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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 15.07.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-07-15
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-189907158
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-18990715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-18990715
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
- Jahr1899
- Monat1899-07
- Tag1899-07-15
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- Jahr1899
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ter hindurch je Unterlage e. 6. Halte eberlasse die eren Leuten; üben. Ne nnt, wendet Theil Anis auch RoS- gegen diese rnpulrcr in Scnstock ss-h-rs Ara», 's Maschinen . I IS T. Ni.B. eldungcn ffufnahme- lioii. tung. esellschaft. DonnerS- d '/-8 Uhr >rt ab M. !r. Ziel: and. llkommen. orstand. tst. Wittc- 'SIL. lbends 7 :n «ÜHI. » Ke. ogen !Q2SQ Hees hrmittcl V ämme tel sser ö. lungvon LU. ao, »alitäten. 8Lsr. raum Pf. ld. «klmum. 8,0 Grad. Mts- Wh AlUWWtt für den Abonnement oirrtelj. 1 M. 20 Ps. einschließl- des »Jllustr. Unterhaltungibl." !i. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Bolen sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltigc Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2b Pf. 8S. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. - ' ' 46. Jahrgang. Sonnabend, den 15. Juli L8NS Holz-Versteigerung. Staatssorstrevier Hundshübel. In Möckel's Gasthof zu Hundshübel sollen Sonnabend, de« SS. In» 1888, von Vorm. 1V Uhr an 1570 weiche Stämme, 10—15 em Mittcnstärkc, 10—21 m lang, - 675 » „ 16—22 „ „ 12-27 „ 65 „ „ 23—35 „ „ 16—27 „ 6840 330 „ Kkiiher, 7-15 „ „ . 16—22 , Oberstärke, 3,.; und 4,„ „ t " s aufbereitet in den " I Abtheil. 3, 5, 32 130 „ „ 23 u. dar.» : ! b,- „ . ) (Kahlschläge), 17, 5,is 7,70 Hdrt. w. Derbstangeu, 9 „ „ » „ 10—12 » Unlerstärke, I 21, 49 und 50 (Durchforstungen), 1,»» » » „ 13—15 . 3,oi „ „ ReiLftangm, 7 sowie Montag, den 24. Inti 1888, von Borm. 8 Uhr an 114 rm w. Arennscheite und Knüppel. j . , 111 „ „ Arennäste u. 400 im w. Stöcke, > daselbst, versteigert ivcrdcn. «. sforstrevierverwaltnng Hundshübel und K. Aorftrentamt Eibenstock, Harter. am 13. Juli 1899. Herkach. Bekanntmachung. In der Zeit vom 15. Juli bis Ende August 1888 wird bei dem hiesigen Standesamt« nur Vormittags von 8 öis 12 Ahr expedirt. Eibenstock, am 14. Juli 1899. Der Standesbeamte. Hesse. Gnüchtel. Die Schwierigkeiten der Ariedenskonfcren; wachsen durch den Widerspruch, den ihre Abmachungen seitens einzelner Großmächte begegnen, immer mehr und mehr an, so daß schließlich wohl bei der ganzen Sache nicht viel herauSkommcn wird. Indessen läßt sich nicht verkennen, daß die Unterkommis sionen fleißig und gründlich gearbeitet haben. Hinsichtlich der „Gesetze und Gewohnheiten" des Krieges sind namentlich die jenigen Grundsätze interessant, die betreffs der „Anerkennung als kriegführende Partei", der „Mittel, dem Feinde zu schaden" und der „Kriegsgefangenen" vorgeschlagen worden sind. Einem eingehenden Bericht der „Köln. Ztg." entnehmen wir darüber Folgendes. Bezüglich der Anerkennung als kriegführende Partei sind im Allgemeinen die jetzt schon völkerrechtlich gültigen Regeln ausgenommen worden, nur war noch ein Artikel eingesügt folgenden Inhalt«: „Die Bevölkerung eine« nicht besetzten Ge bietes, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antrieb zu den Waffen gegriffen hat, um die eindringenden Truppen zu bekämpfen, ohne daß sie Zeit gehabt hätte, sich gemäß Art. 9 (militärisch) zu organisircn, wird al« kriegführend betrachtet, so fern sie die Gesetze und Bräuche des Krieges achtet." Diesem Artikel gegenüber wurde von dem deutschen Vertreter auSgeführt, daß er eigentlich ganz überflüssig erscheine, da ja in den vorher gehenden Artikeln ganz genau festgestcllt sei, was man unter den zu achtenden Gesetzen