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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-11-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193211113
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19321111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19321111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-11
- Tag1932-11-11
- Monat1932-11
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1932
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j t i f r s i d e d r f ü s l- d b e s r d n h b. ti d a ck d ri b l< NI b E d § N! b H n> R r> S A T I st N D B IN de >V er ar de ko st< dr ke E> G nr de ge en fu nc m de gl ur M de be D> kä ne ar sie w re in kN ii l be B w B rur 81»lttver»rüllklkii WsM. Dk6 Angriffe, die Dr. jur. Schroeter gegen da» Kolle gium und insbesondere den Vorsteher Dr. tng. Mühlmetster wegen de» Rechtsschutzes in seiner Privatklagesache gegen Dr. jur. Schroeter erhebt, nötigen zu folgenden Richtig stellungen: Im Januar 1k>82 hatte der Wahlausschuh für die Bürgermeisterivahl in Bad Elster über Dr. Schroeter, der sich dort beworben hatte, Auskunft eingezogcn, und war vom Oberbürgermeister, den er zuerst besucht hatte, an das Stadtverordnetenpräsidium verwiesen worben. In seiner Eigenschaft als Stadtverordnetenvorsteher hatte Dr. Mühl meister die 5 Herren aus Bad Elster, die von allen dortigen Parteien, auch der NSDAP-, gestellt waren, empfangen und auf Grund feiner AktenkcnntniS die Auskunft nach seiner besten Ueberzeugung und nach bestem Wissen gegeben. Dah sie nicht auf eine Empfehlung hinanSlief, lag nicht etwa an einer „moralischen Belastung" des Dr. Mühlmetster, son dern an dem bisherigen Verhalten des Dr. Schroeter, der in der Zwischenzeit, zuletzt mit den „Wahlnachrichten" der NSDAP., genug bewiesen bat, dah er sich zu einem verantwortlichen leitenden Gemeindeamt nicht eignet. Dr. Schroeter verlangt aber scheinbar vom Stabtverord- netenvorsteher, dah dieser ihn gegen seine Neberzeugung von Riesa „fortlobt", denn er bezeichnet die gegebene Aus kunft als eine Schädigung der Stadtkasse „(jährlich über ^„6 4000.— !!)": dies ist nämlich die Rente, dieDr.Schroeter gemäh 8 105 der Gemeindeordnung bis zum l. September 1936 bekommt iund annimmt, ohne dah er etwas für die Stadt tut), wenn er nicht bis dahin ein anderes öffentliches Amt erhält. Die erwerbslosen Parteigenossen des Dr. Schroeter werden diese Summe mit eigenartigen Ge fühlen zur Kenntnis nehmen, zumal er aus Grund dieses „geringen" Einkommens auch noch versucht, gegen die Stadt aus Armcnrecht zu klagen isiebe unten). Unter Bruch des in 8 59 der Gemeindeordnung festge setzten Schwcigcverbots der Gemeindevcrordnctcn ist Dr. Schroeter die vertraulich erbetene und erteilte Auskunft in Bad Elster bekannt geworden, er hat Strafantrag gegen den Stadtverordnetenvorstchcr Dr. Mühlmcister gestellt wegen übler Nachrede. Da die Stadtverordneten einstimmig der Ansicht waren, dah dieses Gerichtsverfahren lediglich In der in amtlicher Eigenschaft erteilten Auskunft seinen Grund ' rbe idie Gemeindeverordnetcn stellen die besoldeten RatSmirglieder an), wurde Dr. Mühlmcister Rechtsschutz durch die Stadt zuteil. Dieser Bcschluh muhte in nicht öffentlicher Sitzung gefasst werden, denn zur Begründung war die erteilte Auskunft erforderlich, und Sachen, in denen die persönlichen Belange einzelner Gemeindebürger