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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.02.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-02-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192302270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-02
- Tag1923-02-27
- Monat1923-02
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.02.1923
- Autor
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Riesaer O Tageblatt «i»d A«eeiaer Meblatt and Ämkiaer). TienSta«, 27. Aedrner 1928, atirnVS 49 7«. Jahrs - o) Ehefrau ») ») 4000 M. monatlich im Fall« der Zablnng des Arbeitslohnes kür volle Monate: b) 960 M. wöchentlich im Falle der Habluna des Arbeitslohnes iür volle Wochen; o) 160 M. täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Taae; <i) 40 M. zweistündig im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für kürzere Zeiträume. 4. Der Arbeitgeber bat «n Stelle der auf dem Steuerbuch« für ISS» ange» merkten Aabresaesanitermästigung den Steuerabzug nach Maßgabe der nach den neuen Vorschriften sich ergebende» JabreSgefamtermähianng vor,»nehmen. Der Arbeit, geber ist sedoch nach wie vor au die auf dem Tteuerbuche vermerkte Zahl der zu berückstchtigenden Angehörige» gebunden. 5. Soweit bei Beamten oder Angestellten die Zahlung des Gehalts vierteljährlich im voraus erfolgt, wird die Berücksichtigung der ab 1. Mär, 1923 zugelassenen Ermäkignnaen für den Monat März bei der Gehaltszahlung für das zweit« Kalendervierteljahr 1923 nachgeholt werden. ll. 1. Boni Arbeitslohn, der auf di« letzten sechs vollen Arbeitstage des Monats Februar 1923 entfällt, wird ein Steuerabzug nach Maßgabe des 8 46 des Einkommen steuergesetzes nickt vorgenominrn. 2. Als volle Arbeitstage im Sinne dieser Bestimmung gelten die Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer während der nach dem Tarifvertrag oder den sonstigen Verein barungen bestimmten Zeitdauer arbeitet. Soweit hiernach nichts anderes bestimmt ist, gilt als volle sechs Arbeitstage der Zeitraum von 48 Arbeitsstunden. 3. Nach Nr. 1 und 2 findet grundsätzlich ein Steuerabzug von dem Arbeitslohn, der für die am 22., 23.. 24.. 26.. 27. und 28. Februar 1923 geleistete Arbeit gezahlt wird, nicht statt. TieS gilt insbesondere für die Fälle, in denen di« letzte Lohnwoche des Monats Februar 1923 die letzten sechs vollen Arbeitstage des Monats Februar umfaßt. Verrichtet ein Arbeitnehmer am 2». Februar 1923 (Sonntag) «ine volle TageSarbeits- leistnng, so tritt der 25. Februar an Stelle des 22. Februar, es sei denn, daß ein anderer Tag in der Zeit vom 22. bis 28. Februar arbeitsfrei ist. 4. Zur Angleichung an eine von den unter Nr. 1—3 bezeichneten Fällen abweichende Lohnzahlungsperiode ailt folgendes: 4. Ersolqt die Lohnzahlung nach Lobnwochen, so ist der Steuerabzug von dem Arbeitslohn nicht vorzunehmrn, der auf die letzte im Monat Februar 1923 beginnend« Lohnwoche entfällt. 5. Erfolgt die Lohnzahlung nach Monaten, so bleibt «) bei einer nachträglichen Zahlung des Arbeitslöhne« des Arbeitslohnes. der auf den LobnzahlnngSinouat entfällt, zu dem der 28. Februar 1923 gehört: b) bei einer Zahlung des Arbeitslohnes im voraus, des Arbeitslohnes, der auf den ersten nach dem 28. Februar 1923 beginnenden LohnzahlungSmonat entfällt, vom Steuerabzug frei. 5. Wird ein Arbeitnehmer wegen BetricbSeiuschränkung nur während einer gegen- über der üblichen Arbeitszeit verkürzten Zeitdauer beschäftigt (Kurzarbeiter), so ist der Arbeitslohn für den Zeitraum vom Steuerabzug frei zu lassen, der einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden entspricht. Dieser Zeitraum wird vom 22. Februar 1923 ab gerechnet. Ergibt sich am Schlüsse dieses Zeitraums, Latz die Freilassung nur eines Bruch, teils des Arbeitslohns des letzten Arbeitstags in Frage kommt, so ist der Arbeitslohn dieses ganzen Arbeitstags vom Steuerabzug frei zu lassen. 6. Erfolgt die Lohnzahlung nach Arbeitsstunden, so bleibt der auf volle 48 Arbeits stunden entfallende Arbeitslohn vom Steuerabzug frei. 7. I» Zweiselsfällen entscheidet auf Antrag der Beteiligten das Finanzamt endgültig Riesa, am 26. Februar 1923. Tas Finanzamt. Hohverfteiqerung auf Ritterqutsflur Riesa. Donnerstag, de« 1. MSr» d. I-., vormittag- 1« Uhr gelangen im Gasthof ,Zum Stern" in Riesa ca. 150 Eschen bi« 40 «n Mittenstärke, ea. 70 Roterlrn bi« 45 ow Mittenstärke neistbietend gegen Barzahlung zur Versteigerung. Nähere Auskunft und Verzeichnisse -urch den Unterzeichneten. Nachmittag '/,S Uhr Fortsetzung der Versteigerung von ca. 30 rm eschene und erlene Nutz, nnd Brennscheite lind Knüppel, ca. 40 Haufen Abranm-Reista, sowie Stockholz zum Selbstroden. Zusammenkunft r RittergutSwieke Flur Pausitz. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Februar 1923. Auf Blatt 9 de« GenossenschastSregister», di« Bezug«, und «bsatzgeuosseuschaft Svan-derg, e. «. «. b. H. 1« Svautzbrrg betr., ist beute eingetragen worden: Di« Satzung ist in den 88 8. 28 abarändert worden. Die Haftsumme ein,« jeden Genossen beträgt 20000 Mark.Amtsgericht Riesa, den 28. Februar 1923. «nd Anzeiger (Llbeblatt Ulld Äyelger). L »" r- «ch« «IM «e «E« MaM»—»«« I»» ter «mtthtmplmguuschgst Sroben-aiu, de» Amtsgericht», der AmtSauwaltschsft »etm Amtsgerichte «ud des " Nate» der Stadt Riesa, de» Finanzamts Riesa »«d de» Hauptzollamts Meiden, sowie de» SemeiuderateS Srötza. La« Riesaer Tageblatt erschein« letze» abend« '/,« Uhr mit «»«nahm- der Sonn. und Festtag«. BeiuaStzretS, gegen Vorauszahlung, für März ssod — Mark -insHl.Bring-rlohn. Anzeigen für die Nummer de« vu«gabetage« sind bis » Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die SS mm breit«, » mm hoh. Vrundschrift.Z«il« (S Silben) 200.— Mark; zeitrauoender und tabellarischer Satz L0°,„ Aufschlag. Nachweisung«- und VermittelungSzebühr 40.— Marl. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt «rlisch«. wenn d«r Betrag vrrsällt, durch Klage eing«»og«n werde» muh oder der Auftraggeber in Konkur« gerät. Zahlung«- und s-rfÜllungSo-t Riesa. Achttägige Unterhaltung«, betlag« „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Lewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen det. Betriebe« de: Drucker«,, de, Niejeranten oder der Ves-.rderungs-inrichiu-.gen — bat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung »er Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer tz Winterlich, Riesa. Losch ist« stell«: Loettzestratz« S9. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Bekanntmachung, den Steuerobzua betreffend. Der Herr Reichsminister der Finanzen hat sür die vereinfachte Besteuerung des ArdeitSlobneS folgende« bestimmt: l. Von dem Arbeitslöhne ist wie bisher der Betrag von 10 vrm Hundert als Steuer zu kürzen. Dieser SteuerabzugSbrtrag ermässigt sich jedoch bei jeder nach dem 28. Februar 1923 erfolgenden Zahlung von nach dem 28. Februar 1923 fällig gewordenem Arbeitslohn wie folgt: 1. für den Steuerpflichtigen selbst und für seine zu