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Dresdner Journal : 14.11.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-11-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186511144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18651114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18651114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1865
- Monat1865-11
- Tag1865-11-14
- Monat1865-11
- Jahr1865
- Titel
- Dresdner Journal : 14.11.1865
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ri7t l 18K5 Diklistaq, dm tä. Novembcr F2«4 lls) DresdnerZowmal Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. —— 'l.) «n. Im Kaalaod» stritt ko,» und 8t«i»p«l- auacblax tuuau. Dretden. Sonnabend den 11. November fand Herrn Adolph Blaßmann'SEoncrrt statt mit Unterstützung der k. mufik Kapelle unter Leitung de» Herrn Hoskapellmeister» vr.J Rietz. Herrn Blaßmann'S frühere hiesige und in die sem Blatte oft besprochene Thätigkeit al» Pianist ist noch in guter Erinnerung und mit Recht so geschätzt, daß der Wiederbeginn derselben nur willkommen sein kann. Ein musikalisch intelligente» Eindringen in die Intentionen de» Compontsten, ein mit regsamer Phantast« erfaßte» und gestaltete» Wtedergeben des Werk» zeichnet sein Spiel au», so daß wir davon ein stet» individuell belebte» und interessant skizzirtc» Bild empfangen Zudem hat Herr Blaßmann in der Zett seiner Abwesenheit von Dresden sich neuen ernsten Studien in virtuoser Technik ergeben; die» bezeugen sein« sämmtlichen Vorträge, namentlich di« künstlerisch und mit warmer Hingebung behandelte Aus führung de» schönen, so charakteristischen und poetisch ge» dachten Concert» von R. Schumann (X wo»), da» un- gewöhnliche Schwierigkeiten bietet, die nicht immer w«d«r für den Ausdruck de» musikalischen Gedanken» unbedingt nothwendig, noch für den Spieler in der Tonwtrkung dankbar sind. Der Eoneertgrbrr spielte außerdem «in koncertstück von R Volkmann, Allemande, Taraband« und , pso. lusge- wolle: ».VW, >rpor- '7Mi Ilerah vttdd- rcindt Dri'. d. 75; tkusse» 4 enl. v-'-; Wie» G.; »G-; g»'>. >«dn Ische lve NO Dien Aul. ICO sterr e 73 foofi mkn »oln. roten 1882 arm- Lan- mdil. erae> ;mei- ilntb. fische Sech rburg Lon- »»,28 emen vqgi» 1 gek. ro 14 -Jan. Rüböl April- G.: 8ÜU h G.; desgt. schief, drtds. csdn. ICV tzsichr d G.; Rat.- ose v. )rekd i».^ oziger - Atl. der.; Fet- I32-H ffs».- MIP- >letd- ! bez.; bez.; kiori- l tt,.; HB.i »'schc Pa- polh.- amp.- rsterd. I (8.; Ham- i.2Is, Bant- Ginn erfaßt werden; e» sei nur noch aufmerksam ge macht auf den breiten, gesteigerten, so klar und für die einzelnen Charaktere und Empfindungen treffend geglie derten Aufbau der Ensemble», auf die schönen Verhält nisse der Formen, auf die geistvolle, sprechende Jnstru« mentation und den vollendeten einheitlichen Organismus deS ganzen Werk», da» der Ergötzung, der Erhebung und der Erschütterung de- GemüthS auch die seelische Be ruhigung de» wahrhaften Kunstgenusses zugesellt. Und doch erwiderte kherubini, als er aufgefordert wurde, diese Oper Haydn zu widmen: „Nein, noch habe ich Nicht geschrieben» wa» diese» Meister» würdig wäre!" — Zn unsrer Zeit würde man solche Bescheidenheit vergeben» suchen. Dir Darstellung der Oper unter Herrn Kapellmeister Rietz war feiten der Sänger wie der Kapelle eine durch aus vorzügliche, musikalisch musterhafte: mit geistigem Verständntß und mit sichtlicher Liebe studirt, in allen Partien mit Präciston, Lebendigkeit und angestrengtem besten Bemühen au-gcsührt. Herr