Wer also Dr. Schroctcrs) geschädigt werden können, sind in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln. Von Korruption kann also überhaupt nicht die Rede sein, denn das Verfahren hatte mit dem Privatleben des Dr. Mühlmcister nicht das geringste zu tun. In erster Instanz wurde vor dem Amtsgericht Riesa am 26. April 1982 verhandelt. Dr. Schroeter, der in seinen Schriftsätzen die von ihn: genug bekannte Schreibweise mit Beleidigungen und chrenkränkendcn Behauptungen, wie Gemeinheit und Gehässigkeit, üble Eharaktcreigenschaften, Fragwürdigkeit, charaktervoller Ehrenmann, gegen Dr. Mühlmeister angewandt hatte und deshalb von diesem wiederbeklagt war, wurde wegen dieser Beleidigungen zu eT.H SO.— Geldstrafe verurteilt, „da aus der Wahl der Worte und der Häufung beleidigender Ausdrücke das geflissentliche Bestreben zu erkennen ist, den Angeklagten zu kränken". Solche Leute sind würdig, nationalsozialistische Stadtverord nete zu werden! Dr. Mühlmcister wurde zu der gleichen Strafe verurteilt, weil das Gericht den Wahrheitsbeweis für die in der Auskunft gemachten Angaben zwar in einer Anzahl Fällen als erbracht ansah, bezüglich des Dr. Schroeter zum Vorwurf gemachten mangelnden Ver ständnisses für die Wirtschaft und Verweigerung von Aus kunft nach seinem Ausscheiden als Stadtrat aber unterstellte, dah Dr. Mühlmcister die Berechtigung dieser Vorwürfe nicht genügend geprüft habe. Dr. Mühlmcister hat deswegen gegen das Urteil Berufung eingelegt, um mit weiteren Beweismitteln sich gegen den in dem Urteil des Gerichts liegenden Vorwurf zn verteidigen und den vollen Beweis für seine Behauptungen zu erbringen. Auch Dr. Schroeter legte Berufung ein. Dies die wahren Tatsachen, aus denen Dr. Schroeter seine chrcnkränkcnde Behauptung über Ehr abschneiderei aufstellt. Wie verträgt sich dieses Verhalten Dr. Schroeter? mit dem Programm der NSDAP., Abschnitt 4, VH, Punkt 35: Strengste Verantwortlichkeit für alle falschen oder absichtlich entstellten Nachrichten,' Punkt 36: Ausschaltung der jetzt so entsittlichenden Formen des Wahl kampfes? Ueber die Verhandlung ist im Riesaer Tageblatt vom 2. ö. 32 und in der Meistner Volkszeitung vom 28. 4. 32 in sachlicher Form berichtet worden: lediglich die Riesaer Neuesten Nachrichten vom 27. 4. und 3. 5. 32 hielten es für nötig, zum Teil falsche und zugunsten ihres Mitarbeiters Dr. Schroeter gefärbte Berichte zu bringen, und damit in einem noch schwebenden Verfahren ein Urteil abzugeben. Eine Entgegnung auf diese falsche Berichterstattung ist seinerzeit unterblieben, um nicht in da» Verfahren einzu greifen, sondern das Ergebnis der BerufungSverhandlung abzuwarten. Diese Verhandlung bat bisher noch nicht stattgefunden, und zwar annehmbar auf Antrag de» Dr. Schroeter, sie bis nach den Gemeindewahlen am 13. November zu vertagen. Spricht dieser Antrag zugunsten Dr. Gchroeters, dem doch daran liegen mußte, bis zu den Gemeindewahlen ein end gültiges Urteil zu seinen Gunsten zu haben, wenn er seiner Sache sicher war? Oder ist nicht vielmehr seine Furcht vor Zurückweisung der Klage die Triebfeder gewesen, um so durch falsche und unbewiesene Behauptungen, Ehren kränkungen und Andeutungen Wahlpropaganda zu machen? Für denkende Menschen sollte diese Handlungsweise eine» auf der Liste der NSDAP, stehenden „Führers" genügen, um sich ein Urteil über die Behauptungen und Verspre chungen