seiner Haushaltung zählende Ehefrau um: ») je 800 M. monatlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Monate; d) je 192 M. wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Wochen; ' e 32 M. täglich im Falle der Zahlung de« Arbeitslohnes iür volle Tage; 4) je 8 M. zweistündig im Falle4>er Zahlung des Arbeitslohnes sür kürzere Zeiträume; 2. ür jedes zur Haushaltung de« Arbeitnehmer« zählende minderjährige Kind oder ,ür jeden vom Finanzamt als solchen anerkannten mittellose» Angehörigen um: ») 4000 M. monatlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Monate; b) 960 M. wöchentlich im Kalle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Wochen; <-) 160 M. täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für voll-. Tag.; ä) 40 M. zweistündig im Falle der Zabluna des Arbeitslohnes für kürzere Zeit räume; Kinder im Alter von mehr als 17 Jahren, die Arbeitseinkommen beziehen, werden nicht gerechnet; 3. zur Abgeltung der sogenannten Werbungskosten (Abzüge nach 8 13 Absatz 1 Nr. 1—7 des EinkommenstenergesetzeS) um: Reichsmiete betr. Wir geben hiermit bekannt, datz die Kreishanvtmannschaft Dresden den von nnS mit Wirkung vom 1. Januar 1928 festgesetzten Anschlägen zur Grunvmlete zugestimmt hat. (Bekanntmachung in Nr. 15 de« Riesaer Tageblatt« vom 18. 1. 1923.) Der Rat der Stadt Riela, am 24. Februar 1923. F. Oertliches nuv Siichsisches. Riesa, den 27. Februar 1923. —* Der Steuerabzug vom Arbeitslohn. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung in der vor- liegenden Nummer unseres Blattes über den Steuerabzug vom Arbeitslohn hat uns das Finanzamt Riesa folgende Beispiel« für di« Berechnung zur Verfügung gestellt: Erfolgt hie Lohnzahlung am Sonnabend einer jeden Woche für die Zeit vom Sonnabend der vorhergehenden bis zum Freitag der laufenden Wocke, so ist der Arbeits lohn für den 24., 26., 27. und 28. Februar, sowie für den 1. und 2. Mär- 1923 vom Steuerabzug freizulassen. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei minderjährigen Kinder» wird monatlich am letzten Tage eine« jeden Kalendermonats nachträglich entlohnt. Bei der am 28. Febr. 1923 für die Zeit vom 1. bis zum 28. Febr. 1923 erfolgenden Lohnzahlung ist der Steuerabzug nur von V« des GesamtarbeitSlohne« zu berechnen. Bezieht dieser steuerpflichtige einen MonatSarbeitSlohn von 200000 M., so sind am 28. Februar 1923 eiuzndehalten: 10 vom Hundert von '/«x 200000 M. — 10 vom Hundert von 150000 M. — 15000 M. - (200-j-200-j-2 x 1000-i- 1000 --) 3400 - 11600 M. Ei» verheirateter Arbeitnehmer mit zwei mindersäbrigrn Kindern wird am 15. eine» jeden Kalendermonats im voraus, also am 15. März 1928, für die Zeit vom 16. Mär» bi» zum 15. Avril 1923 entlohnt. Sei» MonatSarbeitSlohn lür dies« Zeit beträgt 240000 M. Hiervon bleibt V« vom Steuerabzug fr«. Unter Berücksichtigung der am 1. März 1928 in Kraft getretenen erhöhten Ermäßigungen sind einzubehalten: 10 vom Hundert von '/. x 240000M — 10 vom Hundert von 180000 M. — 18 000 M. - (800 -i- 800-s-2 x 4000-s-4000 -) 18 600 - 4400 M. Ein Arbeitnehmer wird vierteljährlich im voraus am ZI. Dezember, 81. Mär», 80. Juni und am 80. September entlohnt. Bei der am 81. Mar» 1923 für die Zeit vom 1. Avril bis »um 80. Juni 1928 erfolgenden Lohnzahlung ist der St«u«rab»ug nur von "/»» de« EesamtarbritSlohueS zu berechnen. Ein Arbeitnehmer wird vierteljährlich nachträglich am 31. März.^uO. Juni, 80. September und am 81. Dezember entlohnt. Bei der am 81. Mä» 1923 für di« Zett vvm 1. Januar bi« »um 81. MSr» 1928 erfolgenden Lohnzahlung ist der Steuerabzug nur von de» Gesamtarbeitslohn» zu berechnen. In einem Betrieb wird infolge BetrirbSelnschränkung nur von Montag bis Mittwoch, und »war täglich acht Stunden, gearbeitet. Di« üblich« wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden. Vom Steuerabzug ist der Arbeitslohn frei, der aus den 2V., 27. und 88. Februar (— 24 Stunde»), sowie auf den 5.» 8. und 7. MSr» 1923 (— 24 Stunden) entfällt. In einem Betrieb wird infolge Betriebseinschränknng täglich nur 5 Stunden gearbeitet. Di« üblich« wöchentlich« Arbeitszeit b,trägt 40 Stunden, von, Steuerabzug ist dir Arbeitslohn frei, der auf di« sechs letzt«» Arbeitstag« des Monats Februar (— 30 Stunden), iawk auf dlo ersten vier Ueutixvr Vvllktrkars (»mttied): 22643 Nnrk. Arbeitstage de« Monats März l— 20 Ständen) entfällt. Ai: sich wären von dein auf den vierten Arbeitstag des Monats März entfallenden Arbeitslohn nur'/- (— 3 Stunden) vom Steuerabzug freizulaffen. Gleichwohl wird der Arbeit-, lohn de« ganzen vierten Arbeitstags vom Steuerabzug frei- gelassen. In einem Betrieb wird infolge BetriebSeinschränkung nur von Montag bis Mittwoch, und zwar täglich 7 Stunden gearbeitet. Die übliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Vom Steuerabzug ist der Arbeitslohn srei, der auf den 26., 27. und 28. Februar (— 21 Stunden», so- wie auf den 5., 6., 7. und 12. März 1923 (- 28 Stunden) entfällt. An sich wären von dem auf den 12. Mär, 1923 entfallenden Arbeitslohn nur (---6 Stunden) vom Steuer- abzug freizulaffen. Gleichwohl wird der gesamte auf den 12. Mär» 1923 entfallende Arbeitslohn vom Steuerabzug freigelaffen. —* In bewutztlosem Zustande anfgefunden wurde am Montag gegen '/,6 Uhr früh in Nen-Gröba an der Wartburg ein 24 Jahre altes Mädchen. Nachdem es das Bewußtsein wiedererlangt, hat das Mädchen ange geben, von einem von drei jungen Männern, die mit ihm gegen 2 Uhr nacht« au« dem Bahnhof gekommen seien und die ibm den Weg nach Wülknitz haben zeigen wollen, in unsittlicher Weise bedrängt worden zu sein, wobei es da« Bewutztsein verloren habe. Personen, die zu dem Vorfall, vor allem über «ine über 20 Jahre alte Mannesperson in grauem Anzug ohne Ueberzieher und dunklem weichen Hut, die mit noch zwei anderen männlichen Personen am Montag früh gegen '/«3 Ubr den Bahnhof verlassen hat und nach Weida zu gegangen ist, sachdienliche Angaben machen können, wollen diese dem Kriminalposten mitteilen. —* Diebstahl. Am 26. 2. 1923, vermutlich nackün. in der 1. Stunde, sind in dem HauSgründttücke hier, Klötzrrstratze 1, au« einer Wohnung mittels Nachschlüssel« die nachstehend verzeichneten Gegenständ« gestohlen worden: 1 Baar neu« Herren-Schnürschuhe mit Lackspitzen, Gröhe 42, 1 Paar fast neue schwär»« Damen-Halbschuhe zum Schnüren, Grötze 87, 1 Paar getragene schwarze Spangenschuhe mit Lackspitz«», Gröhe 87, 1 Herren-Zylinderuhr mit silbernem Gehäuse und Nickeluhrkett« (Uhrglas fällt leicht heraus), 1 goldene Halskette mit rundem durchbrochenen Anhängsel, gestempelt 585 (im Anhängsel hat sich ein« Perle befunden, die aber z. Zt. gefehlt hat), 1 vergoldet« Halskette mit runden länglichen Gliedern, mit Anhängsel in Form einer Ros«, 1 goldene« K«tt«narmdand, Gli«d«r «twa 5 wo» im Durchmesser, F«d«rorrschluh und Gich«rhritSk«ttr, auf d«m V«rschluh brftvdrt sich der Stempel „Union', 1 Paar neue grau« Hirren-Tockrn, 1 bunte Perlenhandtasch«, 1 Paar n«u« grau« Gummi-Hosenträger, 1 Rasier-Apparat in grau- braun«« Etui mit 80 Rasierklingen, 1 Stück Toiletten- S«if« in violettem Papier mit Frauenkops und der Auf« schritt.Feinst« vlnmensrife.Veilchen', G. S. G.', ein« Geld- scheintasche, schwarz-grau imitiert, Jnschrist .Riesaer Bank, R^G. »u Riesa', enthaltend 1500 vis 8000 M. Barschaft. 