Mttterwurzer sang, sprach und spielt« die Titelrolle meisterhaft: Btederherzig, voll Gemüth und Heiterkeit und mit dem Ausdruck jener echten inner« Noblesse, die in jedem Stande menschlich adelt. Nur könnte der Künstler noch einige Unruhe in der Ac tion mindern. Fräulein BaldamuS sang die Kon stanze außerordentlich brav, sowohl mit sicherer mu sikalischer Behandlung «l» mit lebhafter Auffassung dcr Situationen. Trotz diesem nur mit Anstrengung gewon nenen Gelingen eignet sich diese hohe Sopranpartie nicht für eine Sängerin, für deren Stimme eine tiefe Mezzü sopranlag« besonder» günstig ist. Wiederholter Weihst! zwischen tiefen und hohen Partie« würde ihr Organ ruiniren Herr Lichatfcheck vereinigt im Armand mit feuriger, au»druck»vollrr Deklamation dir schön« Wirkung »M» r. G ovbr. tüdöt - B der Noblesse seiner Stimme und ihrer durchgreifenden Individualität im Ensemble. Herr Rudolph sang den Anton vortrefflich, mit natürlichem und belebtem Aus druck auch im Spiel. Alle übrigen Mitwirkens», von denen nur noch Fräulein Weber (Marzclline), die Her ren Degele, Etchbergcr (Offiziere), Weiß (Daniel) genannt seien, leisteten LobentwcrtheS und unterstützten die Gesammtaukführung mit regem Eifer in befriedigen der Weise. Möge die Thcilnahme deS gebildeten Publi cum» diese Oper auf unserm Rcpertoir erhalte«. C. Banck. ter von LewalttbLtigkeit der deutschen Großmächte gesprochen hätten. Und mit welchem Aufwande von iSehäsfigkeit und Verleumdung würden in den preußischeu Blättern dir Regierungen der Mittel staaten, namentlich die sächsische, tagtäglich verfolgt. Dir Nachschrift schließt: Dem von dem preußischen Gesandten ausgesprochenen Wunsche, daß ans eine Milderung der Anfeindungen in der Presse hinge wirkt weror. pflichte ich gern bei, aber bevor rch dem Vorwürfe Rede stehe, Preußen feindlichen Ten- veuzen nicht rntgepenzutretrn, habe ich zu erwar ten, daß in Preußen den, Sachsen vrruichtendea Tendenzen gesteuert werde. Brüssel, Montag, 13 November. Durch ein königliches Decrrt, unterzeichnet in dem Jagdschlösse Ärdennr und datirt vom gestrigen Tage, hat der König dir Demission deS ZustizministerS Tesch an genommen und den Leputirtrn Bara zn dessen Nachfolger ernannt. Brüssel, Montag, 13 November. AlS au thentisch wird gemeldet, daß die Differenzen zwi schen Nom und Köln wegen der ErzbischofSwahl beseitigt seien. Das Capitrl gab nuch, unter Bei behalt deS PräsentatiouSrechtS unter den vom Papste und dem König von Preußen genehmigten Kandidaten zu wählen. — LedochowSki (man vrrgi. unter Posen) wird im Consistorium Mitte Drcem- der prücouifirt. Courante von S. Bach, eine reizend cffectuirende Bar karole von A. Rubinstein und eine Galop Caprice von I. Raff Volkmann'S koncertstück zeigt eine musikalisch sehr geschickt gearbeitete, aber gesucht combiniite Nachah mung Schumann'»; cS wirkt trotz interessanter Einzeln heilen kühl und unklar, und offenbart in seinem präien» siösem Wesen weder den cigenthümlichcn G-ist de» Vor bildes, noch anziehende Etnzelnhetten de» Komponisten. Herr K^mmcrmustku» F.Grützmacher spielte ein Ada- gioundAllcgro eapriociooo eigener Komposition für Violon cello und bewährte seine außerordentliche Beherrschung de» Instrument» in virtuoser Technik und einem fein schatltrtrn und empfundenen Vortrage. Die weiter« Un stützung de» Eoncert» hatte Fräulein Emilie Wigand^u» Leipzig übernommen, eine trefflich gebildete, mit klang voller angenehmer Stimme begabte Gesang-dilettanttn, die durch intelligent« Auffassung, künstlerische