01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 31.05.1913
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1913-05-31
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19130531013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1913053101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1913053101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1913
- Monat1913-05
- Tag1913-05-31
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 31.05.1913
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Sonnabend, 31. Mai 1313. 87. Jahrgang. AL 148. Bezug«-«etkhr »iekteljlhrl. für De»». 5«n l»«I ,w,t. mell,er ZUKLSUN, <e« Sonn, und Monlnjen nur einmal) PI durch Lu»wSr>t«1iom. «tMonLre die -,LN LN. «e» einmiUgir Zu- ftelluna durch di« Post dM,<»dne Bestellgeld), »uelend: Oester. reich-Unearn 5,t» Nr, Schwei, 5.6» Fri».. Jl-U-n 7,17 Li,«. - Nachdruck nur Mit druUtcher OneNen. «rngrrv» <,Dr«»dner stÄr.'-rEig.-U-' »erlangte Manulkri»!« „rd. ntchtausde-whrt. Telegramm-Adresse: Nachrichten Dresden. Fernsprecher: 11 » 3666 . 8601. Hsgvürr-sL L8S« Druck und Verlag von Liepsch L Retchardt in Dresden. I^siBNrrsr» söi-iwie L «ediwSw, Anieigen-rarif. Annahme »on Anilin, dlaungen dt» nechm 5 Uhr, Lonniag» nur Mortenstrah» »6 von » di, '/«, Uhr. IN« ,inl»allt,e Zeile t'lwa 5 Silben» N> Pi., die jweliv-Itt,« Zeile n„i Teriseii» 70 Pi , di« zweilpal«. «eilamez»i!e >,5N M. FamNien. Slachrichien au» Lre». de« di« einst«». Zeile 2» VI- — In Num. mern nach «on«. und »eiertagen erhöh,«r Tarif. -- SIu»wari>j,« AustrSge nur geg«,, Dorauehezahlung. IedeeBelegblattioPi. - r«i,p»>on Nr. 4S37. Hau-tgeschSfiSstellr: Marienstraße 88/40. v!e dvLlgVpüvglvU Vivrv in cler 81LÜ1 cjie lli» HchMi list. .Lqcherlin <rt>». nu« in ^tal-Non, rvo pirrtrat« arr»!,!,»,»»»,. Marivvdaäer los Vs«", kür t»Ll. Oebr^uck bestimmtes ^istetisebes Oenu>5- mittel, velckes ciie ^ussckeiöunxsnresne in milder, aber snerifiseker ^ei5e snres^t un6 in unsckäölic'ber >Veire fettrekreiitt virkt. ?aket, für eine 4 vöckic'e Xur Lusreickenä, Kllc. 3,-, ^Len kinsenttunL von 3,50 franko. er Ertrag des ksullgsn Vluinentagss kommt tuberkulösen Kindern und denjenigen bekannt gegebenen Vereinen zugute, die für das geistige und körperliche Wohl hilfsbedürftiger Kinder sorgen. Mül? ertrgo Le fei?. Mutmaßliche Witterung: Wolkig, warm, Gewitter und zeitweise Regen. Im Königl. Schauspielhaus,: wurden Frank Wedekinds dramatische Szenen „Ter Kammer sänger" und die Komödie „Hucken j os" von Jakob Wassermann mit Erfolg aufgesührt. Der deutsche Kronprinz wird dem Vernehmen nach im nächsten Jahre zum Besuche der afrikayischen Landesausstellung nach Dcutsch-Ostafrika sahLen, Der Reichstag begann gestern die Beratung ^ der sozialdemokratischen Interpellation über die elsaß-loth- r i « g i s ch c n „A u s n a l> m c g c s e tz c", wobei der R e ich s- Lanzler längere Ausführungen über das Verhältnis des Reichslandes zum Reiche machte. In der Budgetkommission des Reichstags kam es gestern bei der Beratung des W e h r b e i t r a g c s zu einer längeren Auseinandersetzung über die Steuer freiheit der Bundesfürsten. Der König von England wird nach einer Mel dung der „Times" voraussichtlich Ende Juni dem Aaren einen Besuch abstatten. Zwischen dem Kaiser, dem Aaren und dem König von Bulgarien hat während der Berliner Festtage ein D ev e sch e n w e chse l stattgefunden. Zwischen B u l g a r i c n, T e r b i c n und Griechen land werden gegenwärtig noch E i u i g u n g s v c r Hand lungen geführt In Spanien ist das Kabinett des Grasen Ro- manvncs zuriickgetrcten. Glosse« zum neue« övionagegesetz. Dringender denn je ist heute eine Neuregelung der Be stimmungen über Spionage. Die Machtmittel des Deut schen Reiches sind von französischen, russischen, und eng lischen Spionen