Dresdner Journal : 15.10.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-10-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186210156
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- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18621015
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18621015
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1862
- Monat1862-10
- Tag1862-10-15
- Monat1862-10
- Jahr1862
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- Dresdner Journal : 15.10.1862
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Seine Königliche Majestät haben dem OrtSrichter Johann Gottlieb Engelmann in Glaubitz in Anerkennung der treuen und gewissen haften Derwaltkng seines seil dem Jahre 1825 ihm über tragenen Amtes, das er nunmehr wegen Altersschwäche niederzulegen beabsichtigt, die zum Verdienstorden gehö rige Medaille in Silber zu verleihen huldreichst geruht. Berordnung, da- Au-schreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend, vom 2. Oktober 1862. Zu Deckung des Bedarfs für die römisch-katholischen Kirchen zu Dresden (mit Neustadt, Friedrichstadt, Frei berg und Meißen), zu Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Hubertusburg, ist auch in dem laufenden Jahre eine Anlage zu machen. Es ist dieselbe von den in gedachte Kirchen Eingepfarrten nach den durch die Verordnung vom 12. Oktober 1841 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahn 1841, S. 232) 88- 7,8, 10 und 11 be stimmten Sätzen, von denen jedoch die im 8- 7 »ud d, c und 6 bestimmten Sähe auch für diesmal auf drei Viertheile, mithin auf re»p. und '/«« des von den betreffenden Parochianen zu entrichtenden Gewerbe- und Personalsteuersatzes, herabgesetzt werden, zu zahlen. Je der Beitragspflichtige hat den auf ihn fallenden Beitrag bis zum 15. November diese» Jahrr- an die §. 18 genannte Recepturbehörde unerinnert ab zuführen. Das Ausschreiben einer Schulanlage bleibt auch für daS Jahr 1862 ausgesetzt. Dresden, am 2. Oktober 1862. Ministerium Les Kultus und öffentlichen Unterrichts. Für den Minister. vr. Hübel. Hausmann. Nichtamtlicher Theit. Uebersicht. relegrapbUL« Nachrichten Tagetgeschtchte. Wien: Revision deS Eoncordats. Erecution rechtskräftiger Erkenntnisse in und aus Ungarn. Kaiserliche Spende. — Lemberg: Verbo tene- Lied im Dome. — Berlin: Schlußsitzungen der beiden Häuser. Landtagsschluß. Graf Bern storff abgereist. Urlaubsreise des Kriegsministers. Vom Hofe. — München: Der Tod des Kriegsmini sters. Bildung eines großdeutschen Vereins. Vom Handelstage. — Koburg: Besuch des Königs von Preußen. Arbeiterbildungsverein. Sondershausen: Rücktritt.des Ministers v. Els ner. — PariS: Zollbefreiung. Brief Havin's an Herrn v. Persigny. — Turin: Conforti's Pariser Reise. Garibaldi bleibt bei seinen Plänen. — Lon don: Winteraufenthalt der Königin. Meetings ver boten. — Ostindien und China: Neueste Ueber- landpost. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Zittau.) Statistik nvd Lolktwirthschaft. Telegraphische Nachrichten. Loudon, Montag, 13. Octobrr, Vormittags. Die „Limes" thrilt mit, daß Cardinal Wiseman am vergangenen Freitag die katholischen Priester Loudons in einem Ctrcularschrribeu aufgefordert habe, sich in die von armen Irländern bewobntru Gaffen und Höf« zu begebeu, um sie zu ermah ne«, die öffentliche Ruhe nicht zu stören und keine Dewoustrationeu zu machen. Feuilleton. Assyrische Bildwerke in der k. Antikensammluvg zu Dresden. Nachdem auf Befehl Sr. Majestät des Königs für verschiedene der hiesigen öffentlichen Sammlungen bereits mehrere interessante Erwerbungen gemacht worden sind, ist nunmehr auch in den letzten Tagen die hiesige k. An tikensammlung bedeutend vermehrt worden. Es wurden von Mr. Rassam, dem englischen Consul in Mosul, vier große assyrische Originalreliefs erworben. Dieser Ankauf ist um so wichtiger und erfreulicher, je allgemeiner sich gerade jetzt die lebhafteste Aufmerksamkeit auf die assyrischen Kunstdenkmale gelenkt hat und je merkwür diger und epochemachender diese für die geschichtliche und künstlerische Erkenntniß des vorgriechischrn Alterthums in der Thai sind. Wir wollen nicht unterlassen, durch einige kunstgrschicht- licheDorbrmerkungen den Beschauer auf den richtigen Stand punkt der Beurtheilung zu stellen. Es sind noch nicht zwei volle Jahrzrhnd«, daß das alte mächtige Reich der Affyrer, welche» seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts bis zu seinem Untergange i» Jahre 606 v. CH. vom Flußthal des Euphrat und Tigris aus sich Babylonien und Armenien, das Hochland von Iran und Baktrien bis zum Jndu» hin dauernd unterworfen hatte, für uns wieder geschichtliche Wirklich keit geworden ist. Dir Mittheilungen der Bibel über di« assyrisch« Geschichte sind vereinzelt und unzusammenhän gend, und auch die Griechen haben uns wenig mehr als einige Erzählungen über NinuS, SemiramiS und Sar- danapal überliefert, deren wunderliche Uebrrtreibungen deutlich vrrratheu, daß st, mrhr der Sage und Fabel, al ber glaubwürdigen Geschichte angehören. Selbst di« geographisch« Lage der alten assyrischen Hauptstadt Nini St. Petersburg, DieuStag, 14. Oktober Gin kaiserlicher Ukas promulgirt folgende Grundprin- ripien der Grrichtsorgauisation: Trennung der Justiz von der Administration und Legislation. Die Gerichtsinstanzen sollen sein: Friedensrichter, Friedensvrrsamwlung. ArrondiffemrntSaerichtr und der Senat in St. Petersburg als Caffationshof. Advoratenkammern werden geschaffen. Die Arrou- diffemeutsgrrichte erhalten Geschworne an- allen Ständen. Eine Rcichsrathscommisfion ist beauf tragt, Detailgrsehe hierüber sowie bezüglich de« Notariats auszuarbeiten.' Tngcsgeschilhte. Wien, 12. Oktober. Die „Wiener Post" schreibt: Die Frage wegen Revision des Concordates ist wieder entschieden in den Vordergrund getreten. Unter diesen Umständen gewinnt eine Mittheilung an Bedeu tung, die wir mit aller Bestimmtheit zu machen in der Lage sind. Der k. k. Botschafter beim heil. Stuhle in Rom, Freiherr v. Bach, wird demnächst hier eintreffen. Derselbe hat einen Urlaub nach Wien nachgesucht und mit dem Bedeuten erhalten, daß er denselben in dem Augenblicke antreten könne, in welchem der gegenwärtig hier weilende k. k. Botjchaftsrath Bapon Ottenfcls- Gschwind wieder nach Rom zurückgekehrt sein wird, um während der eventuellen Abwesenheit des Freiherrn v. Bach interimistisch die Leitung der k. k. Botschaft in Rom zu übernehmen. — Mit dem Ministerialerlasse vom 3. Februar 1862 wurde bezüglich der Erecution der von nicht ungarischen Behörden geschöpften Erkenntnisse im Königreiche Ungarn und vieo vor»» bezüglich der Crccu- tion der von ungarischen Behörden gefällten Urtheile in den übrigen Landestheilen Oesterreichs ein zwischen dem k. k. Justizministerium und der k. ungarischen Hvfkauz- lei vereinbartes Verfahren eingeführt. Nachdem sich die ses Verfahren als gänzlich unpraktisch erwies, hat Se. Majestät über Vortrag der k. ungarischen