01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.12.1916
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1916-12-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19161201016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1916120101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1916120101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1916
- Monat1916-12
- Tag1916-12-01
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.12.1916
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r dk. V1. Jahrgang. 3SS. r. Frettag, 1. Dezember ISIS. Niiäl lürd? k>ic cdcn, vsrr lcocr >örl>e I»c» M«I v» »M. st«. '.75. >.24. SN . ^ HsgvÜHL-eL 18SS Drahtanlchrist ^ «qchrichte» L»e«ä«u Fernsprechrr-Sammtlnummer: -»»41. Rur sür Nachigesprckch«: rvvU. V«..»-»«»*-» o<»rt«ll»hrllch I» rr»»d«n d«t ^«Imaliger ZeNipin, <an Sonn- und Monlozen nui ein- , r» «.. I» den «Sorten »,»» M. «ol «tnmoli,« Zuftoluug durch dl» Post !>.«> M, (ohne Bch?llgk>d>. -Vrotf«. Di« elnspal»«» ZeUo <e«»a I SU»«n> 3» Pf.. «orp,,»platze und «njtigkn In Nummern nach »ouu. und ff«t»rt»,»u >»ul Tarif.rti,»«uIIrS,» nur,egen V°rau,b«za-Iung. - »elrgblatt w Pf. Schrchleivoig und HaupigtschSstrstell«: Marienflrasfe N8 40 Druck u Verlag von LIepsch 4 Reichardt In Dresden. s. NSnlgl. St-N». «o»leter»nl (DWM Ni-okreNIper «rd,t«n I ' :. Konfehi-hbteil. fterckinsnckplsü:. Hjsnitr Leickenbsu; prsxer LtrsLe 14. pliotogi'. ImM in allen ^rten von -l'/rxö bi? 10x14 ein kli« BoNtziln, unck Xünlg!. unck Nrinrl. Nollieleranl A l I I3UI, Vrescken K., WsUstr. 25 lvlnin» Xelu iliM! MiMWckckii. ^OOII lasier A Ae Weite Lesung des Hilfsdienst-Gesetzes im Reichstag. so voo Quadratkilometer rumänischen Badens erobert. — Deutschlands Hilssauellen. — Sinkende Weizeueiusllhr in England. Die Seheimslduugeu der ftanzöfischeu Kammer. — Wozu der portugiefische Schisssraub dient. — Die polnische Armee. Der deutsche Abendbericht. Berlin. 80. November abends. lAmtlich. IS. T. B.j Zeitmetse lebhaftes Feuern nördlich «vb südlich der Somme. Ottomonische Truppe» miese« ander Zloto Lipa starte russische Augriffe ab I» Rn mäste» Lage unverändert günstig. Feindliche Teilvorstöhe nordwestlich Monastir kcheiterten. , Sesterreichisch-mlpnischer «rirgriericht. s l tz». Amtlich «ird verlaulbart de« so. November: S»>rm»rnpp»tza» «öauaralfeldmanschall» ». MaSenß«« Die «sol-reich vordriugcude Donau-Armee hat seit de» Donau-Uebergange 4« rumänisch« Offiziere, 2121 Mau«, - schwer« und 8« Feldgeschütze, 7 kleine Kanonen uud 7 Maschtneugewehre «^gebracht. -eereofront de» Generaloberst Erzherzog Joseph Truppe» des Generals o. Falke uh an» nahmen gefter» PitesttuudEampulungi« Besitz. In Ca«, pvluug fiele» 17 Offiziere. 1L00 Man». 7 Geschütze und zahlreiches SriegSgepäck i» die Hand der Bayer». Zwischen de« Uz»Tale uud de« Tartaren-Passe setzte« di« Russen di« zur Lutlastuug ihres arg bedrängte« rumänische» BuudeSgeuosie» bestimmte« Angriffe unter grobe« Masse«, aufgebot fort. Die Armee« der Generale v. Arz «»L o. Ko « veb fta«de» fast a« ganzer Front bei Ta« «nd bei Nacht in erbitterte« Ringe« gegen den immer wieder aufS neue vorstobende« Feind. An viele« Stellen wurde Ma«u gegen Mau« gekämpft. Der russische A«st«rm brach zusammen. Kleine örtliche Vorteile können nichts daran Luder», dab die grobe« Opfer de- Feindes auch gefter« vergeblich waren. Der Kampf geht fort. vaar«afr»«1 de» GeneralfelLmarschall» Prinzen Leopold non Bayer« Nichts »»» Belang. Italienischer Srieg»scha»platz. Oeftlich vo« Görz uud auf der Karst.Hochfläche war der Artilleriekampf zeitweise sehr lebhaft. Südöstlicher