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Dresdner Journal : 01.04.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-04-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186004015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18600401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18600401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1860
- Monat1860-04
- Tag1860-04-01
- Monat1860-04
- Jahr1860
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- Dresdner Journal : 01.04.1860
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Visum der durch den Bunde-brschluß von 1852 außer Wirksamkeit gesetzten Verfassung zu bewirken. Die dem BundeSbeschlusse von 1852 zu Grunde liegende Sach lage war aber die, daß da« Wahlgesetz von 1831 recht lich nicht mehr bestand in Kurheffen und daß folg lich der Bund auf dasselbe keine Rücksicht, weder um e- auszuhrben, noch bcizubehalten, zu nehmen hatte. Der Bund hatte sich nur vüt den rechtlich und factisch be stehenden Zuständen zu beschäftigen und in dem Bundes beschlüsse lag deshalb durch den Hinweis auf die Bu»^ deswidrigkeit der „wesentlichen Bestimmungen" der be seitigten Verfassuugszustände au-gedrückt, daß dir 1852 allein durch da^ Gesetz von 1849 rechtlich bestehende de mokratische Organisation deS ständischen FactorS, welche ihre Etaat-gefährlichkeit eben mit Evidenz gezeigt hatte, «ine weitere Mitwirkung desselben zur Verfassungsrevision als bundeswibrig erscheinen lieh. Ein Zurückkommc» des Bundes auf das Wahlgesetz von 1831 würde 1852 wie heute dasselbe Maß der LundeScompetenz ein- schließen, welche» indemBundeSbeschlussevon 1852 lag, nach welchem die Revision der Ver fassung mit einer neu organisirten Landes vertretung bewirkt werden sollte. 8» ergiebt sich hieraus klar, daß die preußische Regierung, indem sie dem BundeSdeschlusse von 1852 eine Ausdeutung zu geben sucht, derzufolge heute noch ein Zurückkommen aus das Wahlgesetz von 1831 behufs Feststellung einer buu- desgemäßen Verfassung möglich sein soll, damit, abge sehen von der rechtlichen Unzulässigkeit dieser Ausdeu tung, in der That genau denselben Act in Aussicht nimmt, welchen di« Bundesversammlung auSübt«, indem sie die Feststellung einer bundesgcmäßen Verfassung den Verhandlungen der durch die Verfassung von 1852 neu organisirten Stände mit der kurfürstlichen Regierung überließ. Es ergiebt sich aber auch hieraus, daß die aus diesen Verhandlungen gewonnenen Resultate rineu Recktszustand gegründet haben, den nach rechtlicher Logik selbst die preußische Regierung um deshalb wird gelten lassen müssen, weil das von ihr vorgrschla- grne Verfahren, wenn eS auSgeführt würde, nur eine Analogie des beobachteten wäre. Und endlich ergiebt sich au» dem Dargrstellten, daß in den Punkten der Ver fassung, in denen bisher eine bundesgemäße Rechtsgrund lage durch Uebereinstimmung der Stände und der kur fürstlichen Regierung nicht gewonnen wurde, der recht lich zulässige Maßstab der Entscheidung durch die Rück sicht auf die 1852 außer Wirksamkeit gesetzte Verfassung aus dem Grunde dargeboten wird, weil - obwohl die Ver fassung wegen der in Absicht auf die Bundesgesetze er kannten Unmöglichkeit, sie mit dem vorhandenen ständi schen Factor auS sich selbst bundesgemäß umzugestaltrn, im Allgemeinen außer Wirksamkeit gesetzt und dir Ber- fassungsrevision einer neu organisirten Ständeversamm- lung übertragen wurde — doch der Letzter» im