und Bräuchen de« Kriege« zu verstehen habe, der Nachdruck aber, der von den Antragstellern auf diesen Zusatz gelegt werde, beweise, daß damit eine Erweiterung des be uchenden Rechts angeslrebt werde. Demgegenüber müsse betont werden, daß alle bisher angenommenen menschenfreundlichen Be stimmungen von der Voraussetzung ausgingen, daß den kriegführen den Armeen eine friedliebende Bevölkerung gegenüberstände. Sei ries nicht der Fall, so verlören die meisten Bestimmungen ihre Berechtigung. Damit solle keineswegs gesagt sein, daß die Er hebung des Volkes zur Vertheidigung des Vaterlandes verwerf lich sei, im Gegentheil müsse dies als ein unveräußerliche» Recht und eine heilige Pflicht anerkannt werden. Jedem Patrioten sei e« möglich, unter voller Beachtung der vorher angenommenen Regeln zu den Waffen zu greifen, aber jede Erweiterung dieses Rechtes sei im höchsten Grade bedenklich, ja unzulässig. Auf diesem Wege auch nur einen Schritt weiter zu gehen, sei unmög lich. Auf der Konferenz in Brüssel habe e« der schweizerische Oberst Hammer ausgesprochen, die Interessen der großen Heere seien unvereinbar mit den Interessen eines Volkskriege«, und e« iei am besten, in einem Vertrage über diese Dinge mit Still schweigen hinwegzugehen. Nachdem hierauf die Vertreter von Rußland, Frankreich und anderen Staaten diesen Standpunkt rückhaltlos als berechtigt anerkannt hatten, zog der englische Ver treter einen weitergehenden Antrag zurück. Entsprechend den früheren Vorschlägen der Brüsseler Kon ferenz wurde die Anwendung von Gift und vergifteten Waffen, die Tödtung eine« Feindes, der die Waffen niedergelegt hat, die Drohung, keine Gnade zu üben, und endlich „die Verwendung von Waffen, Wurfgeschossen oder anderen Materialien, die über flüssige Schmerzen erzeugen können, sowie der verbotenen Wurf geschosse" untersagt. Die in Gänsefüßchen wiedergegebene Be stimmung führte zu langen Verhandlungen. Hierzu hatte England beantragt, daß die Verwendung von Geschossen, wie die Dumdum kugeln, im Kampfe gegen wilde Nationen erlaubt sein sollte, doch sand e« auf keiner Seite Unterstützung. Sodann lag ein Vor schlag vor, wonach die Staaten auf vorläufig fünf Jahre daraus verzichten sollten, die augenblicklich gebrauchten Gewehre durch neue zu ersetzen. Etwaige Aenderungen sollten sich auf Typ und Kaliber nicht erstrecken und nur nebensächlicher Art sein dürfen. Außerdem beantragte Rußland, daß für die Schwere de« Gewehr», da« Kaliber, da« Geschoßgewicht, die Anfangsgeschwindigkeit und die Feuergeschwindigkeit gewisse Grenzen festgesetzt werden sollten, innerhalb deren jeder Staat Verbesserungen vornehmen dürfe. Beide Anträge wurden abgelehnt, und zwar unter dem Eindruck von Ausführungen, durch die nachgewicscn wurde, eine wie un geheure technische Schwierigkeit ihrer Durchführung entgegenstände. In der Thal wäre die Erzielung einer Uebereinstimmung in dieser Frage gewiß wünschen«wcrth, aber der dabei leitende Gedanke ist roch der, daß große Au«gaben vermieden werden sollen. Da« kann aber durch den Antrag nicht erreicht werden. Selbst wenn man fcststellen könnte, welche Aenderungen und Verbesserungen den Typu« nicht änderten, so ist doch immer der Fall möglich und wahrscheinlich, daß irgend eine Macht ihr Gewehr so ver bessert, daß die andern nachfolgen müssen. Kein Staat kann sich dann dazu verpflichten, auf eine weitere Verbesserung zu verzich ten, sondern er wird immer danach zu streben haben, sich in den Besitz de« augenblicklich besten Gewehre« zu setzen. Hier wurde auch die Frage der Kontrolle gestreift, die ja so außerordentlich schwierig liegt. Es wurde denn auch von zwei Vertretern erklärt, eine solche Kontrolle würde eine Beleidigung der Mächte bedeuten. Eine solche ist gewiß von keinem der Vertreter beabsichtigt worden, eS bleibt aber die Thatsache bestehen, daß es sich bei diesen Dingen gar nicht um einen absichtlichen Vertragsbruch