in den letzten Jahren in einer Weise aus gekundschaftet worden, daß die Sicherung unserer Landes verteidigung in ganz erheblichem Maße beeinträchtigt wurde. Deutschland war in den Jahren der Marokko- Krise. in den Tagen der Spannung zu England und ist noch jüngst während der Balkan-Krise und in den Tagen der slawischen Hochkonjunktur der Gegenstand eines weit- ausgedehnten Spionagenetzes gewesen. Bon englischen Spionen wurden unsere Küstenbefestigungen, unsere Schisfs- konstruktionen und -Neubauten, die Fahrwasserverhältnissc der Nordseehäfen und-Inseln ausgesorscht. Französische und russische Spione haben sich Nachrichten über den Aufmarsch unserer Armeen im Kriegsfälle, die Etnppcnstraßcn. die Lage unserer Grenzsestungen verschafft. Das Schlimmste aber ist, daß selbst deutsche Beamte und Angestellte die Rück sichten auf ihr Vaterland so weit vergaßen, daß sie um schnöden Geldgewinn sich mit ausländischen Spionen cin- ließeu und Gegenstände, sowie Nachrichten, deren Geheim haltung im Interesse der Landesverteidigung geboten war, an eine ausländische Macht verrieten. Das ist das Ge fährlichste, daß selbst Angehörige des deutschen Heeres zu solchen Handlungen sich verleiten ließen. Die Bestimmun gen unseres bisherigen Spionagegesetzes waren nun nicht derart, daß für alle diejenigen Spionagehandlungen, die in letzter Zeit vorgekommen sind, ausreichende Sühne durch Bestrafung geschaffen werden konnte: teils waren sie auch zu milde, so daß in vielen Fällen der beabsichtigte Zweck, die Abschreckung, nicht erreicht wurde. Und diese Ab schreckung ist aller Gefühlsduselei der freisinnigen Presse zum Trotz, noch immer eines der besten Mittel, um der Spionage entgegenzuwirken. Zwar ist das eine richtig, daß keine noch so scharfe Strafbestimmung die Spionage ganz verhindern kann. Wohl aber muß jeder Staat danach trachten, die Spionage soweit wie möglich unmöglich zu machen: er handelte sonst gegen seine eigenen Interessen und schädigte das Wohl seiner Staatsangehörigen in uner hörter Weise. Solange die Interessen -er Völker aufein- anderstoßen und die Konflikt): sich nicht nach der Schablone der Ktiedensträumcr mit friedlichen Mitteln lösen lassen, witd es Spionage geben. Den Gefahren, die sie für jedts Staatswesen heraufbelchwbrt, kann nnr mit drakonischen Mitteln entgegengcarbeitet werden. Die Erkenntnis, daß aus diesem Gebiete vieles nachzuholen ist. hat sich allmäh, lich in alten stmitSerhaktenden Kreisen Bahn gebrochen und . ' - wird in der praktisch-parlamentarischen Beratung ihren Ausdruck finden. Die grundsätzliche Zustimmung zu dem neuen Gesetz entbindet natürlich nicht von der Ver pflichtung, offenkundige Mängel des Gesetzes zu beseitigen und auf die Abstellung einiger nicht genügend beachteter Mißstände hinzuwirken. Um aus die Einzelheiten des Gesetzes cinzugchcn, so sei zunächst darauf hingewiescu, daß der Kreis der unter Strafe gestellten Handlungen ganz erheblich erweitert ist. Es sollen in Zukunft als „militärische Geheimnisse" nicht nur „Schriften, Zeichnungen oder andere Gegen stände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landes verteidigung erforderlich ist", sondern auch „Nachrichten" angesehen werden. Der Begriff ist allerdings etwas sehr dehnbar, und es wird notwendig sein, den Begriff genauer zu umschreiben. TaS Bewußtsein der Rechts- Widrigkeit ist in der neuen Begriffsbestimmung aus- gcschaltct, wen» die Gofährdung der Sicherheit des Reiches nachgcwiesen ist. Dies wird als ein besonders schwerer Fall angesehen und daher mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Ob der Täter weiß, daß seine Handlungsweise diesen Erfolg haben kann, soll dann gleich gültig sein. Der Erfolg, die Wirkung ist das ent scheidende Moment» Das zu beurteilen wird aber im Grrichtsprozcsfe