02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 26.07.1926
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1926-07-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19260726021
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1926072602
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- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1926072602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1926
- Monat1926-07
- Tag1926-07-26
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--.Jahrgang. ^ 346 DrablanIchrMr «»chrichl»» Dr^»„. S»mlpr»ch»r-Samm»>numm»ri 2V 241. Nur lUr NachlgrlprSch«> 20 011. 192« d»i ltallch »w«tmuli,,r 3uft»llun« ir»> kau» l.b Mono« Juli 3 Mark »kn« Pollzuslellungsgebühr. a>»,«l»»»»er >0 PI,m>i,. Dl» Anz«ia«n werden nach Soldmark berechn«!: Anzeigen-Preise: ZÄ'°.?".«^iä.!^°u7eSr^L L°Ä"^^"'bMe auderkald 200 Pla. vllerlrnoedlldr >ü PI«. Au sw. Auttr einlpalllae 30 mm drettr und Slellenaeiuche ohne Reblamczeile >50 Psa., Auttritae necien Vornusbezanl. Schrlfileltunq und kaup>g»l»!lN»I>»ll M»rte»IIr,»>» SS 42. Druck u. Vrrlaq von ljlrpsch » «eichord! ln Dresden. VoMcheck-konlo 10SS Dr«»d»n. Nachdruck nur mil reuMcher Quellennnand,- .Dresdner 'livchr - rulilllin Unverl->na>- SchrllMuck» werden nichi nUbewaKrt. Frankreichs Ausbau der Reservearmee. Eine Rede Fochs in Lille. — Der Lauplwert -er Rüstung liegl in -er Reserve. Görliher Parkeilag -er Wirkschasksparlei. - Das Programm -es neuen Iusllzminiskers. - Die Treibereien gegen -ie Mag-eburger Polizei. Fach über -ie biinslige Keeresorganisalion. Der Hanptwert liegt in der Reserve! Paris, 28. Juli. Gestern abend hat anläßlich des Kon gresses der französischen Reserveoffiziere in Lille Marschall Koch folgende Grundsätze Uber die Organisation der künftigen sranzösischen Armee ausgestellt: l. Das Friedcnshecr werde viel kleinere Effcktivbcstäade besitzen als 1018. Die Zahl der Armeekorps würde ver ringert werden. L. Das Kriegsherr «erde sämtliche Hilfsquellen der Nation ersetzen und dadurch an Bedeutung gewinnen. Die Truppen der Frtedcnszctt würden durch Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Reserve verstärkt. 8. Sowohl das Kriegs- wie das FricdcnShecr werden den militärischen Bedingungen immer mehr und bester angc- gcpaßte nnd vcrvollkommnetc Massen besitzen. Das Kriegs herr werde seine» Hanptwcrt aus dem Reichtum der Reserve, ihrer Quantität und Qualität erreichen. * General Fach läßt ln dieser Rede keinen Zweifel über die überragende Bedeutung der zur höchsten Voll endung zu bringenden künftigen Reservearmee Frank- reichs für den französischen Nüstungsstan-d. Und trotzdem hat die vorbereitende Abens!ungökommission des Völlerbundes aus Betreiben Frankreichs den Beschluß gefaßt, daß die Reserven bei etwaigen späteren Abrüstungs-Maßnahmen völlig unbc- iWchtigt bleiben, dafür aber Polizei Mannschaften md Wehrver bände den Zahlen der abzurüstcndcn Fried en s h e e r e hinzugerechnet werden sollen. Die französische Sabotage der ganzen Abrüsinngsbestrebungen kann gar nicht klarer dargetan rverdcn als durch diese Rede Fochs. Die falschen polnischen Spionagebeschuldlgungen» Berlin, 28. Juli. Von der in polnischen Blättern aus führlich behandelten Spionagcangclegcnheit. bei der auch deutsche Reich sw eh ran gehörige beteiligt lein sollten, hat das RcichSwebrministerium keinerlei .Kenntnis Einen Hauptmann Klinisch, der die Zentrale des Sptonage- bureaus in Deutschland leiten soll, gibt es bei der Reichs wehr überhaupt nicht. Einbeziehung der LlquidalionsenlfchS-igungen in die Daroes-Jahlungen. Berlin, 28. Juli. Die deutsche Negierung hat der Rcpara- tionskommission und dem Anslegungs'chiedSgcricht eine Denk schrift überreicht, in der die Anrechnung der Entschädi gungszahlungen an Liquidationsge schädigte ans die Jahreszahl» n gen des D-awcs-PlancS gefordert wird. Fortgesetzte Frankenbesserung. Berlin, 26. Juli. Die Frankcnbcsscrung setzte sich auch «m heutigen Normittag weiter fort. Im Fretverkchr wurde für London gegen Paris 101,8 bis 102 bezahlt, nachdem am Sonnabend ein Kurs von 108,8 bis 100,8 zu hören war. Ein Franken ist demnach 10,6 Pfg. wert. Die Deamlendemonslraltonen in Paris verholen. Paris, 26. Juli. Das Innenministerium hat die Kund gebungen -er Beamtengciverkschasten gegen die ungenügende Erhöhung der Gehälter verboten. sT.