Hoskanzlei mittelst eines au die k. Curie erlassenen allerhöchsten Re skriptes einstweilen, bis hierüber im ordentlichen Gesch- gebungswege eine Verfügung getroffen wird, verordnet, daß die rechtskräftigen Erkenntnisse der öfterrci chisch- nicht ungarischen Eivil-, Handels- und Wechsel gerichte bezüglich der in Ungarn liegenden Vermögen schäften und umgekehrt die rechtskräftigen Erkenntnisse der ungarischen Civil- und Wechselgerickte in Bezug auf daS in den übrigen Kronländern liegende Vermögen, ohne vorgängige Prüfung derselben durch eine andere Behörde unbedingt erecutionSfähig find, und daß demzufolge sowohl die ungarischen als auch die nichtungarischen Ci vil- und Wechselgerichte der Monarchie den gegenseitige» an sie, wenn auck unmittelbar ohne Vermittelung einer andern vorgesetzten Behörde gelangenden Requisitionen, in welchen um Vollzug der Erecution auf ein im Be zirke des requirirten Gerichtes gelegenes Vermögen ersucht wird, unbedingt Folge zu leisten und über den Erfolg dem ersuchenden Gerichte unmittelbar Nachricht zu geben haben. — Michael Grois, ehemaliger Artillerist und zu letzt Fabrikarbeiter, wurde bei dem Ihrer Majestät der Kaiserin dargebrachten Fackelzuge bei dem Abfeuern eines Böllers schwer verwundet und ist am 5. Sep tember im Spitale zu Penzing gestorben. Se. Majestät der Kaiser hat sich bewogen gefunden, der Witwe des Verunglückten und seiner verwaisten Töchter, einem Mäd chen von 12 Jahren, zur augenblicklichen Linderung ihres Nothstandes den Betrag von zweihundert Gul den aus der allerhöchsten Privatkasse zustcllen zu lassen. Lemberg. Am vorletzten Sonntag (5. Oktober) gab es in der hiesigen Dominicancrkirche einen Tumult. Der Erzbischof hielt das Hochamt und intonirte zum Schluffe ein Lied, worin das Volk nicht einstimmte, sondern das verbotene „Kare oo» Police" zu singen begann. Um den Gesang verstummen zu machen, spielte man am Chor die Orgel und ließ sogar Kessel und Pauken schlagen. Es hals nichts; das Volk sang das verbotene Lied desto lauter bis zu Ende. Die Untersuchung ist einge leitet. — Den hiesigen Kaufleuten wurde von der Po- veh, welche nach der Versicherung einer biblischen Schrift (Jonas 3, 3. 4, 11) einen Umfang von drei Tagereisen oder, wie Ktesias übereinstimmend berichtet, von 480 Sta dien oder 12 Meilen hatte und von welcher der Prophet Nahum am Ende des achten Jahrhunderts sagt, daß ihrer Kaufleute mehr waren als Sterne des Himmels und daß es voll Menschen sei, wie ein Trich voll Was ser, war schon im Alterthum dem Gedächtniß der Men schen so völlig entschwunden, daß schon lenophon, als er 200 Jahre nach der Zerstörung Ninivehs auf dem be rühmten Rückzüge der Zehntausend über diese Ruinen zog, sie nur als die Ruinen „einer großer Stadt am Tigris" zu bezeichnen wußte. Auch andere Reisende hat ten unsre Kunde nicht wesentlich gefördert. Erft den Be mühungen Bottas, des französischen ConsulS in Mosul, und vor Allem Austin Herrn, Layärd'S, eines englischen Reisenden, welcher jetzt Unterstaatssecretär im auswär tigen Amte zu London ist, gelang cS, nicht nur die Lage Ninivehs genau zu bestimmen, sondern auch durch um fassende Ausgrabungen, welche seit dem Frühjahre 1843 auf Kosten der französischen Regierung und dcS kunst sinnigen Sir Stratford Canning und später noch aus gedehnter auf Kosten des britischen Museums unternom men wurden, «ine höchst ansehnliche Fülle von Denkmalen zu erschließen, welche Wesen und Geschichte des alten langvergessrnrn