nnr die Militär- bzw, Marineverwaltung befugt sein. Mit Recht soll es auch als erschwerendes Moment angesehen werden, wenn das Geheimnis dem Täter in seiner Eigenschaft alS deutscher Beamter oder M i l i tä r p c r s o n zugänglich war. Ein solcher Verrat deutscher Volksgenossen kann in der Tat nicht hart genug bestraft werden, handelt es sich hier doch meist um Gewinn sucht der allerniedrigsten Art. Vielleicht aus die letzten Vorgänge in der Firma Krupp ist eine Bestimmung zurückzuführen, wonach mit Zuchthaus bestraft wer den kann, wer ohne den Vorsatz, eS zu einem für die Sicherheit des Reiches gefährdenden Zweck zu gebrauchen, ein militärisches Geheimnis sich ver schafft oder zu verschaffen sucht. Diese Bestimmung dient dazu, den Mißbrauch von militärischen Geheimnissen zu parlamentarischen Zwecken unmöglich zu machen, und wird ein heilsames Abschreckungsmittel für ungetreue Beamte von Wersten und Wafscnfabriken bzw. deren par lamentarische Hintermänner sein. Im Gegensatz zu den bisherigen Bestimmungen wird die Spionage in Zukunft schon in ihren Anfängen ge troffen werden. Handlungen die die Spionage vor bereiteten, waren bisher nicht strafbar, cs war daher häufig eine Verhinderung der Ausführung unmöglich, Dem wird nnn durch das neue Gesetz Rechnung getragen. Die Bestimmung stellt durchaus nichts Besonderes dar, sie ist nur eine Angleichung an die entsprechenden Para graphen über Hochverrat, die sich im Strafgesetzbuch finden. Erfreulicherweise hat man auch die Anknüpfung oder Unterhaltung von Beziehungen zur Mitteilung mili tärischer Geheimnisse an das Ausland unter Strafe gestellt. Gerade solche Fälle hatten sich tu letzter Zeit außerordentlich gehäuft. Sic werden gleichfalls den vorbereitenden Handlungen gleichgestellt, im übrigen aber milder bestraft. Um der Marine- und Militärbehörde eine größere Sicherheit an Festungsplätzcn, Kriegshäfcn und militäri schen Anlagen zu geben, sollen Personen, die an solchen Stellen unrichtige Angaben über Namen, Stand, Gewerbe oder Staatsangehörigkeit machen, mit Gefängnis, mit Festungshaft oder Geldstrafe bestraft werden, sofern nicht „nach den Umständen" die Annahme ausgeschlossen ist, daß die unrichtige Angabe mit landesverräterischcn Zwecken verbunden ist. Der Gesetzgeber geht hier von der im all gemeinen richtigen Vermutung aus, daß der unbefugte Aufenthalt in Festungsanlagen meist nicht zu Zwecken des Vergnügens oder des harmlosen Photographlcrens erfolgt. Daher mutz der Betreffende die Vermutung gegen sich gelten lassen, weil die vorläufige Unschädlichmachung und zeitweilige Internierung für den auf Spionage Ausgehen den häufig schon von heilsamer Wirkung ist. Dafür, daß nicht Unschuldige in die Fußangeln deö Gesetzes geraten, ist durch die Einschränkung gesorgt. Erweitert sind auch die Strafbestimmungen gegen fahrlässige Preisgabe von militärischen Geheim nissen. Bisher wurde der Täter nur bestraft, wenn er „Gegenstände" fahrlässig an e'ncn anderen gelangen ließ, so, daß das Ausland davon Vorteil zog. Den „Gegen ständen" sollen fortan „Nachrichten" gleichgestellt werden. Außerdem entfällt die Voraussetzung, daß ihm die Gegen stände oder Nachrichten „krast seines Amtes" an- vcrtraut sind. Jede Veröffentlichung wird bestraft, ganz gleich, vb der Täter auf amtlichem Wege, durch Berus oder Gewerbe zu ihrer Kenntnis gekommen ist. Diese Bestimmung ist die anfechtbarste des ganzen Entwurfes, denn sic stellt eine bedenkliche Gefährdung der Presse dar und würde, scharf durchgcführt, zu einer erheblichen N c ch t s u n s i ch c r h c i t führen. Sie trifft überdies nicht nur Zivilpersonen, sondern in demselben oder noch weit höherem Maße die militärische Fach presse, die schriftstelleruden Offiziere a. D. und z. T-, die in Aufsätzen, Flugschriften und Büchern