Weißeritz-Zeitung : 07.12.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-12-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-188212077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18821207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18821207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1882
- Monat1882-12
- Tag1882-12-07
- Monat1882-12
- Jahr1882
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971
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- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 07.12.1882
- Autor
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DDlllierfttlg. Ak. 144 7» 1882* WePerih-Zettung. Amts-Matt für die Königliche Amtshanpttnannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträtye zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichnc in Dippoldiswalde. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durck alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auslage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit Iv Psg. für die Spalten-Zci!e, oder deren Raum, berechnet. Bekanntmachung. Auf erneuten Antrag der Kaiserlichen Oberpostdirektion zu Dresden wird die von derselben erlassene, in Nr. 66 dieses Blattes, sowie in verschiedenen anderen Zeitungen bereits veröffentlichte Bekanntmachung, die Führung von An nahmebüchern durch die Landbriefträger betreffend, anderweit zur Kenntniß des Publikums gebracht, wobei die Herren Gemeindevorstände noch besonders angewiesen werden, auf geeignete Weise dafür zu sorgen, daß der Inhalt der Bekannt machung bei dem Interesse, welches die getroffene Einrichtung der Annahmebücher für die Landbevölkerung hat, in jeder Gemeinde allgemein verbreitet werde. Dippoldiswalde, am 2. Dezember 1882. Königliche Amtshauptmannfchaft. von Ketzinger. Semig. Bekanntmachung. Die Bewohner von Orten ohne Postanstalten werden erneut daraus ausmerksam gemacht, daß den Landbriesträgern auf ihren Bestellgäugcn gewöhnliche und einzuschrcibende Briestostsendungen, Postanweisungc», Nachnahmesendungen, leichtere Packele, «Sendungen mit Wcrthangabe (im Einzelnen bis zum Wcrthbctrage von 150 Mk.) und Betröge sür Zeitungen nebst dem etwaigen Bestellgeld« mitgegeben werden dürfen. Jeder LandbricftrLger führt auf seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich, in welches er die ihm übergebenen Sendungen aus schließlich der gewöhnlichen Bricspostgegenstlinde einzutragen' hat. Zum Einträgen der Sendungen ist auch der Auflieferer befugt. Sofern der Landbriesträger die Eintragnug bewirkt hat, ist derselbe verpflichtet, dem Absender auf dessen Verlangen durch Vorlegung des Aunahmebuches die Ucberzcugung von der staitgehabtcn Eintragung zu gewähren. Den Einlieferungsschein, welcher von der Postaustalt crlhcilt wird, hat der Landbricfträger dem Auflieferer, wenn möglich bei dem .nächsten Bestellgange, zu überbringe». Dresden, 26. April 1882. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Postrath. gez. Jschüschner. befreundet ist, so ist uns dadurch eine Gelegenheit geboten, an die ohnedies nicht wohl gedacht werden könnte. Jeden falls dürfte der Vortrag im Januar stattfinven und wird, wenn dieses geschieht, der Gewerbeverein nicht verfehlen, denselben weiteren Kreisen zugänglich zu machen. Dippoldiswalde. Im Monat November d. I. sind an hier durchreisende Fremde als Ortsgeschenk 289Marken gegen 357 im gleichen Monat des Borjahres verausgabt worden. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde, 5. Dezbr. Wie wir hören, steht uns in nächster Zeit ein besonderer Genuß bevor, indem dem hiesigen Gewerbeverein die selbstverständlich sofort mit freudigem Danke angenommene Offerte gemacht worden ist, demselben einen Vortrag des bekannten Reisenden, Professor Robert v. Schlagintweit in Gießen, vermitteln zu wollen. Da der Betreffende Freund des Vereins und unserer Stadt mit dem genannten berühmten Reisenden genau bekannt und Aufforderung. Mit Rücksicht darauf, daß hauptsächlich die Pacht- und Holzgelder, sowie das Schulgeld und die städtischen Anlagen zur Bestreitung der Ausgaben im städtischen Haushalt dienen, deshalb aber deren pünktlicher Eingang, wenn nicht in den städtischen Kassen Stockungen eintreten sollen, sich nölhig macht, ergeht hierdurch an alle Diejenigen, welche mit Abführung von Pacht- und Holzgeldern, Schulgeld und städtischen Anlagen auf frühere und dieses Jahr sich noch im Rückstand befinden, die ernstliche Aufforderung, diese Schuldbeträge nunmehr sofort und längstens bis zum IS. Dezember 1882 zu den betreffenden Kassen zu berichtigen, widrigenfalls sie sich alsdann die sofortige Einleitung des mit Kosten ver bundenen AwangSvollstreckungSverfahrenS bez. Klagverfahrens selbst zuzuschreiben haben würden. Dippoldiswalde, am 5. Dezember 1882. Der Stabtrath« Voigt, vrgrmstr.
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