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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.09.1932
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1932-09-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19320914010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1932091401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1932091401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-09
- Tag1932-09-14
- Monat1932-09
- Jahr1932
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.09.1932
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zu die per «r. Feingold ent. 1984 verkaufSneignng, so daß sich wettere Rückschlüße ergeben. So ver loren I. G. Farben, die bereit» heute mittag die Parigrenzc unter, schritten, 1,128, von Montanwerten Buberu« 1, Mannesmann 1,8, Gelsenkirchen SH. Auch Slektrowerte teilweise bi» 1-8 rück- ISusig; 71SG. gegen MtttagSschinh 1I76-L schwtlcher. Am Kunsi- seidenmarkt Aku 1,8^ nachgebenb. Der Rentenmarkt lag still, auch hier gaben dir Kurs« leicht nach. Sm verlause der BSrs« blieb die Tendenz weiter matt. E» wurden solgrnbe Kurse notiert: Deutsche Staatsanleihen: Deutsche Reichsanlethe, Abt. Altbesty 88, beSgl. Neubesth 8,8. vank- aktien: Berliner H»ndcl»gcs«lljchas« 91, Commerzbank 88,8, Reichs bank 129. BergwerkSaktien: Bnberu» 88,76, Mettenkirchcn 86,28, Mannesmann 81, ManSseld 22, PHSntx 24, Rheinstahl 88,6, Rer- einigte Stahlwerk« 19. DranSportwerte: Hapag 17,128, Nord- lloyd 18,87. Snduftrleaktien: «ku 81,8, «SG. 88,7», Daimler io.s, Deutsche Sold und Silber 184, Slektr. Vicht und Kraft 88, S. »- Farben 98,28, SeSsürel 78, LH. Goldschmidt 28, Holzmann 81,8» Lahmeyer 184,78, Mrtallgesellschast 88, Siemens L HalSke 188. Kraftfahrzeuvsteuer und SteuerouMotnv Sinbeztehung der Krastsahrzcngsteuer in die Steuer» gutscheinc? Der NeichSverband der Garagenbesitzer «. B. tRcdega) hat bet der Neichsregierung beantragt, die Kratt- sahrzeugstener in da» System der Eleuergnlschetne «Inzubeztehen. Das Garagen- und rankstcllengewerbe sei derjenige Teil der llraswerkrhrSmirtschast, der am unmittelbarsten unter den Winter- iichen SitNcgnngcn der lirasisahrzenge zu leiden habe. Schon im letzten Winter seien 28 bis 88 -L der in gewerblichen Garagen untergestcllten Wagen polizeilich abgemeidet worden. Sn diesem Winter sei, wenn nicht» Durchgreisendes geschehe, mit einer star ken Vermehrung der Stillegungen zu rechnen. Der verband habe berctt» vor einiger Zeit bet der Negierung den Antrag aus Her- absetzung der Pauschalsten«! für di« Wintermonate gestellt. Sine ürmSstigung der Krastfahrzeugsleuer würde die Abmeldungen von llrastsahrzeugen eindümincn, so bas, ein durch Nachlab bedingter CieuerauSfaN sür da» Reich ein geringerer Verlust sein würde, al» wenn dir Kraftfahrzeughalter die Fahrzeuge wahrend der Winter monat« überhaupt stlllegen. Hinzu kämen die Indirekten Verluste, die das Reich durch die Abmeldungen erleide: Die Krastfahrzeug- wirlschast und alle mit ihr in Berührung kommenden Gewerbe zweige haben geringere Umsätze und damit geringeren Steuer ertrag. vet einer Srmäblgung der Krqstsahrzsugsteuer durch Aus- gab« von Stepergutschetn«» s«i «t» LiunahmpauSsall für da- Reich überhaupt nicht zu befürchten, so daß der Alternatlvantrag des ReichSpcrbandü der Garagenbesitzer erhöhte Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Da der grübt« Teil der Srastwagenbesitze- sowiefo