Specielle» da- Recht nicht entzogen sein konnte, die Aufrechterhal tung solcher Bestimmungen der außer Wirksamkeit gesetz ten Verfassung bei der Revisionsarbeit zu beantragen, welche sich al» nicht bundeswidrig darftellte«. Die Stände haben diese VerfafsungSarbrit in diesem Sinne vorgenom men und wenn sie dabei nicht mehr, wie geschehen ist, auf Aufrechterhaltung von Bestimmungen der Ver fassung von 1831 bedacht gewesen sind, so mag man das demokratischerseits beklagen, an der Rechtskraft des Beschlossenen und Genehmigten wird aber dadurch Nichts geändert. Dem Bunde liegt rechtlich jetzt nur ob: 1) di« durch Uebereinstimmung der berechtigten Faktoren ge wonnene VerfasfungSgrundlage nach der Seite hin zu betrachten, ob Bundeswidrige- darin enthalten sei, und 2) die wegen Nichtübereinstimmung jener Faktoren noch vor- hand-nen Differenzen mit derselben Bedachtnahme, ver bunden mit Rücksicht auf die 1852 außer Wirksamkeit gesetzte Verfassung zu entscheiden. Aus allein Gesagten ergiebt sich, daß gegenüber der so klaren Bedeutung deS Beschlusses eine Wiederaufnahme der Verfassung von 1831 al» neue Vcrhandlungsgrund- lage an Stelle der Verfassung von 1852 rechtlich völlig undenkbar sein würde. Es ist zu verstehen, wenn es Parteien giebt, welche für die Verfassung von 1831 au» dem Grunde plaidirrn, weil sie ein demokratisches Meister stück ist; man kann selbst den Standpunkt einer RechtS- polttik, welche Bedenken gegen die Eompctenz de- Bun de» zu dem Beschlüsse von 1852 entwickeln würde, wenn auch nicht theilen, doch für begreiflich halten; aber rin Ansinnen, welches gestellt wird, um da- gerade Gegen- theil von Dem in einen Rechtsbeschluß hinein zu inter prrtiren, was er mit klärlichen Worten sagt, kann auf keinen Rechtsbeistand rechnen, und da in dieser Cache zunächst und am meisten Recht zu üben und zu wahren ist, kann es nicht Wunder nehmen, daß die preußische Regierung mit ihrer Auffassung des Beschlüsse» von 1852, al» dem Vordersätze ihrer weitern Vorschläge zu einer neuen Wendung in der Behandlung der kurhessischen Verfassungsangelegenheit, bei der letzten Abstimmung am Bunde so vereinsamt, wie kaum jemals, geblieben ist. « I »'»>! > - M -»—-EMM»!« i«Ml mußte sie ihre Empfindungen zurückdrängen und sich fassen, um der Aebtissin zu folgen. Al- Peter Lange da» Kloster verlassen hatte, schritt er langsam, in Gedanken versunken, zur Stadt zurück. E» machte einen beruhigenden Eindruck auf ihn, nun er da- geliebte Mädchen in Sicherheit wußte, und doch dachte er nicht ohne Schmerz daran, daß er sie nun seltener al- früher sehen werde, daß er die Abende nicht mehr in ungestörtem Glücke bei ihr zubringen könne. In dir Stadt zurückgekehrt schritt er zu dem Hause de» Juden Baruch. Auf der Straße war e» still. Das Haus war von dem erbitterten Pöbel zum Thril zerstört, seine Geräthschaftrn lagen zertrümmert und zerstreut auf der Straße umher. Der Leichnam deS greisen Juden war, wie er erfuhr, in den Fluß geworfen worden, um noch im Tod« eine Schuld zu büßen, die er nie be gangen. Es machte einen tiefen und traurigen Eindruck, al- er die Stätte, an der er so manch« glückliche Stunde er lebt hatte, verwüstet sah. Ein Glück zum wenigsten, daß Rahel dieser Anblick erspart war. Still kehrte er in seine Wohnung zurück, nicht ohne Bangen in die Zukunft schauend, die sich .auch für ihn düsterer »nd trauriger zu gestalten schien. (Fortsetzung folgt.) Theater. Wit die „W. Z." meldet, hat