abkommandiert gewesenen Offiziere und Leute sollen ihre Erfahrungen bei ihren Regimentern verwerten. Am 1. Januar 1776 wurde „das Höchsten Ortes beliebte neue Exercice“ bei der Armee allgemein eingeführt, und hielt das in Dresden garnisonierende Infanterieregiment Prinz Gotha „das erste Mal auf gedachtem Fufs die Wachtparade“ ab 1 ). Zur Verteilung an die Behörden, dienstleistenden Stabs und Oberoffiziere durch die Generalstabskanzlei kamen laut deren Berechnung vom 30. April 1776 908 gebundene Exem plare des gedruckten Infanterieexerzierreglements. Die Kosten dafür betrugen 371 Thlr. 2 ). Wie genau man es mit der Einführung des verbesserten Reglements nahm, beweist die Ordre an die beiden General inspekteurs der Infanterie vom 12. August 1776, statt der Hauptrevision der Infanterieregimenter die Zusammenziehung von Stabs- und Oberoffizieren „vorgeschlagenermafsen“ zu Torgau im Laufe des September und Oktober zu veranstalten, wodurch am sichersten eine durchgängige Gleichförmigkeit in der ganzen Infanterie erzielt werden würde. Ob und wann dieser Ordre nachgekommen wurde, geht aus den Akten nicht hervor. Über das revidierte Exerzierreglement eingehend zu be richten, würde zu weit führen. Hier mufs die Hervorhebung der Punkte genügen, die den Fortschritt gegenüber dem früheren Reglement charakterisieren. Im Jahre 1751 erhielt die kursächsische Infanterie ein selbständiges Exerzierreglement. Aber schon am 31. Dezember 1752 wurde ein neues Reglement vom damaligen Kurfürsten Friedrich August II. genehmigt, das folgenden Titel führte: „Ihro Königl. Majestät in Polen und Kurfürstl. Durchlaucht zu Sachsen usw. allergnädigst approbirtes Dienstreglement im Lande und im Felde vor Dero Infanterieregimenter“. Es enthält in vier Büchern alles für den Garnison- und Feld dienst Wissenswerte und ist also eine Art Handbuch der Kriegswissenschaft überhaupt. Das zweite Buch ist das eigentliche Exerzierreglement, das „von dem äufserlichen Monatliche Sammlung 1776, p. 3. 2 ) Loc. 1170, vol. I, Inf.