des von ihm verantwortlich herausgegebenen Mach- werkS „Riesaer Wahlnackrichten" zu bilden. ArmeS Deutschland. Das sind unsere Retter! Wie eS mit dem Schlagwort: Gemeinnutz geht vor Eigennutz dieses Führers aussieht, zeige eine Blütenlese aus dem Beweismaterial, baS Dr. Mühlmetster aus den Akten für diese Privatklage zusammengestellt hat: Gemeinnutz geht vor Eigennutz: Nach seinem eigenen, bei der Bewerbung um den Stabt- ratSposten in Riesa etngeretchten Lebenslauf hat der vor der Revolution 1918 bei der KriegSrohstoff-Abtetlung be schäftigte Vizcwachtmcister der Reserve Schroeter nach der Revolution den (gut bezahlten) Posten eines Richters beim Standgericht der 29. Infanterie-Division Hannover be kommen, und hat dann die RechtSabteilung des Zentral- sArbeiter- und Soldaten-)Rates der Provinz Hannover selbständig geleitet. Nach Auskunft des Oberpräsidiums der Provinz Hannover ist er allerdings zunächst nur Assistent des Rechtsanwaltes Dr. Katz bei der Beratung des Arbeiter und Soldaten-Rates gewesen. Wie heißt es so schön im Programm der NSDAP, unter 5. WaS wir nicht wollen. Absatz 4.: „Nicht das bis dahin (November 1918) angeblich unter drückte Volk hat auf der ganzen Linie gesiegt, sondern eine Flut von politischen Hochstaplern, Futterkrippensetzern, Schiebern, Schwätzern und Dummköpfen bemächtigten sich des Staatsapparates" usw. Gemeinnutz geht vor Eigennutz: In dem Schreiben, mit dem Dr. Schroeter die Wahl als besoldeter Stadtrat annimmt, versucht er, allerdings ver geblich, für die Berechnung seines BcsoldungSdienstalterS Militärdienstzeit bis August 1919, also cinschl. seiner Tätig keit beim Arbeiter- und Soldatenrat, in Anrechnung bringen zu lassen. Gemeinnutz geht vor Eigennutz: Nach seiner, einen Tag vor seinem Dienstantritt m Riesa in Dresden erfolgten Verheiratung erhält Dr. Schroeter die tägliche Zulage von 2,50 ss.L für doppelte Haushaltsührung, die ihm als verheiratetem Beamten zu stand, solange er in Riesa im Gasthaus ober möbliertem Zimmer wohnte. Hat er hier die gleich schlechten Erfah rungen als Wohnungssuchender gemacht? Für September und Oktober 1924 traf die Voraussetzung der Zuschuß. Zahlung zu. Als er im November nach Dresden zog, ver suchte er weiter die Abhebung des Zuschusses, der aber von Finanzausschuß und Rat in die Bezahlung der Monats karte Dresden—Riesa umgewandelt wurde. Gemeinnutz geht vor Eigennutz: Am 1. September trat Dr. Schroeter seinen Posten als besoldeter Stadtrat in Riesa an, erhielt von diesem Tage ab Gehalt und wurde am 8. September in der Ratssitzung ver eidigt. Als er nicht wiedergewählt war, versuchte er für September 1930 noch das volle Gehalt von der Stadt zu er langen, mit der Begründung, seine Anstellung rechne erst vom 3. September 1924, dem Tage seiner Vereidigung. Die Kreishauptmannschast hat diesen Standpunkt nicht aner kannt, das Landgericht Dresden hat ein ArmenrechtSgesuch zur Durchführung einer Klage gegen die Stabt im Sep tember 1932 abschlägig beschicken. Gemeinnutz geht vor Eigennutz: In einer AnfsichtSbeschwerde vom 26. 7. 80 an die Kreishauptmannschaft wegen seiner Nichtwiederwahl hat Dr. Schroeter den ungeheuerlichen Antrag gestellt, die Staatsbcihilfe an die Stadt Riesa von seiner Wiederwahl abhängig zu machen: der Rat kennzeichnet in seiner Er widerung vom 7. 8. 