militärischen Ehren statt. Die zur Trauerparade komman dierten Truppen waren in zwei Brigaden geteilt worden. Die erste wurde befehligt von dem General Graf von Bau- dissin und dem Generalmajor von Borck, die zweite von dem Generalleutnant von Gersdorf und dem Generalmajor von Benckendorff. Die Beisetzung fand auf dem katholischen Friedhof in Friedrichstadt statt, wo der Generaladjutant des Chevalier, Oberstleutnant von der Kavallerie Heinrich von Dürrfeldt, die Trauer- und Standrede hielt. Die Rede gibt einen Überblick über alle Verdienste des Verstorbenen und klingt aus in die etwas phrasenhaften Worte: „Dieser Mann hätte nie sollen gebühren werden, oder nie sterben sollen“ 1 ! Nach drei Salven der Artillerie, Kavallerie und Infanterie, die auf der Ostrawiese Aufstellung genommen hatte, war die Feier beendet. Der Kurfürst nahm an dem Begräbnis selbst nicht teil, hielt aber am 9. März eine Parade 2 ) über die zu den Trauer feierlichkeiten nach Dresden kommandierten Truppen ab. Die Beerdigungskosten trug der Kurfürst; sie beliefen sich auf 1691 Rthlr. 13 gr. 6 Pfg., die Ehrenfeuer, laut Rechnung des Hauptzeughauses, auf 106 Rthlr. 12 gr. 3 ). Das Kommando über die Armee übernahm der Kurfürst vorläufig allein 4 ). Er errichtete jedoch am 1. Januar 1775 vier Generalinspektions-Departements 5 ). An Stelle der bis herigen zwei Musterinspekteurs wurden zwei Generalinspek teurs für die Kavallerie und zwei für die Infanterie ernannt. Für jeden dieser vier Generalinspekteurs wurde der Gehalt von 4000 Thlr. jährlich ausgesetzt. Diese Neuerung geschah sicherlich nach preufsischem Muster, wo schon während der Verhandlungen über den Frieden zu Hubertusburg König Friedrich II. von Preufsen das Heer in Inspektionen eingeteilt hatte, und zwar provinz weise, und in den Provinzen nach den beiden Hauptwaffen 0 Miscellania Saxonia 1774, p. 82. 2 ) Monatliche Sammlung 1774, p. 21. 8 ) O’Byrn: Johann George Chevalier - de Saxe, p. 171. 4 ) Spezialreskript des Kurfürsten an dasG. K. R. C. d. d. 25. Fehr. 1774. (Loc. 434, vol. XV, p. 9 ff.) 5 ) Loc. 431, vol. I, p. 127.