34 Zweites Capitel. Brandenburg, nehme die zweite Stelle in Obersachsen ein und sei kreisausschreibender Fürst in Niedersachsen, Westphalen und Nieder rhein und werde das einmal auch in Franken nach dem Aussterben der Familie von Ansbach; er führe fünf Stimmen am Reichstage: er sei vollkommen im Stande, in allen Angelegenheiten des Reiches den Uebergriffen des Hauses Oesterreich Einhalt zu thun. Durch die letzte Waffenerhebung hatte der König die Theilnahme der Katholiken erworben, die ihn früher fast als ihren natürlichen Feind betrachtet hatten. Der Reichstag, welchen Oesterreich in jener Frage anzugehen Bedenken getragen, hatte sein Recht in Angelegen heiten dieser Art mitzusprechen, gerettet. — Die Reichsgenossenschaft bildete für ihn ein Moment der Macht und besonders des Wider standes. Bald sollten sich noch andere Anlässe finden, sich ihrer zu be dienen.