Herrschervolkes uns wieder in die über raschendste Nähe bringen. Bis jetzt sind hauptsächlich drei verschiedene Ruinen hügel untersucht worden. Erstens die Trümmer bei dem Dorfe Nimrud über d«r Mündung des großen Zab in den Tigris; zweitens nordwärts von diesen die Trümmer von Kujundschik am linken Ufer des Tigris dem heutigen Mosul gegenüber; und dritten- die Trümmer von Kdor- sabad, fünf Stunden nördlich von Mosul aus der West seite de» Ligri». Di« von Layard gemachten Ausgra bungen in Nimrud ivaern am erfolgreichsten. Dort haben lizridirection mündlich verboten, Gegenstände, an denen sich der polnische weiße Adler befindet, auszustellen oder zu verkaufen. Die Kaufleute wandten ein, daß diese Gegenstände in Wien und andern Orten Galiziens fa- brieirt würden und erbaten sich die schriftliche Mitthei lung des Verbots. 1t Berlin, 13. Oktober. Infolge der gestern ab gehaltenen gemeinsamen Fractionsberathung hielt daS Abgeordnetenhaus heute früh 9 Uhr seine 65 Ple narsitzung. Der Präsident Grabow eröffnete dieselbe mit der Mittheilung eines Schreibens des Präsidenten des Herrenhauses, worin derselbe die am Sonnabend in letz- term gefaßten Beschlüsse anzeigt. Von den Abgg. Sim- son und Gneist sind folgende Anträge Angebracht: 0r. Simsou und Genossen: „Las Hau» der Abgeordneten wolle vcfctzließen zu erklären: Die von dem Herrenhaus« in seiner Sitzung vom I I. d. M. in Ansehung des Slaaishausballelals für 1862 geiahten Beschlüsse, welche sich nicht daraus beschränken, den der Berathung des Herren Hauses allein unterliegenden Beschluß des Abqevronetenbauses vom :l. d. M. über die Budgetvorlage der Regierung auzunehmen oder zu verwersen — vielmehr unter Lenvcrsung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses die Budgetvorlage der Regierung auneb- men, init welcher das Herrenhaus gar nicht befaßt gewesen ist verstoßen gegen den klaren Sinn und Wortlaut der Verfassung Art. 62 Alinea 3, sind deshalb von Hause aus null und nichtig und eignen sich eben darum nicht dazu, von dem Abgeordneten baust nn Sinne der Geschäftsordnung 8 09 behänden zu werden. Antrag der Abgg. Gneist und Genossen: „DasIHaus der Abgeordneten wolle folgende Resolution be schließen: (Gründet DaS Herrenkans hat in seiner Sitzung vom I I. Oktober d. Z. den aus den Beschlüssen des Abgeordneten bauses hervorgegangenen Staalsbansbaltelat sür >862 verworfen und dagegen die Eiaisvvrlage der Staalsregierung vom 25. Mai 1862 angenommen. Dies Verfahre» widerstreitet dem Art. 62 der Versassungsurkunde: „Finanzgesctzentwürfe und Staatshaushalt elats werden zuerst der Zweiten Kammer vocgclegt; letztere wer den von der Ersten Kammer im Ganzen angenommen oder ab gelehnt." Das Haus der Abgeordneten Hal danach das ausschließ siche Recht, den Etat abzuändern; das Herrenhaus hat den fo eben abgeänderten Eial im Ganzen entweder anzunehmen oder abzulchncn. Im Widerspruch damit legt sich das Herrenhaus die Besugniß bei, nunmehr in erster Stelle über den colaalshaushall elat zu beschließen und das Haus der Abgeordneten dabei ent weder zu umgehen oder in die letzte Stelle der Beschlicßung zu rückzudrängcn Statt den ihm vorliegenden Elal im Ganzen an zunehmen oder abrulchnen, versucht das Herrenhaus den Etat nach seinem Ermessen zu erhöhen und dem Lande vermehrte La sten auszulegen. Es erweitert den voni Abgeordnetenhaus« au- erkan»t«n, alle g«s«tzlichen und brrkömmlichcn Bedürfnisse des Staates u«sasscnden Etat der Ausgaben von 133,835,226 Thlr. aus 