer Handarbeit größtenteils nicht mehr gewachsen sein werden, so muß für sie unter anderem in tunlichst großem Umfange auf eine Unterbringung im Bureau-, Kassen-, Kanzlei-, Botendienst Bedacht genommen werden. Es muß dabei auf weitgehen des Entgegenkommen aller Behörden, Körperschaften und Qrgane gerechnet werden, die derartige Stellen zu vergeben haben. Hierhin gehören auch die mit der Durchführung der reichsgcsetzlichen Krankenversicherung betrauten Kranken-^ kassen. ES handelt sich dabei, wie zur Vermeidung jedes Mißverständnisses ausdrücklich hervorzuhebcn ist. in keiner Weise um die Bevorzugung irgend einer Gruppe der Kriegsteilnehmer, so bei spielsweise von Militäranwärtcru, für die ja 8 889 Abs. 0 der N. V. Q. eine BorrechtSstclluug verbietet, von ver abschiedeten Offizieren oder dergleichen: in dem Personen kreis, au? dem heraus die einzelne- Kasse auch jetzt schon ihre» besondere» Wünsche» und Bedürfnissen entsprechend «hre Auswahl bei Anstellungen zu treffen pflegt, soll ihr keine AeuLerung zugemutct werden. Nur innerhalb dieses Kreises soll der beschädigte Kriegsteilnehmer in erster Reihe vor den anderen Bewerbern be rücksichtigt werden, selbstverständlich unter der Voraus setzung, daß er im übrigen für die betreffende Stelle geeignet und befähigt ist. Für die Betriebskrankenkassen liegen die Verhältnisse infolge der Vorschrift des 8 802 der R. V. O. ander? wie bei den übrigen Kassenarten. Es ist aber dringend erwünscht, das, die betreffenden Arbeitgeber bei den Anstellungen ein gleiche? Verfahren beobachten, und der Verband würde sich durch eine entsprechende Einwirkung auf dies? Arbeitgeber ein Verdienst erobern. — Die Rnßkarmachung brachliegender Ländereien. Durch eine Bunde?rat?vcrordnung vom 81. März 1915 halten die unteren Verwaltungsbehörden das Recht erhalten, tm Interesse der NahrunaSmittesproduktion auf Nntraa der sikommnnalverbnnde brachliegende Ländereien ihren Eigen Mrmern zn entziehen und die Bewirtschaftung den Kom munal v e r b ä nden zu übertragen. Durch eine Bekannt machung de? VundeSrat? vom 9. September 1916 war die Geltungsdauer diese? Rechts bis zum 31. Dezember 1910 ver längert worden. Da die beim Erlaß der ersten Verord nung maßgebenden Gründe wciterbestchen, ordnet eine Be kanntmachung des BundcSratcs vom 27. Juli 1910 die weitere Erstreckung der Geltungsfrist bis zum 31. Dczem ber 1917 an. (Amtlich. W. T. BI — D*«kG»i«estzte»ß. vkor-e« »trd ans verordn««- de» »vaugettsch-lnttzerisch«« SandeSkonftstortnm» -in t« de« Gottesdiensten de» Kriegsbegtnn« vor zwel Jahren gedacht und eine Ansprache de» Landeskonflstortum» an die evangelisch - lutherischen Kirchgemeinden de» Sande» zur Verlesung gebracht werdrn. Im Mittelpunkte der ktrch- Ilchen Feier soll der Dank stehen, daß Gotte» Gnade unser Volk bi» hierher io wunderbar geführt, bewahrt und ge segnet bat. — Der Dentsche Rationalansfchnh veranstaltet am 1. August, dem Jahrestage de» SriegSansanae». tn mehre- rrn Ltüdten Gedenkvorträge. Da» Thema lautet: ,.An der Schwelle de» dritten Kriegsjahre»". Die hiesige Feier findet im Gewerbehause statt. Die Gedenkrede hält Herr Geh. Justizrat Professor Kahl. — Eine große ««zahl Wertpapiere der ». Reichs-Kriegs« Anleihe sind bei der S p a r k a s s e der Stadt Dresden noch nicht abgeholt worden. Den Zeichnern, die bei der Sparkasse auf die 8. ReichS-Kriegs-Anlcihe gezeichnet haben, wirb empfohlen, die Wertpapiere gegen Vorlegung der Quittung nunmehr umgehend bei der Sparkasse, Schul- gasse 4. 