Se. Maj. der Kaiser von Oesterreich der k. k. Hosschauspielerin Frau Amalie Haizinger mit Rücksicht auf die von derselben in au-gezeichneter Weise zurückgelrgte 50jährige Künstler laufbahn die mit dem allerhöchsten Bildnisse geschmückte goldne Medaille pro lileri« et ariidu, allergnädigst zu ver leihen geruht. Die allerhöchste Auszeichnung ist der ver dienstvollen Künstlerin am Tage ihre»Jubiläum» (29. März) in einem prachtvollen Etui mit einem herzlichen Beglück- Eid geschworen haben, dadurch eines Pkrrtßen. Ein die Eiw sultst «tsrugetze», um sich Bochuhrn HuzuvMitM, die weder Einigung noch Frieden in Deutschland, noch Ge währung der konstitutionellen Wünsche in Kurheffen ver sprechen. Der »ov Preuße» gegen den jüngsten Bundesbeschlnh eingelegte Protest bekundet zwar eine sehr bedauerliche Ab weichung der preußischen Auffassung von den Ansichten der großen Majorität der Bundesglieder; außer einem solchen entschiedenen Meinungsausdrucke Preußens kann er aber eine Einwirkung aus den rechtlichen Verlaus der Dinge nicht haben. Der Bund wird, wie er dazu be rechtigt ist, auch künftig die sich nöthig machenden Be schlüsse fassen und für deren Ausführung Sorge tragen. Lamartine'S Vielschreiber« und unermüdliche Arbeitsfähigkeit grenzt an- Fabelhafte; in den letzten zehn Jahren hat er an 50 Bände geschrieben. Da die öffentliche Subskription für die mildthätige Bezahlung seiner Gläubiger nicht geglückt ist, so haben sich die Ver leger seiner Werke — beispiellos in der Geschichte de» Buchhandel- — während seiner Lebensdauer oder bi» zum Jahre 1870, wenn er vor dieser Zeit sterben sollte, ihre» Verlagsrecht» insoweit entäußert, daß Lamartine seine sämmtlichen Werke in 40 dicken Bänden auf Sub skription herauSacben kann. Den Subskribenten ver spricht er seine eigenhändige Unterschrift auf jedem Exem plar und, wenn sie c- wünschen, auch sein Porträt, und das Alle- um den Preis von 320 Fr»., die sie in vier Terminen zahle» können. Diese Ausgabe der sänmtt- lichen Werke Lamartine'S ist ausschließlich für di« Sub skribenten bestimmt und wird nicht in den Buchhandel kommen. * Der afrikanische Reisende Albrecht Roscher soll jetzt bis zum Nyassa in Afrika gesund vorgedrungra sei«, und man erwartet von ihm bedeutende Forschungs resultate. Aber neben diesem rechtlichen Moment, welche» schon allein hinrrichrn würde zur Nichtannahme der preußi schen Auffassung feiten der Bundesversammlung, sprechen izrch die gewichtigsten Gründe politischer Awrckmäßiglcit daS-Skn. Daß tzie-> Peihtzudluachen znischcu Rcgierung und Stände» ia Kurhessen lange gedauert habe», daß st« zu keinem völligen Einverständnisse über die Verfassung von 1852 geführt, kann wohl kein genügendes Motiv her Awrcknmßigkrit sei«, die ganze, im Wesentlichen doch durch Uebereinstimmung aller Theile gewonnene staatsrechtliche Grundlage in Kurheffen in einem Augenblicke, wo die kurfürstliche Regierung die größte Bereitwilligkeit, zu einer völligen Verständigung zu gelangen, zeigt, wieder auf- zugeben, um r» nun damit zu versucht», ob «in« durch die Wiederaufnahme der Prüfung der Verfassung von 1831 gebotene Diskussion aller staatsrechtlichen konstitutionellen Fragen am Bund« und deren Entscheidung nach der Majorität dem kurhessischen Staate «i»e will- kommnere, liberalere und schleuniger herzu stellende Verfassungs-Grundlage gewähren könne. Es giebt Verfassungen in Deutschland, die in sehr wesentlichen, das konstitutionelle