Kriegsschauplatz. I» Albanien «»«räubert. Der Stellvertreter des Chefs d«S Generalftabes: lW.T.B.j n. Höfer, F«ldmarschall»Le«tnaut. Englische WiMr und lein Kode. Die Verweigerung des freien Geleits seitens -er Lon doner Regierung sür den neuen österreichisch-ungarischen Botschafter in Washington Grafen Tarnowski bildet in dem dicken Buche der zahllosen Verletzungen des Völker- «echt- durch England im Weltkriege ein besonderes Kapitel, das einer eingehenden Würdigung wert ist. Wenn irgend etwas auf völkerrechtlichem Gebiete völlig klar, unbestreitbar und allgemein anerkannt ist. so sind es die über die Un verletzlichkeit der diplomatischen Vertreter der Staaten fest gesetzten Grundsätze und Regeln. Dazu gehört auch die Gewährung sreten Geleits im Kriegsfälle, durch das den Botschaftern und Gesandten nach der formellen Kriegs- erklärung oder nach dem tatsächlichen Eintritt des Kriegs» zustande- die völlige Sicherheit ihrer selbst, ihres Personals upd ihres Eigentum» sowie ihre unbehelligte Rückreise ge währleistet werben. Verfehlungen gegen diese Völkerrecht- llchen Bestimmungen, die teils Lurch Gewohnheitsrecht, teils durch internationale Konferenzen sestgelegt sind und die sich tief in da» allgemeine Kulturbewutztseiu der zivili sierten Büllsr eingeyhaben haben, gelten al» eine ausser- gewühultche Schande sür den seiner Verpflichtung nicht nachkommenden Staat. Sv wird z. B. auf dem russische« Namen noch sür lange Zeit mit drückender Schwere die Tatsache lasten, daß die Petersburger Behörden die Ar- stürung der deutschen Gesandtschaft in Peterrvura unmittrl» bar nach Kriegsausbruch nicht verhindert haben. Da» trete Geleit gilt aber ebenso gut auch dann, wenn ein Botichafter oder Gesandter einer kriegführenden Macht sich von ieinem Posten in einem neutralen Lande nach der Heimat zurück- begeben oder wenn ein neuer Vertreter ietn Amt über- nehmen will. Dieie beiden letzteren Fälle sind im Welt kriege zwischen Oesterreich-Ungarn und den Bereinigten Staaten von Amerika eingetreten. Fm Vorjahre mutzte der österreichisch-ungarische Botichafter in Washington Dumba wegen eines Zwischenfalles, bei dem englische Hinterhältig- keiten-wcsentlich mitwirkten, seirrey Posten verlassen. Er tpurüe von London aus beschuldigt, einem nach Wien reisenden amerikanischen Journalisten Briese an seine egteruvg «^gegeben zu Haben, welche die englische» unter neutraler Flagge führenden ameri- evertretrr beschlagnahmt hatte». Daraufhin erkMte die Pashtngtotter Regierung len Botschafter sÜL »nicht mehr gchrchm", und in solchem Falle ist eS zwingender diplomatischer Brauch, dab die Abberufung erfolgen muh. Herr Dumba packte daher seine Koffer und begab sich nach der üblichen Erwirkung des freien Geleits, das diesmal von England ohne weiteres bewilligt wurde, nach Wien zurück. Inzwischen ist nun die Verstimmung, die durch die An gelegenheit begreiflichermeiie auf üsterr.-ungarischer Seite erzeugt worden war, überwunden, und die Wiener Regierung Hot in der Person des Grafen Tarnowski einen neuen Bot schafter in Washington ernannt. Da kommt mit einem Male die Nachricht, dab England sich in aller Form ge weigert habe, dem Vertreter Oesterreich-Ungarns das freie Geleit zuzugestehen. Das ist ein Vorgang, der selbst in der jetzigen, von englischen Bölkerrechtsbrüchen und selbstherr lichen Willkürakten wimmelnden Zeit mit der Kraft einer Sensation wirkt und den Beweis liefert. Sah die britische Willkür in ihrer alles Recht verachtenden Betätigung keinerlei Schranken anerkennt, sondern stets bereit ist. alle ihre bisherigen Leistungen aus diesem Gebiete