139,908,411 Thlr. Das Herrenhaus unternimmt es nament lich, zu Gunsten einer neue» Hceresorganisation, welcher die ge schliche Sanction fehlt, km Etat um annähernd 6,660,006 Thlr. zu erhöhe» und i» weiwrer Folge dem Lande eine Mehrbelastung auszubßädeu. deren Maß an GkldauSaaben und Mannschaften niK zu übersehen rss, "so lange tzk gesetzlich« chrststetlung chtzU. - Ein solcher Beschluß ist verfassungswidrig und an sich null und nichtig. Zur Wahrung der Rechte des Landes ist indessen die ausdnirklichc Erklärung geboten, daß die königliche Staalsregie- rung nicht ermächtigt ist, aus Grund des Herrenhausbcschluffcs irgend welche Staatsausgaden zu machen, vielmehr nur auf «Rund eines verfassungsmäßig zu Stande gekommenen Etats: (Artikel in«. .Alle Einnahmen und Ausgadcn des Staats müs sen sür jedes Jahr im Voraus veranschlagt und aus den Staals- haushallelat gebracht werden. Letzterer wird jährlich durch ein ERsetz festgestellt." Artikel 62. .Die Uebcreinstlmniung des Kö nigs und beider Kammern ist zn jedem Gesetz erforderlich ") (Resolution.) Zn Erwägung dieser Gründe erklärt das Haus der Abgeordneten: 1) Der Beschluß des Herrenhauses vom 1l. Octobrr 1862, helrcssend die Genehmigung ocs Slaalshaus- haltetats vom 25. Mai 1862, ist verfassungswidrig, deshald von Hause aus null und nichtig, und die königliche Äaatsrcgicrung ist nicht befugt, aus diesem Beschlüsse Rechte horzulciten. 2> Die königliche Staalsregierung bleibl verpflichtet, die Staalsausgabcn pro 1862 versassungsmäßlg zu regel». 3) Die königliche Staats regierung ist nicht berechtigt, die durch Beschluß dieses Hauses vom 23. September >862 abgelehntcn Ausgaben, insbesondere die Mehrkosten der erhöhten Kriegsbereitschaft" zu verausgaben; sie würde damit vielmehr gegen Artikel 99 und 62 der Verfassungs urkunde handeln." Der Präsident fügt hinzu: Ich beklage es tief, daß ich das Organ sein muß, welches den zweiten Be schluß des Herrenhauses dem Abgeordnetenhaus« zu seiner weitern Veranlassung anheim zu geben Hal. Die Ge schäftsordnung bestimmt aber, daß ich des Beiraths des Hauses nicht entbehren darf, um cineu solchen nach meiner vollen Uebcrzeugung verfassungswidrigen Beschluß von der Barre dieses Hauses zurückzuweisen (lebhafter Bei fall). Ich stelle deshalb anheim, das eben verlesene Schreiben und die Anträge der Abgg Simson u. Gneist an die Budgetcommission zur Berichterstattung abzugeben, würde aber gleichzeitig wünschen, daß diese Berichterstat tung in einem Zeitraum von einer Stunde erfolgen und das Haus sich inzwischen vertagen möge. — Herr Rri- chensperger (Geldern) hat folgenden ausreichend unter stützten Antrag eingebracht: Das Haus wolle beschließen: „Der von dem Herrenhause in der Sitzung vom ll. October gefaßte Beschluß, durch welchen die Budgetvorlage der Staats- regrerung angenommen worden, ist verfassungswidrig, indem es gegen dre bestimmten Vorschriften des 8. 62 der Verfassung Alinea 2 verstößt." Herr v. Gottberg erkennt an, daß das Haus in srühern Fällen bereits so verfahren sei, wie der Präsident vorgeschlagcn habe. Nach der Geschäftsordnung halte er dies Verfahren doch nicht für zulässig, sobald irgend ein Mitglied dagegen protestirt. Denn die Berichte der Com missionen müßten sich drei Tage in den Händen der Mitglieder befinden. Er und seine Freunde protestirten deshalb ausdrücklich gegen das vorgcschlagene Verfahren und bäten, die Bestimmung der Geschäftsordnung fest zuhalten. Hiergegen erhebt sich nun ein sehr lebhafter Widerspruch besonders von Seiten der Herren Immer mann und Waldeck, welche mit Hinweis auf Präce- dcnzfälle in der Behandlung der Geschäftsordnung den Vorschlag des Präsidenten unterstützen.