Leben tief berüh renden Bestimmungen, z. B. der Ministerverantwortlich keit, wegen Verschiedenheit der Ansichten und Unlust unter den Ärsetzgebungsfactoren, in 10 Jahren nicht zur Ausführung gelangten, und doch würde die preußifch« Regierung e» gewiß zmückweisen, wenn man au- diesen! Umstande den Schluß ziehen wollte, eS böte überhaupt die Verfassung keine angemessene staatsrechtliche Grundlage. Von den Anträgen, welche die Majorität des Aus schusses in der Sonnabendsitzung der Bundesversamm lung stellte, und die von deren großer Majorität An nahme sanden, läßt sich im Gegensätze zu der preußischen Auffassung behaupten, daß sie erstens an der unzweifel haft mit dem Bundesbrschlusfe von 1852 gegebenen Rechts grundlage festhalten, zweitens, daß sie geeignet find, die VerfassungSangeltgenheit in Kurheffen einer baldigen Er ledigung auf dem in der Verfassung selbst bezeichneten Wege «ntgegenzuführen, und dritten», daß dadurch der Weg angezrigt ist, auf dem da» kurhrssische Land in Besitz einer Verfassung gelangt, die im Wesentlichen mit den konstitutionellen Rechte» und Freiheiten, welche in an dern deutschen Staaten bestrhcn, übereinftimmt, möglichst an» historisch Gegebene anknüpst und solid gegründet wird, da sie sofort mit der Garantie de» Bunde- ausge- stattrt ist. Denn nach diesem Beschlüsse erkennt der Bund dir, wir wiederholen cs, im Wesentlichen durch die erfolgte Verständigung zwischen Regierung und Kammern festgestelltr Verfassung al- bun- deSmäßig an, und hält bezüglich der anuoch nicht ge schlichteten Differenzen über einzelne Bestimmungen der selben daran fest, daß alle Differenzen, in drnen die Verfassung von 1831 zu Gunsten der ständischen Auf fassung sprechen, auch, vorausgesetzt, daß dabei keine Bundeswidrigkeit nr Frage kommt, im Sinne der Stände erledigt werden. Nachdem di« kurfürstliche Re gierung bereits in'der Sitzung vom 24. November v. I. nicht nur sämmtlichen früher«, vom Bundr-auSschusie als wünschen-werth bezeichueteu Abänderungen beigrtreten ist, sondern darüber hinau-grhend, die Genehmigung zu noch mehrern andern, feiten der Ständeversammlung gestellten Anträgen rrtheilt hat, bleiben nur 12, auf die Verfassung von 1831 sich stützende ständische Desiderirn zu berück sichtigen. Wie man vernimmt, ist in dem BundeskaS- schußberichte der Majorität von Bundeswegcn nur bei einem derselben ein Vorbehalt gemacht, nämlich bei der Differenz wegen der Zusammensetzung de- Comprtrnzge richtshoses, welchen der Au-schußbericht in einer, mit dem deshalb in allen größer« deutschen constitutionrllen Staaten bestehenden Zustande übereinstimmenden Weise zu erledigen aurathrt. In allen andern außerdem be stehenden 11 Differenzen erklärt sich also der BundeS- beschluß zu Gunsten der ständischen Auffassung und der Beibehaltung der Bestimmungen der Verfassung von 1831. ES kann kaum einem Zwei fel unterliegen, daß die kurfürstliche Regierung den bun- deSgenossenschaftlichen Sinn, den sie in dieser Angelegen heit zeigen zu wollen bei der letzten Abstimmung am Bunde erklärte, dadurch bethätigen wird, den Ständen eine Verständigung sehr nahe zu legen, und eS wäre gut, daß man, so sicher wie diese Erwartung, auch die Hoff nung hege» könnte, die Zweite Kammer in Kurhessen werde ihre neuere, grundsätzlich veränderte Haltung ge genüber der Verfassung von 1852 aufgebeu und sich un abhängig von den Einwirkungen einer Agitation zeigen, die keinen weitern Erfolg haben