Haltung und innige» Gefühl de» Vortrag-, besonder» im Lied so ungewöhnlich Gute» leistet, wie Sängerinnen von Fach oft wünschen-werth bleibt. Sir sang Arie au» „Elia»" von Mendelssohn Bartholdy, den „Doppelgänger" und „die junge Nonne" von Fr. Schubert mit Orchcsterbe- gleitung von Fr. Liszt, ein Lied von A. Jansen und zwei Lieder von R. Schumann. In dem Mittelsatz der „Widmung" und im FrühlingSlied von Schumann mußte da» Tempo bewegter sein. Am vorzüglichsten im Aus druck gelang ihr der Vortrag der Arte und de» „Doppel gänger»". Die Einrichtung der Orchrsterbegleitung zu den Schubrrt'schcn Liedern von Liszt ist geistreich und einfach «»»geführt; nur an wenigen Stellen ist ein Zu viel verwendet Pincipiell jedoch muß man sich gegen Arrangement» erklären. Die instrumentale Tonmalerei bedrängt und beraubt die Sängerin, deren Aufgabe e» gerade im Lirdergrsange ist, allein durch die Wahrheit und Macht ihre» Ausdruck» Gefühl und Phantasie der amm- tcintz- scurig Thlr-, Vret- Rüdi- LHIr., rer 1 Heller »n I R. 1 thlr, »gen. lblr., W 1 khlr., reutz- ischas Roß- Jnsp. thlr. ., G E. r. s 15 schuß «sm. tblr., thlr., )lung -nseraleaamahmr ««»wärt«: L»lp«1«: k'a 6omwi»,ioakr d«s Dresdner ckournal»; »bondao.: H. blnar-r», II. Inr-orrei Llarnburg-airoo»: IlaLianor-rn-ch Voal.au varliu: O»oeiv«',cli« ttucb- liandl., Itaramr»»'» Ituroau; Lromoa: L. 8v»l.ori»; Kroalau: Dov», Sr-ieuüi-: Vraotlkurt». ckLuaua'ocb« kuellb.; «Klo: Kr»vl,n Ütvüu»»; ?»rii v. armer,r., (29, rus äe»bo»»s»f»»»); V». Dnanicn'a Ituobk; Vt«a: Comptoir d. le. Wivosr Leitung, 8tes»u,pl. 8S7. Herausgeber: königl. kipedltion do» Dresdner ckournal», Drvodou, dlarionotru,,« Ko. 7. NichlnmMchcr Tkeil llederssejlt. Telegraphische Nachrichten TageSgeschichte. ^-chleSwig-Polsteiu Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Ehcmnitz. Werdau.) GingrsandteS. Statistik und Volktwirthschaft. Feuilleton. Inserate. TageSkalentei. Börsen nachrichten. >, der Ma- .1. > st 1«: L. 1 ' Pf- l> fn' Lagesgeschichtt< Dresden, 13. November. Zu Ehren dc» hohen Ge. burtSfeste» Ihrer Majestät der Königin fand heute früh große Reveille feiten der Militärmusikchöre der Residenz statt. Am königl. Hofe selbst wird bekannt lich dieser Tag stet» in stiller Zurückgezogenheit verlebt, da derselbe zugleich der Todestag Allerhöchsiberen Mut ter (weiland Ihrer Majestät der Königin Karolinr von Bayern) ist, und wurde dafür wie gewöhnlich am 10. d. M., dem holen VcrmählunzSpaare Ihrer Majestäten, im Familienkreise gefeiert. Di« königl. Familie war heute bei Ihren Majestäten zum Diner vereinigt, an dem auch Ihre Majestät die gestern Abend hier einge- troffene und am Bahnhof von Ihren Majestäten dem König und der Königin empfangene Königin Elisabeth von Preußen (ZwilllngSschwestrr Ihrer Majestät der Königin) Theil nahm. Zur Au»zeichnung des heutigen Ta(>rS sind Abends die öffentlichen Plätze durch Beleuch tung mittelst GaScandclaber» in Pyramidrnfiammenfoim festlich erhellt. Wien, 11. Nov mbcr. Die „Generalcorrespondenz" schreibt: „Da» von mehrer» hiesigen Blältern gebrachte Gerücht von einem bevorstehenden oder bereit» erfolgt'« der preußischen Regierung bei dem Frankfurter Eintritte d<» Herrn Baron» EskelcS in da» Finanz- ministe-ium können wir als vollkommen unbegründet bezeichnen." — Zur Erzielung von Ersparungen im Mt- litärpensionSetat wurde die Einleitung getroffen, daß j ne beim Kri:g»ministerium erledigten Dienstesstel- lcn, welche früh r mit kivilbcamtcn besetzt waren, von nun an nur den bereits in den