1.. abzubolen. — Aus dem Bauplatz für das «ene Gemäldegalerie- Gebäude in den Zwinger-Anlagen hinter dem Königlichen Opernhause herrscht lebhafte Tätigkeit. Der Hobe Baum bestand des früheren Kinderspielplatzes ist zu einem erheb lichen Teil verschwunden, so daß sich vom Aufgang des Zwinger-Walles aus die für den Bau in Betracht kommende Fläche voll übersehen läßt. Die NIedcrleguna -er großen, beträchtliches Alter und Stärke besitzenden Bäume bildete ein schweres Stück Arbeit. Es ist dabei unter möglichster Schonung verfahren worden, da die teilweise Erhaltung des Baumbestandes mit Rücksicht auf die spätere Ausge staltung der Teichanlage und ihrer näheren Umgebung geboten ist. Auf dem fretgelegten Gelände erblickt man ein halbes Dutzend hoher Bohrgestelle, die von der Firma Dyckerhoff u. Widmann zur Vornahme der Gründungs- arbeitcn nach dem System Strauß benutzt werden. In gleicher Weise wie bei der Herstellung von Brunnen-Au- lagcn mittelst Bohrungen werden hier eiserne Röhren in den Aauuntcrgrund getrieben. Nach Beseitigung der erbohrten Erdmassc» wird der so hergeftellte Schacht mit einer Beton-Mischung aufgefllllt, wodurch bis zu er heblicher Tiefe reichende Betonpfähle entstehen. Sie werben in Reihen in angemessenen kurzen Entfernungen über den ganzen Baugrund verteilt und gestatten eine bedeutende Druckbclastung durch die Gebäudemassen. Diese Art P fa h l r o st g r ü n d u n g ähnelt der bei dem Bau des be nachbarten, der Stadtgemeinde Dresden gehörigen großen Speichers an der Devrient-Strqße zur Anwendung ge langten Grttnduugsmethode. Der Unterschied besteht nur Sarin, daß dort zur Befestigung des wegen der Nähe des Elblauses besonders eigenartigen Baugrundes in diesen mittelst Dampframmcn mit Eisen armierte Betonpfähle in großer Anzahl htneingetriebcn worden sind. Das hier zur Ausführung kommende Verfahren bietet die gleichen Vorteile, ist aber weniger geräuschvoll, was in Rücksicht auf die nahen Staats- und Hotelbauten sehr ins Gewicht fiel. Gegenüber dem staatlichen Fernheizwerk ist man mit der Verlegung der nach den H o f t h e a t e r - R c q u t - siteuhäusern führenden Gleisanlagen beschäftigt. Das Vorspringcn des neuen Gebäudes für die moderne Ab- teilung der Gemäldegalerie, wie es durch die Markierungen an der Ecke der Stall- und Groben Pgckhof-Gtrahe gekenn zeichnet wirb, macht diese Maßnahme notwendig. Aus diesem Grunde erfolgt auch an der gegenüberliegenden Etufnhrt »um Hof« »e» »rnndKück» »«» Königliche« Hof» bauamte» «lne «lnschurtbend« Veränderung. Die scharfe Ecke wir» abgeschrägt und dir Toreinfahrt erfährt eine Versetzung an diese Stelle, so daß die Zufuhr zum Re- quisitenhause aus dem Hinterland auch weiterhin direkt erfolgen kann. Arbeite« an de« Gas-, Kabel- und Wassrr- »ulettungen Innerhalb de« früheren üsfentltchen Verkehr», raume» sind bereit» ttvrauSgegangen. — Anläßlich ber Ibtzjäbrigen Inbelseier der Frriberzer Bergakademie hat ber Kohleiiwerksbesitzer Bcrgrat Alfred Wtebetn Wribrnborn bet Zwickau der Akademie 100 000 Mark gestiftet, deren Zinsen Prosesjoren und Assiften- ten zu ForschungSzwrcken dienen sollen. Kerner bat die Jubiläum» st ist ung Alter Herren bereit« die Höhe von «0000 Mk. überschritten. Anläßlich des Iubl- läum» wirb von ber Bergakademie eine silberne Denk» münze verkauft. Außerdem wurde al» Erinnerungs zeichen von ber Künigl. Porzellan-Manufaktur Meißen eine Schale tn Vlaumaleret angeserttgt, die einen Freiberger Bcrgstubcnten tn Festkleibung zeigt. — Zur Jubelfeier wer ben auch Vertretungen derTechnischen Hochschulen von Berlin, Aachen und Breslau anwesend sein. Al» Vertreter der Universität Leipzig wird Direktor Professor Dr. v. Strümpell eine Glückwunschansprache halten. — Die »1V. Verlustliste der sächsischen Arme« ist gestern ausgegeben worden: Inhalt: Infanterie: Regi menter Nr. 100. 