kann, al» die Feststel lung der BersasiungSzustände zu verzögern. Man wolle ausb dieser einfachen und, wie wir auf richtig überzeugt siiw, parteilosen Darstellung de- Ver laufe- und Standes der kurfchssischen Verfassungsangele- genhcit die Ueberzeugung fassen, daß durch den jüngsten BundcSbeschluß die HinauSfi^rung derselben, zu einem Tagesgeschichte. Wien, 30. März. Vorgestern war an der Börse da» Gerücht im Umlauf, daß die Beurlaubten rin- berufen worden seien. „Wir haben," sagt die „Orst. Ztg.", „Erkundigung deshalb eingezogrn und sind in der Lage, dasselbe al« völlig grundlo» zu bezeichnen. — Se. kaiserl. Hoheit der Herzog von Modena hat nach der „Oesterr. Ztg." rutterm 22. tz. M. einen Pro test gegen die Einverleibung seines Lande- in Sardinien erlasse« und darin den Schutz der die früher« Verträge garantirende« Mächte gegen da» Recht des Stärker« und die Theorie der allgemeinen Abstimmung anaerufrn. Einrn ähnliche« Protest soll auch Se. kaiserl. Hoheit der Groß herzog von Toscana eingelegt habe«. Linz, 28. März. (Pr.) Sobald durch die öffentlichen Blätter bekannt wurde, daß dir vride« evangelischen wünschungS - Schreiben Sr. Ercellcnz de» Herrn Oberst kämmerer» überreicht worden. — Als weiteres Zeichen der großen Achtung erhielt Frau Haizinger von den Mit gliedern de» HofburgtheaterS eine golden« Gedrnkmedaille, auf der sämmtliche Namen de» Herren- und Damenper sonals diese» Instituts sich eingravirt befinden. Nach der Theatervorstellung, in welcher Frau Haizinger al- Gertrude Grimmingrr in'„Rose und NöSchen" auftrat, gaben die Kollegen der Wackern Künstlerin ein Festmahl, welches bei Frau Rettich stattfand. Der liebenswürdigen Jubilarin kamen auch von andern kunstfreundlichen Seiten mannichfache Zeichen der Aufmerksamkeit zu. nur in Andeutungen gesprochen wurde, tritt heute klarer heraus. Derselbe rührt vom Abg. v. Vincke (Hagen) her und betrifft resp. bestreitet die RechtSbeständigkeit dec Mitgliedschaft bei allen den Mitgliedern deS Herrenhauses, die nicht Prinzen des königlichen Hauses, nicht Häupter reich-unmittelbarer Familien, nicht sonK erblich» Mit glieder, nicht, ohne Präsentation, durch königliche» Aer- trauen berufen sind. Die Zahl der betreffenden Mitglieder von den angefochtenen Kategorien berechnet sich auf hun dert und einige dreißig. Jadeß wird das Einbringen diese- Antrag- de» Abgeordneten v. Vincke muthmaßlich davon abhänaen, ob er in der gestrigen Fracti»«s-Be- rathung die Mehrheit erhalten haben wird. — Die Denkschrift der StaatSregierung über die Ausgaben für die vorjährige Mobilmachung sind jetzt im Druck erschienen. Nach einem kurze» Rückblick auf den Krieg in Italien und nach ri«er detaillirirn Rekapi tulation der verschiedenen Maßregeln, welch« von der . ersten Kriegsbereitschaft zur vollen Mobilmachung geführt haben —von der Ordre vom 20. April, welche die Marsch bereitschaft dreier ArMeerotzpD stefahl, hi- zu der vom 4. Juli, infolge deren da» 7. und 8. Armeekorps sich ia Marsch setzten — erwähnt die Denkschrift szrr», die,vom 13. bi» 28. Juli rasch auf einander folgetthen Befehle zur Demobilifirung, als deren Endtermin der 1. Augujl , f-stgestellt wurde. Doch konnte dieselbe nicht bi» zum vollständigen Uebergange auf den FriedenSetat ausgedehut werden. Im November und December wurden weitere Redvyirungen möglich, doch nur bi» zu silier bestimm ten Grenze, da einer zu weit gehenden Rtducirung gt» wichtige Bedenken politischer und