Dresdner Journal : 06.02.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-02-06
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187902060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18790206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18790206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1879
- Monat1879-02
- Tag1879-02-06
- Monat1879-02
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- Titel
- Dresdner Journal : 06.02.1879
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^30 Donnerstag, den 6. Februar. L87S. I» 4«vk»cü»ll K«t«K«: ^LkiUok: . . IS K»rtc ^Mrllcb: 4 ÜV?t Liorsloe^umworu: 1V?k L»»»«rk»Id d« 4«it»ctivll Leieb« tritt?«t uad 8t«u»p«tru«cbl»G binru. loserLtenpreke r kür dea kLiull «uier z«p»Itsaeo ?stitr«il« LV ?t. voter „Lu»s««aät" di« Leils üv ?k. MWdnnImrnal. Trselwlno»» mit Xainxkme dsr 8o»v- und keiartL^e .4b«od, für den sollenden l'»«. Verantwortlicher Redacteur: Hoftath I. G. Hartmann in Dresden. la8er«ten»»»»Iime LraMktetter, t)vmmi«uu»Lr de« Ore«doer douru.»l»; H»»d»rU - >«rll» Vir» »«,«1 - V5»,l»ii ?r»n1-5^ t ». N : ^aasenstein L vsrUu Vi»»-L ,mdl>rx- rmz-L«ip,jS-riALk1vr1 ». ». Aüllei»«»: dk^d L»«»e, S-rU»: S. ^or,lict, /«ra/id^idant, Lr«m«u: L Le-dott«, Nr»,I»u. F. StanAe»'« küre!»»; 6d«mmr» Fr. V<»Al; ^nuUltürt ». H.: F ^aeAe^«etie u. d. 0. //errma»»«- «cke Luckimndluo^; ÜSrUW: </ LfÄ/er, S«m»»r«r: <7. AHül-s/e,, krri« L«rlm - ^riulirkort ». »Stottert: /)««-« L k,o. , N»wbur^: F Lleud-en, ^1d Ltr>»«r. II e r » u « x e d v r: Käni^rl Lrpeditioo de» I-rerdoer doururü«, I>reeden, ^vin^eretnui»« t^o LV. Amtlicher Theil. Dretdeu, 3. Februar. Se. Majestät der König hat dem Steuerauffeher Karl August Rothmann in Cun nersdorf a. d. Eigen daS allgemeine Ehrenzeichen aller- gnädigst zu verleihen geruht. Se. Majestät der König hat allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Rittergutsbesitzer vr. Frege auf Abtnaundorf daS von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg ihm verliehene Ritterkreuz II. Classc des HauS- und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig annehme und trage. Das Ministerium des Innern findet sich veranlaßt, im Nachstehenden die auf Seite 3 des ReichS-Gesetz- blatteS von 1879 veröffentlichte Kaiserliche Verordnung vom 29. vorigen Monats, Beschränkungen der Einfuhr aus Rußland betreffend, hiermit noch besonders zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Dresden, am 3. Februar 1879. Ministerium des Innern. v. Nostitz - Wallwitz. Pfeiffer I. Wir Wilhelm, von GotteS Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen d«S Reichs, nach erfolgter Zu- stimmuug deS BuudeSrathS, was folgt: 8 I Zur Verhütung der Einschleppung ansteckender Krankheiten ist die Einfuhr nachbenannter Gegenstände aus Rußland über die Reichsgrenze bis auf Weiteres verboten: Gebrauchte Leib- und Bettwäsche, gebrauchte Kleider, Hadern und Lumpen aller Art, Pa- pierabsälle, Prlzwerk, Kürschnerwaaren, Felle, Häute, halbgares sowie sämisch zugerichtetes Ziegenleder und Schaafleder, Blasen, Därme in frischem und in getrocknetem Zustande, ge salzene Därme (Saitlinge), Filz, Haare (ein schließlich der sogenannten Zackelwolle), Bor sten, Federn, Kaviar, Fische und Sarepta balsam. 8 2. Auf Wäsche, Kleidungsstücke und anderes Reise- geräth, welches Reisende zu ihrem Gebrauch mit sich führen, findet das im 8 1 enthaltene Verbot keine Anwendung. Der Reichskanzler ist ermächtigt, anzuordnen, in welchem Umfange und auf welche Weise solche Gegen stände einer Desinfektion zu unterwerfen sind. 8 S Die Einfuhr von Schaafwolle ist, soweit dieselbe nicht durch Verordnungen der Landesbehörden über haupt verboten ist, nur nach vorgängiger Desinfektion gestattet. Ist die cinzuführende Schaafwolle einer Fabrik wäsche unterzogen worden, so hat sich die Desinfektion auf die Emballage zu beschränken. 