PenflonSstand übernom menen Offizieren verliehen werden dürfen, welch l.tztere dann wieder die ihrer Charge angemessene ActisitLi»« gagc erhalten. Auch bet Monlurkcomniissionen und an dern ähnlichen Branchen werden in Erledigung g.kom- mene DiensteSposten mit Offizieren aus dem P nsionS- stant« besetzt. — Der Finanzminister Graf Larisch hat an dir ihm untergebenen Organe ein Rundschrei ben erlass n, daS eine gleiche R'chtung v rfo'gt wie jene» des StaatSminister». Graf La'isch dringt aus Verein fachung der Geschäftsführung, auf Ersparnisse; in den einzelnen Aemtcrn soll den AmiSvorstcherrr ein erweiter ter Wirkungskreis, respektive größere intensive Thätigkeit und Verantwortlichkeit zufallen. — Im Finanzministe rium finden Personal»?ränderungen dadurch statt, daß die bikherigen Seelionsräthe und Referenten, Weiß. D Die Rtgürungen von Bayern, Hannover, Württemberg und Lachsen sind üdercrngekommen, zur brieichtnung de« Reisrver- keh:1 in ihren Staalsgebietm eine Vereinbarung »egen der Pah- und ftremdenpolizei abzuschlietzen, und haben -u diesem Zwecke 8<v«UmLchtigte ernannt und zwar die Königlich Bayer'schr Regierung: den Polizeidircctor Pseufer, die Königlich Hannoyer'sche Regierung: den General-Polizei-Director von Engelbrcchten, die Königlich Württemderg'sche Regierung: den Liadlüireclor Ober Regierungs-Rath von Majcr, die Königlich Sächsische Re'icrung: den Geheimen Regierungs Rath HLpe, welche, vorbehältlrch der Genehmigung ihrer Regierungen, über nachstehende Bestimmungen übereingerommen sind. 8 1. kie Reisenden sind innerhalb der Vereinsstaaten beim Ein tritt in dieselben, sowie beim Austnlt, von der Pflicht zur Füh rung einet Rristpapirr» befreit. 8 2. Jeder Reisende, sowohl Inländer, alt Autländer, ist dage gen verbunden, aus amtliches Erfordern über seine Person, lei nen regelmäßigen Wohnsitz und soweit solches nach dem Zwecke Feuilleton. K. Hoftheater Sonntag 12 November ging Che- rubini'S Oper „Der Wasserträger" wu einstudirt in Scene, ein willkommener Gewinn für unser Rcper toir in edelster Richtung der Kunst und des Geschmacks. Abgesehen von der durch di« Zeit völlig unberührten Mu sik Eherubint'S, so enthält auch da» Süjct der Oper eine Hindlung, einfach, natürlich und sp«nnend, wie sic in allen Zeiten der menschlichen Gesellschaft wiedcrkrhrrn wird und unsre Sympathien ihrem lebensvollen Bilde zuwcndet. Die Wahrheit, dir Tugend und die Aristokratie des Geiste» — nicht der Geburt — »e, folgt von der Macht und ih rer bewaffneten Gewalt, und al» dritte» da» Volk in seinen edelken Elementen von Micheli'» Familie reprä- sentirt, echt menschlich und gut, rettend und voll Red lichkeit und uneigennütziger Aufopferung. Dcr „Wasser träger" wurde zuerst 1800 in Pari» mit ungemeinem Eucccß gegeben; bei der sehr allgemeinen Fassung der Handlung war r» leicht und in der Stimmung Zett natürlich, für die verfolgende königlich ministerielle Macht ebensowohl d«S republikanisch« EchreckenStrtbunal zu ver» stehen, und so fanden dir verschiedenen Parteien in die ser Oper nicht nur eine Erinnerung an j ^e Zeit, die der französischen Revolution, voryergtng, sondcrn auch an diese selber. Und jene Allgemeinheit und möglichst ver schiedene Interpretation der Handlung, sowie ihr sittlich edler Inhalt sichert dieser Oper st 1» die allseitige Thctl- nahmr. Und die Mufik zählt zu den Meisterwerken der musi kalischen Dramatik. Geist, Rrichthum, Frische, einfach« Wahrheit und Charakteristik dieser Musik, innigste Em pfindung der Motive und Melodie und