01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.12.1936
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1936-12-02
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19361202017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1936120201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1936120201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1936
- Monat1936-12
- Tag1936-12-02
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.12.1936
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Sezember 1S5S 30.lt. i3l,o 7«,Ü »,0 »4.» 13t,0 151,0 303 133,3 1. 12. ».7» d.o 3,,, 130.7» »1,0 »I» 133,0 orn. 0»r> ki»i»m»on leü liuctNnen N»II. !«mmr»ri> >k -d»nk >t»conla i Link N»n<l«l»d »nk t»nk loOeac». 37 «r 130,0 103,7» 10«,». 103,1 133,0 133,1 111.0 103,7» 37.» 133,0 130,1 130,« 133.» 133,0 1103 116,3 106.3 VortoLr . 7Z Vor».I121.37 I idinndelr.I 81,11 U»Iltri»I«M »0.01 »»,« «1.1 30,3 rHledoruLU beuer X »1113.711 »3,3 . c i)I 113,0 I 333,0 7,ri«I»r»tdl>Li«a lor S3»oU»«Ii»tt»a i Ur-uinO >> vriuerei rät erSoc.-tii, -Uderk i« » üiedeci, 8t»kl )uL»t»ki Sick». 01 L 8okn eckerminn !r»1.u.p,p L LOKne d.v. Ue><1 ! » Vo«ei l^zerkev kedWerl. In<tu»tried. 103,0 116,1 ior.7» 101,» 100,1 101.1 101,7» ior,i 101,» 101,0 100.2» 33.71 87.0 86.71 86,7» «1,0 133,3 116,13 102,13 101,1 100,3 101,3 106,0 107,3 101,3 100,73 30,0 SO.» 07,3 36.13 06,13 03.0 SVlLVNKUi »S . ir 30 11 Uriel UeM »«ei 13,»6» 12,«8 17,3t 0.383 0.682 0,001 63,13 47,05 67,1t 0,168 O.l«7 o.ln 3,O»3 3,O«7 3,031 2,681 2,«83 7.691 16.81 1«,6« 36,36 67,16 «7,06 67,1« 12,26» 12,18 17,7t i «8,07 67,83 00,0? 5.405 1,38 3.1t i 11,86 11,181 11,013 i 2,317 2,353 7,131 ) 121,17 131,21 iri.u > 11,22 11,16 1»,I« 1 16,38 16,8« »6,1t s 13,11 13,08 I3,n ! 0,71« O.sll o.iu 1,860 1,616 3,600 i 68,6« 68,36 63,0« i «2,02 61,86 «7,01 > 81,12 61,27 01,13 «8,0» 68,81 «9,01 «7,1« 67,06 67,1« t 11,11» 11,07 11,03 l 1,817 i,äi3 r.m » 63,10 82,8» 07,91 17.28 »7.16 31,7« r 21,0? 21,68 ri.rr ; 8,78« 8,s86 oft« 3 1,882 1,978 1,91t r 1,361 1,318 1,391 3 2,«82 2,«88 7,69t lekifoi'llspllngsn I. ^U»g. 11-6. un<3 11.10 uaeklüg« tnk t I»« U L"° 83 Htt. 7. eloook. »ol l, Ismo ^0t8N, 136,0 187,» 113,7» 100,0 187,^7 llt,» »3,0 8rdi^ 133,3 O^N 1",» 177,71 «iMoch, ». 1«« «»rienAustzaSt, «r. «l» pelluu, tret -aus «o»»Mch 3M. 8.33, durch »ostbt,»« 3M. 3.30 «Oll«. 63,7 Np,. Noype». lohn« WofttusteNungHgebühr) tet gebenmel WIchenN. verland. «njel-01r. 13 «6p,., eutei- dalb EachlenO mit Nbend-NxlriaOe II «p>. Vruck «.Verlag» Litpsch 0- Reichard», dre«den-A. l, Marlen« stratz« ZS/tt. Fernruf 252-l. Postscheckkonto lo-S Dresden Vie» Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtrhauptmannschaft Dresden und de« Schiedsamte« beim Vberverstcherungsamt Dresden <03 mm breit) Il,3«ps. «achlille nach Ltatlel 0. y»mUIenan»eIgen v. «tellengeiuche MiMmete» ,«Il« 6 vpt. Mlergeb. »o «t>1. — Rachdru« nur mit QueNenanaabe Dretdnee Nackrichien. Unverlangte LchriUItücke werden nicht ausbewahrt lVlcsttkse Lsrstrs vsrnbncstlsckst: Die gesamte deutsche Zagend in der HZ Berlins Verwaltung wir» vereinheitlicht - Todesstrafe gegen WirtfchaftSsaboteure Berlin, 1. Dezember. In der Sablnettssihung am Dienstag gab der Führer und Reichskanzler zunächst eine eingehende Darstellung über die außenpolitische Lage. Lodann verabschiedete das Kabinett dasGesehüberdieHitlerjugend. nach welchem dte gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes in der Hitlerjugend zusammengefaht wird. Die gesamte deutsche Jugend ist in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Rationalsozlalismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitlerjugend wird dem Relchsjugendsührer der RSDAP über tragen. Der „Jugendführer des Deutschen Reiches" hat die Stellung