militärischer Natur ent- gegenstehen. Die veränderte Formation der Arme« wird voraussichtlich für die nächste Zeit beibehalten werde« müssen. Die Kosten sind monatlich 474,000 Thlr., im Ganzen für di« vier ersten Monate von 1860 (da zum 1. Mai die neue Armeeorganisatiön in Aussicht genom men ist) 1,895,000 Thkr. Dir 30-MtMonenanleihe hat in Wirklichkeit ergeben 28,415,443 Thlr.; hierzu komme« die damals ebenfalls al» zu verwenden bewilligten Bestände de» Staatsschatzes und die Verwaltung-Überschüsse Sü den Vorjahren, waS zusammen, mit dem Reinerträge der Anleihe, ein« Summ« von 41,989,507 Thlr. rrgrben hat. Hiervon sind verwendet worden 28,453,977 Thlr., und bleibt somit ei« Rest von 13,535,530 Thlr. Hiervon sdllen nun i H Mill. Thlr. zu de»C militärischen Mehrbedürf nissen de» lanftndry Jahre» verwendet und der Rest von vorläufig 12 Mill. Thkr. in den Staatsschatz abgrllrfert werden. Havrivver, 29. März. (N. H. Z.) Dar neu errich tet, Osnabrücker Domkapitel hat bei her königl. Regierung beantragt, daß ihm in gleicher Weise, ftir dem Hildesheimer Dvmcapitrl, da» Recht zur Wahl eine- Deputirten für die Zweite Kammer der allzemei nrn Ständeversammlung gewährt werde« möge. Da da- Donrckpftek in Osnabrück in allen für diese Frage i« Der „Constitutionnel" vom 28. März bringt wieder einen langen, gegen die englischen ParlamentSver- handlungen gerichteten Artikel, in welchem bewiesen wird, daß England selbst die Annerion Savoyen- verschuldet hat, da eS die mittelitalieuische so lebhaft befürwortete. Frankreich habe diese Lösung durchaus nicht gesucht; jetzt aber müsse e» an seine eigene Sicherheit denken. Aus da» Verhältniß zur Schweiz läßt Herr Grandguillot sich nicht weiter »in. „PayS" und „Patrie" warnen Eng land, die öangmuth deS Kaiser» nicht auf zu harte Pro ben zu setzen. Auch das „Journal de» Döbats" stimmt gan» ia diesen To« ein. Zugleich ist e» bemrr» krn-wenh, daß die- Blatt, welche» sich früher d»rch eine sehr freundliche Haltung Preuße« gegenüber auszeichnete, jetzt einen sehr höhnischen Artikel gegen Preuße» bringt au» Anlaß dcitz bekannten Mittheilungea, die sich i« den englischen Blaubüchern über die Aeußuunge« de- Hrn. v. Schleinitz gegen de» französischen Gesandten befinden. E» ist offenbar, daß dies Blatt die Mißstimmung gegen Preußen in Deutschland vermehre» will, indem eS schreibt: „Es wird viel Zeit kosten, um Deutschland dir sonder bare Unterredung de» Herrn v. Schleinitz mit dem Für sten Latour d'Auvergne vergessen zu mache«, wie sie dem Hause der Gemeinen und durch die Depesche de- Lord- Bloomfield vom 3, März der ganzen Welt mitzetheilt worden ist. Vor einigen Monaten sagte Preußen zu Oesterreich: Habt ihr vergessen, was ich Alle» that, um Deutschland in Bttvrguug zu setzen zu eurer Hilfe? Heute sagt eS zu Frankreich: Erinnert ihr euch nicht, daß ich auf Kosten meiner Popularität Deutschland während deS letzten Krieges in Ruhe erhalten habe? Nur rief man Oesterreich den bitter» Tadel mit erhobener Stimm« zu, während man mit halber Stimme Frankreich den sanften Vorwurf machte. Oesterreich und Frankreich können sich nun die beiden widersprechenden Vorwürfe Preußen» zei gen, wie die beide« Marquis sich die Briefchen Celime- nen'L zeigten, und eS ist nicht der kleinste Dienst, den die eingewurzelte» Gewohnheiten der Oeffentlichkeit unser» Nachbarn Europa erwiese» haben, wenn sie früher oder später jene in Verlegenheit bringen, die di« Politik mit