Umsatz-, Gewerbe- ober Grundsteuer zu zahlen haben werde, zu denen bann di« Srastsahrzeugsteuer bet der Ausgabe von Steuer- giiischetncn hinzugerechnet wäre, würbe sich bi« Srmäbigung der Urastsahrzeugstener durch Ausgabe von Stcücrguischeinen auch bei kleinen Wagen mit verhältntsmäbig niedrigen Steuerzahlungen kühlbar auswirken. wird, wie bereits bekannt, bei der Bttrgersteuer 1938 nur der halbe Etenersatz von 1981 berechnet, fällt der bisherige SOprozenttge Zuschlag ssir die Ehefrau Rem» Ruhland'MsorllilM geMet Da» neue Konsortium 10 zur Finanzierung ^ber neue Konsortium, das unter Führung der Deutschen Bank» DtSconto-Gesellschast die Berliner Großbanken einschließ» lich der NetchSkrebltgesellschaft und Seehanblnng sowie die Adca und einige Privalbankhänser nmfasit, wird Wechsel bis zum Höchslbctrage von 119 Mill. Reichsmark redtSkon» ticren, die spätestens im Dezember 1985 fällig werde». Die NcichSbank hat eine RedtSkontzusagc erteilt. Die Finanzierung erfolgt wie früher über die Jndustrteftnan- zierungS-A.-G. Ost fJsagof, Berlin. Nusilandgefchäfte ist am Montag zustande gekommen. Konsortium, das unter Führung der Deutschen Leipziger Sta-itsche Merke Im GeschäftSiahr 1981/82 ging der Gesamtavsatz der Städti- scheu Werke gegenüber dem Vorjahr um 6,24 si. B. 2,62 AI zurück. Der Stromabsatz nahm um 6.79 ll.SSi«/« ab. Der Slraßenbahn- verkehr verminderte sich um 17,1'/., nachdem er schon i. V. ein« Abnahme um 8«/, ersahren hat. Trotz alledem wird da» Geschäft»- ergebni» noch al» besricdigend bezeichnet. Au» den erheblich ge sunkenen Einnahmen lieferten die Werke >9,68 Mill. Reichsmark au die Kasten der Siadl bet einem Buchwert der Gesamianlagen der Städtischen Werke mit rund 168 Mill. Reichsmark ab. Im ein zelnen hat die St ratze „bahn 120,17 Millionen Personen bc- fördert und Einnahmen von 28,68 124,41» Mill. Reichsmark erzielt. Die Elektrizitätswerke vereinnahmten sür abgelleferle 119,22 <126,561 Millionen Kilowatt 28.66 <22,88» Mill. Reichsmark. Die Einnahmen der Gaswerke betrugen 18,02 110,71» Mill. Reichsmark, die der Wasserwerk« 6,82 18,S8» Mill. Reichs- mark. In der neuen Verordnung der RetchSregterung zur Be- lebung der Wirtschaft vom September 1992 ist eü be kanntlich leider nicht ohne eine neu« stark befeindete Steuer belastung abaegangen: Die Gemeinden sind zur Sanierung ihrer durch die Ausgaben aus dem Gebiet der Wohlfahrt arg zerrütteten Finanzen ermächtigt worben, im letzten Viertel- fahr 1982 wiederum Bttrgersteuer zu erheben. Die Landes regierungen künnen statt der Bürgersteuer eine andere Ab gabe zugunsten von Gemeinden, die durch Auswand sür die Arbeitslosen besonders belastet sind, beschlichen. Derartige Abgaben müssen indessen bis zum 18. September beschlossen lein, andernfalls die Bttrgersteuerermächtigung kür die Ge meinden «intritt. Von dieser Sonderabgabe werben voraus sichtlich nur wenige Länder Gebrauch machen, so daß in dem weitaus grüßten Teile des Reiches mit der Erhebung der Bürgersteuer zu rechnen ist. Gegenüber der Bürgersteuer 1931, deren Zahlung sich bis in den Sommer deS Fahre» 1932 hinein erstreckte, sind wesentliche Ermäßigungen vorgesehen: es wird, wie bereits bekannt, bei der Elrrswärtlae Devisen » vielt«, 18. Sept. Vstdrot len. Auszahlung Warfcha» 47,10 bi» 47,86, Kattowltz 47,18 bi, 47M. Polen 47.18 bl, 4720. Noten: Polen, grobe 46.no bl» 47M. * Land»», >8. Sept., 8,40 Uhr «ngl. Zelt. Devisenkurs«. Neuvork 848',L, Montreal 888-i, Amsterdam 806k, Part» 88.84, «rüffel 28,16k, Italien 67,84, verlin 14,62k, Schweiz 18,08, Spanien 48,28, Kopenhagen 19,27k, Stockholm 19,40k, O»lo Iv^dk, Ltstadou 189N, Helflngsor» 288, Prag 117k, vudapeft Sie Me-Rerderrl-Sentnigüng mWMls Der RetchSverkehrSmlntster gibt nunmehr im Nahmen der Verordnungen zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschtssahrt eine neue bereit» in Kraft getretene Ver- ordnung bekannt, durch dl« bi« sür den Slbeverkehr zu Berg mit dem Ditz in Hamvurg, für den Llbeverkehr zu Tal mit Sitz in Dresden und -en Llbe-Havel-Verkvhr mit dem Sitz in Hamburg gebildeten Vereinigungen Körperschaften - eö öfsentltchen Rechts werden. Die Mitglieder d«r unparteilichen Kommissionen bedürfen klinstig der Genehmt- aung des NelchSverkehrSininisterS. Die vorgesehenen Ber- irag» st rasen werden aus Antrag de» Vorsitzenden der Vereinigungen nach -en Vorschriften über -te Beitreibung öffentlicher Abgaben etngezoge». In den Satzungen gemäß der Verordnung zum 19. Juni -. F. wird eingcsügt, daß als Organe -er Berelnigung der Vorsitzende, die Mitglieder versammlung und die unparteiliche Kommission fungieren. Dem von -er Mitgliederversammlung gewählten Vorsitzen den obliegt -t« gerichtliche und außergerichtliche Vertretung -er Vereinigung. Die Entscheidungen der unparteilichen Kommisslvn sind endgültig und ohne weiteres vollstreckbar. Märkten waren Kursabschläge zu verzeichnen. Kunstseiden- werte waren bis 5 N gebrückt. Giemen» schlossen 4 N schwächer. Kaliwerk« gaben bi» 8 -L nach. Nachbörslich war di« Haltung weiter schwach. Am Kassamarkt kam überwiegend Ware heraus. Da» Angebot ipid damit auch die Rückgänge hielten sich tedoch in geringen Grenzen. Nur Glanzstoss waren im Zusammenhang« mit der schwachen Verfassung der Kunst- seidenaktien 8-S, Düsseldorfer Hoeselvraüeret 8-L und Elektra DeSden 8,8 -S schwächer» die übrigen verloren 1 bi» 2 -L. Barztner Papier gaben um 1,28, Koehlmann-Ttürke nm 1F, Gruschwttz-Texttl um 1,78, Mechanische Zittau, Siegerödorker Werke, Ford und Poppe L Wirt« um te 2 -L «ach. Berliner Handels-Gesellschaft — 1-L. Dagegen ge wannen Tafelglas Fürth nochmal» 8, Grün L Bilfinger 4, Stnner 8,5A und von GlaSwerten Deutsche Spiegelglas 1,8-6, Gerresheim Gla» l^i-6, Rheinische Spiegelglas 1,26-6. . Frankfurter «ben-börse vom is. September , Weiter matt Auch an der Abendbvrse standen dir politischen Sretonlstr wieder Im Vordergrund de» Interesses. Man lst «ußerst zurück- haltend, zumal auch »er neuerliche Konflikt zwischen Neber- ' wachung»au»Ichnf, und RelchSreglerung verstimmt«. Daneben per- wie» man ans »le schwächeren AuvlanbSbSrttn und ta» Nachsehen »er Kupsernotlz. Wenn auch von einem verkausSdrang noch nicht dl« Red« sein kann, so desteht doch seiteu» der Kulisse vorherrsche»» Die Mmsteutt IM Die neuen DurchführunvSbefttmmunven -es Retchsfinanzmlntfters Der Lon-oner Gol-vretS aemäft Verordnung zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, »le aus yelngold <Gott>- mark» lauten, beträgt am 12. September 1982 laut Bekannt, machnna »er RelchSbank für 1 Unze Feingold 118 Schilling — Penee, tu deutsche Währung umgerechnet 86,6710 Reichsmark, sür 1 Gramm yelngold demnach 46,6264 Pence gleich 2,78664 Reichsmark. Im vergleich mit den vorhergehenden Tagen ergibt sich sol- gende Entwicklung des Goldpreises: per Unze Feingold Berliner