30 diesen Antrag treffend als „die wahre Sorge" um das Wohl und die Finanzen der Stadt Riesa. Erst der Herr Stadtrat Dr. jur. Erhard Schroeter, bann die Finanzen der Stadt, aber Gemeinnutz geht vor Eigennutz! Bürgerliche Rats- und Stadtverordneten-Fraltion. schränkten Bewerbung als Träger des Dienste» für die Arbeiten am Leutewitzer Hochwasserschutzdamm Le» Stadt, bauämte» Riesa vom 80. v. 82 kein Angebot abgegeben hat, vielmehr hat er seine ursprüngliche Bereiterklärung vom 6 9. 82, die auf eine kurze Anfrage des Rats der Stadt Riesa wegen Uebernahme der Arbeiten als Träger des Dienstes für 2,45 RM. pro Tagewerk von ihm abgegeben worden war, ausdrücklich zurückgezogen au» Gründen, die mit der Höhe der Entlohnung der ArbeitSfreiwilligen nichts zu tun hatten (s. u.). Begründet ist diese Rücknahme damit, „baß die Be- zirkSgrupve eS ablehncn müsse, ein Angebot über die Aus- führung der Arbeiten im Freiwilligen Arbeitsdienst zu machen, da die geforderten Berechnungen weit über das hinauSgehen, was nach den Vorschriften dem Träger des Dienstes billigerweise zugemutet werden kann". Dasselbe spricht eine Eingabe aus, die die für die Belange deS FAD im sächsischen Stahlhelm maßgebende Stelle an bas sächs. Finanzministerium und bas sächs. ArbeitS- und Wohlfahrts. Ministerium gerichtet hat. Es ist darin weiter auSgeführt, daß bas erzieherische Moment im Vordergrund stehen müsse und baß es erstaunlich sei, daß die Einrichtung de» FAD. in der Form ausgenutzt würbe, baß die Verbände als Träger des Dienstes gegeneinander auszuspielen beabsich tigt würde, ein Verfahren, das nur zu Lasten der Arbeits» freiwilligen gehen könne. Absicht des Schreibens war also, den ArbeitSfreiwilligen nach den Erfahrungen, die dem Stahlhelm BdF. auf dem Gebiete deS Freiwilligen Arbeitsdienstes zur Verfügung stehen, es an nichts fehlen zu lassen. Aus diesem Grunde ist die Bewerbung abgelehnt worden. Der Stahlhelm BdF. kann also gar nicht beabsichtigt haben, „die Stadt zu veran lassen, nicht das billigste Angebot zu berücksichtigen", da er einmal seinerzeit gar nicht wußte, ob und in welcher Höhe andere Verbände sich bewerben würden bezw. beworben haben, zum anderen selbst eine Bewerbung abgelehnt hatte! Es mag sein, daß das Reichsbanner aus denselben sozialen Erwägungen heraus zu einer Ablehnung gekom men ist. Wir haben keinen Grund, etwas, was wir ver nünftig halten, nicht zu tun, nur weil das Reichsbanner oder irgend ein anderer Verband dasselbe für richtig gehalten haben. Von der gleichzeitigen Ablehnung der Be werbung durch das Reichsbanner hat der Stahlhelm BdF. erst nach seiner eigenen Ablehnung erfahren. Von einer gemeinsamen Aktion, die dem Stahlhelm BdF. offenbar untergeschoben werden soll, ist also keine Rede! Wir verstehen cs sehr wohl, daß die Ortsgruppe Riesa der NSDAP, zu derartigen Fehlschlüssen kommen konnte: denn sie hat auf dem Gebiete -es Freiwilligen Arbeits dienstes selbst bekanntlich keinerlei Erfahrung. Es sei hier festgestellt, daß im Gegensatz hierzu der Stahlhelm BdF. schon seit Monaten in nächster Umgebung Riesas ein Arbeits lager unterhält, das aus Angehörigen aller Verbände und Parteirichtungen zusammengesetzt ist. In diesem Lager arbeiten nicht zuletzt manche Riesaer Einwohner, denen das Lager wieder neue Arbeitsmöglichkeit gegeben hat! Der Stahlhelm BdF. BezirkSführung Riesa. (gez.) Rudolph. Tie Ortsgruppe Riesa der NSDAP. Lat für die Ge meindewahlen sogen. „Riesaer