1 schwarze Damengrldtasche, 1 grüne Damengeldtasche, ent haltend 1 Völkerschlachtstaler, 1 silberne Mark, 2 silberne Einhalbmarkstücke und 1 Dreimarkstück in Aluminium, 1 lange silberne Damenbalskettr, 800 gestempelt, 1 silberne« Kettenarmband mit Anhängsel, beide in grau-brauuem Kästchen, verschiedene Posten Zigarren und Zigaretten. Es kommt offenbar hierbei ein Unbekannter, der etwa 20 dis 25 Jabre alt. 1,70 m gross, von mittlerer Statur, bartlos uud mit einer blauen Schiffermütze und dunklem lieber» ziebrr (vermutlich au« Teckenstoff) bekleidet gewesen ist, als Täter in Frage. Dieser ist zu dem fraglichen Zeitpunkte in dem Grundstücke gesehen worden. Sachdienliche Wahr» nehmnngen wolle man der hiesigen Kriminalpolizei umgehend zur Kenntnis bringen. —" Gestohlen wurde am 24. 2. 23 im Hosraum Pausitzer Straße 24 mittels Einbruchs ans einem verschlossenen Kaninchenstall rin graues Kaninchen (Rammler). Das Tier hat auffällig kurze Ohren, ist 5—6 Pfund schwer und hat einen Wert von 7000 M. Sachdienliche Wahrnehmungen wolle man der dies. Polizei zur Kenntnis bringen. —'Für die Ruhrspende gingen bei der Stadt- hanptkass, ein: KrankenhanSschwestrrn 13 500 M., Hochzeit B. 2020 M., Skatklub Deutsche« HauS 1000 M., Schützengesell« schait 18000 M., Schützengesellfchast, als Sammlung beim KöuigSball25OOO M. — Ferner von der Schützengesellschast zur Sammlung für Kleinrentner 50000 M. —* SächsischeLandesbübne. Als.Körperschaft lich« Gründungsmitglieder" baden sich der ,S. L." mit Bei. trägen von rund 50000 bis mit 900 000 Mark neben Meerane augeschloffen: Der Ortsansschuh der freien Ge werkschaft Oschatz (rund 3000 Mitglieder», das Ortskartell Strehla a. E. (rund 1000 Mitglieder), die Gewerkschaft»« kommission Lommatzsch (rund 750 Mitglieder», das Gewerk- schastskartell Riesa und Umg. (rund 9000 Mitglieder). Weitere Anschlnherklärungrn in einer großen Reihe von «tadtrir sind zu erwarten. Damit scheint die Grundlage für die grosszügige Kulturaufgav«, den ganzen Freistaat Lachsen mit künstlerisch wie ttchniich erstklassig auSgestattetea Volksbühnen zu versorgen, gesichert. — Auch dasHeiratenwird teurer. Wahrend bisher standesamtliche Trauungen gebührenfrei warew wurde jetzt vom ReichSrat «in Gesetz angenommen, wonach für jede Eheschließung vor dem Standesbeamten künltig 1000 Mark und wenn die Trauung anßerhalb des Amts- raume« erfolgen soll, 5000 Mark bezahlt werden müssen. Von dieser Gebühr soll nur Abstand genommen werbe» bet feftgrstelltem Unvermögen der Beteiligten. —* Postscheckverkehr. Im Post'checkverkehr trete« mit Wirkung vom 1. März folgende Aendcrungen crn: 1. Der Betrag der Stammeinlaye wird auf 10u0 Mark erhöht. 2. Die Einzahlungen mtt Zählkarte, die lieber« Weisungen und die Auszahlungen durch Postscheck müssen auf volle Mark lauten. Im März werden noch Pfennig» betrüge ,»gelassen, wenn sie zur Abrunoung des Post- scheckguthabens auf volle Mark dienen. 3. Der Einlrefcrer hat die Zablkartengcbühr bar zu entrichten. 1. Sammel- aufträge werden nur noch zugelassen, wenn dte Zahl der Empfänger mindestens 10 beträgt. 5 Die Meistb.'-r>iae wer«
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