-U.) Boykott gegen Frankreich in Amerika. Neiinork. 28. Juli. Die Pariser Ausschreitungen gegen reisende Amerilaner und Engländer, die von der amerikani schen Presse stark hervvrgebobcn werden, haben eine Boukott- beivegnna gegen Frankreich erzeugt, die täglich stärker wird. Auch im Senat hat bereits ein Senator die amerikanischen Bürger aiifgefordert. zunächst sechs Monate lang nicht »ach Frankreich zu gehen. Zunehmende amerikanische Verärgerung. Washington. 26. Juli. Senator Johnson erklärte hier über das Verhältnis Amerikas zu Europa: Europa ist sich nur in einem Punkte einig, nämlich in dem Haft gegen Amerika, das als ein Paria unter den Völkern und als Ehiilock bezeichnet wird, der von alten verachtet wird. Ter einzige Grund hierfür ist offenbar der, das, Amerika den Versuch macht, einen Teil, und zwar nur einen kleinen Teil, der Schuldverschreibungen cinzulösen, welche den Vereinigten Staaten von Amerika gegeben worden sind. Senator Johnson wies auf die Angriffe der englische», fran- »ösilchcn und italienischen Presse gegen Amerika und daraus hin, -an heute die Franzosen in den Straften von Paris die Amerikaner anSzischcn, belästigen »nd ver prügeln. Johnson führt weiter ans, trotz des Hasses gegen Amerika ist ein Teil der Bürgerschaft in den Vereinigte» Staaten io blind, schwach und matt, das, man die Aufnahme ier 8,laubiger in de» Weltgerjchtsbvf. der von maßgebenden Echuldnerftaaten geleitet wird, befürwortet. .New Bork Herald" und ,.Tribüne" melden, das, Eoolldge «br eingehend die Nachrichten ans den europäische» Haupt. Men verfolgt, die sich mit K»»dgel'w,,g.e» gegen Amerika nnd mit der Sehnldcnfrage beschäftige». Doch liege» keinerlei A»- üichcn dafür vor, das, Eovlidge irgendwelche Absichten be sm-ercr Art habe, außer Mellon In seder Meise zn unter Mcn, W. T. B.) Aus dem „befreiten" Ersatz. Umbenennung französischer Straßennamen in Schlettstadt. Paris, 26. Juli. Wie aus Straftburg gemeldet wird, hat der Gcmcinderat von Schlettstadt beschlossen, die Straße« der Stadt, die die Namen Turcnnc, Iofsre, Fach, General Castel- nau, Gonrand, Gallieni tragen, »mznbcnennen. Gleichzeitig werden verschiedene Ncnennnngen, wie Nnc de 17. Novembre lEinzug der sranzösischen Truppen in Schlettstadt), Nne de Verdun, Thiers «nd Gambctta verschwinden. An ihre Stelle sollen neutrale Bezeichnungen trete«, die nicht an den letzte« Krieg erinnern. Wie „Temps" meldet, soll die Mehrheit der Lchlcttstädter Bevölkerung diesen Beschluß „mit Entsetzen" ver- Programmalijche Erklärungen -es neuen Aeichsluflizminijters. Berlin, 24. Juli. In seinen Ausführungen vor den Presse vertretern gab Netchsjnstizmtnister Dr. Bell folgende Dar legung seines Programmes als Neichsjustiz- minister: Das Justizministerinm muß den reinen Rech is st an dp unkt in den Vordergrund stellen und ihn gegenüber politischen Forderungen notfalls mit Nachdruck ver treten. Es ist aber nicht abzulcugncn, daß sich die Ocfscntlich- kcit gegenwärtig mit einem wichtigen Teilgebiet des Rechts vorwiegend aus politischem Anlaß und in Erörterungen poli tischer Natnr beschäftigt. ES ist dies das Strafrecht mit den ihm verwandten Nechtsgcbieten und die Handhabung dieses Strafrechts durch die Richter. Die leidenschaftlichen Erörterungen, die