Der sächsische Erzähler : 09.03.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-03-09
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-191803096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19180309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19180309
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1918
- Monat1918-03
- Tag1918-03-09
- Monat1918-03
- Jahr1918
-
1
-
2
-
3
-
4
-
5
-
6
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 09.03.1918
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Telegr^Adreff«: Amtsblatt. ryScheatttche Beilagen; Der SLchfische Landwirt und Sonutage-Uuterhaltungsblatt. Anterzeichnmlg eines Friedensvertrags mit Finnland Finnlands Hilferuf e Handels »kommen. »Met, isk: st zu Hoß k der tat» günstiguagen aller Art genießen, die den Inländern zustrhen oder zustehen werden. Akttengesellschasten, Gesellschaften mit beschränkter Anzeigeblatt * für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. l» der vrrlin Ssthih- l im 47. a Berat« > büjkger» öähkkrei» teL, der » in der Unterlast. x Wst»»> u» Stutt» 45 Min. «such de» Vürttenv- rte-Re-i» inig vor» form set- «ls die chof zum chlreiche» beflaggt, von der fand im Amtsblatt stachen Amtshanptmannschast, der LSniglichen Wi« und des Königlichen Hauptzollamtes zu sowie des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda und der Gemeindeämter des Bezirks. Areundschast miteinander zu toben. Deutschland wird da- fite -iakEn. daß die Selbständige« und llaabhSnglgett Iluntaad» von allen Mächten anerkannt wird. Dagegen «ird Iinnkmd keiaen Lest sein»» Vefitzstande» an eine feem- ». > Bei. ige ein- mzügen ». Muß enuchm M<M» rriüun» in den ten die ir Mer (Zittn. Neider- MewS vprsten A auo- Stockholm. 6. März. (W. T. B) Wie .Allehanda" aus Wasa erfährt, wurde das Hilfegesuch der finnischen Re gierung an Deutschland vor allem dadurch veranlaßt, daß fliehende Rote Gardisten aus Estland und Livland nach Finnland strömten, um dort die Revolutionären zu unter stützen. Rote Gardisten in Südfinnland tun alles, um ihr« schwankende Herrschaft zu befestigen. In Wyborg wurden alle bürgerlichen Zeitungen verboten. In Reihimaeki wer- den die Bürger zu Zwangsarbeiten angehalten. Sie müssen scheuern, und die Priester werden gezwungen, die Latrinen der Ruffen zu leeren. urde ein SM*Üt. ttenknchg fit Brit- -würdig Mnzcch- ab^ho- n lassen. » Äadt vnSas 143000 der hte- anlagett werden. st,stelle: Bisch «rktag abend« tteßllch der wö Laut urg be- «12W d 100» «n-Neuft. Lfle ver-- renrechts» Die folgenden Artikel betreffen die Wiederaufnahme der diplomatischen und konsularischen Beziehungen sofort nach -er Bestätigung des Friehensvertrages, gegenfeittgen Ver zicht auf den Ersatz der Krtegskosten und Kriegsschäden, die Wiederherstellung der Htaatsvertrög« und Pvivatrechte, den Austausch der Kriegsgefangenen und Zivilinternierten und den Ersatz für Zivilschaden. Was die Staatsverträge anbe- langt, so sollen die außer Kraft getretenen Verträge zwischen Deutschland und Rußland durch neue Verträge ersetzt wer den, die den veränderten Anschauungen und Verhältnissen entsprechen. Insbesondere soll alsbald über einen Handels und Schfffahrtsoertrag unterhandelt werden. Einstweilen werden die Verkehrsbeziehungen zwischen den beiden Län- dem durch ein Handels» und Schiffahrts-Abkommen geregelt. Bezüglich der Privatrechte treten alle.Kriegsgesetze mit der Bestätigung diese» Vertrages außer Kraft. Die Schuldver- HWniffe werden wiederhergestellt, die Bezahlung der Ver bindlichkeiten, insbesondere der öffentliche Schuldendienst, wird wieder ausgenommen. Zur Feststellung der Zivikschäden soll in Berlin eine Kommission zusammentreten, die zu je einem Drittel aus Ver tretern der beiden Telle und neutralen Mitgliedern gebil det wird. Um die Bezeichnung der neutralen Mitglieder, darunter des Vorsitzenden, soll der Präsident des schweizeri schen Bundesstaates gebeten werden. Die kriegsgefangenen Finnländer in Deutschland und die kriegsgefangenen Deut schen in Finnland sollen tunlichst bald ausgetauscht, die bei derseitigen verschickten oder internierten Zivilangehörigen hetmibefördert werden. Es folgen Bestimmungen über eine Amnestie, über die Rückgabe oder den Ersatz von Kauffahr teischiffen usw. > Zur Regelung