— Herr Simson beklagt es tief, daß v. Gottberg sich gedrängt gefühlt habe, dem Vorschläge des Präsidenten entgegen zu treten und dadurch die Einstimmigkeit des Hauses zu durch brechen. Hinsichtlich der Auslegung der Geschäftsordnung müsse er den Ausführungen Gottberg's beitreten. Gerade weil man im Begriff stehe, Beschlüsse zu fassen gegen einen vom .Hanse wie vom Lande anerkannten Bruch der Verfassung und der Privilegien dieses Hauses durch das Herrenhaus, gerade weil man einem Schritte des andern Hauses gegenüberstehe, welcher in der Willkür und Verwirrung aller Fundamentalbegriffe beruhe, ge rade deshalb müsse Las HauS in formellen Fragen mit möglichster Corrcctheit verfahren. Die Einbringung der Anträge genüge, um die Stimmung des Hauses dem Lande gegenüber zu constatiren. Nachdem noch die Herren Wachsmuth, v. Forckenbeck, v. Vincke u. A. gegen v. Gotlberg gesprochen und dieser selbst erklärt, für ihn enthielten die Beschlüsse des Herrenhauses keine Verfas sungswidrigkeit, bemerkt Herr v. Seherr-Thoß, die Einheit der Abstimmung sei nur dadurch gestört, daß man die Consrrvativen nicht zu der gestrigen gemein samen Fractionsberathung hinzugezogen. »dach einigen Eewiderungen der Herren Schulze-Berlin, v. Ja- uitzschcwski u. A. wird die Vertagung auf ein« Stunde zu sofortiger Berathung der Budgetcommijsion beschlossen. 'Nach cinftündiger Vertagung wird die Berathung um 11 Uhr 15 Min. wieder ausgenommen. Namens der Budgetcommission erstattet Herr v. Forckenbeck münd lichen Bericht. In der Commission haben alle Antrag steller ihre Anträge zurückgezogen und die Budgetcom mission hat folgenden Antrag (eine Amendiruug des Simson'schcn Vorschlags) angenommen: Das Haus wolle beschließen: „Der vom Hcrrcnhause in seiner Sitzung vom ll. d. M. in Ansehung des Staatshaushalteials sür 1862 gefaßte Beschluß, insofern cr sich nicht daraus beschränkt, den der Beratdung des Herrenbauscs allein unter liegenden Beschluß des Abgeordnetenhauses vom 3. o. M. über die Budgetvorlage der Regierung anzu- nehmcu oder zu verwerfen — vielmehr nach Verwerfung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses die Budgetvorlage der Regie rung annimmt, mit welcher das Herrenhaus gar nicht befaßt ge wesen ist —, verstößt gegen den klaren Sinn uns Wortlaut der Vcrjassung Art. 62 Alinea 3 und ist oeshalb null und nichtig. Die k. Staalsregierung kann daher aus diesem Beschlüsse keinerlei Recht hcrleiten." Tie Budgetcommission, bemerkt der Referent, empfiehlt Ihnen, diesen Antrag anzunehmen. — Herr v. Bonin (Stolpe): Zunächst wäre doch noch festzustellen, ob die Versammlung in die Berathung treten will. Präsident: Es war dies meine Absicht. Diejenigen Herren, welche in die Berathung über diesen Antrag eintretcn wollen, bitte ich, sich zu erheben (Geschieht). Präsident: Mit Ausnahme von 8 Stimmen hat das Haus einstimmig offenbar mehrere Königspaläste dickt nebeneinander ge standen. Zwei dieser Paläste, ihrer Lage nach von Layard der 'Nordwest- und Ccntralpalaft genannt, stammen aus der ältesten und glänzendsten Epoche der assyrischen Kunst geschichte, während ein dritter Palast an der südwestlichen Ecke desselben Hügels und die Paläste von Kujundschik und Khorsabad sichtlich erst einer später», bereits ver fallenden Zeit angehören. Für eine bedeutende Entwickelung der Baukunst war Assyrien wenig geeignet. Die Baukunst eines Volkes ist in ihrer eigensten Formcngebung vornehmlich auch von den Materialien abhängig, welche das Land bietet. Hätten die an Ersindungsgeist so reichen, in den Künsten so erfahre nen und auf große Bamverke so ehrgeizigen Assyrier in einem Lande gelebt, das an Stein, Granit und Marmor aus gestattet gewesen wäre wie Aegypten oder Indien, so würden sie sicher die Bauten dieser Länder an Größe ihrer Pvramiden und an Pracht und organischer Glie derung ihrer Felsentempel und Paläste erreicht, vielleicht sogar übertroffen haben; die angeschwemmtcn Ebenen Assyriens aber boten kein anderes Baumaterial, als an der Sonne getrocknete Backsteine, und selbst für die Holz bedachung nur Palmen und Pappeln, welche höchstens 30 bis 40 Fuß lange Balken hergabcn. Die assyrischen Paläste sind daher auffallend schmal. Die große Halle des nördlichen Palastes zu Nimrud mißt bei einer Länge von 160 Fuß nur 3b Fuß Breite; andere Gemächer sind zuweilen nur 9 Fuß breit. Die Gesammtanlage ist ohne alle Einheit und innere Nothwendigkeit; die Räume gruppiren sich nach Willkür und Bcdürfniß rein äußerlich um einen oder mehrere Höfe. Um so prächti ger und mächtiger dagegen war das Innere. Hier ent faltete die Plastik, unstreitig die Hauptkunst der Affyrer» ihr -estaltenreichrs Dasein und brachte, unterstützt von eingehauenen Inschriften, Geschichte, Religion und Le ben in Bild und Wort zu lebendigster und eindring lichster Anschauung. Layard, der alle diese Dinge noch in staunenswerther Erhaltung an Ort und Stelle sah, sagt: „Welch einen Eindruck mußte ein Fremder empfan gen, der in jenen alten Tagen zum ersten Male die Re sidenz der assyrischen Könige betrat! Durch ein von kolossalen Löwen oder Stieren von weißem Alabaster bewachtes Portal wurde er eingcführt. In der ersten Halle fand er sich von dem sculpirten Archive des Reiches umgeben. Schlachten, Siege, Triumphzüge, Heldentha- tcn auf der Jagd, religiöse Eeremonien waren an den Wänden in Alabaster gehauen und in prächtig glänzen den Farben dargcstellt. Unter jedem Bilde standen in Buchstaben, die mit leuchtendem Kupfer ausgefüllt wa ren, Inschriften, welche die dargestelltc Scene erklärten. Ucber den Sculpturen hatte man andere Ereignisse ab gemalt, den König, von seinen Eunuchen umgeben, wie er Gefangene empfängt oder Bündnisse mit andern Herr schern schließt oder irgend eine gottesdienstliche Pflicht erfüllt. Diese Darstellungen waren von feinen und ge schmackvollen Randverzierungen umrahmt, in welchen der geheiligte Baum, geflügelte Stiere und phantastische Thier bildungen besonders hervortraten. Am obersten Ende der Halle stand die kolossale Figur des Königs, betend zur höchsten Gottheit oder von seinen Eunuchen den hei ligen Lecher in Empfang nehmend. Ihn begleiteten Krieger, seine Waffen haltend, und Priester oder oberste Gottheiten; und an den Gewändern aller dieser Gestal ten waren wieder farbcnstrahlrnde Gruppen von Figu ren, Thieren und Blumen. Und sogar der Fußboden bestand aus Alabasterplatten, deren jede eine Inschrift trug, welche die Titel, die Genealogie und die Thatea des großen Königs verzeichneten." So ist die assyrisch« Plastik, wie alle alte und, wir können hinzufügen, wie alle echt« Kunst im höchsten Sinne monumental. Welche unschätzbare Fundgrube ge schichtlicher Forschung öffnet sich also in diesen seit >b
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