in den Parlamen ten und in der breiten Ocffntltchkeit über die Handhabung der Strassustiz, insbesondere der politischen Prozesse, stattgcfunben haben, bil den für die Reichsjustizverwaltung einen Gegenstand gespann ter Aufmerksamkeit und ernster Sorge. Die immer wieder vorgcbrachten Klagen gehen dahin, daft die deutschen Richter in politischen Prozessen nicht mit dem gleichen Maße messen. Ich halte solche Vorwürfe in dieser Verallgemeine rung für unbegründet. Schon in meiner Eigenschaft als Ab geordneter und als langsähriges Mitglied des Rechtsans- schusses habe auch ich freilich Gelegenheit gehabt, einzelne richterliche Fehlurteile kennen zu lernen und sie mit der sach lichen Schärfe vor der Oeffentlichkeit zu kennzeichnen, die solchen Entgleisungen gegenüber geboten ist. Dieses Recht zur Kritik werde ich als Ncichsminister der Justiz selbst verständlich weiterhin anöüben. Eben diese kritische Ein stellung zn der Rechtsprechung gibt mir aber anderseits auch das Recht z« betonen, daß cs sich bei den erwähnten Fehl urteilen nm Einzclerschelnnnaen handelt nnd daß cs aegen- ttbcr der Gesamtheit des Richtcrstandcs ei« schweres Unrecht wäre, wenn man diese Einzelerscheinungen verallgemeinern wollte. Es ist selbstverständlich, baß der Richter, der dazu be rufen ist, das Recht des Staates in aller Oeffentlichkeit zu handhabe», vor anderen verpflichtet ist, den Staat, dessen Recht er spricht, anzuerkenncn wie er ist. Mit dieser Verpflichtung des Richters z« vcrfassnngötrencr Amtsführung ist anderseits ebenso selbstverständlich ein Gewissenszwang nicht verbunden: auch der Richter hat das Recht der freien Meinungsäußerung innerhalb der durch die Verfassung »nd seine besonderen Standcspflichtcn gezogenen Grenzen. Darüber hinaus steht der Richter in seinem Amt unter dem besonderen Schutz der Verfassung, die die Un abhängigkeit seines Amtes gewährleistet. Diese richterliche Unabhängigkeit ist ein feststehender Grundsatz unseres Rechts staates, an dem nicht gerüttelt werden darf. Es wird meine besondere Aufgabe sein, an der Lösung -er Ver trauenskrise. in der die deutsche Nichtcrschaft im Augen blick steht, nach besten Kräften mitznarbeitcn und dafür zu sorgen, daft dem Staate gegeben wird, was des Staates Ist. das, aber auch dem Richter nicht genommen wirb, n»aS -cS Richters ist. Dabet handelt cS sich um eine Lebensfrage unserer deutschen Justiz. Die Angriffe gegen die Rechtsprechung haben übrigens in viele» Fällen ibren Grund nicht in der Art der Anwendung d z Gesetzes, sondern im Gesetze selbst. Das gilt be sonders für das Strafrecht. Das geltende Strafgesetzbuch stammt ans de:u Jahre 1871. Das, es in vieler Hinsicht cr- »encrunaSbedürstlg ist. steht scsi. Die Strafen'tsrcsorm, deren Durchführung gegenwärtig eine besonders wirblige Ausgabe des Reiihsinsttzmi»istertv"'s bi'det. ist in vollem isaaie. Es ift Ibneii bekannt, daft der <r-',»,ii"eit d-m Retzbsrat vorlieat. Im Nahmen der Gcsamtresvrm wird sich auch die Gclegon'ieit finden. nommen haben. Nach dem „Matin" sollen die patriotischen Vereine beschlossen haden, eine Protestkundgebung zu ver. anstalten. sW. T. B.I Primo -e Rivera will -as Volk befragen. Keine geheime Abstimmung. Paris, 26. Juli. Wie aus Madrid gemeldet wird, be. absichtigt die Regierung, am dritten Jahrestage der Re. gierungsübernahme durch Primo de Rivera eine Art Bolks, abstimmnng zu veranstalten, damit das Volk Gelegenheit habe, seine Meinung darüber z« äußern, ob es mit dem gegen» wärtigen Regime zufrieden ist ober nicht. Die Abstimmung erfolge aber nicht geheim. Die Wähler sollen den Regierungs- kommiffaren mündlich ihre Meinung äußern. lT. U.j -ie Frage des Ehrcnschutzes und seiner Verbesserung von Grund auf in Angriff zu nehmen. Dabei wird zu prüfen sein, ob nicht auch auf dem Boden dos bürgert'Rechts die Abhilfe der bestehenden Mäna-i --'-reicht werden kann. Mit der Reform des materiellen StrafrechtS ist eine Revision des Strafprozcßrechts untrennbar verbunden. Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch wird die erforderlichen Aenderungen bringen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Neuregelung der Untersuchungshaft. Es ist anzunchmen, daft der Reichstag sich mit einem Ausschnitt aus diesem Problem schon vor der allgemeinen Reform beschäftigen wird: es handelt sich dabei um die Einführung einer münd lichen Verhandlung über die Aufhebung oder Aufrechterhaltun« des Haftbefehls. An sich ist es allerdings erwünscht, daß im Interesse einer organischen Neuregelung des Strafprozesses auch dieses Problem im Nahmen der großen Reform behandelt wird, und daft eine Novellengesetzgebung nach aller Möglich keit unterbleibt. Noch wichtiger fast ist die Ergänzung des materiellen Strafrechts durch ein Strasvollzngsgesetz. Dessen Aufgabe mutz es sein, den Besserungsgedanken stark herauszuarbetten und so aus dem Gefangenen ein nützliches Mitglied der Gesell schaft zu machen. Dem dient in erster Linie die gesetzliche Fest, tcgung des S t u fc n st ra fv o l l z u g s. Das Strafvollzugs- gesctz wird nach der Sommerpause mit den Ländern besprochen werden. Mit besonderer Freude möchte ich fcststellen, daß die Mit-"^ Oesterreichs an der Strafrechtsreform nicht erlahmt ist. Die Beteiligung Oesterreichs an der Ge staltung des neuen Strafrechts wird auch im wetteren Verlaus der Reform sichergestellt bleiben. Von anderen Arbeiten, die das Ministerium be- schäftigcn, will ich den bedeutsamen Gesetzentwurf über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder erwähnen, der dem RcichSrat vorliegt, und das Gesetz über den Ver- gleich zur Abwendung des Konkurses, die sogenannte Ver- gleichsordnung, die bereits dem RechtsauSschufle des Reichstages überwiesen ist. Ich erwähne ferner die viel- umstrittene Frage der Einführung eines Registerpfand- rcchts und das politisch wichtige Auslteferungs- gesctz, endlich die großen Fragen, die mit der bereits weit vorgeschrittenen Zivilprozeftreform verbunden sind. Mein Interesse an der Reform des gewerblichen Rechtsschutzes habe ich in zahlreichen Reden zum Iustiz- ctat dargetan. Ich brauche daher nicht zu betonen, daft ich der allgemeinen Revision der Gesetze des gewerblichen Rechts schutzes, die in Verbindung mit den Arbeiten zur Inkraft setzung der Haager Abkommen von 1028 stattsindcn wird, ebenso wie dem RcichSpatentamt selbst meine besondere Auf merksamkeit widmen werde: das gleiche gilt von den Arbeiten zur Revision des Berner Abkommens über das literarische »nd künstlerische Urheberrecht. Bekannt sind die Bestrebungen nach einer ^7""^ Reform des Aktienrechts. Die RcllbSreglernng vcrGlgt -ic Erörterung dieses Pro blems mit besonderem Interesse. Die zur Durchführung des AnfivertnngSgcsctzeS erforder lichen Verordnungen sind z»m größten Teil erlassen. Außer einer Verordnung, welche die Durchführung der Aufwertung von Obligationen öffentlich rechtlicher Körperschaften alS Unternehmer wirtschaftlicher Betriebe regeln soll, siebt im wesentlichen nur noch die abschließende Regelung der Durch führung -er P fa n d b r i c sa n sw e r t u n g ans. Die entsprechende Verordnung, die die Ausgabe von Goldviand- brieien im -er Pfandbriesanswertung sowie die Mobilisierung von Niifwcrtnnashnvotheken durch die An§- bändianna von Goldpfandbriescn sicherstellen soll. wird, wie sch hoffe, in Kürze erlassen werden. Eine besonders bedeutsame Rolle nimmt in dem Auf- gabenkrciS des Amtes die gutachtliche TS gkeit ein. Das Rcichssiistizministerinm ist der Justitiar der Reichs- Ir. Bell über die „Vertrauenskrise der Justiz".
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