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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 25.05.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-05-25
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-189905258
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-18990525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-18990525
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
- Jahr1899
- Monat1899-05
- Tag1899-05-25
- Monat1899-05
- Jahr1899
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Amts- Wil AMWbktt für den «bonnemevt viertel). 1 M. 2V Pf. einschließl. de« .Jllustr. UnterhaltungSbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Gchrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2b Pf Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. -— 46. Jahrgang. — Donnerstag, den 25. Mai 18SN Nachstehende Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliche Amtshllliptmalmschlist Schwarzenberg, den 2l. Mai 1899. Krug v. Nidda. Die Vieheinbruchstation Wittigsthal und Johann georgenstadt betr. Nachdem der Grenzbahnhof zu Johanngeorgenstadt dem Verkehr übergeben, daselbst auch ein Sächsischer Grenzpolizeiinspeklor stationirt worden ist, will das Ministerium des Innern genehmigen, daß die Untersuchung der von Böhmen nach Sachsen zur Einfuhr bestimmten Nutz- und Fuchtrinder gemäß der Verordnung vom 22. Dezember 1893 — vergl. Nr. 1 des Dresdner Journals und der Leipziger Zeitung vom Jahre 1894 —, so weit der Transport mit der Eisenbahn geschieht, aus dem Bahnhose Johanngeorgen stadt stattfinde. Die Anmeldung für die Uber Wittigsthal bez. Johanngeorgenstadt einzubrin genden Rinder hat künftig bei dem Sächsische« Grenzpolizeiinspektor aus dem Bahn hofe Johanngeorgenstadt zu erfolgen. Im klebrigen gelten auch für die Einfuhr über den Bahnhof Johanngeorgenstadt die Bestimmungen der Verordnung vom 22. Dezember 1893. Dresden, am 1b. Mai 1899. Ministerium des Innern. Für den Minister: Merz. Kreher. Bekanntmachung, das diesjährige Aushebungsgeschäft in den Ausheöungsbezirken Schneeberg und Schwarzenberg betr. Nach dem von der König!. Oberersatzkommission II im Bezirke der VII. Infanterie brigade Nr. 88 aufgestellten Geschäfts- und Rciseplane findet die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen 1) im Aushevungsvezirke Schneeberg am 1«., IS., IS. und 14. Juni, von Vormittags 8'/- Uhr an im Gasthofe zum blauen Engel in Aue 2) im Aushevungsvezirke Schwarzenverg am 15., 16. und 17. Juni, von Vormittags 8 /2 Uhr an im Bade Ottenstein in Schwarzenberg statt. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zur Aushebung zu gestellen haben, werden durch ihre Orlsbehörden noch besondere Ordres erhalten und haben sich zur Vermeidung der in 8 33 des Reichsmilitärgesetzes vom L. Mai 1874 angedrohten Strafen und Verluste an den in diesen Ordres angegebenen Tagen und Stunden vor der König lichen Oberersatzkommission in reinlichem Zustande einzufinden. Die beorderten Mannschaften haben zur Vermeidung einer Geldstrafe von 3 Mark ihre Ordres und Loosungsfchetne mitzubringen und dieselben auf Erfordern abzugeben. Bei der Aushebung sind nur solche Anträge auf Zurückstellung zulässig, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts entstanden sind und welche spätestens im Aushebungstermine angebracht und bescheinigt werden. Wenn Zurückstellungsanträge auf Grund von 8 32,- u und b der Wehrordnung an gebracht werden, haben sich diejenigen Personen, deren Erwerbs- bez. Arbeits unfähigkeit behauptet Wir», gemäß 8 63 Nr. 7 Abs. 4 und 8 33 Nr. 5 der Wehr ordnung im Aushcbungstermine persönlich mit einzufinden, während etwa vor gelegte Zeugnisse obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. (8 65,- der Wehrordnung). Die Herren Stammrollenführer haben am letzten Aushebungstage sämmtlich an wesend zu sein und die Stammrollen mitzubringen. An- und Abmeldungen Militärpflichtiger sind mittels Stammrollenauszugs und bez. unter Beifügung des Loosungsscheines umgehend anher anzuzeigen. Schwarzenberg, am 18. Mai 1899. Der Civilvorsitzcnde der Ersatz Commission der Aushebungsbezitte Schneeberg und Schwarzenberg. Krug v. Nidda. P Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Buchbinders und Hausbesitzers ^.Ikrock in Schönheide wird, nachdem der in dem Vergleichsterminc vom 13. April 1899 angenommene Zwangsoergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 13. April 1899 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 19. Mai 1899. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Aktuar Friedrich. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Handelsfrau ^lai» «Vllk^linia« verw. Hausmann geb. Mahnung in Schönheide wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und Vollziehung der Schlußvertheilung hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 19. Mai 1899. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Aktuar Friedrich. Nr. 87 des Verzeichnisses der unter das Schank- und Tanzstättenverbot gestellten Personen ist zu streichen. Stadtrath Eibenstock, den 23. Mai 1899. Hesse. Gnüchtel. Bekanntmachung. Es wird hiermit bekannt gegeben, daß vom Montag, den 29. Mai bis mit Freitag, den 2. Juni 1899 eine gründliche Reinigung der beiden Hochbehälter und des Rohrnetzes unserer städtischen Hochdruckwasserleitung vorgenommen werden soll. Eibenstock, den 23. Mai 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Holz-Versteigerung. Staatssorstrcvier Eibenstock. In Hendel s Hotel in Dchönheiderhammer sollen Dienstag, den 36. Mai 1899, von Nachmittag 1 Uhr an w. Klötzer, Unterstärke, 12'/, Mittenstärke, Obcrstärke, 6583 2631 3461 1888 762 5 2'/, 11—20 m Länge, 11—24 , 4,o . . 3,«u. 4,» * . 16-13 , Stämme, 10—19 cm „ 20—37 , 7-15 . 16—36 , Derbkange», 10—15 „ rm fichtene Hlutzknüppek, , harte, 89 rm weiche Urenuscheite, 11 . » Zlreunknüppek, . . 18'/, , » geschn. Aefie, 133 , Htreurnlig versteigert werden. Königliche Forstrevierverwaltnng «nd Königliches Forftrentamt Eibenstock, Aach. am 24. Mai 1899. Herkach. aufbereitet in den Abth. 9, 54, 59,60, 65 u. 68 (Schläge), 11, 33—36, 38, 41, 42, 59 (Durchforstungen), 64 u. 76 (Wegeräum ungen), Aas Aeutschtßum in Kesternich hat sich endlich in Einigkeit zusammengcschlossen; die Vertrauens männer ihrer verschiedenen politischen Richtungen haben sich über ein gemeinsame« Programm geeinigt. Die Hauptpunkte diese« Programm« haben folgenden Wortlaut: „Die planmäßige Zurückdrängung und die immer weiter greifende Bedrohung de« deutschen Volksstammc« in Oesterreich machen e« un« zur Pflicht, unsere nationalpolitischen Forderungen festzustellen, um für sic gemeinsam einzutreten. Die Grundlagen kür die Beilegung de« nationalen Streite« in Oesterreich, den zu beseitigen wir lebhaft wünschen, können nur gewonnen werden vurch die Anerkennung jener Stellung der Deutschen, die sich diese seit vielen Jahrhunderten errungen haben und deren Behauptung ein Grundpfeiler für die Zukunft diese« Staate« ist. Wir verlangen deswegen an erster Stelle den Bruch mit jener Politik, die alle anderen Nationalitäten aus Kosten der Deutschen befriedigt. Unter Abweisung aller staat«rechtlichen Bestrebungen anderer Nationalitäten und Parteien halten wir an der Ver fassung, sowie an dem Einheitsstaat fest und fordern, daß dieser Staat die Gesammtbezeichnung .Oesterreich' erhalte. Der 8 14 de« StaatSgrundgesetze« über die Reich«vertretung, dessen Anwendung