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Im Selbsthilfeprinzip
- Titel
- Im Selbsthilfeprinzip
- Untertitel
- Genossenschaftswesen in Dresden
- Verleger
- Dresdner Geschichtsverein e.V.
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 2007
- Umfang
- 100 Seiten
- Sprache
- German
- Vorlage
- Dresdner Geschichtsverein e.V.
- Digitalisat
- Dresdner Geschichtsverein e.V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id16656709325
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1665670932
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1665670932
- SLUB-Katalog (PPN)
- 1665670932
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Beiträge zur Kulturgeschichte 91
- Titel
- Genossenschaftliche Prinzipien im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit
- Autor
- Günther, Maike
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieIm Selbsthilfeprinzip -
- AbbildungUrkunde über einen LPG-Eintritt -
- TitelblattTitelblatt 1
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 2
- ArtikelVorbemerkung 3
- ArtikelDie Entstehung des europäischen Genossenschaftsgedanken 4
- ArtikelGenossenschaftliche Prinzipien im Spätmittelalter und in der ... 14
- ArtikelGegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und ... 22
- ArtikelBeispiele des genossenschaftlichen Wohnungsbaus im ersten ... 32
- ArtikelDie Handelsgenossenschaft KONSUM 41
- ArtikelLPG und GPG im Dresdner Umland 50
- ArtikelDie Dresdner Künstlergenossenschaft KUNST DER ZEIT 60
- ArtikelStädtische Handwerksgenossenschaften und ihre Wurzeln in Sachsen 67
- ArtikelWohnungsgenossenschaften und Stadtentwicklung heute 76
- ArtikelPotentiale der Genossenschaft für Wirtschaft und Gesellschaft 84
- SonstigesGenossenschaften mit Hauptsitz in Dresden - Eine Übersicht 90
- SonstigesNeuerscheinungen zur Dresden-Literatur 92
- SonstigesGesamtverzeichnis Dresdner Hefte 96
- SonstigesAutorenverzeichnis 99
- SonstigesQuellen 99
- Titel
- Im Selbsthilfeprinzip
- Autor
- Links
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16 geprägt war, getragen von Grundsätzen wie kollektiver Selbsthilfe und Selbstverant wortung sowie gemeinsamer Identität. Sie konnten Geistliche und Laien gleichermaßen umfassen. 12 Aber nicht die Prinzipien der Bruderschaft allein bestimmten den Kreis zunftmäßiger Vereinigung, sondern das ausgeübte Handwerk, der Beruf, das Amt. Hinzu traten Rechte und Pflichten zur Ordnung des Gewerbezweiges im Rahmen der städtischen Wirtschaft: Zwangsrechte zur Ordnung des Gewerbes, das Recht der einungsrechtlichen Organisation mit Eintrittsgeldern, Meisterwahl, Rechtsetzung. Der Begriff INNUNG kann diese verschiedenen Rechte und Funktionen bezeichnen. 13 Da sich diese Funktionen nur ausüben ließen, wenn die Innung das alleinige Recht zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes innehatte, entstand eine ähnliche Privilegierung wie bei den Kaufleuten, die sich aber nicht mehr von Freiheiten und Privilegien des Herr schers ableitete, sondern allein aus der Rechtssituation Stadt entstand. Den Zugang zur Stadtherrschaft, den zuvor die Kaufleute allein im Verbund mit dem Stadtherrn inne hatten, erhielten die Innungen/Zünfte nur über politische Auseinandersetzungen. Diesem Aspekt kann hier nicht nachgegangen werden, aber in Dresden bestimmten erst Ratsordnungen nach 1470, dass von den 21 zu wählenden Ratsherren sechs aus den Handwerksinnungen kommen mussten und davon wieder drei im regierenden Rat vertreten sein sollten. 14 Trotz Eigenständigkeit und Privilegierung unterlag die genos senschaftliche Ordnung immer der Kontrolle des Rates und des Landesherrn, was auch das Recht auf Auflösung der Innung einschloss. Ergänzend sei angemerkt, dass auch die städtischen Unterschichten Einungen oder Bruderschaften bilden konnten, etwa die aus dem Spätmittelalter bekannten Bettlergilden, für die es in Dresden bisher keine Anhalts punkte gibt. Genossenschaftliche Prinzipien lassen sich zudem in den Sondergemeinden, den Nachbarschaften, innerhalb einer Stadt sowie in den Städtebünden des hohen und späten Mittelalters beobachten. Prominente Beispiele dafür sind die Hanse oder der Oberlausitzer Sechsstädtebund. Das Prinzip der freien Einung war auch nicht auf die Stadt begrenzt: Städtebünde, Adelsbünde, Landfriedensbünde beruhten praktisch auf demselben Prinzip. 15 Das Wechselspiel von Herrschaft und Genossenschaft soll nachfolgend noch an Bei spielen Dresdner Innungsordnungen beschrieben werden. Die Entstehung der ersten Vereinigungen von Handwerkern kann in Dresden in Analogie zu anderen Städten für die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts angenommen werden, selbst wenn die schriftliche Überlieferung erst später einsetzt. Im Geschossregister von 1407 werden mit den Tuch machern, Schustern, Bäckern, Kürschnern, Schneidern und Schmieden die Handwerke benannt, die bei Kriegszügen Mannschaften zu stellen hatten. Es spricht vieles dafür, dass eine solche Zuweisung nicht vor dem zunftmäßigen Zusammenschluss der Gewerke erfolgte. 16 Gestützt wird diese Annahme durch einen ersten sicheren Nachweis einer Innungsordnung aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zu den Tuchmachern. 17 Im Stadtbuch von 1404 befinden sich weitere Ordnungen zu den Schuhmachern und den Schneidern. 18 Generell verliehen die Handwerke ihrem Zusammenschluss mit dieser Ordnung einen rechtlichen Rahmen. Zugangsvoraussetzungen wurden schon Mitte des 14. Jahrhunderts
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