zu han deln braucht, sondern daß man in der Praxis sehr wohl darüber im Zweifel sein kann, welche Verbesserungen unter das Verbot fallen und welche erlaubt sind. In diesem Falle giebt c« keine Stelle, die den Zweifel in maßgebender Weise lösen kann. Als praktisches Ergebniß bleibt also au« diesem Kapitel nur da« Ver bot der englischen Dumdum-Geschosse und ferner noch da« Ver bot de« Schleudern« von Sprengstoffen au« Luftballons. In den sehr eingehenden Bestimmungen über die Kriegs gefangenen wird für ihre menschliche Behandlung Sorge getragen und im Allgemeinen der Grundsatz ausgesprochen, daß sic ebenso behandelt werden sollen, wie die Soldaten des eigenen Heeres. Kriegsgefangene, denen einmal die Flucht gelungen ist und die dann wieder in die Hand des Feindes fallen, sollen wegen der Flucht nicht bestraft werden dürfen, wohl aber sollen Kriegs gefangene auf Ehrenwort, die unter Bruch de« Ehrenworte« ge flohen und dann wieder ergriffen worden sind, nicht mehr al« Kriegsgefangene betrachtet, sondern nach den Gesetzen bestraft werden. Ob man Gefangene auf Ehrenwort freigeben will oder nicht, ist dem Ermessen der betr. Regierung anheimgestellt. Ein unter Bruch de« Ehrenwortes flüchtig gewordener Kriegsgefange ner darf von seiner eigenen Regierung nicht wieder in die Armee eingestellt werden. Im klebrigen ist dafür Sorge getragen, daß menschenfreundliche Gesellschaften, die für das Wohl der Kriegs gefangenen wirken wollen, alle mögliche Erleichterung erhallen, unter der Bedingung, daß sie sich den Vorschriften und Verord nungen des betreffenden Staates unterwerfen. Die Kriegsgefange nen unterstehen den Militärgesetzen desjenigen Staates, in dessen Gewalt sie sich befinden. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Kaiser hat an den Geheimen Ober-RcgierungSrath vr. Hintzpeter in Bielefeld folgende« Tele gramm gerichtet: „Von der hervorragend gelungenen Statue de» Großen Kurfürsten für die SiegcS-AUec beabsichtige Ich eine Reproduktion in Bronze der Stadt Bielefeld zu schenken und auf dem Sparenberge im Burggartcn aufzustellen: sie soll ein Zeichen dankbarer Erinnerung sein für die Aufnahme seilen» der Stadt und ein Mahnzeichen bleiben, daß, gleich wie in diesem Ahn, auch in Mir ein unbeugsamer Wille ist, den einmal als richtig er kannten Weg allem Widerstand zum Trotz unbeirrt weiter zu gehen, (gez.) Wilhelm I. li." — An einen Besuch de« Kaiser« auf französischem Boden, so erklärt die „Krcuzztg." in ihrer Wochenschau bei der Besprechung der Vorgänge in Bergen, „ist natürlich nicht zu denken." Nicht» sei weniger denkbar, al» ein Werben de» deut schen Kaiser« um eine französische Einladung. „Vielmehr liegen die Dinge so, daß, wenn der Präsident der französischen Republik unfern Kaiser zur Weltausstellung nach Pari« laden sollte. Jeder mann in Deutschland e« lieber sähe, wenn Kaiser Wilhelm eine solche Aufforderung ablchntc. Wir haben keinerlei Garantie da für, daß die Bevölkerung von Paris eine Haltung beobachtet, wie wir sie verlangen müssen, und würden e« bedauern, wenn die ganze Nation entgelten müßte, wa« ein verwilderter Pöbel verschulden könnte." — Frankreich. Da« Kriegsgericht in Renne« tritt am 18. August zusammen. Der DrcyfuSprozeß dürste einen vollen Monat dauern, da bisher 200 Zeugen vorgeladen sind. — Italien. Die französische Regierung hat da« italienische KönigSpaar offiziell zum Besuch der Weltausstellung in Pari« 1900 eingcladen. — Der von der französischen Regierung begnadigte General Giletta ist bei seiner Ankunft in Piacenza aus Befehl der KricgSministcrs unter Vorbehalt weiterer Verfügungen in strengen Arrest abgeführt worden. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 14. Juni. Auch die kommende Woche bringt uns im Kaiser-Panorama wieder einen hochinteressanten Bilder - CycluS, nämlich die Reise Sr. Mas. Schiff „Hertha" nach China, Japan und die in letzter Zeit so viel von sich reden machenden Philippinen :c., und dürfte auch diese Serie sich de« ungethcilten Beifalls aller Besucher zu erfreuen haben, wa« im Interesse eines längeren Verweilens dieses KunstinstituleS in unserer Stadt sehr zu wünschen wäre. — Schönheide. Am Donnerstag wurde unser Ort von einem starken Gewitter, begleitet mit Hagelwetter, heimgcsucht. Die Schloßen erreichten die Größe einer Haselnuß. Glücklicher weise hatten die Blitzschläge keine schweren Folgen. Ein Strahl fuhr am Stangenberg in da« Erdreich, wo sich in der Nähe ein Fuhrwerk, da« Heu einfahren wollte, befand. Die Pferde wurden niedcrgeworfen und der Fuhrmann vom Wagen geschleudert. Einen 'Nachtheil hatten dieselben nicht erlitten. Die Wassermassen haben hier und da durch Wegrcißen von Ufermaucrn, Verschlem- mungcn der Kartoffelbeete, auch strichweise die Hagelkörner an den Feldfrüchten Schaden angerichtet. — Die diesjährigen Som merferien beginnen an der hiesigen Schule am 19. Juli und haben eine Dauer von 4 Wochen. Dafür sind allerdings nur ausnahmsweise zu Michaelis 8 Tage Ferien. Diese Aenderung macht sich nöthig, da 4 Lehrer zum Militärdienst cinberufen sind, für die eine Vertretung nicht möglich ist. — Carlsfeld, 11. Juni. Bei Gelegenheit der am ver gangenen Sonntage im Grünler'schen Gasthofe hier stattgefun denen Tanzmusik benahm sich der au« Ostpreußen gebürtige Glas macher Köppermann derart flegelhaft, daß er schließlich vom Saale entfernt werden sollte. Dies brachte den 20jährigen Bur schen so in den Harnisch, daß er sein Taschenmesser zog und wie ein Wilder blindlings um sich stach. Hierbei verletzte er mehrere Gäste ziemlich schwer, namentlich aber den Wirth, dem er eine so tiefe Stichwunde in die Gegend de» linken Auge« beibrachte, daß er sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte und bis heute deshalb noch an» Bett gefesselt ist. Auch der Musiker Gerber, der an der Sache ganz unbetheiligt war, wurde von Köppermann auf der Straße verfolgt und von ihm in« Gesicht gestochen. Der rohe Patron, der erst kürzlich in Oesterreich wegen Messerstecherei eine längere Kcrkerstrafe erlitten ha», wurde von der Gendarmerie sestgenommen und in Nummer Sicher gebracht. — Johanngeorgenstadt, 12. Juli. In der gestrigen Ausschußsitzung de« hiesigen ErzgebirgSvercin« gelangte auf ein Gesuch de» Vorsitzenden ein Antwortschreiben der k. k. Betriebs direktion der österr. Staatsbahnen in Pilsen zur Verlesung, nach welchem dieselbe bei dem k. k. Finanzministerium in Wien den Antrag auf Ermäßigung de« Fahrpreises auf der Linie CarlSbad- Johanngeorgenstadt stellen wird. — Dresden, 12. Juli. Gegen den beabsichtigten Stände- hauS-Neubau auf dem Schloßplatz wird gegenwärtig heftig agitirt. Nachdem sich die meisten Bezirks- und Bürgervcreine an da« König!. Finanzministerium mit der Bitte gewandt haben, dem neuen Gebäude doch einen anderen Platz anweisen lassen zu wollen und dazu auch verschiedene ganz geeignete Plätze vorgc- schlagen haben, wird gegenwärtig Stimmung dafür gemacht, doch da« Areal de« König!. Marstall« hierzu zu verwenden, dar in nächster Nähe de« Schlosse« sich befindet und dessen Gegenüber der Zwingerteich mit seinen reizenden Anlagen ist. Da die Ge bäude de« Marstall« schon längst nicht mehr den modernen An forderungen entsprechen und ihre Verlegung vielleicht nach dem großen Gehege nur eine Frage der Zeit ist, so dürste hiermit der beste Ausweg gefunden fein. — Zwickau, II. Juli. Dritte Strafkammer. In der Nacht vom 1. zum 2. April d. I«. gegen Mitternacht wurden in Schönheide an dem der Klempnermstr«.-Wittwe Klug gehörigen Hause drei Fensterscheiben im Werthc von 2 Mark vorsätzlich eingcschlagcn, sowie vor dem Rachhause und auf der Gotte«acker- straße dermaßen laut gebrüllt und geschimpft, daß die öffentliche Ruhe und Ordnung in erheblicher Weise gestört wurde. Diesen
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