Schluß un-Rachbörfe vom 13. Sept. PrivatdiSkont 4,6 -6 Im Verlauf« schränkte sich das Geschäft weiter ein und die Kurse bröckelten noch überwiegend ab. AEG. gingen aut 82ch l8si> zurück. Dagegen konnten Vahmever aus 194,5 l»7> anziehen. An den übrigen Märkten gingen die Ver luste vereinzelt bis 8 -6. I. G. Farben verloren gegen gestern vorübergehend 8,76, Schlickert 8, StemenS 8Z, Reichsbank 2, Conti-Gummi 2,75, Änderns 8,25, Bemberg 8.125, Aku 2,75, Harv. 1,75, Nhcinslahl 2,5-6. SchissahrtS- aktien waren im Verlause behauptet. Am Nenten- markt erhöhte» Altbcsih ihren Verlust aus 1,25 und Neu besitz aus 49 Pfennig. Reichs, und Kommunalanleihen lagen schwächer, nur Reichsanleihe von >927 -t- 1,75 und Hessen * 1,5 -6. Für NcichSschatzanwellniigen per Ist. Fanuar und Nclchsschatzwechsel per 19. Dezember bestand Fnteresse. Die Börse schloß bei umfangreicheren Abgaben eines Privatbankhause», angeblich für holländische Rechnung, >«o". F. G. Farben gingen auf 199 zurück und waren ' achböröltch mit 99,826 angeboten. Aber auch an den übrigen es fällt der bisherige SOprozenttge Zuschlag sür die Ehesrau fort, ferner werden die Steucrbcträgc i» Anbetracht der allgemeinen Etnkommcnvrttckgänae um 28 Prozent gesenkt, und endlich sind villlgkeltSmaßnahmen vorgesehen, denen zu- folge die Bürgersteuer bedürftigen Personen in weiterem Umfange als bisher erlassen werden kann. Die nur kurzen Nahmenbestinttnnngcn der Notverordnung selbst sind nun so eben durch eine Durchstthrunnövcrordnniig des Reichösinanz- mlntsterS vom 9. September 1932, vcriissentlicht in, Reichs gesetzblatt vom 10. September 1932, Teil I, Seite 438, näher erläutert worben. E» ergibt sich setzt folgendes Bild: Steuer erhebende Gemeinden HebungSverechtlgt sind nur solche Gemeinden, die bereit» 1081 Bürgersteuer beschloßen hatten. Wo die neue Bürger steuer 1982 erhoben werden soll, muß dies tn der betreffenden Gemeinde bis zum 80. September 1982 rcchtSwirksam be schloßen sein. Beschließt «ine Landesregierung bi» zum 20. September 1982 thrersettS die Erhebung der Bürgersteuer tn den bisher erhebenden Gemeinden, so erübrigt sich ein besonderer Gemeindcbcschluß. Die höhe der Bürgersteuer berechnet sich nach dem Gesamtbetrag« der Bürgerstener, die für 1981 zu entrichten war. Dieser Betrag ermäßigt sich jedoch um die schon eingangs erwähnten Beträge. Praktisch ergibt sich, daß sür da» letzte Vierteljahr 1982 nunmehr Bürgersteuer t« Höhe von drei Achtel« der Bürgerstener 1981 ohne den Shefrauenznschlag zahlen «st. , Beispiel: Ein Lediger mit 4099 NM. Einkommen lm Jahre 1989 hatte tn einer Gemeinde, die Bürgersteuer mit 899 Proz. de» LandeSsatze» erhob, Bttrgersteuer für 1981 tn Höhe von 6X3----18 MM. zu zahlen» bet Ver heirateten besrug -le Bürgerstener 27 NM. In diesen Fällen ist dt« Bürgerstener-1982 auf drei Achtel von 18 --- 6,76 MM. zu berechnen, und zwar gilt dies tn gleicher Weise für den Verheiratete» wie für den Lebigen. Wer 1980 19 000 RM. Einkommen und demgemäß tn einer Gemeinde mit Bürgersteuersah von 800 Prozent 18 X 8 — 84 MM., ober als Verheirateter 81 RM. Bürger- steuer sür 198l zu zahlen hatte, muß letzt für 1932. gleich- viel ob ledig ober verheiratet, drei Achtel von 54 NM.