101. 102. 103. 104. 108. 107. 108: Reserve» Regimenter Nr. 100, 101, 107, 241? Lan-wehr-Negilnenter Nr. 100, 101. 108; Landsturm-Regiment Nr. 19. Feld- arttlleric: Regimenter Nr. 77. 78. 115. 192, 246. 2«0.- Batterie Nr. 910. Munitions-Kolonnen: Insan- terie-MunttionS-Kolonne Nr. 8, 10. A.-K.? Artilleric-Muni- tionS-Kolonne Nr. 5, 19. A.-K.? Reserve-Artilleric-MunI- tions-Kolonncn Nr. 71 (kJ, 72.- Fußartillerlc-Mlinttions. Kolonnen Nr. 241, 202. — Autzersäch fische Trupp r,n» teile? weitere Verluste und Liste Nr. 7 der aus Rußland zurückgekehrten preußischen Austauschgefangenen. Die Verlustlisten ber sächsischen Armee, deren Ab» druck bekanntlich verboten ist, liegen im Nachweise bureau deS König!. Sächs. KriegsministertumS. König- straße 18, auS. Ebenso wird dort auch jede mündliche Auskunft auf Grund deö dort vorliegenden amtlichen Materials erteilt. Ferner liegen die Verlustlisten außer bei allen Gemeindeämtern auch in Dresden im Militär, und Ouartieramt, Serrestraße 4/0, sowie in der A u s k u n f t s st c l l e deS Noten Kreu- zes, Dreöden-Altst., Taschenbcrg 3 sKönigl. PalaiSj, zur unentgeltlichen Einsichtnahme aus. Amerika. Fiasko des Panamakanals? b. Der „Berltngske Tidende" zufolge berichtet die Londoner „Financial Times" aus Montreal, italienische Ingenieurkretse seien davon überzeugt, daß der Panama kanal dem Untergange geweiht sei. Im Culebra- Abschnitt wiederholen sich nicht nur immer wieder Erd rutschungen, sondern das ganze Gebiet soll sich als ein riesiger Sumpf erweisen, in dem der Schlamm kein Ende nimmt. Während der -ruck« nacht» eingeaangene nenefte Lraht-Meldungen. Berlin. (Amtlich.) Die russische Flngstativn Lobara aus Zerel ist am 27. Juli erneut von einem Ge schwader unserer Seeslugzeuge zweimal angegrissen wor den, «nd zwar am frühen Morgen und abends. Trotz star ker Gegenwehr sind gute Erfolge gegen die Station erzielt worden. Treffer «nd Branbwirkung in Len Halle« wurde einwandfrei beobachtet. Ein HauS der Flugstatio» ist abgebrannt. (W. T. B.) Amsterdam. (Eig. Drahtmeld.) Aus Baltimore wird berichtet: Am 24. Juli wurde an Bord des internierten Dampfers „Neckar" ein Gottesdienst für die glückliche Heimreise ber „Deutschland" abgehalten. Darauf fand ein Abschiedsessen statt. Noch am selben Tage wurden die Tanks der „Deutschland" gefüllt. Die Betten der Be satzung der „Deutschland", die bisher auf dem „Neckar" ge standen hatten, wurden wieder auf die „Deutschland" ge bracht. Der Geruch des brennenden Oels beweist, daß die Maschinen ausprobiert werden. Bon unterrichteter Seite wird mitgetcilt, daß Tag und Stunde der Abreise der „Deutschland" vorläufig streng geheimgehalten werden und erst nach einigen Tagen, nachdem die „Deutschland" die hohe Sec erreicht hat, bekanntgegebcn werden soll. („Köln. Z."s Berlin. Der Deutsche Nationalausschuß hielt heute eine aus allen Teilen des Reiches zahlreich be uchte Versammlung ab. Die Verhandlungen waren vom Geiste unerschütterlicher Zuversicht getragen. Einstimmig wurde nachstehende grundlegende Erklärung beschlossen: Der Deutsche Nationalausschuß sieht seine Aufgabe darin, den Geist der Zuversicht im Volke daheim zu pflegen und damit den Rückhalt für unsere Kämpfer im Felde zu stär- ken. Er hält es deshalb für seine vaterländische Pflicht, allen Bestrebungen entgegenzutreten, die unter Ver kennung des Ernstes -er Stunde die Sieg verheißende Ein tracht gefährden. Sein Leitspruch heißt: Geschlossenheit nach innen, Entschlossenheit nach außen! In diesem Geiste wird er auch, wenn die Zeit gekommen ist, tm Vertrauen auf unsere militärische und politische Leitung seine Kräfte für einen Frieden cinsetzen, der unseren Opfern entspricht und die Gewähr der Tauer in sich schließt. (W. T. B.) Berlin. Das KricgSernährungsamt macht darauf auf merksam, daß die Verordnung vom 19. Juni 1910 über die Beschränkung des Kartofselerzeugers beim Verbrauche von Spcisekartoffeln zur Ernährung der An- gcHörigen seiner Wirtschaft mit dem 31. Jult ihre Geltung verliert. Vom 1. August ab dürfen die Kartofselcrzeuger für sich und ihre Angehörigen Kartoffeln ohne Einschrän kung zu Spcisezwecken verwenden. Selbstverständlich unterliegt auch dieser Verbrauch nach dem 1. August ber Bestimmung, daß die Landwirte nach wie vor verpflichtet sind, den an sie herantretendcn Anforderungen ber Kom munalverbände auf Lieferung von Speisekartoffeln an Be- darfSperbände nachzukommen. sW. T. B.) Kopenhagen. Als der König von Schloß HarseltSporg bei Aarhus allein in einem kleinen Segelboot einen Ausflug machte, brachte ein Windstoß das Schiff zum Kentern. Der König rettete sich auf bas Boot. Herbeischwimmende und herbcisegclndc Leute bugsierten mit Hilfe des Königs das Boot ans Land, von wo der König in einem Motorboot nach Harsclisborg zurückfuhr. Der Unfall und der lange Aufenthalt tm Master verursach ten dem König keinerlei Ungemach. <W. T. B.) Englands »«gerechtes Borgehen gegen die Niederlande. Haag. In der Zweiten Kammer richtete der Sozialist Spickman an den Minister des Neuhercn die Frage, was für Schritte die Regierung in der Angelegen- Heit der Anhaltung einer Anzahl Schisse der nieder- ländischen Heringsfischerflotte durch die eng- lische Regierung unternommen habe. Der Minister des Aeußercn antwortete: Die britische Negierung hat mir un längst durch ihren hiesigen Gesandten mitgeteilt, daß sie sich gegen die Lieferungen der Heringöfischcr an Deutsch land zur Wehr setzen müsse. Wenn sie sortdauerten, würde sic sich für verpflichtet halten, die niederländischen Fischer- sahrzeugc vor den Prisenrtchter zu bringen. Hörten die Lieferungen auf, so würden die Schisse, die teils wegen Fischen» tn der sogenannten gefährlichen Zone, teils wegen sogenannten Führens von Bannwaren-Fischen aufgebracht worden seien, wieder sreigelassen werden und in Zukunst unbclästigt bleiben, wenn sic sich nicht wieder in die ge nannte Zone begeben. Gegen dieses Auftreten hat die niederländische Negierung Widerstand an» gekündigt. Ich habe dem britischen Gesandten schrift- lich zur Kenntnis gebracht, daß die Forderung nach Nicht ausfuhr niederländischer Fische nach Deutschland den aus drücklichen Bestimmungen zweier Haager Verträge vom Jahre 1907 widerspreche, denen zufolge ein neutraler Staat nicht verpflichtet ist, die Ausfuhr von Gütern, welcher Art immer, nach kriegführenden Ländern zu verbieten. Was die Aufbringung ber Schiffe betrisft, so habe ich ernstlich geltend gemacht, daß die britische Regie rung