gegen Wort und Geist in der letzten Zeit wiederholt stattgesunden hat, ist zu beseitigen. Die Verdrängung de« deutschen Volke», sowie der Sprachenkampf kann nicht ohne Rückwirkung auf den Geist, Zusammenhalt und die Schlagfertigkeit «er Armee bleiben. Wir halten e« für unbedingt geboten, daß die deutsche Armeesprache besser und zweckbewußter gepflegt werde. Angesicht« der autonomen Sonderstellung, welche Galizien bezüg lich seiner nationalen Angelegenheiten thatsächlich einnimmt, be festigt und verbreitet sich die Ueberzeugung von der Nothwcndig- keit, daß der Grundsatz der Gegenseitigkeit zur Durchführung komme, und wir verlangen, daß die Deutschen in Oesterreich vor ungerechtfertigter Beeinflussung ihre« nationalen Leben« sichergestellt werben. Unsere Beziehungen zu Ungarn, die sich keinesweg« im ursprünglichen Geiste der AuSgleichgesetze vom Jahre 1867 weiterentwickelt haben, bedürfen der Neuordnung. Sie kann gelingen und zum Wohle beider Theile und der Mo narchie im Ganzen führen, wenn der Grundsatz, daß gleichen Rechten gleiche Pflichten gegenüberstehen, befolgt wird. An dem Bündniß mit dem Deutschen Reich, ba« der Monarchie die Erhaltung de« Frieden« sichert, soll unverbrüchlich im Interesse der wirthschaftlichen Entwickelung de« Reiche« fest gehalten werden. Eine regere Betheiligung am Weltver kehr muß angebahnt und zum Zweck der Erhaltung de« wirth schaftlichen Gleichgewicht« und zum Schutz der einheimischen Er zeugung gegen überseeischen Wettbewerb ein engerer Zusammen schluß der festländischen Staaten Europa« angestrebt werden. Hand in Hand mit dem Bündniß mit dem Deutschen Reich muß für un« Deutsche in Oesterreich die Pflege de« großen geistigen Zusammenhänge« mit Deutschland auf allen Gebieten de« kulturellen und wirthschaftlichen Fortschritt«, besonder« auch bezüglich de« Hochschulwesen« sichergestellt bleiben. Wir stellen kein Gesammtprogramm auf für die Regierung diese« Staate«. Durch den Druck der Verhältnisse gezwungen, bestellen wir unser eigener Hau«. Die Sicherung unserer Stellung ist au« natio nalen Gründen jedoch auch verwegen nothwcndig, damit die politischen und wirthschaftlichen Interessen eine entsprechende Förderung erhalten können. Wa« wir fordern, ist ein Mindest- maaß, weil c« sich lediglich darauf stützt, wa« besteht und wa« zur Erhaltung unserer Nationalität in Oesterreich unbedingt nothwendig ist. Aber innig verknüpft mit den Schicksalen der Deutschen in Oesterreich ist da« Schicksal Oesterreich« selbst, und wer den Blick auf da« Ganze richtet, muß für unsere Forderungen noch andere au« dem innerlichsten Wesen diese« Staate« selbst geschöpfte Gründe den unseren hinzusügen.' Diesen allgemein gehaltenen nationalpolitischen Forderungen folgen sodann die besonderen betreff« Regelung der Sprachenfrage. Die deutsche Sprache soll in Oesterreich wieder die allgemeine Vermittelungssprache werden, wovon nur in Galizien zu Gunsten der polnischen und in Dalmatien und Wälsch-Tirol zu Gunsten der italienischen Sprache Ausnahmen gemacht werden sollen. Für Böhmen wird die nationale Abgrenzung der Gericht-sprengel gefordert; diese ist derart vollständig durchzuführen, daß zu jedem Gcricht«sprcngel nur Ortschaften einer und derselben Nationalität zugethcilt werden. Auf Grund der Gericht«sprengel haben sich aufzubauen die national abzugrenzenden Verwaltungsgebiete und die Wahlbezirke für den Landtag, Reich«rath, und für die anderen Vertrctung«körper. E« sind national abgegrenzte Kreise zu bilden mit Krei-ämtern und KreiSvertretungen. E« gilt nun ein treue« Zusammenhalten aller deutschen Elemente zur Erlangung dieser geschichtlich begründeten Forderungen!
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