8 4. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter schrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 29. Januar 1879. (1^. 8.) Wilhelm. Otto Graf zu Stolberg. Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. October 1878. Auf Grund von 8 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druck schrift: „Der Schutz des Arbeiters in der internatio nalen Arbeiter-Gewerksgenossenschaft" von A. Otto - Walster, Dresden, im Selbstverlag deS Verfassers, 1870. nach 8 11 deS gedachten Gesetzes durch die unterzeich nete Landespolizeibehörde verboten ist. Dresden, den 3. Februar 1879. Königliche Kreishauptmanuschäft. von Einsiedel. W. Nichtamtlicher Theil. U e b e r s i ch t. Telegraphische Nachrichten. TageSgeschichte. (Berlin. Breslau. Wien. Paris.) Zur Orientfrage. Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Chemnitz Schandau. Coswig.) Vermischtes. Statistik und BolkSwirthschast. GiagesandteS. Keuillrlon. Lotteriegewinnliste vom 4. Februar. Börsennacbrichten. Telegraphische WitterungSderichte. Telegraphische tlachrichteu. Köln, Mittwoch, 5. Februar. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Der Berliner Courierzug ist heute Nacht bei der Station Porta (in der Nähe von Minden) entgleist. Die Locomotivr, der Pack-, Post- und 2 Personenwagen find den Damm herunter bis in die Glashütte gefallen. ES find verschiedene Zug beamte und 5 Postbeamte, darunter 2 schwer, vrr- letzt; außerdem find mehrere Passagiere verletzt. Buda-Pest, Dienstag, 4. Februar, Abends. (W. T. B.) In einer heute hier stattgehabten Con- ferenz der Mitglieder der liberalen Partei wurde der morgen im Abgeordnetenhaus? zur Verhand lung kommende Anleihegesetzentwurf unverändert angenommen. Der Ministerpräsident TiSza skizzirte sodann die demnächst auf die Interpellation bezüg lich deS Orgavisationsstatuteö für Bosnien zu er- theilrnde Antwort, welche von der Versammlung zur Kenntniß genommen wurde. Paris, Mittwoch, 5. Februar, Morgens. (W. T. B.) DaS „Journal officiel" meldet, daß daS neue Cabinet, wir folgt, zusammengesetzt ist: Wad dington, Conseilspräfident und Auswärtiges; de Marc^re, Inneres und interimistisch auch Cultus; Leroyer, Justiz; Say, Finanzen; Kerry, öffent- licher Unterricht und schöne Künste; Gresley, Krieg; Jaur< guiberry, Marine; Kreycinet, öffent liche Arbeiten; Lepire, Handel. (Vgl. unsere Pariser Correspondenz unter „TageSgeschichte".) Nom, Mittwoch, 5. Februar. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Ein amtliches Decret ordnet für alle aus dem schwarzen oder asowschen Meere kommenden Schiffe eine 7tägige Quarantäne an. St. Petersburg, Mittwoch, 5. Februar. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Einem ofsicirllen Tele- aramm auS Astrachan vom gestrigen Tage zufolge befindet sich in Wetljanka und Umgegend kein Kranker. In Selitren und den benachbarten Be- »irken waren am 2. d. M. 7 Kranke; 2 Erkran- kungSfälle traten inzwischen hinzu, und 4 Per sonen starben. Gegenwärtig befinden sich also dort 5 Kranke. In TschernocarSk hat die Krank heit nickt zugenommen. Kälte 10 Grad. Die heutigen hiesigen Blätter dringen ein vom gestrigen Tage datirteS Lelegramm deS Astrachan- scken Börsenältesten, wonach im ganzen Gouvcrne- ment Astrachan gegenwärtig blos k oder 7 Typhus- kranke sich befinden und nicht die geringste Gefahr einer