---- 20,28 NM. zahlen. Wichtig ist, daß Gemeinden, die bi« Bttrgersteuer 1981 nicht eingesührt hatten, seht nicht Bürgersteuer 1982 be schließen dürfen. Ebenso bars eine Gemeinde den bisherigen Steuersatz von 1981 nicht für 1982 ändern. Wo also 1931 200 Prozent Bttrgersteuer erhoben wurden, darf letzt nicht etwa auf 300 Prozent hcrausgegangen werben. Bedeutsam sind ferner die neuen Ermäßigung»- und BefrelungsmvgNchkeiien für 1932. Hier gelten zunächst einmal sämtliche vesrciungS» Vorschriften aus 1931 weiter. Es bleiben demnach auch setzt alle Personen bürgersteuerfret, die an einem der neuen Fälligkeitstage Meße unten) Arbeitslosenunterstützung, Krtsenunterstühung, Soztalvrrslcherungörenten, Znsahreitten nach dem RetchSverforaungSgcsetz erhielten oder sonst laufend ans öffentlichen Mitteln Fürsorge genoßen, wie insbesondere die Kleinrentner. Ueber diese bisherigen Befreiungen hinaus sind die Gemeinden zu wetteren BilltgkeltSmaßnahmen er mächtigt worden. BUrgersteuerbesreiungen können danach insbesondere etntreten, wenn bav FahreSetnkommrn eine» Stencrpslichttgen für 1982, beurteilt nach feinen Verhält- ntssen am Fälligkeitstage, voraussichtlich die Beträge nicht übersteigen würde, die der Betreffende nach seinem Familien- stände, wenn er hilfsbedürftig wäre, tn diesem Fahre al» Wohlsahrtvuntersttttzung erhalten würde. Bon dieser Ver günstigung sind indeßsn Personen mit landwirtschaftlichem, forstwtrtschastltchem oder gärtnerischem Vermögen, Grund- vermögen und Betriebsvermögen von mehr al« 5000 RM. berechnet nach den Etnhettöwerten vom 1. Fanuar 1981, au«- geschloßen. Vermögen von Ehegatten tst babet zusammenzu- rechnen. Den allgemeinen EinkommenSrückgängen gegenüber -em Einkommen von 1980, welche» bekanntlich ble Be- mcssungSgrundlage für die Bürgersteuer 1931 bildete, tst, >vte bereits erwähnt, dadurch Rechnung getragen worden, daß -te Bürgersteuer 1S88 gegenüber derjenigen von 1981 86'/. gesenkt ist. Wo da» Einkommen etneS Steuerpflichtigen 1081 um mehr als 60'/, zurückgegangen ist, kann dle neue Bürger steuer entsprechend dem Hunbertsatz des über 60«/. htnauS- gehenben EtnkommenrückgangS weiter gesenkt werden. Bet einem Einkommcnrückgang von 80«/. würde also die an sich zu berechnende Bürgersteuer nochmals um 80 bis 50 gleich 80»/» zu ermäßigen sein. Diese Ermäßigung muß aber be sonders beantragt werden. — Personen mit Einkommen von weniger als 600 NM. waren bisher bttrgersteucrsrei, soweit sie nicht etwa landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Vermögen, Grundvermögen oder Be triebsvermögen von mehr al» 6000 NM. besaßen. Dies« Befreiung bleibt bestehen, jedoch ist sür die Vermögens berechnung nicht mehr der EtnhettSwert von 1928, sondern der von 1981 maßgebend. Das gleiche gilt für Personen, die überhaupt kein Etukommcn, aber Vermögen der bezeich neten Arten von mehr als 10 000 NM. hatten. Sic mußten bisher bekanntlich Bürgersteuer nach dem vollen Landessatz der ersten Stufe zahlen. Auch bet ihnen wird die Ver- mügenögrcnze jetzt nach dem EtnhettSwert von 1931 be rechnet Da die Vermögen von 1931 meist recht erheblich unter denen von 1928 liegen, ergeben sich hier gegenüber früher wettere Bürgrrstcuerbefreiungen oder Ermäßigungen. Die Fälligkeitstermine der Bürgersteuer sind, ähnlich wie schon für 1981, je nach der Einkommensart verschieden. Bei den nicht lohnsteüerpflichtigen tst in Ge meinden mit einem Bürgersteuersah bis zu 200»/. Fällig. keitStag der 10. November 1982. Fn Gemeinden mit höheren Steuersätzen sind zwei Gteucrternttne aus den 10. Oktober und 10. November vorgesehen. Wer