der Kunst sich zu verstellen verwechseln, jene, welche den Dank aller Welt ansprechen, nachdem sie doch eS sorgsÄ- tig vermieden haben, irgend Jemand einen' Dienst zu erweisen." — Hoffentlich haben solche Stimmen von jen seits de» Rhein-, welche bezwecken, den Unfrieden in Deutschland zu fördern, daS Gegentheil zur Folge, näm lich um so schneller in Deutschland Alles vergessen z« machen, wodurch man sich vielleicht zu einer Mißstimmung gegen Preußen getrieben sieht. Dir englischen Blätter vom 28. März zeigen noch deutlicher al» die vom Lage vorher, daß der von manchen Sette» prophezeite Umschwung der englischen Politik Frankreich gegenüber bis jetzt nicht eiugetrete» ist. Der toryistiscke „Herald^ kommt auf die vor gestrige UnterhauSdebatte zurück und bemerkt, daß man den wahren Sinn und Werth von Lord John Russell s mannhafter Erklärung noch nicht kenne. Ihre Bedeutung werde um das Doppelte stcigen, wenn Lord John in seinen Depeschen an die französische Regierung eine ent sprechende Eröffnung gemacht baden sollte; wo nicht, habe sie wenig zu sagen. — Die ministerielle „Post" bleibt überzeugt, daß der gesunde Menschenverstand de- engli schen Volke» aus die Annerion SavoyrnS, als auf die selbstverständliche oder doch verzeihliche Folge der großen italieuisckrn Ereignisse gefaßt gewesen sei. England habe nie gewährleistet, daß di« Lombardei, daß Mittelitalirn, daß Savoyen und Nizza immer und ewig derselben Krone gehören sollt«, aber wa- e- wirklich garantirt hab«, da sei die Neutralität von Ch.iblai» und Faucigny. Eng land habe — das weiß die „Post" — den schweizer Aufruf in der einzigen mit seiner Ehre und Würde ver einbarten Art und Weise beantwortet. — „Daily- News" (Lord I. Russell'- Vertrauter) wiederholt, daß Lord I. Nussell's Rede (vom 26. März) falsch aufgesaßt worden sei. Lord John habe sich über die Anuerion scharf geäußert, aber lange nicht so scharf, wie am 5. Juli 1859 oder am 18. Januar 1860 in seinen Depeschen. ES habe der rngl. Regierung an einem legalen, an einem RechtSboden zum Widerstande gegen «ine zwischen Louis Napoleon und Victor Emanuel vereinbarte Annerion ge fehlt. Am Schluß deS Artikels heißt eS: „In dieser Zeit deS Mißtrauens — eine- Mißtrauen», das hoffentlich bald vorübergehtn. wird — erkennen wir erst recht den Werth de» jüngst geschlossenen Handelsvertrages, da doch rin Band gemeinsamer Interessen vorhanden ist, um dir beiden Völker zusammen zu halten." — Der Leitartikel, den die „Time-" heute über dasselbe Thema bringt, läuft darauf hinaus, daß daS allgemein« Mißtrauen wach gerufen ist. Schon denke Lord John Russell an den Zeit punkt, wo England sich anderwärts um treue Verbün dete werde umsehen müssen. Frankreich habe diesen Titel verwirkt, und England selbst wöge dadurch in der Wag schale Europas um so viel leichter. 77 U., nahen Ende, welches dem kmhrssischen Lande constitutio- Gemeinden Augsburger und helvrtffchtt Confesffdn in nellr Rechte und Freiheiten in demselben Maße, wir sie Wien am 1. December 1859 ihre Denkschrift an das in andern deutschen Staaten zum Heile bestehen, sest k. k. Ministerium deS Eultus und Unterrichts ringereicht, verbürgt, angezrigt ist, und^>ß eS rechtlich völlig unru- ^Mden sich ozehrere Gemeinden des oberösterrrichischr« lässig, wir politisch durch»»»VnrLthlich wär«, die- Me- GnprrinteudrntursprengelS bewogen, eia« Eingabe an die Superintendentur zu veranlassen, mit der Bitte: „Es »Achte sämmtlichen