Epidemie vorhanden ist. Die Absonderung der Kranken von den Gesunden habe sich vollstän dig genügend zur Unterdrückung der Krankheit er wiesen. Tagesgeschichte. * Berlin, 4. Februar. Der „ReichSanz." ver öffentlicht an der Spitze seines heutigen Blattes fol genden, den Artikel V des Prager Friedens be treffenden Staatsvertrag: »Nachdem die in Artikel V des zwischen Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen und Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen und aposto lischen König von Ungarn, am S3. August I8S6 zu Prag ab geschlossenen Friedens enthaltenen Bestimmungen in Betreff der Modalität, einer Retrocession der nördlichen Distrikte Schles wigs an Dänemark, zur vertragsmäßigen Durchführung noch nicht gelangt sind; uachdem Se. Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen den Werth zu erkennen gegeben hat, welchen Er auf die Beseitigung dieser Modalität des Friedens legen würde; andererseits Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich und König von Ungarn die Schwierigkeiten würdigt, welche sich der Durchführung des in jenem Artikel niedergelegten Principes entgegenstellen; nachdem endlich Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich und König von Ungarn einen Beweis Seines Wunsches zu geben gewillt ist, die zwischen den beiden Mächten bestehenden freundschaftlichen Bande noch enger zu schließen; so haben die hohen Kontrahenten übereinstimmend für nothwendig erkannt, eine Revision des oben bezeichneten Ar tikels eintreten zu lassen. Se. Majestät der Deutsche Kaiser und König von Pr-ußen und Se Majestät der Kaiser von Oesterreich und König von Ungarn haben zu diesem Zwecke zu Ihren Vertretern ernannt: Se. Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen den Prinzen Heinrich VII. Reuß, Allerhöchstihren Bot schafter und Generaladjutamen rc., Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich und König von Ungarn den Grasen Julius Andrüsjy v. Csik - Szent - Kirüly und Kraszna - Horka, Allerhöchstihren Minister des kaiserl. Hauses und des Acußern rc., welche nach Borlcgung ihrer in guter und rilbtiger Form befundenen Vollmachten über nachstehende Artikel sich vereinigt haben. Art. I. Die in dem zwischen Sr. Majestät dem König von Preußen und Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen und apostolischen König von Ungarn, am SS. August 1866 zu Prag abgeschloffenen Friedensvertrage niedergelegte Vereinbarung, wonach der Uebertragung der Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich durch den Wiener Friedens- Vertrag vom SV. Ociober 1864 erworbenen Rechte aus die Herzogthümer Holstein und Schleswig an Se. Majestät den König von Preußen eine Modalität hinzugefügt ist, wird hier durch ausgehoben, so daß die Worte im Art. V des genannten Vertrages vom 23. August 1866: »mit der Maßgabe, daß die Bevölkerungen der nördlichen Districte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen" außer Giltigkeit gesetzt werden. Art. II. Die Ratificationen des gegenwärtigen Vertrages sollen zu Wien binnen einer Frist von 3 Monaten oder wenn möglich früher ausgewechselt werden. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten gegenwär tigen Vertrag unterzeichnet und mit dem Jnsiegel ihrer Wappen versehen. So geschehen in Wien am 11. October 1878. H. VII. Reuß. Andrassy. Feuilleton. Redigirt von Otto Banck. K. Hoftheater. — Altstadt. — Dienstag den 4. Februar wurde Flotow's Oper „Martha" wie der neu eiustudirt in sehr guter Aufführung unter Direction des Herrn Kapellmeisters Dr. Wüllner gege ben. Frau Sembrich fang die Lady Harriet mit An- muth, virtuoser Eleganz und reizendem Stimmklang. Die Darstellung und Charakteristik derselben, die Auf gabe, mit ihrem blasirten, etwa- coquetten, auch roman haften Wesen jenen feinen beweglichen Esprit und weiblichen Reiz natürlich zu verbinden, wodurch ihre Persönlichkeit anziehend wirkt, ist wohl geeignet, zu fördernden Studien Veranlassung zu geben. Die beste Mitgift der Lady für unsere Theilnahme ist, daß ihr aristokratisches Blut im zweiten Act von natürlicher wahrer HcrzenSempfindung übermannt wird, und dieser Moment muß zu nachhaltigstem Eindruck herauSgear- beitet werden, um die spätere Wahrnehmung abzu schwächen, daß ihre Lieb« erst im Stammbaum Lyonel'S einen sicheren Stützpunkt findet. Auch für die Musik, die vom dritten Act an rasch herabsinkt, ist die mög lichste Hebung jener Scene geboten, bei welcher man von der früheren richtigen Darstellung abgewichen war. Lyonel muß Harriet beim zweiten Ber» des Rosen liedeS allmählich umfassen, Harriet nur ihrem Gefühl hingegeben an feine Brust sinken und nach dem Schluß auS ihrer Srlbstvergrffenheit aufschrecken. Die Arie im vierten Act konnte selbst durch Frau Sembrich - vorzügliche Production nicht verbessert werden; hier würde eine Einlage motivirt sein (die Sontag nahm dafür eine Cavatine aus „Linda von Chamounix"), vielleicht noch besser ein Streichen. Herr Götze machte als Lyonel seinen ersten Ver such in einer größeren Tenorpartie. Seine Stimme ist ein erster lyrischer hoher Tenor von angenehmstem Klange, rein, weich, voll Schmelz und doch kräftig ge nug für effectvolle Accente, und sie ist in guter Schule (von Herrn Scharfe) sorgsam vorgebildet. Herr Götze sang die Partie vortrefflich, nicht nur mit musikalisch richtiger Behandlung, sondern auch mit natürlich warmer und sympathischer Empfindung, von deutlicher Aussprache unterstützt. Weitere Bemerkungen würden den jungen Sänger, der noch auf seinen Lehrer angewiesen ist, nur verwirren; gewarnt sei nur vor der Manier, jedem Ton möglichst eine Schwellung und damit Ausdruck geben zu wollen. Die gegebene Leistung fand allge meine und verdiente Anerkennung, und Herr Götze darf mit dem nach nicht langer Zeit mit Fleiß und Talent Erreichten wohl zufrieden sein. Möge er mit gleichem Streben in seinen Studien fortfahren und die Weite deS Weges nicht verkennen, der ihn noch von dem wahren Anspruch auf die Lorbeerkränze trennt, mit welchen ein unbesonnener Spender ihn in Ver legenheit setzte. Die bekannten Leistungen deS Frl. Nanitz (Nancy), der Herren Decarli (Plumkett) und Eichberger (Tristan) hatten guten Antheil an der Gesammtdar- stellung. DaS Bierlied Plumkett'S gewinnt indessen nicht durch Häufuna der Fermaten. In einigen Par tten der Oper (z. B im zweiten Act) wurde eine noch di-cretere Begleitung deS Orchesters wünschenSwerth. C. Banck. * Der Riedel'sche Verein zu Leipzig, welcher aus den bescheidensten Verhältnissen sich entwickelt hat, feiert im Monat Mai d. I. das 25jährige Jubiläum seines erstmaligen öffentlichen Auftretens. Professor Riedel's Kirchenconcerte, schreibt die „D. A. Z." in Anknüpfung an die letzte geistliche Musikaufführung in der Thomaskirche, sind für einen großen Theil unseres Publicums wahrhaft hohe Festtage. Lange vor Be ginn der Aufführung harrt eine große Menge auf Oeffnung der Thüren, und während der Productionen erblickt man nur andächtige Hörer, die von den klassischen Tonwerken einer glaubensseligen Zeit in jene religiöse Stimmung versetzt werden, die so wohl- thuend harmonisch auf unser GemüthSleben wirkt. * Der englische Botschafter in Konstantinopel, Sir A. Layard, hat dem