Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.01.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-01-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193001201
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19300120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19300120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1930
- Monat1930-01
- Tag1930-01-20
- Monat1930-01
- Jahr1930
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.01.1930
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Riesaer H Tageblatt und An eig?r ILlbedlM Mtd Ämelaer). Montag, 20. Januar INS», abends 83. Jahr« F? 1« einzelne« Ab des Deutschen der Deutschen Lrahtanschrtst! Tageblatt Mas«, »mm», An. 99. Postfach M. 5L Dresden I58Ü. Gttokasse». Mesa Nr. «» NkömnAdiiiMiliigeii im» »leMmngrsrW. II Berlin. In politischen «reisen hält man die durch die jetzigen Abmachungen im Haag geschaffen« Lage für derart, daß irgendwelche Schwierigkeiten, die de« Vertrag fiir Deutschland gefährden könnten, nicht wehr bestehe«, Die vielfach behauptete Verbindung .'zwischen der Jngang- setzung des Houngplanes und der Mobilisierung ist nun völlig beseitigt. Schwierigkeiten für die RS««u»ng, befou« ders für den vorgesehene« Sudtermin, de» 39. Jnui, kam» men auch nicht mehr in Frage. In den amtlichen Mel dungen iit schon hervorgehoben worden, daß ein« Verbin dung -wischen den Liauidierungsverträgcn und der Räu mung nicht besteht. Die LiauidierungSverträge tragen ihre Rechtskraft in sich selbst. Es besteht kein Zusammenhang zwischen beiden Angelegenheiten. Vie Nsager 8cMuy8iiru»g «m 4 IM nscstmitlagz vorvmmiie Hoostzme lle» 8clil«chs>kowll«vr Wgkl hlUhllst m» SkMsrMWk WkSmm. st Bari«, 19. Jan»«. In «iner Betracht«»« Wer da« Grgebnir der Haager Verhandlungen schreibt der Haager Berichterstatter der Agenc« Hava«: Die vavstSudiga und endgültige Regelung der deutschen Reparationen ift «««mehr gesichert. Tie ist durch eine Verpflichtung Deutschlands feierlich anerkannt uud durch den deutschen Kredit auf dem Weltmärkte garantiert. Damit geht di« Schuld vom politischen auf das kommerzielle Gebiet über. Diese Umstellung kan« für die künftige Gestalt»«, der deutsch-französischen Beziehungen »ur vorteilhaft sei«. Das wichtigste Ergebnis der Konferenz ist zweifellos di« Regelung der MobilisierungSfrage, da sie dahin führt, dir Interessen der Gläubiger mit denen des Schuldner« aus- zugleich»« und eine Politik finanzieller Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland rinzuleiten. Diese Gesamtregelung der deutschen Reparationen ist, wie man anerkennen mutz, erzielt worden dank dem guten Willen und dem durchaus korrekten Verhalten, das die deutsch« Delegation trotz der politischen Schwierigkeiten ihrer Auf- gab« bewiesen hat. Die dem Schlußprotokoll der Haager Konferenz angehängten Anlage« enthalt«« folgendes: 1. Vereinbarung zwischen Deutschland aus der einen Leite, England, Frankreich, Belgien, Italien und Japan aus der anderen Leite in der Sanktionsfrage. 2. Uebergangsbestimmungen. 3. Die Krage der Schuldverschreibungen Reiches. 4. Die Frage -er Schuldverschreibungen Reichsbahngesellschaft. Sa. Das neue Reichsbahngesetz mit den äuderungen. Sb. Verfahren über die Abänderung der international gebundenen Bestimmungen -es neuen Reichsbankgesetzes. 6a. Gesetz über die Abänderung des Reichsbahngesetzes. 6d. Verfahren über die Abänderung der Bestimmungen des ReichSbahngcsetzes. 7. Bestimmungen über die gemeinschaftliche Haftung ge wisser Einkünfte des Deutschen Reiches snegattve Pfänder). 8. Treuhändervertrag zwischen den Gläubigermächten und der BIZ. 5. Sachliquiüationsabkommen. 1V. Abkommen zwischen Deutschland und England und Deutschland und Frankreich über die German Reparation Recovery Act und di« entsprechend« französische Gesetz gebung. 11. Bürgschaften hinsichtlich der deutschen Ausländs anleihen vom Jahre 1924. 12. Regelung des Schiedsgerichtsverfahrens. Di« Schloßklansel besagt, -ah der Haager Schlußakt ratifiziert wird und daß die Ratifizierungen bet der französischen Regierung in Paris zu hinterlegen sind. Der Plan tritt in Kraft, sobald der Reparationsagent und der Präsident der Kriegslasten kommission gemeinsam festgestellt haben, daß 1. der Plan durch Deutschland ratifiziert und die ent sprechenden Aendernngen des Reichsbahn- und Ncichsbank- gesetzes vorgenommcn worden sind, 2. -er Plan durch vier Gl^ubigermächte d«r fünf Glän bigermächte ratifiziert rvorden^st, 3. die Internationale Bank gegründet worden ist, die Verpflichtungen übernommen hat und daß die Schuld verschreibungen des Deutschen Reiches und der Deutschen Reichsbahn hinterlegt worden sind. Der Neue Plan tritt für jede einzelne Regierung in Kraft, sobald die Hinterlegung der Ratifizierung erfolgt ist. Die französische Regierung wirb de» verschiedenen Regie rungen die Abschriften des gok^mti-n Protokolls und der Ratifizierungen übermitteln. ««d An, eiger «klbeblatt und Ächtlger) D« Messer Tageblatt ist da« zur Deröffentllchung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast Großenhain, de« Amtsgericht? und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Mesa, de« Rates der Stadt Mesa, d«S Finanzamt« Meso und de« Hauptzollamt« Meißen behördlicherseits bestimmt» Blatt All MW WMW Ott Mm-PlMi N KW. * Haag. lTelunion.j von Seite« der deutschen Ab ordnung wird feftgeftellt, daß der Houng Pla« aus der »weiten Haager Kon'erenz nur in der Frage der Zahlungs- termiue abgeändert worden sei: dir deutsch» Abordnung habe in den Verhandlungen den Standpunkt vertreten, daß di« Reparationszahlungen zum 30. jeden Mts. zu leisten seien. Die schließlich getroffen« Vereinbarung sieht bekannt lich vor, daß die deutschen HanShaltSzahlungen am IS.» die SS« Millionen Mk. der Reichsbahn am S«. jeden MonatS zu leiste« find. In den übrigen Punkten seien im wesentlichen die Be stimmungen des Voung-PlaneS aufrecht erhalten und die neuen Forderungen der Gläubiger abgelehnt worden; so sei insbesondere dir Unabhängigkeit der BIZ., die ans dem Zusammenwirken der Notenbankpräfidenten der europäischen Länder mit denen der Vereinigten Staaten beruhe, ohne direkte Einflußnahme der Regierung aufrecht erhalten worden, obwohl dir Gläubigrrmächt« vrrsucht hätte», eine starke Einflußnahme der Regirrnngen auf dir BIZ. herbei- zuführen. Der Grundgedanke des Boung-PlauS, die nach dem DaweS-Plan politische Schuld Deutschlands zu einer kauf männischen zu gestalten, sei uneinaeschrSnkt aufrecht erhalten worden. MllMW Miele lulerzriAM. * Haag. lTelunion.i Die auf der zweiten Haager Konferenz anwesenden Sachverständigen der Pariser Tribut konferenz. darunter auch ReichSbankhräfident Dr. Schacht, haben jetzt endgülti« den Pariser Bericht, der de« Nonng- Plan »msastt, offiziell »nterzeichnrt. Die Unterzeichnung war am Schluß der Pariser Konferenz nur inoffiziell er folgt, da dir amtliche Urkunde über den Voung-Vlan am Schluß der Konferenz noch nicht fertig geworden war. Die jetzt erfolgte Unterzeichnung des Voung-PlaneS auch durch Reichsbankpräsident Dr. Schacht hat lediglich formal« Le- deutung. NMWtzk WgW MiNm «WM ii»l l« Klkillk» Mmtk. * ^E«g. (Telunion.) In den Berhandlungen über dr« ungarisch« R«»arat,onssrag« ist «S in d«r spät«» Nacht nach langen außerordentlich mühevoll«« Beratungen zu eiu«r grundsätzlich,« «i«ignng zwischen den Mächten der Kleinen Ent«nt« und Ungarn gekommen. Ak MM» U die Ws« Ksnsmsz. Haag. sFunksprnch.) Di« Schlußsitzung der Haager Konferenz wird mit Rücksicht ans die deutsche« Wünsche möglichst verkürzt werde«. Es ist lediglich ei«« Rede des Vorsitzende« Jaspar vorgesehen, nach der namens der übrige« Konferenzteilnehmer der britisch« Schatzkanzler S«owde«s einige knrz« Dankcsworte sprech«« wird. Bei de« außergewöhnlich große« Umfang des Aktenwcrkes «nd b« große« Zahl der z« leistende« Unterschrift«, rechnet ««, jedoch mit einer ein- bis anderthalbstündigen Dauer der Uuterzeichnvngsprozedur selbst, so Laß Re deutsche Delegation ««mittelbar vom Konsereuzgebäude zur Bah« eile« muß, «m rechtzeitig abreisem z« könne«. Das z« unterzeichnende Abkomme« umfaßt de« „neue« Plan", der aus IS Artikel« «nd bisher IS Annexe« besteht, weiter das gesonderte Mobilisierungsabkomme«, dessen Wortlaut bereits bekanntgegebe« wurde. Außerdem ist das Schlußprotokoll z« unterzeichne«. Das Sonferenzgeväude ist im Hiublick a«s die seitliche Zeremonie mit Fahne« geschmückt «nd feierlich hergerichtet. ZU Mit »kl S«M SAlIsMMi. * Haag. Der Schlußakt des Haager Protokolls wird „Haager Abkomme«" genannt, umfaßt das gesamte Werk -er ersten und zweiten Haager Konferenz u«S -en Noung- plau mit 12 Anlagen. Das Schl«ßprotokoll mnfatzt eine Präambel, 16 Paragraphen, 12 Anlagen und eine Schluß klausel, sowie die zahlreiche» Einzelabkommen, über die Rheinlandräumung, die Bergleichskommission, die Einzel abkommen zwischen -en Gläubiger« unter sich. Die IS Paragraphen haben folgende« Inhalt: 8 1 stellt fest, daß »er Pariser Sachverständigeubericht so« 7. Juni 1929 das Haager Protokbll vom S1. August ISA und das gegenwärtige Protokoll Le« neuen Pla« barstelle«, der alle finanziell«« Frage«, die sich für Dentschla«» a«S de« Kriege ergebe«, eudgülttg regelt. Deutschland ver pflichtet stch feierlich, die Zahlung«« gemiktz den Bestim mungen Les Planes auszuführe«. 8 S. Durch Len neuen Pla« werden alle früheren Ber- pflichtnnge« Deutschlands aufgehoben. 8 8. Die Signatarmächte erkläre«, daß die Koute« Deutschlands bei der ReparattonSkommtssion über die Zah lungen während -es DaweSplanes «nd über alle Kredite im Zusammenhang mit den früheren deutschen Schulden gegenstandslos werden. Die Gläubigervegierungeu er klären, daß sie nach dem Inkrafttreten -es neuen Planes von ihren Rechten auf Zurückhaltung und Liquidierung des Eigentums deutscher Untertanen, Gesellschaften ober kon trollierter Körperschaften absehen. Die Ausführung dieser Bestimmungen ist in besonderen Abmachungen zwischen Deutschland und den betreffenden Regierungen geregelt: im deutsch-belgischen Abkomme« vom IS. Juli 1929 (Markabkommen) und vom IS. Januar 19M (Liqui dationen). Abkommen zwischen England und Deutschland vom 28. Dezember 1929. Kanada und Deutschland, vom 14. Januar 19S0. Australien und Deutschland, vom 17. Januar 1930. Neuseeland und Deutschland, vom 17. Januar 1980. Frankreich und Deutschland, vom 31. Dezember 1929. Italien und Deutschland, vom 17. Januar l980. Polen und Deutschland, vom S1. Oktober 1929. * Haag, 29. Januar. Der Ausschuß für die beutschc Reparatioussrage. in dem 13 Mächte vertreten sind, hat am G»««tag eine kurze Sitzung abgchalten, i« der das jetzt eud- gitltia abgeschlossene Protokoll der Haager Abmachungen «it mm Anlage« einstimmig genehmigt «mrde. I« der Sitzung machte« jedoch die Vertreter der Tschechoslowakei und Portugals von neuem ihr« bereits vo« deutscher Seite mehrfach abgelehnten Forderungen gel te«». Der tschechoslowakische Außenminister Bencsch ver langte wiederum, daß Deutschland a«f alle seine Forde rungen a«S der Liquidation private« deutschen Eigentums i« der Tschechoslowakei verzichte» solle. Dr. Curtius lehnte diese Fordern«« ia einer kurzen Erklärung ab. Fer«er oerlaugte der Vertreter Portugals eine S»nderbeteilig««g a« »er deutsche« Reparationszahlung über die bereits be- steheude« Abmach«ngen hinaus. Auch diese Forderung umrde vo« deutscher Seite abgelehnt. Di« Vertreter der Tschechoslowakei und Portugals erklärte« darauf hi«, daß De LaS Gchl«ßprotokoll nur unter Vorbehalt »uterzeich««« «Erbe«. Der Vertreter Italiens, Pirelli, erklärte, Latz die italienische Regierung das Schlutzprotokoll gleichfalls «nter- zeichueu werde. Die Sitzung wurde sodann mit der einstimmige« An- «ah«« des Haager Schlnßprotokwlls geschloffen. * Haag. sFmlkspruch.) Knrz vor 11 Uhr deutscher Zeit wurde auf dem Binnenhos bekanntgegebe». daß die für hatte «achmittag vorgesehene Schlußsitzung der Sonferenz «rf 4 Uhr augesetzt worden ist, so daß einer pünktliche« Ab reise der dentschen Delegation sich keine Schwierigkeiten in d« Weg stelle« dürfte«. Sa« Rttsarr Tageblatt erschetUt jede« Tag abend» '/,» Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark 25 Pfennig ohne Zustell, aebübr. Für den Fall de« Eintreten» von Produktionroerteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Prei«erhöhung und Nachfordcrung vor. Anzeige« sür die Nummer de« Ausgabetage» sind bi» 9 Ubr vormittag« auszugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewahr für da- Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 39 oua breit», 8 «uv hohe Brundschrift.Zetle (S Silben) 25 Gold-Pfennig«: die 89 mm breit« Reklamezeile lOO Gold-Pfennige: zeitraubender und tabellarischer Satz 50'/. Aufschlag. Fest« Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher reine« Anspruch a«f Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer b Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Geethektratze 59 Verantwortlich für Redaktton: Heinrich Uhlernann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. fielne 8ch«l«ritzßetten inetzr kür «e KSumnng 8 4 bestimmt das nähere über die Aufhebung der Repa rationskommission. 8 5 besagt: Zn den deutschen Zahluna«,, ist -er Zinsen dienst für die deutsche Ausländsanleihe vom Jahre 1924 enthalten, dagegen enthalten die deutschen Zahlungen nicht die nach dem Aonngplan an Amerika z« leistenden Zah lnngen. 8 6 betrifft die Gründung der Internationalen Bank zur Ausführung des neuen Planes. 8 7 schreibt die Hinterlegung »er dentschen Schuld verschreibung bei der Internationalen Bank vor. 8 8: Die deutsche Regierung erklärt freiwillig, Latz sie nur im Falle einer Gefährdung der deutschen Währung oder der Leutschen Wirtschaft ein Moratori»« beantragen wird Deutschland hat Las Recht, selbst zn beurteile«, ob es ein Moratorium beantragen will 8 9: Die deutsche Regierung verpflichtet sich zur Durch führung der vom Poungplan geforderten gesetzgeberischen Aenderungen des Neichsbank- und -es Reichsbahngesetzes. 8 10 enthält das Ltatut, die fiskalischen Bestimmungen und die Bestimmungen über den Titz der Internationalen Bank. 8 11 enthält das Trcuhänderabkommen. 8 12 betrifft die Sachlieferungen und die über den Recoverp-Act zwischen Deutschland und Frankreich, Eng land und Italien geschlossenen Verträge, die in Anlage 10 enthalten sind. Im 8 13 bestätigt Deutschland alle Vorrechte, Bürg schäften und Pfänder in Zusammenhang mit der Ausländs anleihe vom Jahre 1924 und erklärt, daß seine Verpflich tungen, die cs seinerzeit zur Sicherung der Anleihe über nommen hat, in keiner Weise durch das Aufhören des Dawesplanes und das Inkrafttreten des PoungplaneS ge ändert oder vermindert würden. Im 8 14 erklären die GläubigermSchte, -aß alle frühe ren Pfänder, Kontrollen und Privilegien mit Ausnahme der in Anlagen 0, 7 und 11 aufgehoben find. 8 18 bestimmt, daß alle Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des neuen Planes -er endgültigen Ent scheidung des Schiedsgerichts des Honngplanes unterworfen werden, das aus fünf Mitgliedern, nämlich einem amerika nischen Präsidenten, zwei Neutralen, einem Deutschen und einem Angehörigen der Gläubigerstaaten besteht Der Paragraph enthält außerdem die genauen Vorschriften Sster daS Schiedsgerichtsverfahren.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode