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Der sächsische Erzähler : 17.09.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-09-17
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-185609177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18560917
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18560917
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- teilweise Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1856
- Monat1856-09
- Tag1856-09-17
- Monat1856-09
- Jahr1856
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 17.09.1856
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Gesandtschaften becuifträgi, m d?nR anderm Läden nach geweihten Gegenständen/ wie Heiligenbilder, KirchbofSkreuze u. s. w , welche Pie Soldaten der Verbündeten auS der Krim Mitnahmen, suchen und ankaufen zu lassen. ' Zn dem Königreich Polen find die KrönsingStäge überall mir großem Glanz begangen worden-/beson ders hat man eS sich angelegen sein lassen, durch Volksfeste, welche die Slaven lieben, den geringeren Claffen einen außergewöhlichen Genuß zu verschaffen, wobei freilich der unheilige Spiritus wieder eine Hauptrolle gespielt bat. — Die Zahl Derer, die von der Amnestie Gebrauch machen, wird täglich größer, und in gleichem Maß verliert die Emigration an Bedeutung. — Recht augenfällig tritt in Polen jetzt das Streben der Regierung hervor, daS Unterrichts wesen, das freilich sehr im Argen lag/ zu reforntiren. Alle höheren Lehranstalten sind bereits gründlichen Revisionen unterworfen gewesen, unfähige Lehrer werden entfernt und durch tüchtige Literaten erseht, die Aufgaben und Methoden weiden verändert, und die Eramina, bislang bloß in einer Rekapitulation von Auswendiggelerntem bestanden, bedeutend ver schärft. Von wesentlichem Einfluß wird es auch sein, daß die höheren Lehranstalten künftig Fachmän ner, und nicht mehr invalide höhere Militärs an der Spitze haben sollen. In andern Ländern würde man die Reform deS UnterrichlSwesenS vermutlich mit einer Umgestaltung des VöllSschulwesenS, vaS sich in Polen noch in der trostlosesten Lage befindet, angefangen haben; allein damit hat eS hier seine eig t en Schwierigkeiten, da eS ganz dem Einfluß der Geistlichkeit anheimgegebcn ist^dir noch großentheilS selbst in geistiger Unmündigkeit sich befindet, und erst mehr herangebildet werden muß, bevor sich von ihr ein lebendigeres Interesse für die Volksbildung er warten läßt. — Die Ernte ist in Polen nicht so gut ausgefallen, als in den meisten Gegenden Deutsch lands, und der Landmann befindet sich in Folge der furchtbaren Verheerungen der Rinderpest in einer sehr bedrängten Lage. Nur der Abel lebt wieder in vol lem Jubel, und in Warschau herrscht ein LuruS und Prunk wie er in Paris nicht größer sein kann. — Eine bedeutende Hebung des GränzverkehrS ist bis jetzt nicht wahrzunehmen, wenn auch der Personen verkehr den früheren Verationen weniger ausgesetztist. In einem Briefe aus Neapel vom 36. August werden Behauptungen auf- und Betrachtungen ange stellt, die wir im AuSzuge mitzutheilen, nicht sinter« lassen wollen. Es heißt unter Anderem darin/Pie Regierung deö Königs Ferdinand steht wohl aus festeren Füßen, als man allgemein zu glauben scheint. Die Neapolitaner sind durch Erziehung, Sitten und durch die Institutionen einer revolutionären Erhebung mehr abgeneigt, als jede andere städtischeBevöskerung irgend eines Landes. Der Konfg kann sich im Fäll der Noch auf 30,066 geübter ütid erprobter Truppen und auf 46,000 Läzaroni stützen, Vie ihm wirklich blind ergeben find. Die Mittelklassen, der Bürger, d« I hcS Gange« her Justiz, d. h. der angehobenen ..ksüchung, und anderseits sachte er auf eine scho- Netidr Behandlung der Angeschuldigten hinzuwlrken. Hk. Bundespräsident erlheilte ihm die Antwort: der Gang der Justiz könne nicht gehemmt, vielmehr müsse Mist dieser Sache befördert werden. In Hinsicht auf Mri Weiten Punkt wurde erwidert, daß eS nicht nöthig sei, der Schweiz Mahnungen oder Belehrungen zu er- cheilrn. da die schweizerische Gesetzgebung über poli tische Verbrechen die allerhumanste sei. — Die amt- lichrUntersuchung in Neuenburg bestätigt, daß Fremde, Nichtschweizer, bei der Insurrektion betheiligt waren. M Deüi französischen Gesandten in der Schweiz soll VvN Parts aus bereits anbefohlen sein, dem Schwei- W BundeSratb anzurathen, in seinem Verhalten gegenüber den Royalisten in Neuenburg die gehörige Mäßigung zu beobachten. — Am 9. Sept, wurde in Lübeck der Kirchentag mit einem Gottesdienst eröffnet. Hr. l)r. Lindenberg hielt die Festpredigt. Zum Vorstand wurden die Herren v. Bethmänn-Hollweg, als Präsident, vr. Stahl auS B rlin und Senior vr. Lindenberg auS Lübeck, als Vikcpräsidenten, gewählt. Die Debatten der Verhandlungen an diesem Tage betrafen: Die Wiederbelebung der Kirchenzucht. AuS Berlin wird geschrieben: Bei den Bestre bungen, die ohnehin schon so sehr geschärfte Sonn- tSgSfeier womöglich noch mehr zu verschärfen, ist es deacktenSwerth, daß die „Kreuzzeitung" nunmehr auch bereits ans dir Störung hinzuweisen beginnt, welche hik Ankommenden und abgehenden Essenbahnzüge in btt Sonntagsruhe hervorbrächten. Es wäre nicht übel, wen/, diese Zionswächter eS dahin brächten, daß Wetzl noch der ganze Eisenbahnverkehr am Sonntag stock.» müßte. In Hannover wurde am 11. Sept, eine königl. Proklamation veröffentlicht, welche das ganze Finanz- rapitel von 1848 für aufgehoben erklärt und daS von 1840 wieder herstcllt. Bis zur wirklichen Ausfüh rung, die vor vereinbarter Vertheilung der Ausgaben nicht möglich ist, wird ein Provisorium eingeführt. Dir Erhöhung der Krondotation tritt schon jetzt in Geltung, und die königl. Bestätigung der ständischen Schatzräibe wieder ins Leben. Verheißen wirs ein nochmaliger baldthunlicher Versuch einer Verständi gung mit detr Ständen wegen Beibehaltung der EM »Vereinigung. In deisi Fürstenthume Reuß j. L. hat daS Land- rälhsamt, gestützt auf eine frühere Verordnung, bei namhafter Strafe allen Gastwirtben und sonst Allen, Welch, öffentlichen Tanz halten dürfen, verboten, Gym- Näsissst'N, Schulkindern, Lehrlingen und überhaupt alle» jungen L uten männlichen und weiblichen Ge- sthlechlS vor ziiiückgelegtem 16Lebensjahre, selbst nicht Unter ÄMckt ihrer Eltern oder Vorgesetzten, den Zu- tkitt zu öffeniMkn Tänzen, weder als Theilnehmer, noch als Zuschauer, oder auch nur den Aufenthalt in den Tanzhäüfkrn während der öffentlichen Tanzbe« lustlguttg zu gestatten.
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