Wahlnachrtchten" herauS- geaeben. Sie fühlt sich bemüßigt, darin auch den Stahlhelm VoF. anzugreifen. Festgestellt sei, baß da» Tatsachenmaterial, La» dort ge bracht wird, in keiner Weise richtig ist. Richtig ist vielmehr, daß der Stahlhelm BdF. auf die Ausschreibung zur be- äio Kowoiuäo^adlov sinä von unxsbsursr ^Vioktixksit. Ls xilt Dswsinäsvsrtrstsr ru väklon, ckis äsm ^Vobls äss Oanrsn äionsn. Darum ist vs Düiskt siuss jsäsn IVäbisrs, auch am komwsuäsn kountax nur ^Vadlurns ru xsdso. Madl- wüciixkoit ist bei äsu Sswsiuäsreablso äoppslt vsrcvsrkliok! Nationale LiirKvrlists ^atiivorsedlaK 2! Oertliches imd Sächsisches. Rieia, den 11. November 1932. —* Wettervorhersage siirdenl 2. November Mitgeteilt von der Sachs. Landeswetterwarte zu Dresden.) Bei Winden ans nördlichen und westlichen Richtungen, vorwieaend trübe und kühl, stellenweise unerhebliche Nebel niederschläge. —* D aten fürden 12. November 1932- Sonnen aufgang 7,12 Ubr. Sonnenuntergang 16,16 Uhr. Mond ausgang 15.23 Ubr. Mondunteraang 6,27 Ubr. 1492: Kolumbus entdeckt Amerika; er landet auf Guanabani (Wrnindien). 1755: Der General Gerhard von Scharnhorst in Bordenau in Hannover geb. (gest. 181». * —* P o l i z e i b e r i ch t. In der Nacht zum 11. 11. 82 sind einem Gutspächter in Nöde rau unter erschwerten Umständen 1 Truthahn u. 2 Truthennen von dunkler Farbe sBronzeputen), sowie etwa 25 Hühner (Rhodeländer, Barne velder, weiße Leghorn und schwarzfarbige) und 1 weißer Hahn aus dem Hühncrhaus gestohlen worden. Die Hühner sind mit grünen bez. roten Flügelmarken versehen. Einige Tiere sind am Tatort abgefchlachtct worden. Wer zur vorliegenden Sache irgendwelche Angaben machen kann, wird gebeten, dies dem Gendarmerieposten Nöderau oder jeder nächstgclcgcnen Polizeidienststelle mitzuteilen. Ge heimhaltung der Namen wird zngcsichcrt. —* N u n d f u n k - F i l m - M a t i n e e. Lt. Anzeige in vorliegender Tagcblattausgabe ladet die Firma Naoto- Koch ein zu einem Nnndsunk-Film-Matinee für Sonntag vormittag im Eapitol Riesa. Wegen einer Notverordnung muß die geplante Verlosung wegfallen. Rund funkhörer und alle Interessenten sind hiermit darauf hinge wiesen. — . —* Die Ortsgruppe Oschatz, Riesa u. Um gegend vom 177er Dank hält Sonntag, den 13. ds. Ms. in Riesa — Restaurant Wartburg — eine Zusammen kunst ab, wozn alle ehem. 177 er herzlich willkommen sind. Kietze LuaeblattrLlusaah^ —* Notverordnung über Kirchensteuern. DaS Evang.-luth. Landeskonsistorium erläßt soeben mit Zustimmung des ständigen Synodalausschusses eine neue Notverordnung zur vorläufigen Regelung der Erhebung der Kirchensteuern. Die Notverordnung bestimmt, daß etn- heitSsteuerpflichtige Mitglieder der Landeskirche eine Kirchensteuer zu entrichten haben. Sie beträgt für volle tausend Mark Einheitswert höchstens 75 Pfg. AuS den weiteren Einzelheiten der Verordnung ist zu erwähnen, daß, solange die Kirchensteuern für das Steuerjahr noch nicht feststehen und Steuerbescheide noch nicht behändigt worden sind, von den Steuerpflichtigen Vorauszahlungen zu leisten sind. ' —* Arbeitsdienstwillige sind weder wahlberechtigt noch wählbar. Der Bürgerver ein Sohland hatte bei der Kreishauptmannschaft Dresden- Bautzen angefragt, vb Arbeitsdienstfreiwillige ber den kommenden Gemeindewahlen wahlberechtigt seien. Die Kreishauptmannschast hat daraufhin der Gemeinde mitge teilt, daß der BezirkStommissar für den