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Neues Handbuch der Reklame
- Titel
- Neues Handbuch der Reklame
- Herausgeber
- Schmiedchen, Johannes
- Verleger
- Wichert, Verlagsanst. "Soll und Haben"
- Erscheinungsort
- Berlin-Lichterfelde
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Umfang
- 615 Seiten
- Sprache
- German
- Signatur
- 3.8.3732
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id16854071882
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1685407188
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1685407188
- SLUB-Katalog (PPN)
- 1685407188
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- Vergriffene Werke
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gebührenordnung, Mindestsätze
- Autor
- Bund Deutscher Gebrauchsgrafiker e.V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieNeues Handbuch der Reklame -
- UmschlagUmschlag -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt -
- WidmungWidmung -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- VorwortVorwort 6
- EinleitungEinleitung 8
- KapitelWesen und Begriff der Werbung 14
- KapitelDie psychologischen Grundlagen der Werbung 37
- KapitelUrsachen für den Misserfolg von Angeboten 49
- KapitelDer Werbeplan 52
- KapitelDie "Bauformen" des Werbewerkes 61
- KapitelDer Tageslauf des Werbemannes 66
- KapitelMarktanalyse 69
- KapitelMarktforschung 96
- KapitelMit der Kundschaft mitgehen... 107
- KapitelDie Kartei 113
- KapitelDie direkte Werbung 115
- KapitelDer Werbebrief 121
- KapitelBeschaffung und Auswertung von Adressen 143
- KapitelDer Prospekt 153
- KapitelDie Zeitung als Werbemittel 163
- KapitelZeitungsanzeige, ihre Entwicklung, Handhabung und Wertung 182
- KapitelDie Anzeige des Kleinhandels 232
- KapitelDie Propaganda der Tageszeitung 244
- KapitelDie Annoncen-Expedition 271
- KapitelDie Außenreklame 278
- KapitelDie Verkehrsreklame 287
- KapitelPostreklame 302
- KapitelAllerlei sonstige Reklamemittel 307
- KapitelVom Unfug des Inferierens! 334
- KapitelExportreklame 340
- KapitelDie Werbung des kleinen und mittleren Betriebes 359
- KapitelDie Anfänge der "Palmolive"-Reklame 384
- KapitelEine interessante Aufgabe 393
- KapitelDie Reklame im Gastgewerbe 399
- KapitelGedanken zur Gemeinschaftswerbung 406
- KapitelRandnotizen zur Gebrauchsgrafik 414
- KapitelSchutzmarke, Schrift und Landessprache 444
- KapitelDie Drucktechnik im Dienste der Werbung 450
- KapitelSchriftenkunde -
- KapitelRechtsfragen der Reklame 487
- KapitelZur Technik der geistigen Arbeit des Werbefachmannes 525
- KapitelDie Werbearbeit beim Stellensuchen 540
- KapitelDie deutsche werbliche Fachpresse 549
- KapitelDie werblichen Fachverbände 552
- KapitelGebührenordnung, Mindestsätze 557
- KapitelWettbewerbsverordnung für die Gebrauchsgrafik 563
- KapitelWichtige Postbestimmungen 571
- LiteraturverzeichnisLiteraturverzeichnis 577
- EpilogEpilog 580
- RegisterRegister 586
- AbbildungFerro-Emailplakate DOLD, Offenburg in Baden 594
- AbbildungPreußische Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin 595
- AbbildungBrehmer Maschinen, Leipzig 596
- AbbildungBuchdruckerei Rudolf Fischer & Co., Berlin 597
- AbbildungEilerswerke, Spezialfabrik vornehmer Lederwaren, Bielefeld 598
- AbbildungEilerswerke, Bielefeld 599
- AbbildungGebr. Hartmann Druckfarbenfabriken, Halle-Ammendorf 600
- AbbildungGlas-Plakatefabrik Offenburg A.G. 601
- AbbildungKoebau-Druckmaschinen, Koenig & Bauer A.-G., Würzburg 603
- AbbildungDas Wirtschaftsgebiet Bielefeld 605
- AbbildungPapier für Offset- und Tiefdruck F. Ludecke A.-G., Berlin 606
- AbbildungMansfeld-Maschinen 607
- AbbildungEin Reklame-Etat hat erst dann seine Bestimmung erfüllt... ... 608
- AbbildungBuchdruckerei Hugo Raak 609
- AbbildungWerbe Entwürfe Fritz Wilck Berlin 612
- AbbildungWilhelm Woellmer´s Schriftgiesserei Berlin 613
- AbbildungWezel & Naumann A.-G. 616
- UmschlagUmschlag -
- Titel
- Neues Handbuch der Reklame
- Autor
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5. Der Vorentwurf bleibt immer und mit allen Rechten Eigentum des Urhebers und ist ihm zurückzugeben. Die Entschädigung für den Vorentwurf ist nur ein Ausgleich für die ausgewandte Arbeitszeit. 6. Mit der Zahlung der Entwurfsgebühr erwirbt der Besteller das Eigentums- und Reproduktionsrecht. (Siehe Absatz 3 und 5 der Lieferungsbedingungen.) 7. Das vom Besteller erworbene Reproduktionsrecht gilt nur für die erstmalig gewählte Verwendungsart (Plakat, Anzeige o. dgl.), für die der Auftrag erteilt war. Jede Benutzung desselben Entwurfs oder eines seiner Teile zu einer anderen Verwendungsart mutz be sonders honoriert werden. 8. Die Kosten der zur Erfüllung des Auftrages nötigen Reisen sind vom Auftraggeber zu vergüten. Für Reisen sind die Auslagen für Fahrten, Gepäckbeförderung, Neiseversicherungen sowie die sonstigen unpersönlichen Ausgaben zu ersetzen. Außerdem wird eine Entschädi gung von 2S,— für den Tag ohne und 35,— für den Tag mit Übernachten berechnet, wenn nicht größere Aufwendungen nötig waren. Für Reisen bis zu halbtägiger Dauer wird der Betrag für die Entschädigung nur halb berechnet. 9. Sämtliche Mitglieder des Bundes Deutscher Gebrauchsgraphiker sind verpflichtet, die Berechnung ihrer Arbeiten auf Grund der Ge bührenordnung und der Mindestsätze vorzunehmen. Bei allen Arbeiten, für die Mindestsätze nicht vorgesehen sind, gelten als Grundlage für die Berechnung die Mindestsätze derjenigen Gruppe, der sie nach Um fang am nächsten stehen. Lieferungsbedingungen für Vorentwürfe und Entwürfe der Gebrauchsgraphik. 1. Vorentwürfe können nur gegen Zahlung einer Entschädigung vorgelegt werden und bleiben mit allen Rechten Eigentum des Ur hebers. Ihre Nachbildung und Verwertung ist nicht statthaft. 2. Die Entschädigung für den ersten Vorentwurf beträgt mindestens ein Drittel, für jeden weiteren bestellten Vorentwurf ein Viertel des Mindestsatzes. 3. Mit der Bezahlung der Entwurfsgebühr geht der Entwurf mit dem Recht, ihn zum vereinbarten Zwecke und dem Umfang der vereinbarten Aufgabe zu vervielfältigen, in den Besitz des Bestellers über. Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts bleiben dem Urheber vorbehalten. 4. Die Entwürfe sollen den Schutz des Kunstschutzgesetzes vom d. Januar 1907 genießen und dürfen insbesondere einschließlich der Urheberbezeichnung nicht verändert und weder ganz noch teilweise nachgeahmt werden.
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