Dresdner Journal : 26.07.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-07-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186107265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18610726
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18610726
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1861
- Monat1861-07
- Tag1861-07-26
- Monat1861-07
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- Dresdner Journal : 26.07.1861
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2U>ollllrmrar»vrtisr: llt!>r!icd: 6 st'UIe. 10 b!xr. io I»ed»»o. ^jlttrrl.: 1 „ 10 „ „ ,. zivu»tlioi> io vr««ck»o: 15 I4xr. Liorsloo kiumm^ro: 1 öixr. Im LaolooL« tritt t^oit- uoö 8t«mp«lro- »ebl»x Nio»o. Jasrrirtrnprrtfe: t'lle <l«o koom «io«r »«»poltsoeo 2oil«: 1 bt^e. 17ot«r „Liox«»»nstr" lli» X«ll»: 2 kixr. Erscheinen: DNxlloh, mit >oill»dm« ä«r 8ooo- voll k'eiert»^«, Ad«vck» slle 6«o kolxeoäeo D»n. DresduerImmal. Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. >»srr-trnan»ahmr aurwärt«: L«tpii^: k"o. Loxxvmrroo, 6vmm,«!,ioo8r cke» Ur«»<1vor Zonen»!»; edeock»"«!b»r: N. Ui.»»»»; Alton»: U-rx»»^»r»r^ A Voai.»»; 8«riio: O»o»iv»'»«:ko Vuosik-, U»r»»»r»n » ijoreo»; Lr»w«o: L. 8cni.orr«; kronlckllrt ». H.: Z»»o»»'»csi« Suchsi»n<llnvx; L»Io: Avor.» Ü4o»»»n, ?ort»: v. l.ö»vii«»»l.» (28, euo lle, don» «ol»»»); rr»zs: b». koor-iro'» kuckl>»ncklvn^. chrrausgrder: Könixl. Lipellitloo cke» vre»än«r Zonn»»ll», vr«»äeo, Al»rien»tr»»»o ». 7. NichtamUicher Theil. llebersicht. relkgraphische Nachrichten. Zrttu«gtscha». (Französisch« und englische Blätter.) Lagr-geschichte. Dresden: Vom Landtage. — Wien: Das k. Rescript an den ungarischen Landtag. — Trplitz: Kirchenbau der evangelischen Gemeinde. — Innsbruck: Die Losungen für die Landesvrrthridi- gung beendigt. — Pesth: Vorlesung deS k. RescriptS. Eine BerathungScommission im Unterhaus! gebildet. Der Bruch mit den Slowaken. — Berlin: Ein kon servativ constitutionellcS Wahlprogramm. Herzog v. Croy f-. — München: Erklärung der Turnerschaft. — Oldenburg: DaS Gewerbegesetz publicirt. — Darmstadt: Provisorische Organistrung deS Jäger- bataillonS. — PartS: Ein neuer Proccß. Circular an die algierischen Präfecten. Strike der Bäcker in Marseille beendigt. Auslaufen von Linienschiffen. Etandbildenthüllung. — Turin: Kammcrsejsion ge schloffen. — Mailand: Werbungen für Garibaldi. — Neapel: Demission Spaventa'S. Empfang rückk-hren- der Deputirtrn. Neue Proclamation Cialdini'S. De menti. Mord. Aufstände. — London: Parlaments verhandlungen. Kossuthnoten verbrannt. Freiwillige ins Lager. Baron Vtdil. — St. Petersburg: Neuer Unterrichtsminister. — Warschau: Deutsche Arbeiter. — New-Bork: Ein Abgeordneter der Süd staaten. Anträge im Kongreß. Nachrichten aus Haiti und San Domingo. LandtagSverdandlungtn. Dresdner Nachrichten. Prov nzialnachrichtrn. (Leipzig Budissin. Stollberg.) Gerichtsverhandlungen. (Dresden.) vermischtes EtngesandteS. Starrftik und LolkSwlrthfchaft. Trtcgraphische Nüchrichtrn. Wien, Donnerstag, 25. Atli. Die heutige amtliche „Wiener Zeitung" enthLlt ein kaiserliches Patent, durch welches ter Landtag für Istrien aufgelöst und die Ausschreibung neuer Wahlen avgeorbvet wird. Loudon, Mittwoch, 24. Juli, Nachmittags. Nach^ hi« «ingetroffeuen Berichten auS New- Aork vom 12. d. M. bat General Mac Lrllan die Separatisten bei