lohnsteuerpslichtig tst, aber auch sonst noch zur Einkommensteuer und Bürgersteuer veranlagt wird, hat den tm Wege der Veranlagung sest- gesehien Betrag am 10. November 1932 zu entrichten. Bet den nur Lohnsteuerpfltchttgen tst zu unterscheiden, ob der Arbeitslohn für mehr als eine Woche oder für kürzere Zeit räume gezahlt wirb. Fm ersteren Fall ist se ein Drittel der Bttrgersteuer am 10. Oktober, 10. November und 10. De zember sällig, im letzteren Fall treten zu diesen Terminen noch der 24. Oktober, 24. November und 24. Dezember hinzu. Die Berechnung der Bürgerstener durch dle Arbeitgeber Wie schon oben erwähnt, können die Landesregierungen statt der Bürgersteuer eine besondere Abgabe zur Abgel tung deö Aufwandes der Gemeinden bet der Arbeitslosen beihilfe einftihren. Soweit dies nicht bis zum 18. September 1082 geschehen tst, muß der Arbeitgeber die nene Bürger steuer bet allen Arbeitnehmern einbchalten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer seinerseits eine Bescheinigung seiner Wohnsttzgemeinde vorlegt, daß diese keine Bürgersteuer erhebt. Die betreffenden Gcmelttden sind zur Ausstellung derartiger Bescheinigungen an Arbeitnehmer verpflichtet. Die Höhe der Bttrgersteuer war für 1981 aus der Gteuerkart« 1988 erstchtlich; der Arbeitgeber brauchte also seinerseits dort nur die sprechenden Beträge abzulesen. Die Bürgersteuer muß er selbst berechnen. Es tst dazu von dem Gesamt betrag der Bürgersteuer 1981 ohne den Zuschlag für die Ehefrau auSzugehen. Dieser Betrag tst aus Sette 4, Abs. 1, Satz 2 der Steuerkarte 1982 hinter dem fettgedruckten Wort „Arbeitnehmer" ersichtlich. Von diesem Betrage tst setzt bet Lohnzahlungen für mehr al» eine Woche je ein Achtel, bet Lohnzahlungen für kürzere Zeiträume se ein Sech zehntel etnznbehalten und abzuführen. Bruchteile eine» Pfennig», die sich dabei ergeben, sind auf den nächste» vollen Psenntgbctrag nach unten abzurunben. DaS AbsührungSversahren tst gegenüber 1981 abgeänbert: soweit bte Bürgersteuer von einer Gemeinde angesordert ist, in deren Bezirk die lohn zahlende BctrtebSstätte liegt, hat die Abführung genau wie bei der Lohnsteuer zum 20. des lausenden und zum 6. de» folgenden MonatS zu erfolgen. Beträgt bte bis zum 20. etneS KalenbernwnatS abzuttthrende Summe weniger al» 200 NM., so braucht nur -um 5. des solgenden MonatS ab geführt zu werden. Ebenso tst auch an auswärtige Ge meinden nur -um 6. de» solgenden Monats ohne Rücksicht aus bte abzuliekernden Beträge abzuführen. Wichtig tst noch eine SrmLßr-uns für lohnstenerfreie Arbeitnehmer. vet thnen ermäßigt sich der an sich etnzubeßaltene Teil betrag der Bürgersteuer 1082 ans die Hälfte, da» heißt also, bet Lohnzahlungen für mehr als «in« Woche auf etn Sech zehntel, bei Lohnzahlungen für kürzere Zeiträume auf etn Zwetundbretßlgstel deS Gesamtbetrages der Bürgersteuer 1081 ohne den Ehefrauenzuschlag. Die Ermäßigung gilt seboch nicht, wenn bereits aus der Steuerkarte 1982 nur die halbe Bürgersteuer angesordert war. vr. S. Schilling Pence RM. Pence NM 6. September . 118 4 86,6791 46,6046 2,78689 6. September . 118 6 86.7716 46,7188 2,78977 7. September . 118 8 86.7.164 46,6219 2,78864 8. September . 117 N 86.7277 46,4988 2,78886 6. September . 118 2 86.7644 46,6897 2,78857 16. September . 117 11 86,6688 46,4983 2,78646 12. September . 118 6 86,6716 46,6264 2,78654
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