Freiwilligen Arbeitsdienst im Bezirk de» Landesarbeitsamtes Sachsen den Standpunkt vertrete, daß die Arbeitsdienstfreiwilligen bei den Gemeindevevordnetenivahlen weder wahlberechtigt noch wählbar seien. Das Innenministerium sei dieser Auffassung beigetreten. —" Richtige und falsche Elternliebe. Die natürliche Liebe der Eltern zu ihren Kindern artet nicht selten in sogenannte „Affenliebe"' aus. Man hält dann sein Kind für das klügste und beste, man will alles Unange nehme von ihnen fernhalten, man verwöhnt eS auf diese Weise und macht es unfähig für den Kampf des Leben». Die wahre Elternliebe zeigt sich in ganz anderen Formen: sie gewährt den Kindern Schutz nur bei wirklichen Ge fahren, sie bemüht sich vor allem um ein echtes und tiefe» Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern und befähigt die Eltern — auch in den schwersten Fällen — zur Selbstüberwindung zur Geduld und zu helfender Tat. Im Rahmen der Elternsprechstunde des Mitteldeutschen Rundsunis spricht Oberstndiendirektor Dr. Johanne» Prü,- iLL KM 1b. -NodLMÜLr. Ist Mr übee dieseL Tbema- —* EineMahnungan die Lastkraftwagen- bejitzer. In den letzten Jahren sind kommunale Spitzen verbände wiederholt beim Reichsverkehrsminister dahin vor stellig geworden, daß Vorschriften gegen daS systematische Ueberladen der Lastkraftwagen erlassen werden. Der Reichs verkehrsminister hat sich im Augenblick zu einer Aende- rung der Gewichts- und Bereifungsvorschriften der KVO. nicht entschließen können. Für später sind Aenderungen der Bestimmungen über den Felgendruck und die Höchst- geschwindigteiten beabsichtigt. Darüber hinaus soll als bald in der Bekanntmachung über Krastfahrzeugverkehr eine Vorschrift über die Kenntlichmachung der Abfahr grenzen der hochelastischen Vollgummireifen erlassen wer den. Um kommunalen Anträgen, deren Berechtigung aner kannt wird, entgegenzukommen, hat der Minister die führen den Jnteressenverbände des Lasttraftwagenverkehr» ein dringlich darauf hingewiesen, daß künftig die bestehenden Gewichts, und Berecfungsvorschriften für Kraftfahrzeuge zur Schonung der Landstraßen eingehalten werden müssen. Er hat hierbei u. a. folgendes erklärt: „Ich muß dringend ersuchen, Ihre Mitglieder zu einer strengen Beachtung der bestehenden Gewichts- und Bereifungsvorjchriften für Kraft fahrzeuge anzuhalten. Ich hoffe, daß Ihr Mahnruf an Ihre Mitglieder nicht unbeachtet bleiben wird. Andern falls würde ich mich, nicht zuletzt im eigenen Interesse der Kraftfahrzeughalter, die auf die Straßen angewiesen sind, genötigt sehen, eine Aenderung der Kraftfahrzeugveoord« nung in Erwägung zu ziehen." * Glaubitz. Sonntag (Kirchweih) nachm. 8 Uhr ver anstaltet der hiesige Kirchenchpr unter Leitung des Herrn Kantor Max Bennewitz eine musikalische Andacht, die wohl als eine Nachfeier deS Reformationsfeste« und des Todestages Gustav Adolfs angesprochen werden darf. Die Orgel bringt ziveimal den Altmeister Bach und einmal Mendelssohn, darunter die wundervolle Ehoralsonate: Vater Unser im Himmelreich. Der Kirchenchor singt lauter altklassische Kirchenmusik von Ioh. Walter, dem musikali schen Helfer Dr. Luthers bei der Erfindung der Choral melodien, Michael Altenburg: Gustav Adolfs Felblied, Heinrich Schütz und andere, die Gemeinde beteiliat sich an der Andacht mit dem G-lana deL Liltüerliedes. Lu.Zki.n-
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