der Aalondsfrage wird bestimmt, daß die auf den Inseln angelegten Befestigungen sobald wie möglich entfernt werden Wen. Die dauernde Nichtbefestigung die ser Inseln soll durch ein SoNderabkommen geregelt werden. Die Bestätigungsurkunden sollen tunlichst bald in Ber lin ausgetauscht werden. Zur Ergänzung des Vertrages werden binnen vier Monaten nach der Bestätigung Vertre ter der vertragschließenden Teile in Berlin zusammentreten. Die Verhandlungen über den nunmehr abgeschlossenen Friedensvertrag mit Finnland sind mit dem neuernannten finnischen Gesandten Senator Hielt in Berlin geführt war- erSääWeLrMer , «ltwarkt IS. folgenden Tag. Der Br- „ . « Beilagen bet Abholung lle monatlich 70 Psg^ bei Zustellung ins Hau» durch dl« Pöft bezogen vierteljährlich «k. 2.2S ohne Zusteüung^rbühr chnuns mittag beiden m Unb wären Poftscheeb-Kouto r Amt Leipzig Rr. 21543. — Gemeinde« »eebaudsgirokaffe Bischofswerda Konto Sir. «4. Im Fnlle höherer Gewatt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung de» Betriebe» der Zeitung »der der Desvrderungsetnrich- langen — hat der Bezieher keine» Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Der Friede, mit Finnland. Nachdem das große russische Reich in mehrere Einzel staaten zerfallen war, mußten wir mit jedem einzelnen die- ser Länder einen Sonderfriedensvertrag unterzeichnen. Mtt^ der Ukraine und Großrußland ist das bereits geschehen. Blieb noch Finnland übrig, mit dem die Verhandlungen nun auch zu einem ersprießlichen Ziele geführt haben. Wirt schaftliche Vorteile aller Art sollen dem deutschen Reiche aus dem.Friedensschluß mit Finnland erwachsen. Von beson derer Wichtigkeit ist, daß Deutschland gewissermaßen die Garantie für die Selbständigkeit und Unabhängigkeit Firm- lands übernimmt, während Finnland sich verpflichtet, keiner fremden Macht Rechte in seinem Hoheitsgebiet einzuräumen. Damit ist der englische Einfluß in der Ostsee ein fürallemat nusgeschattet and mich etwa wieder erwachenden russischen Gelüsten auf finnisches Gebiet ist ein Riegel vorgeschoben. Deutschland wacht als Schutzmacht über Finnland. Nicht nur für Finnland, sondern auch für Deutschland ist es ein Lebensinteresse, zu freundschaftlichen Beziehungen zu kommen. Zwischen den Finnen mit ihrer strengen Rechtsauffassung und den Russen, für deren große Masse nach einem Ausspruch von Tolstoi das Gesetz überhaupt nicht existiert, gähnt ein ungeheurer Abgrund. Der Russe wurde in Finnland gehaßt oder verachtet. Und dies« Totfeindschast wurde durch die Herrschaft der russischen Knute bis zur Un erträglichkeit gesteigert, so daß es ganz natürlich war, daß die Finnländer bei der jetzt durch die Revolution sich bieten den Gelegenheit sich frei machten von den schmachvollen Fes seln, ihre Unabhängigkeit erklärt?» und sich unter den Schutz des mächtigen deutschen Reiches stellten. Damit haben die Finnen einen Schritt getan, der für die Entwicklung beider Völker von großer Bedeutung sein wird. Finnland wird nun gegen Deutschland stets ein treuer Bundesgenosse sein, wir aber werden mit den Finnen, die in den Tagen der Hansa und schon das ganze Mittelaller hindurch'das große Seefahrervolk Europas gewesen sind, rege Handelsbeziehun gen anknüpfen. Finnland war vor dem Kriege schon stets ein guter Abnehmer gewesen, es bezog 1913 für mehr als 160 Mill. Mark Waren aus Deutschland, während wir ihm solche im Werte von fast 42 Millionen lieferten. Jetzt wäh rend des Krieges wird das Verhältnis umgekehrt sein, es wird uns weit mehr Rohstoffe und Lebensmittel geben kön nen, als wir abzugeben in der Lage sind. Wer nicht nur die wirtschaftlichen, auch die geistigen Beziehungen, die schon immer bestanden, werden nach diesem Friedensschlüsse weit mehr gepflegt werden. Die Lehre Lu thers, die den Finnen über Schweden vermittelt wurde, knüpfk ein festes Band mit der Heimat des Reformators. Finnische Gelehrte veröffentlichen ihre Werke meistens in deutscher Sprache, die dort fast jeder Gebildete mehr oder weniger beherrscht. Sie ist ja auch in den finnischen Mittel schulen vorgeschrieben. Während des Krieges standen di« Gefühle der Bevölkerung ganz auf deutscher Seite. Die Sieg« unserer Truppen werden überall mit einem Jubel be grüßt, als gelte unser ganzer Kamps nur der Befreiung Finnlands