di« tief« und vollkommen« Gewalt de» ganze« dramatische« Eindruck» mögen von jede« g-bildrten Geschmack und empfänglichen Äb-nur«ent»»retf»: Nb-Iiek: « l'KIr. — K«r in Sa-tw— zzjitdrl: 1 ,, IS „ „ n «»»»tliek tu vr»»<t»i> 1k Kgr. Lmretn« Kuwweru: 1 Kgr. rnferaten preise: ritr den N»nm -irwr k"l»»Itrnen 1 Kgr. D»t»r „ILinxe»»ndt" di« 2eil«: L Kxr. . t Lrschrinen: TAgtich, mit Kunwbme der 8onn- und kH«rt»gs, Xboud- lilr dvu kol^-udvo I-x Eöln, den 7. Februar 1885. Sigmund Pseufer, k. Polizeidirector. Louis von Engelbrechten. Emil Majer, Stadtdirektor. Hugo Häpe, Geheimer Regierungsrath. Ltlegruptzische Mchrichtcn. Berlin, Montag, 13 November. In Bör- seukreisrn wird versichert, Oesterreich habe eine Anleihe mit einem Pariser Consortium (Hottin- ger, Pilleville, Schnapper BlschofSheim, Fvulb, tireSi»- lancier-^»trickien) abgeschlossen. ES werde beabsichtigt, Obligationen zum ungefähren Course von 36U auSzugebrn 25 Francs zlnsentragend und innerhalb 37 Jahren mit 5V0 Francs zurückzuzah len. Liese Obligationen sollen in Paris zur No tiraug zugelaffen werden. Frankfurt, Montag, 13. November. Die „Reue Frankfurter Zeitung ' veröffentlicht den Wortlaut einer vom 11. October datirtrn Depesche deS sächsischen StaatSmrnisterS Arriherrn v Brust an die königl. sächsischen Gesandten in Wien und Berlin bezüglich der von der österreichischen und Senate grlhanen Schritte" nebst einer "Nachschrift. In der Depesche wahrt der StaatSminister Arhr. v. Beust der Bundesversammlung bat Rrchk, zu entscheiden, welche Maßnahmen gegenüber der Ne gierung Frankfurts geboten und zulässig seien. Die Nachschrift behandelt eine mündliche Beschwerde deS österreichischen und deS preußischen Gesandten in Dresden über die sächsische Presse, mit nament licher Bezugnahme auf einen Artikel der „Consti tutionellen Zeitung ' vom S. September, und lautet im Wesentlichen: Die deutsche Presse biete leider bat traurigste Bild deutscher Zerrissenheit. Gegen seitig überhäufe man sich mit Klagen, Vorwürfen, Schmähungen und Verlästerungen. ES wäre un billig, eine vereinzelte Erscheinung aut dem Gr- triebe deS Ganzen herauSzugreifeu und darauf Beschwerden und Anklagen zu gründen. Jeden falls sei cS für daS Ansehen ver Mittelstaaten etwa- mindestens ebenso Verletzendes, wenn fort- während von ihrer Ohnmacht gesprochen werde, wie eS der österreichischen Regierung unangenehm sei, wenn die in den Mittelständen erscheinenden Blät- und ber Dauer brr Reise nothwendia ist, auch über bit Miltcl zu seinem Unt-rhaU aus genügende Ait sich auszuweiien. 8 3. s. Angehörigen der Vereinsstaaim lönnrn dcr lcichlern und zu- vcriässigcrn Legitimation wegen von ihrer zuständigen Behörde aus Bnlangen auch ferner Reisepapicre crtheilt werden, wenn kein gesetzliches Hinderniß entgegensteht. 8 «. Rcisepapiere, welche von der zuständigen Behörde eine» Vcr- einlstaates ausgestellt sind, haben, wenn sie nicht eine ausdiück- liche Beschränkung in dieser Beziehung kielholten, Gültigkeit sür das ganze BereinSgebiet. 8 S. Dic Zuständigkeit der Behörden ter Vereinsstaaten zur Aus stellung von Rcisepapieren an die Angehörigen ihrer Staaten richtet sich nach den gesetzlich»!, Vorschrisnn de» betreffenden Ber- einsstaates. Auch bleibt es der Bcurthkilung der zuständig!