dadurch, daß sie einen Teil der Nordsee als gefährlich bezeichnete, keineswegs der Verpflichtung enthoben wird, in dieser Zone das Durchsuchungsrecht nur unter Einhaltung allgemein anerkannter völkerrechtlicher Bestimmungen über diese Punkte auszuüben. Das Recht, Schiffe nach ihren Häfen aufzubringen, hat sic nicht. Was die jetzt statt findenden Aufbringungen wegen Führens von Bannware betrisft, so habe ich an meinen früheren Einspruch er innert, daß Gegenstände bedingter Bannware, nämlich Nahrungsmittel» die sich an Bord neutraler Schiffe auf dem Wege nach neutralen Häfen befinden, der Beschlagnahme durch Kriegführende nicht unterliegen, und daß diese Art vvn Bannware nur dann weggenommen werden darf, wenn sie für eine kriegführende Regierung oder deren Strcitkräfte bestimmt ist. Die niederländischen Fischer bringen ihre Schisse ausschließlich nach niederländischen Häfen. Die Fischer werden es stets sorgfältig vermeiden, einen Teil ihrer Ladung Kriegsschiffen kriegführender Mächte abzu geben. Ich habe ferner darauf hingewicsen, baß die nieder ländische Nordseesischerei nicht einem internationalen Transporthandcl gleichzustcllen sei, der durch das besondere Bedürfnis eines der Kriegführenden entstanden sei, son dern daß sie eine nationale Industrie sehr alten Datums barstcllt, die ihre Entstehung keineswegs dem Kriegszustände zu verdanken habe. Die beabsichtigte Lahm legung dieser Industrie würde die Vernichtung der Existenz eines wichtigen Teiles der niederländischen Be völkerung darstellen, nicht nur der Reeder und Fischer, sondern auch aller anderen Betriebe, die von der Fischerei abhängcn. Wenn die britische Negierung gegen den Ver kauf des größeren Teiles der Fische Beschwerde erhebt, so steht cs ihr frei, auf offenem Markte hier zu Lande mit zu bieten. (Zuruf: Sehr richtig!) Sodann habe ich den Ge sandten auf die Erbitterung tm ganzen Lande hingewtesen, die durch den Bericht über die Forderungen hervorgcrufen wurde, die an die zur Besprechung der An. gclegcnheit nach London eingeladenen Vertreter ber nieder ländischen Interessen gestellt worden sein sollen. Wenn diese Forderungen sich verwirklichten, so würden sie auf fast völlige Lahmlegung unserer Nordseesischerei und der damit verwandten Betriebe hinauslaufen. Ich fügte hin zu, daß die niederländische Regierung noch keine amtliche Bestätigung dieses Berichtes empfangen habe, daß sie aber darauf baue, daß die britische Regierung nicht zu einem un gerechten Vorgehen ihre Zuflucht nehmen werde. Schließ, lich gab ich zu verstehen, baß die niederländische Regierung aus den eben angegebenen Gründen berechtigt sei, zu er warten, daß die aufgebrachten Schisse ohne Verzug frei gelassen werben würden. Ich kann der Kammer versichern, daß die Regierung dieser für einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung so wesentlichen Angelegenheit dauernd ihre volle Aufmerksamkeit schenken wird. (W. T. B.) Amsterdam. (Eig. Drahtmcld.) „Ncedcrland", daS Blatt der christlich-historischen Partei, kennzeichnet daS Auftreten Englands gegen die ntederländi- sche Fi scherflotte als eins feindliche Tat. Von einer Notwendigkeit könne keine Rede sein. England nehme der holländischen Bevölkerung weg, was ihr Eigentum sei. Mit demselben Recht könne England ein Heer an die holländi sche Grenz« senden, um zu verhindern, baß die eigenen Erzeugnisse an die Deutschen verkauft würben.
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