vom russischen Joche. Trotz der strengen russi schen Zensur fanden die Zeitungen Wege, das Volk ständig über das siegreiche Vordringen der deutschen Truppen auf dem Laufenden,zu hatten. In Finnland hat man auch m« die Greuelmärchen geglaubt, die von der Entente verbreitet wurden. Man kann beinahe von einem deutschen Herzen im finnischen Busen reden. Militärisch wird uns jedenfalls da» Freundschaftsverhältnis mit Finnland die Sicherheit bieten, das den russischen Expansionsgelüsten an der Ostsee ein für all« Mal ein Damm entgegengesetzt ist. Denn diese slaoi- schen Bestrebungen waren für die germanischen Länder, für Schweden nicht weniger, als für Deutschland, eine ständig« Bedrohung. Alle diese Interessen verknüpfen Finnland unlöslich mit dem deutschen Reiche. Finnland» Selbständigkeit ist «ur «nzeigenprei»: Die Sgespalten« Vnmdzeile (Alm. Masse Kö oder deren Raum 25 Pfg.. örtliche Anzeigen 18 Pfg. Im Tex tell (Alm. Masse 17) SO Pfg. di« Sgrspaltene Zeile. Bet Wiede» Holungen Rabatt nach feststehenden Sätzen. — Amtliche Anzeigen die 3gespaltene Zeile 40 Pfg. — Für bestimmte Tage oder Plätze wirb keine Gewähr geleistet. — Erfüllungsort Bischofswerda. Da» de and ( 7. März. (W T. ».) Sn dem zugleich mit dem Friedensvertrag zwischen Deutschland und Finnland abge- schloffenen Handels- und Echiffahrtsabkommen wird be- stimmt, daß die Angehörigen ein« jeden der vertragschlie- ßenden Teile im Gebiet dm ander«, Teil« in bezug auf den Rusfisch-finuifche Grenzberlchtigunge«. Stockholm, 7. März. (D. T. «.) Die .Politiken" be- richtet, hat durch Vertrag zwischen den Revolutionsregierun- gen in Petersburg und Heksingsfors Rußland an Finnland nördliche Gebiete abgetreten, so daß letztere» da» Eismeer er reicht hat. Finnland hat «inen «einen Landstreffen mit den - Batterien im Einlauf nach Petersburg an Rußland abge- Handel und sonstiges Gewerb« diesttbeu «echte «d Der- treten. ... - Haftung und andere kommerzielle, indu ¬ striell« und finanziell« Gesellschaften mit Einschluß der Ver sicherungsgesellschaften sollen auch in dem Gebiet des ande ren Teiles all» gesetzlich bestehend anerkannt werden und insbesondere^ das Recht haben, vor Gericht als Kläger und Beklagte aufzutreten. Die Zulassung solcher Gesellschaften zum Gewerbe- und Geschäftsbetrieb sowie zum Erwerb von Grundstücken usw. in -em Gebiet des anderen Teiles be stimmt sich nach -en dort gellenden Vorschriften, doch sollen die Gesellschaften jedenfalls dieselben Rechte genießen, die den gleichartigen Gesellschaften irgendeines dritten Landes zustehen. Die Boden- und Gewerbe-Erzeugnisse sollen nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung behandelt werden. ÄWse'Besmnniüng bezieh? sich nideffen'nicht auf die Begün stigungen im Srenzzoll, di« einer der vertragschließenden Teile einem mit ihm zollgeeinten Lande oder Gebiet ge währt, und auch nicht auf die Begünstigungen, die Deutsch land Osterreich-Ungarn oder einem anderen mit ihm durch ein' Zollbündnis verbündeten Lande, das an Deutschland unmtttelbar oder durch ein anderes mit' ihm oder Österreich- Ungarn zollverbündetes Land unmittelbar angrenzt, oder seinen eigenen Kolonien usw. etwa gewähren wird. Während des Bestehens dieses Abkommens wird der finnische Zolltarif nach dem Stand vom 1. Januar 1914 ge genüber Deutschland zur Anwendung kommen. Der Tarif wird während Lieser Zeit Deutschland gegenüber weder er höht noch durch Zölle auf di» bisher zollfreien Waren erwei tert werden. Auch bezüglich der Eisenbahn Und Seeschiff fahrt wird Meistbegünstigung vereinbart. Hinsichtlich des Schutzes des gewerblichen Eigentums und des Urheberrech tes gelten die Bestimmungen der revidierten Pariser Über einkunft vom 2. Juni 1911 und der revidierten Berner Übereinkunft vom 13. November 1908. Dieses Abkommen soll zwei Wochen nach dem Austausch der Beftätkgungsurkunden in Wirksamkeit treten. Eine Zu satzerklärung besagt, daß das Abkommen vorerst keine Än derung der Vorschriften bewirken soll, die in bezug auf Ge sellschaften gewisser Art die finnländische Staatsangehörig keit zur Bedingung machen, jedoch sollen auch in dieser Hin sicht die Angehörigen des Deutschen Reiches in Finnland tunlichst bald gleichgestellt werden.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode