Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-03-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193103252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19310325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19310325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-03
- Tag1931-03-25
- Monat1931-03
- Jahr1931
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1931
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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. MMle w die WWW. Deutsche Bedenken gegen Artikel 89 der Generalakte Die viel berufene Schwenkung der europäischen Kabi nette ron der Außen- zur Innenpolitik beginnt gegenwär tig wieder in die umgekehrte Tendenz umzuschlagen. Bon der Abrüstungskonferenz im Januar nächsten Jahres tren nen uns zwar noch neun Monate. Die politisch-medizinische Bearbe tnng des Fricdcnsengels, der dort geboren werden soll, ist aber bereits in vollem Gange. Erst unlängst hat Henderson davon gesprochen, daß die Aussichten auf einen Erfolg der Abrüstungskonferenz so günstig wie nur mög lich gestaltet werden müssen, weil von ihrem Ergebnis die künltige.i Gclchehnisie nicht nur in Europa, sondern in -er ganzen Welt maßgeblich bestimmt werden. Nnd Brianb Hai sogar in seiner bekannten blumenreichen Art die kommende Konserenz eine „kühne. ia tolldreiste Tat" genannt, wobei er freilich wcht hinzu,znsügen vergast, daß bei der Bekundung des ehrlichen Friedenswillens Frankreichs keineswegs die militärische Sicherheit außer acht gelassen werden solle. Man rüstet also bcrc'tS allerorten. Fragt sich nur wie? Im Vordergrund der Konferenzvorbcrcitungen steht gegenwärtig die Ratifizierung des von der neunten Völker- bnndSvcrsgminlung im September 1928 beschlossenen Gcne- ralabkommenS über die friedliche Lösung internaitonaler Streitfrage». Besonders Frankreich und England sehen in der Ratifizierung dieses Abkommens eine Vorbedingung für die Konferenz selbst. Sie haben nach den Pariser Besprechungen zwischen Hen derson und Briand für sich die Konsequenz daraus gezogen und daS Abkommen in ihren Parlamenten zur Annahme gebracht. Von kleineren Staaten sind ihnen vorbchaltsloS Belgien, Dänemark, Finnland und Luxemburg gcsolgt, Spanien, Schweden und die Niederlande haben die An nahme nur unter gewissen Vorbehalten vorgenommen. Die große Frage ist nun: Wie stellt sich Dentschland zn einer Ratifizierung der sogenannten „Generalakte?" Sind seine Bedenken gegen Form nnd Inhalt deS GeneralschlichtungS- abkommcns so schwerwiegend, daß eine Ratifizierung nicht in Frgge kommi? Oder ist zum mindesten eine politische Entgiftung und genauere Interpretierung der einzelnen Paragraphen notwendig, ehe die deutsche Negierung ihre be rechtigten Vorbehalte zurückstellt? Nnn ist an einer Tatsache bestimmt nicht zn zweifeln, daß Deutschland an einem internationalen Schiedsgerichts verfahren von allen Staaten vielleicht das größte Interesse hat. Deutschland ist in auch das Land, das führend in Schiedsverträgen war und eine große Anzahl zweiseitiger Abkommen mit einer ganzen Reihe von Staaten geschlossen hat. Wenn man also den Versuch machen sollte, deutsche Be denken gegen die Generalakte dazu zu benutzen nm Deutsch land nun als Störenfried und alß Saboteur der Abrü stungskonferenz hinznstellen, so würde man die Tatsachen direkt aus den Kopf stellen. Ans der anderen Seite ist Deutschland nicht so einfach „verpflichtet", auch nach dem Wortlaut des Schicdsabkommcns nicht, vorbehaltlos zn der Generalakte Ja und Amen zu sagen. DaS Komitee für Schiedsgerichtsbarkeit und Sicherheit, daS im November 1927 von der vorbereitenden Abriistnngskommission eingesetzt wurde, hat selbst ursprünglich sechs VertragSmodclle ent- warfen, drei allseitigen Eharakters und drei zweiseitige Abkommen, und erst die Vollversammlung des Jahres 1928 hat diese sechs Modelle in ein einziges Abkommen znsam- mengcfastt, das die zweiseitigen Verträge ausschicd und trotz deutsclzer Bedenken den Weg des allgemeinen Schicdsge- richtsabkommcns beschritt. Die bereits damals geäußerten dentsclrcn Bedenken haben sich in der Zwischenzeit verstärkt, weil besonders Frankreich bet der Ratifizierung des Abkom mens gewisse Artikel in einem Sinne interpretierte der die bestehenden Verträge zur unumstößlichen Grundlage aller politischen Schiedsgerichtsverfahren macht. Auch bei der Behandlung von territorialen Streitigkeiten» die im Arti kel 39 des Abkommens vorgesehen sind, soll das rechtspre- coeude 5 Manner-Kollegium grundsätzlich die bestehenden Fricdensverträge als unantastbare Voraussetzung seiwes Urtcilsspruchs bestehen lassen. An diesem Punkte setzt nnn zweifellos mit Recht die deutsche Kritik an der Generalakte ein. Die allgemeinen Bedenken geaenüber dem generellen SchivdSgerichtSabkom- men. das politische und Rechtsstreitigkeit«» trotz aller bis herigen Enttäuschungen gleich behandelt, verstärken sich zu uem sehr gewichtigen Einwand gegen die merkwürdige ' a„ ,ösische Interpretierung des Artikels 39. ES besteht die '-esahr daß zum mindesten jnrffkffch durch eine Annahme ' los Artikels der Artikel 19 der Bölkerbundssatzu»« außer rast gesetzt wird, der de» VötterbnndSmitglie-ern da» äst gib», eine Nachprüfung der »«anwendbar gewordenen rlräge und solcher internationaler Verhältnisse zu for- t rn, deren Ansrechterhaltnng den Weltfrieden gefährden töuiite. Man steht dieser juristisch immerhin möglichen AuS- ic'altuug des Revisionsverfahrens deutscherseits gegenüber aus do n Standpunkt, dast die Schiedsgerichte auch in terri. Gr aleu Fragen hinsichtlich ihrer SchtedSgertchtSbefngniS völlig frei sein müssen. Sie fftch für die zukünftige Entwick- '"»g bestimmt und dürfen ketuuStzollS als Leibgarde deS ' gtus gno nnd der starr«, ftmnzvfrsche« GtcherhettSwünsche betrachtet werden. Diese juristischen Bedenke» der deutscher» Eachverstäu- um gegen di« Generalakte bedeute« mm freilich keineS- > u>s. daß die politisch«» Entscheidungen de» deutschen Außenministers vdllig orthodox dies«, Gesichtspunkten fol- v müssen. Man betont t» maßgebenden deutschen Kreisen i t -liecht dast die Lusroüuu« der Territorial- Alllk MW dkl MMMlW IM MAU Berlin. lFunkspruch.) Reichstagspräsident Lvbe er öffnet die heutige Neichstagssitzung um 12 Uhr. Ak r. NmlW du SMlkselktu wird fortgesetzt. Abg. Gandorser lBanr. Bauernbund) betont, daß die Bevölkerung der bayerischen Ostgrcuze sehr mißgestimmt fei, weil sie bisher kein« klare Zusage für Hilfe erhalten hahe. Der Abg. Leicht lBayr. BolkSp.) hab« mit seinen Ausführungen hewicsen, daß er die dortigen Verhältnisse nicht kenne. lZurus des Abg. Leicht, ich habe mich nur da gegen gewandt, daß gesagt wird, es komme überhaupt keine Hilfe!) Von Hof bis Passau liege die Indnstrte znm Teil völlig still. Die Stciutndustrie ruhe vollkommen und in der Holzindustrie sehe cs nicht viel besser aus. Wen« die Oft- hilsemaßnahme nick»» aus dieses Gebiet ausgedehnt werde, daun lei eine Wirtschastskatastrophe unausbleiblich. Abg. Becker-Breslau s.KPD j schildert di« Rot i«n »a«. denburger Gebiet und erklärt die Ofthilfe sür ganz «uz»» reichend. Abg. Bauer (Landvolk) erklärt, das Osthilfegesetz in der vorliegenden Form sei eine Enttäusch«»«, für die Land wirte. Der Ausschuß habe die ursprüngliche Regierung». Vorlage verschlechtert. Die Regierung sollte die klare Zu sicherung geben, daß di« in der ursprünglichen Vorlage auf geführten Gebiete sür Verschulduna und Umschuldung auch tatsächlich berücksichtigt werden. Die Beantwortung für die mit einer Liuksmehrheit im Ausschuß beschlossene« Verschlechterungen treffe die Deutschnatiouale« und Natio nalsozialisten, die sich der Mitarbeit