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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-10-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-190410231
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-19041023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-19041023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-10
- Tag1904-10-23
- Monat1904-10
- Jahr1904
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1904
- Autor
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Leipziger Tageblatt Amtlicher Teil I. s/323. Stellvertreter. Wahlleiter. Der Wahlbezirk umfaßt: unent-eUNq Kaufmann Franz OSkar Lenke. Nr. Nr. 89. Nr. 90. Nr. 91. 2) wnartz. Uax» Wahl bezirk. irabnr»«) ilodvrplatr t »rübl 2. Kaufmann Georg Gustav Wappler. Kaufmann Karl Andreas Weichelt. . «»». »attinel, IcklOkstr. Kaufmann Arthur Eduard Georg Selle. Kaufmann Karl Albert Schümichen. IlSU8 gratis. »v» wkon Dal. 1339. Grvßzschocker-Windorf, Jmnitz, Kleindalzig. Knauthain, Knaul« kleeberg, Kotzschbar, Markkleeberg, Oetzsch mit Rasckwiv, Probst deuben, Zebmen, Zöbigker, Bühlen, Cröbern mit Auenhain, Crouewiv, Dechwitz, Döien, DreiSkau, Göhren, Göltzschen, Groß« dalzig, Grudna, Güldengossa, Hartmannsdorf, Kleinstorkwitz, Löbschütz, Prödel, Rödgen, Rüben, Rüssen, Sestewitz, Stöbna, Störmthal, Tanzberg mit Magdeborn und Kötzjchwitz, Tellschütz, Wachau, Zeschwitz. Stadt Leipzig (Ollen): Einschätzungsdistrikte b7, 58, 59, 60, 61, ", " " ", " , , Außerdem: die Orle Liebertwolkwiy, Mölkau, Paunsdorf, Probstdeiva, Stötteritz, 2. Beilage Sonntag, 23. Ottoder 1904 für Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht zum Kammerbezirke gehört, durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; für Personen, die im Sinne dcS Bürgerlichen Gesetzbuchs geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, durch ihren gesetzlichen Vertreter. Kaufmann Johann Gott Hard Bencker. Im Geschäftszimmer der Stadtverordneten, Katharinen straße Nr. 1, II., werden Druckexemplare der über die Ver handlungen in den öffentlichen Gesamtsitzungen der Stadt, verordneten aufgenommenen Stenogramme, soweit der Vorrat reicht, auf Verlangen unentgeltlich verabfolgt. Seite 9. Rr. 542. 98. Jahrgang Kaufmann Theodor Hein- rich Loui» Friedrich Plenge eso. Vr. ^ur. Wendtland Syndikus. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. 8 10. Fabrikdirektor Heinrich Friedrich Brück. Zu beachten: Die in der Stadt Leipzig wohnenden Urwähler wollen den EinschätzungSdistrikt, dem sie angehören, aus j ihrem diesjährigen Steuerzettel ersehen. -Slleeschlacht . Au melden tlhe «eSstnet. twärttg« G». S pro Pers.) 'grofenstrotz«. im er: tä,U» bt» - U»r. Krim « !S, Nuf-anz ad Setert ar» dem Kaafm. liaewerb« t, 442 Uhr. »slellmia mit itsgllch do» La« Lese- t Su-na-m« sowie Sonn. r« Mt »ii der «Male SSUlerftr.). ß eine» «»l. « und End e »u Lechz', obNr. v, >. Eintr. frei. hleUerftr. M ig« Mid. ttntrMios »Switz« und rtanatr. 6. so. ed 1L1» ittols cker —6 Ilbr. gastr. 29. u. kraoeo IslüMschkReliglMSgemkilldk zu Leipzig. Lrarrer - Gotter-lenst für Seine Majestät -en hochseligen 2Lonig Georg Gonntaq, den 83. Oktober 1904, 5 Uhr nachmittags in oer Synagoge. Bekanntmachung, die Zählung leerstehender Wohnungen detr. Wie seit einer langen Reihe von Jahren soll auch am 1. No- vember dieies Jahres eine Zählung der leerstehenden Wohnungen und Geschäftsräume durch unser Statistisches Amt vorgenommen werden. Wir fordern daher die Besitzer und Verwalter von Hausgrund- stücken auf, die ibnen zugehenden Formulare vollständig und richtig auszufüllen und zur Wiederabholung nach drei Tagen bereit zu halten. Leipzig, den 20. Oktober 1901. Ter Rat der Stadt Leipzig. 8b. dkr. 1116. I)r. Tröndltn. vr.Hasse. Stadt Leipzig (Norden): Einschätzungsdistrikte 44, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80. Außerdem: Stadt Taucha und die Orte Abtnaundorf, Hänichen, Lindenthal. Lützschena, Merkwiv, Mockau, Möckern, Plaußig, Schönefeld, Stahmeln, Wahren, Cradefeld, Dewitz. Döbitz, Göbichelwitz, Gottscheina, Grasdorf, Hohenbeida, Plüsch, Podelwitz, Pönitz, Portitz, Quasnitz, Seegeritz, Seehausen, Sehlis, Thekla, Wiederitzsch. Stadt Leipzig (Westen): Einschätzungsdistrikte 47, 81, 82, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 9l, 92,93. Außerdem: Stadt Mark- ranstädt und die Orte Böblitz-Chrenberg, Gundors, Kulkwitz, Lausen, Leutzsch, Nückmarsdort, Schönau, Albersdorf, Burg hausen, Frankenhain, Gärnitz, Göhrenz, Großdölzig, Großmiltitz, KleindüUig, Kleinmillitz, Knautnaundorf, Lindennaundorf, Prie steblich, Quesitz Rebbach, Seebenisch. Stadt Leipzig iSüdenl: Einschätzungsdistrikte 43, 45, 46, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 83. Außerdem: Stadt Zwenkau und die Orte Bösdors, Dölitz, Eythra, Gaschwitz, Gautzsch mit Lauer und Cospuden, Groß- und Debitzdeuben, Großstädteln, kleeberg, Kotzschbar, Markkleeberg, Oetzsch mit Raschwitz, Probst- l ' . 2' - 2 'V . "" . " ' Crostewitz, Deckwitz, Dösen, DreiSkau, Göhren, Göltzschen, Groß- I . """ .. " . ' ' / ' Löblchüy, Prödel, Rödgen, Rüben, Rüssen, Sestewitz, Stöbnä, Wachau, Zeschwitz. Stadt Leipzig (Ollen): EinschätzungSdistr 62, 63. 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71. - - Zweinaundorf, Allhen, Baalsdorf, Engelsdors, GroßpöSna, Hirsch feld, Holzhausen, Panitzsch, Sommerfeld, Stünz, Zuckelhausen. Wegen Reinigung der Geschäftsräume unserer Wasserwerks verwaltung, Mühlgasse 8/10, bleiben die im Erdgeschoß befindlichen Kassen-, Rechnung«- und Wassermessergeschäftsstellen Mittwoch, hen 26. dieses Monats, und die übrigen im 1. Obergeschoß liegenden Räume Donnerstag, den 27. dieses Monat», für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen. Leipzig, den 22. Oktober 1904. Der Rat der -Stadt Leipzig. Io', 1980. Or. Tröndltn. Winzer. Bekanntmachung, die Handelskammerwahl betreffend. I» diesem Jahr« hat gemäß 8 15 Absatz 1 des Gesetzes, die Handel«- und Gewrrbekammern betreffend, vom 4. August 1900 eine Ergänzungswahl für die hiesige Handelskammer stattzufinden. Die zur Wahl der hierzu erforderlichen Wahlmänner bestimmten Urwahlen haben wir auf Freitag, den 4. November 1004, von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 5 Uhr anberaumt und ist al« Wahllokal der Prodnktenfaal in der Nenen Börse, Packhofstrahe 2/4 (Eingang Treppe S, Erdgeschoß) bestimmt worden. Für die Urwahlen sind die in der Anlage ersichtlichen 4 Wahlbezirke gebildet worden. Die Namen der z« Wahlleitern bez. stellvertretenden Wablleitern ernannten Herren sind ebenfalls aus dieser Anlage zu ersehen. In fetzem Bezirke sind 16 Wahlmänner zu wählen. Wahlberechtigt sind die unter L bezeichneten Personen. Die zur Handelskammer Wahlberechtigten werden hiermit geladen, an dem obengedochten Tage während der beigesetzten Stunden in dem Wahllokale sich einzufinden, beim Wahlleiter ihres Bezirks sich anzumelden und ihren Wablzettel in die ausgestellte Urne ein- zulegen. Punkt 5 Uhr wird daS Wahllokal