lir. Schliemann bei der tür kischen Regierung die Erlaubniß ausgewirkt, auch die zahlreichen Heldengräber in der Troade auSgraben zu dürfen. Infolge dessen werden Schliemann's Arbeiten einen größeren Umfang annehmen, als er anfänglich beabsichtigt hat. Er wird anfanaS März die Aus grabungen aus Hissarlik wieder aufnehmen. * Die Ausgrabungen zu Olympia, welche zeit weilig durch ungünstiges Wetter beeinträchtigt worden waren, haben neuerdings wieder zu einem interessanten Funde geführt. Ein Telegramm vom 2. d. M meldet nämlich: „Stadionschranken uno Wall aufgefunden Dreißig Meter Breite. Längenaxe Westost. Ganze Länge erhalten." Es läßt sich jetzt also mit Bestimmt heit die architektonische Gestalt dieses Bauwerkes über sehen, und der Ueberblick über das ganze archäologische Forum von Olympia klärt sich immer mehr. Curtius wie» in Bezug auf Olympia erst neuerdings unter Vorstehender Vertrag ist von Sr. Majestät dem Deutfchen Kaiser und Könige von Preußen und Sr Majestät dem Kaiser von Oesterreich und Könige von Ungarn ratificirt und sind die Ratificationen ausgetaucht worden." — Der Ausschuß de- BundesratHS für Justiz wesen hat den Gesetzentwurf, betreffend die Strafge walt des Reichstages über feine Mitglieder, einer Abänderung unterworfen und beantragt, der Bundesrath wolle dem Entwurf in dieser Fassung die Zustimmung ertheilen. Die Abänderung betrifft fol gende Punkte: die Berufung an den Strafrichter ist ganz beseitigt; die Ausschließung von der Wählbarkeit ist gleichfalls in Wegfall gekommen und endlich sind auch die Strafen geändert worden. Der Entwurf lautet nach der „N A Z." in seiner so veränderten Fassung folgendermaßen: 8 1. Dem Reichstag steht eine Strasgewalt gegen seine Mitglieder wegen einer bei Ausübung ihres Berufes begangenen Ungebühr zu. 8 2. Diese Strasgewalt wird von einer Com mission ausgeübt, welche aus dem Präsidenten, den beiden Bice- präsidenten und zehn Mitgliedern besteht. Letztere werden bei dem Beginn jeder Session sür die Dauer derselben unmittelbar nach erfolgter Wahl deS Präsidenten gewählt, ß 3. Die Ahndungen, welche die Commission verhängen kann, sind, je nach der Schwere der Ungebühr: 1) Warnung vor versammeltem Hause; 2) Ver weis vor versammeltem Hause; 3) Ausschließung aus dem Reichs tage aus eine bestimmte Zeitdauer. Diese kann bis zum Ende der Legislaturperiode erstreckt werden. 8 4 Wird die Ahndung (8 3) wegen einer Aeußerung oder wegen deS Inhalts einer Rede ausgesprochen, so kann zugleich die Aeußerung und die ganze oder der betreffende Theil der Rede von der Ausnahme in den stenographischen Bericht ausgeschlossen werden. In einem solchen Falle ist auch jede andere Veröffentlichung durch die Presse verboten 8 6. Die Wirksamkeit der Commission tritt ein, wenn 1) der Präsident sie anordnet, oder 2) mindestens 20 Mit glieder de- Reichstags sie beantragen Die Anordnung (Rr. 1) oder der Antrag (Nr 2) muß innerhalb 3 Tagen, nachdem die Ungebühr vorgekommen ist, erfolgen. 8 L. Die Commission verhandelt und entscheidet unter dem Vorsitz des Präsidenten und in dessen Verhinderung dem de» nächsten Bicepräsidenten in der Minderzahl von 7 Mitgliedern. Das Verfahren wird durch eine Ordnung geregelt, welche von der Commission ent-, morsen wird und der Genehmigung des Reichstag- unterliegt. 8 7. Die Commission entscheidet endgiltig Lautet jedoch die Entscheidung auf Ausschließung aus dem Reichstag (§3 Rr. 3), so kann der Ausgeschloffene innerhalb 8 Tagen nach erfolgter Verkündung schriftlich die Entscheidung deS Reichstags anrufen. 