« Be hörden nach den in jedem Vercinsftaate bestehenden gesetzlichen Bestimmungen überlassen, welchen Personen Reisepapiere lu er- theilen, oder zu versagen, und ersteren Falles, welche Beschrän kungen etwa zu treffen sind. 8 «- Die c»ntrahircnden Regierungen werden jedoch dahin wirken: 1) daß die Erlheilung von Reisepapieren an ihre Staatsan gehörigen in der Regel aus diejenigen Behörden beschränkt werde, in deren Bezirk die Empfänger der betreffenden Pa piere ihre Heimath oder ihren Wohnort haben; 2) daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Grund zu besorgen steht, mit Reisepapieren nicht ausgerüstet werden; 3) daß ZwaiigspLffc, Reiserouten oder ähnliche Papiere, deren Empfänger zufolge dieser Papiere einen andern der contra- birenden Staaten, auch selbst zur bloßen Durchreise, zu be rühren haben, nur nach vorgängiger, sicherer Feststellung der persönlichen und Heunalhs-Verhältnisse de- Empfängers und mit einer ausdrücklichen Bescheinigung hierüber in dem Papiere selbst, ausgestellt werden. Personen, welche mit dem zuwider ausgestellten Zwangspässen, Reiserouten u.s.w. betroffen werden, können rn den Staat, in welchem sie der gleichen Papiere erhalten haben, ohne Weiteres wieder zu- rückgiwiescn werden. (Vergleiche die 88 8 und v der Gothaer Eonvention wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweiscnden.) 8 7. Besitzt der Angehörige eine» andern Vereinsstaates oder ein Ausländer kein Reisepapier, kann aber aus sonstige Weise sich genügend legitimiren, so kann ihm aus Verlangen ein solches zum Reisen in den Vereinsstaaten auf dic Dauer von vier Wo chen ertheilt werden; bei Angehörigen dec Bereiirsstaatm jedoch unter Benachrichtigung der Heimathsbrhördcn. 8 «- Personen, welche im Umherziehen ihren Erwerb suchen, Mu sikanten, Drehorgclspielcr, Taschenspieler, Seiltänzer, Marionet- tenstzieler, Personen, welche mit wilden ooer adgerichuten Thieren umheireisen, Lcheerenschteiser u. s. w. bedürfen zu ihren Reisen im Veleiusgediete schriftlicher, von den zuständigen Behörden des Heimathsstaates ausgestellter Reisepapiere oder Ausweise, aus denen ihre Staats- oder Ortsangehörigkeit hervorgeht und ,n denen ihre Personalbeschreibung und NamenSuntrrschrift enthal ten ist. Gleicher Beschränkung sind auch Personen, welche Dienste oder Arbeit suchen, aus ihren Reisen unterworfen. 8 S. Eine Verpflichtung zur Einholung eines Visum der Reise papiere findet nicht statt. Den einzeln«« Vereinsrcgierungen bleibt jedoch Vorbehalten, sür die in § 8 genannten Personen die Verpflichtung zur Ein holung eines Visum ihrer Reifipapicr« tzcizubehalten oder cin- zusühren. § 10. Die conlrahircnden Regierungen werden sich über die Ein führung oder Benutzung übereinstimmender Formulare zu Reise- papier.n nach den Rücksichten möglichster Einfachheit und Leich tigkeit des Gebrauchs verständigen und soll dabei daraus Bedacht genommen werden, baß Ausweise, deren gewisse Elasten von Per sonen bedürfen, um ihrem Eiwerde uachgehen zu können, z. B. Dienstbücher dcr Dienstboten, Arbeitsbücher der Handwerksgesellen und Fabrikarbeiter u. s. w. zugleich als Reis-popikre zu benutzen sind, sofern sie die Personbeschreibung und NamenSunterschrift des Inhabers enthalten. 8 N. Das Verfahren gegen Reisende, welche sich überhaupt nicht, »der über die Erfüllung der durch gegenwärtige Uebereinkunst »orgeschriebenen Obliegenheiten nicht aurweisen können, richtet sich nach den Gesetzen des Vereinsstaates, in welchem sie sich be treffen lassen. Bei einer etwaigen Ausweisung bleiben sür die am Gothaer Vertrage bethciligtcn Staaten die Bestimmungen dieses Vertrags ausrecht. 8 12. Die zur Eontrole der Fremden an ihrem Aufenthaltsorte er forderlichen Anordnungen werden, soweit sie noch nicht bestehen, von den einzelnen Regierungen erlassen. 