Richmouvtain geschlagen und ihnen ihre Kanonen und ihre Equipage genom men. Der General war im Vorrücken begrif fen. Der Congreß hat die Forderung der Mittel zur Kriegführung bewilligt. Stockholm, Mittwoch, 24. Juli. Der Kö nig ist gestern nach Gothenburg abgereist. Se. Majestät wird mir dem EinschiffungSaeschwadrr im Kattegat dem Könige von Dänemark begegnen und wahrscheinlich später London und Paris be suchen. Dresden, 25. Juli. Die weitgreifenden Aeußerungen der „Patrie" über eventuelle Absichten Frankreichs auf Sardinien haben, wie gestern schon berichtet, eine amtliche Zurechtweisung zur Folge gehabt. Lord John Russell's Worte haben aber doch die französische Nationaleigenlicbe, wie es scheint, ziemlich verletzt, und die französischen Blätter Unterlasten nicht, darauf Erwiderungen zu geben. So bemerkt Hr. Nefftzer jetzt in „Temps", daß die Engländer mit nicht besferm Rechte in Gibraltar, Malta und Korfu sitzen, als die Franzosen in Cagliari sitzen würden, und daß Lord John Russell sehr unklug gehandelt, indem er rin provocirendeS Veto sür alle Zeiten einlegt. — Das „Journal des Debats" macht einen etwas boshaf ten Gebrauch von der englischen UnterhauSverhandlung. Feuilleton. K. Hoftheater. Donnerstag, 25. Juli. Die gestrige Vorstellung brachte zum ersten Male eine neue und eine alte Operette: von I. Offenbach den „Herrn Gemahl vor der Thür" und von Mozart den „Schauspiel- dtrector". Offenbach betreibt dir Fabrikation seiner Operetten zu emsig und überspannt sein liebenswürdiges, französisch wohlroutinirteS Talent. Seine musikalische Bijouterie-Arbeit, die durch zierlich leichte, graziöse Melo dik, bewegliche, hüpfende Rhythmik sowie geschmackvolle, pikante Behandlung und Instrumentation so gefällig und anspruchslos amüfirt, verliert endlich an Reiz, je mehr sie als Product einer ausgeprägten Manier erscheint und in ihrer monotonen, eleganten Glätte an Frische der Motive und Charakteristik der Situation einbüßt. So geht'» auch mit dem Süjet. Mit spekulativem Raffine ment und einer leichtsinnig glücklichen Neigung zur Albernheit nutzt man eine an sich arme und gesuchte Idee durch forcirte Dehnung und durch Wiederholung der Situation zu einem einactigen Stücke aus, bringt die gehörige Menge trainirendrr Musikptecen darin an »ad erhält endlich rin so überkünstelte» und langweilige» Produkt für da» Amüsement deS Publicum-, daß sogar Lust und Eifer der Darstellenden an besten Unnatur er lahmen muß. Nur für Frankreich wird da» weniger fühlbar; waS un- in diesen flüchtigen Machwerken un leidlich und nichtig entgegentrttt, wird dort durch die Sprache und durch die Darsteller verdeckt, ja erscheint wohl als ein heiteres, mehr oder weniger gelungenes Bild au» dem Leben de- Tag«-. Für Deutschland fehlt solchen Piecen zu sehr Wahrheit, innere- Interesse und mögliche» Colorit der Ausführung. Unsre Theater müssen, «ehr al» wünschenwerth ist, die» modernste französische BouffeS - Genre ihrem Repertotr einverletbea, weil ES spottet über Lord Russell'- Befürchtung, als könne die französische Regierung, dem Drucke der öffentlichen Mei nung und der Kammern nachgebrnd, wider Willen in eive der englischen entgegengesetzte Politik getrieben werden; die Macht diese- parlamentarischen Drucke- sei durchaus nicht nach englischem Maßstabe zu bcurtheilen; da- siebe im heutigen Frankreich ganz