einer Ober sten Relchsbehörde und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Wte-er ein Oberbürgermeister in Vertin Weiterhin wurde das Gesetz über die Verfassung Und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin beschlossen, nach welchem eine Einheit der Verwaltung zwi schen dem Oberbürgermeister und dem Leiter der Landes behörde sbiöhcr StaatSkommtssari hergestellt wird. Der Leiter der beiden Behörden führt die Amtsbezeichnung Ober bürgermeister und Stadtprttsident. Der Obcr- büraermeisler ist unmittelbarer Landesbeamter. Der all- gemeine Vertreter des Oberbürgermeisters ist der erste Bei- geordnete mit der Amtsbezeichnung: „Bürgermeister". In seiner Funktion als Stadtpräsident hat der Leiter der LanbeS- bchörde einen besonderen Vertreter, der die Amtsbezeichnung „Vizepräsident" führt. Der Beauftragte der NSDAP für die NeichShauptstadt ist der Gauleiter des Gaues Berlin. Reichsrechtliche Regelung -er Realsteuern Die vom ReichSmtnister der Finanzen vorgelegten Ge sche für eine reich Srechtltche Regelung der Real steuern wurden ebenfalls verabschiedet. An die Stelle von iS verschiedenen LandcSgesebcn und verschiedenen Grund- sähen erfolgt nunmehr eine einheitliche reichsgesetzliche Rege lung der Ncalstcuern. Dte Grund- und Gebäude steuern sind in Zukunft nur noch Gemeindesteuern, die nach einheitlichem NeichSrecht geregelt werden. Dte Aenderung des inneren Finanzausgleichs zwischen Ländern und Gemeinden soll bis zum l. April 103» in Form einer n e u g e st u l t e t e n Steuer- und L a st c n v e r t e i l u n g erfolgen. Neben dem EinstthrungSgesetz zu -en Nealsteuergesetzen, wonach die Gemeinden vom 1. April 1037 ab die Gewerbesteuer nur nach dem neuen Gcwerbesteuergesetz und vom 1. April 1VS8 ab dte Grundsteuer nur nach dem neuen Grunbsteuerqesetz erheben dürfen, wurden diese beiden genannten Gesetze beschlossen, ebenso ein Gesetz zur Aenderung der Vorschriften über die GebättdcentschnldnnaSsteuer. Danach tritt vom 1. April 1037 ab eine grundsätzliche Neuregelung bet der Gebäude ent sch u l d u n g s st e u e r ein. Zu dem neuen G «wer be sten erge setz ist noch bemerkenswert, bah dte Berufs- steuer überhaupt fallengelallen worden ist, so dah auch die freien Berufe der Gewerbesteuer nicht mehr unterliegen. Weitere wichtige Gesetze Angenommen wurde weiterhin ein Gesetz zur Er- schliehung von Bodenschätzen, wonach eine beschleu nigte Erschliehung auch dann ermöglicht wird, wenn der Be- Vcrträge, dte von beiden Vertragspartnern erfüllt sind, bleiben von der Rückwirkung unberührt. Als eine PretS- crhöhung ist es auch anzuschcn, wenn die ZahlungS- und Lieferungsbedingungen zum Nachteil der Abnehmer ver- ändert werden Weiter wirb verboten, Handlungen vor- -unehmcn, durch die mittelbar ober unmittelbar diese Bor- schrillen umgangen werden sollen. Zuwiderhandlungen argen diese Verordnung werden mit Gefängnis- und Geld strafen, letztere in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Im Reichsgesetzblatt wird weiter eine NeLerleltnngS» verordn»«« -um Gesetz zur Durchführung de» rechtigte dazu nicht gewillt ober nicht in der Lage ist, das Landcsberarecht aber keine Abhilfe bringt. Dieses Gesetz steht im Zusammenhang mit der Durchführung des Vier- sahreSplancS. Ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die De visen bewirtschaft» na schasst neue Möglichkeiten zur wirksamen Bekämpfung von Devisenzuwiderhandlungen und Umgehungen des DevisengesetzeS. Ein Gesetz zur Milderung der Ruhensvorschriften des NeichSversorgungSacsetzes beseitigt gewisse Härten, die sich aus diesen Vorschriften für die Kriegs- beschädigten und Kriegerhinterbliebenen ergeben haben. Das Gesetz über das M i u t e r h i l s s w e r k des Deut schen Volkes verleiht dem WinterhilsSwerk die Stellung einer rechtsfähigen Stiftung dcS bürgerlichen Rechts. Das Winter- htlsswerk wird durch den Neichsminister für VolkSausklärung und Propaganda geführt und beaufsichtigt. Ein zweites Gesetz zur Aenderung und Ergänzung des Reichs Naturschutzgesetzes soll verhindern, dah unter Vermeidung des nicht immer zweckmähigen und auch nicht immer notwendigen EntrcchtungSversahrcnS die Ortschaften in ihrer Gcsamtentwicklung oder die Besitzer von bebauten Einzelgrundstticken gegen die Bestimmungen des Neichsnatur- schutzgesetzeS verstossen. DaS Gesetz will daher die Möglich keit schassen, auch geschlossenen Ortschaften und konstiaen be bauten Flächen innerhalb eines ReichSnaturichutzacbictcS die erforderlichen baulichen und sonstigen Beschränkungen auf zuerlegen. Lo-esstrase für Wirtschaftssaboteure Schließlich verabschiedete das ReichSlabinett das von dem Beauftragt««» für den« Bierjahrespla«, Ministerpräsident Generaloderst Göring, »orgelegt« Gesetz gegen Wirtschasts- sadotage. Danach wird ei« dentscher Staatsangehöriger, der wissentlich «nd gewissenlos avs grobem Eigennutz oder aus andere« niedere« Beweggründe« de« gesetzlichen Bestimmun gen zuwider Vermöge« «ach dem Ausland verschiebt oder im Ausland stehe» läßt und damit der deutschen Wirtschaft schweren Schabe« zusügt, mit dem Lode bestraft. Sein Vermöge« wird eingezoge«. Der Täter ist auch strafbar, «en« er die Tat im AnSlande begangen hat. Für di« Aburteilung ist der Volksgerichtshof zuständig. lDe» Wortlaut der wichtigste« Gesetze siehe Seite -) BiersahreSplaneS vom iS. Oktober ISS« verössentlich«, t« der bestimmt wird, daß di« bisher auf dem Gebiet der Preisfestsetzung «nd Preisüberwachung erlassene« «erord- «««gen, «nordnungen «nd allgemeinen Borschristen in Kraft bleibe», soweit sie nicht dnrch das Gesetz vom r». Oktober 1»»« über bie Einsetzung bes Reichskommissars stir bie Preisbildung ansgehoben worden sind. Schließlich wtId im RetchSgesetzblat« bie erste AuS- fübrungSverordnung des NeichSkommisiarS für die Preisbildung zur Verordnung über das Verbot von Preis erhöhungen veröffentlicht. fLiehe auch Leitartikel und 2. Seite) NotioiwlsoziMMe Wirtschaft AIS in Deutschland bie verschiedenen parlamentarischen Gruppen sich abwechselnd an die Macht liehen und abwech selnd wieder von der Macht verdrängten, gab es einmal eine Zeit, die im Zeichen des Schlagwortes stand: „Die Wirt schaft ist unser Schicksal." Man wollte damit aus drücken, dah sich bei der Unfähigkeit der StaalSführung, die sich außerstande erwiesen hatte, LebenSnotwendigkeitcn -cs Landes und des Volkes zu regeln, das beste wäre, wenn man die Politik der Wirtschaft unterordnete und in logi scher Folgerung daraus auch dte S t a a t s s tt h r u n g den Mäunern der Wirtschaft überlich. Tatsächlich hat sa zu ver schiedenen Zeiten die Führung unserer grossen Wirtschalls- verbänbe einen sehr mahgeblichcn Einsluh auf die Len kung der StaatSgeschäste genommen. All das vermochte aber nicht zu verhindern, dah eS mit dem Staat und der Wirtschaft in den parlamentarischen Jahren immer weiter bergab ging. Wir alle wissen noch gut, wie verheerend sich die Tinge unter dem Zentrumskanzler Brüning gestalteten, den seine Partei auf diesen Posten gebracht hatte, weil sie ihn für einen besonders guten Kenner nicht nur -es Etats, sondern auch nuferer Wirtschaft hielt. Erst -er Nationalsozialismus verwirklichte dann wieder, was in einem gutgeleiteten Staatswesen Selbstverständlich keit ist, -ah die politische Führung über den Ständen und WirtschastSgrnppcn stcht und von ihnen völlig un abhängig ihre Entscheidungen trisst. DaS Primat der Politik wurde wieder klar hcrausgcstcllt. Nie mand kann dem nationalsozialistischen Staat bestreiten, dah er die deutsche Wirtschaft auf das pfleglichste behandelt. War -och eins der grohen Ziele, die er sich von Anfang an steckte, das, der Wirtschaft wieder zu neuem Leben zu verhelfen. Ein gesunder Staat braucht auch eine gesunde Wirtschaft. Er braucht das Blühen und Gedeihen In allen Gebieten wirtschaftlicher Betätigung. Wenn man sich heute noch daran erinnert, welche naiven Schreckgespenster die Gegner des Nationalsozialismus einst an die Wand malten, um ihn von der Macht sernzuhalten, und was sic für Schauer märchen von den angeblichen Zuständen der Wirtschaft unter seiner Herrschaft verbreiteten, so kann man über die Torheit, die damit zum Ausdruck kommt, nur lächeln. ES hiebe nun in bie gleichen Fehler verfallen, wenn etwa angenommen würde, dah die wirtschaftspolitischen Mahnahmen, die die Durchführung dcS zweiten VicrjahreSplaneS erfor derlich machen, getroffen würden, weil etwa der national sozialistische Staat glaubt, einer wicdererstarktcn Wirtschaft nun ruhig auch eine gehörige Portion Opfer ausbttrden zu können. Eine solche Anschauung ist grundfalsch. Nichts zeigt das deutlicher als die Ausführungen, die heute der Rcichskommissar für die Preisbildung vor Ver tretern der Prcsie machte. DaS wirtschaftspolitische Wollen unseres Staates ist in diesen Ausführungen Umrissen. Dte Stellung des Staates zuk Wirtschaft umgekehrt ist klar gekennzeichnet. Den grohen Gedanken unseres Führers, auf denen sich unser gesamtes staatliches und volk- licheS Leben ausbaut, hat sich auch dte Wirtschaft zu fügen. In die Schicksalsgemeinschaft, die das deutsche Volk bildet, hat sie sich einzuordnen. Sie ist wie alle übrigen Stände nur ein bienendes Glied, ein Teil des lebenden Or ganismus, den der Volkskörper darstellt, und muh, soll dieser nicht Schaden leiden, so arbeiten, wie cS sein wachsames Hirn, dte StaatSsührung, will. DaS ist der Sinn der Ausführungen deS R e i ch S ko m m i ssa r S Wagner, der eindringlich genug hervorhob, dah In einer Zeit, in der sich das Moment äußere? Gefahren vergröbert hat, und in der alles darauf ankommt, die Widerstandskraft der Nation zu verstärken, dte Wirtschaft nicht nach Gesetzen richten kann, dte vielleicht gültig sein mögen, wenn die Völker in Frieden und Eintracht miteinander leben. In einer Zeit gefährdeten Friedens aber, und zudem noch gewaltsam avgeschnittcn vom groben Ucbersluh an Rohstossen, der eigentlich in der Welt herrscht, muh Deutschland an seine Wirtschaft besondere Anfor derungen stellen. Verzichtet der Staat auf die Lenkung der Wirtschaft, so würde sich in aller Kürze schon das gleiche Bild wieder bieten, wie mir es aus den Systcmsahren her kennen: Aus der ganzen Linie Preiserhöhungen, denen die Ver braucherschaft alsbald mit Lohnerhöhungen entgegen treten würbe: erneute Preiserhöhung, wiederum Lohnerhöhungen, und da» Ganze mtthie bei dem Verfall der liberalen Ordnung der Handelsbeziehungen, der den geord neten Warenaustausch unmöglich macht, für uns zu einem Shao» führen. DaS, waS un» an Nahrung und Rohstosfen -ur Verfügung steht, und waS wir «ns darüber hinaus au» Verbot von MeiserWullgen erlassen Rückwlrken-e Geltung ab 18. Oktober 1936 - Dte Wirtschaft muß -em Volksganzen -tenen! B e r l i n, 1. Dezember. Das RelchLgesehbtatt vom 1. Dezember veröffentlicht eine Verordnung de« Ministerpräsidenten Göring über das verbot von Preiserhöhungen. Hiernach find Preiserhöhungen für Güter und Leistungen jeder Art, insbesondere für alle Bedürfnisse de» täglichen Leben», für die ge samte landwirtschaftliche, gewerbliche und industrietle Erzeugung und für den Verkehr mit Gütern und Waren jeder Art sowie für sonstige Entgelte verboten. Dieses Verbot gilt rückwirkend vom IS. Oktober 1SZS ab.
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