entzöge» hätte« «ud durch den Auszug erst die Linksmehrheit ermöglicht hätte«. Abg. Gras von Westarp lKonservativ) bezeichnet daS Osthilsegeseg als ein Dokument vou historischer Bedeutung. Andere Gehicte, als die vorgesehenen, in das Gesetz einzn- bcziehcn, sei wegen der dann erforderlichen gröberen Mit tel unmöglich gewesen. Wenn das Osthilfegesetz angenom men ist, so wird der Auftrag, um deswillen der Reichsprä sident das Kabinett Brüning eingesetzt und mit besonderen Vollmachten ausgerüstet hat, ausgeführt sein. Es handele sich um den deutschen Ost««. Wir sehen das intensive pol nische Vordringen gegen das Deutschtum im Osten. Wir müssen diesem Vordringen einen Wall entgegensetzen. Für die Anwendung der zur Verwendung kommenden Mittel können nicht nur wirtschaftliche Gründe entscheidend fein, sondern in erster Linie muß die Frage gestellt werden, wo dir Gefahr am größten ist. Dafür habe ich nicht für den Christlich-Sozialen Dolksdienst, sondern für meine Person -en vom Ostausschuß beschlossenen Erweiterungen des Ge bietes widersprochen. Wen« der deutsch»at. Abgeordnete Dr. Bang das Osthilfegesetz «tue» Host« ans die Oftvot »eunt, so »erstehe ich da» aicht, weun ich auch die Motive für solche Agitation verstehe. Man darf sich auch durch Partetagita- tionsgründe nicht bestimme» kaffen. Die Aufstellung eines Idealplanes ist leichter als die Beschaffung der Mittel zur Durchführung. Der Osthilfe wird erst die Geschichte da» Dank abstatte« «ud dabei wird am - hellste» «strahlen der Nam« deS MauneS, der einst als Helf« wie jetzt al» Staatsmann Ostpreußen gerettet hat, der Nau«« Hinden burg. «Beifall.» Abg. Hillebuuud (Hostübaut der StaatSpartest äußerl Bedenken gegen die Konstruktiv« der Haftung «verbände. Durch die SuSfchntzbesthlüfie sei die Vorlage nicht verschlech tert, sondern «rg Lüsten -er Bayern verbessert worden. Reichs neun her Treviouuus. Für die Osthtlfe werden ansgewaodt von 19A bi» 1S88 mindestens SW Millionen, außerdem an» Haushaltsmitteln 11« Milliowe«, im ganzen also etwa 2 Milliarden Mark. Daß wir für diese» Hilfs werk nicht viel Dank ernten werden, wissen wir. Wir können nnS damit tröste», daß auch di« segensreiche Einrich tung der GeueraNauüschafte« zunächst wenig Anerkennung fand, als st« vor 18t) Jahren geschaffen wurde. Die Fürsorae für die Laudarbeiter ist nicht so gering, wie es vo» einigen Rednern hingestellt wurde. Wir wer de» auf diesem Gebiete iu nächster Zett wettere Fortschritte machen können. Wenn wir die landwirtschaftlich« Selbst. Verwaltung noch mehr heranziehen, so würden wir damit wohl wenig Dank ernten, denn eS ist keine schön« Auf- gäbe, den Nachbarn zu sage«, daß ihnen nicht mehr gehol fen werden kann. Die in der Vorlage vorgesehen ge sunde Mischung zwischen de» behördlichen Betreuungen der Heranziehung der Selbstverwaltung wird di« beste Lkfuug fei». Damit schließt die Aussprache. Die Abstituwuuge» werde» zurstikgestellt. ES folgt die dritte Beratung des neuen Gesetzes, durch daS daS Mitsühee« vo« Hieb«, Stich, »ud Stoßwaffe« bei politischen Kundgebung«» bestraft wird. x Ab-g. Schneller s.KPD.) protestiert gegen dieses Gesetz. Damit ist die dritte Beratung deS Gesetzes gegen den Waffenmitzbrauch erledigt, bi» ans die Abstimmung, die zu rückgestellt wird. Nunmehr wird die dritte Beratung des Etats fortgesetzt bet« Haushalt des ReichSffuuuqmiuisteriumS. Zkl MWM Sill W MMWMI. Berlin. lFunkspruch.) Die aus das deutsch-öster reichische Zollabkommen bezüglichen Ausführungen des Reichskanzlers in seiner heutigen Rede hatten folgenden Wortlaut: Da die Erkenntnis der Zusammenhänge in d«r Welt nur langsam vorwärts schreitet, und da von der Erkenntnis zur Tat tm Bölkerbundsleben sehr weit ist, muß die Regie rung bestreb» sein, durch eigene Maßnahmen die Entwick, langen anznbahnen, die im Bereiche des