immer noch bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch einen neuen Rekord zu übertrumpfen. Die von Reuter in der be stimmtesten Form verbreitete Meldung ist geeignet, auch diejenigen, die den Engländern alles zntrauen, stutzig zu machen und Zweifel an ihrer Richtigkeit zu erwecken. Eine ähnliche Empfindung scheint auch zunächst in Wien zu herrschen, wie sich aus einer von dort auS verbreiteten offiziösen Verlautbarung ergibt, worin gesagt wird, an dortiger zuständiger Stelle sei von dem in der Reutor- Meldung behaupteten Sachverhalt nichts bekannt. Die Meldung klinge »ganz unglaublich", zumal von der Washingtoner Regierung die Erwirkung des freien Geleits bereits zugesichcrt worden sei. Man wird also abzuwarten haben, wie die Sache sich weiter entwickelt. Möglich ist ja, dab die Londoner Machthaber vor dem Sturm der Ent rüstung über eine solche Handlungsweise zurückweichen und schlieblich doch noch ihrer völkerrechtlichen Verpflich tung Nachkommen. Wo aber Rauch ist. da ist auch Feuer, und c» ist nicht anzunehmen, dab das amtliche englische Nachrichtenbureau eine solche Meldung in solcher Form in die Welt gesetzt hätte, wenn ihm nicht gute Unterlagen da für zur Verfügung gestanden hätten. In jedem Falle bleibt der Umstand, dab Neuter cs überhaupt wagen konnte, etwa- derartiges ernsthaft zu melden, in hohem Grade bezeichnend fttr die völlige Verwirrung und Mibachtung aller Völker- rechtlichen Begriffe, die in den englischen amtlichen Kreisen sowohl wie in der öffentlichen Meinuirg des Landes ein- geriffen ist, ganz einerlei, welchen Ansgang -er Fall nimmt. Sollte die britische Regierung, die augenschein- lich die Verweigerung des sreten Geleits zunächst beschlossen ober doch zum mindesten in Erwägung gezogen hat. doch noch eine Aenderung ihrer völkerrechtswidrigen Haltung vornehmen, so wäre das nur insofern erfreulich, als da durch -er moralische Einslub. den das von England bewußt und geflissentlich misshandelte und mit Füßen grtreteue Völkerrecht trotz alledem immer noch ausübt. bezeugt würde. Der Fall Tarnowski. urag er enden wie er will, regt ausS neue zu Betrachtungen darüber an, innerhalb welcher Grenzen und unter welchen Voraussetzungen das Völker recht überhaupt nur wirksam sein kann. Da e- an einem oberste« Organ sehtt, daü die Befolgung der Bestimmungen mit Gewalt durchzuietzen vermag, so beruht die verbind- ItcheKraftdesBölkerkechts allein auf einem den Kulturvölkern gemein,amen Rechtske mutzt, fern und Pflichtgefühl. Diese beiden Voraus setzungen läßt aber das Verhalten unserer Feinde und vor allem Englands in diesem Kriege in weitestem Umiangc vermissen, und daran» werden mir für unser Völker» rechtliches Verhältnis zu England nach dem Kriege gewisse unerlätzliche Folgerungen zu ziehen haben, die Professor Laüand in der „Deutschen Juristenzeitung" in der Forderung nach möglichster Fernhaltung von Grob» britannien zusammenfatzte. Völkerrechtliche Verträge sollten so wenig wie möglich mit England abgeschlossen werden: dein: sie werden von England, wenn es daraus an kommt, doch nicht gehalten. Englische Militär- und Marine- Attaches und andere englische offizielle Spione tollten nicht zugelassen, und den Gesandten und Konsuln sollte auf die Finger gesehen und khr Treiben beaufsichtigt werden, selbst- verständlich ohne ihrer völkerrechtlichen Unverletzlichkeit zu nahe zu treten, nur mrt Her Maßgabe. dass sie nötigenfalls unerbittlich als „nicht mehr genehm" zu erklären wären, um ihre Abberufung zu bewirken. Personen, die mit eng lischen Fpauen verheiratet sind, sollten ferner nach Laüand im diplomatischen Dienste des Reiches nicht geduldet werden. Das ganze Verhalten Deutschlands gegen Eng land nach dem Kriege müsse von dem größten Mißtrauen durchdrungen sein, und man dürfe von dem hochmütigen und arroganten Benehmen der Engländer sich nicht impo nieren lassen, wie dies vor dem Kriege in Deutschland so häufig der Fall gewesen sei. Deutschland lönnc auch ohne die Freundschaft Englands seinen weltgeschichtlichen Weg gehen, namentlich wenn es sich mit dem politischen Gegen füßler Englands, mit Rußland, zu verständigen ver möge. Je sorgfältiger wir die von gereiftem Urteil zeugenden Mahnungen unseres großen StaatsrechtslehrerS beherzi gen. desto besser wird eS für uns und unsere nationale Zukunft sein. * DaS Unglaubliche lst tatsächlich wahr, wie nachstehende weitere Rcutermeldung beweist: DaS Reuter-Bureau erfährt, daß bei Ablcbnung der Forderung, dem österreichisch-ungarischen Botschafter in Washington sicheres Geleit zu gewähren, die britische Ne gierung der Ansicht sei, daß selbst, wenn das Völkerrecht die Gewährung eines solchen sicheren GekeikeS verlanac. was aber tatsächlich nicht der Fall sei (!l, doch die Tätigkeit der österreichisch-ungarischen und der deutschen Botichafter in Washington seit dem Kriege so weit die anenkann cn Tätigkeitsgebiete eines Botschafters überschritten hätten, daß die königliche Regierung sich keinesfalls ge bunden fühle, den durch ein sicheres Geleit gewährten Schutz dem Grasen Tarnowski zu gewähren. Also nur den Briten genehme Gesandten erhalten den völkerrechtlichen Schutz! .Hst das schon Wahnsinn, hat cs doch Methode." ' Die zweite Lesung des tzilssdleuft-Sesetzes. (Fortsetzung au» dem Borabenbblatte.s Berlin, 30. Nov. (Eia. Drahtmeld, unseres Berliner Mitarbelters.j Abg. Schiffer (natl.l fuhrt weiter aus, dab die Tätigkeit unserer Justizbehörden sich erheblich ein- schränken lasse, um Kräfte freizumachen. Im heutigen Um fange lei sie «in kaum zu rechtfertigender Luxus. Die Ver- geudung von ArbeiiSkräften infolge der Hunderttauienle von Privatklagen über Klatschereien und Zänkereien wäh rend des Krieges sei ein Skandal. Auch die Verfolgung der kleinen strafrechtlichen Verstöße sei sinnlos. Dir Durch sührung eines Prozesses wie des Prozesses Schtfi rn an n, der monatelang «inen ungeheuren Apparat er fordert habe, vertrage sich nicht mit den Interessen der All gemeinhcit. (Lebhafte Zustimmung.^ Fort mit all diesem Ballast! Staatssekretär Tr. Helsserich erklärt, daß die verbün deten Regierungen von Anfang an bestrebt gewesen sind, die Konsequenzen zu ziehen, wenn dos Gesetz zu tief in die persönliche Freiheit eingreift. Es liegen aber andere Anträge vor. wie z. B. über die Einsetzung von ArbeitcrauSschüsseu. die sür alle Betriebe obligatorisch gemacht werden sollen. Darüber müßten sich die Regierungen ihre Entscheidung Vorbehalten. Von einer Vorzugsstellung der Landwirtschaft sei keine Rede, aber man könne jetzt im Winter keine Arbeitskräfte herauöholcn, die im Frühjahr fehlen wurden. Sollten aus der Justiz überschüssige Arbeitskräfte heraus gezogen werden können, so würde daS geschehen. Das Ge setz soll keine H i n r i ch t u n g S w a i ch i n e für ge werbliche Betriebe sein. Es soll auch nicht alles auf den Kopf gestellt werde». In der Entschädigungssrage müßte sehr vorsichtig rwrgegangen werden. General «. Gröner erklärte noch, die behördlichen Ein-- richtnngen und auch die gesamte Seelsorge gehören zum vaterländischen Hilfsdienst, aber auch andere Dinge, bi» nicht unmittelbar zur Ernährung des Volkes erforderlich!
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