Fragen der Wehr kraft erörtern und auf vorhandene Mängel des deutschen Heeres im Interesse ihrer Abstellung Hinweisen. Die deutsche bürgerliche Presse ist bisher ehrlich bemüht ge wesen, Fragen der Landesverteidigung in vorsichtiger Weise zu erörtern, und die Bestrebungen verschiedener Organisa tionen, das Lensationsbcdttrsnis in der Mitteilung mili tärischer Nachrichten cinzuschränken und dem vaterländi schen Interesse unterzuordnen, haben schon gute Früchte getragen und Tankeskundgcbungen der beteiligten mili tärischen Stellen hcrvvrgcrufen. Wenn aber dieses gute Verhältnis bestehen bleiben, wenn durch das neue Gesetz keine gereizte Stimmung zwischen Regierung und Presse entstehen soll, dann wird eö notwendig sein, daß entweder der 8 9 genauer umschrieben wird oder die Regierung eine Verpflichtung cingcht, in regelmäßigen Zeitabschnitten bestimmte Mitteilungen über die geheim zu haltenden Dinge an die Tages- und Fachpresse gelangen zu lassen. Vorschläge über das, was als „militärisches Ge heimnis" angesehen werden soll, sind, wie auch an anderer Stelle dieses Blattes mitgcteilt wird, bereits gemacht wor den, doch haben solche Vorschläge wenig praktischen Wert, solange nicht die Regierung ein wirkliches Zusam menarbeiten mit der Presse in Aussicht stellt. Denn naturgemäß werden die militärischen Stellen in der Rcichsregierung den Begriff des „militärischen Geheim nisses" vielfach anders bewerten und enger fassen als der Journalist. Der subjektiven Auslcgungskunst der mili tärischen Stellen wäre also Tür und Tor geöffnet, und der unerquicklichen Prcsseprvzesse wäre kein Ende, was gerade im Interesse der militärischen Sicherung verhindert werden müßte. Es wird in diesen Tagen mit Recht darauf hin- gewicsen, daß man ein „Volk in Waffen" nicht ohne Mit teilung über die wichtigsten Acnderungen in Organisation, Technik und Neubewaffnung seines Heeres lassen darf. Das Interesse des Volkes für das Heer darf nicht leiden. Man überspanne daher den Bogen nicht und treffe wirk lich Schuldige, aber nicht ehrenwerte Menschen, die nur ihrem Vatcrlande zu dienen glauben. In dieser Beziehung gilt cs daher, an den Gesetzentwurf noch die bessernde Hand anzulcgcn. Dir liebenswürdigen Verbündeten. In Sofia läßt man seinen Unmut über Serbien noch weiter aus. Die R e g i e r u n g s v r g a n c er- erklären, daß eine friedliche Beilegung des Streites zwischen den beiden Ländern nach der Rede des serbischen Premierministers Pasitsch fast a us g c s ch l o s s c n erscheine und daß Bulgarien alle Verantwortung für die Folgen ab- lchne. Andere Blätter meinen, die Ausführungen von Pasitsch seien eine Provokation eines treubrüchigen Verbündeten, der Bulgarien den Handschuh hinwcrse. Das Bündnis habe ausgchörtuzu bestehen, Bulgarien habe freie Hand erhalten. Der Tag der Vergeltung sei g c k o m in e n. Wie die bulgarische Regierung bekannt gibt, hat sie eine viermalige Aufforderung an Serbien ergehen lassen, den Vertrag zwischen den beiden Staaten zu ver öffentlichen. Viermal habe sich Serbien geweigert, den Bündnisvertrag bekannt zu geben. Vom König Ferdinand. Nach dem Pariser „Tcmpö" haben während des Auf enthalts des russischen Zaren in Berlin dieser und Kaiser Wilhelm Telegramme an Zar Ferdinand im friedenförderndeu Sinne gesandt. Nach einer aus Sofia cin- getroffcnen P r i v a t m c l d u n g hat König Ferdinand sowohl an den Deutschen Kaiser wie an den Zaren Depeschen folgenden Inhalts abgesandt: „Bulgarien hat die Friedensvcrhandlungen niemals eigenwillig be hindert oder verzögert und trifft zurzeit Anstalten zur friedlichen Verständigung mit Serbien und Griechenland, von der Voraussetzung geleitet, die gleichen guten Gesinnungen in Belgrad und Athen zu finden. Bet
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