ander». In allen Londoner Blättern ohne Ausnahme finden sich Betrachtungen über die UnterhauSsitzung vom vcrwichenen Freitag und die Erklärungen, welche Lord John Russell betreffs Frankreichs und Sardinien abgegeben hat. Mit Lord John'S Versicherung, daß die Abtretung der Insel Sardinien an Frankreich daS Gleich gewicht der Kräfte im Mittclmccre stören, die Interessen Englands daselbst gefährden und der enql sch-französischen Allianz ein Ende machen würde, sind sie allesammt voll kommen einverstanden. Die „Times" bem.rkt: „Selbst wenn wir die Frage nur, in so weit sie den König von Italien berührt, ins Auge fassen, können wir uns keine größere Beeidigung denken, als wenn man ihm die Ab tretung der Insel zumuthet. Die Franzosen haben nie mals den Fuß aus Sardinien gesetzt. Au den Zeiten des ersten Napoleon erhielten die Engländer cS dem Hause Savoynr. Von den herrlichen Häfen der Insel aus beobachtete Nelson die französischen Flotten, und der große Seemann ward nie müde, die Vortheile, welche der Besitz Sardiniens England verleihen würde, hervor- zuhrben, so wie die absolute Nothwendigkcit, zu vcrbiu- dern, daß cs Frankreich in die Hände falle. Wir wollen jetzt nichts von dem Interesse Englands an dieser Sache sprechen; für Italien aber würde ein solches Zerreißen alter und natürlicher Bande ein politisches Verbrechen sein " Uebrigens hat kein Blatt Thatsächlichcs zur Wi derlegung oder Begründung der umlaufenden Befürch tungen mitzutheilcn, den „Advertiser" allein cukgenom- men, der auf seiner frühcrn Mitihcilung besteht, daß die Abtretung Sardiniens zwischen Cavour und Louis Na poleon nicht nur beschlossene Sache, sondern auch als Vertrag förmlich stipulrrt gewesen, daß dieser Vertrag von Victor Emanuel unterzeichnet werden, und daß schließlich Baron Ricasoli sich mit des König» Genehmigung ver pflichtet habe, die Stipulationen des Vertrags genau aus- zusühren. Es waren diese Mittheiluugcn vom „Adver tiser" am 18. Juni gemacht worden. Heute fügt er hinzu, daß Lord Palmerston und Lord John Russell von der Eristcnz diese» Vertrags genau unterrichtet seien. Tagesgeschichtr. Dresden, 25. Juli. Die Erste Kammer hat heute den Gesetzentwurf über das Immobiliar-Brandver- sicherungswesen in Uebereinstimmung mit den Be schlüssen der Zweiten Kammer angenommen. — Die Zweite Kammer trat in ihrer heutigen Sitzung den Beschlüssen der Ersten zu dem Gesetzentwürfe wegen Abänderung des Heirnathgesetzcs bet (s. um stehend), genehmigte st dan n ohne Debatte den,Erläuterungen zum Militär st rafgesetzbuch enthaltenden, und be- rteth schließlich die Vorlage über den Stand der Ver handlungen mit dem Hause Schönburg wegen der in den Reccßherrschaftcn noch nicht zur Ausführung ge langten Gesetze, rücksichtlich deren mit Ausnahme des Erfordernisses einer Hauptvcreinigung über alle die Son derstellung des Hauses Schönburg betreffenden Geacn- stände die DeputationSanträge Annahme fanden. Ueber den letzter» Gegenstand werden wir morgen berichten. Wien, 24. Juli. Das in den heutigen Sitzungen deS Herren- und des Abgeordnetenhauses verlesene kö nigliche Rescript an den ungarischen Landtag lautet: Wir Franz Joseph der Erste re. re. re. entbieten den in folge Unsrer Einberufung auf den 2. April I. I. im Landtage versammelten Magnaten und Vertretern Unsere getreuen Kd- nigreichs Ungarn Unfern Gruß und