geschlossen, nach Schluß desselben sind nur die im Lokale bereits Anwesenden zur Wahl noch zuzulassen. Leipzig, am 13. Oktober 1904. Die Königliche AmtShauptmanuschaft. Heint. Bekanntmachung, Viehzählung betr. Durch Verordnung deS Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. Oktober 1904 ist für Len 1. Dezember 1904 eine Vieh- zäblung angeordnet worden, die sich auf Pferde (einschließlich der Militärpserde), Maultiere und Maulesel, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen erstrecken soll. Die Zählung selbst ersolgt in den viehhaltenden Haushaltungen, diese sind aber vorder zu ermitteln. Zu diesem Zwecke werden wir in nächster Zeit den Grundstücksbesitzern und -Verwaltern Frage bogen durch unser Statistisches Amt zufertigen lassen, die ge- wissenbaft auszufüllen und zur Abholung nach drei Tagen bereit zu halten sind. Leipzig, den 20. Oktober 1904. Der Rat der Stadt Leipzig. 8t. Nr. 1115. vr. Tröndltn. vr. Hasse. Oeffcntliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den 26. Oktober 1V04, abends 6V» Uhr, im Litzungssaale am Raschmarkte. Tagesordnung: I. Wahl der Wahlgehülfen gemäß der Bestimmung in 8 6 Abs. 3 des Nachtrages vom 25. September 1889 bezw. 26. Oktober 1894 zum Ortsstatut der Stadt Leinzig. II. Bericht deS Berfassungs- und Finanzausschußes über ein BergleichSabkommen in der Klaglache der Witwe Gruhne in Leipzig-Kleinzschocher gegen die Stadtgemeinde Leipzig — Drucksachen Nr. 394 und 410/1904 —. m. Bericht des SchulauSschusseS über Schornstein- und Schleusen reparaturen in der 2. Bezirksschule — Drucksache Nr. 400 1904. IV. Bericht de« StiftungS- und Finanzausschusses über a. Her stellungen und Neubeschafsungen für das Waisenhaus — Drucksache Nr. 401/l904 —, b. bauliche Herstellungen in dem Wöchnerinnenasyl in Leipzig-Volkmarsdorf, das in ein Bersorghaus III umgewandelt werden soll — Drucksache Nr. 402 1904 —. V. Bericht des Oekonomie- und Stiftungsausschusses über Her- stellung deS Unterbaues aus einer Strecke der Lößniger Straße — Drucksache Nr. 399/1904 —. VI. Bericht deS Oekonomie-, Finanz- und Stiftungsausschufses über Herstellung von Strecken der Lothringer Straße, der Straße 33 und der Kaiser Friedrichstraße sowie die dazu gegebene Abrechnung usw. — Drucksache Nr 367/1904. —. VII. Bericht des Finanzausschußes über Berwilligung eines Be rechnungsgeldes zur Ausführung der Viehzählung — Druck sache Nr. 403/1904 —. VIII. Bericht des Finanzausschußes über den Haushaltplan der Stadt Leipzig auf das Jahr 1905: a. im allgemeinen — Drucksache Nr. 370 n/1904 —, d. Konto 3 „Stadtverordnete", Konto 4 „Pensionen, Wartegelder und Unterstützungen", Konto 6 „Stadt orchester", Konto 29 „Bergwerkskuxe", Konto „Rerserve- sondS I für die Mansfelder Kuxe der Stadtgemeinde", Konto „Reservefonds II für die ManSselder Kuxe der Stadtgemeinde", Konto 42 „Verschiedene Einnahmen und Ausgaben", sowie SonderhauShaltplan „Stadt bibliotheks Konto 43 und SonderhauShaltplan „Lager hof" mit Ausnahme der Pos. 17 und 25, und Sonder haushaltpläne „Leihhaus und Sparkasse Leipzig I" — Drucksache Nr. 370 l'/19O4 —, sowie „Sparkasse Leipzig II" IX. Bericht deS Bauausschußes über Konto 15 „Brunnenwesen", Konto 25 „Mühlen und Wehre", Pos. 1—4, und Sonder haushaltplan „Lagerhos", Pos. 17 und 25 deS Haushalt planes auf da« Jahr 1905. X. Bericht des Oekonomieausschußes über Konto 25 „Mühlen und Wehre", Pos. 5 und 6 des Haushaltplanes aus das Jahr 1905. Leipzig, den 22. Oktober 1904. Der