8 8. Der Präsident ist berechtigt, ungebührliche Aeußerungen der Mitglieder vorläufig von der Aufnahme in den steno graphischen Bericht auszuschließen sowie jede andere Veröffent lichung derselben durch die Presse vorläufig zu untersagen. Eine solche vorläufige Anordnung erlischt, wenn nicht wegen der betreffenden Aeußerung innerhalb 3 Tagen die Entscheidung der Commission (§ ü) angeordnet oder beantragt wird. 8 « Zuwiderhandlungen gegen da» in 8 ä enthaltene Verbot, sowie gegen die in § 8 bezeichnete vorläufige Anordnung deS Präsi denten werden mit Gesängiiiß von 3 Wochen bis zu 3 Monaten bestraft, sofern nicht nach Maßgabe deS Inhalt- der erfolgten Veröffentlichung eine schwerere Strafe verwirkt ist 8 io Die an die Commiffion gelangten Angelegenheiten, welche bei dem Schluffe einer Session nicht erledigt sind, gehen in der Lage, in der sie sich befinden, aus die Commission der nächsten Reichs tagssession über. — Die Commiffion zur Berathung der Schutzmaßregeln gegen die Pestgefahr ist, wie der „Reichranz." meldet, in ihrer gestrigen Abend sitzung insoweit zu einem ersten Abschlusse ihrer Be- rathungen gekommen, als sämmtl che nach Lage der Sache sogleich zu ergreifenden Maßnahmen durchbe- rathen und in der Hauptsache zur Feststellung gelangt sind. Diese Maßnahmen bestehen vornehmlich in der aus Einladung der russischen Regierung bevorstehenden Entsendung einer Commission in die von der Pest er griffenen und derselben verdächtigen GebietStheile Ruß lands, in den durch die kaiserlichen Verordnungen vom 29. vor. M. und 2. d. M. und die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 3. d. M. vorgesehenen Be schränkungen des Personen- und Sachenverkehrs aus Rußland, sowie in der Anordnung einer sanitären Inspektion der aus russischen und anderen ver dächtigen Häfen eingehenden Schiffe und der auf denselben befindlichen Personen und Waaren. Zu den verfügten Beschränkungen des Verkehrs auS Rußland gehören im Besonder»: das Verbot der Ein- Anderm auf Folgendes hin: Vor Allem haben die Ausgrabungen ein neues Licht auf die griechische Bau kunst geworfen; außer dem Zeustempel sind noch zwei umsäulte Gotteshäuser, Heraion und Metroon, in großen Ueberresten erhalten. Bauanlagen, von denen nur der Name auf uns gekommen war, tauchen auf, wie das Prytaneion (Stadthaus mit Herdgemach und Speiscfaal), Gymnasium mit Ringplatz und Wohnräumen, Schatzhäuser, Säulengänge, Thorhallen. Auch aus römi scher Zeit ein Prachtbau mit Wasserbassin und architekto nisch geordneter Statuenaufstellung. Aber das Wichtigste für uns ist, daß die einzelnen Theile Glieder eines großen Ganzen sind; ein Stück hellenischer Welt, das der Tiefe entsteigt, und zwar dasjenige, daS die Phantasie repio- duciren muß, will man die Siegeslieder deS Pindar verstehen. Charakteristisch für Alles, was die Griechen geschaffen, ist die Kleinheit des Maße-. So haben wir uns die Altis, diesen Festraum der Hellenen, viel umfangreicher und großartiger gedacht. Weder Pracht noch Ausdehnung machen uns staunen, wohl aber die Fülle sinnreicher Denkmäler, die durch alle Zeiten grie chischen Lebens hindurchführen: vom glorreichen Beginn, da sie im Perserkriege ihre Heldenkrast erprobten, bi» zu den späten Jahrhunderten, da Römer und Barbaren in Olympia vertreten sein wollten. In Berlin starb am 4. Februar der bekannte Possenschriststeller Hermann Salingrs. Es war eine Erlösung aus schwerem und langem Leiden. Die hei teren Theaterstücke de- Verstorbenen sind namentlich früher viel gegeben worden und haben den größeren Kreisen deS PublicumS eine leichte Unterhaltung ge boten.
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