Gemeinden dieses Superintrndentur- Hercngels Gelegenheit geboten werde», ihre Willrnsmei- Rung ans gesetzliche» Wege anszusprechen." In der That Hatzen sich demzufolge nun auch dir Gemeinden,'drnen diese Gelegenheit geboten wurde, in gleichem Ginne wie die Wiener evangelischen Kirchengrmeindrn für eine Pres- bvterial- und Synodalverfaffung ausgesprochen. Pesth, 29. März. Nachrichten des „Lloyd" zufolge haben sich di^ evau-elilchen Gemeinde» Augtbu^er Confessio» in Schemnitz, Neusohl und Radvan gegen die EoordiairuDg »ach dem -^ytember tt. Berlin, 40. Pärb Mit großer Sy«y-.m-j-eht man hier zinrwz für morgen angek»»di-ten A»tra«.i» Abtzeokhnettzühauje tNtge-H, welcher sich -tzs Ha- Herren ha«s-beziehen soll. Der Entschluß zu ßemer Einbringung gehr von her yraÄiott ü. vinckt «n-» ^- Der Minister der geistlichen »nd Unterrtchtsan-ett-eahettt» hat ueuerding- einen ikteressaattc» Bescheid «» eineiMe- zirksregiernng erlassen, welche um Abstellung de» Miß brauch» mit dem Titel.,4>ö ei or."d<r Phllpkophi^ petttionirte. Der Minister erwiderte, daß, da dtn deut schen Universitäten einmal daS Recht der Verleihung diGt- Ditrl» -«stehe, djt Regierung außer Gtantze ftt, GtwaS dagegen zu thun uud e- de» Public»« Mrrlgße» hl-t-en müsse, zwischen einem „voclor rüe »zch, einem andern zu uqterscheiden. — Nach einevr Erkenn kn iß de» höchsten Gerichtshofs (DSier^Tvidit^al-) erwer ben Ausländer, welche in Preuße« Grt»dL«sitz, als» auch Rittergüter ankansr« «nd demgemäß de» H-«a-ial» ... - -haft . U ... Sommerbekleidung bei den Fußtruppen betreffcnber aller höchster Erlaß vom 23. Februar sagt, daß bei den Fuß truppen die grauleinenen resp. Drillichhosrn, welche bisher neben tun weißleinenen Hosen beschafft, aber nur im kleinen Dienst getragen wurden, al- etatmäßiges Sommerbekleidungstück einzuführen und in den Wochen tagen bei jedem Dienst«, für welchen bisher daS Tra gen der weißlrincnen Hosen vorgeschpieben war, mit den nachstehend bezeichnckrn Ausnahme« anzulegen find. Für den Gebrauch bei Sonn- und Festtagen, bei großen Paraden und Besichtigungen durch die höher» Truppen befehlshaber, sowie bei dem täglichen Wachdienst in sämmt lichen Residenzen und in den Festungen erster Klaff« bleiben jedoch die weißleinenen Hosen al» etatmäßige Scmmerbckleidung bestehen. Berlin, 30. März. Tie „N. Pr. Z." schreibt: Wie den „Hamburger Nachrichten" von hier wieder mitgetheilt wird, enthält die preußische Beantwortung der Thouvrnel'schen Note vom 13. d. M. „eine deutliche Rrcht-verwahrung und «nter stützt kräftig die schweizerischen Forderungen." Wir haben zu dieser — mindern- un genauen — Notiz nur einfach zu wiederholen, daß die preußische Beantwortung im Wesentlichen dilatorischen Charakter- ist. Sie spricht die großen Bedenken gegen die Einverleibung aus, aber als ein Protest kann sie nicht charakterifirt werden. Auf die „schweizerischen For derungen" aber ist bisher noch nicht geantwortet worden. (Vgl. unsre Corpespondenz im gestrigen Blatte. D. Red.) Die selbst m sogenannten officiösen Corrrspondengrn mitgetheilt« Angabe, daß die preußische Regierung beab sichtige, zwei befestigte Läget zu errichten, ist, wie der „N. Pr. Z." glaubwürdig versichert wird, hurchauS grundlos. —Auch die „Pr.Z." kann „auf da- Bestimm teste versichern, daß jene Nachrichten völlig auS der Luft gegriffen sind." '' — Der zu heute bevorstehend angekündigte Antrag
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