Stadtverordnctenvorfieher. Vr. Junck Der Rat der Stadt Leipzig. vr. Tröndltn. Bassenge. Bekanntmachung, da- Ableben weiland Sr. Majestät Georg, König von Sachsen rc. rc. rc. betreffend; vom 15. Oktober 1904. Bekanntmachung, die über das Allerhöchste Versprechen wegen Aufrechterhaltung der Verfassung ausgefertigte Ur kunde betreffend; vom 17. Oktober 1904. Verordnung, die Landestrauer für Seine Majestät weiland König Georg betreffend; vom 15. Oktober 1904. Berordnuna, den Gebrauch des Trauerpapiers und schwarzer Siegel betreffend, vom 15. Oktober 1904. Leipzig, den 21. Oktober 1904. Der Rat der Stadt Leipzig. v«. Tröndltn. Keil. 4) Das Wahlrecht kann nur in Person und nur durch Stimmzettel ausgeübt werden. Eine Vertretung findet statt: 1) für juristische Personen durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; 2) für staatliche oder Gemeindcbetriebe und Betriebe von Gemeindeverbänden durch deren Leiter oder einen Von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; 3) s' " ' " ' 4) Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu laßen. Niemand kann daS Wahlrecht in demselben Kammerbezirke mehrfach auSüben. 8 II. Von Ausübung deS Wahlrechts sind ausgeschloßen: 1) diejenigen Personen, welche au- den in tz 44 Absatz 1 unter a bis g der Revidierten Städteordnung beziehentlich au« den im 8 35 Absatz 1 unter s, bis g der Revidierten Landgemeindeordnung angegebenen Gründen von Ausübung des Stimm rechts bei Gemeindewahlen ausgeschlossen sind; 2) Personen, bezüglich deren der Antrag aus Eröffnung des Konkursverfahrens wegen ungenügender Konkursmasse abgelehnt worden ist, fo lange sie in dem nach 8 107 Absatz 2 der Konkursordnung vom Gerichte zu führenden Verzeichnisse ein- getragen sind. Wahlliste für die Handelskammer-Wahl. Für die auf Freitag, den 4. November d. I., anberaumten Urwahlen zur Handelskammer ist, wie bereits für die des Jahres 1901, ein nach den 4 Wahlbezirken geord netes Verzeichnis derjenigen natürlichen und juristischen Personen und derjenigen Genossenschaften ausgestellt worden, die nach Ansicht der Kammer ans Grund der Bestimmungen des Handels- und Gcwcrbekammcr-Gesetzes vom 4. August 1900 zur Handelskammer wahl berechtigt sind. Dieses Verzeichnis wird vom 20. Oktober bis zum 3. November d. I. (einschl.) mit Ausnahme der dazwischen fallenden Feiertage während der Stunden von 9 bis 12 und von 3 bis 6 Uhr — am Sonnabend, den 29. Oktober, von 9 bis 2 Uhr — auf der Wahlgeschästs- stelle des Rates der Stadt (Mühlgasse 10, Erdgeschoß) zur Einsichtnahme ausliegen. Dort können auch Anträge auf Berichtigung und Ergänzung des Verzeichnisses gestellt werden. Die Liste hat zwar keine ausschließende Kraft, doch kann jemand, der nicht darin auf- geführt ist, im Zweifelsfalle nur nach Beibringung der erforderlichen Nachweise über seine Wahlberechtigung — in erster Linie Steuerzettel, dann Auszug aus dem Handels register, Vollmacht u. dergl. — zur Wahl zugclassen werden. Es wird daher allen Wählern dringend empfohlen, sich von ihrer Aufnahme in die Liste zu überzeugen und damit allen Beteiligten eine glatte Abwickelung de- Wahlgeschäftes zu ermöglichen. Leipzig, am 22. Oktober 1904. Die Handelskammer. Zwe iNiger, Vorsitzender. Ausschreibung. Die Schneeabfuhr au» dem Stadtgebiet für das Winter halbjahr 1604/05 soll an Unternehmer verdungen werden. Die Bedingungen und Arbeitsvrrzrichnisse für diese Arbeit litgen in unserem Tusbauamte, Abteilung für Straßenreinigung, Georat ring Nr. 19, Tr. L. 2. Obergeschoß, aus