Möglichen liegen. In dieser Linie liegen auch die Verhandlungen, die setzt -wische« Deutschland und Oesterreich eingeleitet worden sind, um einen Vertrag über die Angleichung der zoll- und han delspolitischen Verhältnisse der beiden Länder abzuschließen. Jeder weiß, welche Fülle von Schwierigkeiten dieses Problem in sich schließt, eine Aussicht, eS mit einem Male einheitlich sür alle Staaten Europas zu lösen, ist sebensallS heute noch nicht gegeben. Wo sich deshalb di« Möglichkeit zeigt, daS Problem zunächst in einem engeren Rahmen in Angriff zu nehmen, um so feste Ansatzpunkte sür weiter gehende Organisationen zu schassen, muß diese Möglichkeit ohne Zögern anSgenutzt werden. Deutschland und Oester reich konnte« sich um so leichter entschließen, diese« Gedanken zu verwirklichen, als sie dabei durch keinerlei Gegensatz ihrer Iutereffe« behindert werden. Die veröffentlichten Richtlinien, die Deutschland und Oesterreich für den Vertrag vereinbart haben, sind in ihrem Inhalt und ihrem Zweck nach einfach und klar. Sie sind vou keinen politischen Hinteransichten, sondern allein von dem Bestreben diktiert, der Wirtschaft beider Lauder mit möglichster Schnelligkeit diejenigen Vorteile zu »erschaffen, die sich aus de? Erweiterung des Wirtschaftsgebietes er geben. Aber diese Vorteile, zu deren Sicherung beide Re gierungen daS Recht und deshalb heute mehr als je auch die Pflicht haben, brauchen mit den Interessen anderer Staaten in keiner Weise in Widerspruch zu stehen. DaS von den beiden Regierungen in ihr Abkommen ausgcuommene Angebot, auch mit dritten Staaten, ans deren Wunsch i« Verhandlungen über eine gleichartige Regelung einzutreten, wenn eS unvoreingenommen und nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt, kann de« Anstoß zn einer Entwicklung geben, die sich im euro- väische« Gesamtiuteresse als äußerst heilsam erweisen wür de«. Ich habe deshalb die Ueberze«g«ug, daß die europäische Oefsentlichkeit und auch di« europäisch«« Regierungen, wenn sic das deutsch-österreichische Abkomme« in seine« Einzel heiten pritseu, die ihm zugrunde liegeubeu Absicht?» wür dige» werden »nd daß daun auch Mißverständnisse ver schwinden, die, anscheineud aus die ersten Nachrichten der Presse hin, hier und da entstände» stud. Deutschland und Oesterreich find jedenfalls entschlösse«, de« Weg, den sie in ihrem «igeue» Interesse und im Gesamtiuteresse als richtig crkaunt haben, mit ruhiger Festigkeit zu Sude zu gehen. fragen keineswegs ein«m juristischen 5-Männer-Kollegi»m überantwortet werden dürfte. Diese Fragen sind so hochpo litischer Natur, daß sie immer in den Händen der politischen Führer bleiben werden. Wenn deshalb Deutschland gegen das generelle Schiedsgerichtsverfahren alle notwendigen Vorbehalte macht, d. h. «ine „Entgiftung" vornimmt, dann aber die Generalakte ratifiziert, kommt der deutsche Stand- punkt durchaus zu seinem Reckt. Durch ein solches Vor gehen wird aber zugleich politisch jenes Odium der Störung durch Deutschland zerstreut, das Frankreich bereits für ein« eventuelle deutsche Ablehnung propagandistisch in Bereit schaft hält. Besonders Frankreich kann dann beweisen, wie ernst ihm die Abrüstung ist, ein Beweis, aus den man in Deutschland recht gespannt sein kann. Der Schiedsspruch für die schl-fische Tertttt«d«strie. Berlin. lFunkspruch.) Im Sohnttreit der schlesischen Textilindustrie find die Schlichtung-Verhandlungen von dem Sonderschlichter am 24. März abgeschloffeu worden. Di« Schlichterkammer Hut einen Schiedsspruch gefallt, der ein« Seukung del tarifliche» EcklobneS »u» st ». H. vorsiebt. Außerdem ist bi« bisherig« AkkordregulierungSklausel im Sch edssvruch geändert worden. Der Schlichter bat den Parteien ein« ErkltzruntzSfrift bis Monta», den SO. Mär» 1V31. gesetzt.
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