8 13. Jeder Vereinsregierung bleibt vorbehalten, in Fällen der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch Krieg, Unruhen oder Amtlicher Thril. DrrSden, 13. November. Ihre Majestät die Kö- »igtn Elisabeth von Preußen find gestrrn Abend 18 8 Uhr von Gan-souci hier eingetroffen und im Kö- sizlichen Rrfidenzschlosse abgetreten. Verordnung de» Ministerium- dro Innern, die Bekanntmachung deS Staatsvertrags vom 7. Fe bruar 1865 wegen der Paß- und Fremdenpolizei betreffend; vom 1. November 1865. Zwischen der Königlich Sächsischen Regierung und drn Regirrungcn d r Königreiche Bayern, Hannover und Würt temberg ist zur Erlrichtciung bc» Rtiscverkchr» in ihren 8taat»gebieten ter nochsichend unter (-) obgedruckte Ver trag übrr die Paß- und Frcmdenpolizei am 7. Februar diese» Jahr » abg-schlosstn woiden Nachdem nunmehr die Vorbehalten g-bliebene Geneh migung diese» Beitrag» von Setten der sämmtlichen ge nannten Negierungen rrsolgt ist, auch dic Großhcrzoglich Badensche und die Großhcrzoglich Oldenburgischc Regie rung bercitS dcmfilbcn bcigetre'en sind, so wird d rs.lbe hindurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht und wegen «rssührung d.ss lbcn mit Allerhöchster Genehmigung Folgende» verordnet: § 1 Ter StaatSvertrag vom 7. Februar diese» Jahre tritt in dem Königreiche Sachsen mit dem 1 Januar 1866 In Wirksamkeit. s 2. Die wegen dcr Paß- und Fremdenpolizei gültigen Vor- schiisten bleiben nur insoweit noch fernerhin in Kraft, al« sie nicht durch den gegenwärtigen Staativertrag auf- gehoben oder abgcändert werden. 8 3. Wenn dic Angehörigen t » Königreich» Sachsen in einem dem Vertrage nicht biigctretcncn Staate größeren Leichiänkungrn unterliegen sollten, al» die Angehörigen de« betriffer-den Staat» im Bercin-gebiete, so behält sich die Regierung vor, den Angehörigen solcher Sta ten ge genüber, diejenigen bisher in Geltung gewesenen i?cstim- mungen üinr d'S Pafwes n wieder zur Anwendung d in gen zu taffen, welche durch den gegcnwärli c« Skaa.S- vertrag ousgeholrn werden. § 4 Aolangend die in 8 9 d.s Staat-Vertrag» vom 7. Fe hrn« diese» Jahre» erwähnte Einholung «inc» Vi um» der Reisepapicre, so bewendet e» bei den hierauf bezüg lichen Vor schuften der Verordnung vom 16. Januar 1862 (Gcsch und Verordnungsblatt vom Jrhre 1862 S itc 17). Hi-rnach hoben sich Alle, tic c» ongcht, gebührend zu achten. Dresden, den 1. November 1865. Ministerium des Innern. Frhr v. Beust. sonstige Ereignisse oder aus andern erheblichen Gründen vorüber gehend die Paßpflichtigkeit überhaupt oder sür rinrn bestimmten Bezirk oder zu Reisen au« und nach bestimmten Staaten wieder einzuiühren. In solchen Fällen wird die betreffende Regierung den übri- gen vereinlregieruttgen von ihrer Verfügung und deren Begrün dung thunlichst bald Mittheilung machen 8 Jedem contrahirenden Theile steht das Recht zu, ein Jahr nach dcr »on ihm ausgesprochenen Kündigung von der gegen- wiirtigcn Uebereinkunst zurückzutreten. 8 15. Allen deutschen Bundesstaaten, welche die gegenwärtige Ueber einkunst nicht mit abgeschlossen haben, steht der Beitritt zu der selben offen. Dieser Beitritt wird durch eine, die Uebereinkunst genehmi gende und einer »er contrahirenden Regierungen behufs weiterer Benachrichtigung der übrigen Eontrahenten zu übergebende Er klärung bewirkt. Zu Urkund dessen baden die Bevollmächtigten gegenwärtige Ueberemkunst unterzeichnet und untersiegelt. 8.) (1-. » ) (I-. 8.) (1-. 8.)
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