Unsre Gnabe. Geliebte und Getreue! Nachdem Ihr Unsrer, mittelst Rescript« vom 30. v. M. an Euch ergangenen Aufforderung: dir an Uns gerichtete allcrunter- rramentlich die deutsche Posse in Gemeinheit und Unsinn auSgeartet ist; aber gesunde und wahrhafte Komik ge winnen wir durch diese zugespihten und blastrten Ver standes-Machwerke nicht wieder. — Die Ausführung geschah für unsre Bühne sehr löblich durch Fräul. Alvs- leben und Fräul. Weber sowie durch die Herren Marchion und Rae der. Fräul. Wcb« sang ihren Walzer recht hübsch. Ein fein behandeltes und dem Terte trefflich entsprechcndeS Musikstück ist namentlich das erste Terzett. Der „Schauspieldirector" wurde auf kaiserlichen Be fehl 1786 von Mozart componirt. Es diente dies (von Stephanie d. j. geschriebene) Gelegenheitsstück sowie eine andere, von Salieri componirte italienische Operette dazu, der Feier eines großen Gartenfeste- in Schönbrunn (7. Februar 1786) auch eine dramatische Ausführung hinzufügen. DaS Süjrt war folgende-: Ein Schauspiel direktor soll ohne Vorbereitung rasch eine Bühne eröffnen. Schauspieler und Schauspielerinnen, Sänger und Sänger innen bieten ihm ihre Dienste an und belegen ihre Ge schicklichkeit durch Deklamation-- und GcsangSproben. Das locker zusammengefügte Slück war voll derber An spielungen auf damalige Bühnenzustä^de. Die beiden Arien, in gleicher Form, ähnlicher Stimmung und bravourmäßig gehalten, bilden die Probestücke der Sängerinnen. Dramatisches Leben tritt mit dem eifer süchtigen Streite der beiden Sängerinnen ein, die sich an Stimmkraft und Fertigkeit überbieten und sich gegen seitig todtstngrn zu wollen scheinen, während in dem prächtig humoristischen Terzett der Tenor begütigend und beschwichtigend einredet und die Au-artung deS Eifers moralisirend zu mäßigen sucht. Den Schluß bildet ein Rundgesang mit chorartigem Refrain. Später ist mehrmals versucht worden, die- Pasticcio durch neue« Tert den Bühnen zu erhalten. Der jetzige thänigste Abrisse in solcher Gestalt zn unterbreiten, daß deren Annadme mit ter vcn Un« geg«n jegliche Angriffe zu wavr«nden Würbe ter Aron» und mit Unfern erblichen Herrschrrrechien im Einklänge strde, mit pflichtgemäßer Brreckwilligkeir, wcrüber Wir Euch bereit« Unsre Befitrdigung hoben aus-rücken lassen, vackgr- kemmen seit, — sind Wir erfreut, Unserm geäußerten Versprechen und lebhaft.n Verlangen grmäß, Un« über di» in b eser Adresse enthaltenen h-chwichiigen Angelegenheiten > ückhaltlct autsprrchen zu kämen, um auf diese Weise durch ein, klare und bündige Luseinantrisetzung die getiihliche und druernde Lösung der vor liegende n Schwierigkeiten zu erzielen. Mu ter Einberufung te« gegenwärtigen Landtag« wünschen Wir jene Bahn zu eröffnen, auf welcher die Hindernisse bercon- stitutronellen Verwaltung Unser« Königreich« Ungarn g setzmäßiq beseitigt und die au« dessen unauflösbarem Verbände mit Unsren übrigen Königreichen und Lände: n entspring,nden Verhäckniss-, den Anforderungen Unser« Gesarnnmeichc« gemäß, in der Art du ch die grsthgrbende Gewalt geregelt werten können, daß die in die ser Hinsicht zu irrffendt» Blstimmungen den Getüdlen der Ration begegnend, jeder anderweitigen, als rirer grsitziichen Lösung der unerläßlich zu regelnden Aufgabe vorzub,ugen im Stande sein mögen. Wenn in der angeführten ollerunterchänigsten Vorstellung Unser« Diploms