und können dort ein gesehen oder gegen Entrichtung von 0,50 entnommen werden. Angebote find verschlossen und mit der Ausschrift: „Schnecabsntzr" versehen in dem oben bezeichneten Geschäftszimmer bi» zum Sonn» abend, den » November 1904, 11 Uhr vormittags portofrei einzureichen. Die Eröffnung der Angebote erfolgt zu dieser Zeit im Tiefbau-Amt«, Brühl 80, 2. Obergeschoss, Geschäftszimmer Nr. 45, in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber oder deren Bevollmächtigten. Der Rat behält sich jede Entschließung, insbesondere das Recht vor, sämtliche Angebote abzulehnen. Leipzig, den 20. Oktober 1904. De« Rate» »er Stützt Leipzig Deputation D.-X. Nr 10241. Lfd«. Rr. 124. zum Tiefbantvesen. (Gesetz, die Handels- und Getverbekammern betreffend, vom 4. August 1900.) 8 7. Zur Teilnahme an den Urwahlen für die Handelskammern sind innerhalb des Kammerbezirks berechtigt: 1) diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, welche ein Handrlsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 de» Handelsgesetz buchs betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind; 2) die im Genossenschaftsregtster eingetragenen Genossenschaften, sofern sie Handrlsgewerbe betreiben, ferner die Gesellen schäften im Sinne von 8 8 deS Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 (G.- u. B.-Bl. S. 353 flg.); 3) die Gemeinden und Gemeindeverbände für die von ibnen betriebenen Gewerbeunternehmungen, dir Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Gewerbeunternehmungen, insgesamt, sofern sie nach 88 17 ä und 2l d«S Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammerbezirke mit einem Einkommen von mehr als 3100 eiugeschätzt sind; Bekanntmachung» . betreffend die Begebung von 30000 Stück Reichsbank-Anteilschcinen. Die gemäß Artikel 1 und Artikel 8 de- Reich-gesetze- vom 7. Juni 1899, betreffend die Abänderung des BankgrsetzrS vom 14. März 1875 (R. G. Bl. S. 811) und der Verordnung vom 3. September 1900 (R. G. Bl. S. 793i zur Erhöhung des Grundkapitals der ReichSbank noch auSzugebenden dreißigtaujend Anteilscheine der Reichsbank, lautend ein jeder über eintausend Mark, welch» vom 1. Januar 1905 ab an den Erträgnissen der Reichsbank teilnehmen, werden hierdurch zur öffentlichen Zeichnung unter den nachstehenden Bedingungen aufgelegt: 1. Die Zeichnungen werden bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin und bei den sämtlichen Reichs- bankbauptstellen, Reichsbankstellen und Reichsbanknebrnslellen mit Kasseneinrichtung am 3. November 1904 in der Zeit von 9 Uhr vormittag- bis 1 Uhr nachmittags entgeaengenommen und alsdann geschlossen. 2. Der Zeichnungsprei» ist auf 144 vom Hundert oder 1440 Mark für jeden Anteilschein festgeseyt 3. Jede Zeichnung muß auf ein« bestimmte Stückzahl von Reichsbank-Anteilscheinen zu je 1000 Mark lauten. Sie ist Mittel- Ausfüllung und Einreichung zweier gleichlautender Anmeldescheine zu bewirken, welch» vom 24. Oktober d. I. bei jeder Zetchnungsstelle unentgeltlich entnommen werden können. DaS eine Exemplar des Anmeldescheins erhält der Zeichner mit der Bescheinigung der Zetchnungsstelle über die erfolgte Zeichnung zurück. 4. Zugleich mit der Zeichnung muß eine Anzahlung von zehn Prozent d«S gezeichneten Nennbetrag- mit 100 Mark für jeden Anteilschein baar einqezahlt werden. 5. Die Zuteilung erfolgt in kürzester Frist. Sobald sie stattarfunden bat, wird ihr Ergebnis den Zeichnern bekannt gegeben. Zugleich werden dieselben aufaefordert, bei ihren Zeichnunasstellrn gegen Rückgabe des in ihren Händen befindlichen ZrichnungsscheinS und gegen Erstattung der vollen nach dem ReichSstempelgesetz vom 14. Juni 1900 (R. G. Bl. S. 275) von der Reichsbank zu entrichtenden Stempelbeträge für jeden zugeteilten Anteilichein einen Bezugsschein in Empfang zu nehmen und da- im Verhältnis zu den »»geteilten Beträgen zu viel gezahlte Angeld abzuheben. 6. Dir Bezugsscheine werden von dem Reichsbank-Direktorium ausgestellt und enthalten die Quittung über die Zahlung des Angeld«. Sie lauten auf den Namen der ersten Zeichner und können durch da- Ausfällen der auf ihrer Rückseite befind lichen Indossamente übertragen werden. Für die Form der Indossamente kommen die Bestimmungen der Artikel 11 bis IS der Wechsel-Ordnung in Anwendung. Die ersten Zeichner bleiben für die Bollzahlung der ihnen zugeteilten Anteil scheine verhaftet; erfolgt dieselbe nicht rechtzeitig, so verfällt der darauf nach Ziffer 4 gezahlte Betrag dem Reservefonds der Reichsbank als Vertragsstrafe. 7. Für die Anteilscheine können sogleich nach der Zuteilung Teil- und Vollzahlungen geleistet werden. Letztere müssen jedoch spätestens bis zum 29. Dezember L. I. (einfchlj) erfolgt sein. Alle Zahlungen sind bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere oder bei einer beliebigen Reichsbankhauptstelle, Reichsbankstelle oder Reichsbanknebenstelle mit Kassen- einrichtung unter Vorlegung des Bezugsscheins zu leisten, auf welchem Quittung geleistet werden wird. Ueber eine Voll- . bezw. Schlußzahlung kann letztere jedoch nur von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere zu Berlin oder einer Reichsbankhauptstelle oder einer Reichsbankstelle gültig erfolgen. Die Reicksbanknebenstellen vermitteln nach Erhalt solcher Zahlungen lediglich die Ausstellung gültiger Quittungen an zuständiger Stelle. Aus Bezugsscheinen, aus welchen über die Bollzahlung nicht quittiert ist, können vom 30. Dezember d. I. ab irgend welche Ansprüche gegen die Reichsbank nicht mehr geltend gemacht werden. 8. Der Umtausch der Bezugsscheine gegen Reichsbank-Anteilscheine findet nach näherer Bekanntmachung des Reichsbank- Direktoriums in den ersten Monaten des Jahres 1905 statt. Die Aushändigung der auf den Namen der Jeichner aus- arfertigten Anteilscheine ersolgt gegen Rücklieferung der Bezugsscheine. Hat ein Uebergang Les Eigentums eines Bezugs scheines stattgefunden, so wird dies auf dem Anteilschein vermerkt. Zur Prüfung der Legitimation des Einlieserers ist die Reichsbank berechtigt, aber nicht verpflichtet. S. Auf einen Schriftwechsel lassen sich die Zeichnungsstellen nicht ein. Auswärtige haben Bevollmächtigte zu bestellen. Berlin, den 5. Oktober 1904. Der Reichskanzler. In Vertretung: Gras von PofadowSky. Bekanntmachung. Das 22. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungs blattes für das Königreich Sachsen ist bei uns eingegangen und wird bis zum II. November d. I. auf dem Rathaussaale zur Einsicht- nähme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: 88. I" . 749* schm 3 > lltzri Unerreicht sinü L»I»8Sl0. 1 Taffe extra starker / »raftdriihe F /S Pfg. 8UPP6N- u. Lpvlssn- Sie macht augenblicklich schwache Suppen, Saucen, Gemüse u. s. w. gut und kräftig im Geschmack. Zu baden in Originalfläschchen schon von 35 Pfg. an, nachgefüllt für 25 Pfg. 2 Portionen in Kapseln zu 10 bezw. 15 Pfg. DM- Maa verlange ausdrücklich Würze und Bouillon-Kapseln.
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