vom 20. October rn der Art erwähnt wird, als ob dasselbe im schroffen Wibei spruche mit der durch die pragma tische Sanktion gesicherten Selbstständigkeit Ungarns stehen würde, so erkennen Wir zwar an, daß nach obigem Diplome der unga- rische Landtag über jene Angelegenheiten, welche auf dirBrst.ue- rung, dann düjrniaen, welche auf die Art und Weis« und dir Ordnung der Militärpflicht sich b> ziehen, in einer ron den früher» Gesetzen abweichenden Art, nämlich in Gemeinschaft mit den übri gen konstitutionellen Vert eiern deS Gesammreicke« zu berathen haben wird, können jedoch bierau« nicht die Gefährtung der Ga rantien der constitutiomllin Se bstständigkeit Ungarns folgern, sondern müssen vielmehr infolge de« au« geme nsckafrlickcn Be- rathungen mit den frei gewählten Vertietern Unsrer übrigen Kdnigrnche und Läi.der über die wechselseitigen Ink,ressen brrvor- gevenben Einvernehmen« nur deren Erstarken erwa ten und ma chen die landiäglich versammelten Mag»at,n und Ver'reker aller- gnädigst scwedl darauf, baß ihre E nflußnahme sich ,bemal« nur auf einen geringern Theil der allgemeinen Blsteuc ung, und nicht, wi« in Zukunft kraft des Diplom», auf alle Arten v. n Sieuern und Finanzongklcgen^citrn erstreckte, als auch a> f ben Wortlaut der in den G.scyartik.In l und 2 des Johie« 1723 ausgenommen«» p-agmatischen Sanktion aufmerksam, welche bierrach nicht nur bethold ins Liben trat, um Unsir Kdnigicich Ungarn gegen in ner« und äußere Angr ffe eifogeicker vertheid'gen und vor den leicht erregbaren, bem Lande wohlbekannten Zwisckrn-eicksw rren schützen zu können, sondern auch dam r für bi« geg«nfkirig« Ver- stänrigung und Einigung mir Unfern übrigen Königreichen und Länbei n ein desto festerer gemeinsamer Stützpunkt gewonnen werbe. Unsre könizl. Linberufung«schreiben für den gegenwärtiaen Landtag haben schon den B,weis geliefert, daß c« Unser fester Wille sei, da« Hirkommen in Betreff de» K önung«dip om« auf recht zu halten, so wie Wir zur erwünschten Berud-gung der er regten Gcmüther und Beseitigung unbegründ,ter Befürchtungen auch offen anerkennen, daß Unser Königreich Ungarn in einer, sowohl in Betreff der Perfönlichk-iten, al« auch besSvst-ws und der Form etgenthümlichcn, der alten Constitution entsprechenden Weis- zu regieren sei; baß daher die D,rschm.lzung der zur Krone bet he ligen Stephan gehörigen Länder in die übrige Monarchie nicht in Unserm Sinne ie^e, auch Unserm Herzen ferne sei. Hierau« können Wir nun zwar allerding« eine autonome Verwaltung der inncrn Angelegenheiten tu« Landes folgern, wie dieselbe durch den 10. Gesesariikel de« Jahre« i790 angeordnet ist, aber ke ncsfall« ergiebt sich fierau«, daß das zwischen Unserm Königreiche Ungarn und Unfern übrigen Königreichen und Ländern bestehende unauflösliche Band einzig und allein in ter Einheit des Herrscherhauses b.stehe, oder nur eine Personalunion bilde, welche Behauptung durch die aus ben Gesetzen und der Geschichte thatsächlich hervorgegangene staatsrechtliche Stellung Unser« Kö nigreichs Ungarn klar widerlegt wird. De E nheit de« Thrones; die Führung ter Aimce und die Eentralleiiung der pemcinfchofilichen Finanzen Unter« Gelammt- reich,« sind die natürlichen Folg.» der die Un heilbarkeit und Un zen, ennlichkeit d>r Monarchie fcststellcnden pragmatischen Sank tion, und sowie Unser Königreich Ungarn dem Auslände gegen über, seit der von Unseim Herrscheihause vollzogenen Thronbe steigung nie besonders vrr.reten war, und auch jetzt unter dem Namen des österreichischen Kaiserreichs — im Kreise der Groß mächte Europas — mir Unfern übrigen Königreichen und Län dern immer mitbegriff.n wird, ebenso hatte Ungarn zu den ge meinschaftlichen Bedürfniss.n Unsers Gesammtr ichs fortwährend beizutragen und an den Opfern Theil zu nehmen, welche infolge der KriegSereigniffe durch die Völker Unsrer Monarchie gebracht wurdin, wie aus den Gcsitzartikeln 63:1741, 2:1796, 1 : 1805, 2:1807, 6:1808 und andern Gesetzen ersichtlich ist. Durch die seit drei Jahrhunderten gemeinschaftlich erlebten Schicksale unter einer gemeinsamen Regierung ist Un'er Kdn'g- reich Ungarn mit den Ländern Unsers Gesommtreiches in «ine v-rl engere Verbindung getreten, al« daß man diese Bereinigung nur eine Personalunion nennen könnte. Dieser innigere Verband wird in dem 1. und 2. Mesetzartiktl Tert tst von L. Schneider. Der Einfall, Mozart und Schikaneder in das Süjet aufzunchmen, war gewagt, wäre aber bei einer leicht, geistvoll und kurz skizzirten Ausführung nicht übel gewesen; diese ist aber abge schmackt und entwürdigend sür Mozart in seiner eignen Charakteristik und in seinem Verhältniß zu Schikaneder ausgefallen. Wohl ist es begründet, daß Mozart auf Schikaneder's Wun'ch mehrere Melodien, so auch gerade „bei Männern, welche Liebe fühlen" öfter umcomponirte und dessen Eifer für populäre Melodien Gehör gab; aber der Ton Schikaneder s gegen Mozart möchte dabei doch ein anderer gcwesen sein. Bekanntlich unternahm Mozart die Komposition der „Zaubcrflöte" auf Schika neder'- Bitte, um bei glücklichem Ausfall des Werkes den bankerotten Mann zu retten. — Wer sich in der Trivialität gefällt, kann sich immer sehr schwer von die sem Lotterbett des schlechten Gcschmacks trennen, und so beulet denn auch der Verfasser seine Erfindung nach den übelsten Seiten hin recht breit und behaglich auS. Mit Recht sagt O. Jahn in seinem Werke über Mozart: „Um der Handlung mehr Interesse zu geben, kam Herr L. Schneider auf den bedenklichen Einfall, Mozart selbst zum Helden der Oper zu machen, wie er unter Schika neder'» Eingebung die „Zauberfiöte" componirt. Es ist unglaublich, daß der Meister, dessen Andenken durch die Wiederbelebung seiner Musik geehrt werden soll, hier gegen alle Wahrheit als ein unbesonnener, verliebter Fant, unwürdig in seiner Abhängigkeit von Schikaneder, wie in seinem Verhältniß zur Schwägerin Aloysta Lange, lächerlich gemacht wird vor dem Publicum, da» sich an der Musik erfreut und dabei solche Sottisen geduldig er trägt." Die Ausnahme der kleinen Arie „Männer suchen stet» zu naschen" und deS Bandl-Terzett-, diese» reizen den Product» genialster, liebenswürdiger Laune, vom de« Jahre« 1723 sowohl in denn Worten, al« in öeren Folgen unverkennbar bezeichnet. Auch weisen nickt nur die Gesctzariikel 21 und 98 desselben Jahre» in ihrem 3. tz. und die Artikel >04 und 114 auf jene Eenkralregicrung hin, weiche di» mit vrn übrigen Ländern brr Monarchie cemeinschafkiichen Angelegenheiten leitete, sondern die ungarische Gesetzgebung bat von ihrer Sorgfalt in Wahrung der gemeinsckastlilven Reicheiniereffen rin glänzende« Aeugmß in dem 4. §. de« 4. Artikel« d>« Jahre« 1741 nirvergr- legt, durch welchen oi>selben «ben drthald, damit die oberste Re gierung Ungarn« nicht abgesondert von drrje,igen der übrigen Reickstheile geleitet werb«, — und im Widerspruche mit dem in der lanbtäglich.n Vorstellung in Betreff de« Vormundschaft« echte« de« Palaiinu« angeführten 2. Artikel de« Jahre« 148ö — den Kaiser Franz, durchl. Gemahl Maria Theresia's glorreichen An denken«, nickt nur zum Mikregenten sondern für ben Fall der Minderjährigkeit de« Kronerben auch für Ungarn zu dessen gesetz lichem Vormuüd ernannte, damit er Ungarn, wie dir übrigen Theil» der Monarchie mit väterlicher und vormundschaftlicher Gewalt regieren könne. Die gemeinsame Leitung und Verwaltung be« Krieg«- und Finanzwclen« wird durch eine ganze Reche von Tbatsocken beur kundet, welche mit den Brariffen einer Personalunion unvereinbar sind, und der 4. K. te« elften Gesetzartikei« de« Jahre« 1741, in welchem da« Land die Ernennung ungarischer Mitglieder im Staat«ministerium verlangt, wäre ohne eine nähere Verbindung gar nicht erklärbar. Mit den Gesetzen vom Jahre 1848 wollte man zwar die Personalunion in« Leben treten lassen, in nicht geringem Wider spruche mit der in di» Vorrede dieser Gesetze eingeschalteten Er klärung, baß die Einheit der Krone und die Verpflichtungen gegenüber brr Monarchie unverlitzt erdalten werdcn sollen; aber eben der Vollzug dieser G,setze deckte gleich in bem erst.n ha den Jahre die Gefasren auf, welche mir Inbegriff Ungarn« Unser Gcsammtreich nur bc«'-alb bedrohten, we:l man m t voller Hint ansetzung de« öffentl cken Recht« und der Geschickte Ungarn« dir Aufrechtha tung der staatlichen Gesammtintereffen auf den engen Wirkungskrri« der Personalunion beschränken wollte. Diele Absonderung erzeugte gefah,volle Erschütterungen, welche die Anwendung ri es andern Derwaltungssvstem« und di« Außerkraftsetzung der konstitutionellen Einrichkungcn Ungarn« nokdwendig machten. Nachdem aber mittelst Unser« Diplom« vom 20. Oktober >860 von Un« au« königlicher Machtvellkommenheit die Wieder herstellung der ungarischen Eonstilutron unter den Bedingungen und Beschränkungen, welche im Interesse Unser« Thron,« und Reiche« gelegen, und bei Einführung constituklon iller Einrichtungen auch in den übrigen Königreichen und Ländern unerläßlich sind, zugesicherk worden war: haben Wir, um Unsrerseit« d e Zusicherung zu vollziehen, s wohl die altherkömmliche Eomitai»verfassuog, al« auch die ungarischen Regierungsbehörden wieder eingesitzl und sonach dilsen Landtag berufen, um durch die im Wege der Gesetzgebung entweder auf Grün: läge königlicher Propofuionen oder iondtäglicher Anträge zu erzielende zweckmäßige Lösung der rn Unferm Diplome vom 20 Oktober 1860 und in Unfein gleich zeitigen Entschließungen enthaltenen höckstrvichtigen Aufgaben dir Jn'rressen un» Wünsche de« Lande« zu befriedigen und die staatl- rechtlichr Stellung Ungarn« mit den Anforderungen de« unzer trennbarer und kräftigen Birbanbe« aller Unsrer Länder und brr Machtstellung be« Reiches in Einklang zu bringen. Indem jedoch zur Erreichung dieses Zwecke« die landtäglich versammelt,n Magnaten und Vertreter die Gesetze von 1848 allsogleich in Wirksamkeit setzen, und diese Forderung al« eine noibwendige Vorbedingung hinstcllrnd, den konstitutionellen Reckt«, zustand b»s Lande« hierauf allein dasiren wollen, suchen dieselben die Lösung der ihnen gestellten Aufgabe auf einem Gebiete, auf welchem der Widerstreit mit den wesentlichsten Interessen Unser« Gesammtreiches unvermtidlich, und ein den gerechten Anforderung n der gem,infamen Wohlfahrt entsprechender Ausgleich in keiner Weise erreichbar ist. Wir haben die auch in den 1848er Gesetzen enthaltenen Grundsätze, welche sich aus die Beseitigung der Prioilegialstellung de« Adel«, Einführung der Aemter- und Besitzfähigkeit sür alle Klaffen ohne Unterschied der Geburt, Aufhebung der bäuerlichen Frohnen und Leistungen, ebenso wie auf die E nführung der all gemeinen Wehr- und Steuerpflicht und auf die Theilnahme in frühere-- Zeit nickt wahlbcrecktigter Klaffen Unsrer Unterthanen de« Königreiche« Ungarn an den Landtagswahlen beziehen, be reit« in Unfern Entschließungen vom 20. Oktober 1860 al« bestehend anerkannt und bestätigt. Was dagegen dir übrigen an den Landtagen 1847 — 48 gebrachten Gesitze betrifft, so ist es den Magnaten und Vertretern wohl bekannt, daß ver schiedene Hauptiheile dieser Gesetze gegen ben Inhalt der prag matischen Sanktion in grellster Weise verstoßen und daher an und für sich vom Standpunkte des Recht« unzulässig sind, nicht minder ist ihnen wohl bekannt, daß sie nicht nur die Rechte der übrigen Länder und be« Mrlammtstaate«, sondern auch einen großen Theil der Bevölkerung der ungarischen Länder in ihren rationalen Interessen verletzten; auch hat Un« eine bittere Erfahrung belehrt, baß mehrer« Artikel eben deshalb, weil sie be i durch »ie hundertjährigen, staatsrechtlichen, Municipal- u. Nationalverhältniffe Ungarn« erzeugten und au«g.bildet, n Zustän den nicht entsprechen, auch die Bürgschaft der Erfüllung ihre« Zweckes nicht bieten, und baß daher die verschiedenen politischen Kapellmeister Taubcrt vortrefflich instrumentirt, ist sehr dankcnswerth. Um den Tert der Operette wenigsten erträglicher zu machen, sind bedeutende Kürzungen nöthig, und manche verletzende Stelle könnte durch Acnderungen gemildert werden. Auch wird Herr Jauner wohlthun, Mozart mit mehr Frische, Tempera ment und Humor zu spielen, um sein Verhältniß zur Umgebung freier und weniger grdlückt ersch sirren zu lasten und den Fehler deS Verfasser- einigermaßen aus zugleichen. Im Ucbrigen war st ine Auffassung deS großen Tongeniu», wenn vielleicht weniger richtig, doch fein und gemüthvoll gestaltend und angenehm berührend; gauz vorzüglich gab Herr Jauner den Moment musika lischer Production am Clavter. Höchst gelungen war die Leistung der Frau Jauner-Krall nicht blos im Ge sänge, sondern auch in der Darstellung der Wienerischen Sängerin; sehr brav sang Fräulein AlvSleben die Sängerin Uhlich und Herr Raed er charatterisirte den Zauberflötendichter mit Humor. Nächstdrm wirkten noch die Herren Dettmer und Böhme mit. Die Terzette wurden durch Herrn Jauner's angenehme GesangS- begabung sehr wohl unterstützt; da- Bandl-Terzett wurde Dacapo verlangt. Zwischen den beiden Operetten bot Herr Da- wison ctnen fesselndrrn Genuß durch die meisterhaft charakterisirende Darstellung der Falk'schen „Erbschaft»- candidaten"; Fräulein Allram zeichnete sich al- uner schöpflich redefertige Madame Freude auS. C. Banck. * Nach einem Telegramm au» Nürnberg, 24.Juli, hat der Wiener Männergesangverrin den ersten Preis, einen silbernen Pocal, der von Bern gewidmet wurde, erhalten.
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